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Fiebig, J. (2004). Der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von innerstaatlichen Verwendungen der Streitkräfte bei Großveranstaltungen und terroristischen Bedrohungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51118-1
Fiebig, Jan-Peter. Der Einsatz der Bundeswehr im Innern: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von innerstaatlichen Verwendungen der Streitkräfte bei Großveranstaltungen und terroristischen Bedrohungen. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51118-1
Fiebig, J (2004): Der Einsatz der Bundeswehr im Innern: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von innerstaatlichen Verwendungen der Streitkräfte bei Großveranstaltungen und terroristischen Bedrohungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51118-1

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Der Einsatz der Bundeswehr im Innern

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von innerstaatlichen Verwendungen der Streitkräfte bei Großveranstaltungen und terroristischen Bedrohungen

Fiebig, Jan-Peter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 943

(2004)

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Abstract

Spätestens seit dem 11. September 2001 wird darüber nachgedacht, ob die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland den sogenannten neuen Bedrohungen gewachsen ist. Dabei wird die Frage gestellt, ob nicht die Bundeswehr zur Terrorabwehr Aufgaben wahrnehmen könne, zu denen die übrigen Sicherheitskräfte nicht in der Lage sind. Dabei wird nicht selten eine Änderung der bestehenden Verfassung in den Blick genommen.

Jan-Peter Fiebig untersucht ausgehend von Art. 87a Grundgesetz, was der Bundeswehr in der aktuellen verfassungsrechtlichen Situation im Hinblick auf terroristische Bedrohungen und bei Großveranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik erlaubt ist. Eine zentrale Aufgabe, die Fiebigs Arbeit erfüllt, ist es, die gewonnenen Erkenntnisse auch auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart zur Anwendung zu bringen. Dementsprechend wird eine Vielzahl von Gefahrensituationen und von Verwendungsoptionen für die Bundeswehr an den erarbeiteten Maßstäben gemessen und bewertet.

