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Vermögensteuer in Frankreich: L'impôt de solidarité sur la fortune

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Vees, C. (2004). Vermögensteuer in Frankreich: L'impôt de solidarité sur la fortune. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51139-6
Vees, Carl Friedrich. Vermögensteuer in Frankreich: L'impôt de solidarité sur la fortune. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51139-6
Vees, C (2004): Vermögensteuer in Frankreich: L'impôt de solidarité sur la fortune, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51139-6

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Vermögensteuer in Frankreich: L'impôt de solidarité sur la fortune

Vees, Carl Friedrich

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 72

(2004)

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Abstract

In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf.

Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Zum Geleit 1
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einführung 17
1. Teil: Grundlagen 21
1. Geschichtlicher Überblick über das französische Steuerrecht 21
1.1 Das Mittelalter 21
1.2 Die Steuern des Königtums und der französischen Revolution 25
1.3 Die Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert 30
2. Quellen des gegenwärtigen Vermögensteuerrechts 36
2.1 Verfassung 36
2.1.1 Der bloc de constitutionnalité 37
2.1.2 Das steuerliche Verfassungsrecht 38
2.1.2.1 Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung 38
2.1.2.2 Die allgemeine Handlungsfreiheit 42
2.1.2.3 Der Schutz des Eigentums 44
2.1.2.4 Die Gesetzmäßigkeit und die Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung 46
2.1.2.5 Die gesetzliche Rückwirkung 49
2.1.3 Die Durchsetzung des Verfassungsrechts 50
2.2 Gesetz 52
2.2.1 Der Code général des impôts 52
2.2.2 Der Annexe I des Code général des impôts 52
2.2.3 Die loi de finances 53
2.3 Untergesetzliches Recht 54
2.3.1 Die Annexes II, III und IV des Code général des impôts 54
2.3.2 Die partie réglementaire des Livre des procédures fiscales 55
2.3.3 Compléments détaillés, Documentation de base und Précis de fiscalité 55
2.3.4 Die réponses ministérielles 56
2.4 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 57
2.4.1 Die Anwendbarkeit der französischen Doppelbesteuerungsabkommen auf die Vermögensteuer 57
2.4.2 Die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem französisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen 58
2.4.2.1 Art. 19 Abs. 1: Die Besteuerung des unbeweglichen Vermögens 59
2.4.2.2 Art. 19 Abs. 2: Die Besteuerung von Beteiligungen an Grundstücksverwaltungsgesellschaften 60
2.4.2.3 Art. 19 Abs. 3: Die Besteuerung des beweglichen Betriebsstättenvermögens 61
2.4.2.4 Art. 19 Abs. 4: Die Besteuerung von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen 62
2.4.2.5 Art. 19 Abs. 5: Die Besteuerung von allen anderen Vermögensteilen 63
2.4.2.6 Art. 19 Abs. 6: Einseitige Einschränkung des Besteuerungsrechts Frankreichs als Ansässigkeitsstaat 64
2.5 Das Schrifttum 64
3. Standortbestimmung der Vermögensteuer im französischen Steuerrecht 65
3.1 Die steuersystematische Einordnung der Vermögensteuer 66
3.1.1 Überblick über die Steuerarten 66
3.1.2 Die Einordnung der Vermögensteuer 67
3.1.2.1 Die Einordnung der Vermögensteuer als Registersteuer 67
3.1.2.2 Die Einordnung der Vermögensteuer als direkte Steuer 68
3.2 Die fiskalische Einordnung der Vermögensteuer 69
3.2.1 Die Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens auf die wesentlichen Steuern 70
3.2.2 Der Anteil der Vermögensteuer am Gesamtsteueraufkommen 71
3.2.3 Der Anteil der Vermögensteuer am Aufkommen der direkten Steuern 72
2. Teil: Darstellung des geltenden Vermögensteuerrechts 73
