Teilleistungsstörungen bei Verträgen über mehrere körperliche Gegenstände
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Teilleistungsstörungen bei Verträgen über mehrere körperliche Gegenstände
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 308
(2005)
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Abstract
Das vorliegende Werk stellt die erste grundlegende Abhandlung zum reformierten Recht der Teilleistungsstörungen im BGB dar - eine Rechtsmaterie, die mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes erheblich an Bedeutung gewonnen hat.Ausgehend von einem weiten Teilstörungsbegriff, der unter anderem Mankolieferungen, teilweise Schlechtleistungen, Fälle des Teilverzugs und Nebenpflichtverletzungen umfaßt, untersucht Sven Piegsa zunächst, auf welche Teilstörungen das kauf-, werk- oder mietvertragsrechtliche Gewährleistungsrecht Anwendung findet. Danach analysiert er eingehend, unter welchen Voraussetzungen der Gläubiger einer teilweise gestörten Leistung die vollständige Rückabwicklung des kompletten Vertrages betreiben kann. Der Autor legt überzeugend dar, daß gerade bei der Lieferung mehrerer körperlicher Gegenstände die nach altem Recht übliche Differenzierung zwischen Nicht- und Schlechtleistungen durch die Unterscheidung zwischen quantitativen und qualitativen Teilstörungen zu ersetzen ist.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
A. Einleitung | 19 | ||
I. Gegenstand der Untersuchung | 22 | ||
1. Der Begriff der Leistungsstörung | 22 | ||
2. Teilstörung – Gesamtstörung | 23 | ||
3. Gegenständliche Teilstörungen bei vertraglichen Vereinbarungen über mehrere körperliche Gegenstände | 25 | ||
II. Gang der Untersuchung | 27 | ||
B. Grundlagen: Sachenrechtliche und schuldvertragsrechtliche Einheiten und Mehrheiten | 31 | ||
I. Das System der Sachen in den §§ 90 ff. BGB | 31 | ||
1. Das Begriffssystem der §§ 90 ff. BGB | 31 | ||
2. Funktion der §§ 90 ff. BGB | 32 | ||
3. Maßstäbe für die Auslegung der §§ 90 ff. BGB | 34 | ||
a) Die physisch-technische und die sogenannte natürliche Betrachtungsweise | 35 | ||
b) Die Verkehrsanschauung | 37 | ||
c) Die sogenannte wirtschaftliche Betrachtungsweise | 40 | ||
4. Abgrenzung der Formen | 43 | ||
a) Mögliche Konstellationen bei der Verbindung mehrerer körperlicher Gegenstände | 44 | ||
aa) Die zusammengesetzte Sacheinheit | 45 | ||
bb) Das Hauptsache-Zubehör-Verhältnis | 46 | ||
cc) Die sogenannte Mengensache | 47 | ||
dd) Die Sachgesamtheit | 48 | ||
ee) Die einfache Sachmehrheit | 50 | ||
ff) Besonderheiten bei Grundstücken und Gebäuden | 51 | ||
b) Die Vorgehensweise zur Ermittlung der konkreten Konstellation | 55 | ||
II. Die schuldvertragliche Vereinbarung | 56 | ||
1. Funktion | 56 | ||
2. Leistung, Leistungsgegenstand und Vertragsgegenstand | 56 | ||
3. Vereinbarung mehrerer, theoretisch trennbarer Sachleistungen | 59 | ||
a) Die Teilbarkeit einer schuldrechtlichen Vereinbarung | 59 | ||
b) Teilbarkeit und Vertragsbegriff | 62 | ||
c) Das Modell des § 139 BGB in Rechtsprechung und Literatur | 64 | ||
aa) Das einheitliche Rechtsgeschäft | 65 | ||
bb) Teilbarkeit des Rechtsgeschäfts | 68 | ||
cc) Hypothetischer Parteiwille | 69 | ||
dd) Einschränkung der Gesamtnichtigkeitsfolge | 71 | ||
d) Stellungnahme | 72 | ||
aa) Vorrang individueller Vereinbarungen | 72 | ||
