Das Fernstraßenwesen in seiner verfassungsrechtlichen Konstituierung
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Das Fernstraßenwesen in seiner verfassungsrechtlichen Konstituierung
Staatsaufgabe und Objekt funktionaler Privatisierung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1033
(2006)
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Abstract
Als Staatsaufgabe und besonderen bundesstaatsrechtlichen Verwaltungsbereich kennt das Grundgesetz die Fernstraßen in der hoheitlichen Organisationsform von Bundesfernstraßen, die als Sachaufgabe des Bundes durch diesen finanziert und grundsätzlich von den Ländern auftragsweise unter den für die Bundesauftragsverwaltung geltenden Maßgaben verwaltet werden. Aber dieser kontingente staatsorganisationsrechtliche Zustand des Fernstraßenwesens ist in Bewegung geraten, teilweise und in Ansätzen schon realisiert in gesetzlichen Regelungen einer allgemeinen gebührenrechtlichen Benutzerfinanzierung sowie in gesetzlichen Regelungen bzw. administrativen Praktiken einer Inpflichtnahme bzw. Indienstnahme privater "Betreiber".Der Verfasser stellt sich der Aufgabe, unter möglichst umfassender Berücksichtigung aller bereits vorliegenden und, soweit ersichtlich, denkbaren Konzeptionen und Modelle für eine Benutzerfinanzierung und Privatisierung des Fernstraßenwesens in grundlegender Weise Klarheit zur verfassungsrechtlichen Konstituierung desselben als Gewährleistungsaufgabe des Staates zu schaffen. Ausgehend von der bundesstaatsrechtlichen Kompetenzordnung, erfolgt eine Interpretation der im Rahmen der bestehenden Bundesfernstraßenverwaltung schon realisierten materiellen Regelungen und Praktiken zur Benutzerfinanzierung des Fernstraßenwesens und zur Inanspruchnahme privater "Betreiber" für dasselbe sowie eine Erörterung der verfassungsrechtlichen Maßgaben für gegebenenfalls künftige Privatisierungsvorgänge bis hin zu privaten Fernstraßen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungen | 17 | ||
Zum Thema | 21 | ||
A. Die bundesstaatsrechtliche Konstituierung einer Bundesfernstraßenverwaltung in Art. 90 GG | 25 | ||
I. Art. 90 GG als fundamentale Verfassungsentscheidung | 25 | ||
II. Die Einfügung des öffentlichen Straßenwesens in die bundesstaatsrechtliche Kompetenzordnung | 27 | ||
1. Die Kompetenzbegründung eines fachspezifischen Fernstraßenregimes | 27 | ||
2. Die fachspezifische Inkorporierung der vormaligen Reichsautobahnen und neuen Bundesautobahnen in ein einheitliches Fernstraßenregime | 28 | ||
3. Die kompetenzrechtliche Revindikation der „Landstraßen für den Fernverkehr“ als Sachaufgabe des Zentralstaates | 29 | ||
4. Die auftragsweise Landesfernstraßenverwaltung als materielle Bundesauftragsverwaltung | 32 | ||
5. Die bundesstaatsrechtliche Kompetenzteilung von Straßenrecht und Straßenverwaltung (Landesstraßenhoheit für die Straßen und Wege des Landesrechts) | 34 | ||
B. Bundesstaatsrechtlicher Begriff und bundesstaatsrechtliche Verfahrensordnung der Fernstraßenverwaltung | 35 | ||
I. Rechtsbegriff, Geltungs- und Anwendungsbereich der Fernstraßenverwaltung | 35 | ||
II. Die Fernstraßenverwaltung im Verwaltungsverfahrensrecht | 36 | ||
III. Die auftragsweise Landesfernstraßenverwaltung in ihren behördlichen Zuständigkeiten | 37 | ||
IV. Bundeseigene Fernstraßenverwaltung und ihre behördlichen Zuständigkeiten | 40 | ||
