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Internationale Rechts- und Forderungspfändung

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Lange, J. (2004). Internationale Rechts- und Forderungspfändung. Eine Untersuchung zu den Chancen und Risiken »grenzüberschreitender« Vollstreckungsmaßnahmen in Forderungen und sonstige Vermögensrechte unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 und des Zustellungsreformgesetzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51383-3
Lange, Jérôme. Internationale Rechts- und Forderungspfändung: Eine Untersuchung zu den Chancen und Risiken »grenzüberschreitender« Vollstreckungsmaßnahmen in Forderungen und sonstige Vermögensrechte unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 und des Zustellungsreformgesetzes. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51383-3
Lange, J (2004): Internationale Rechts- und Forderungspfändung: Eine Untersuchung zu den Chancen und Risiken »grenzüberschreitender« Vollstreckungsmaßnahmen in Forderungen und sonstige Vermögensrechte unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 und des Zustellungsreformgesetzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51383-3

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Internationale Rechts- und Forderungspfändung

Eine Untersuchung zu den Chancen und Risiken »grenzüberschreitender« Vollstreckungsmaßnahmen in Forderungen und sonstige Vermögensrechte unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 und des Zustellungsreformgesetzes

Lange, Jérôme

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 183

(2004)

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Abstract

Die Thematik der Pfändung von Forderungen mit Auslandsbezug und der Inlandswirkungen ausländischer Pfändungen von Forderungen war bis vor Kurzem praktisch irrelevant, weil diese Vollstreckungsmaßnahmen "über die Grenze hinweg" regelmäßig am Erfordernis der (Drittschuldner-)Zustellung scheiterten. Mit dem Inkrafttreten der EG - Zustellungsverordnung Nr. 1348/2000 und der Entscheidung der Justizministerkonferenz vom Frühjahr 1998, künftig Ersuchen um Zustellung von Pfändungsbeschlüssen positiv zu bescheiden, ist die praktische Barriere der Zustellung entfallen. Es ist daher damit zu rechnen, dass - insbesondere im EG-Justizraum - internationale Forderungspfändungen erheblich an praktischer Bedeutung gewinnen werden.

Der Verfasser beschränkt sich in seiner Untersuchung nicht auf den EG-Justizraum, sondern widmet sich auch Pfändungsmaßnahmen im außereuropäischen Raum, die durch eine diffuse Rechtsquellenlage erschwert werden. Ferner untersucht er, welchen völkerrechtlichen Grenzen die internationale Vollstreckung unterliegt, wobei er auch die Thematik der Vollstreckung gegen Hoheitsträger beleuchtet. Im Anschluss an jedes Kapitel fasst Jérôme Lange die Ergebnisse knapp zusammen und zeigt Konsequenzen für die forensische und kautelarjuristische Praxis auf. Rechtspolitisch kommt er zu dem frappierenden Ergebnis, dass ein Drittschuldner, der z. B. in der EG von seinen Grundfreiheiten Gebrauch macht, bei gleichzeitigen Pfändungsmaßnahmen im In- und Ausland Gefahr läuft, doppelt leisten zu müssen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
A. Die internationale Rechts- und Forderungspfändung als aktuelles Thema mit Praxisbezug 17
B. Gang der Untersuchung 19
1. Teil: Zulässigkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bezüglich Forderungen und Rechten mit Auslandsbezug 21
A. Definition und Abgrenzung der Zulässigkeitsgesichtspunkte „Deutsche Gerichtsbarkeit“ und „Internationale Zuständigkeit“ 22
