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Gebauer, J. (2004). Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags als Gemeinschaftsgrundrechte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51273-7
Gebauer, Jochen. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags als Gemeinschaftsgrundrechte. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51273-7
Gebauer, J (2004): Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags als Gemeinschaftsgrundrechte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51273-7

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Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags als Gemeinschaftsgrundrechte

Gebauer, Jochen

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 102

(2004)

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Abstract

Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags haben in der Rechtsprechung des EuGH eine immer stärker individualschützende Ausrichtung erfahren. Seit der Entscheidung Bosman wird etwa die Arbeitnehmerfreizügigkeit des Art. 39 EGV als "Grundrecht auf Freizügigkeit" bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten scheint aufgehoben.

Jochen Gebauer weist in seiner Untersuchung nach, dass eine Entwicklung der grundfreiheitlichen zu einer grundrechtlichen Normstruktur nicht stattgefunden hat. Eine Mischform ist nicht entstanden. Die Grundfreiheiten und die Gemeinschaftsgrundrechte bleiben eigenständige und unterscheidbare Konzepte. Bestimmte Elemente der grundfreiheitlichen Dogmatik (Drittwirkung, Beschränkungsverbot, Spürbarkeitsschwelle) lassen sich neu erklären, wenn zwischen grundfreiheitlicher und grundrechtlicher Funktion eines Rechtssatzes begrifflich und systematisch klar unterschieden wird. Die Abwägung in Fällen der Kollision von Grundfreiheiten und Grundrechten wird transparenter.

Die Unterscheidung von Grundfreiheiten und Grundrechten ist eng mit der Frage der Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten verknüpft. Am Beispiel der beiden Normkategorien setzt sich der Autor im Schlussteil grundsätzlich mit der Rolle von Rechtsnormen in den rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Integrationsszenarien für das europäische Gemeinwesen auseinander.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung 25
A. Sind Grundfreiheiten Grundrechte? 25
B. Praktische Auswirkungen der Unterscheidung 27
C. Das Konzept der vorliegenden Untersuchung 29
I. Subjektive Rechte im Gemeinschaftsrecht 29
II. Die Ansicht von Rechtsprechung und Literatur zu der Frage des Verhältnisses von Grundfreiheiten und Grundrechten 30
III. Doppelfunktionalität der Grundfreiheiten 30
Erster Teil: Subjektive Rechte im Gemeinschaftsrecht 32
A. Der Begriff des „subjektiv-öffentlichen Rechts“ im Gemeinschaftsrecht 32
I. Der Begriff des subjektiven Rechts in vertikalen und horizontalen Strukturen 33
II. Die Subjektivierung von Rechten durch die Lehre von der unmittelbaren Wirkung im Gemeinschaftsrecht 38
1. Ansätze einer spezifisch gemeinschaftsrechtlichen Definition des „subjektiven Rechts“ 38
2. Die unmittelbare Wirkung des Gemeinschaftsrechts 40
3. Objektive und subjektive Elemente einer Rechtsnorm: „minimaler subjektiver Anteil“ als Mindestvoraussetzung eines subjektiven Rechts im Gemeinschaftsrecht 45
4. Eine Arbeitshypothese: Je stärker das subjektive Element innerhalb einer Rechtsnorm, desto mehr nähert diese Norm sich einem Grundrecht an 47