1. Behördliche Zuständigkeiten zur Wahrnehmung der bundesstaatsrechtlichen Ingerenzbefugnisse bei der auftragsweisen Landesfernstraßenverwaltung (Art. 85 Abs. 2 bis 4 GG) | 41 | ||
2. Behördliche Zuständigkeiten zur Wahrnehmung ungeschriebener Bundeskompetenzen bei der Fernstraßenverwaltung | 41 | ||
3. Behördliche Zuständigkeiten im Rahmen spezieller Kompetenzbegründungen für eine bundeseigene Fernstraßenverwaltung | 43 | ||
a) Die bundesstaatsrechtlichen Kompetenznormen zur speziellen Begründung einer bundeseigenen Fernstraßenverwaltung (Art. 90 Abs. 3, Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG) | 44 | ||
b) Möglichkeiten spezieller Kompetenzbegründungen für eine bundeseigene Fernstraßenverwaltung (Verhältnis von Art. 90 Abs. 3 und Art. 87 Abs. 3 S. 1 GG) | 46 | ||
c) Behördliche Organisation und Zuständigkeitsordnung bei einer Übernahme von Angelegenheiten auftragsweiser Landesfernstraßenverwaltung durch den Bund (Art. 90 Abs. 3 GG) | 52 | ||
d) Zusammenfassende Übersicht zu speziellen Kompetenzbegründungen einer bundeseigenen Fernstraßenverwaltung | 54 | ||
V. Die bundesstaatsrechtliche Ordnung der Fernstraßenverwaltung als Verbund von auftragsweiser Landesverwaltung und Verwaltungskompetenzen des Bundes | 56 | ||
1. Die Fernstraßenverwaltung als bundesstaatsrechtlich festgelegtes und potentielles Zusammenwirken von Bund und Ländern | 56 | ||
2. Der Begriff einer bundesstaatsrechtlichen Mischverwaltung und das Verbot extrakonstitutioneller Kompetenzdurchbrechungen | 58 | ||
3. Das Zusammenwirken von Ländern und Bund bei der Fernstraßenverwaltung als bundesstaatsrechtliche Verbundverwaltung | 61 | ||
C. Die organisationsrechtliche Verwirklichung von Straßenverkehrsrecht im Fernstraßenwesen (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) | 63 | ||
I. Die kompetenzrechtliche Trennung von Straßenverwaltung und Straßenverkehrsverwaltung | 63 | ||
II. Die kompetenzrechtlichen Zwecksetzungen von Straßenverwaltung und Straßenverkehrsverwaltung | 65 | ||
III. Das kompetenzrechtliche Verhältnis von Straßenverwaltung und Straßenverkehrsverwaltung | 67 | ||
IV. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen als Gegenstände von Fernstraßenrecht und als Bestandteile von Fernstraßen | 71 | ||
V. Folgeregelungen zum Straßenverkehrsrecht in Fällen funktionaler Privatisierung des Fernstraßenwesens | 74 | ||
1. Die „Staatlichkeit“ des Fernstraßenwesens als überkommener organisationsrechtlicher Bezugspunkt der Straßenverkehrsverwaltung | 74 | ||
2. Veränderungen im fernstraßenrechtlichen Bezugspunkt der Straßenverkehrsverwaltung bei einer funktionalen Privatisierung der Bundesfernstraßenverwaltung | 78 | ||
3. Straßenverkehrsrechtliche Folgeregelungen zu einem nicht staatlichen Fernstraßenwesen | 80 | ||
D. Das Fernstraßenwesen als Staatsaufgabe und Objekt funktionaler Privatisierung | 83 | ||
I. Art. 90 GG als staatsrechtliche Organisationsnorm tradierter Staatlichkeit des Fernstraßenwesens | 83 | ||
II. Die tradierte Staatlichkeit des Fernstraßenwesens in ihrer Entwicklungsgeschichte | 85 | ||
1. Die Überführung des feudalrechtlichen Straßenregals in den landesherrlichen Staat | 85 | ||
2. Die rechtliche Ausgestaltung des landesherrlichen Straßenregals zu einer Staatshoheit und zu einem Staatsvorbehalt für die „Landstraßen“ | 87 | ||
3. Die Ablösung des regalen Staatsvorbehalts für die „Landstraßen“ im neunzehnten Jahrhundert | 89 | ||
