Zu- und Abfluss bei einkommensteuerlichen Einmaltatbeständen
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Zu- und Abfluss bei einkommensteuerlichen Einmaltatbeständen
Schriften zum Steuerrecht, Vol. 81
(2004)
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Abstract
Anne Dusowski untersucht die Mechanik des Zusammenspiels des § 11 EStG mit den §§ 22 Nr. 3, 23, 17 EStG. Statt stereotype Vorstellungen von in den sog. Einmaltatbeständen verankerten "Spezialregelungen der Periodenzuordnung" auf den Prüfstand zu stellen, beschreitet die Verfasserin neue Wege. Ein methodisches Konzept auf Basis der neueren Hermeneutik verhilft ihr zu konkretisierten Auslegungszielen wie auch zu besonders präzisen Auslegungsergebnissen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass sich die Dissonanzen im Zusammenspiel von § 11 EStG mit den Einmaltatbeständen nicht allein durch Auslegung, sondern nur durch eine auf der Ebene des einkommensteuerlichen Systems vollzogene (System-)Fortbildung auflösen lassen.Der von der Verfasserin propagierte Ansatz bedient sich der in der Rechtstheorie entwickelten Unterscheidung zwischen Prinzip und Regel - verbunden mit einer Klassifikation des nach gängiger Ansicht sog. "Zufluss-Abfluss-Prinzips" als Regel. Wie am Anschauungsbeispiel der Einmaltatbestände demonstriert werden kann, bietet ein solcher Ansatz die Möglichkeit einer systemkonformen Berücksichtigung spezieller Anforderungen an die zeitliche (periodische) Zuordnung von (Einnahmen und) Ausgaben / Werbungskosten durch einfache Regel-Ausnahmebildung.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
I. Einführung | 19 | ||
II. Zur Auslegung „als Methode“ | 22 | ||
1. Determination der Denkstruktur im Rahmen der Rechtsanwendung durch die Natur der Rechtsanwendung als Erkenntnisprozess | 22 | ||
2. Der Erkenntnisprozess als Zirkelstruktur des Verstehens | 23 | ||
3. Stellt sich die Frage der Vornahme einer Auslegung als Methodenfrage? | 24 | ||
4. Bedeutung der Auslegung für die Konzeption der vorliegenden Arbeit | 25 | ||
III. Der Kanon der „klassischen“ Auslegungselemente | 26 | ||
IV. Historische Entstehung des Kanons der „klassischen“ Auslegungselemente | 28 | ||
V. Bedeutungswandel des teleologischen Auslegungselements im Übergang von der Interessen- zur Wertungsjurisprudenz | 30 | ||
VI. Zum Rang der Auslegungselemente | 31 | ||
1. Bestrebungen der Erstellung einer Rangordnung | 31 | ||
2. Keine in allen Fällen anwendbare Rangordnung der Auslegungselemente | 32 | ||
3. Die Auffassung vom „Primat der teleologischen Methode“ | 32 | ||
4. Betrachtung der Rangordnungsfrage vom erkenntnistheoretischen Standpunkt | 35 | ||
VII. Zur Problematik des Zusammentreffens mehrerer inhaltlich in Zusammenhang stehender Rechtssätze oder Regelungen | 37 | ||
1. Behandlung der Problematik des Zusammentreffens mehrerer Rechtssätze oder Regelungen auf der Ebene der Rechtsfolgen | 37 | ||
2. Abhängigkeit der für das Zusammentreffen mehrerer Rechtssätze oder Regelungen gewählten Lösung vom Vorliegen gleichrangiger oder verschiedenrangiger Rechtssätze | 38 | ||
3. Die Problematik der Periodenzuordnung bei den einkommensteuerlichen Einmaltatbeständen als Problematik des Zusammenspiels verschiedener/verschiedenrangiger Vorschriften – Schlussfolgerungen und Entwicklung einer Lösungsstrategie | 39 | ||
