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Korte, N. (2004). Rechtsschutz gegen normauslösende Bekanntgaben. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51367-3
Korte, Niels. Rechtsschutz gegen normauslösende Bekanntgaben. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51367-3
Korte, N (2004): Rechtsschutz gegen normauslösende Bekanntgaben, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51367-3

Format

Rechtsschutz gegen normauslösende Bekanntgaben

Korte, Niels

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 133

(2004)

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Abstract

Die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen, vulgo "Dosenpfand", hat in den beiden vorangegangenen Jahren die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und veröffentlichte Meinung, aber auch die betroffenen Wirtschaftskreise und die Gesamtheit der Verbraucher in vielfältiger Weise beschäftigt. Wenngleich diese neu geltende Rechtspflicht bislang nur unvollendet in die Wirklichkeit umgesetzt wurde und die Diskussion darüber weder juristisch noch politisch abgeschlossen ist, so bietet sich doch bereits jetzt der Mechanismus ihrer Auslösung, eben die normauslösende Bekanntgabe, für eine vertiefende und vergleichende Untersuchung im Hinblick auf ihre innovative Normtypik und bislang nicht abschließend geklärte Rechtnatur an.

Mit der darauf aufbauenden Analyse der gegen die normauslösende Bekanntgabe und ihre Wirkungen bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten zeigt Niels Korte zugleich eine Chronologie des juristischen Tauziehens um die Pfandpflicht auf und leistet einen Beitrag für die normative Gestaltung und prozessuale Behandlung künftiger vergleichbarer Fälle.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 25
1. Kapitel: Verwaltungshandeln durch normauslösende Bekanntgaben 29
A. Anwendungsfälle 29
I. Anwendungsfälle im nicht mehr geltenden Recht 29
1. Smog-VO NW 1964 30
a) Bekanntgabevoraussetzung und normauslösende Wirkung der Bekanntgabe 30
b) Bekanntgabeform und Zuständigkeit 31
2. „Winter“-Smog-VO der Länder 31
a) Bekanntgabevoraussetzungen und normauslösende Wirkung der Bekanntgabe 33
b) Bekanntgabeform und Zuständigkeit 34
II. Der einzig geltende Anwendungsfall: § 9 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 3 VerpackV 35
1. Bekanntgabevoraussetzungen und normauslösende Wirkung der Bekanntgabe 36
2. Bekanntgabeform und Zuständigkeit 37
B. Typische Normstruktur bei Normen mit normauslösenden Bekanntgaben 37
I. Tatbestandsstruktur 38
1. Koppelung der Bekanntgabe an Auslöseschwellen oder Grenzwerte 39
a) Das Konzept der Grenzwerte oder Auslöseschwellen 39
aa) Definition der Grenzwerte 39
bb) Charakteristika von Grenzwerten 39
cc) Funktionen der Grenzwerte 40
b) Beispiele für die Koppelung von Grenzwerten und Bekanntgaben bei den Anwendungsfällen 40
aa) Smog-VO NW 1964 41
bb) „Winter“-Smog-VO der Länder 41
cc) § 9 Abs. 2 S. 2 VerpackV 42
2. Bekanntgabe 42
a) Umstrittenheit der Rechtsnatur der Bekanntgabe 42
b) Bekanntgabe als eigenständiges Tatbestandsmerkmal 43
aa) Begriff des Tatbestandsmerkmals 43
bb) Tatbestandsmerkmal der Bekanntgabe 44
II. Rechtsfolgenstruktur 45
1. Die normauslösende Wirkung der Bekanntgabe als gemeinsame Rechtsfolgenstruktur 45
2. Zwei Typen von Rechtsfolgen bei Normen mit normauslösenden Bekanntgaben 46
a) Rechtsfolgentyp 1: Die normauslösende Bekanntgabe bringt eine Ermächtigungsgrundlage für einen Vollzugsakt der Behörde zur Anwendung 46
aa) Rechtsfolgentyp 1 in der „Winter“-Smog-VO des Landes Nordrhein-Westfalen 1974 (Betriebsbeschränkung) 47
