Menu Expand

Das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO für besondere persönliche Nähe- und Vertrauensverhältnisse

Cite BOOK

Style

Jansen, K. (2004). Das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO für besondere persönliche Nähe- und Vertrauensverhältnisse. Die Integration nicht-institutionalisierter Lebensformen in das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51083-2
Jansen, Kirsten. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO für besondere persönliche Nähe- und Vertrauensverhältnisse: Die Integration nicht-institutionalisierter Lebensformen in das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51083-2
Jansen, K (2004): Das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO für besondere persönliche Nähe- und Vertrauensverhältnisse: Die Integration nicht-institutionalisierter Lebensformen in das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51083-2

Format

Das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO für besondere persönliche Nähe- und Vertrauensverhältnisse

Die Integration nicht-institutionalisierter Lebensformen in das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen

Jansen, Kirsten

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 46

(2004)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Zeugnisverweigerungsrechte begrenzen das Interesse der Strafverfolgungsorgane an möglichst ungehinderter Sachverhaltsaufklärung. Schon seit langem wird daher diskutiert, inwieweit der Kreis zeugnisverweigerungsberechtigter Personen einer Erweiterung zugänglich ist. Für § 52 StPO gewinnt diese Frage immer mehr an Bedeutung: Enge private Bindungen bestehen nicht nur innerhalb der dort aufgezählten Personenkreise, nicht-traditionale Lebensmuster finden immer mehr Verbreitung.

