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Notwehr gegen Erpressung durch Drohung mit erlaubtem Verhalten

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Seesko, T. (2004). Notwehr gegen Erpressung durch Drohung mit erlaubtem Verhalten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51483-0
Seesko, Tino. Notwehr gegen Erpressung durch Drohung mit erlaubtem Verhalten. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51483-0
Seesko, T (2004): Notwehr gegen Erpressung durch Drohung mit erlaubtem Verhalten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51483-0

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Notwehr gegen Erpressung durch Drohung mit erlaubtem Verhalten

Seesko, Tino

Schriften zum Strafrecht, Vol. 159

(2004)

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Abstract

Tino Seesko befaßt sich mit der Frage, ob straftatbestandsmäßige Maßnahmen des Erpreßten nach § 32 StGB gerechtfertigt sein können, wenn das durch den Erpresser angedrohte Übel die Ausführung eines erlaubten Verhaltens ist. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Bestimmung des Unrechts der Erpressung. Dieses wird darin gesehen, daß der Erpresser für sein Opfer einen Grund schafft, so zu handeln, wie der Erpresser es will. Dementsprechend schützt der Erpressungstatbestand nicht nur die äußere Betätigungsfreiheit sondern auch die Freiheit, einen Entschluß zu fassen. Für den erpresserischen Angriff bedeutet dies, daß der Angriff auf das Vermögen gerade durch den Angriff auf die Willensbildungsfreiheit erfolgt und damit beide untrennbar miteinander verbunden sind. Unter Würdigung der Historie der §§ 240, 253 StGB sowie konkreter Aspekte der Rechtsordnung wird ferner festgestellt, daß das Erlaubtsein der Ausführung die Ankündigung eines Verhaltens nicht per se zu einer angriffsuntauglichen Drohung macht.

Die Untersuchung der einzelnen Notwehrvoraussetzungen unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse zeigt, daß die Drohung mit einem erlaubten Verhalten einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Um diesen rechtswidrigen Dauerzustand des Entscheidungsnotstandes zu beseitigen, ist es auch erforderlich und geboten, in die Rechtsgüter des Erpressers, unter Umständen bis hin zum Rechtsgut Leben, einzugreifen, da es der Erpresser ist, der für diesen Zustand verantwortlich ist und ihn jederzeit durch Rücknahme der Drohung beseitigen kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 13
Erstes Kapitel: Über den Angriffscharakter der erpresserischen Drohung 18
§ 1 Allgemeines zum Begriff des Angriffs 18
§ 2 Das Problem der erpresserischen Drohung als Angriff 20
A. Der Kreis der problematischen Konstellationen 20
B. Die rechtliche Problematik 21
C. Das Verhältnis zwischen Willensfreiheit und Vermögen im Erpressungstatbestand 24
I. Zurechnungszusammenhang 25
1. Kausalität 25
2. Zurechnung kraft Verantwortlichkeit für eine Notstandssituation 26
3. (Vermeintliche) Unterschiede 27
4. Zurechnungszusammenhang und Wortlautauslegung 29
5. Zurechnungszusammenhang und Unrechtsgehalt der Erpressung 33
6. Ergebnis 35
II. Drohung, vermögensschädigendes Verhalten und psychische Kausalität 36
1. Die Geltung von Kausalgesetzen im Bereich der menschlichen Psyche 37
2. Verhaltensgründe als Zurechnungskriterium 39
3. Ergebnis 40
III. Konsequenzen für den erpresserischen Angriff 40
IV. Grenzen der erpresserischen Drohung als Angriff 42
1. Die Drohung mit einem erlaubten Verhalten als Angriff 42
a) Die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Positionen 43
aa) Die rechtlich garantierte Freiheit als Schutzgut der Nötigung 43
bb) Die Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit als das Rechtsgut der Nötigung 46
b) Historie der §§ 240, 253 StGB und die Rechtsordnung in ihrer Bedeutung für das Rechtsgut der Willensfreiheit 47
aa) Die geschichtliche Entwicklung der Nötigung und der Erpressung 48
(1) Die Nötigung 48
(2) Die Erpressung 51
(3) Schlußfolgerungen 52
bb) Die Rechtsordnung und ihre Aussagekraft zum Rechtsgut der Nötigung und Erpressung 55
(1) § 154 c StPO und die Vergleichbarkeit von Erpressung und Wucher 55
(2) Die Verfahrensordnungen als Ausprägung des Gewaltmonopols 57
(3) Willensbildungs-/Willensbetätigungsfreiheit als Normwiderspruch? 61
2. Ergebnis 64
D. Zusammenfassung 64
Zweites Kapitel: Die erpresserische Drohung und die Notwehrvoraussetzungen 66
§ 1 Notwehrfähigkeit der Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit 66
§ 2 Strukturelle Unterschiede zwischen einem erpresserischen Angriff und einer „idealtypischen Notwehrlage“ 70
§ 3 Die Gegenwärtigkeit des Angriffs 74
A. Meinungsstand 74
B. Der Bezugspunkt der Gegenwärtigkeit 76
I. Das geschützte Rechtsgut als Bezugspunkt 76
II. Das Angriffsverhalten als Bezugspunkt 77
C. Zusammenfassung 79
§ 4 Die Rechtswidrigkeit des Angriffs 80
§ 5 Die Erforderlichkeit der Verteidigung 81
A. Die Erforderlichkeit der Verteidigung überhaupt 82
I. Die schlichte Nichtzahlung 82
II. Die Duldung des angedrohten Übels 84
1. Die Wertung des § 192 StGB 85
2. Die Wertung des § 154 c StPO 85
3. Der Grundsatz „nemo tenetur se ipsum prodere“ 86
4. Zur Legitimität des Interesses an der Verhinderung einer Strafanzeige beziehungsweise der Offenbarung kompromittierender Tatsachen 91
5. Ergebnis 92
B. Die einzelnen Verteidigungsmaßnahmen 93
I. Die Verteidigung vorbereitende Maßnahmen 93
II. Gewaltanwendung 95
C. Ergebnis 96
§ 6 Die Gebotenheit der Verteidigung 96
A. Heimliche Erpressungsabwehr als Fall eingeschränkter Notwehrbefugnisse 97
B. Zwei Thesen und ihre Überzeugungskraft 99
I. Notwehrbefugnis und Generalprävention 99
II. Rechtsbewährungsprinzip als Grundgedanke der Notwehr 101
1. Notwehr und das Prinzip des überwiegenden Interesses 101
2. Rechtsbewährung und Historie der Notwehr 102
3. Rechtsbewährung und der Wortlaut des § 32 StGB 104
4. Rechtsbewährung und das Prinzip des überwiegenden Interesses 104
a) Das Recht als überwiegendes Interesse 105
b) Rechtsbewährung und Generalprävention 107
aa) § 32 StGB und die Aufgabe der Generalprävention 107
bb) Konsequenzen eines generalpräventiven Notwehrzwecks 109
5. Individualschutz und die besondere Rigidität des Notwehrrechts 110
C. Fazit für eine Einschränkung des Notwehrrechts des Erpreßten 111
Zusammenfassung 113
Literaturverzeichnis 115
Sachverzeichnis 124