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Die Kronzeugenregelung des § 46b StGB

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Kneba, N. (2011). Die Kronzeugenregelung des § 46b StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53625-2
Kneba, Nicolas. Die Kronzeugenregelung des § 46b StGB. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53625-2
Kneba, N (2011): Die Kronzeugenregelung des § 46b StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53625-2

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Die Kronzeugenregelung des § 46b StGB

Kneba, Nicolas

Schriften zum Strafrecht, Vol. 225

(2011)

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Nicolas Kneba legte 2004 sein Abitur in Göttingen ab. Von 2005 bis 2009 studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen. 2007 wurde er studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Kristian Kühl. Ab 2009 war er als Akademischer Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl tätig. Seit 2011 absolviert er den Juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Braunschweig.

Abstract

§ 46b StGB ermöglicht es in einem bisher unbekannten Umfang, die Kooperation von Straftätern in Bezug auf die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten Dritter im Rahmen des Strafverfahrens zu honorieren. Nicolas Kneba stellt die mit der Norm verbundenen problematischen Aspekte heraus und untersucht insbesondere, ob § 46b StGB mit den tragenden Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung im Einklang steht. Im Ergebnis wird eine Verletzung der maßgeblichen Prinzipien, etwa des Rechtsstaats- und Schuldprinzips, verneint. In Einzelfällen schlägt Nicolas Kneba jedoch eine Korrektur im Wege einer verfassungskonformen Auslegung vor. Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet Kneba präzise Kriterien für die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm sowie Maßgaben für die Ermessensausübung heraus. Anschaulich werden hierfür zahlreiche Beispielsfälle angeführt, die zum Teil der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu früheren kleinen Kronzeugenregelungen entnommen sind. Zudem wird § 46b StGB im bestehenden System der Strafzumessung betrachtet und untersucht, inwieweit die mit den Instrumenten des § 46b StGB honorierte Kooperation des Straftäters mit weiteren Strafmilderungsgründen zusammen fallen kann. Hierbei stellt Nicolas Kneba fest, dass auch das Nebeneinander von großer Kronzeugenregelung und bereits bestehenden Strafmilderungsgründen vor den Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung Bestand hat.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Einleitung 15
1. Teil: Allgemeines zur neuen Kronzeugenregelung des § 46b StGB 18
A. Inhalt und Systematik des § 46b StGB 18
I. Rechtsfolgen des § 46b StGB 18
II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 46b StGB 19
III. Änderungen der §§ 145d, 164 StGB sowie § 31 BtMG 21
B. Entstehungsgeschichte des § 46b StGB 22
C. Die Figur des Kronzeugen im Ausland 25
I. Der Kronzeuge in den USA 25
II. Der Kronzeuge in England und Nordirland 28
III. Der Kronzeuge in Italien 29
IV. Auswirkungen auf die Bewertung des § 46b StGB 30
2. Teil: § 46b StGB und tragende Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung 33
A. § 46b StGB und das Legalitätsprinzip 34
I. § 46b StGB und das durch das Legalitätsprinzip repräsentierte Rechtsstaatsprinzip 36
1. Verhältnismäßigkeit des § 46b StGB hinsichtlich des durch das Legalitätsprinzip repräsentierten Rechtsstaatsprinzips: Geeignetheit 39
a) Ungeeignetheit wegen der praktischen Unbedeutsamkeit der bisherigen Kronzeugenregelungen 40
b) Ungeeignetheit wegen der Gefahr unwahrer Offenbarungsangaben 41
c) Ungeeignetheit wegen der potentiellen Gefährdung des Kronzeugen 43
d) Ergebnis Geeignetheit 45
2. Erforderlichkeit des § 46b StGB 45
a) Mangelnde Erforderlichkeit wegen §§ 153–154c StPO 46
b) Mangelnde Erforderlichkeit wegen § 46 II StGB 49
c) Mangelnde Erforderlichkeit wegen der Möglichkeit der Normierung kleiner Kronzeugenregelungen 51
d) Ergebnis Erforderlichkeit 52
3. Angemessenheit 53
a) Pauschale Anforderungen an Kronzeugenregelungen 54
aa) Ermittlungsnotstand 54
bb) Unrechtsgefälle 57
b) Der Tatbestand des § 46b I StGB unter Berücksichtigung des durch das Legalitätsprinzip repräsentierten Rechtsstaatsprinzips 59