bb) Das Verhältnis subjektiver und objektiver Momente bei der Anwendung des § 139 BGB | 73 | ||
cc) Wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfung | 79 | ||
dd) Fallgruppen der Verknüpfung mehrerer Leistungen | 82 | ||
(1) Kombinierte Leistungen | 82 | ||
(2) Zusammengesetzte Leistungen | 84 | ||
(3) Getrennte Leistungen | 86 | ||
ee) Reichweite des Vertragsbegriffs | 86 | ||
(1) Mehrere zusammengesetzte Leistungspflichten desselben Vertragspartners | 86 | ||
(2) Mehrere Vereinbarungen zwischen unterschiedlichen Vertragsparteien | 89 | ||
4. Ergebnis | 91 | ||
III. Die Bedeutung der sachenrechtlichen Qualifizierung für die Ermittlung der rechtlichen Verknüpfung mehrerer Leistungspflichten | 93 | ||
C. Das Recht der Leistungsstörungen im Falle einer teilweise gestörten Leistung über eine Mehrzahl körperlicher Gegenstände | 95 | ||
I. Der einheitliche Vertrag als Anwendungsbereich des Leistungsstörungsrechts | 95 | ||
II. Der Anwendungsbereich des Gewährleistungsrechts | 96 | ||
1. Kaufvertragsrecht | 96 | ||
a) Der Gegenstand des Kaufvertrages nach § 433 BGB | 96 | ||
b) Der Anwendungsbereich der §§ 437 ff. BGB: Mängel des Kaufgegenstandes | 97 | ||
aa) Eine von mehreren verkauften Sachen ist mangelhaft | 99 | ||
(1) Die Ansätze in Rechtsprechung und Literatur zum alten Recht | 100 | ||
(2) Kritische Würdigung | 102 | ||
(3) Änderungen im neuen Recht, insbesondere die Regelung des § 434 Abs. 2 S. 2 BGB | 105 | ||
(4) Argumente für die Behandlung von Mängeln einzelner Teile als Mangel des Kaufgegenstandes | 108 | ||
bb) Eine von mehreren verkauften Sachen fehlt | 111 | ||
(1) Der Ansatz der Rechtsprechung zum alten Recht | 113 | ||
(2) Die Ansichten des Schrifttums zum alten Recht | 116 | ||
(3) Kritische Würdigung | 119 | ||
(a) Kein einheitlicher Bezugspunkt für die Ermittlung des Sachmangels | 119 | ||
(b) Die weitgehende Ausschaltung der §§ 459 ff. BGB a. F. zur Erhaltung von Nachlieferungsanspruch und Nachlieferungsmöglichkeit | 121 | ||
(c) Die Zufälligkeit der bisher erzielten Ergebnisse | 124 | ||
(4) Die Regelung des § 434 Abs. 3 Var. 2 BGB: Entstehungsgeschichte und bisherige Stellungnahmen | 127 | ||
(5) Argumente für die Behandlung des Mankos als Sachmangel | 132 | ||
(a) Die Angleichung von allgemeinem Leistungsstörungsrecht und Gewährleistungsrecht | 132 | ||
(b) Abgrenzungsschwierigkeiten, Rechtssicherheit, Verkäuferschutz und Vergleichbarkeit der Interessen: Sinn und Zweck der tatbestandlichen Gleichstellung von Manko- und Schlechtlieferung | 136 | ||
(aa) Zuweniglieferung beim Erwerb von nur der Menge nach bestimmten Gegenständen | 137 | ||
(bb) Mankolieferung beim Kauf einer aus verschiedenartigen Sachen bestehenden, heterogenen Sachgesamtheit | 142 | ||
(6) Folgen der Gleichstellung | 144 | ||
(a) Der Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs im Falle einer Mankolieferung | 144 | ||
(b) Das Einsetzen der Mängelgewährleistungsrechte: Der Gefahrübergang bei der Mankolieferung | 146 | ||
(c) Spezialität des Nacherfüllungsanspruchs | 147 | ||
(d) Der Nacherfüllungsanspruch des Stückkäufers im Falle von Fehlbeständen | 148 | ||
(e) Der Fall der „vergessenen Stücke“ | 154 | ||
(f) Konsequenzen im Anwendungsbereich des allgemeinen Leistungsstörungsrechts | 158 | ||
