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Staatsrechtliche Vorlesungen

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Laband, P.Schlüter, B. (Ed.) (2004). Staatsrechtliche Vorlesungen. Vorlesungen zur Geschichte des Staatsdenkens, zur Staatstheorie und Verfassungsgeschichte und zum deutschen Staatsrecht des 19. Jahrhunderts, gehalten an der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg 1872-1918. Bearb. und hrsg. von Bernd Schlüter. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51219-5
Laband, PaulSchlüter, Bernd. Staatsrechtliche Vorlesungen: Vorlesungen zur Geschichte des Staatsdenkens, zur Staatstheorie und Verfassungsgeschichte und zum deutschen Staatsrecht des 19. Jahrhunderts, gehalten an der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg 1872-1918. Bearb. und hrsg. von Bernd Schlüter. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51219-5
Laband, PSchlüter, B (ed.) (2004): Staatsrechtliche Vorlesungen: Vorlesungen zur Geschichte des Staatsdenkens, zur Staatstheorie und Verfassungsgeschichte und zum deutschen Staatsrecht des 19. Jahrhunderts, gehalten an der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg 1872-1918. Bearb. und hrsg. von Bernd Schlüter, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51219-5

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Staatsrechtliche Vorlesungen

Vorlesungen zur Geschichte des Staatsdenkens, zur Staatstheorie und Verfassungsgeschichte und zum deutschen Staatsrecht des 19. Jahrhunderts, gehalten an der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg 1872-1918. Bearb. und hrsg. von Bernd Schlüter

Laband, Paul

Editors: Schlüter, Bernd

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 67

(2004)

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Abstract

Mit der Edition der handschriftlich überlieferten Laband-Vorlesungen wird der Öffentlichkeit erstmals ein Fundamentaltext deutscher Staatsrechtswissenschaft zugänglich gemacht, welcher über vierzig Jahre die Grundlage der Staatsrechtsvorlesungen an der Straßburger Reichsuniversität gewesen sein dürfte. War Paul Laband bisher für seine epochemachende Auslegung der Reichsverfassung bekannt, so erschließen die Vorlesungen den eigentlichen staatstheoretischen Hintergrund, ja die gesellschaftspolitische Grundkonzeption seiner staatsrechtlichen Dogmatik.

Auf dem Weg zum modernen Verfassungsstaat ist die Staatsrechtswissenschaft oft prägender gewesen als die politisch-kompromißhaften Texte der einzelstaatlichen Verfassungen. Das von Bismarck geschmiedete Deutsche Kaiserreich kannte kein Verfassungsgericht und hatte sich als Nationalstaat erst zu finden. In dieser Situation stieg Paul Laband mit seinem Standardwerk "Das Staatsrecht des Deutschen Reiches" zum Verfassungsinterpreten von nahezu kanonischer Verbindlichkeit auf.

Je größer die rechtsformende Kraft der Wissenschaft ist, desto wichtiger werden die Fragen nach der staatsrechtlichen Methodik und mehr noch nach den staatstheoretischen und rechtsphilosophischen Grundlagen des Staatsdenkens. Diese werden hier mustergültig beantwortet. Labands Kommentare reichen von der antiken Staatstheorie über die deutsche Verfassungsgeschichte bis hin zum Naturrecht und zur Demokratie, vom monarchischen Prinzip bis zur Grundrechtstheorie, von einer überpositiven Verfassungsdefinition bis hin zur Rolle von Parlament und Staatsoberhaupt im Reich und in den Einzelstaaten.

In welcher Weise im spezifisch deutschen Interim zwischen absolutem Fürstenstaat und moderner Demokratie tradierte monarchische, historistische, konstitutionelle und parlamentarische Ansätze ineinanderfließen, erläutert Bernd Schlüter in einem einführenden Überblick.