bb) Rechtsfolgentyp 1 in Teilen der „Winter“-Smog-Verordnungen: § 6 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 9 LAI-ME i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 (Fahrverbot) 47
cc) Rechtsfolgentyp 1 in Teilen der „Winter“-Smog-Verordnungen: § 10 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 1 Abs. 2 LAI-ME (Weitere Anlagenbetriebsbeschränkungen) 48
dd) Rechtsfolgentyp 1 in Teilen der „Winter“-Smog-Verordnungen: § 12 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 LAI-ME (Generelle Anordnungsbefugnis mit Subsidiaritätsklausel) 49
b) Rechtsfolgentyp 2: Auslösung einer sich selbst vollziehenden Norm (self-executing-Norm) 50
aa) Rechtsfolgentyp 2 in § 1 Abs. 1, 1. HS. i. V. m. lit. c) der Smog-VO NW 1964 (Fahrverbot) 51
bb) Rechtsfolgentyp 2: § 6 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 LAI-ME (Fahrverbot auf Privatgrundstücken) 51
cc) Rechtsfolgentyp 2: §§ 10, 11 LAI-ME i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 LAI-ME (Anlagenbetriebsbeschränkung bzw. -verbot) 52
(1) Anlagenbetriebsverbot in § 11 i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 LAI-ME 52
(2) Anlagen-Betriebsbeschränkung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen, § 10 i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 LAI-ME 52
(a) Vermeidung und Verminderung von Emissionen, § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 LAI-ME 52
(b) Verwendung bestimmter Brennstoffe, § 10 Abs. 3 S. 1 LAI-ME 53
(3) Anlagen-Betriebsbeschränkung bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen, § 10 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 LAI-ME: Beschränkung von Emissionen 53
dd) Rechtsfolgentyp 2: Aufleben der Pfanderhebungspflicht nach § 8 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1VerpackV 54
III. Weitere Besonderheiten 55
1. Zuständigkeitsregelungen zur Bekanntgabe 55
2. Öffentlichkeit der Bekanntgabe 55
3. Form- und Verfahrensregel außerhalb des Tatbestandes des rechtsfolgensetzenden Rechtssatzes 56
C. Abgrenzungen zu anderen Bekanntgaben im deutschen Recht (Negativtypik) 56
I. Bekanntgaben im Verfassungsrecht 57
1. Art. 80 a GG 57
a) Feststellung des Spannungsfalles 57
b) Bekanntgabe/normauslösendes Element 58
aa) Verkündung der Feststellung eines Spannungsfalles 59
bb) Rechtsfolgen der Verkündung 59
2. Art. 115 a GG 60
a) Feststellung des Verteidigungsfalles 60
b) Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalles und dessen normauslösende Wirkung 60
aa) Verkündung und Fiktion der Verkündung 60
(1) Verkündung 60
(2) Fiktion der Feststellung des Verteidigungsfalles und dessen Verkündung 61
bb) Rechtsfolge der Verkündung des Verteidigungsfalles 61
3. Vergleich 62
a) Gemeinsamkeiten 62
aa) Vergleichbarkeit der an die Bekanntgabe und die Verkündung knüpfenden Rechtsfolgen 62
bb) Vergleichbarkeit der Bekanntgabeform mit der Verkündung nach dem GG 62
b) Unterschiede 63
aa) Keine Koppelung der Bekanntgaben an Grenzwerte 63
bb) Eingeschränkte Justitiabilität 63
4. Ergebnis 64
II. Bekanntgaben in Gesetzen und Verordnungen 65
1. Bekanntgaben als Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen 65
a) § 43 Abs. 1, 41 VwVfG als klassische Typen der rein verfahrensrechtlichen Bekanntgaben 65
b) Bekanntgaben nach § 5 LAI-ME als Regelung zur Bekanntgabeform 66
c) Bekanntgaben als Regelung zur Bekanntgabeform und zur Zuständigkeit in den „Sommer“- bzw. Ozon-Smog-Verordnungen der Länder 67
d) Die Bekanntgabe des § 40 b BImSchG als Regelung zur Bekanntgabeform und zur Zuständigkeit 67