(7) Die Bedeutung des § 434 Abs. 3 Var. 2 BGB im System des Mängelgewährleistungsrechts | 159 | ||
(8) Zwischenergebnis | 160 | ||
cc) Originäre Mängel des Kaufgegenstandes | 162 | ||
(1) Die Ansätze in der Rechtsprechung zum alten Recht | 163 | ||
(2) Die Ansichten des Schrifttums zum alten Recht | 166 | ||
(3) Kritische Würdigung | 168 | ||
(4) Mögliche Veränderungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz | 171 | ||
dd) Zur Einordnung der offen mangelhaften Leistung, insbesondere der sogenannten offenen Mankolieferung | 172 | ||
ee) Ergebnis | 177 | ||
c) Der Zeitpunkt der Ablieferung gemäß § 438 Abs. 2 BGB und § 377 HGB beim Verkauf mehrerer Sachen | 178 | ||
aa) Die bisherigen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur | 179 | ||
bb) Kritische Würdigung unter Berücksichtigung des neuen Rechts | 183 | ||
2. Werkvertragsrecht | 187 | ||
a) Der Gegenstand des Werkvertrages nach § 631 BGB | 187 | ||
b) Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Kauf- und Werkvertragsrecht bei Verträgen über mehrere körperliche Gegenstände | 188 | ||
aa) Die Abgrenzung nach altem und neuem Recht | 188 | ||
bb) Besonderheiten bei Verträgen über mehrere körperliche Gegenstände | 190 | ||
c) Der Anwendungsbereich des werkvertragsrechtlichen Gewährleistungsrechts gemäß den §§ 634 ff. BGB: Mängel des Werks | 196 | ||
d) Die Abnahme des nicht vertragsgemäßen, aus mehreren Teilen bestehenden Werks | 197 | ||
3. Mietvertragsrecht | 203 | ||
a) Der Gegenstand des Mietvertrages nach § 535 Abs. 1 BGB | 203 | ||
b) Der Anwendungsbereich der §§ 536 ff. BGB | 203 | ||
III. „Teilwirkung“ oder „Gesamtwirkung“ des Leistungsstörungsrechts | 207 | ||
1. Begriff und Erscheinungsformen | 208 | ||
a) Leistungsverweigerungsrecht | 208 | ||
b) Schadensersatzansprüche | 209 | ||
c) Vertragsanpassung | 210 | ||
d) Rückabwicklung des Vertrags | 210 | ||
e) Ergebnis | 213 | ||
2. Die Interessenlage der Parteien im Falle einer Teilstörung | 213 | ||
3. Überblick über das Verhältnis von Teilstörung und kompletter Rückabwicklung im Recht der Leistungsstörungen | 215 | ||
a) Die Vorschriften des alten Rechts | 215 | ||
b) Erweiterungen durch Rechtsprechung und Literatur | 218 | ||
c) Die Vorschriften des neuen Rechts zum Verhältnis von Teilstörung und kompletter Rückabwicklung | 223 | ||
4. Hypothetische Parteivereinbarungen für den Fall einer Teilstörung – Das Modell der Störungseinheit | 227 | ||
a) Bestehen einer Störungseinheit | 231 | ||
aa) Voraussetzungen einer Störungseinheit | 231 | ||
(1) Kombinierte Leistungen | 235 | ||
(2) Zusammengesetzte Leistungen | 238 | ||
(a) Gegenseitige Gewährung spezifischer Vorteile | 238 | ||
(b) Fehlen einer gegenseitigen Gewährung spezifischer Vorteile | 241 | ||
bb) Grenzen einer Störungseinheit | 244 | ||
(1) „Teilwirkung“ trotz Vorliegens einer Störungseinheit | 245 | ||
(2) Rechtfertigung und Reichweite der Grenzen | 249 | ||
(a) Stellungnahmen zum alten Leistungsstörungsrecht | 249 | ||
(b) Stellungnahmen zu § 139 BGB | 251 | ||
(c) Finalität der Verknüpfungsvereinbarung | 254 | ||
cc) Ergebnis | 256 | ||
b) Fehlen einer Störungseinheit | 257 | ||
aa) Die „Teilwirkung“ als der Regelfall | 257 | ||
bb) Die „Gesamtwirkung“ als Ausnahme | 261 | ||
5. Die „Gesamtwirkung“ des Leistungsstörungsrechts nach einer teilweisen Leistungsstörung, insbesondere die komplette Rückabwicklung des Vertrages | 263 | ||