a) Überprüfung des § 11 EStG im Hinblick auf dessen Potential zur Erfüllung der aus den Einmaltatbeständen entnommenen speziellen Anforderungen an die Periodenzuordnung | 40 | ||
b) Untersuchung der §§ 17, 22 Nr. 3, 23 EStG auf das Vorliegen einer – die Anwendbarkeit des § 11 EStG ausschließenden – Spezialregelung der Periodenzuordnung | 40 | ||
c) Gegenseitige Abgrenzung des § 11 EStG und der Einmaltatbestände nach Maßgabe des für den Fall des Zusammenspiels verschiedenrangiger Vorschriften zu ermittelnden Ganges der Erkenntnis | 41 | ||
aa) Aus der Natur des § 11 EStG und der §§ 17, 22 Nr. 3, 23 EStG als verschiedenrangige Vorschriften resultierende Schwierigkeiten bei der Strategiebestimmung | 41 | ||
bb) Einstieg in die Zirkelstruktur der Erkenntnis durch Erstellung eines Vorentwurfs der in einer Vorschrift getroffenen Regelung | 42 | ||
cc) Vertieftes Eindringen in die Zirkelstruktur der Erkenntnis durch Gegenüberstellung und gegenseitige Abgrenzung der Vorentwürfe der in verschiedenen Vorschriften getroffenen Regelungen | 42 | ||
VIII. Grammatische Auslegung | 45 | ||
A. Theoretischer Hintergrund | 45 | ||
1. Anknüpfung der grammatischen Auslegung an die Sprachlichkeit des Gesetzestextes | 46 | ||
2. Erkenntnistheoretische Dimension der grammatischen Auslegung | 47 | ||
3. Sonderproblem: Die Rolle von Legaldefinitionen im Rahmen der grammatischen Auslegung | 49 | ||
a) Die Frage einer „Anwendbarkeit“ der Legaldefinition und das hieraus resultierende Dilemma | 50 | ||
b) Abkehr von der Frage der „Anwendbarkeit“ als Ausweg aus dem Dilemma | 50 | ||
B. Grammatische Auslegung im konkreten Fall | 52 | ||
1. Erste Annäherung an § 11 EStG | 52 | ||
2. Erste Annäherung an die §§ 17, 22 Nr. 3, 23 EStG: Erforschung der tatbestandlichen Grundlagen der sog. Einmaltatbestände | 54 | ||
a) § 22 Nr. 3 EStG | 54 | ||
aa) Erste Annäherung an den Wortlaut | 54 | ||
bb) Konzeption der „zielbezogenen Auslegung“ | 55 | ||
α) Exkurs zum Gegenstand der Einkommensteuer | 59 | ||
β) Schlussfolgerung aus den im Exkurs zum Gegenstand der Einkommensteuer gewonnenen Erkenntnissen | 60 | ||
(1) Heranziehung fachsprachlicher Konventionen | 61 | ||
(2) Fruchtbarmachung der in § 22 Nr. 3 (S. 1) EStG vorgezeichneten Abgrenzung der Einkünfte aus „Leistungen“ zu anderen Einkunftsarten bzw. Einkunftserzielungstatbeständen | 61 | ||
(3) „Gelegentliche Vermittlungen“ als idealtypische Ausformung der Leistungen i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG – und die hieraus im Hinblick auf das Vorstellungsbild eines Einmaltatbestands zu ziehenden Konsequenzen | 63 | ||
(4) Zufällig oder planmäßig sich wiederholende Leistungen als Bestandteile des Vorstellungsbildes eines Einmaltatbestands | 65 | ||
(5) Aus § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG zu gewinnende Erkenntnisse | 66 | ||
(a) Überlegungen zur Reichweite der These einer Anknüpfung der Vorstellung der Einmaligkeit an den Handlungstatbestand der „Leistungen“ | 67 | ||
(b) Das Urteil des BFH vom 3.6.1992 und sein die Erwartungen des Interpreten prägender Einfluss | 68 | ||
(c) Annäherung des von § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG vorgeprägten Verständnisses an den Wortlaut der Vorschrift – thesenförmige Fixierung des Auslegungsziels im Rahmen der grammatischen Auslegung | 70 | ||
(d) Auslegung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG | 71 | ||
b) §§ 22 Nr. 2, 23 EStG | 72 | ||
aa) § 23 Abs. 1 EStG | 72 | ||