e) § 9 Abs. 3 VerpackV als Regelung zur Bekanntgabeform und zur Zuständigkeit 68
f) § 1 Abs. 1 S. 3 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes als Regelung zur Bekanntgabeform und zur Zuständigkeit 68
g) Bekanntgabe der Quote der Bevölkerungsanteile nach § 15 Vergabeverordnung zur Vergabe von Studienplätzen 68
2. Bekanntgaben mit materiell-rechtlicher Bedeutung 69
a) Die Bekanntgaben in den „Sommer“- bzw. Ozon-Smog-Verordnungen der Länder als Rechtspflicht aus einer Norm 69
b) Die Bekanntgabe des § 40 a BImSchG als Rechtspflicht aus einer Norm 70
c) Die Bekanntgabe nach § 9 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 9 Abs. 3 VerpackV als Rechtspflicht aus einer Norm 71
d) Die Bekanntgabe des § 11 Abs. 1 JÖSchG als Rechtspflicht aus einer Norm 71
e) Die Quotenregelung IT-ArGV als Bekanntgabe? 72
f) § 8 ProduktsicherheitsG und § 6 Abs. 1 S. 2 GerätesicherheitsG als behördliche Ermächtigung zur Bekanntgabe 72
g) Katastrophenalarm nach Landeskatastrophenschutzgesetzen als behördliche Ermächtigung zur Bekanntgabe 72
3. Bekanntgaben von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen 73
4. Bekanntgaben ohne Ermächtigung durch materielles Recht oder Verfahrensrecht 74
D. Fazit 74
2. Kapitel: Rechtsnatur von normauslösenden Bekanntgaben 76
A. Ausgangspunkt der Untersuchung über die Rechtsnatur der normauslösenden Bekanntgabe 76
I. Zur Maßgeblichkeit der Rechtsnatur für den Rechtsschutz 76
II. Meinungsstreit über die Rechtsnatur der Bekanntgabe des Smogalarms 76
III. Aktueller Meinungsstreit über die Rechtsnatur der Bekanntgabe der Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen gemäß der VerpackV 77
B. Dogmatik und Auslegungsgrundsätze für die Untersuchung der Rechtsnatur der normauslösenden Bekanntgabe 78
I. Verwaltungsrechtsdogmatische Prämissen 78
1. Lehre von den Rechtsformen des Verwaltungshandelns 79
2. Klassische und neue Handlungsformen der Verwaltung 80
3. Freie Wahl der Handlungsform? 81
4. Prozessualer und materieller Verwaltungsaktbegriff? 81
5. Konvergenz von Verwaltungshandeln, Rechtsformen des Verwaltungshandelns und verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz 83
II. Auslegungsgrundsätze 84
1. Auslegung von Rechtsnormen 84
2. Auslegung von behördlichen Willenerklärungen 85
a) Auslegungsregel „Bei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung“ 85
b) Auslegungsregel „Im Zweifel gilt das Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung“ 85
c) Eigene Ansicht 86
C. Rechtsdogmatische Schwerpunkte bei der Untersuchung der Rechtsnatur der normauslösenden Bekanntgabe 87
I. Die zu untersuchenden Rechtsformen des Verwaltungshandelns 88
1. Verwaltungsakt im Sinne einer Allgemeinverfügung nach § 35 VwVfG 88
2. Die Rechtsverordnung 89
3. Realakt 89
II. Definitionen der charakteristischen Merkmale 90
1. Regelungswirkung 90
a) Dogmatischer Streitstand 91
aa) Regelungswirkung strittig 91
(1) Rechtsfolgen begründender Regelungsbegriff 91
(2) Regelung als Entscheidungstätigkeit der Behörde 92
bb) Auswirkung der Begriffe auf die verschiedenen Arten der Regelungswirkung 92
(1) Befehlende, gestaltende und feststellende Regelungswirkung 92
(2) Anwendung der Regelungsbegriffe auf die drei Arten der Regelungswirkung 93
(a) Rechtsfolgen begründender Regelungsbegriff 93
(b) Regelung als Entscheidungstätigkeit der Behörde 97
cc) Bewertung der verschiedenen Positionen 98
b) Maßgebliche Regelungsdefinition 101
2. Außenwirkung 102
3. Einzelfall 103
a) Funktion des Merkmals Einzelfall: Abgrenzung zur Rechtsnorm 103
b) Ausdehnung des Begriffs des Einzelfalls durch die Allgemeinverfügung 103