Fiebigs Werk enthält aus diesen Gründen sowohl für den Wissenschaftler als auch für den Praktiker wichtige Erkenntnisse.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Teil: Einleitung 17
A. Problemstellung 19
B. Diskussion in den 90er Jahren 27
C. Aktuelle Bedeutung 30
D. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 32
E. Gang der Untersuchung und Literaturlage 35
2. Teil: Bestimmung nicht-verfassungsrechtlicher Begriffe 38
A. Begriff der Bundeswehr 38
I. Rechtliche Begriffsbestimmung 39
II. Inhaltliche Ausfüllung 40
III. Entstehungsgeschichtlicher Beleg 43
IV. Abgrenzung der über die Bundeswehr im engeren Sinne hinausgehenden Komponenten 44
1. Rechtspflege der Bundeswehr 44
2. Militärseelsorge 45
3. Bundeswehrverwaltung 46
a) Territoriale Wehrverwaltung 48
b) Rüstungsverwaltung 49
c) Verwaltung in der Truppe 50
d) Reform der Bundeswehrverwaltung 51
V. Ergebnis 51
B. Begriff der Verwendung 52
C. Notstandsbezogene Begriffe 52
3. Teil: Problematische Situationen und zu untersuchende Verwendungen 55
A. Großveranstaltungen 55
B. Terroristische Bedrohungen 56
4. Teil: Zulässigkeit als schlichte Verwendung 63
A. Begriff der Streitkräfte 65
I. Meinungsstand 65
II. Wortlaut 67
III. Historische Auslegung 68
IV. Entstehungsgeschichte 69
V. Systematik 72
VI. Normzweck 78
1. Theoretische Grundlegung 78
2. Anwendung 80
a) In bezug auf Zwecke der Wehrverfassung 80
b) In bezug auf Zwecke der Notstandsverfassung 90
c) In bezug auf Zwecke des Art. 87a Abs. 2 GG 93
VII. Bedeutung der Anforderung durch ein Land 97
VIII. Ergebnis 98
B. Regelungsbereich des Art. 87a Abs. 2 GG 100
C. Einsatz im Sinne von Art. 87a Abs. 2 GG 106
I. Meinungsstand 106
II. Wortlaut 111
III. Historische Auslegung 113
IV. Entstehungsgeschichte 115
V. Systematik 118
1. Militärisches Begriffsverständnis 119
2. Bedeutung der Fälle „ausdrücklicher Zulassung“ 120
a) Negative Bedeutung 121
b) Positive Bedeutung 123
3. Ergebnis 124
VI. Normzweck 125
1. Zweckbestimmung 125
a) Subjektive Zwecke 125
b) Überprüfung aufgrund objektiver Erwägungen 126
aa) Zwecke des historischen Verfassungsgesetzgebers 127
bb) Objektive Zwecke 133
2. Auslegung 138
a) Jede Verwendung als Einsatz 138
b) Zweckgerechtes Abgrenzungskriterium 145
aa) Kein Ausschluß einschränkender Kriterien aufgrund Systematik 145
bb) Wesensmerkmale der Einsatznormen 148
cc) Abwehr von seitens einer Armee drohenden Gefahren 150
(1) Nichterfassung unproblematischer Verwendungen 150
(2) Erfassung der Bundeswehr i.e.S. als innerstaatliches Gewaltpotential 151
(3) Ursachen der inneren Machtrelevanz der Bundeswehr i. e.S. 152
(4) Ungeeignete Kriterien 154
(5) Obrigkeitliche Verwendung 156
(6) Unterstützende Verwendung 157
(7) Unterstützendes Potential als Machtpotential? 159
dd) Trennung von Polizei und Streitkräften 161
ee) Gewährleistung des gesellschaftlichen Rückhalts der Bundeswehr i.e.S. 163
ff) Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 164
gg) Sonstige Zwecke 165
3. Vereinbarkeit mit den Ergebnissen der übrigen Auslegungsvarianten 165
VII. Auseinandersetzung mit anderen Auffassungen 167
VIII. Auslegungsergebnis 172
IX. Anwendung auf die Problemsituationen 173
1. Großveranstaltungen 173
a) Zur-Verfügung-Stellen von manpower und Gerät zu rein tatsächlichen Arbeits- und Dienstleistungen in der Vorbereitungsphase 173
b) Tätigkeiten in der Ausführungsphase mit geringem Gewaltpotential 174
c) Tätigkeiten zur Absicherung 176
d) Show of force ohne Auftrag zur Gewaltanwendung 177
e) Verwendung militärischer Führer bei Vorbereitung und Durchführung 180
aa) Führung von unmittelbar obrigkeitlich handelnden Kräften 181
bb) Vorbereitende Tätigkeit in Planung und Organisation durch den entscheidenden militärischen Führer 184
cc) Vorbereitende Tätigkeit in Planung und Organisation durch andere 187
dd) Beratende Tätigkeit 189
f) Ergebnis 190
2. Terroristische Bedrohungen 191
a) Unmittelbare Abwehr von terroristischen Bedrohungen 191
b) Folgenbekämpfung bei erfolgreichem terroristischem Anschlag 193
aa) Problem unmittelbar obrigkeitlicher Tätigkeit nicht-militärischer Kräfte neben schlicht-hoheitlicher Streitkräfteverwendung 195
(1) Anwendung des Gedankens der Unterstützung unmittelbar obrigkeitlicher Tätigkeit nicht-militärischer Kräfte 195
(2) Auswirkungen auf Machtpotentiale im Inneren 196
(3) Relevanz für das Machtpotential über den Gedanken der Kräftekonfiguration 197
(4) Tatsächliche Auswirkungen für die Kräfteverhältnisse im Inneren auch durch nur potentielle unmittelbar obrigkeitliche Verwendung 198
(5) Berücksichtigung der jederzeitigen Möglichkeit unmittelbar obrigkeitlichen Vorgehens 199
(6) Schlußfolgerungen für den Einsatzbegriff 200
(a) Notwendigkeit einer Modifikation 200
(b) Unmittelbares oder mittelbares Ermöglichen der unmittelbar obrigkeitlichen Tätigkeit Dritter 201
(c) Notwendige Restriktion 201
bb) Zwischenergebnis 202
c) Unterstützung bei repressiver und sonstiger Polizeitätigkeit 203
d) Verwendung militärischer Führer 204
X. Ergebnis 205
5. Teil: Zulässigkeit als Einsatz zur Verteidigung 210
A. Begriff der Verteidigung 211
I. Wortlaut 211
II. Meinungsstand und Vorgehensweise 215
III. Historische Auslegung 220