Kirsten Jansen befasst sich mit der Frage der Notwendigkeit einer Umgestaltung des § 52 StPO aus normativer, aber auch aus empirischer und aussagepsychologischer Perspektive. Mit diesem Ansatz geht die Untersuchung über bisherige Veröffentlichungen zum Thema hinaus. Die Autorin setzt sich intensiv mit dem hinter § 52 StPO stehenden Normkonzept auseinander. Der von ihr herausgearbeiteten einfachrechtlichen wie verfassungsrechtlichen Begründung des Zeugnisverweigerungsrechts stellt sie neueste empirische Erkenntnisse gegenüber. Berücksichtigung finden dabei nicht nur nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, sondern unterschiedlichste private Nähe- und Vertrauensbeziehungen. Da Zeugenaussagen in der Praxis des Strafverfahrens große Bedeutung zukommt, untersucht die Autorin außerdem, ob diese hohe Wertigkeit des Zeugenbeweises gerechtfertigt ist. Hierzu beschäftigt sie sich ausführlich mit aktuellen Erkenntnissen der Aussagepsychologie. Jansen kommt nach eingehender Auseinandersetzung mit § 52 StPO zu dem Schluss, dass bei verfassungskonformer Auslegung dieser Norm verlöbnis-ähnlichen lebenspartnerschaftlichen Bindungen bereits nach geltendem Recht ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Hinsichtlich sonstiger enger Nähe- und Vertrauensverhältnisse spricht sie sich für eine Erweiterung des § 52 StPO aus.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
A. Das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen und sein Normkontext 18
I. Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht 18
II. Einbettung des § 52 StPO in das Regelungsgefüge der strafprozessualen Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte 20
1. Der Regelungsbereich des § 52 StPO 22
a) Verlöbnis, § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO 23
b) Ehe, § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO 25
c) Lebenspartnerschaft, § 52 Abs. 1 Nr. 2 a StPO 25
d) Verwandtschaft und Schwägerschaft, § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO 26
aa) Verwandte 26
bb) Verschwägerte 27
2. Weitere strafprozessuale Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte 27
a) § 55 StPO, Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz vor Selbst- und Angehörigenbelastung 27
b) §§ 53, 53 a StPO, Zeugnisverweigerungsrechte bestimmter Berufsgruppen und ihrer Helfer 28
aa) Berufsgeheimnisträger, § 53 StPO 28
bb) Berufshelfer, § 53 a StPO 30
c) § 54 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht öffentlicher Bediensteter 31
3. Die Glaubhaftmachung nach § 56 StPO 32
4. Flankierende Vorschriften der StPO 37
B. Geschichte des Zeugenbeweises und der Zeugnisverweigerungsrechte der Vertrauenspersonen von Beschuldigten 38
I. Das römische Recht bis Justinian 38
1. Das römische Rechtssystem, insbesondere der Strafprozess im römischen Recht 38
2. Die Regelungen des Zeugenbeweises im römischen Recht 43
II. Zeugenbeweis vom germanisch-frühmittelalterlichen Recht bis zur Aufklärung 50
1. „Germanenrechte“ 50
2. Volksrechte und Frankenzeit, mittelalterlicher Anklageprozess und Inquisition 51
III. Das Beweisrecht des neuzeitlichen reformierten Strafprozesses und die Entstehung der §§ 52 ff. StPO 59
1. Beginnende Aufklärung und reformierter Strafprozess 60
2. Die Entstehung der StPO und ihrer Regelungen zum Zeugenbeweis 64
C. Zur Validität des Zeugenbeweises 70
I. „Wahre“ und „falsche“ Aussagen 73
II. Ungewollt unrichtige Aussagen 76
1. Wahrnehmungsfehler 77
a) Allgemeine Grenzen menschlicher Aufnahmefähigkeit 77
b) Individuelle körperliche Inkapazitäten mit Auswirkungen auf die Wahrnehmungsfähigkeit 78
c) Einfluss äußerer Gegebenheiten auf die Wahrnehmung 79
d) Fehlwahrnehmungen aufgrund selektiver Aufmerksamkeitsspannen 79
2. Verarbeitungsfehler 82
a) Vergessen 82
b) Verdrängung 83
c) Auffüllen der lückenhaften Wahrnehmung 83
d) Überlagerung zutreffender Wahrnehmungen 84
3. Übermittlungsfehler 88
III. Intentional unrichtige Aussagen 88
IV. Fehler der Vernehmungspersonen und ihre Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit des Personalbeweises 93
1. Mängel in der Vernehmungstechnik 93
2. Übermittlungsfehler bei der Entgegennahme und Aufzeichnung einer Zeugenaussage 96
3. Beweiswürdigungs- beziehungsweise Bewertungsfehler 97
V. Ansätze zur Nivellierung der Schwächen des Zeugenbeweises 98
1. Ungewollt unrichtige Aussagen 98
2. Intentional unrichtige Aussagen 102
a) Motivationsanalyse 103
aa) Inhalt der „Methode“ 103
bb) Zuverlässigkeit und Aussagekraft des motivationsanalytischen Ansatzes 104
b) Verhaltensorientierte Glaubhaftigkeitsbeurteilung 105
aa) Inhalt der „Methode“ 105
bb) Zuverlässigkeit und Aussagekraft des verhaltensanalytischen Ansatzes 107
c) Merkmalsorientierte Analyse des Aussageinhalts 112
aa) Entstehung und Inhalt der Methode 112
bb) Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Methode 116
cc) Zuverlässigkeit und Aussagekraft des inhaltsanalytischen Ansatzes 119
VI. Fazit 126
D. Ratio des Zeugnisverweigerungsrechts aus persönlichen Gründen, § 52 StPO 130
I. Hintergründe der Einräumung des Zeugnisverweigerungsrechts 130
II. Normzwecke 132
1. Individualinteressen 132
a) Schutz der Zeugen im originär eigenen Interesse 132
