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Pielsticker, S. (2004). § 46a StGB – Revisionsfalle oder sinnvolle Bereicherung des Sanktionenrechts?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51196-9
Pielsticker, Susanne. § 46a StGB – Revisionsfalle oder sinnvolle Bereicherung des Sanktionenrechts?. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51196-9
Pielsticker, S (2004): § 46a StGB – Revisionsfalle oder sinnvolle Bereicherung des Sanktionenrechts?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51196-9

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§ 46a StGB – Revisionsfalle oder sinnvolle Bereicherung des Sanktionenrechts?

Pielsticker, Susanne

Schriften zum Strafrecht, Vol. 144

(2004)

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Abstract

Mit der Einführung des § 46a StGB wurden neue Möglichkeiten der Berücksichtigung von Wiedergutmachungsleistungen des Täters im Rahmen der Strafzumessung geschaffen, die in der Praxis bislang wenig genutzt werden. Ausgangspunkt der Dissertation ist, dass die geringe praktische Relevanz zumindest teilweise auf dem Fehlen eines allgemeinen Verständnisses dafür beruht, wie sich der (Teil)-Verzicht auf Strafe infolge von Wiedergutmachungsleistungen des Täters mit den herkömmlichen Strafzwecken erklären lässt und wie die Bestimmungen des § 46a StGB auf dieser Grundlage im Einzelnen auszulegen sind.