4. Die Rechtsdogmatik eines öffentlichen Sachenrechts sowie einer öffentlichrechtlichen Zweckbestimmung und Sachwaltung öffentlicher Straßen | 90 | ||
5. Fortführung und Rezeption der tradierten Staatlichkeit des Fernstraßenwesens in dessen Gesetzgebungsepoche | 93 | ||
III. Die tradierte Staatlichkeit des Fernstraßenwesens in ihrem staatsrechtlichen Bedeutungsgehalt | 96 | ||
1. Die Staatshoheit über das Fernstraßenwesen als entwicklungsgeschichtlich kontingente Organisationsform ohne ausdrücklichen Staatsvorbehalt | 96 | ||
2. Die speziellen Verfassungsaussagen zum Fernstraßenwesen in ihrem unmittelbaren und expliziten staatsrechtlichen Bedeutungsgehalt | 99 | ||
a) Art. 90 GG als bundesstaatsrechtliche Rangentscheidung und staatsrechtliche Organisationsnorm zum staatlichen Fernstraßenwesen | 99 | ||
b) Aufgabenrelevanz bundesstaatsrechtlicher Kompetenznormen | 102 | ||
c) Der Bedeutungsgehalt des Art. 90 GG zur Staatlichkeit des Fernstraßenwesens | 105 | ||
d) Das Fernstraßenrecht als staatsrechtlicher Schlüsselbegriff des Fernstraßenwesens | 110 | ||
e) Das Fernstraßenwesen als „Gegenstand“ seiner explizit speziellen staatsrechtlichen Ordnung – Nicht staatliche Fernstraßen als staatsrechtliche Option | 115 | ||
3. Bundesstaatsrechtliche Voraussetzungen und Möglichkeiten für die verwaltungsmäßige Realisierbarkeit eines nicht staatlichen Fernstraßenwesens | 116 | ||
a) Die bestehende fernstraßenrechtliche Bundesauftragsverwaltung in ihrem Bedeutungsgehalt und Geltungsanspruch aus Sicht der Länder | 116 | ||
b) Die aktuelle bundesstaatsrechtliche Verwaltungskompetenz im Bereich eines nicht staatlichen Fernstraßenwesens | 117 | ||
c) Der Verwaltungsvollzug von Verwaltungsaufgaben und Verwaltungsbefugnissen im Bereich nicht staatlicher Fernstraßen als formelle Bundesauftragsverwaltung (Verfassungsänderung) | 120 | ||
d) Die kategorische bundeseigene Zuständigkeit kraft Natur der Sache für die konkrete Konstituierung des Fernstraßenwesens (Ausbauplanung) | 121 | ||
e) Die verwaltungsmäßige Realisierbarkeit nicht staatlicher Fernstraßen (Zusammenfassung) | 123 | ||
4. Von der staatlichen Erfüllungsaufgabe zur staatlichen Verantwortung für das Fernstraßenwesen – Die staatsrechtliche Metafrage des Fernstraßenwesens | 125 | ||
IV. Die staatsrechtliche Verantwortung des Staates für das Fernstraßenwesen | 127 | ||
1. Das öffentliche Straßenwesen als Sachbereich einer staatlichen bzw. gebietskörperschaftlichen Infrastrukturverantwortung | 127 | ||
2. Das Fernstraßenwesen als Gegenstand einer verfassungsstaatlichen Rechtsdogmatik von Staatsaufgaben | 131 | ||
3. Die Aufgabenverantwortung für das Fernstraßenwesen als Gegenstand einer sachbezogenen Verfassungskonkretisierung | 133 | ||
4. Das Fernstraßenwesen als öffentliches Gut im Rechtssinne und im Sinne der Gemeinwohlverwirklichung | 135 | ||
a) Die Fernstraßen als öffentliches Gut in einem ökonomischen Sinne | 135 | ||
b) Die ökonomische Beurteilung der Fernstraßen als „Mischgüter“ | 138 | ||
c) Die Fernstraßen als öffentliches Gut in einem nutzungsspezifisch rechtlichen Sinne | 141 | ||
d) Die Fernstraßen als öffentliches Gut im verfassungstheoretischen Sinne staatlicher Gemeinwohlgewährleistung | 146 | ||
5. Die Fernstraßen als Gegenstand einer Verfassungsdogmatik staatlicher Gemeinwohlverwirklichung | 151 | ||