I. Dogmatische Berechtigung der Behandlung der „Deutschen Gerichtsbarkeit“ und „Internationalen Zuständigkeit“ als eigenständige Zulässigkeitsgesichtspunkte 22
1. Regelungsstandort und Inhalt der beiden Zulässigkeitsgesichtspunkte 22
2. Die abweichende Auffassung von Burkhard Hess 25
II. Definition der Zulässigkeitsgesichtspunkte „Deutsche Gerichtsbarkeit“ und „Internationale Zuständigkeit“ 31
III. Konsequenzen für die Fallbearbeitung: Gibt es eine verbindliche Prüfungsreihenfolge für beide Zulässigkeitsgesichtspunkte? 32
1. Überblick über das in der Literatur vertretene Meinungsspektrum 32
2. Eigener Ansatz 33
3. Ergebnis 37
B. „Deutsche Gerichtsbarkeit“ für den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in Bezug auf Forderungen oder Rechte mit Auslandsberührung 37
I. Vollstreckungsimmunität 37
1. Völkervertraglich vereinbarte Vollstreckungsimmunität 39
a) Die Regelung der Vollstreckungsimmunität im EuÜbk.SI 43
b) Die Regelung im WDÜ 45
c) Regelung der Vollstreckungsimmunität im NTS nebst Zusatzabkommen (ZA) 47
2. Völkergewohnheitsrechtlich begründete Vollstreckungsimmunität 49
a) Dogmatische Grundlagen und historische Entwicklung 49
b) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 54
aa) „Der Botschaftskonto-Beschluss“ 54
bb) Der „National Iranian Oil Company-Beschluss“ 60
cc) Zusammenfassung der vom BVerfG entwickelten Regeln zur Vollstreckungsimmunität 66
c) Eigener Ansatz 67
aa) Methodische Vorbemerkungen 67
bb) Verteilung der Darlegungs- und der Beweislast: Vollstreckungsimmunität als positive oder negative Verfahrensvoraussetzung? 77
(1) Die Unterscheidung zwischen streitigen Völkerrechtsnormen und streitigen Tatsachen 77
(2) Vollstreckungsimmunität: Erlaubnis- oder Verbotsnorm? 77
(3) Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Vollstreckungsimmunität 82
(4) Anforderungen an die Substantiierung des Vortrages und an das Beweismaß 84
(5) Die zivilprozessrechtsdogmatische Einordnung der Vollstreckungsimmunität und deren Bedeutung für die allgemeine Prozessrechtslehre 87
(6) Praktische Konsequenzen für die Verfahrensgestaltung der Vollstreckungsgerichte 94
(7) Die rügelose Einlassung als konkludent erklärter Immunitätsverzicht 98
cc) Das Qualifikationsproblem 100
(1) Die Qualifikationsrechtsordnung 100
(2) Die Einstufung des Zwecks im Einzelfall 103
(3) Beispiel: Qualifikation eines im Gerichtsstaat unterhaltenen, Beschaffungskäufen dienenden Bankguthabens 105
(4) Bankguthaben mit gemischtem Verwendungszweck 108
dd) Das Problem der Vollsteckungsimmunität vom Staat rechtlich verselbständigter Gebilde 109
(1) Dogmatische Weichenstellung 109
(2) Staatsunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit 112
(3) Juristische Personen des öffentlichen Rechts 115
(4) Zentralbanken 117
ee) Der Verzicht auf die Vollstreckungsimmunität 120
(1) Dogmatische Grundlagen 120
(2) Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Verzichtserklärung 121
(3) Konkludent abgegebene Verzichtserklärungen 123
(4) Nachträgliche Veränderung der Rechtsposition des Vollstreckungsgläubigers durch Widerruf, Änderung der Zweckbestimmung oder Anfechtung der Verzichtserklärung wegen Willensmängeln? 131
ff) Behandlung eines potentiell immunen Drittschuldners (Problem der sogen. „Drittschuldnerimmunität“) 135
3. Zusammenfassung: Schlussfolgerungen aus den dargestellten Problemen der Vollstreckungsimmunität für die Praxis 141
II. Begrenzung der deutschen Vollstreckungsgewalt durch das Territorialitätsprinzip 145
1. Völkervertragliche Beschränkungen der deutschen Vollstreckungsgewalt mit Rücksicht auf das Territorialitätsprinzip 145
2. Völkergewohnheitsrechtliche Beschränkung der deutschen Vollstreckungsgewalt durch das Territorialitätsprinzip 146
a) Dogmatische Grundlagen und historische Entwicklung 146
