Mittelbare Straftatfolgen und ihre Berücksichtigung bei der Strafzumessung
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Mittelbare Straftatfolgen und ihre Berücksichtigung bei der Strafzumessung
Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 45
(2004)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Katja Mestek-Schmülling behandelt die Problematik einer strafmildernden Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen bei der Strafzumessung. Sie setzt sich mit den seitens der höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum kontrovers diskutierten Fragen auseinander, welche mittelbaren Straftatfolgen im einzelnen berücksichtigungsfähig sind und auf welche Weise sich ihre Einbeziehung in das System der Strafzumessung rechtfertigen läßt.In Bezug auf die Berücksichtigungsfähigkeit wird die großzügige Auffassung des Bundesgerichtshofs dargestellt. Kritisch befaßt sich die Autorin mit der uneinheitlichen Rechtsprechung in Ansehung ausländerrechtlicher Folgen der Straftat. Der Gesichtspunkt der systematischen Handhabung der Problematik wird dahingehend erörtert, ob mittelbare Straftatfolgen bei der Bestimmung des Strafrahmens ("minder schwerer Fall"), auf der Ebene der rahmenausfüllenden Strafbemessung und/oder bei der Modifizierung der endgültig festzulegenden Strafe durch anschließende präventive Überlegungen berücksichtigt werden können. Die Autorin stellt fest, daß mittelbare Straftatfolgen letztlich auf allen drei Ebenen strafmildernd berücksichtigt werden können. Bezüglich der ersten beiden Varianten erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage, ob für den Ausgleich von Schuld auch Gesichtspunkte von Bedeutung sein können, die keinen Einfluß auf das Maß des verschuldeten Unrechts oder das Maß der Vorwerfbarkeit des Täterhandels haben, was im Ergebnis bejaht wird. Hinsichtlich der mittelbaren Straftatfolgen, die Strafcharakter aufweisen, wird eine beliebige Strafmilderung vor dem Hintergrund von Art. 103 Abs. 3 GG ausgeschlossen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Einleitung | 11 | ||
A. Problemstellung | 11 | ||
B. Abgrenzung des Themas | 12 | ||
C. Der Gang der Untersuchung | 14 | ||
D. Ziel der Untersuchung | 16 | ||
1. Kapitel: Bestandsaufnahme der wichtigsten mittelbaren Straftatfolgen | 17 | ||
A. Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Art | 17 | ||
B. Strafrechtliche Mehrfachverfolgung im Ausland | 18 | ||
C. Beeinträchtigungen beruflicher Art | 18 | ||
I. Beeinträchtigungen infolge verwaltungsrechtlicher Maßnahmen | 19 | ||
II. Beeinträchtigungen infolge fakultativer disziplinar- bzw. berufsgerichtlicher Maßnahmen | 19 | ||
III. Beeinträchtigungen infolge obligatorischer disziplinarischer Maßnahmen | 21 | ||
IV. Automatischer Verlust der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit, § 45 Abs. 1 StGB | 23 | ||
D. Beeinträchtigungen ausländerrechtlicher Art | 25 | ||
I. Bestimmungen über die Ausweisung | 25 | ||
II. Gesetzlicher Ausweisungsschutz für bestimmte Ausländer | 27 | ||
III. Zusammenfassung | 28 | ||
2. Kapitel: Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und im Schrifttum | 29 | ||
A. Die Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung | 29 | ||
I. Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts | 29 | ||
II. Die Auffassung des Bundesgerichtshofs | 30 | ||
1. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die Berücksichtigung einzelner mittelbarer Straftatfolgen | 31 | ||
2. Systematische Begründung für die strafmildernde Berücksichtigung | 35 | ||
a) Relevanz mittelbarer Straftatfolgen auf der Ebene der rahmenausfüllenden Strafbemessung | 35 | ||
aa) Der Gesichtspunkt der Strafempfindlichkeit | 35 | ||
bb) Annahme der Schuldausgleichstauglichkeit mittelbarer Straftatfolgen | 36 | ||
cc) Zusammenfassung | 37 | ||
b) Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Bestimmung des Strafrahmens („minder schwerer Fall“) | 38 | ||
c) Strafmilderung im Rahmen des Spielraums schuldangemessener Strafen zwecks Vermeidung entsozialisierender Wirkungen | 39 | ||
d) Zusammenfassung | 40 | ||
III. Einschränkungen der Rechtsprechung in Ausnahmefällen | 41 | ||
1. Der soziale Ansehensverlust | 41 | ||
2. Keine zusätzliche Belastung durch Nichtgewährung eines unmittelbar aus der Straftat erlangten Gewinns | 41 | ||
IV. Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die tatrichterliche Praxis | 42 | ||
1. Mittelbare Straftatfolgen als sog. „bestimmende“ Strafzumessungsgründe | 43 | ||
a) „Bestimmende“Strafzumessungsgründe | 43 | ||
b) Erörterungsbedürftigkeit mittelbarer Straftatfolgen | 44 | ||
c) Korrekturen durch die besonderen Umstände des Einzelfalls | 45 | ||
d) Zusammenfassung | 46 | ||
2. Besondere Bewertung der Ausweisungsfälle gemäß § 45 ff. AuslG | 46 | ||
a) 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs | 47 | ||
b) 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs | 48 | ||
c) Diskussion der besonderen Bewertung | 49 | ||
aa) Notwendige Differenzierung innerhalb der heterogenen Gruppe der Ausländer | 49 | ||
bb) Unzulässige moralische Bewertungen | 51 | ||
cc) Inkonsequente Abgabe der Berücksichtigung besonderer Härten an die Ausländerbehörden | 52 | ||
dd) Zusammenfassung | 53 | ||
B. Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen im Schrifttum | 54 | ||
I. Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Strafzumessung nach § 46 StGB | 54 | ||
1. Relevanz für die Bestimmung der „reinen“ Schuldstrafe | 55 | ||
a) Position von Streng und Nicolaus | 55 | ||
b) Position von Bruns, Walter und Frisch | 57 | ||
c) Position von Schäfer, Stree und Lambrecht | 61 | ||
2. Relevanz für die Feinabstimmung der Strafe im Rahmen der schuldangemessenen Strafe | 64 | ||
II. Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Annahme eines „minder schweren Falls“ | 67 | ||
1. Dem Bundesgerichtshof folgende Ansichten innerhalb des Schrifttums | 67 | ||
2. Gegenpositionen | 68 | ||
C. Zusammenfassung | 69 | ||
3. Kapitel: Kritik an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und am Schrifttum | 71 | ||
A. Kritik an der Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen bei der Findung der „reinen“ Schuldstrafe | 71 | ||
I. Verfehlte Anrechnung beamtenrechtlicher Disziplinarmaßnahmen auf die Strafe aufgrund ihres (angeblichen) „Sanktions“charakters | 72 | ||
II. Anrechnung mittelbarer Straftatfolgen unter dem Aspekt der Strafempfindlichkeit | 74 | ||
1. Die Position von Streng | 75 | ||
a) Die generalpräventive Funktion angemessener Schuldverdeutlichung | 75 | ||
b) Der Vorwurf der Klassenjustiz | 76 | ||
2. Die Position von Nicolaus | 76 | ||
III. Zur Annahme der Schuldausgleichstauglichkeit mittelbarer Straftatfolgen | 78 | ||