6. Die staatliche Gemeinwohlverantwortung für das Fernstraßenwesen als verfassungsrechtlich originär vorausgesetzte Staatsaufgabe | 154 | ||
a) Die Frage eines verfassungsrechtlichen Kontextes des Fernstraßenwesens zu Sozialstaatlichkeit und „öffentlicher Daseinvorsorge“ | 154 | ||
b) Der grundrechtliche Kontext des Fernstraßenwesens – Die Fernstraßen als Grundrechtsvoraussetzung | 156 | ||
c) Die Mobilitäts- und Nutzungsfreiheit auf Fernstraßen als Grundrechtsvoraussetzung – Die grundrechtsdogmatische Begründung von Grundrechtsvoraussetzungen | 158 | ||
d) Die staatliche Verantwortung für das Fernstraßenwesen als Gemeinwohlverpflichtung des Staates zur Gewährleistung von Grundrechtsvoraussetzungen | 161 | ||
7. Die staatliche Gemeinwohlverantwortung für das Fernstraßenwesen in ihrem staats- und verfassungstheoretischen Kontext und Bedeutungsgehalt | 164 | ||
a) Das hoheitlich organisierte Rechtsregime der Fernstraßen als Wirkungsentfaltung und Sinnverwirklichung von Staatlichkeit | 164 | ||
b) Das Organisations- und Rechtsregime der Fernstraßen als Ursache und Wirkung von Staatlichkeit | 165 | ||
c) Das Theorem der Staatlichkeit von „Verkehrswegen“ und die verfassungsdogmatische Begriffsbildung „öffentlicher Daseinsvorsorge“ in ihren wesentlichen Bedeutungsgehalten | 169 | ||
8. Die organisationsrechtliche Einfügung des Fernstraßenwesens in die verfassungsrechtliche Ordnung | 173 | ||
a) Die staatsrechtlich originäre Staatsaufgabe für das Fernstraßenwesen als staatliche Gewährleistungsverantwortung | 173 | ||
b) Staatsrechtlicher Begriff und Bedeutungsgehalt von „Privatisierungen“ im Fernstraßenwesen – Verfassungsrechtliche Beurteilung | 175 | ||
c) Die verfassungsrechtlich funktionsgerechte Wahrnehmung der staatlichen Gewährleistungsverantwortung für das Fernstraßenwesen – Subsidiaritätsprinzip, Übermaßverbot, grundrechtliche Anspruchsgebundenheit | 185 | ||
d) Die grundrechtliche Anspruchsgebundenheit von Privatisierungsentscheidungen im Fernstraßenwesen als Gegenstand fernstraßenrechtlicher Vermittlung | 192 | ||
e) Die staatliche Gewährleistungspflicht für das Fernstraßenwesen als verfassungsrechtlich funktionsgerecht wahrzunehmende Staatsaufgabe – Begriff der Gewährleistungspflicht | 197 | ||
9. Voraussetzungen einer funktionalen Privatisierung bzw. Privatisierungspflicht im Fernstraßenwesen – Privatisierungsbedarf, Privatisierungsformen, Privatisierungstatbestände | 200 | ||
a) Der Gemeinwohlbedarf als rechts- und pflichtbegründende Voraussetzung funktionaler Privatisierungen im Fernstraßenwesen – Fernstraßenrechtlicher Privatisierungsbedarf, fernstraßenrechtliche Ausbauplanung | 200 | ||
b) Abstrakte Organisations- und Rechtsformen einer funktionalen Privatisierung im Fernstraßenwesen – Fernstraßenrechtlicher Privatisierungsbegriff, fernstraßenrechtliche Privatisierungsformen | 206 | ||
c) Tatbestände verfassungsrechtlich funktionsgerechter funktionaler Privatisierungen im Fernstraßenwesen – Verfassungsrechtliche Privatisierungstatbestände | 215 | ||
d) Gerichtliche Geltendmachung fernstraßenrechtlicher Privatisierungspflichten | 218 | ||
10. Die bundesstaatsrechtliche Zuständigkeit des Bundes für die gesetzliche Regelung fernstraßenrechtlicher Privatisierungsformen – Fernstraßenprivatisierungsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22, Art. 72 Abs. 2 GG) | 219 | ||
E. Das benutzerfinanzierte Fernstraßenwesen | 223 | ||