b) Völkergewohnheitsrechtliche Schranken extraterritorialer Vollstreckung 152
aa) Verbot des Setzens von Hoheitsakten auf fremdem Staatsgebiet 152
bb) Das genuine-link-Erfordernis 152
cc) Das Interventions- und das Rechtsmissbrauchsverbot 157
c) Eigener Ansatz 160
aa) Das Verbot des Setzens eines Hoheitsaktes auf fremdem Staatsgebiet 160
(1) 1. Ansatzpunkt für eine Verletzung dieses Verbotes bei internationaler Forderungspfändung: Fehlende Befehlsgewalt über Drittschuldner und/oder Vollstreckungsschuldner mit ausländischem Sitz/Wohnsitz 160
(2) 2. Ansatzpunkt für eine Verletzung dieses Verbotes bei internationaler Forderungspfändung: Unzulässiger Übergriff in fremde Gerichtshoheit bei ausländischem Erfüllungsort der zu pfändenden Forderung oder der titulierten Geldforderung 167
(3) 3. Ansatzpunkt für eine Verletzung dieses Verbotes bei der internationalen Forderungs- bzw. Rechtspfändung: Auslandsbelegenheit der zu pfändenden Forderung bzw. des zu pfändenden Rechts 172
bb) Verbot der Vollstreckung in ein auslandsbezogenes Vermögensrecht ohne Bestehen eines genuine link 183
(1) Praktische Handhabbarkeit des genuine-link-Erfordernisses 183
(2) Bestehen eines genuine-link bei der Forderungspfändung 184
(a) Im Hinblick auf das genuine-link-Erfordernis unproblematische Fallkonstellationen internationaler Forderungspfändungen 185
(b) Im Hinblick auf das genuine-link-Erfordernis problematische Fallkonstellationen internationaler Forderungspfändung 185
(c) Das Sonderproblem von Hypotheken an auslandsbelegenen Grundstücken 194
(3) Bestehen eines genuine link bei drittschuldnerlosen Rechten 195
(4) Beweislastverteilung für die den Inlandsbezug vermittelnden Tatsachen 196
3. Zusammenfassung: Schlussfolgerungen aus den vorstehenden Erörterungen zu den durch das Territorialitätsprinzip gezogenen Grenzen deutscher Vollstreckungsgewalt für die Praxis 197
C. Internationale Zuständigkeit zum Erlass von Pfändungsbeschlüssen 200
I. Berechtigung der Zulässigkeitsvoraussetzung „Internationale Zuständigkeit“ im Zwangsvollstreckungsverfahren 200
1. Argumente der Mindermeinung 200
2. Kritische Auseinandersetzung mit der Mindermeinung 201
II. § 828 Abs. 2 ZPO als Rechtsgrundlage für die internationale Zuständigkeit im Pfändungsverfahren gemäß §§ 828 ff. ZPO 204
1. Fehlen völkervertragsrechtlicher bzw. europarechtlicher Rechtsgrundlagen 204
2. Verortung der internationalen Zuständigkeit für das Pfändungsverfahren gemäß §§ 828 ff. ZPO in § 828 Abs. 2 ZPO? 205
a) Auslegung des § 828 Abs. 2 ZPO 205
b) Der verfahrenskollissionsrechtliche Ansatz Jahrs 207
3. Die Zuständigkeitstatbestände im Einzelnen 209
a) Ausgangsbefund: Gesetzestext und völkerrechtliche Vorgaben 209
b) Beschränkung aller Zuständigkeitstatbestände (Nr. 1–4) durch Riezlers Lehre von der sachlichen internationalen Unzuständigkeit? 211
c) Beschränkung auf den Tatbestand des § 828 Abs. 2 Var. 1 ZPO (Tatbestand Nr. 1: „Zuständigkeit kraft inländischen allgemeinen Vollstreckungsschuldnergerichtsstands“) im räumlichen Anwendungsbereich des Luganer Übereinkommens und der EG-VO Nr. 44/2001? 217
d) Beschränkung auf den Tatbestand des § 828 Abs. 2 Var. 2 ZPO i.V.m. § 23 S. 2 Var. 1 ZPO (Tatbestand Nr. 2: „Zuständigkeit kraft inländischen Drittschuldnersitzes/wohnsitzes“)? 220
e) Beschränkung auf die Tatbestände 1–3 unter Ausschluss des Tatbestandes Nr. 4 (Zuständigkeit kraft von der zu pfändenden Forderung verschiedenen, inlandsbelegenen Vollstreckungsschuldnervermögens“)? 224
f) Beschränkung aller Tatbestände (1–4) auf die Fälle des Gleichlaufs mit der internationalen Zuständigkeit für die Einziehungsklage? 228