b) Schutz und Erhalt persönlicher Nähe- und Beistandsverhältnisse 140
c) Schutz wichtiger Vertrauensverhältnisse 144
d) Nemo tenetur 151
2. Allgemeininteressen 152
a) Schutz wichtiger persönlicher Nähe- und Vertrauensverhältnisse als Basis sozialen Zusammenlebens 152
b) Freiwilligkeit von Zeugenaussagen gegen Angehörige 153
c) Schutz der Wahrheitsfindung 153
3. Rangverhältnis der Normzwecke 159
III. Zusammenfassung 159
E. Einbeziehung „besonderer persönlicher Nähe- oder Vertrauensverhältnisse“ in die zeugenprivilegierende Regelung des § 52 StPO 161
I. Persönliche Nähe- und Vertrauensverhältnisse – Konventionelle und nichtkonventionelle Lebensformen 162
1. Modelle konventioneller und nichtkonventioneller Lebensformen 162
2. Verbindlichkeit, Vertrauens- und Nähebeziehungen innerhalb konventioneller und nichtkonventioneller Lebensformen 166
3. Akzeptanz „abweichender“ Lebensformen 173
4. Fazit 175
II. Vergleichbarkeit der Lebenssachverhalte 177
1. Kriterien der Vergleichbarkeit personaler Beziehungen in Hinblick auf § 52 Abs. 1 StPO 177
a) Normkonzept des § 52 Abs. 1 StPO 177
b) Anforderungen an Personalbeziehungen vor dem Hintergrund des Normkonzeptes des § 52 Abs. 1 StPO 181
2. Vergleichbarkeit institutionalisierter mit nicht institutionalisierten Bindungen in Hinblick auf das Konzept des § 52 Abs. 1 StPO 183
a) Informelle gemischt- und gleichgeschlechtliche Partnerschaften 185
b) Enge Freundschaften 187
c) Verlöbnisähnliche Vorformen „Eingetragener Lebenspartnerschaften“ 188
3. Fazit 189
III. „Postulat der Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege“ als begrenzender Faktor einer Ergänzung bestehender Zeugenbefreiungen? 189
1. Herleitung und Inhalt des Funktionstüchtigkeitspostulats 190
2. Geltungsanspruch des Funktionstüchtigkeitspostulats 194
a) Dogmatische Vorbehalte 195
b) Tatsächliche Vorbehalte 198
3. Fazit 199
IV. Integration „besonderer persönlicher Nähe- oder Vertrauensverhältnisse“ durch einfachgesetzliche erweiternde Auslegung des § 52 Abs. 1 StPO 200
1. Rechtliche und rechtstatsächliche Vergleichbarkeit, teleologische und historische Aspekte 201
2. Wortsinn als Auslegungsgrenze 202
a) Subsumtion nichtinstitutionalisierter Näheverhältnisse unter die in § 52 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StPO explizit aufgeführten Zeugengruppen 203
aa) Nichtinstitutionalisierte Paarbindungen 203
bb) Enge Freundschaften 206
b) Subsumtion unter einen in § 52 Abs. 1 StPO enthaltenen ungeschriebenen Oberbegriff des „besonderen persönlichen Nähe- oder Vertrauensverhältnisses“ 206
3. Fazit 208
V. Grundrechtskonforme Auslegung des § 52 StPO – Ableitung von Zeugnisverweigerungsrechten „im Lichte der Verfassung“ 208
1. Informelle Paarbindungen als Prototypen „besonderer persönlicher Nähe- oder Vertrauensverhältnisse“ 209
a) Verfassungsrechtliche Vorgaben 210
aa) Betroffenheit spezieller kommunikativer Freiheitsrechte 210
bb) Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG als Basis berechtigter Aussageverweigerung 211
(1) Schutz der Privat- und Intimsphäre – Begrenzung des Zeugniszwangs „unmittelbar“ aus der Verfassung 211
(2) Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und private Lebensgestaltung 213
cc) Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, Art. 3 Abs. 1 GG 213
(1) Vergleichbare Personenkreise und Differenzierungskriterium 214
(2) Ungleichbehandlung als Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes 216
b) Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung 224
2. Enge Freundschaften 225
3. Verlöbnisähnliche Vorformen Eingetragener Lebenspartnerschaften 225
a) Verletzung von Art. 3 GG 225
aa) Art. 3 Abs. 3 GG – Verletzung des speziellen Gleichheitssatzes? 225
bb) Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, Art. 3 Abs. 1 GG 226
(1) Vergleichbare Personenkreise, Differenzierungskriterium 226
(2) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung oder Verletzung des Gleichheitssatzes? 227
b) Verfassungskonforme Auslegung des § 52 Abs. 1 StPO 230
4. Fazit 232
VI. Analogiebildung 232
1. Zulässigkeit der Analogiebildung 233
2. Planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes oder „beredtes Schweigen“? 234
a) Informelle Paarbeziehungen 236
aa) Institutionalisierte und nichtinstitutionalisierte Lebensformen in vorindustrieller Zeit 236
bb) Nichteheliche Lebensformen in frühindustrieller Zeit bis zum Ende des 19. Jahrhunderts 240
cc) Zwischenergebnis 245
b) Enge Freundschaften 245
c) Rechtsetzungsakte seit Schaffung der StPO 246
3. Fazit 246
VII. Abwendung der Sanktionsmittel des § 70 StPO unter Berufung auf Notstandsregelungen 247
VIII. Perspektiven für eine Umgestaltung des Zeugnisverweigerungsrechts aus persönlichen Gründen de lege ferenda 249
1. Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der vorangegangenen Abschnitte 249
2. Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchung – Überlegungen zur Einbeziehung nicht-institutionalisierter intensiver Nähe- und Vertrauensbeziehungen in den Regelungsbereich eines Zeugnisverweigerungsrechts aus persönlichen Gründen 251
a) Alternative Regelungsmöglichkeiten 251
b) Modifikation des § 52 StPO 254
Literaturverzeichnis 263
Sachwortverzeichnis 284