Mit der Herausgabe dieses Bandes wird ein lange bestehendes Desiderat erfüllt: Die Vorlesungen Paul Labands sind Standardtexte der staatsrechtlichen, staatstheoretischen und rechtshistorischen Quellen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 5
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
1. Person und Werk Paul Labands 17
2. Zum Gegenstand, zur Entstehung und zur Bedeutung der Vorlesungsmanuskripte 18
3. Zum Inhalt des Manuskriptes „Der Staat“ 23
4. Zum Inhalt des Manuskriptes „Staatsrecht“ 43
5. Zum Manuskriptteil „Deutsche Staats- und Verfassungsgeschichte“ 50
6. Zur Technik der Edition 50
Erster Teil: Der Staat 53
§ 1 Der Begriff des Staates 56
§ 2 Die Staatsgewalt 60
§ 3 Der Rechtsgrund der Staatsgewalt 66
§ 4 Die naturrechtliche Lehre 73
§ 5 Die Lehre der Revolution 82
§ 6 Die historische Rechtsschule 90
§ 7 Die moderne pietistische Richtung 94
§ 8 Die richtige Theorie über den Rechtsgrund der Staatsgewalt 99
§ 9 Der Zweck des Staates 101
§ 10 Die Grenzen der Staatsgewalt 111
§ 11 Die Staatsformen 114
§ 12 Die Theilung der Gewalten 119
§ 13 Die verschiedenen Functionen der Staatsgewalt 124
§ 14 Die Volksrepräsentation 134
Zweiter Teil: Staatsrecht 147
Einleitung (1. Variante) 149
§ 1 Begriff und Gegenstand des Staatsrechts 149
§ 2 Quellen des Staatsrechts 152
§ 3 Geschichte der Bearbeitung 153
Einleitung (Zweite Variante) 157
§ 1 Begriff u. Gegenstand des Staatsrechts 157
§ 2 Geschichte der Bearbeitung des Staatsrechts 162
I. Kapitel: Der Staat 170
§ 3 Begriff und juristische Natur des Staates 170
§ 4 Die Souveränetät 176
§ 5 Die Staatsformen 182
§ 6 Die Staatensysteme 183
§ 7 Die Funktionen der Staatsgewalt 187
§ 8 Die subjectiven öffentlichen Rechte 189
§ 9 Die Legitimität des Trägers der Staatsgewalt 191
§ 10 Das Staatsgebiet 194
§ 11 Die Staatsangehörigen 196
§ 12 Der Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit 200
II. Kapitel: Die Staatsverfassung 200
I. Abschnitt: Das Staats-Oberhaupt 200
§ 13 Begriff und staatsrechtliche Stellung des Monarchen 200
§ 14 Die Regierungsrechte des Monarchen 204
§ 15 Die persönlichen Rechte des Monarchen 206
§ 16 Die rechtliche Stellung des landesherrlichen Hauses 211
§ 17 Der juristische Charakter der Thronfolge 213
§ 18 Das Thronfolgerecht 214
§ 19 Thronfolge-Ordnung 218
§ 20 Die außerordentliche Thronfolge 218
§ 21 Die Erwerbung der Krone 218
§ 22 Regentschaft und Stellvertretung 218
II. Abschnitt: Die Volksvertretung 219
§ 23 Begriff und staatsrechtliche Stellung 219
§ 24 Die Zusammensetzung des Landtages 223
§ 25 Die formelle Ordnung der Thätigkeit des Landtages 223
§ 26 Rechtssätze zum Schutz der parlamentarischen Thätigkeit 223
III. Abschnitt: Die Behörden und Beamten 224
A. Die Staatsämter 224
§ 27 Begriff des Staatsamtes 224
§ 28 Das Behörden-System 227
B. Die Staats-Beamten 229
§ 29 Begriff und juristische Natur des Beamten-Verhältnisses 229
§ 30 Die Begründung des Beamten-Verhältnisses 231
§ 31 Die Pflichten und Beschränkungen der Staatsbeamten 232
§ 32 Die Rechte der Staatsbeamten 235
§ 33 Versetzung, Stellung zur Disposition und Suspension 235
§ 34 Die Beendigung des Dienstverhältnisses 236
§ 35 Das Ehrenamt 237
IV. Abschnitt: Die Selbstverwaltung 239
§ 36 Begriff und Wesen der Selbstverwaltung 239
§ 37 Die Gliederung des Selbstverwaltungs-Apparates 242
§ 36a Begriff und Wesen der Selbstverwaltung (2. Fassung) 244
§ 38 Die süddeutsche, insbesondere die bayer. Gemeindeordnung 248
§ 39 Gemeinde-Ordnung für Elsaß-Lothringen v. 6. Juni 1895 250
§ 40 Die Kreisverfassung 252
§ 41 VII. Die Provinzialverbände 256
III. Kapitel: Die Verfassung des Deutschen Reichs 257
§ 42 Die Gründung des Norddeutschen Bundes 257
§ 43 Die Gründung des Deutschen Reichs 257
§ 44 Die juristische Natur des Reichs 258