1. Art. 79 WRV 220
2. Art. 87a GG a.F. 222
IV. Entstehungsgeschichte 223
1. Zweiter Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses der 2. Wahlperiode 223
2. Regierungsentwurf der 4. Wahlperiode und Benda-Entwurf 225
3. Materialien aus der 5. Wahlperiode 227
4. Weitere Materialien aus der 2. Wahlperiode 228
5. Ergebnis 230
V. Systematische Auslegung 230
1. Bezug zu Art. 73 Nr. 1 GG u. a. 231
2. Bezug zu Art. 115a Abs. 1 GG 233
3. Bezug zu Art. 79 Abs. 1 S. 2 GG 235
4. Bezug zu den ausdrücklichen Zulassungen 236
a) Problem der Existenz von Art. 87a Abs. 3 GG 236
b) Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte 237
aa) Verkehrsregelung 238
bb) Schutz ziviler Objekte 239
(1) Als Teil des Verteidigungsauftrags 240
(2) Als besondere Befugnis aufgrund ausdrücklicher Zulassung 240
c) Ergebnis 242
5. Bezug zum Völkerrecht 243
6. Bezug zu Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG 249
7. Ergebnis 255
VI. Normzweck 256
1. Gefahrenabwehr nach außen 256
2. Gefahrenabwehr nach innen 256
3. „Bändigung“ der Armee im demokratischen Rechtsstaat 258
a) Entwicklung zu einem Staat im Staate 258
b) Mißbrauch der Bundeswehr i.e.S. gegen den demokratischen Rechtsstaat 259
c) Mißbrauch der Bundeswehr i.e.S. in innerstaatlichen Auseinandersetzungen 261
d) Mittel zur Abwehr der seitens der Armee drohenden Gefahren als Unterzwecke 262
4. Trennung von Polizei und Militär 264
5. Schutz der getroffenen vertikalen Kompetenzverteilung 265
6. Gewährleistung des Auftrags zur äußeren Verteidigung 266
7. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 267
8. Gewichtung der Ziele und Abwägung unter Berücksichtigung der übrigen Auslegungsmethoden 267
9. Ergebnis 273
VII. Vereinbarkeit mit den Ergebnissen der anderen Auslegungsmethoden 273
VIII. Auslegungsergebnis 274
B. Anwendung auf die Problemsituationen 276
I. Gefahren mit reinem Innenbezug 277
II. Gefahren auch mit Bezügen nach außen 278
1. Problemaufriß 278
2. Lösungsansatz mittels Auslegung 280
a) Normzweck 280
b) Bestätigung durch die Entstehungsgeschichte 281
3. Zwischenergebnis und weitere Konkretisierung 286
4. Bewertung der konkreten Streitkräfteeinsätze 288
III. Gefahren für Einrichtungen der Bundeswehr i.e.S. 298
1. Grundsatz 298
2. Problematische Fallgruppen 299
3. Problembewältigung anhand der Normzwecke 301
4. Gewichtung der Ziele und Abwägung 305
5. Praktische Auswirkungen 308
C. Ergebnis 310
6. Teil: Zulässigkeit aufgrund ausdrücklicher Zulassung 315
A. Zulässigkeit nach Art. 87a Abs. 3 GG 315
I. Gemeinsame Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 316
1. Verteidigungsfall 316
2. Spannungsfall 318
II. Ergebnis zu Art. 87a Abs. 3 GG 320
B. Zulässigkeit nach Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG 320
I. Bundeswehr i. e. S. als Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes 321
II. Ergebnis 324
C. Zulässigkeit nach Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG 324
I. Erfordernis eingetretenen Schadensereignisses 325
II. Ergebnis 326
D. Zulässigkeit nach Art. 35 Abs. 3 S. 1 GG 327
E. Zulässigkeit nach Art. 35 Abs. 1 GG 327
F. Zulässigkeit nach Art. 37 Abs. 1 GG 329
G. Zulässigkeit nach Art. 91 GG 331
H. Zulässigkeit nach Art. 87a Abs. 4 GG 332
I. Voraussetzungen 333
1. Meinungsstand 334
a) Drohende Gefahr 335
b) Schutzgut 336
aa) Freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes 336
bb) Bestand des Bundes oder eines Landes 338
2. Subsumtionsversuch 341
3. Hinterfragen der herkömmlichen Verständnisweise 344
a) Wortlaut 344
aa) Drohende Gefahr 344
bb) Freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes 345
cc) Bestand des Bundes oder eines Landes 347
dd) Ergebnis 348
b) Historische Auslegung 349
c) Entstehungsgeschichte 349
d) Systematik 359
aa) Bezug zum einfachen Recht 360
bb) Bezug zu Art. 87a Abs. 2 und Art. 91 GG 362
cc) Kein Verständnis als schlichte oder quantitativ gesteigerte Gefahr 363
dd) Bezug zu den Normen des verfassungsimmanenten Verfassungsschutzes 364
ee) Bezug zu Art. 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 GG 366
ff) Bezug zu Art. 73 Nr. 10 lit. b) GG 366
gg) Ergebnis 369
e) Normzweck 370
aa) Relevante Zwecke und deren Wirkung 370
bb) Gewichtung der Ziele und Abwägung unter Berücksichtigung der übrigen Auslegungsmethoden 375
4. Weitere Konkretisierung und Anwendung 379
a) Absicherung von Großveranstaltungen 379
aa) Angriff auf wirtschaftliche Entscheidungsträger 380
bb) Schutz von Politikern und Regierungsmitgliedern 383
cc) Angriffe auf große Menschenmengen 386
dd) Konkretisierung hinsichtlich der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung 387
b) Abwehr sonstiger terroristischer Bedrohungen 390
aa) Selbstmordattentate, z.B. auf Reichstag oder Frankfurter Messeturm 390
bb) Angriffe auf Kernkraftwerke o. ä. 392
cc) Andere Angriffsvarianten 394
II. Ergebnis 397
7. Teil: Sonstige Rechtfertigungsansätze 402
A. Ansatz des BVerfG im Urteil vom 12. Juli 1994 402
B. Verfassungswandel 403
C. Über-/Außerverfassungsrechtlicher Notstand 407
D. Rechtsfortbildung 410
8. Teil: Schlußteil 412
A. Zusammenfassung konkreter Ergebnisse 412
B. Schluß 417
C. Abstrakte Thesen 422
Literaturverzeichnis 427
Sachwortverzeichnis 439