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Abwehr und Ausgleich »aufgedrängter Bereicherungen« im Bürgerlichen Recht

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Wernecke, F. (2004). Abwehr und Ausgleich »aufgedrängter Bereicherungen« im Bürgerlichen Recht. Eine Untersuchung auf systematischer und rechtsvergleichender Grundlage über den Konflikt zwischen Dispositionsfreiheit und Vorteilsabschöpfung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51276-8
Wernecke, Frauke. Abwehr und Ausgleich »aufgedrängter Bereicherungen« im Bürgerlichen Recht: Eine Untersuchung auf systematischer und rechtsvergleichender Grundlage über den Konflikt zwischen Dispositionsfreiheit und Vorteilsabschöpfung. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51276-8
Wernecke, F (2004): Abwehr und Ausgleich »aufgedrängter Bereicherungen« im Bürgerlichen Recht: Eine Untersuchung auf systematischer und rechtsvergleichender Grundlage über den Konflikt zwischen Dispositionsfreiheit und Vorteilsabschöpfung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51276-8

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Abwehr und Ausgleich »aufgedrängter Bereicherungen« im Bürgerlichen Recht

Eine Untersuchung auf systematischer und rechtsvergleichender Grundlage über den Konflikt zwischen Dispositionsfreiheit und Vorteilsabschöpfung

Wernecke, Frauke

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 290

(2004)

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Abstract

Verpflichtet ein objektiv messbarer, subjektiv jedoch als nutzlos oder nachteilig empfundener Vermögenszuwachs bzw. der unerbetene Schutz von Rechtsgütern oder Rechten den "Bereicherten" zum Wert- oder Kostenersatz? Die bisherigen Darstellungen zu diesem Thema lassen exakte begriffliche Festlegungen vermissen und beschränken sich zumeist auf eine apodiktische Nebeneinanderstellung der verschiedenen Institute.