c) Fallgruppen 103
aa) Probleme der adressatenbezogenen Allgemeinverfügung, § 35 S. 2, 1. Alt. VwVfG 104
(1) Bestimmtheit des Adressatenkreises als Anknüpfungspunkt für das Vorliegen der adressatenbezogenen Allgemeinverfügung 105
(2) Die Konkretheit der rechtlichen Regelung hinsichtlich des zu regelnden Lebenssachverhalts (Einzelfall) als Anknüpfungspunkt für das Vorliegen der adressatenbezogenen Allgemeinverfügung 105
(3) Zeitliches und räumliches Moment als zusätzliche Abgrenzungsmerkmale 106
(4) Gemeinsame Beurteilungskriterien für eine Allgemeinverfügung und Definitionsgrundlage 107
(5) Äußere Form als Indiz für eine Allgemeinverfügung 108
bb) Die sachbezogene Allgemeinverfügung, § 35 S. 2, 2. Alt. VwVfG 108
d) Maßgebliche Kriterien für das Vorliegen eines Einzelfalls i. S. d. Allgemeinverfügung 108
4. Fiktiver Verwaltungsakt 109
D. Untersuchung der Rechtsnatur der normauslösenden Bekanntgabe anhand der Anwendungsfälle 110
I. Die Rechtsnatur der normauslösenden Bekanntgabebe im Smogalarm i. S. d. SmogVO der Länder 110
1. Regelungswirkung der Bekanntgabe, die zum Smogalarm führt? 110
a) Meinungsstand 111
aa) Für eine Regelungswirkung 111
(1) Jarass: Ermessen des Ministers bei Bekanntgabe und Begründung von Pflichten durch Bekanntgabe 111
(a) Begrifflichkeit „Bekanntgabe“ 111
(b) „Regelung“ durch Ermessen bei Bekanntgabe 111
(c) Warnfunktion für die Bürger 112
(2) Jacobs: gebundener Verwaltungsakt 113
(3) Ehlers: verbindliche Feststellung einer Tatbestandsvoraussetzung 114
(a) Bekanntgabe als Tatbestandsvoraussetzung 114
(b) Bekanntgabe final auf Setzung einer Rechtsfolge gerichtet 114
(c) Bekanntgabe als „stillschweigende Verweisung“ auf Anwendung der Vorschriften der Smog-VO 114
(d) Beim rechtswidrigen Fehlalarm Nichtigkeit der Smog-VO 115
(4) Appel und Melchinger 115
(a) Bekanntgabe als Voraussetzung für Smog-Pflichten 115
(b) Regelung wegen Entscheidungsspielraums des Ministers 115
(5) Schulze-Fielitz 116
(a) Verbindliche Regelung von Rechtsfolgen durch Bekanntgabe 116
(b) Entscheidungsspielraum des zuständigen Ministers 116
(6) Schenke und Paul und Ulrich Stelkens: Rechtspflichten durch Bekanntgabe 117
bb) Gegen eine Regelungswirkung 117
(1) Maurer 117
(a) Rechtspflichten direkt aus Smog-VO 117
(b) Bekanntgabe als Sachverhaltsfeststellung 117
(2) Hansmann: Handlungspflichten aus der Smog-VO 118
(3) Kluth 118
(a) „Objektivierte Sachverhaltsfeststellung“ 118
(b) Ermessen des Ministers unerheblich 118
(4) Begründung des Musterentwurfs 1987 zu den Smog-Verordnungen 119
b) Würdigung des Meinungsstreites 119
aa) Zu den Vertretern einer Regelungswirkung 119
(1) Regelung wegen Entscheidungsspielraums des Ministers? 119
(2) Regelung wegen Warnfunktion der Bekanntgabe? 120
(3) Bekanntgabe als Tatbestandsvoraussetzung, die final auf Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist? 120
bb) Zu den Vertretern, die sich gegen eine Regelungswirkung aussprechen 121
(1) Hansmann 121
(2) Maurer und Kluth 122
c) Ergebnis 122
2. Außenwirkung 122
3. Einzelfall: Allgemeinverfügung 123
a) Streitstand 123
aa) Für eine Einzelfallregelung 123
bb) Gegen eine Einzelfallregelung 123
b) Würdigung des Streitstandes 124
II. Die Rechtsnatur der normauslösenden Bekanntgabe nach § 9 Abs. 2 S. 2 VerpackV 125
1. Regelungswirkung der Bekanntgabe gem. § 9 Abs. 2 S. 2 VerpackV, die zur Auslösung der Widerrufsfiktion der Befreiung von der Pfandpflicht führt? 125
a) Für eine Regelungswirkung 125
aa) Bundesverwaltungsgericht 125
(1) Die Bekanntgabe als konstitutives Element und aktualisierendes Signal 125
