Die Kronzeugenregelung des § 46b StGB
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Die Kronzeugenregelung des § 46b StGB
Schriften zum Strafrecht, Vol. 225
(2011)
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Nicolas Kneba legte 2004 sein Abitur in Göttingen ab. Von 2005 bis 2009 studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen. 2007 wurde er studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Kristian Kühl. Ab 2009 war er als Akademischer Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl tätig. Seit 2011 absolviert er den Juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Braunschweig.Abstract
§ 46b StGB ermöglicht es in einem bisher unbekannten Umfang, die Kooperation von Straftätern in Bezug auf die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten Dritter im Rahmen des Strafverfahrens zu honorieren. Nicolas Kneba stellt die mit der Norm verbundenen problematischen Aspekte heraus und untersucht insbesondere, ob § 46b StGB mit den tragenden Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung im Einklang steht. Im Ergebnis wird eine Verletzung der maßgeblichen Prinzipien, etwa des Rechtsstaats- und Schuldprinzips, verneint. In Einzelfällen schlägt Nicolas Kneba jedoch eine Korrektur im Wege einer verfassungskonformen Auslegung vor. Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet Kneba präzise Kriterien für die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm sowie Maßgaben für die Ermessensausübung heraus. Anschaulich werden hierfür zahlreiche Beispielsfälle angeführt, die zum Teil der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu früheren kleinen Kronzeugenregelungen entnommen sind. Zudem wird § 46b StGB im bestehenden System der Strafzumessung betrachtet und untersucht, inwieweit die mit den Instrumenten des § 46b StGB honorierte Kooperation des Straftäters mit weiteren Strafmilderungsgründen zusammen fallen kann. Hierbei stellt Nicolas Kneba fest, dass auch das Nebeneinander von großer Kronzeugenregelung und bereits bestehenden Strafmilderungsgründen vor den Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung Bestand hat.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
Einleitung | 15 | ||
1. Teil: Allgemeines zur neuen Kronzeugenregelung des § 46b StGB | 18 | ||
A. Inhalt und Systematik des § 46b StGB | 18 | ||
I. Rechtsfolgen des § 46b StGB | 18 | ||
II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 46b StGB | 19 | ||
III. Änderungen der §§ 145d, 164 StGB sowie § 31 BtMG | 21 | ||
B. Entstehungsgeschichte des § 46b StGB | 22 | ||
C. Die Figur des Kronzeugen im Ausland | 25 | ||
I. Der Kronzeuge in den USA | 25 | ||
II. Der Kronzeuge in England und Nordirland | 28 | ||
III. Der Kronzeuge in Italien | 29 | ||
IV. Auswirkungen auf die Bewertung des § 46b StGB | 30 | ||
2. Teil: § 46b StGB und tragende Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung | 33 | ||
A. § 46b StGB und das Legalitätsprinzip | 34 | ||
I. § 46b StGB und das durch das Legalitätsprinzip repräsentierte Rechtsstaatsprinzip | 36 | ||
1. Verhältnismäßigkeit des § 46b StGB hinsichtlich des durch das Legalitätsprinzip repräsentierten Rechtsstaatsprinzips: Geeignetheit | 39 | ||
a) Ungeeignetheit wegen der praktischen Unbedeutsamkeit der bisherigen Kronzeugenregelungen | 40 | ||
b) Ungeeignetheit wegen der Gefahr unwahrer Offenbarungsangaben | 41 | ||
c) Ungeeignetheit wegen der potentiellen Gefährdung des Kronzeugen | 43 | ||
d) Ergebnis Geeignetheit | 45 | ||
2. Erforderlichkeit des § 46b StGB | 45 | ||
a) Mangelnde Erforderlichkeit wegen §§ 153–154c StPO | 46 | ||
b) Mangelnde Erforderlichkeit wegen § 46 II StGB | 49 | ||
c) Mangelnde Erforderlichkeit wegen der Möglichkeit der Normierung kleiner Kronzeugenregelungen | 51 | ||
d) Ergebnis Erforderlichkeit | 52 | ||
3. Angemessenheit | 53 | ||
a) Pauschale Anforderungen an Kronzeugenregelungen | 54 | ||
aa) Ermittlungsnotstand | 54 | ||
bb) Unrechtsgefälle | 57 | ||
b) Der Tatbestand des § 46b I StGB unter Berücksichtigung des durch das Legalitätsprinzip repräsentierten Rechtsstaatsprinzips | 59 | ||
aa) Tauglicher Kronzeuge, Taugliche Offenbarungstat, Präklusion | 59 | ||
bb) Die Kronzeugenhandlung i. S. d. § 46b I 1 Nr. 1 StGB: Aufklärungshilfe | 60 | ||
(1) „Freiwilliges Offenbaren seines Wissens“ | 62 | ||
(a) Wissensoffenbarung | 62 | ||
(b) Freiwilligkeit | 63 | ||
(2) Wesentlicher Beitrag zur Aufdeckung einer Offenbarungstat | 66 | ||
(3) Aufklärungserfolg | 69 | ||
(a) Kein Ergreifen des Offenbarungstäters | 70 | ||