Die Autorin ergründet zunächst die Entstehung von "Vorteilen", bestimmt die Grundlage ihrer Bezifferung und legt ihre Abwehr kraft § 1004 BGB fest. Sie entwickelt sodann ein System des Ausgleichs zwischen den Polen des "ausgleichsfreundlichen" Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und der "ausgleichsfeindlichen" Geschäftsführung ohne Auftrag. Der rechtsvergleichende Teil der Arbeit erweist in den untersuchten Rechtsordnungen eine mehr oder weniger ausgeprägte Zurückhaltung gegenüber dem Ausgleich aufgedrängter Vorteile, ohne dass der Aufdrängungsschutz systematisch festgelegt würde.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
I. Die Rechtfertigung einer dogmatischen Arbeit 15
II. Die Rechtfertigung einer weiteren Untersuchung über den Schutz vor „aufgedrängter Bereicherung“ 20
1. Das Postulat der einheitlichen systematischen Behandlung des Aufdrängungsschutzes 25
2. Die mangelnde Überzeugungskraft der herkömmlichen Lösung auf der Grundlage des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, des Kondiktionsrechts und der Geschäftsführung ohne Auftrag – veranschaulicht an Fallbeispielen 32
a) Ausgleichspflicht bei „Realisierung“ des Wertzuwachses? 33
b) Die Kritik an der Entscheidung zum „Grindelhochhaus“ 36
c) Die „Realisierung einer Werterhöhung“ durch den Eigentümer als „Prüfstein“ für die Berechtigung einer Aufwendungskondiktion 39
d) Der unterschiedliche Maßstab der Bösgläubigkeit als Ursache eines „Wertungswiderspruchs“? 47
e) Der Sachverlust als „Opfergrenze“ des unfreiwillig Bereicherten? 62
f) Zusammenfassende Kritik an dem von Canaris behaupteten Verhältnis der §§ 994 ff. BGB zur Aufwendungskondiktion 63
3. Die aufgedrängte Bereicherung aus dem Blickwinkel des Schadensersatzes 65
III. Der Aufdrängungsschutz im Bürgerlichen Gesetzbuch – die wesentlichen Leitlinien 79
1. Der Grundsatz: Der Schutz der Willensfreiheit 79
2. Die exakte Bestimmung des ausgleichsfähigen „Vorteils“ 84
a) Gegenständliche und nichtgegenständliche Vorteile – ein Überblick 85
b) Forderungen als geldwerte Vorteile 89
c) Dingliche Rechte, insbesondere das Eigentum, als Vermögensvorteile 91
d) Die Bestimmung des „Vorteils“ und des Anspruchberechtigten im Falle von sachbezogenen Verbesserungen: Ausgleich für die vorgenommene Handlung und/oder das geschaffene Ergebnis? 96
e) Der Wert der Nutzungschancen bei rechtsgrundloser Übertragung des Eigentums und des Besitzes 102
f) Der Besitz an einer Sache als geldwerte Position? 105
g) Die Nutzung oder der Verbrauch einer Sache als vermögenswerter Vorteil 115
h) Die faktische Inanspruchnahme fremden Herstellungsaufwandes (sog. „Nutzungsfälle“) als Vermögenszuwachs 127
i) Das Befreitsein von einer Verbindlichkeit als Vermögensvorteil 143
j) Die Aufdrängung eines Vorteils und die Anerkennung einer Ausgleichspflicht nach einem „subjektiven“ Maßstab? 151
k) Die Festlegung des ausgleichsfähigen Vermögensvorteils – eine Zusammenfassung in Thesen 158
3. Die durch Geschäftsunfähige oder beschränkt Geschäftsfähige kraft willentlicher Inanspruchnahme fremder Güter zu erlangenden „Vorteile“ 175
4. Das Interesse des Bereicherten am Erwerb des Vorteils – Ausschluss des Aufdrängungsschutzes in „Leistungsbeziehungen“? 179
5. Der Erwerb von Vorteilen durch Geschäftsunfähige bzw. beschränkt Geschäftsfähige und die Aufdrängung von Vorteilen in Leistungsbeziehungen – eine Zusammenfassung in Thesen 189
6. Aufdrängungsschutz durch Beseitigung des Vorteils – zum Anwendungsbereich des § 1004 BGB 191
a) Die Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs als Ausdruck widersprüchlichen Verhaltens 191
b) Der Ausschluss des Beseitigungsanspruchs bei unwiderlegbarer Vermutung der Vorteilhaftigkeit einer Handlung oder bei Anordnung des Ausgleichs eines ausdrücklich aufgedrängten Vorteils 193
c) Der Vorrang des Beseitigungsanspruchs vor der Zahlungspflicht bei Vorteilen, deren Entstehung allein im Interesse des Bereicherten angeordnet ist 195
d) Die Akzeptanz des Vorteils kraft des Verzichts auf den Beseitigungsanspruch 196
e) Der Begriff der „Beeinträchtigung“ im Sinne des § 1004 BGB 197
aa) Die Freiheit des Eigentümers (§ 903 BGB) als das durch § 1004 BGB geschützte Gut 199