1. Die Lehre vom Stufenbau des Steuertatbestandes 73
2. Der Steuerraum 75
2.1 Die Besteuerungsform der unbeschränkten Vermögensteuerpflicht 76
2.2 Die Besteuerungsform der beschränkten Vermögensteuerpflicht 78
Anhang zu 2.: Der Steuerraum im deutschen Vermögensteuerrecht 81
2.3 Fazit zum Steuerraum 82
3. Das Steuersubjekt 82
3.1 Die Beschränkung auf natürliche Personen 83
Anhang zu 3.1: Das Steuersubjekt im deutschen Vermögensteuerrecht 85
3.2 Die Haushaltsbesteuerung 86
Anhang zu 3.2: Die Zusammenveranlagung des deutschen Vermögensteuerrechts 90
3.3 Fazit zum Steuersubjekt 91
4. Der Steuergegenstand 91
4.1 Die Zurechnung zum Vermögen des Steuerpflichtigen 92
4.1.1 Die Zurechnung nach allgemeinen Regeln 92
4.1.2 Entsprechende Anwendung der erbschaftsteuerlichen Zurechnungsregeln 93
4.1.3 Spezielle Zurechnungsregel des Vermögensteuerrechts 95
Anhang zu 4.1: Die Zurechnung im deutschen Vermögensteuerrecht 97
4.2 Das Privatvermögen als Steuergegenstand 98
4.2.1 Die Steuerbefreiungen kraft Verweisung auf das Erbschaftsteuerrecht 98
4.2.2 Die speziellen Steuerbefreiungen des Vermögensteuerrechts 99
4.2.2.1 Antiquitäten, Kunstgegenstände und Sammelstücke, Urheberrechte für literarische und künstlerische Werke, Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster 100
4.2.2.2 Leibrenten, Altersrenten, Geldleistungen wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung 104
4.2.2.3 Langzeitpacht eines landwirtschaftlichen Betriebs 104
Anhang zu 4.2: Das Privatvermögen als Steuergegenstand im deutschen Vermögensteuerrecht 105
4.3 Das Betriebsvermögen 108
4.3.1 Die Steuerbefreiung als Ergebnis einer Entwicklung der zunehmenden Begünstigung des Betriebsvermögens 108
4.3.2 Das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers 110
4.3.2.1 Die Nutzung im Rahmen einer Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, der Land- und Forstwirtschaft oder des freien Berufs 110
4.3.2.1.1 Die Tätigkeit in Industrie, Handel oder Handwerk 110
4.3.2.1.2 Die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im freien Beruf 113
4.3.2.1.3 Die Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs 114
4.3.2.2 Die Nutzung durch den Eigentümer oder seinen Ehegatten 117
4.3.2.3 Die Nutzung durch eine Haupterwerbstätigkeit 118
4.3.2.4 Die Erforderlichkeit für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit 120
4.3.3 Der Gesellschaftsanteil als Betriebsvermögen 123
4.3.3.1 Die Art des Gesellschaftsanteils 124
4.3.3.2 Die Erwerbstätigkeit der Gesellschaft 128
4.3.3.3 Die Mitwirkung in der Gesellschaft als hauptsächliche Erwerbstätigkeit des Gesellschafters 128
4.3.3.4 Die Erforderlichkeit zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 130
4.3.4 Zusammenfassung zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers und dem eines Gesellschafters 131
Anhang zu 4.3: Das Betriebsvermögen als Steuergegenstand im deutschen Vermögensteuerrecht 132
4.4 Fazit zum Steuergegenstand 133
5. Der Steuermaßstab 134
5.1 Die Grundlagen der Bewertung 134
5.1.1 Die gesetzliche Regelung der Bewertung 135
5.1.2 Die Bewertungsfaktoren 138
5.1.3 Die Bewertungsverfahren 139
Anhang zu 5.1: Die Grundlagen der Bewertung im deutschen Vermögensteuerrecht 141
5.2 Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen 146
Anhang zu 5.2: Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen im deutschen Vermögensteuerrecht 149
5.3 Das Gebäude 150
Anhang zu 5.3: Das Gebäude im deutschen Vermögensteuerrecht 156
5.4 Der Handels- oder Industriebetrieb („fonds de commerce, fonds d’industrie“) 157
Anhang zu 5.4: Der Handels- oder Industriebetrieb im deutschen Vermögensteuerrecht 161
5.5 Das Unternehmen 162
Anhang zu 5.5: Das Unternehmen im deutschen Vermögensteuerrecht 165
5.6 Die freiberufliche Praxis 165
Anhang zu 5.6: Die freiberufliche Praxis im deutschen Vermögensteuerrecht 166