(b) Wechselndes Aussageverhalten hinsichtlich der offenbarten Person | 71 | ||
(c) Wechselndes Aussageverhalten hinsichtlich der Kooperationsbereitschaft | 74 | ||
(d) Der Kronzeuge als Zeuge in der Hauptverhandlung des Offenbarungstäters | 76 | ||
(aa) Aufklärungserfolg und Bereitschaft zum Auftreten als Zeuge | 76 | ||
(bb) Pflicht des Kronzeugen zum Auftreten als Zeuge | 77 | ||
(cc) Zusammenfassung | 82 | ||
(e) Mitwirken des Kronzeugen an einem Scheingeschäft | 82 | ||
(f) Aufklärungserfolg und der Grundsatz „in dubio pro reo“ | 83 | ||
(g) Aufklärungserfolg bei fehlender Bereitschaft zum Geständnis | 85 | ||
(h) Gewicht des Aufklärungserfolgs bei fehlender Beteiligung des Kronzeugen an der Offenbarungstat | 86 | ||
(i) Aufklärungserfolg bei Beteiligung des Kronzeugen an der Offenbarungstat, § 46b I 3 StGB | 87 | ||
(j) Zeitpunkt der Offenbarung | 89 | ||
(k) Aufklärungserfolg bei verjährter Offenbarungstat | 89 | ||
cc) Die Kronzeugenhandlung i. S. d. § 46b I 1 Nr. 2 StGB: Präventionshilfe | 90 | ||
(1) Voraussetzungen der Präventionshilfe | 90 | ||
(a) Freiwillige Wissensoffenbarung | 91 | ||
(b) Adressat der Präventionshilfe | 91 | ||
(c) Offenbarungstat und Planungsstadium | 92 | ||
(d) Verhinderungsmöglichkeit der Offenbarungstat | 93 | ||
(2) Präventionshilfe und § 138 StGB | 94 | ||
dd) Zusammenfassung des Tatbestandes des § 46b I 1 StGB | 96 | ||
c) Die Rechtsfolgen des § 46b StGB unter Berücksichtigung des durch das Legalitätsprinzip repräsentierten Rechtsstaatsprinzips | 97 | ||
aa) Die Rechtsfolgen des § 46b I StGB | 97 | ||
bb) Die Ermessenskriterien des § 46b II StGB | 99 | ||
cc) Ermessen und das durch das Legalitätsprinzip repräsentierte Rechtsstaatsprinzip | 105 | ||
dd) Zusammenfassung der Rechtsfolgen des § 46b StGB | 110 | ||
4. Ergebnis: § 46b StGB und das durch das Legalitätsprinzip repräsentierte Rechtsstaatsprinzip | 110 | ||
II. § 46b StGB und das durch das Legalitätsprinzip repräsentierte Willkürverbot | 111 | ||
1. Beeinträchtigung des Willkürverbots durch § 46b StGB | 111 | ||
2. Rechtfertigung der Beeinträchtigung des Willkürverbots | 112 | ||
a) Das Differenzierungskriterium der Kronzeugenhandlung | 113 | ||
b) Das Differenzierungskriterium der tauglichen Offenbarungstat | 114 | ||
c) Das Differenzierungskriterium des Präklusionszeitpunkts | 115 | ||
d) Das Differenzierungskriterium des tauglichen Kronzeugen | 117 | ||
3. Ergebnis | 121 | ||
III. Zusammenfassung: § 46b StGB und das Legalitätsprinzip | 122 | ||
B. § 46b und das Schuldprinzip | 122 | ||
I. Die Grundsätze der Strafzumessung | 123 | ||
II. Schuldrelevanz der Kronzeugenhandlung | 124 | ||
III. Systemfremdheit der Unterschreitung der schuldangemessenen Strafe durch § 46b StGB | 127 | ||
1. Der Verweis durch § 46b I 1 StGB auf § 49 I StGB | 127 | ||
2. Das Absehen von Strafe nach § 46b I 4 StGB | 128 | ||
IV. Rechtfertigung der Beeinträchtigung des Grundsatzes schuldangemessenen Strafens | 131 | ||
1. Die Strafzwecke | 132 | ||
2. Wahrung der Strafzwecke durch die Bestrafung des Kronzeugen | 133 | ||
V. Ergebnis: § 46b StGB und das Schuldprinzip | 137 | ||
C. § 46b StGB und der nemo-tenetur-Grundsatz | 137 | ||
D. Zusammenfassung: § 46b StGB und die Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung | 140 | ||
3. Teil: § 46b StGB im System der Strafzumessung | 141 | ||
A. Das Verhältnis von § 46b StGB zu den bestehenden kleinen Kronzeugenregelungen | 141 | ||
B. Die Regelung des § 46b I 2 StGB | 143 | ||
C. Das Zusammentreffen von § 46b StGB mit weiteren vertypten Milderungsgründen | 145 | ||
D. Das Zusammentreffen von § 46b StGB mit einem minder schweren Fall | 149 | ||
I. Minder schwerer Fall ohne Berücksichtigung der Kronzeugenhandlung | 150 | ||
II. Minder schwerer Fall durch Berücksichtigung der Kronzeugenhandlung | 152 | ||
III. Zusammenfassung | 155 | ||
E. Das Zusammentreffen von § 46b StGB und einem Geständnis | 155 | ||
F. § 46b I 4 StGB und weitere Milderungsgründe | 157 | ||
G. Die Rolle des § 46b StGB bei der Strafzumessung im engeren Sinne | 160 | ||
H. Kronzeugenregelung und Verständigung nach § 257c StPO | 161 | ||
4. Teil: Resümee | 164 | ||
A. § 46b StGB und tragende Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung | 164 | ||
B. § 46b StGB im System der Strafzumessung | 165 | ||
C. Ausblick | 165 | ||
Anhang I: § 46b StGB | 166 | ||
Anhang II: § 31 BtMG a.F. | 166 | ||
Anhang III: § 31 BtMG n.F. | 167 | ||
Literaturverzeichnis | 168 | ||
Sachwortregister | 181 |