III. Zusammenfassung: Der Begriff des subjektiv-öffentlichen Rechts im Gemeinschaftsrecht 52
B. Subjektive Rechte aus dem EG-Vertrag, insbesondere die Grundfreiheiten 53
I. Die Grundfreiheiten als subjektive Rechte 55
1. Der Binnenmarkt als Diffusionsprozess 56
a) Drei Größen, die den Prozess Binnenmarkt steuern: Gefälle zwischen den unterschiedlichen Wirtschaftsbedingungen, Durchlässigkeit der Grenzen, Trägheit der Wirtschaftsfaktoren 56
b) Die drei Größen im physikalischen Modell: Teilchendichte, Durchlässigkeit der Membrane, energetischer Zustand der Teilchen 58
c) Welche der drei Größen kann und darf über die Grundfreiheiten gesteuert werden? 61
2. Der Wortlaut der Vertragsvorschriften als Ausgangspunkt 63
a) Art. 28 und 29 EGV (Warenverkehrsfreiheit) 65
b) Art. 39 EGV (Arbeitnehmerfreizügigkeit) 66
c) Art. 43 EGV (Niederlassungsfreiheit) und Art. 49 EGV (Dienstleistungsfreiheit) 69
d) Gemeinsames und Trennendes im Wortlaut der einzelnen Grundfreiheiten 71
3. Die Grundfreiheiten als subjektive Rechte 73
II. Die Normstruktur der Grundfreiheiten 78
1. Der Tatbestand der Grundfreiheiten (Anwendungsbereich/Schutzbereich) 79
a) Das „grenzüberschreitende Element“ als Tatbestandsmerkmal der Grundfreiheiten 79
aa) Tatbestandsmerkmal oder Sachentscheidsvoraussetzung? 79
bb) Die Erosion des Tatbestandsmerkmals „Grenzübertritt“ bei den Grundfreiheiten 83
(1) Die Inländerdiskriminierung als Folge des Tatbestandsmerkmals des „Grenzübertritts“ 84
(2) Die Tendenz in der Rechtsprechung: Der Begriff des Grenzübertritts verliert an Kontur und – scheinbar – an Bedeutung für die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten 86
(3) Verwässern des Tatbestandsmerkmals des Grenzübertritts durch rein hypothetische und bloß behauptete zukünftige Grenzübertritte? 90
(4) Das grenzüberschreitende Element wird schwächer, besteht aber fort 95
b) Die „wirtschaftsbezogene Tätigkeit“ als Merkmal der Grundfreiheiten 96
c) Zusammenfassung: Tatbestandsmerkmale der Grundfreiheiten 99
2. Die Schrankensystematik der Grundfreiheiten 100
a) Die im EG-Vertrag aufgeführten Ausnahmen von den Verboten der Grundfreiheiten 100
b) Die ungeschriebenen Ausnahmen von den Grundfreiheiten 101
c) Die Schrankensystematik bei Grundfreiheiten und bei Grundrechten 104
3. Die Weiterentwicklung der Grundfreiheiten von Diskriminierungsverboten zu allgemeinen Beschränkungsverboten 105
a) Die Grundfreiheiten als Diskriminierungsverbote und – angebliche – allgemeine Beschränkungsverbote (Der Versuch, den Grenzpunkt zu definieren) 110
b) Der weitverstandene Diskriminierungsbegriff: Die Grundfreiheiten sind und bleiben Gleichbehandlungsgebote 113
c) Beispiele von Grundfreiheiten als „echten“ Beschränkungsverboten 118
aa) Die Abgrenzung der „echten Beschränkungsverbote“ von den „allgemeinen Beschränkungsverboten“ 120
bb) Eine Einschränkung: Auch diese Grenze ist nur eine näherungsweise Grenze 126
cc) Eine Erweiterung: Die Entscheidung „Alpine Investments“ und die Export-Konstellationen als Beispielfälle der echten Beschränkungsverbote 128
d) Zusammenfassung: Die Grundfreiheiten als Beschränkungsverbote 132
4. Die Adressatenfrage und die Drittwirkung der Grundfreiheiten 135
a) Die Entscheidungen zu Art. 28 EGV – der „alte“ Ansatz 138
b) Die Profisportler-Entscheidungen zu Art. 39 EGV und Art. 49 EGV 139
aa) Ausnahmsweise Drittwirkung für quasi-staatliche private Wirtschaftsteilnehmer 139
bb) Drittwirkung für Diskriminierungsverbote, aber nicht für allgemeine Beschränkungsverbote? 141