aa) Tauglicher Kronzeuge, Taugliche Offenbarungstat, Präklusion 59
bb) Die Kronzeugenhandlung i. S. d. § 46b I 1 Nr. 1 StGB: Aufklärungshilfe 60
(1) „Freiwilliges Offenbaren seines Wissens“ 62
(a) Wissensoffenbarung 62
(b) Freiwilligkeit 63
(2) Wesentlicher Beitrag zur Aufdeckung einer Offenbarungstat 66
(3) Aufklärungserfolg 69
(a) Kein Ergreifen des Offenbarungstäters 70
(b) Wechselndes Aussageverhalten hinsichtlich der offenbarten Person 71
(c) Wechselndes Aussageverhalten hinsichtlich der Kooperationsbereitschaft 74
(d) Der Kronzeuge als Zeuge in der Hauptverhandlung des Offenbarungstäters 76
(aa) Aufklärungserfolg und Bereitschaft zum Auftreten als Zeuge 76
(bb) Pflicht des Kronzeugen zum Auftreten als Zeuge 77
(cc) Zusammenfassung 82
(e) Mitwirken des Kronzeugen an einem Scheingeschäft 82
(f) Aufklärungserfolg und der Grundsatz „in dubio pro reo“ 83
(g) Aufklärungserfolg bei fehlender Bereitschaft zum Geständnis 85
(h) Gewicht des Aufklärungserfolgs bei fehlender Beteiligung des Kronzeugen an der Offenbarungstat 86
(i) Aufklärungserfolg bei Beteiligung des Kronzeugen an der Offenbarungstat, § 46b I 3 StGB 87
(j) Zeitpunkt der Offenbarung 89
(k) Aufklärungserfolg bei verjährter Offenbarungstat 89
cc) Die Kronzeugenhandlung i. S. d. § 46b I 1 Nr. 2 StGB: Präventionshilfe 90
(1) Voraussetzungen der Präventionshilfe 90
(a) Freiwillige Wissensoffenbarung 91
(b) Adressat der Präventionshilfe 91
(c) Offenbarungstat und Planungsstadium 92
(d) Verhinderungsmöglichkeit der Offenbarungstat 93
(2) Präventionshilfe und § 138 StGB 94
dd) Zusammenfassung des Tatbestandes des § 46b I 1 StGB 96
c) Die Rechtsfolgen des § 46b StGB unter Berücksichtigung des durch das Legalitätsprinzip repräsentierten Rechtsstaatsprinzips 97
aa) Die Rechtsfolgen des § 46b I StGB 97
bb) Die Ermessenskriterien des § 46b II StGB 99
cc) Ermessen und das durch das Legalitätsprinzip repräsentierte Rechtsstaatsprinzip 105
dd) Zusammenfassung der Rechtsfolgen des § 46b StGB 110
4. Ergebnis: § 46b StGB und das durch das Legalitätsprinzip repräsentierte Rechtsstaatsprinzip 110
II. § 46b StGB und das durch das Legalitätsprinzip repräsentierte Willkürverbot 111
1. Beeinträchtigung des Willkürverbots durch § 46b StGB 111
2. Rechtfertigung der Beeinträchtigung des Willkürverbots 112
a) Das Differenzierungskriterium der Kronzeugenhandlung 113
b) Das Differenzierungskriterium der tauglichen Offenbarungstat 114
c) Das Differenzierungskriterium des Präklusionszeitpunkts 115
d) Das Differenzierungskriterium des tauglichen Kronzeugen 117
3. Ergebnis 121
III. Zusammenfassung: § 46b StGB und das Legalitätsprinzip 122
B. § 46b und das Schuldprinzip 122
I. Die Grundsätze der Strafzumessung 123
II. Schuldrelevanz der Kronzeugenhandlung 124
III. Systemfremdheit der Unterschreitung der schuldangemessenen Strafe durch § 46b StGB 127
1. Der Verweis durch § 46b I 1 StGB auf § 49 I StGB 127
2. Das Absehen von Strafe nach § 46b I 4 StGB 128
IV. Rechtfertigung der Beeinträchtigung des Grundsatzes schuldangemessenen Strafens 131
1. Die Strafzwecke 132
2. Wahrung der Strafzwecke durch die Bestrafung des Kronzeugen 133
V. Ergebnis: § 46b StGB und das Schuldprinzip 137
C. § 46b StGB und der nemo-tenetur-Grundsatz 137
D. Zusammenfassung: § 46b StGB und die Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung 140
3. Teil: § 46b StGB im System der Strafzumessung 141
A. Das Verhältnis von § 46b StGB zu den bestehenden kleinen Kronzeugenregelungen 141
B. Die Regelung des § 46b I 2 StGB 143
C. Das Zusammentreffen von § 46b StGB mit weiteren vertypten Milderungsgründen 145
D. Das Zusammentreffen von § 46b StGB mit einem minder schweren Fall 149
I. Minder schwerer Fall ohne Berücksichtigung der Kronzeugenhandlung 150
II. Minder schwerer Fall durch Berücksichtigung der Kronzeugenhandlung 152
III. Zusammenfassung 155
E. Das Zusammentreffen von § 46b StGB und einem Geständnis 155
F. § 46b I 4 StGB und weitere Milderungsgründe 157
G. Die Rolle des § 46b StGB bei der Strafzumessung im engeren Sinne 160
H. Kronzeugenregelung und Verständigung nach § 257c StPO 161
4. Teil: Resümee 164
A. § 46b StGB und tragende Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung 164
B. § 46b StGB im System der Strafzumessung 165
C. Ausblick 165
Anhang I: § 46b StGB 166
Anhang II: § 31 BtMG a.F. 166
Anhang III: § 31 BtMG n.F. 167
Literaturverzeichnis 168
Sachwortregister 181