I. Die Benutzerfinanzierung von Fernstraßen als Gestaltungsbereich und Gestaltungsprinzip des Fernstraßenprivatisierungsrechts | 223 | ||
1. Von einer Privatfinanzierung der Bundesfernstraßen zur fernstraßenrechtlich relevanten Benutzerfinanzierung von Fernstraßen – Privatisierte Erhebung bzw. auch Vereinnahmung fernstraßenrechtlicher Benutzerentgelte | 223 | ||
2. Rechtsformen der Straßenbenutzungsentgelte beim benutzerfinanzierten Fernstraßenwesen | 225 | ||
3. Die staatsrechtliche Funktion einer Benutzerfinanzierung von Fernstraßen – Fernstraßenrechtlicher Gemeinwohlbedarf vor Kommerzialisierung des Fernstraßenwesens | 227 | ||
4. Der tatbestandliche Bezugspunkt einer Benutzerfinanzierung von Fernstraßen in der fernstraßenrechtlichen Benutzungsordnung – Die entgeltfähige Fernstraßenbenutzung | 230 | ||
II. Die Benutzerfinanzierung von Bundesfernstraßen durch Erhebung, staatseigene Vereinnahmung und Verwendung allgemeiner streckenbezogener Mautgebühren – ABMG, Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft, sogenanntes A-Modell | 238 | ||
1. Die allgemeine streckenbezogene Mautgebühr für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit bestimmten Fahrzeugen nach dem ABMG – Gemeingebrauchsgebühr, Alternative und Vorgängerregelung, konzeptionelle und geltungsmäßige Abgrenzung zum speziellen FStrPrivFinG | 238 | ||
2. Die staatseigene Benutzerfinanzierung von Bundesfernstraßen aus dem Mautaufkommen nach dem ABMG – Verkehrshaushalt, Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft | 242 | ||
3. Das sogenannte A-Modell | 245 | ||
4. Die Organisations- und Rechtsform der Mauterhebung nach dem ABMG – Funktional privatisiertes Mauterhebungssystem | 248 | ||
III. Mauteinrichtungen als Bestandteile von Bundesfernstraßen (FStrG, ABMG, FStrPrivFinG) | 250 | ||
1. Geltungsumfang und Regelungszwecke der fernstraßenrechtlichen Bestandteilseigenschaft von Mautentrichtungen | 251 | ||
2. Die fernstraßenrechtliche Bestandteilseigenschaft von Mauteinrichtungen an Bundesfernstraßen in ihren beleihungsrechtlichen und baulastspezifischen Konsequenzen | 255 | ||
3. Die fernstraßenrechtliche Bauhoheit für Mauteinrichtungen an Bundesfernstraßen | 259 | ||
4. Die baulastspezifischen Pflichten und Verantwortlichkeiten der rechtlich selbständigen Träger von Mauteinrichtungen an Bundesfernstraßen – Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrssicherungspflicht | 265 | ||
IV. Bundesstaatsrechtliche Kompetenzordnung und finanzverfassungsrechtliche Voraussetzung der Benutzerfinanzierung von Bundesfernstraßen | 271 | ||
1. Die Benutzerfinanzierung von Bundesfernstraßen als Thema der bundesstaatsrechtlichen Kompetenzordnung | 271 | ||
2. Die Benutzungsentgelte und die Benutzerfinanzierung in der Bundesfernstraßenverwaltung als bundesstaatsrechtlich konkurrierend eingeräumte Gesetzgebungsmaterie des Fernstraßenrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) | 274 | ||
3. Der allgemeine bundesstaatsrechtliche Bedarf für eine bundesgesetzliche Regelung der Benutzungsentgelte und der Benutzerfinanzierung in der Bundesfernstraßenverwaltung (Art. 72 Abs. 2 GG) | 275 | ||
4. Die bundesstaatsrechtliche Kompetenz zur Regelung der Entgelttatbestände und Entgeltpflichten bei der Benutzung von Bundesfernstraßen | 277 | ||