(2) Die Bekanntgabe als verbindliche Feststellung des Eintritts normativ geregelter Rechtsfolgen 126
(3) Zweckmäßigkeitserwägungen 127
bb) Oberverwaltungsgericht Berlin 127
(1) Regelung durch die Entscheidung der Bundesregierung, ob ein bestimmter Wert als Erhebungsergebnis zählt 127
(2) Regelung in der Feststellung, welcher Wert als Ergebnis der Erhebung maßgeblich sein soll 128
(3) Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen der Getränkeverpackungswirtschaft als Argument für eine verbindliche Regelung 128
(4) Strikter Normbefehl und das normauslösende Element des § 9 Abs. 2 S. 2 VerpackV sprechen nicht gegen Regelungscharakter der Bekanntgabe 129
(5) Fehlende Angaben der Rechtsfolgen im Tenor der Bekanntgabe sprechen nicht gegen den Regelungscharakter der Bekanntgabe 129
cc) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 130
dd) Hey 130
(1) Die Regelungswirkung der Bekanntgabe liegt in der Einleitung der Widerrufsfiktion und der Ingangsetzung der sechsmonatigen Frist 131
(2) Der Entscheidungsspielraum der Behörde spricht für eine Regelung 131
(3) Alternativargument: Bekanntgabe ist feststellende Regelung, die aus Gründen der Rechtssicherheit bei umfangreichen Investitionen nötig ist 131
ee) Strecker/Berndt 132
b) Gegen eine Regelungswirkung 132
aa) Beschlüsse des Bundesrates zur Novellierung der Verpackungsverordnung 1998 132
bb) Erneute Begründung der Bundesregierung zur Novellierung der Verpackungsverordnung 1998 133
cc) Verwaltungsgericht Berlin: Bekanntgabe ist mangels Rechtsfolgensetzung keine Regelung 133
c) Würdigung der Ansichten 134
aa) Bundesverwaltungsgericht 134
(1) Zur „Bekanntgabe als konstitutives Element und aktualisierendes Signal“ 134
(2) Die Bekanntgabe als verbindliche Feststellung des Eintritts normativ geregelter Rechtsfolgen 137
(3) Zweckmäßigkeitserwägungen 139
bb) OVG Berlin 140
cc) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 144
dd) Hey 144
ee) Beschlüsse des Bundesrates zur Novellierung der Verpackungsverordnung 1998 145
ff) Erneute Begründung der Bundesregierung zur Novellierung der Verpackungsverordnung 1998 146
gg) VG Berlin 146
d) Zwischenergebnis 146
2. Fiktive Regelungswirkung der Widerrufsfiktion gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 VerpackV? 147
3. Außenwirkung 148
4. Einzelfall 149
a) Meinungsstand 149
b) Würdigung der Ansichten und eigene Analyse 150
E. Rechtliche Einstufung der normauslösenden Bekanntgabe 151
I. Rechtliche Einstufung der normauslösenden Bekanntgabe als Verwaltungsakt oder als Rechtsverordnung? 151
II. Rechtliche Einstufung der normauslösenden Bekanntgabe als Realakt? 152
1. Allgemeine Definition des schlichten Verwaltungshandelns bzw. des Realakts und Einstufung der normauslösenden Bekanntgabe als Realakt 152
2. Zuordnung der normauslösenden Bekanntgabe zu den bestehenden Typen von Realakten bzw. schlichten Verwaltungshandelns? 153
a) Zum Sinn der Typenbildung bei Realakten bzw. bei schlichtem Verwaltungshandeln 153
b) Besonderheiten der Rechtsfigur der normauslösenden Bekanntgabe 154
c) Für die Zuordnung der normauslösenden Bekanntgabe relevante Typen von Realakten und schlichtem Verwaltungshandeln 155
aa) Schlichtes Verwaltungshandeln durch informatives Verwaltungshandeln 155
bb) Feststellung von Untersuchungsergebnissen ohne Bindungswirkung 157
d) Typische Rechtswirkungen von Realakten bzw. schlichten Verwaltungshandelns in Form von Aufklärungstätigkeit und Feststellungen von Untersuchungsergebnissen 158
e) Die Rechtsfigur der normauslösenden Bekanntgabe als informelles Verwaltungshandeln, feststellende Behördentätigkeit oder als eigener Typ des schlichten Verwaltungshandelns? 160