α) Der Gegenstand der Veräußerung und seine Bedeutung für die hier vorzunehmende grammatische Auslegung des § 23 Abs. 1 EStG | 73 | ||
β) Auswertung der in § 23 Abs. 1 EStG zum zeitlichen Zusammenhang von Anschaffung und Veräußerung (bzw. gleichgestellter Vorgänge) getroffenen Äußerungen | 74 | ||
bb) § 23 Abs. 3 (Satz 1) EStG | 75 | ||
c) § 17 EStG | 77 | ||
3. Vervollständigung der grammatischen Auslegung des § 11 EStG | 79 | ||
a) Annäherung an das in den Einmaltatbeständen (im Hinblick auf die Periodenzuordnung) verankerte Anforderungspotential | 79 | ||
b) Ermittlung des aus dem „Gegenstand der Periodenzuordnung“ (im Rahmen der Einmaltatbestände) hervortretenden Anforderungspotentials | 81 | ||
c) Annäherung des in den Einmaltatbeständen verankerten Anforderungspotentials an § 11 EStG | 82 | ||
IX. Systematische Auslegung | 84 | ||
1. Blick über den „Tellerrand“ der einzelnen Gesetzesvorschriften | 84 | ||
2. Das Modell der zielbezogenen Auslegung und seine Funktion bei der Ab- bzw. Ausgrenzung auslegungsrelevanter Strukturen auf der Ebene der systematischen Auslegung | 85 | ||
3. Spezieller Gang der Argumentation im Rahmen der systematischen Auslegung | 86 | ||
4. Aus der Abschnittsgliederung des Einkommensteuergesetzes im Hinblick auf die Problematik der Periodenzuordnung im Bereich der Einmaltatbestände zu gewinnende Erkenntnisse | 86 | ||
5. Aus der Binnenstruktur des § 11 EStG im Hinblick auf die Problematik der Periodenzuordnung im Bereich der Einmaltatbestände zu gewinnende Erkenntnisse | 88 | ||
6. Aus der Terminologie der §§ 23, 17 EStG zu gewinnende Rückschlüsse auf die Verankerung dieser Vorschriften im System des Einkommensteuergesetzes – und die hieraus für die Problematik der Periodenzuordnung im Bereich der Einmaltatbestände zu ziehenden Konsequenzen | 89 | ||
X. Historisch/genetische Auslegung | 92 | ||
A. Theoretischer Hintergrund | 92 | ||
1. Begriffliche Unterscheidung zwischen historischer Auslegung und genetischer Auslegung | 92 | ||
2. Einbindung der historisch/genetischen Auslegung in das Gesamtkonzept einer juristischen Auslegungslehre | 93 | ||
a) Die Kontroverse zwischen objektiver und subjektiver Auslegungstheorie | 93 | ||
b) Die objektive Theorie in ihrer vom Bundesverfassungsgericht vorgeprägten Spielart | 94 | ||
c) Bedeutung bzw. Stellenwert der historisch/genetischen Auslegung in dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Konzept einer objektiven Theorie | 94 | ||
3. Zur Bestimmung des Auslegungsziels im Rahmen der historisch/genetischen Auslegung | 95 | ||
a) Grundlegung | 95 | ||
b) Untersuchung der objektiven Theorie des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf ihre Differenzierungstauglichkeit bei der Bestimmung des Auslegungsziels im Rahmen der historisch/genetischen Auslegung | 96 | ||
B. Historisch/genetische Auslegung im konkreten Fall | 99 | ||
1. Fixierung eines konkreten Auslegungsziels | 99 | ||
2. § 23 EStG: Einkünfte aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ | 102 | ||
a) Preußen | 102 | ||
aa) Die Einführung einer Besteuerung der privaten Veräußerungsgeschäfte im PrEStG 1891 und ihre Einpassung in die quellentheoretische Besteuerungskonzeption des PrEStG 1891 | 102 | ||
bb) Zur Berechnung des Einkommens aus privaten Veräußerungs- bzw. Spekulationsgeschäften unter dem PrEStG 1891 | 104 | ||
cc) Veränderungen im Übergang vom PrEStG 1891 zum PrEStG 1906 | 106 | ||