a) Rücktritt und Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den §§ 281 ff., 311 a, 323 ff. BGB | 264 | ||
aa) Die Anwendungsbereiche der Regelungen für „Teilleistungen“ und „nicht wie geschuldet“ bzw. „nicht vertragsgemäß“ bewirkte Leistungen in den §§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 5, 326 Abs. 1 BGB | 266 | ||
(1) Wortlaut | 268 | ||
(2) Historische Auslegung | 270 | ||
(a) Die §§ 281 Abs. 1 S. 2 und 3, 323 Abs. 5, 326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 und S. 2 BGB nach dem Konzept des Gesetzgebers: Differenzierung zwischen Teilnichterfüllung und Schlechterfüllung | 272 | ||
(b) Die Entwicklung der Teilstörungsregelungen in den §§ 281, 323, 326 BGB im Laufe des Gesetzgebungsprozesses | 273 | ||
(c) Die Zuordnung einzelner Fallgruppen | 278 | ||
(aa) Die sogenannte teilweise Schlechtleistung | 278 | ||
(bb) Die rechtlich unteilbare Leistung | 282 | ||
(cc) Die Verletzung sogenannter leistungsbezogener Nebenpflichten | 282 | ||
(dd) Die Mankolieferung im Kauf- und Werkvertragsrecht | 284 | ||
(3) Systematische Auslegung | 284 | ||
(a) Die §§ 281 Abs. 1 S. 2 und 3, 323 Abs. 5, 326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 und S. 2 BGB als Vorschriften für Teilstörungen des Leistungsgegenstandes | 285 | ||
(b) Strenge Alternativität zwischen den Vorschriften für „Teilleistungen“ und den Bestimmungen für „nicht wie geschuldet“ bzw. „nicht vertragsgemäß“ erbrachte Leistungen | 285 | ||
(c) Die rechtlich unteilbare Leistung in der Systematik der allgemeinen Vorschriften | 286 | ||
(4) Teleologische Auslegung | 289 | ||
(a) Die „nicht wie geschuldet“ bzw. „nicht vertragsgemäß“ bewirkte Leistung: Die §§281 Abs.1 S. 3, 323 Abs. 5 S.2 BGB als Regelungen qualitativer Teilstörungen | 291 | ||
(b) Die „Teilleistung“: Die §§281 Abs.1 S. 2, 323 Abs. 5 S.1 BGB als Regelungen quantitativer Teilstörungen | 300 | ||
(5) Einzelfragen | 303 | ||
(a) Die Fallgruppe der sogenannten teilweisen Schlechtleistung | 303 | ||
(b) Die Abgrenzung zwischen der „Teilleistung“ und der „nicht vertragsgemäßen Leistung“ in § 326 Abs. 1 S. 1 HS. 2 und S. 2 BGB für den Fall eines Teilausschlusses der Leistungspflicht nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB | 307 | ||
(c) Die Zuordnung von Nebenleistungspflichtverletzungen | 309 | ||
(aa) Die Verletzung von Nebenpflichten als Verletzung der Hauptleistungspflicht | 310 | ||
(bb) Die Verletzung von Nebenleistungspflichten als qualitative oder quantitative Teilstörung | 315 | ||
(d) Die Bedeutung gewährleistungsrechtlicher Regelungen, insbesondere die Vorschriften zur Mankolieferung in den §§ 434 Abs. 3 Var. 2, 633 Abs. 2 S. 3 Var. 2 BGB | 316 | ||
(aa) Die in den Materialien zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und in der Literatur vertretenen Ansichten | 317 | ||
(bb) Die Bedeutungslosigkeit der §§ 434 Abs. 3 Var. 2, 633 Abs. 2 S. 3 Var. 2 BGB für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Teilstörungsregelungen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts im Falle von Mankolieferungen | 319 | ||
α) Das Argument der Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Manko und peius | 320 | ||
β) Keine Vorgaben des Gewährleistungsrechts für die Rückabwicklung von Schlechtleistungen | 321 | ||