aa) Zum feststellenden und informativen Charakter der normauslösenden Bekanntgabe 160
bb) Typische Rechtswirkungen durch die normauslösende Bekanntgabe? 162
cc) Ergebnis 162
3. Kapitel: Rechtsschutzprobleme bei normauslösenden Bekanntgaben 163
A. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen Normen mit Bekanntgabevorbehalt: Prinzipale Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 VwGO? 167
B. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen die Wirkungen der Bekanntgabe 169
I. Rechtsschutz gegen die Wirkungen der Bekanntgabe beim Rechtsfolgentyp 1: Anfechtungsklage? 169
II. Rechtsschutz gegen die Wirkungen der Bekanntgabe beim Rechtsfolgentyp 2: Anfechtungsklage, Leistungsklage oder Feststellungsklage? 171
1. Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gegen die Wirkungen der normauslösenden Bekanntgabe? 172
a) Rechtsschutz durch Verpflichtungsklage bei versagter Ausnahmebewilligung 173
b) Keine Möglichkeit einer Verpflichtungsklage 174
2. Leistungsklage gegen die Wirkungen der normauslösenden Bekanntgabe? 175
3. Feststellungsklage gegen die Wirkungen der normauslösenden Bekanntgabe? 176
a) Wirkungen der normauslösenden Bekanntgabe als Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO? 177
aa) Konkretheit des Rechtsverhältnisses nach Ansicht der Rechtsprechung und Teilen der Literatur 177
bb) Kritik an der Rechtsprechung: Konkretheit des Rechtsverhältnisses erforderlich? 179
cc) Ergebnis 182
b) Rechtsverhältnis bei der vorbeugenden Feststellungsklage: Zukünftige Rechte und Pflichten aus einem gegenwärtigen konkreten Rechtsverhältnis 182
c) Feststellungsinteresse 186
d) Einstweilige Anordnung auf vorläufige Feststellung? 188
aa) Umstrittenheit der Zulässigkeit einer vorläufigen Feststellungsverfügung 188
bb) Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine vorläufige Feststellungsverfügung 189
cc) Vorläufiger Rechtsschutz im vorbeugenden Hauptsacheverfahren 192
C. Rechtsschutz gegen die Bekanntgabe selbst 192
I. Anfechtungsklage und vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Bekanntgabe als „formellen Verwaltungsakt“? 193
1. Der einheitliche Verwaltungsaktbegriff – Maßgeblichkeit des Inhalts des Verwaltungshandelns 194
2. Der prozessuale Verwaltungsaktsbegriff – Maßgeblichkeit der äußeren Form des Verwaltungshandelns 195
3. Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen „formelle“ Verwaltungsakte 196
4. Problem der Klagebefugnis? 196
5. Das Problem der faktischen inter omnes-Wirkung des Rechtsschutzes gegen die Allgemeinverfügung bei der Anfechtungsklage 197
a) Vergleich zu ähnlichen Fällen 198
b) Widerspruch zum Grundsatz des Individualrechtsschutzes des Art. 19 IV GG 200
aa) Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO 201
bb) Kollision der inter omnes-Wirkung mit dem Rechtsschutzziel der Normenkontrolle? 202
(1) Rechtsschutz gegen Normen im Ermessen des Gesetzgebers? 203
(a) Meinungsstand zur Reichweite der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG: Auch Rechtsschutz gegen Normen? 204
(b) Art des Rechtsschutzes gegen untergesetzliche Normen 208
(2) Stellungnahme: ne eat iudex ultra petitia partium 210
cc) Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz durch die inter omnes-Wirkung des Kassationstenors? 211
c) Ergebnis 213
6. Rechtsschutzbedürfnis 214
II. Leistungsklage gegen die Bekanntgabe als schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln? 215
1. Statthaftigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage gegen einen drohenden „formellen“ Verwaltungsakt und gegen die Bekanntgabe als Realakt? 215