5. Die bundesstaatsrechtliche Kompetenz zur Wahl der Rechts- und Organisationsform bei Erhebung von Benutzungsentgelten in der Bundesfernstraßenverwaltung | 279 | ||
6. Die bundesstaatsrechtliche Erhebungskompetenz für Benutzungsentgelte in der Bundesfernstraßenverwaltung | 282 | ||
7. Die bundesstaatsrechtliche Vereinnahmungskompetenz für Benutzungsentgelte in der Bundesfernstraßenverwaltung | 286 | ||
8. Die Verwendung des vom Bund vereinnahmten Aufkommens aus Benutzungsentgelten in der Bundesfernstraßenverwaltung – Die Benutzerfinanzierung als Rechtsbegriff und als Politikum | 292 | ||
V. Die Benutzerfinanzierung von Bundesfernstraßen als bundesstaatsrechtliche, finanzverfassungsrechtliche und privatisierungsspezifische Veränderung der Bundesfernstraßenverwaltung – Entwicklungen und Tendenzen | 294 | ||
VI. Die benutzerfinanzierte funktionale Privatisierung des Baus und Betriebs von Bundesfernstraßen – Baulastspezifisches Betreibermodell, FStrPrivFinG | 297 | ||
1. Das benutzerfinanzierte baulastspezifische Betreibermodell für den Bundesfernstraßenbau in seiner verkehrs- und finanzwirtschaftlichen Zwecksetzung | 297 | ||
2. Das benutzerfinanzierte baulastspezifische Betreibermodell im Vergleich zu vormaligen und alternativen Konzepten einer Effektuierung des Bundesfernstraßenbaus | 299 | ||
3. Das benutzerfinanzierte baulastspezifische Betreibermodell für den Bundesfernstraßenbau in seiner aktuellen und potentiellen rechtlichen Realisierbarkeit – Verhältnis zur staatseigen organisierten Benutzerfinanzierung, benutzerfinanzierte Fonds-Lösung als prinzipielle Alternative | 304 | ||
4. Der Rechtsbegriff des „Betreibers“ im FStrPrivFinG – Das „Betreibermodell“ als funktionale Privatisierung der Bundesfernstraßenverwaltung, Abgrenzung zur bloßen Indienstnahme Privater bei der Bundesfernstraßenverwaltung (sogenanntes A-Modell) | 308 | ||
5. Die funktionale Privatisierung von Straßenbaulastaufgaben nach dem Betreibermodell des FStrPrivFinG in ihrer Rechtskonstruktion und Rechtswirkung als Verwaltungshilfe – Unterschied zur funktionalen Privatisierung von Nebenbetrieben an den Bundesautobahnen | 311 | ||
6. Die Organisation und Regelung der Benutzerfinanzierung von Bundesfernstraßen beim baulastspezifischen Betreibermodell des FStrPrivFinG – Beleihungsrechtliche Mautgebührenerhebung | 320 | ||
7. Das beleihungsrechtliche Mauterhebungssystem nach dem FStrPrivFinG in seiner fernstraßenrechtlichen Ausgestaltung – Fernstraßenrechtliche Bestandteilseigenschaft des Mauterhebungssystems, Rechtsstellung, Pflichten und Verantwortlichkeiten des System-Betreibers | 323 | ||
8. Die Verwaltungsverfahrensordnung bei der beleihungsrechtlichen Mautgebührenerhebung nach dem FStrPrivFinG | 328 | ||
9. Die legislative und verfahrensrechtliche Ordnung zur Begründung des Betreiberregimes nach dem FStrPrivFinG | 330 | ||
10. Die verordnungsrechtliche Projektbestimmung zum Betreiberregime nach dem FStrPrivFinG – Realisierungsnotwendige Bund-Länder-Kooperation | 333 | ||
11. Die Regelung der Mautgebühren beim Betreiberregime nach dem FStrPrivFinG | 344 | ||
12. Laufzeit und Beendigung eines Betreiberregimes nach dem FStrPrivFinG | 347 | ||
13. Das Betreiberregime nach dem FStrPrivFinG in seiner Bedeutung für einen bedarfsgerechten Bau und Ausbau von Fernstraßen – Verkehrs- und finanzwirtschaftliche Beurteilung | 349 | ||