g) Bewertung der vorstehenden Erörterungen zur Erforderlichkeit einer Einschränkung des § 828 Abs. 2 ZPO 229
III. Zusammenfassung: Schlussfolgerungen aus den vorstehenden Überlegungen zur internationalen Zuständigkeit deutscher Vollstreckungsgerichte im Pfändungsverfahren gemäß §§ 828 ff. ZPO für die Praxis 232
D. Pfändbarkeit, Pfändungsbeschränkungen und -erweiterungen 233
I. Problemaufriss 233
II. Fallgruppe 1: Die zu pfändende Forderung bzw. das zu pfändende Recht unterliegt deutschem Sachrecht 234
1. Lösung der h.M. 234
2. Kritische Überprüfung der h.M. 236
a) Anwendung der Pfändungsbeschränkungen des deutschen Rechts zu Gunsten auslandsdomizilierter Vollstreckungsschuldner? 236
b) Anwendung der Pfändungserleichterungen des deutschen Rechts zu Gunsten auslandsdomizilierter Vollstreckungsgläubiger? 239
c) Ergebnis 239
III. Fallgruppe 2: Die zu pfändende Forderung bzw. das zu pfändende Recht unterliegt ausländischem Sachrecht 240
1. Die Qualifikation der Pfändbarkeitsbestimmungen, Pfändungsbeschränkungen und -erweiterungen als Schlüssel zur Lösung des Problems 240
a) Meinungsspektrum in der Literatur 241
b) Eigener Ansatz 242
aa) Qualifikation nach dem Regelungsstandort? 242
bb) Im Zweifel prozessrechtliche Qualifikation (Basedow)? 243
cc) Methode der funktionellen Qualifikation? 244
dd) Qualifikation nach der Schutzrichtung der Norm (Vollstreckungsschuldnerschutz versus Drittschuldnerschutz)? 245
ee) Qualifikation in Anlehnung an die Kriterien zur Abgrenzung des Öffentlichen Rechts zum Privatrecht? 247
ff) Ergebnis 248
2. Die Qualifikation der wichtigsten Vorschriften des deutschen Rechts im Einzelnen 249
a) Qualifikation der Pfändbarkeitsbestimmungen in §§ 850 a–850 k ZPO 249
b) Qualifikation des § 851 Abs. 1 ZPO 249
c) Die Qualifikation des § 851 Abs. 2 ZPO 253
d) Die Qualifikation der §§ 852 Abs. 1 und 852 Abs. 2 ZPO 254
e) Die Qualifikation der §§ 857 Abs. 1, 851 Abs. 1, 857 Abs. 3 ZPO 254
f) Die Qualifikation der §§ 859 Abs. 1 und Abs. 2, 860 ZPO 255
g) Die Qualifikation des § 863 ZPO 256
h) Die Qualifikation der §§ 112–119 UrhG 256
IV. Fallgruppe 3: Die titulierte Forderung („Vollstreckungsforderung“) unterliegt deutschem Sachrecht 257
V. Fallgruppe 4: Die titulierte Forderung („Vollstreckungsforderung“) unterliegt ausländischem Sachrecht 258
VI. Zusammenfassung: Schlussfolgerungen aus den vorstehenden Überlegungen zu der für die Pfändbarkeit, Pfändungsbeschränkungen bzw. -erweiterungen maßgeblichen Rechtsordnung bei Pfändungen mit Auslandsberührung für die Praxis 259
E. Das Rechtsschutzbedürfnis (Vollstreckungsinteresse) bei der internationalen Rechts- und Forderungspfändung 262
I. Bedeutung des Zulässigkeitsgesichtspunkts „Rechtsschutzbedürfnis“ (Vollstreckungsinteresse) für das Pfändungsverfahren gemäß §§ 828 ff. ZPO 262
II. Dogmatische Berechtigung des Zulässigkeitsgesichtspunkts „Rechtsschutzbedürfnis“ im Zivilverfahrensrecht 263
III. Fehlendes Vollstreckungsinteresse bei zweifelhaften Verwertungsaussichten bezüglich der gepfändeten Forderung/des gepfändeten Rechts? 269
IV. Zusammenfassung: Schlussfolgerungen aus den vorstehenden Überlegungen zum Rechtsschutzbedürfnis (Vollstreckungsinteresse) bei internationalen Rechts- und Forderungspfändungen für die Praxis 272
2. Teil: Zustellung der Pfändungsurkunden bei Pfändungen von Forderungen und Rechten mit Auslandsbezug 275
A. Problemaufriss 275
I. Bedeutung der Zustellung für den „Erfolg“ der Pfändung gemäß §§ 829 ff. ZPO 275
II. Rückblick: Zustellungsprobleme bis Ende der 90er Jahre 276
III. Neue Entwicklungen im Zustellungsrecht 280
B. Die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an auslandsdomizilierte Drittschuldner 282
I. Die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29.05.2000 (nachfolgend „Zustellungsverordnung“ genannt) 282