2. Statthaftigkeit der Leistungsklage: Folgenbeseitigungsanspruch? 216
3. Klagebefugnis bei der präventiven und der repressiven Leistungsklage 217
III. Feststellungsklage gegen die Bekanntgabe selbst? 218
IV. Ergebnis der Untersuchung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Bekanntgabe selbst 220
D. Probleme der örtlichen Zuständigkeit als Ursache einer divergierenden Rechtsprechung 220
I. Örtliche Zuständigkeit bei dem in der Praxis angestrengten Rechtsschutz gegen die Bekanntgabe als Verwaltungsakt 221
II. Örtliche Zuständigkeit der Feststellungsklage auf Feststellung der sich aus der VerpackV ergebenden Rücknahme- und Pfandpflichten 221
1. Allgemeines zur örtlichen Zuständigkeit bei Feststellungsklagen 222
2. Die örtliche Zuständigkeit beim Vollzug der VerpackV 222
3. Vollzugskompetenzen als Maßstab für die örtliche Zuständigkeit 225
III. Ergebnis 227
E. Verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz 228
I. Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8 a, 90 ff. BVerfGG 228
II. Abstrakte Normenkontrolle, Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG 233
III. Einstweilige Anordnung, § 32 BVerfGG 235
F. Resümee 236
4. Kapitel: Bewertung der Rechtsfigur der normauslösenden Bekanntgabe im Hinblick auf ihre Rechtsschutzproblematik und rechtspolitischer Ausblick 239
A. Typische Regelungsbereiche der normauslösenden Bekanntgabe 239
I. Immissionsschutzrecht 240
II. Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht 241
B. Die normauslösende Bekanntgabe als staatliches Steuerungsmittel 243
I. Imperative Steuerungselemente durch die normauslösende Bekanntgabe: Anwendungsfreigabe von Handlungspflichten 244
II. Selbstregulierendes Element: Das Damokles-Schwert der drohenden normauslösenden Bekanntgabe, die das imperative Element bis zur Bekanntgabe in der Anwendung hemmt 246
III. Normauslösende Bekanntgaben als flexibles Steuerungsinstrument zwischen imperativer Steuerung und Selbstregulierung: Wirkungsdualismus von vorbeugender Verhaltenssteuerung und präventiver bzw. repressiver Gefahrenabwehr 247
C. Rechtsschutzproblematik bei der normauslösenden Bekanntgabe am Beispiel der divergierenden und widersprüchlichen Rechtsprechung beim aktuellen Rechtsstreit um die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen 248
I. Divergierende Rechtsprechung 249
1. Versuch der Verhinderung der normauslösenden Bekanntgabe 249
a) VG Berlin 249
b) OVG Berlin 250
c) Bundesverfassungsgericht 250
d) Rechtsschutz vor zahlreichen Verwaltungsgerichten 250
e) Antrag auf Zusammenfassung der Klagen: „einheitliche örtliche Zuständigkeit“ nach § 53 VwGO 251
2. Versuch der Verhinderung der Pfandpflicht nach der normauslösenden Bekanntgabe 252
a) Rechtsschutz vor dem VG Berlin 253
b) VG Düsseldorf 253
c) OVG Münster 254
d) Bundesverwaltungsgericht 256
II. Letztlich erfolgloser Lobbyismus der Pfandgegner: Rechtsunsicherheit aller beteiligten Wirtschaftskreise lähmten die Vorbereitung eines Pfandrücknahmesystems 256
D. Rechtspolitischer Ausblick 258
I. Die faktische inter omnes-Wirkung widerspricht dem Individualrechtsschutz 258
II. Rechtsschutz in Form der Feststellungsklage kollidiert mit Ziel der VerpackV 258
1. Auswahl des Regelungsmittels 260
2. Rechtssicherheit durch einheitliche Rechtsprechung, die durch eine örtliche Zuständigkeitsregelung ermöglicht wird 261
3. Rechtssicherheit durch ein zusätzliches gerichtliches Verfahren 262
E. Schlussbetrachtung 263
F. Zusammenfassung 264
Literaturverzeichnis 271
Sachregister 283