bb) Der eigenständige Anwendungsbereich des § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB im Verhältnis zum Schadensersatzrecht 202
7. Der Aufdrängungsschutz kraft des Rechts auf Beseitigung angefallener Vorteile – eine Zusammenfassung in Thesen 216
IV. Der Ausgleich von aufgedrängten Zuwendungen im anglo-amerikanischen, französischen, österreichischen und schweizerischen Recht 219
1. Der Aufdrängungsschutz im anglo-amerikanischen Recht 221
a) Die „individualistische Geisteshaltung“ im anglo-amerikanischen Rechtskreis – beispielhaft verdeutlicht 221
b) Der wirksame Schutz vor unerbetener Einmischung im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag 228
c) Der Schutz vor unerbetener Einmischung im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis („the mistaken improver“) 233
aa) Amerikanisches Recht 233
bb) Englisches Recht 238
d) Zusammenfassende Würdigung des anglo-amerikanischen Rechts 246
2. Der Aufdrängungsschutz im französischen Recht 249
a) Der Ersatz von Verwendungen („impenses“) innerhalb rechtsgeschäftlich begründeter Schuldverhältnisse 250
b) Die gestion d’affaires als Instrument gegen unerbetene Intervention? 253
aa) Die gestion d’affaires im System der außervertraglichen Verbindlichkeiten 253
bb) Die Erscheinungsformen der gestion d’affaires 255
cc) Die durch eine gestion d’affaires aufgedrängte Bereicherung 260
c) Die „aufgedrängte Bereicherung“ im Verhältnis des Eigentümers zum Besitzer 273
d) Der Aufdrängungsschutz im Recht der ungerechtfertigten Bereicherung 277
aa) Die unzureichende Systematik des Kondiktionsrechts im Code civil 277
bb) Die „aufgedrängte Bereicherung“ als Versagungsgrund der „actio de in rem verso“? 279
e) Zusammenfassende Würdigung des französischen Rechts 288
3. Der Aufdrängungsschutz im schweizerischen Recht 289
a) Der Aufdrängungsschutz innerhalb der rechtsgeschäftlich begründeten Schuldverhältnisse 290
b) Die Geschäftsführung ohne Auftrag als Instrument gegen unerbetene Intervention? 291
aa) Systematik und Erscheinungsformen der negotiorum gestio 291
bb) Das Recht auf Ersatz der Aufwendungen und das Wegnahmerecht des Geschäftsführers 296
cc) Das Aneignungsrecht des Geschäftsherrn im Falle der „bösgläubigen“ Geschäftsführung 300
dd) Die aufgedrängte Tilgung fremder Schulden als „bösgläubige“ Geschäftsführung 303
c) Die Abwehr aufgedrängter Verwendungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 309
aa) Die Systematik des Interessenausgleichs zwischen dem Besitzer und dem Eigentümer 309
bb) Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis als „Sonderfall“ der „Geschäftsführung ohne Auftrag“? 313
d) Der Schutz vor „aufgedrängter Entreicherung“ durch das Kondiktionsrecht 314
e) Zusammenfassende Würdigung des schweizerischen Rechts 316
4. Der unbefriedigende Aufdrängungsschutz im anglo-amerikanischen, französischen und schweizerischen Recht – die wesentliche Erkenntnis 318
5. Der Aufdrängungsschutz im österreichischen Recht 318
a) Die Abwehr einer aufgedrängten Bereicherung als leitendes Prinzip des österreichischen Rechts 318
b) Der Aufdrängungsschutz des österreichischen Rechts in den einzelnen Instituten des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs 322
aa) Der Schutz der Privatautonomie innerhalb der rechtsgeschäftlich begründeten Schuldverhältnisse 322
(a) Der Aufdrängungsschutz im Bestandvertrag 322
(b) Der Aufdrängungsschutz im Recht der Leihe 330
(c) Der Schutz des Hinterlegers vor aufgedrängten Vorteilen 331
bb) Der Aufdrängungsschutz im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag 331
cc) Der Aufdrängungsschutz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 343
dd) Der Aufdrängungsschutz im Recht der ungerechtfertigten Bereicherung 348
c) Zusammenfassende Würdigung des österreichischen Rechts 353
V. Die systematische Festlegung des Ausgleichs aufgedrängter Bereicherungen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs 355
1. Der Aufdrängungsschutz innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse – eine exemplarische Darstellung des Miet-, Leih- und Pachtvertrags 355
a) Der Aufdrängungsschutz im Recht der Miete 355