dd) Zur Bedeutung der Gewinn-/Verlustterminologie bei den im PrEStG 1891/1906 verankerten Vorläufern des heutigen § 23 (Abs. 3) EStG | 107 | ||
b) Reichseinkommensteuergesetz 1920 | 109 | ||
aa) Der im Übergang zum REStG 1920 vollzogene Wechsel des finanzwissenschaftlichen Konzepts und die Auswirkungen auf den Tatbestand des privaten Veräußerungsgeschäfts | 109 | ||
bb) Zur Berechnung des Einkommens aus privaten Veräußerungs- bzw. Spekulationsgeschäften unter dem REStG 1920 | 110 | ||
cc) Aus der ermittlungstechnischen Dimension des REStG 1920 für die vorliegende Untersuchung zu ziehende Konsequenzen | 110 | ||
c) Reichseinkommensteuergesetz 1925 | 112 | ||
aa) Zugrundelegung eines „pragmatischen Einkommensbegriffs“ | 112 | ||
bb) Normierung des Tatbestandes des privaten Veräußerungsgeschäftes bzw. Spekulationsgeschäftes unter dem REStG 1925 | 113 | ||
cc) Der „Gewinn“ bzw. „Verlust“ bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Spiegel des ermittlungstechnischen Konzepts des REStG 1925 | 113 | ||
dd) Exkurs: Zeitgenössische Vorstellungen vom ermittlungstechnischen Konzept bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften – und ihre Verwertbarkeit im Rahmen der vorliegenden Untersuchung | 115 | ||
d) Reichseinkommensteuergesetz 1934 | 117 | ||
aa) Zum Wesen der Neuerungen im EStG 1934 | 117 | ||
bb) Der Tatbestand der privaten Veräußerungsgeschäfte bzw. Spekulationsgeschäfte unter dem EStG 1934 | 118 | ||
cc) Zur terminologischen Ausgestaltung des Spekulationstatbestandes unter dem EStG 1934 – und den hieraus für die (heutige) Auslegung zu ziehenden Konsequenzen | 119 | ||
e) Ergebnis der historisch/genetischen Auslegung des § 23 EStG | 121 | ||
3. § 17 EStG: Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften | 121 | ||
a) Eingangs noch unklares Auslegungsziel | 121 | ||
b) Erschütterung des Bildes einer systemkonformen Verwendung der Gewinn-/Verlustterminologie im Rahmen des § 17 EStG | 122 | ||
aa) Exkurs zur Fiktionswirkung des § 17 EStG | 122 | ||
bb) Keine Erschütterung des Bildes einer systemkonformen Verwendung der Gewinn-/Verlustterminologie im Rahmen des § 17 EStG bei extensivem Verständnis der in § 17 EStG verankerten Fiktion | 124 | ||
cc) Schlussfolgerung: Vorgehensweise im Rahmen der historisch/genetischen Auslegung des § 17 EStG | 124 | ||
dd) Zur Haltbarkeit des gefundenen Ergebnisses vor dem Hintergrund des (hier zuvor entwickelten) theoretischen Konzepts einer historisch/genetischen Auslegung | 124 | ||
c) Analyse der historischen Zusammenhänge | 125 | ||
aa) § 30 Abs. 3 REStG 1925 als erster historischer Vorläufer des heutigen § 17 EStG | 125 | ||
bb) Zur Eigenschaft der in § 30 Abs. 3 REStG 1925 getroffenen Zuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb als Fiktion | 126 | ||
cc) Zur Reichweite der in § 30 Abs. 3 REStG 1925 verankerten Fiktion | 128 | ||
α) Erste Argumentationskette: Anknüpfung an den Fall einer Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften | 129 | ||
β) Zweite Argumentationskette: Anknüpfung an die (wirtschaftliche) Ähnlichkeit der Einkünfte aus der privaten Anteilsveräußerung mit den Einkünften aus mitunternehmerischer Betätigung | 131 | ||
γ) Bestimmung der Reichweite der in § 30 Abs. 3 REStG 1925 verankerten Fiktion aus dem Wortlaut der Vorschrift (selbst) heraus | 132 | ||
(1) Die Verweisung auf § 7 Abs. 2 Nr. 2 REStG 1925 – und das hieraus resultierende Dilemma | 132 | ||