VII. Die benutzerfinanzierte Übertragung des Baus und der Finanzierung von Bundesfernstraßen auf Dritte als über sich hinausweisender Entwicklungsschritt funktionaler Privatisierung – Von funktional privatisierten Bundesfernstraßen zu einem funktional privatisierten Fernstraßenwesen | 350 | ||
VIII. Die fachspezifische gesetzliche Ausgestaltung eines Fernstraßenrechts privater Fernstraßen – Ein Fernstraßenrecht privater Fernstraßen | 358 | ||
1. Ein Fernstraßenrecht privater Fernstraßen als legislative Ordnung funktionaler Privatisierung | 358 | ||
2. Fernstraßenrechtliche Realisierungsregelungen für private Fernstraßen – Planungs-, Enteignungs- und Baurecht privater Fernstraßen | 360 | ||
3. Der fernstraßenrechtliche Sachbegriff privater Fernstraßen | 361 | ||
4. Die fernstraßenrechtliche Klassifikation privater Fernstraßen | 362 | ||
5. Nachbarrecht und Kreuzungsrechtsverhältnisse privater Fernstraßen | 363 | ||
6. Baulastregelungen für private Fernstraßen – Bau-, Betriebs- und Finanzierungspflicht, Straßenverkehrssicherungspflicht, straßenverkehrsrechtliche Pflichten | 363 | ||
7. Die Benutzungsordnung privater Fernstraßen | 365 | ||
8. Die Straßenaufsicht über private Fernstraßen – Aufsichts- und Regulierungsregelungen, staatliche Regelung und Regulierung der Benutzungsentgelte | 367 | ||
F. Die Verfassungsmäßigkeit fernstraßenrechtlicher Gemeingebrauchsentgelte | 369 | ||
I. Die Entgeltlichkeit des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs als eine Grundfrage des öffentlichen Straßenwesens | 369 | ||
II. Die Entgeltlichkeit des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs unter dem vormaligen Regime des Straßenregals – Die „gebührenrechtliche Lösung“ der Straßenbaufinanzierung als historische Kategorie | 370 | ||
III. Die Entgeltlichkeit des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs unter verfassungsstaatlichen Voraussetzungen – Von der „steuerrechtlichen“ zu einer „gebührenrechtlichen“ Lösung | 373 | ||
IV. Die Regelung und Erhebung von „Gebühren“ für die Benutzung öffentlicher Straßen als Gegenstände verfassungsrechtlicher Aussagen und Kriterien | 377 | ||
V. Die Entgeltlichkeit der Straßenbenutzung als verfassungsrechtliches Grundproblem des Straßenrechts | 379 | ||
VI. Die Gewährleistung öffentlicher Straßen und ihrer Benutzung im Verfassungsstaat – Das öffentliche Straßenwesen zwischen „Freiheitsraum“ und „Verwaltungsleistung“ | 382 | ||
VII. Die öffentlichen Straßen als „Mautgüter“ nach verfassungsrechtlichen Maßgaben | 386 | ||
VIII. Die verfassungsrechtliche Maßgabe zu den Tatbeständen straßenrechtlicher „Gebührenregelungen“ – Die „gebührenrechtliche“ Voraussetzung individueller Zurechenbarkeit von Straßenbenutzungen | 390 | ||
IX. Tatbestände eines entgeltfreien straßenrechtlichen Gemeingebrauchs – Verfassungsrechtliche Begründung | 392 | ||
X. Verfassungsrechtliche Maßgaben zu den Entgeltpflichten für den straßenrechtlichen Gemeingebrauch – Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum | 393 | ||
XI. Entgelttatbestände und Entgeltpflichten für den straßenrechtlichen Gemeingebrauch im Bereich privatrechtlich organisierter oder privat getragener öffentlicher Straßen – Die privatrechtlichen Gemeingebrauchsentgelte | 400 | ||
XII. Das „Gebührenrecht“ straßenrechtlicher Sondernutzungen und die „gebührenrechtliche“ Situation von Arten eines Sondergebrauchs öffentlicher Straßen | 404 | ||
Schrifttum | 406 | ||
Sachregister | 416 |