aa) Der Schutz der Dispositionsfreiheit des Vermieters beim Ausgleich von Verwendungen, deren Ersatz nicht nach § 536a Abs. 2 BGB geschuldet ist 358
bb) Die Pflicht des Vermieters zur „Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten“, §§ 539 Abs. 1, 684 Satz 1 BGB 365
cc) Der bereicherungsrechtliche Ausgleich nach Vertragsbeendigung kraft des Verzichts des Vermieters auf die Beseitigung des Vorteils 373
dd) Der eigentümerähnliche Gebrauch einer zurückgelassenen Einrichtung durch den Vermieter 375
ee) Die „Verwendung“ durch den Mieter als Eigengeschäftsführung, § 687 BGB 375
ff) Der Ausgleich von „gebilligten“ und „nicht gebilligten“ Verwendungen des Mieters – eine Zusammenschau 382
gg) Exkurs: Der Ausgleich von Verwendungen bei nichtigem Mietvertrag 384
hh) Der Aufdrängungsschutz im Bereich der Miete – dargestellt in Thesen 388
b) Der Aufdrängungsschutz im Recht der Leihe 393
c) Der Aufdrängungsschutz im Recht des Pachtvertrags 402
2. Der Aufdrängungsschutz in gesetzlichen Schuldverhältnissen 403
a) Der Aufdrängungsschutz im Nießbrauch, im Pfandrecht, in der Vor-und Nacherbschaft und im Fund 403
b) Der Aufdrängungsschutz im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag 404
aa) Hilfeleistung oder Einmischung – eine Einführung in das Fundament der Geschäftsführung ohne Auftrag 404
bb) Das „fremde“ und das „eigene“ Geschäft – die Bestimmung der Begriffe 407
cc) Die Schadloshaltung des Geschäftsführers bei Rücksichtnahme auf den Willen des Geschäftsherrn 412
dd) Die Abschöpfung aufgedrängter Vorteile durch den Geschäftsführer 416
ee) Der Ausschluss des Rechts des Geschäftsherrn auf Beseitigung des „Vorteils“ kraft der Ausgleichspflicht des § 684 Satz 1 BGB 419
ff) Die Verpflichtung des Geschäftsherrn zur Herausgabe des durch den Geschäftsführer geschaffenen Vorteils und der Anspruch des Geschäftsherrn auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes – ein unauflösbarer Widerspruch? 420
gg) Die Anerkennung des Anspruchs des Geschäftsführers auf das „aus der Geschäftsführung Erlangte“ bei nicht vorwerfbarer Fehleinschätzung des Willens des Geschäftsherrn 427
(a) Der Ausschluss des Anspruchs aus § 684 Satz 1 BGB als Ausdruck der „Verwirkung kraft pflichtwidrigen Handelns“ 429
(b) Die schuldhafte Verkennung des wirklichen oder mutmaßlichen Willens des Geschäftsherrn als Obliegenheitsverletzung des Geschäftsführers? 434
hh) Herausgabepflicht des schadensersatzberechtigten Geschäftsherrn bei Verzicht auf die Beseitigung des „Vorteils“? 437
ii) Die Gleichbehandlung des beseitigungspflichtigen und des nicht beseitigungspflichtigen Geschäftsführers 438
jj) Die aufgedrängte Tilgung einer fremden Verbindlichkeit als ausgleichslose „Gefälligkeit“? 440
kk) Das Wegnahmerecht des Geschäftsführers 449
ll) Der Anspruch des Eigengeschäftsführers gegen den Geschäftsherrn kraft der Akzeptanz des Vorteils 450
(a) Der Anspruch des Geschäftsherrn auf „Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten“, §§ 687 Abs. 2 Satz 1, 681 Satz 1, 667 BGB 450
(b) Der Anspruch des Eigengeschäftsführers als Schadensersatzschuldner 456
(c) Die Beschränkung des Aufwendungsersatzes auf die bei dem „Geschäftsherrn“ eingetretene Bereicherung – eine Folge der Billigung des Ergebnisses der Geschäftsbesorgung durch den Geschäftsherrn bei Missbilligung der Eingriffshandlung 458
mm) Zusammenfassende Thesen zum Aufdrängungsschutz in der Geschäftsführung ohne Auftrag 466
c) Der Aufdrängungsschutz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 471
aa) Der Anspruch des Besitzers auf Verwendungsersatz: Ein angemessener Ausgleich zwischen dem Interesse des Besitzers an dem Ersatz seiner Opfer und dem Schutz des Eigentümers? 471
bb) Der bereicherungsrechtliche Charakter des Verwendungsersatzes 487
(a) Die Bereicherung des Eigentümers kraft der Ersparnis von Aufwendungen für eine auftragsähnliche Tätigkeit des Besitzers, §§ 994 Abs. 1, 994 Abs. 2 i.V.m. 683 Satz 1 BGB 487
(b) Die Wertsteigerung der Sache als der in Geld auszudrückende Erfolg einer aufgedrängten Geschäftsbesorgung, §§ 994 Abs. 2 i.V.m. 684 Satz 1, 996 BGB 505
(c) Die Sichtweise der Rechtsprechung: Abschöpfung eines im Vermögen des Eigentümers eingetretenen Vorteils kraft der §§ 994, 996 BGB 519