5.7 Das Baugrundstück 166
Anhang zu 5.7: Das Baugrundstück im deutschen Vermögensteuerrecht 169
5.8 Börsennotierte Wertpapiere, Geldforderungen 169
Anhang zu 5.8: Börsennotierte Wertpapiere, Geldforderungen im deutschen Vermögensteuerrecht 170
5.9 Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften 171
Anhang zu 5.9: Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften im deutschen Vermögensteuerrecht 173
5.10 Einzelne bewegliche Vermögensgegenstände, Lebensversicherungen, Leibrenten 173
5.10.1 Die Bewertungsregeln des Art. 764 CGI 174
5.10.2 Die Bewertung von Wein und anderen alkoholischen Getränken 175
5.10.3 Die Bewertung einiger besonders werthaltiger beweglicher Vermögensgegenstände 176
5.10.4 Die Bewertung von Lebensversicherungsansprüchen und Leibrenten 177
Anhang zu 5.10: Einzelne bewegliche Vermögensgegenstände, Lebensversicherungen, Leibrenten im deutschen Vermögensteuerrecht 178
5.11 Schulden 179
Anhang zu 5.11: Schulden im deutschen Vermögensteuerrecht 180
5.12 Fazit zum Steuermaßstab 181
6. Der Steuersatz 181
6.1 Der Stufentarif 182
6.2 Die Kappungsregelung 185
6.3 Exkurs: Die Besonderheiten bei Betriebsvermögen 191
6.3.1 Der gesonderte Freibetrag für Betriebsvermögen 192
6.3.2 Der Steuerabzug wegen Investitionstätigkeit 193
6.4 Der Steuerabzug wegen Unterhaltspflicht 195
6.5 Steuersatz des französischen Vermögensteuerrechts und Bundesverfassungsgericht 196
Anhang zu 6.: Der Steuersatz im deutschen Vermögensteuerrecht 197
6.6 Fazit zum Steuersatz 197
3. Teil: Verfahren 199
1. Die Steuerfestsetzung und die Steuererhebung 199
1.1 Die Abgabe der Steuererklärung 199
1.2 Die Prüfung und Berichtigung der Steuererklärung 203
1.3 Die Anrufung der Schiedskommission 205
2. Das Rechtsbehelfsverfahren 206
2.1 Das Rechtsbehelfsverfahren gegen die Steuerfestsetzung 207
2.2 Das Rechtsbehelfsverfahren gegen die Steuererhebung 209
4. Teil: Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer 211
1. Die Rechtfertigung der deutschen Vermögensteuer 211
1.1 Die Rechtfertigung aufgrund der Vermögenseinkünfte 212
1.1.1 Die höhere Leistungsfähigkeit der Vermögenseinkünfte 212
1.1.2 Die Leistungsfähigkeit nicht-monetärer Erträge 218
1.2 Die Rechtfertigung durch die Leistungsfähigkeit der Vermögenssubstanz 221
1.3 Die Vermögensteuer als Korrektur einer lückenhaften Besteuerung der Einkünfte 223
1.3.1 Die Kontrollfunktion der Vermögensteuer 223
1.3.2 Die Nachholfunktion der Vermögensteuer 224
1.4 Fazit zur Rechtfertigung der deutschen Vermögensteuer 225
2. Die Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer 226
2.1 Die Rechtfertigung durch den Gesetzgeber 226
2.1.1 Die Leistungsfähigkeit der Vermögenssubstanz 227
2.1.2 Die Vermögensteuer als Instrument der Vermögensumverteilung 227
2.1.3 Die Kontrollfunktion der Vermögensteuer 230
2.2 Die Rechtfertigung in der Literatur 230
2.2.1 Die Rechtfertigung aufgrund der Vermögenseinkünfte 231
2.2.1.1 Die höhere Leistungsfähigkeit der Vermögenseinkünfte 231
2.2.1.2 Die Leistungsfähigkeit nicht-monetärer Erträge 233
2.2.2 Die Rechtfertigung durch die Leistungsfähigkeit der Vermögenssubstanz 233
2.2.3 Die Kontrollfunktion der Vermögensteuer 234
2.3 Die Rechtfertigung durch die Rechtsprechung 235
2.4 Fazit zur Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer 236
5. Teil: Résumé 238
1. Fünf Jahre IGF und 13 Jahre ISF: Ein Rückblick 238
1.1 „socialement juste“ 238
1.2 „économiquement raisonnable“ 240
1.3 „techniquement simple“ 242
2. Ergebnis 244
Anlage 1: Die gesetzliche Regelung des Impôt de solidarité sur la fortune (Auszug aus dem Code général des impôts; Stand 1.1.2002) 249
Anlage 2: Erklärungsvordruck für den Impôt de solidarité sur la fortune (Veranlagungszeitraum 2002) 257
Literaturverzeichnis 267
Personen- und Sachverzeichnis 279