c) Ein neuer Ansatz: Grundfreiheitliche Schutzpflichten 144
aa) Das Verhältnis der Schutzpflichtentheorie zu den Drittwirkungslehren 144
bb) Das Konzept der Schutzpflichten verdeckt eine Kollision von subjektiven Rechten 148
d) Zusammenfassung: Drittwirkung der Grundfreiheiten 150
5. Die Konvergenz der Grundfreiheiten 152
C. Subjektive Rechte außerhalb des Vertrags: Die Gemeinschaftsgrundrechte 158
I. Die Gemeinschaftsgrundrechte als ungeschriebene Rechte 159
II. Die Struktur der Gemeinschaftsgrundrechte 162
1. Verschiedene Funktionen der Gemeinschaftsgrundrechte: Objektive Rechtsgrundsätze, Gleichheitsgrundrechte, subjektive Abwehrrechte 162
2. Anwendungsbereich, Tatbestand und Schranken der Gemeinschaftsgrundrechte 165
a) Der Schutzbereich der Gemeinschaftsgrundrechte 165
b) Das „grenzüberschreitende Element“ als Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Gemeinschaftsgrundrechte 166
c) Die Schranken der Gemeinschaftsgrundrechte 170
3. Die Adressaten der Gemeinschaftsgrundrechte/Drittwirkung 172
a) Bindung auch der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte 172
b) Die Bindung Privater an die Gemeinschaftsgrundrechte (Drittwirkung) 176
III. Zusammenfassung: Gemeinschaftsgrundrechte als subjektive Rechte 178
D. Die vertraglichen Gleichheitssätze als subjektive Rechte (Art. 12 und 141 EGV) 179
I. Strukturelle Besonderheiten der gleichheitsrechtlichen Normen 182
II. Das Verbot der Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit (Art. 12 EGV) als subjektives Recht 188
1. Einordnung des Art. 12 EGV als subjektives Recht 188
2. Einordnung des Art. 12 EGV als Grundrecht 189
3. Das Verhältnis des Art. 12 EGV zu den Grundfreiheiten 192
III. Der Grundsatz der Lohngleichheit (Art. 141 Abs. 1 EGV) als subjektives Recht 196
1. Einordnung des Art. 141 Abs. 1 EGV als subjektives Recht 196
2. Einordnung des Art. 141 Abs. 1 EGV als Grundrecht 199
a) Das Verhältnis von Art. 141 Abs. 1 EGV zum Grundrecht auf Gleichbehandlung 200
b) Die Anwendbarkeit des Art. 141 Abs. 1 EGV auf rein innerstaatliche Sachverhalte 202
3. Das Verhältnis des Art. 141 Abs. 1 EGV zu den Grundfreiheiten 206
4. Zusammenfassung: Vertragliche Gleichheitsrechte als subjektive Rechte 208
E. Art. 18 Abs. 1 EGV als subjektives Recht 209
I. Einordnung des Art. 18 Abs. 1 EGV als subjektives Recht 210
II. Einordnung des Art. 18 Abs. 1 EGV als Grundrecht 212
III. Das Verhältnis des Art. 18 Abs. 1 EGV zu den Grundfreiheiten 216
1. Die Modellfunktion des Art. 18 Abs. 1 EGV 217
a) Art. 39 EGV und Art. 18 Abs. 1 EGV als „nicht vermischbare“ Elemente 218
b) Die Verbindung oder Verschmelzung von Art. 18 Abs. 1 EGV und Art. 39 EGV 221
aa) Art. 18 Abs. 1 EGV als Katalysator 221
bb) Die Unionsbürgerfreizügigkeit als drittes Recht neben Art. 39 EGV und Art. 18 Abs. 1 EGV 223
2. Die Indikatorfunktion des Art. 18 Abs. 1 EGV 224
a) Art. 17 ff. EGV als Schritt vom Marktbürger zum Unionsbürger 224
b) Art. 18 Abs. 1 EGV als grundsätzliche Aufwertung des Schutzguts der Freizügigkeit 225
c) Die symbolische Bedeutung des Art. 18 Abs. 1 EGV 226
IV. Zusammenfassung: Art. 18 Abs. 1 EGV als subjektives Recht des Gemeinschaftsrechts 226
F. Weitere subjektive Rechte des Gemeinschaftsrechts 228
I. Die Zollvorschriften der Art. 25 ff. EGV 228
II. Die Wettbewerbsvorschriften der Art. 81 bis 89 EGV 229
III. Die Haftungsregelung des Art. 288 Abs. 2 EGV 230
IV. Die Staatshaftungsansprüche nach der Francovich-Rechtsprechung 231