1. Begründung der kompensatorischen Wirkung mittelbarer Straftatfolgen durch Walter mittels des Rechtsgedankens aus § 60 StGB | 78 | ||
2. Grundsätzliche Kritik an einer Verwertung des Rechtsgedankens des § 60 StGB | 79 | ||
IV. Allgemeine Kritikpunkte zur Einbeziehung mittelbarer Straftatfolgen in den Schuldausgleich | 80 | ||
1. Die systematische Relevanz der „Wirkungen der Strafe“ im Sinne von § 46 Abs. 1 S. 2 StGB | 81 | ||
2. Vorwurf der Inkonsequenz in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nicht-Aussetzung der Strafe zur Bewährung | 81 | ||
3. Unvertretbare Unsicherheiten und Zufälligkeiten im Bereich des Schuldausgleichs in Ansehung fakultativer Straftatfolgen | 82 | ||
B. Kritik an der Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Annahme „minder schwerer Fälle“ | 83 | ||
I. Kritik gegen eine Einbeziehung tatunrechts- und tatschuldunabhängiger Gesichtspunkte für die Bestimmung „minder schwerer Fälle“ | 84 | ||
1. Systematische Bedenken | 84 | ||
2. Entgegenstehende Gerechtigkeitserwägungen | 85 | ||
3. Ausschließliche Abhängigkeit der Schwereskalen von Unrechts- und Schuldmerkmalen | 85 | ||
II. Zusammenfassung | 86 | ||
C. Allgemeine Kritik an einer Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen bei der Strafzumessung | 86 | ||
I. Unterlaufen disziplinarischer Anknüpfungen an das Strafurteil und mögliche Konsequenzen | 86 | ||
II. Generalisierende Kriterien für eine eingeschränkte Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen | 87 | ||
1. Die Position von Terhorst und Stree | 87 | ||
2. Die Position von Streng | 88 | ||
D. Zusammenfassung | 88 | ||
4. Kapitel: Entwicklung eines systematischen Konzepts zur Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen bei der Strafzumessung in der Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Auffassungen und Kritikpunkten | 90 | ||
A. Die unterschiedlichen Ansätze | 90 | ||
B. Kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Ansätzen | 92 | ||
I. Strafmildernde Anrechnung von Disziplinarmaßnahmen mit Strafcharakter auf die schuldangemessene Strafe | 92 | ||
1. Der Strafcharakter disziplinarischer Maßnahmen | 92 | ||
a) Der Charakter der Strafe | 93 | ||
aa) Fehlende gesetzliche Vorgaben | 93 | ||
bb) Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts | 94 | ||
(1) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte | 94 | ||
(2) Das Bundesverfassungsgericht | 95 | ||
cc) Die gängige Auffassung innerhalb der Strafrechtswissenschaft | 96 | ||
dd) Diskussion und Ergebnis | 98 | ||
b) Der Strafcharakter disziplinarischer Maßnahmen | 102 | ||
aa) Disziplinarische Maßnahmen mit (auch) repressivem Charakter | 103 | ||
bb) Disziplinarische Maßnahmen mit ausschließlich präventivem Charakter | 103 | ||
cc) Zusammenfassung | 104 | ||
2. Umgang mit einer (drohenden) doppelten Bestrafung: Gegenseitige Anrechnung oder Verfahrenshindernis nach Art. 103 Abs. 3 GG? | 105 | ||
a) Der Grundsatz „ne bis in idem“ (Art. 103 Abs. 3 GG) | 106 | ||
aa) Der Grundgedanke der Vorschrift | 106 | ||
bb) Die Beschränkung auf die Bestrafung nach den „allgemeinen Strafgesetzen“ | 107 | ||
(1) Die Vorstellung des Grundgesetzgebers | 107 | ||
(2) Die allgemeine Ansicht im Schrifttum und in der Rechtsprechung | 107 | ||
b) Erstreckung des Art. 103 Abs. 3 GG auf Disziplinarmaßnahmen mit Strafcharakter | 108 | ||
aa) Art. 103 Abs. 3 GG als spezifisch strafrechtliche Verfassungsgarantie | 108 | ||