(2) Lösung des RFH: Einstufung der Verweisung auf § 7 Abs. 2 Nr. 2 REStG 1925 als irrelevant | 133 | ||
(3) Kritik am Lösungsansatz des RFH | 133 | ||
d) Ergebnis der historisch/genetischen Auslegung des § 17 EStG | 134 | ||
4. § 22 Nr. 3 EStG: Einkünfte aus (sonstigen) Leistungen | 136 | ||
5. § 11 EStG: Vereinnahmung und Verausgabung („Zu- und Abfluss“) | 140 | ||
XI. Teleologische Auslegung | 143 | ||
1. Aus der speziellen Natur des Steuerrechts bei der Bestimmung des für eine teleologische Auslegung maßgeblichen Zweckprogramms sich ergebende Probleme | 143 | ||
2. Konzeption der weiteren Vorgehensweise für die vorliegende Arbeit | 147 | ||
3. Die Problematik der Periodenzuordnung bei den Einmaltatbeständen im Spiegel der höchstrichterlichen Rechtsprechung | 149 | ||
4. Abstrakte Einordnung der von der Rechtsprechung skizzierten Lösungsansätze: Schaffung eines Ausgleichs zwischen Zufluss-Abfluss-Prinzip und (objektivem) Nettoprinzip | 151 | ||
5. Anstoßpunkt für den Prozess der Systembildung im Bereich der Einmaltatbestände: Das in §§ 22 Nr. 3, 23 Abs. 4 EStG (a. F.) verankerte Verlustabzugs- und -ausgleichsverbot | 152 | ||
a) Exkurs: Bedeutung und Funktion von Verlustabzug und -ausgleich im geltenden Einkommensteuerrecht | 153 | ||
aa) (Interperiodischer) Verlustabzug | 153 | ||
bb) Verlustausgleich | 154 | ||
b) Zur Bedeutung bzw. zur konkreten Auswirkung von Verlustabzugs- und -ausgleichsverboten im Anwendungsbereich der Einmaltatbestände | 156 | ||
c) Zur Verfassungskonformität eines totalen Verbots von Verlustabzug und -ausgleich: Der Beschluss des BVerfG vom 30.9.1998 – 2 BvR 1818/91 | 157 | ||
d) Reaktion des Gesetzgebers auf den Beschluss des BVerfG vom 30.9.1998: Einführung eines einkunftsartinternen Verlustrück- bzw. -vortrages im Rahmen der §§ 22 Nr. 3, 23 (Abs. 3) EStG | 158 | ||
e) Analyse: Erreicht der in § 22 Nr. 3 Satz 4, § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG neu eingeführte einkunftsartinterne Verlustrücktrag bzw. -vortrag sein Ziel? | 159 | ||
aa) Problemlösung auf der niedrigeren Ebene der tatsächlichen Gesetzeswirkungen? | 159 | ||
bb) Problemlösung auf der höheren Ebene des inneren Systems? | 161 | ||
α) Analyse der Funktion bzw. Rolle von Zufluss-Abfluss-Prinzip und Verlustrück-/-vortrag im inneren System der Einkommensteuer | 161 | ||
(1) Zufluss-Abfluss-Prinzip | 162 | ||
(2) Verlustrück-/-vortrag | 165 | ||
(3) Neugestaltung des interperiodischen Verlustrück-/-vortrages im StEntlG 1999/2000/2002 | 166 | ||
β) Stellungnahme zur Tauglichkeit des Instruments eines einkunftsartinternen interperiodischen Verlustrück-/-vortrages zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgabe | 167 | ||
6. Das bisherige Fehlschlagen der Systembildung im Bereich der Einmaltatbestände als Kennzeichen einer tief im gängigen Systemkonzept der Einkommensteuer verwurzelten Unsicherheit im Umgang mit dem „Zufluss-Abfluss-Prinzip“ | 169 | ||
a) Einführung: Das gängige Systemkonzept der Einkommensteuer in seiner auf K. Tipke zurückgehenden Ausformung | 170 | ||
b) Positionsbestimmung: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip und der ihm im gängigen Systemkonzept der Einkommensteuer zugewiesene Platz | 173 | ||
c) Problembeschreibung: Der dem Zufluss-Abfluss-Prinzip im gängigen Systemkonzept zugewiesene Platz und die Konsequenzen insbesondere für die Bestimmung des Inhalts jenes Prinzips | 174 | ||