Zweiter Teil: Das Verhältnis von Grundfreiheiten und Grundrechten in Rechtsprechung und Literatur 232
A. Das Verhältnis von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten in der Rechtsprechung des Gerichtshofs 233
I. Die Gleichsetzung von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten auf begrifflicher Ebene 236
1. Die Terminologie im Bereich der Grundfreiheiten 238
a) Erweiterung des Anwendungsbereiches 238
b) Abwägungssituationen 239
c) Zusammenfassung: Auffälligkeiten in der Terminologie 240
2. Die Terminologie im Bereich der Gemeinschaftsgrundrechte 241
II. Die Gleichsetzung von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten auf materiell-rechtlicher Ebene 243
1. Hinweise auf eine (mögliche) Gleichsetzung von Grundfreiheiten und Grundrechten 243
a) Beide Rechtsnormen sind von fundamentaler Bedeutung 244
b) Der Gerichtshof geht von einer freiheitsrechtlichen Struktur der Grundfreiheiten aus 245
c) Die Rechtsprechung zur Drittwirkung der Grundfreiheiten lässt sich durch die Annahme eines grundrechtlichen Kerns in den Grundfreiheiten erklären 248
2. Konkurrenzen und Kollisionen zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten 256
a) Gleichlauf von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten 257
b) Kollision von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten 259
aa) Die Beispiele aus der Rechtsprechung 259
bb) Ergebnisoffene Abwägung zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten in der Kollision 262
B. Das Verhältnis von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten in der Literatur 264
I. Gleichsetzung oder Annäherung der beiden Kategorien? 264
1. Näherungsweise Umschreibungen reichen in der Regel aus 264
2. Gibt es eine klar definierte Grenze? – Welchen Wert hat eine genaue Bestimmung dieser Grenze? 266
II. Anhaltspunkte für eine Ähnlichkeit oder Gleichsetzung der Grundfreiheiten mit den Gemeinschaftsgrundrechten 268
1. Die grundlegende Bedeutung der Grundfreiheiten als Hinweis auf einen grundrechtlichen Status 269
a) Die „Wichtigkeit“ als Merkmal eines Grundrechts 269
b) Die Konvergenz der Grundfreiheiten als schematischer Begründungsmechanismus 270
2. Die freiheitsrechtliche Struktur der Grundfreiheiten (Die Ausweitung der Grundfreiheiten von Diskriminierungsverboten zu allgemeinen Beschränkungsverboten) 271
a) Das „Rutili“-Argument: Dieselben Schranken – also gleichsetzen? 271
b) Die freiheitsrechtliche Struktur als Indiz für einen „absoluten“ Gehalt der Grundfreiheiten 272
c) Ist das Kriterium der freiheitsrechtlichen Struktur ein zwingendes Indiz? 275
3. Die Überschneidung der Adressatenkreise von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten 277
4. Die verstärkte Ausrichtung der Grundfreiheiten auf den einzelnen EU-Bürger als Hinweis auf einen grundrechtlichen Status der Grundfreiheiten 278
a) Grundfreiheiten im nicht spezifisch wirtschaftlichen Kontext 279
b) Subjektives Element gegen objektives Element 282
c) Individualbezogenheit als „Wunschvorstellung“ 284
d) Zwischenergebnis: Subjektivierung der Grundfreiheiten als Hinweis auf deren grundrechtlichen Charakter 285
5. Zusammenfassung: Indizien für die Ähnlichkeit oder Gleichsetzung der Grundfreiheiten mit den Gemeinschaftsgrundrechten 285
III. Argumente gegen eine Gleichsetzung der Grundfreiheiten mit den Gemeinschaftsgrundrechten 286
1. Der unterschiedliche Adressatenkreis von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten 287
a) Weitgehende Überschneidung der Adressatenkreise bei verbleibender Asymmetrie 288