(6) Ergebnisse | 323 | ||
(a) Unterscheidung zwischen qualitativen und quantitativen Teilstörungen statt Abgrenzung von Schlechtleistungen und Teilnichtleistungen | 324 | ||
(b) Partielles Überschneiden der Anwendungsbereiche | 326 | ||
(c) Praktische Bedeutung der Abgrenzung aus Sicht der Parteien | 327 | ||
(7) Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie | 329 | ||
bb) Die Rückabwicklung von „nicht wie geschuldet“ bzw. „nicht vertragsgemäß“ bewirkten Leistungen im Sinne der §§ 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB | 335 | ||
(1) Das Vorliegen einer Störungseinheit | 336 | ||
(2) Der Ausschluß der Rückabwicklung im Falle der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung | 337 | ||
(3) Das Wahlrecht des Gläubigers zwischen „Teil-“ und „Gesamtwirkung“ des Leistungsstörungsrechts | 341 | ||
(a) Die Wahl zwischen Vertragsanpassung und Rückabwicklung | 341 | ||
(b) Die Option einer teilweisen Rückabwicklung, insbesondere eines Teilrücktritts | 342 | ||
(c) Mögliche Beschränkungen des Wahlrechts im Interesse des Schuldners | 347 | ||
cc) Die vollständige Rückabwicklung im Falle einer „Teilleistung“ gemäß den §§ 281 Abs. 1 S. 2, 323 Abs. 5 S. 1 BGB | 349 | ||
(1) Das Fehlen einer Störungseinheit | 350 | ||
(2) Das Verhältnis zwischen § 266 BGB und den §§ 281 Abs. 1 S. 2, 323 Abs. 5 S. 1 BGB | 350 | ||
(3) Das Merkmal des Interessewegfalls | 353 | ||
(a) Die Ursächlichkeit der Teilstörung | 355 | ||
(b) Keine Beschränkung auf „nach dem Vertragsschluß auftretende Umstände“ | 356 | ||
(c) Die Bedeutung der Möglichkeit einer Ersatzbeschaffung | 357 | ||
(d) Geringfügigkeitsschranke | 361 | ||
(4) Zur Abbedingbarkeit des Rückabwicklungsrechts nach den §§ 281 Abs. 1 S. 2, 323 Abs. 5 S. 1 BGB durch allgemeine Geschäftsbedingungen | 361 | ||
dd) Einzelfragen der Rückabwicklung | 362 | ||
(1) Die Unteilbarkeit der Gegenleistung | 362 | ||
(2) Besonderheiten einer zeitlich gestreckten Erbringung der Sachleistung: Die Behandlung von Teilstörungen eines Ratenliefervertrages | 365 | ||
(a) Die Rechtslage nach altem Recht | 366 | ||
(b) Die Rechtslage nach neuem Recht | 368 | ||
(aa) Die Rückabwicklung nach den §§ 281, 323 BGB | 368 | ||
(bb) Die „Doppelnatur“ der Störung einer einzelnen Rate | 370 | ||
(cc) Das Recht zur Rückabwicklung von erst zukünftig fällig werdenden Raten wegen der Gefahr einer Leistungsstörung | 372 | ||
(dd) Der Sonderfall der Teilstörung einer einzelnen Rate | 375 | ||
(c) Ergebnisse | 376 | ||
(3) Die analoge Anwendung der §§ 281 Abs. 1 S. 2 und 3, Abs. 5, 323 Abs. 5 BGB im Rahmen der §§ 282, 324 BGB | 377 | ||
(4) Die vollständige oder teilweise Rückabwicklung im Falle verschiedener Leistungspflichten mehrerer Schuldner | 378 | ||
b) Das Recht zur Minderung nach den §§ 441, 638 BGB | 380 | ||
c) Sonderfall Mietvertrag: „Gesamtwirkungen“ des Leistungsstörungsrechts nach einer gegenständlichen Teilstörung der Vermieterleistung | 382 | ||
aa) Vollständiges Ausbleiben der „Mietsache“: Rechte wegen schon erbrachter und noch ausstehender Leistungen | 383 | ||
bb) Zurückbleiben der „Mietsache“ hinter dem vertraglich vereinbarten Zustand: Erstreckung der Rechte auf den kompletten Gegenstand | 385 | ||
D. Zusammenfassung in Thesen | 387 | ||
Literaturverzeichnis | 394 | ||
Sachwortverzeichnis | 414 |