(d) Der Ausgleich einer dem Eigentümer durch den Besitzer aufgedrängten Bereicherung – eine Zusammenschau 522
cc) Die Stellung des zur Herausgabe verpflichteten Besitzers nach den Regelungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und der Geschäftsführung ohne Auftrag – ein Vergleich 523
dd) Zusammenfassung des Aufdrängungsschutzes im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis in Thesen 525
d) Der Aufdrängungsschutz im Recht der ungerechtfertigten Bereicherung 532
aa) Die Besitzkondiktion des Eigentümers – der bereicherungsrechtliche Verwendungsersatz des Besitzers und der Schutz vor „aufgedrängter Entreicherung“ 534
(a) Die Benachteiligung des Vindikationsschuldners im Vergleich zum Bereicherungsschuldner 537
(b) Die Notwendigkeit einheitlicher Regelungen über den Verwendungsersatz 538
(c) Die unterschiedliche Verteilung der Beweislast – ein Argument gegen die Harmonisierung der Institute? 540
(d) Die Deutung der Vindikation als Besitzkondiktion? 540
(1) Die gemeinsame rechtshistorische Wurzel von Vindikation und Kondiktion 543
(2) Die behauptete „Wesensverschiedenheit“ von Vindikation und Kondiktion 545
(aa) Der ersatzlose Wegfall des „erlangten Etwas“: Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB) oder Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)? 547
(bb) Der Einwand der „Entreicherung“ als Ausdruck eines kondiktionsrechtlich gewährten Vertrauensschutzes 550
(3) Die wechselseitige Ergänzung von Vindikation und Kondiktion 562
(4) Die Unvereinbarkeit des Bereicherungsrechts mit den Regelungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses wegen der „inneren Geschlossenheit“ der Nebenfolgen? 564
(aa) Die gebotene Gleichbehandlung des Ge- und Verbrauchs beim Ersatz von Nutzungen 565
(bb) Die Aufhebung der Privilegierung des gutgläubigen Besitzers im Hinblick auf den Ersatz von Nutzungen 569
(5) Die Ergänzung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses durch die sog. Kondiktionssperren 570
(6) Der Eigentumserwerb an Materialien (§ 946 BGB) als Folge der Verwendung des Besitzers 571
(7) Das verfehlte Verständnis der „aufgedrängten Entreicherung“ – dargestellt an einem Urteil des Bundesgerichtshofs 574
bb) Gleichbehandlung von unrechtmäßigem Besitz und rechtsgrundlos erworbenem Eigentum? 576
(a) Die Wirkungen der formalen Berechtigung des Kondiktionsschuldners 577
(b) Die entsprechende Anwendbarkeit der §§ 994, 996 BGB auf denjenigen, der das Eigentum ohne rechtlichen Grund erlangt hat 578
cc) Der Schutz des „Bereicherten“ vor dem geldlichen Ausgleich eines vom Nichtbesitzer aufgedrängten gegenständlichen Vorteils 581
dd) Der Schutz vor dem Ausgleich eines aufgedrängten nicht-sachbezogenen Vorteils – die bereicherungsrechtliche Behandlung der Tilgung fremder Schulden 586
ee) Die Abwehr einer aufgedrängten Bereicherung kraft des Ausschlusses der Kondiktion nach § 814 BGB? 589
ff) Zusammenfassung des Aufdrängungsschutzes im Recht der ungerechtfertigten Bereicherung in Thesen 591
e) Die Anrechnung von aufgedrängten Vorteilen bei der Rückabwicklung von Verträgen aus den Gesichtspunkten des Schadensersatzes und des Rücktritts 597
aa) Der Ersatz von Verwendungen als „Vorteilsausgleichung“ 597
bb) Der Ersatz von Verwendungen als Folge des Rücktritts 599
cc) Die Maßgeblichkeit des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses für die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung von Verträgen 602
dd) Die Anrechnung von aufgedrängten Vorteilen bei der Rückabwicklung von Verträgen aus den Gesichtspunkten des Schadensersatzes und des Rücktritts – eine Zusammenfassung in Thesen 604
VI. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung 606
1. Zur Rechtfertigung einer dogmatischen Arbeit 606
2. Zur Entstehung und geldlichen Bewertung von Vorteilen 606
3. Die Aufdrängung von Vorteilen 608
4. Die Abwehr aufgedrängter Vorteile 610
5. Aufgedrängte Vorteile, deren Ausgleich der Bereicherte nicht abzuwenden vermag 611
6. Der Ertrag ausländischer Rechtsordnungen für die Abwehr und den Ausgleich aufgedrängter Vorteile 613
Literaturverzeichnis 614
Sachverzeichnis 632