b) Die Drittwirkung als Kriterium der Unterscheidung? 293
2. Das Tatbestandsmerkmal des „grenzüberschreitenden Elements“ und die Inländerdiskriminierung als Argumente gegen eine Gleichsetzung von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten 296
a) Das „grenzüberschreitende Element“ als genuin grundfreiheitliches Tatbestandsmerkmal 296
b) Inländerdiskriminierung und grundrechtlicher Charakter der Grundfreiheiten 299
3. Abgrenzung der Grundfreiheiten von den Gemeinschaftsgrundrechten aufgrund des unterschiedlichen Kreises der Berechtigten 301
4. Der vorrangig instrumentale Ansatz der Grundfreiheiten als Hindernis für eine Gleichsetzung mit den Gemeinschaftsgrundrechten 304
a) „Instrumental heißt objektiv“ – Schwächung des subjektiv-individualschützenden Elements 307
b) Begrenzung der Reichweite der Grundfreiheiten durch die Kopplung des Rechtsschutzes an die „Binnenmarktnützlichkeit“ als externen Zweck 308
c) Wirtschaftsbezogener Charakter der Grundfreiheiten als Hindernis der Gleichsetzung 309
5. Zusammenfassung: Argumente gegen eine Gleichsetzung 311
IV. Lösungsvorschläge der Literatur für das Konkurrenzverhältnis und für Kollisionen zwischen Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten 312
1. Die Konkurrenz zwischen Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten – Welches subjektive Recht kommt zur Anwendung? 313
a) Vorrang der Grundfreiheiten gegenüber Grundrechten mit gleichem Regelungsinhalt 313
b) Sonderproblem: Kein echtes Konkurrenzverhältnis unter bestimmten Annahmen 315
2. Die Kollisionsfälle – Welches subjektive Recht setzt sich durch? 317
a) Kollisionen zwischen subjektiven Rechten nur in Drittwirkungsfällen 317
b) Der weit verstandene Abwägungsbegriff als Ausgangspunkt 319
c) Vorfragen: Welche Rechte kommen zur Anwendung? 320
aa) Eine erste Vorüberlegung: Keine nationalen Grundrechte in der Abwägung 320
bb) Eine zweite Vorüberlegung: Wie stark sollen die einzelnen Vorschriften in ihre Teilfunktionen aufgesplittet werden, bevor sie in die Abwägung eingestellt werden? 323
d) Die Form der Abwägung 324
e) Die Gewichtung der einzelnen Positionen in der Abwägung 326
aa) Kritik der Literatur am Gerichtshof: Automatischer Vorrang der Grundfreiheiten? 327
bb) Die Lösung der Literatur: Einzelfallorientierte, gleichberechtigte und ergebnisoffene Abwägung 331
Dritter Teil: Doppelfunktionalität der Grundfreiheiten 333
A. Kriterien für eine – denkbare – Grundrechtsqualität der Grundfreiheiten 334
I. Keine abschließende Definition des Begriffs „Grundrechte“ 334
1. Definition des Begriffs „Gemeinschaftsgrundrechte“? 334
2. Definition des Begriffs „Grundrechte“? 336
II. Zweckfreiheit des Schutzes und Subjektivität als kennzeichnende Merkmale der Gemeinschaftsgrundrechte 339
1. Der klar bestimmbare Schutzbereich als erste Mindestvoraussetzung eines Grundrechts 340
2. Die Zweckfreiheit des Schutzes als zweite Mindestvoraussetzung eines Grundrechts 341
3. Die Zuordnung auf den Inhaber des Rechts (Subjektivität) als dritte Mindestvoraussetzung eines Grundrechts 345
B. Die Grundfreiheiten sind keine Grundrechte 346
I. Der „instrumentale“ Charakter als bestimmendes Merkmal der Grundfreiheiten 346
1. Der Begriff „instrumental“: Die Grundfreiheiten als Werkzeuge und Programm 347
2. Die Persistenz der instrumentalen Strukturelemente trotz der Ausweitung der Grundfreiheiten zu weitergehenden Rechtspositionen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs 349