§ 45 Der Kaiser 259
§ 46 Der Bundesrath 261
§ 47 Der Reichstag 263
§ 48 Die Reichsbehörden und Reichsbeamten 264
§ 49 Das Verhältniß der Einzelstaaten zum Reich 264
§ 50 Die staatsrechtliche Stellung Elsaß-Lothringens 265
§ 51 Die deutschen Schutzgebiete 265
IV. Kapitel: Die Formen der Staatsthätigkeit 266
I. Abschnitt: Die Gesetzgebung 266
§ 52 Der Begriff des Gesetzes 266
§ 53 Der Weg des Gesetzes in den Einzelstaaten 268
§ 54 Der Weg der Reichs-Gesetzgebung 271
II. Abschnitt: Die Staatsverträge 271
§ 55 Begriff und juristische Natur 271
§ 56 Der Abschluß von Staatsverträgen 272
§ 57 Die staatsrechtliche Gültigkeit Inkraftsetzung der völkerrechtlichen Verträge 272
III. Abschnitt: Die Verwaltung 272
§ 58 Begriff 272
§ 59 Die Formen der Verwaltung 272
§ 59 Die Formen der Verwaltung (ältere Fassung) 272
§ 60 Reichsverwaltung und Staatsverwaltung 272
IV. Abschnitt: Die Rechtspflege 273
§ 61 Begriff und staatsrechtliche Bedeutung 273
IV. Abschnitt: Die Rechtspflege (Variante) 278
§ 66 Die Gerichtsgewalt oder Gerichtsherrlichkeit 278
§ 67 Die Gerichtsverfassung 279
§ 68 Der Gerichtsdienst 279
V. Kapitel: Die materiellen Gebiete der Staatsthätigkeit 273
§ 62 Übersicht 273
§ 63 Die Polizei (Wohlfahrtspflege) 273
§ 64 Die auswärtigen Angelegenheiten 278
§ 65 Die Post und Telegraphie 278
§ 69 Das Eisenbahnwesen 279
§ 70 Das Maß- und Gewichtswesen 279
§ 71 Das Geldwesen 280
§ 72 Das Bankwesen 280
Staatsrecht: Die bewaffnete Macht 280
VI. Kapitel: Die bewaffnete Macht 280
§ 73 Rechte des Kaisers 280
§ 74 Rechte der Einzelstaaten 280
§ 75 Organisation und Gliederung im Frieden 280
§ 76 Der Militärdienst 280
§ 77 Die Militärlasten 280
§ 78 Die Kriegsmarine 281
VII. Kapitel: Das Finanzrecht 281
§ 79 Das Staatsvermögen 281
§ 80 Die Staatseinnahmen 281
§ 81 Finanzwirthschaft des Reichs 281
§ 82 Die Zölle und Verbrauchsabgaben 281
§ 83 Die Reichsstempelsteuern 281
§ 84 Erbschafts- und Besitzsteuer 281
§ 85 Die Matrikularbeiträge 282
VI. Kapitel: Das Finanzrecht (Variante) 282
VI. Kapitel: Das Finanzrecht (weitere Variante) 282
Kompetenzverteilung Reich-Bundesstaaten 282
Dritter Teil: Deutsche Verfassungsgeschichte 283
Deutsche Verfassungsgeschichte 285
§ 8 Die Heerverfassung 285
§ 9 Die Gerichtsverfassung und das Prozessverfahren 287
§ 10 Fehde und Strafrecht 288
II. Abschnitt: Die germanischen Reichsgründungen 289
§ 11 Die Römer in Deutschland 289
§ 12 Die germanischen Einwanderungen in das R.R. 289
§ 13 Das westgotische Reich und Recht 289
§ 14 Das ostgothische Reich und Recht 290
§ 15 Das burgundische Reich und Recht 290
§ 16 Das langobardische Reich und Recht 290
II. Buch: Die Periode der fränkischen Monarchie 290
I. Abschnitt: Allgemeine Rechts- und Verfassungszustände 290
§ 17 Die Reichsgründung 290
§ 18 Das merowingische Reich 290
§ 19 Königthum und Kaiserthum 293
§ 20 Die Hofbeamten und die Reichsregierung 295
§ 21 Die Eintheilung des Reiches und die Landes-Ämter 296
§ 22 Die königlichen Missi 298
§ 23 Die Volksversammlungen und Reichstage 299
§ 24 Vassalität und der Seniorat 299
§ 25 Die Heerverfassung und Wehrpflicht 299
§ 26 Das Finanzwesen 299
§ 27 Die Gerichtsverfassung und Dingpflicht 299
§ 28 Die Immunitäten 299
§ 29 Das Strafrecht 299
§ 30 Rechtsgeschäfte 299
III. Buch: Das Deutsche Reich bis zum Ende des Mittelalters 300
I. Abschnitt: Geschichtliche Grundlagen 300
§ 31 Die Nationalherzoge 300
§ 32 Das Römisch-deutsche Kaiserthum 300
§ 33 Soziale Zustände 300
II. Abschnitt: Die Rechtsquellen 300
§ 34 Die Art der Rechtsbildung 300
§ 35 Die Reichsgesetzgebung 300
§ 36 Einzelne Reichsgesetze 300
§ 37 Die Rechtsbücher 300
§ 38 Der Sachsenspiegel 300
Anhang: Originalmanuskriptseiten und Auswahl einiger Seiten aus den Vorlesungsverzeichnissen von 1872, 1874 sowie 1900 301
Sachverzeichnis 323