Vor diesem Hintergrund integriert Susanne Pielsticker die Vorschrift in das System der Strafzwecke. Anschließend macht sie das so gewonnene Grundverständnis der Norm für die Auslegung ihrer einzelnen Voraussetzungen nutzbar. Als Ergebnis wird sowohl eine Auslegung der Vorschrift, die ihre Anwendung in der Praxis erleichtern soll, präsentiert, als auch eine Neufassung vorgeschlagen, die der Norm eine schärfere Kontur verschaffen und eine zu weit über den Wortlaut hinausgehende Auslegung entbehrlich machen könnte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Vorbemerkung 15
A. Problemstellung 15
B. Überblick über die Entwicklung des Wiedergutmachungsgedankens in den letzten 20 Jahren im Spiegel strafrechtlicher Gesetzgebung 19
Teil 1: Wiedergutmachung, Strafzwecke und Schuld – eine kurze Theorie der Wiedergutmachung 24
A. Skizze des Wiedergutmachungsmodells des § 46a StGB 24
I. § 46a StGB als ,Anreizmodell‘ 25
II. Der Anwendungsbereich des § 46a StGB 26
III. Täter- oder opferorientierte Wiedergutmachung im Rahmen des § 46a StGB: Wiedergutmachung als Erfolg? Wiedergutmachung gegenüber wem? Symbolische Wiedergutmachung? 27
IV. Die Rechtsfolgen des § 46a StGB 33
B. Wiedergutmachung und Strafzwecke 37
I. Generalprävention und Wiedergutmachung 38
1. Die positive Generalprävention 39
a) Prämissen der positiven Generalprävention 41
b) Ersetzung der Strafe durch Wiedergutmachung 45
c) Widersprüche zwischen den Interessen des Opfers und der Allgemeinheit 47
d) Das Erfordernis eines Maßprinzips für Wiedergutmachung 51
e) Symbolische Wiedergutmachung und positive Generalprävention 53
aa) Symbolische Wiedergutmachung als Garant für Gleichbehandlung 54
bb) Der Begriff der symbolischen Wiedergutmachung 55
cc) Der Anwendungsbereich der symbolischen Wiedergutmachung 56
dd) Symbolische Wiedergutmachung in ihrer defensiven Funktion 57
ee) Symbolische Wiedergutmachung in ihrer offensiven Funktion 60
f) Zusammenfassung 65
2. Die negative Generalprävention 66
a) Abschreckung durch Strafe? 66
b) § 46a StGB und Strafverfolgungsdruck 67
c) Zur Antinomie zwischen positiver und negativer Generalprävention 69
d) Zusammenfassung 70
II. Spezialprävention und Wiedergutmachung 71
1. Wiedergutmachung und Resozialisierung 71
a) Resozialisierung durch Strafe? 71
b) Resozialisierung als Legitimation für § 46a StGB? 73
2. Wiedergutmachung und negative Spezialprävention 75
3. Zusammenfassung 76
III. Exkurs Nr. 1: Wiedergutmachung bzw. Täter-Opfer-Ausgleich als eigener Strafzweck oder Aufgabe des Strafrechts? 76
1. Wiedergutmachung als eigener Strafzweck ? 77
2. Wiedergutmachung als Aufgabe des Strafrechts? 78
IV. Exkurs Nr. 2: Strafrechtliche Wiedergutmachung und Zivilrecht 82
C. Wiedergutmachung und Schuldprinzip 84
I. Das Schuldprinzip des § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB 85
1. Die eigenständige Bedeutung des Schuldbegriffs 86
2. Die Rolle der Schuld bei Begründung und Begrenzung von Strafe 88
3. Schuld als Maßprinzip für Strafe: die Strafzumessungsschuld 91
II. Auswirkungen der Wiedergutmachung unmittelbar auf die Schuld 94
1. Die Indizkonstruktion der Rechtsprechung 94
2. Der normative Tatbegriff von Lang-Hinrichsen 96
3. Wiedergutmachung als Beeinflussung des Erfolgsunrechts 99
4. Wiedergutmachung als Beeinflussung der Erfolgskomponente der Strafzumessungsschuld 102
5. Wiedergutmachung als Beeinflussung von Handlungs- und Erfolgskomponente der Strafzumessungsschuld 104
6. Ergebnis 107
III. Schuldausgleich durch Wiedergutmachung 108
D. Ergebnis 111
Teil 2: Die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 46a StGB im Einzelnen 113
A. Der Anwendungsbereich des § 46a StGB 113
I. Opferlose Delikte 114
1. Der Begriff des opferlosen Delikts 114
2. Wiedergutmachung unmittelbar gegenüber der Allgemeinheit 115
3. Wiedergutmachung gegenüber einem Individuum als Wiedergutmachung von opferlosen Delikten 116
a) Stellungnahmen aus Literatur und Rechtsprechung 117
b) Eigene Stellungnahme 118
4. Ergebnis 120
II. Gewaltkriminalität 120
1. Gesetzgeberische Intention und systematische Stellung des § 46a StGB 121
2. Grenze des Wiedergutmachungsgedankens bei Verletzung der körperlichen Integrität? 122
III. Delikte der Schwerkriminalität 123
1. Gesetzgeberische Intention und systematische Stellung des § 46a StGB 124
2. Grenze des Wiedergutmachungsgedankens bei Schwerkriminalität ? 125
3. Der Sonderfall der Tötungsdelikte 127
IV. Ergebnis 128
B. Die Ausgestaltung von Wiedergutmachung in § 46a Nr. 1 und Nr. 2 StGB 129
I. Die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB 130
1. Der Täter-Opfer-Ausgleich 130
a) Täter-Opfer-Ausgleich als Verfahrensdimension 130
b) Anforderungen an den Täter-Opfer-Ausgleich 132
aa) Das Erfordernis eines kommunikativen Prozesses 132
bb) Das Erfordernis eines Vermittlers 133
cc) Zur Mitwirkungsverweigerung des Opfers 135
dd) Der erfolgreiche Täter-Opfer-Ausgleich 137
ee) Ergebnis 138
2. Die Wiedergutmachung 138
a) Wiedergutmachung als tatbezogene Leistungsdimension 138
b) Die verschuldeten Folgen der Tat als Bezugspunkt für die Wiedergutmachung 139
aa) Zur Unbeachtlichkeit einer Vereinbarung zwischen Täter und Opfer bei der Bewertung des Ausmaßes der Wiedergutmachung 139
bb) Zur Bezugnahme des § 46a Nr. 1 StGB auch auf die materiellen Folgen der Tat 140
c) Der Inhalt der Wiedergutmachung 142
aa) Die Wiedergutmachung materieller Schäden 142
bb) Die Wiedergutmachung immaterieller Schäden 144
cc) Die Möglichkeit symbolischer Leistungen 146
d) Die Freiwilligkeit der Wiedergutmachung 147
e) Das erforderliche Ausmaß an Wiedergutmachung 148
aa) Die Teilwiedergutmachung materieller Schäden 149
bb) Die Teilwiedergutmachung immaterieller Schäden 151
cc) Defizite trotz vollständiger Wiedergutmachung 152
f) Ergebnis 152
II. Die Voraussetzungen des § 46a Nr. 2 StGB 153
1. Abgrenzung von Schadenswiedergutmachung und Tatwiedergutmachung 153
a) Der Begriff der Schadenswiedergutmachung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB 154
b) Beschränkung des § 46a Nr. 2 StGB auf materielle Leistungen 156
2. Anforderungen an die Entschädigung 157
a) Unterschiede zu § 46a Nr. 1 StGB beim Ausgleich materieller Schäden 158
b) Unterschiede zu § 46a Nr. 1 StGB beim Ausgleich immaterieller Schäden 159
3. Das Erfordernis der erheblichen persönlichen Leistung oder des persönlichen Verzichts 160
a) Der Zusammenhang zwischen Umstands- und Leistungsdimension 160
b) Kriterien zur Bestimmung einer erheblichen persönlichen Leistung 162
aa) Kriterien für besondere Anstrengungen im materiellen Bereich 162
bb) Kriterien für besondere Beiträge zur Tataufklärung 163
4. Ergebnis 164
III. Abgrenzung von § 46a Nr. 1 und Nr. 2 StGB 164
1. Abgrenzungsmodelle in Literatur und Rechtsprechung 165
2. Abgrenzung nach der Person des Geschädigten 166
a) Vorrang des Täter-Opfer-Ausgleichsverfahrens bei der Schädigung von natürlichen Personen 167
b) Vorrang der Schadenswiedergutmachung bei Institutionen als Opfer 169
c) Widersprüchliche Verwendung des Opferbegriffs? 172
3. Unstimmigkeiten bei der Abgrenzung nach der Person des Geschädigten 173
a) Unstimmigkeiten aus dem Erfordernis einer zumindest überwiegenden Entschädigung 173
b) Unstimmigkeiten aus dem Erfordernis einer erheblichen persönlichen Leistung 174
c) Unstimmigkeiten aus dem Erfordernis eines Schadens 174
d) Ergebnis 175
IV. Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuerstrafrecht – Verhältnis zu § 371 AO 176
C. Die Entscheidung über die Anwendung des § 46a StGB 179
I. Die Ausübung des Ermessens 179
1. Zum grundsätzlichen Erfordernis von Kriterien für die Ermessensausübung 180
2. Die vollständige Wiedergutmachung als Regelfall des § 46a StGB 181
3. Zulässige Kriterien für die Ermessensentscheidung 181
a) Rückgriff auf den Gedanken der positiven Generalprävention 181
b) Die Kriterien im Einzelnen 183
II. Die Einbindung des § 46a StGB in den Strafzumessungsvorgang 184
Schlussbetrachtungen 186
Literaturverzeichnis 188
Sachwortverzeichnis 196