a) Das Tatbestandsmerkmal des „grenzüberschreitenden Bezugs“ als unveränderliches Normprogramm der Grundfreiheiten 350
b) Das Fehlen einer Spürbarkeitsschwelle als Zeichen des fortbestehenden instrumentalen Charakters der Grundfreiheiten 353
II. Die Antwort auf die Ausgangsfrage: Die Grundfreiheiten sind keine Grundrechte 356
C. Die Doppelfunktionalität der Grundfreiheiten (Modell) 357
I. Das Modell der Doppelfunktionalität: Die Grundfreiheiten verdecken grundrechtliche (Kern-)Funktionen 359
1. Die grundfreiheitliche Funktion des Art. 39 EGV 361
2. Die grundrechtlichen Funktionen innerhalb des Art. 39 EGV 361
a) Das Gleichheitsgrundrecht in Art. 39 EGV 362
b) Das Freiheitsgrundrecht in Art. 39 EGV 363
3. Die Einordnung des Art. 39 EGV als übergeordnete Kategorie (Dach-Vorschrift) 364
II. Hinweise auf eine Doppelfunktionalität in Rechtsprechung und Literatur 365
1. Die Beispiele aus der Rechtsprechung: Außen Grundfreiheit, innen Grundrecht 367
a) Die Entscheidung Lehtonen 367
b) Die Entscheidung Graf 368
c) Die Entscheidungen Bosman und Kremzow 371
2. Überlegungen der Literatur zur Doppelfunktionalität der Grundfreiheiten 373
a) Abgrenzung der Doppelfunktionalität von der – behaupteten – Funktionserweiterung der Grundfreiheiten von Diskriminierungsverboten zu allgemeinen Beschränkungsverboten 374
b) Ansätze einer Doppelfunktionalität bei den Autoren, die eine Polarisierung der objektiv-rechtlichen und subjektiv-individualschützenden Elemente innerhalb der Grundfreiheiten verstärken wollen 375
c) Autoren, die den Konflikt zuspitzen, als Wegbereiter einer Doppelfunktionalität 378
d) Literaturansichten, die sich nur schwer mit dem Modell vereinbaren lassen 378
e) Die dogmatische Figur des „Marktzugangsrechts“ als Alternative zum Modell der Doppelfunktionalität 381
D. Die Vorteile einer klaren Trennung von Grundfreiheiten und Grundrechten 386
I. Ein erster Vorteil: Freiräume an Stelle von Verhaltenspflichten 389
1. Der rechtspolitische Kontext 391
2. Der wirtschaftstheoretische und wirtschaftspolitische Kontext 396
a) Die wirtschaftstheoretischen Gründe für einen hohen Integrationsdruck über eine Ausweitung des grundfreiheitlichen Normprogramms 397
b) Wirtschaftstheoretische Argumente gegen eine Forcierung des grundfreiheitlichen Normprogramms 399
c) Wachstum, Nachhaltigkeit und das Risiko instabiler Systeme als Ergebnis eines gesellschaftlichen Durchmischungsprozesses 402
3. Zusammenfassung: Der erste Vorteil der Doppelfunktionalität 405
II. Ein zweiter Vorteil der Doppelfunktionalität: Höhere Transparenz für die Abwägung kollidierender Rechtspositionen im Gemeinschaftsrecht 406
1. Transparenz in der Abwägung – Erster Schritt: Die beteiligten Interessen freilegen 408
2. Transparenz in der Abwägung – Zweiter Schritt: Die Interessen benennen und unmissverständlich entweder dem grundfreiheitlichen oder dem grundrechtlichen Bereich zuordnen 412
a) Sichtbarmachen grundrechtlicher Positionen in der Abwägung 413
b) Der grundrechtliche Diskurs und der Binnenmarktprozess müssen unterscheidbar bleiben 413
c) Inhalte, Zeitpunkt und Geschwindigkeit des gemeinschaftsweiten grundrechtlichen Diskurses dürfen nicht über die Grundfreiheiten erzwingbar sein 416
aa) Der Grundrechtsdiskurs erreicht die gemeinschaftliche Ebene 416
bb) Die Gefahr einer missbräuchlichen Aufweichung der Grenze zwischen den beiden Diskursen 419
Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen 422
Literaturverzeichnis 427
Stichwortverzeichnis 450