bb) Folgen dieser Betrachtungsweise für die Einbeziehung disziplinarischer Maßnahmen mit Strafcharakter in Art. 103 Abs. 3 GG | 110 | ||
cc) Konsequenzen für die strafmildernde Berücksichtigung disziplinarischer Maßnahmen bei der Strafzumessung | 113 | ||
3. Ergebnis | 114 | ||
II. Strafmildernde Anrechnung sonstiger belastender Maßnahmen auf das materielle Übel | 115 | ||
1. Symbolischer Ausgleich der durch den Normbruch bedingten Verletzung durch unmittelbare Straftatfolgen | 117 | ||
a) Inhalt des Schuldprinzips | 117 | ||
b) Verhältnismäßigkeit des materiellen Übels | 119 | ||
aa) Geeignetheit | 120 | ||
bb) Erforderlichkeit | 121 | ||
(1) „Absehen von Strafe“ | 122 | ||
(2) „Erklärung für straffrei“ | 122 | ||
(3) „Täter-Opfer-Ausgleich“/„Schadenswiedergutmachung“ | 122 | ||
(4) Kompensatorische Wirkung mittelbarer Straftatfolgen | 123 | ||
cc) Angemessenheit | 125 | ||
c) Ergebnis | 125 | ||
2. Einfluß mittelbarer Straftatfolgen auf die Strafempfindlichkeit des Täters | 125 | ||
a) Der Gesichtspunkt der Strafempfindlichkeit | 126 | ||
b) Auseinandersetzung mit der Kritik an der Relevanz der Strafempfindlichkeit für die Bestimmung der „reinen“ Schuldstrafe | 126 | ||
aa) Der Einwand Strengs | 127 | ||
bb) Der Einwand Nicolaus’ | 129 | ||
cc) Der Einwand Horns | 130 | ||
c) Ergebnis | 130 | ||
3. Diskussion der allgemeinen Kritik hinsichtlich einer strafmildernden Anrechnung mittelbarer Straftatfolgen auf das Maß des materiellen Übels | 130 | ||
a) Zum Vorwurf der Inkonsequenz in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nicht-Aussetzung der Strafe zur Bewährung | 130 | ||
b) Unsicherheiten und Zufälligkeiten im Bereich des Schuldausgleichs in Ansehung fakultativer Straftatfolgen | 131 | ||
4. Ergebnis | 134 | ||
III. Die Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen unter spezialpräventiven Aspekten im Rahmen der schuldangemessenen Strafe | 136 | ||
1. Die „Spielraumtheorie“ | 136 | ||
2. Die sog. Sozialklausel des § 46 Abs. 1 S. 2 StGB | 136 | ||
3. Der fehlerhafte Gebrauch der Sozialklausel durch den Bundesgerichtshof | 137 | ||
4. Vermeidung entsozialisierender Wirkungen infolge mittelbarer Straftatfolgen | 138 | ||
a) Strafmilderung in Ansehung zwingender mittelbarer Straftatfolgen | 138 | ||
b) Strafmilderung zwecks Aussetzung der Strafe zur Bewährung | 139 | ||
5. Ergebnis | 141 | ||
IV. Relevanz mittelbarer Straftatfolgen für die Annahme eines „minder schweren Falls“ | 143 | ||
1. Die Strafrahmensystematik | 143 | ||
2. Der Begriff des „minder schweren Falls“ | 144 | ||
a) Grammatische Auslegung | 144 | ||
b) Systematische Auslegung | 145 | ||
c) (Subjektiv-)Historische Auslegung | 146 | ||
d) Notwendige Korrektur durch (objektiv-)teleologische Auslegung? | 147 | ||
3. Ergebnis und Bedeutung für den Strafzumessungsakt | 148 | ||
C. Notwendige Einschränkung der strafmildernden Berücksichtigung mittelbarer Straftatfolgen mittels eines generalisierenden Kriteriums | 149 | ||
I. Bewußte Kalkulation | 149 | ||
II. Parallele und spiegelbildliche Folgen der dem Opfer zugefügten Nachteile | 150 | ||
1. Parallele Folgen des dem Opfer zugefügten Nachteils | 151 | ||
2. Spiegelbildliche Folgen des dem Opfer zugefügten Nachteils: Die Schadensrestitution nach § 46a Nr. 2 StGB | 151 | ||
III. Ergebnis | 153 | ||
Zusammenfassung | 155 | ||
Literaturverzeichnis | 158 | ||
Sachverzeichnis | 166 |