aa) Der verfehlte Ansatz O. Tauchers/Außerachtlassung des gängigen Systemkonzepts der Einkommensteuer bei O. Taucher | 175 | ||
bb) Der Ansatz E. R. Hirschs – als aufschlussreiches Dokument des heutigen Forschungsstandes im Hinblick auf das Zufluss-Abfluss-Prinzip | 176 | ||
cc) Kritische Würdigung des Hirsch’schen Ansatzes – Zur Realität des Hirsch’schen Zufluss-Abfluss-Prinzips | 176 | ||
7. Vorschlag zur Behebung der zuletzt im Zusammenhang mit dem „Zufluss-Abfluss-Prinzip“ nachgewiesenen Schwächen des gängigen Systemkonzepts der Einkommensteuer | 178 | ||
a) Echte Integration des „Zufluss-Abfluss-Prinzips“ in das innere System der Einkommensteuer in zwei denkbaren Alternativen | 179 | ||
b) Technische Umsetzung der hier zuletzt – zur Integration des „Zufluss-Abfluss-Prinzips“ in das innere System der Einkommensteuer – entwickelten Vorstellungen | 179 | ||
c) Prinzipien und Regeln als konstruktive Bestandteile rechtlicher Systeme | 180 | ||
d) Identifikation der eine Regel charakterisierenden Merkmale | 181 | ||
e) Klassifikation des § 11 EStG als Regel | 181 | ||
f) Überprüfung des hier gewonnenen Ergebnisses – Klassifikation des § 11 EStG als Regel – vor dem Hintergrund der an ein teleologisches System zu stellenden Anforderungen | 183 | ||
aa) Das Modell des teleologischen Systems – und die aus dem Verfassungsrecht zu ziehenden Lehren | 183 | ||
bb) Zweifel am Innovationsgehalt des hier zuletzt gewonnenen Ergebnisses: Deckungsgleichheit jenes Ergebnisses mit der Tipke’schen Vision eines Systems im Einkommensteuerrecht? | 185 | ||
g) Status quo im Tipke’schen Systemkonzept: Anerkennung von zweierlei Formen der Interaktion von Systembestandteilen/keine Anerkennung einer Interaktion zwischen (verschiedenen) Systemprinzipien | 186 | ||
h) Der Ansatz zur Auflösung von Prinzipienkollisionen: Modell auch für die Auflösung von Konflikten zwischen Prinzip und Regel? | 187 | ||
i) Auflösung von Konflikten zwischen Prinzip und Regel durch Ausnahmebildung auf der Ebene der Regel | 187 | ||
8. Auflösung des zwischen objektivem Nettoprinzip und Zufluss-Abfluss-Regel im Bereich der Einmaltatbestände bestehenden Konflikts | 190 | ||
a) Das Merkmal des Zuflusses als Zuordnungskriterium für die Einnahmen in § 11 Abs. 1 (Satz 1) EStG | 190 | ||
b) Das Merkmal des Abflusses als Zuordnungskriterium für die Ausgaben in § 11 Abs. 2 (Satz 1) EStG | 193 | ||
c) Keine integrativen Bestandteile der Zufluss-Abfluss-Regel, sondern Ausnahmen von derselben: Die Normierungen des § 11 Abs. 1, Sätze 2 + 3/§ 11 Abs. 2, Satz 2 EStG | 193 | ||
d) Der Zufluss der Einnahmen als Zuordnungskriterium für die Ausgaben im Bereich der Einmaltatbestände | 194 | ||
e) Die aus dem Fall eines Zuflusses der Einnahmen aus Einmaltatbestand/Einmalgeschäft in Raten zu ziehenden Lehren | 195 | ||
aa) Mittel zur Bestimmung des Korrespondenzzusammenhangs zwischen Einnahmen und (korrespondierenden) Ausgaben im Bereich der Einmaltatbestände: Das Veranlassungsprinzip? | 195 | ||
bb) Entwicklungslinien einer „zeitlichen Koppelung“ von Einnahmen und Ausgaben ohne Rückgriff auf inhaltliche Kriterien | 196 | ||
cc) Regel-Ausnahmebildung (= Ausnahmebildung zu der Regel) nach dem Prinzip der geringstmöglichen Abweichung von der Regel | 197 | ||
f) Endergebnis der Regel-Ausnahmebildung | 198 | ||
XII. Zusammenfassung und Ausblick | 199 | ||
Rechtsprechungsübersicht | 204 | ||
Literaturverzeichnis | 210 | ||
Sachwortverzeichnis | 229 |