1. Anwendbarkeit der Zustellungsverordnung auf die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen 282
2. Einbettung der Zustellungsverordnung in die Systematik des § 183 ZPO 288
3. Zustellung nach dem Rogationsprinzip (§ 183 Abs. 3 ZPO, Art. 4–11 Zustellungsverordnung, § 183 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) 288
4. Neue Möglichkeiten der Direktzustellung im Anwendungsbereich der Zustellungsverordnung 292
a) Zustellung unmittelbar durch die Post (§ 183 Abs. 3 ZPO, Art. 14 Abs. 1 Verordnung EG Nr. 1348/2000) 292
aa) Subsidiarität der Zustellung unmittelbar durch die Post? 292
bb) Priorität der Zustellung unmittelbar durch die Post? 294
cc) Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zustellung unmittelbar durch die Post 295
b) Zustellung durch Parteiauftrag an ein ausländisches Zustellungsorgan (§ 183 Abs. 3 ZPO, Art. 15 Abs. 1 EG Nr. 1348/2000)? 298
5. Zustellung an den Vollstreckungsschuldner durch Aufgabe per Post (§§ 829 Abs. 2 Satz 4 bzw. 835 Abs. 3 Satz 1, 191, 184 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ZPO) 300
6. „Taktische Überlegungen“ als Konsequenz aus den unterschiedlichen funktionellen Zuständigkeiten 301
II. Zustellung im Anwendungsbereich multi- bzw. bilateraler Zustellungsübereinkommen 302
1. Anwendungsbereiche (Abgrenzung zur Zustellungsverordnung) 302
2. Zustellungen im Anwendungsbereich der Haager Übereinkommen 305
a) Förmliche Zustellung nach dem Rogationsprinzip (§ 183 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, Art. 2–7 HZÜ) 305
aa) Förmliche Zustellung im Rechtshilfeverkehr nach dem HZÜ 305
bb) Förmliche Zustellung im Rechtshilfeverkehr nach dem HZPÜ (§ 183 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, Art. 1–5 HZPÜ) 308
b) Mögliche Formen der Direktzustellung 309
aa) Zustellung unmittelbar durch die Post im Anwendungsbereich des HZÜ (§ 183 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, Art. 10a HZÜ) 309
bb) Zustellung unmittelbar durch die Post im Anwendungsbereich des HZPÜ (§ 183 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 HZPÜ) 310
cc) Weitere Formen der Direktzustellung im Anwendungsbereich von HZÜ (Art. 10 b und c HZÜ) bzw. HZPÜ (Art. 6 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 HZPÜ)? 312
3. Postzustellung im Anwendungsbereich des deutsch-britischen Rechtshilfevertrages vom 20.03.1928 313
III. Zustellung im vertragslosen Rechtshilfeverkehr 314
IV. Öffentliche Zustellung gemäß § 185 Nr. 2 ZPO 316
V. Zustellungen an Immunitätsträger 320
1. Grundproblem: Auswirkungen der Ausgestaltung der Zustellung als Hoheitsakt im deutschen Recht auf die Immunitätsproblematik 320
a) Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an potentiell immune Drittschuldner 320
b) Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an potentiell immune Vollstreckungsschuldner 322
2. Völkervertraglich begründete Zustellungsimmunität 322
a) Die Regelung im EuÜbk.SI 323
b) Die Regelung im WDÜ 324
c) Die Regelung im NTS-ZA 326
3. Insbesondere: Zustellungen an fremde Staaten 327
VI. Öffentliche Zustellung an Immunitätsträger 328
VII. Zustellungsschwierigkeiten und Rechtsschutzbedürfnis 329
VIII. Zusammenfassung 330
3. Teil: Inlandswirkungen ausländischer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse 335
A. Das Meinungsspektrum in Rechtsprechung und Literatur 335
I. Ausgangslage: Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 19.03.1996 335
II. Überlick über die sonstigen Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur 337
1. Abweichende Rechtsprechung des Reichsgerichts 337
2. Lösungsansätze in der Literatur 338
a) Ansatz Rosenbaums: Vorbehaltlose Anerkennung ausländischer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse 338
b) Dem Reichsgericht folgende Autoren zur Zeit des Deutschen Reiches 340
c) Ansatz der derzeit h.M. in der Literatur und des OLG Oldenburg 342
B. Kritik an den Lösungsansätzen in Literatur und Rechtsprechung 343
I. Rechtsprechung des BAG 343
II. Auffassung Rosenbaums 349
III. Auffassung des RG und der ihm folgenden Autoren – Kritische Analyse der Ansicht, der Drittschuldner sei bereicherungsrechtlich vor einer Doppelinanspruchnahme geschützt 351
1. Rechtsprechung des RG 351
2. Bereicherungseinrede des bereits mit einem ausländischen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss überzogenen Drittschuldners? 351
a) Anspruch des Drittschuldners gegen den Vollstreckungsschuldner aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 BGB? (Auffassung Rheinsteins) 351
b) Anspruch des Drittschuldners gegen den Vollstreckungsschuldner aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB? 352
aa) Streit um die Bestimmung des „richtigen“ Leistungsempfängers und Kondiktionsschuldners – Meinungsstand 353
bb) Eigener Ansatz 356
IV. Ansatz der derzeit h.M. in der Literatur und des OLG Oldenburg 362
C. Eigener Ansatz 363
I. Zulässigkeit und Gebotenheit einer Rechtsfortbildung 363
1. Erforderlichkeit eines Analogieschlusses – Qualifikation der Rechtsnatur der Inlandswirkungen ausländischer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse 363
a) Erlöschen der gepfändeten Forderung in Folge der Zahlung des Drittschuldners auf den ausländischen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss? 364
b) Recht des Vollstreckungsgläubigers zum Behaltendürfen der vom Drittschuldner auf Grund des ausländischen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erbrachten Zahlung? 365
c) Wegfall der Prozessführungsbefugnis bzw. der Aktivlegitimation des Vollstreckungsschuldners? 366
d) Rangfolge der Vollstreckungsgläubiger bei mehrfachen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen 367
e) Zusammenfassende Bewertung 368
2. Äußere Grenzen der Rechtsfortbildung (Gesetzesbindungspostulat) 369
3. Sachliche Rechtfertigung eines Analogieschlusses 369
a) Die analogietaugliche Rechtsgrundlage 369
b) Gebotenheit des Analogieschlusses 370
II. „Voraussetzungen“ einer Anerkennung analog Art. 102 Abs. 1 EGInsO 373
1. Keine Unzuständigkeit der Vollstreckungsorgane des Vollstreckungsstaates nach inländischem Recht („Spiegelbildprinzip“) (Art. 102 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EGInsO analog) 374
2. Keine Unvereinbarkeit des Ergebnisses der Anerkennung mit dem „ordre public“ (Art. 102 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EGInsO) 375
a) Fehlende Drittschuldnerzustellung als Ordre-public-Verstoß? 376
b) Fehlende Drittschuldnerkenntnis als Ordre-public-Verstoß? 377
c) Fehlende Zustellung des Beschlusses an den Vollstreckungsschuldner als Ordre-public-Verstoß? 378
d) Fehlende Vollstreckungsschuldnerkenntnis als Ordre-public-Verstoß? 378
e) Verstoß gegen Unpfändbarkeits- und Pfändungsschutzvorschriften als Ordre-public-Verstoß? 378
3. Sonstige Anerkennungsvoraussetzungen oder -hindernisse? 381
a) Verbürgung der Gegenseitigkeit? 381
b) Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des ausländischen Vollstreckungstitels? 381
III. Problem des Drittschuldnerschutzes bei nachrangigen ausländischen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen 382
IV. Zusammenfassung: Schlussfolgerungen aus den dargestellten Problemen der Anerkennung ausländischer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für die Praxis 383
Schlussbetrachtung und Ausblick 389
Literaturverzeichnis 392
Sachverzeichnis 404