Vermögensteuer in Frankreich: L'impôt de solidarité sur la fortune
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Vermögensteuer in Frankreich: L'impôt de solidarité sur la fortune
Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 72
(2004)
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Abstract
In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf.Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Zum Geleit | 1 | ||
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 14 | ||
Einführung | 17 | ||
1. Teil: Grundlagen | 21 | ||
1. Geschichtlicher Überblick über das französische Steuerrecht | 21 | ||
1.1 Das Mittelalter | 21 | ||
1.2 Die Steuern des Königtums und der französischen Revolution | 25 | ||
1.3 Die Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert | 30 | ||
2. Quellen des gegenwärtigen Vermögensteuerrechts | 36 | ||
2.1 Verfassung | 36 | ||
2.1.1 Der bloc de constitutionnalité | 37 | ||
2.1.2 Das steuerliche Verfassungsrecht | 38 | ||
2.1.2.1 Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung | 38 | ||
2.1.2.2 Die allgemeine Handlungsfreiheit | 42 | ||
2.1.2.3 Der Schutz des Eigentums | 44 | ||
2.1.2.4 Die Gesetzmäßigkeit und die Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung | 46 | ||
2.1.2.5 Die gesetzliche Rückwirkung | 49 | ||
2.1.3 Die Durchsetzung des Verfassungsrechts | 50 | ||
2.2 Gesetz | 52 | ||
2.2.1 Der Code général des impôts | 52 | ||
2.2.2 Der Annexe I des Code général des impôts | 52 | ||
2.2.3 Die loi de finances | 53 | ||
2.3 Untergesetzliches Recht | 54 | ||
2.3.1 Die Annexes II, III und IV des Code général des impôts | 54 | ||
2.3.2 Die partie réglementaire des Livre des procédures fiscales | 55 | ||
2.3.3 Compléments détaillés, Documentation de base und Précis de fiscalité | 55 | ||
2.3.4 Die réponses ministérielles | 56 | ||
2.4 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung | 57 | ||
2.4.1 Die Anwendbarkeit der französischen Doppelbesteuerungsabkommen auf die Vermögensteuer | 57 | ||
2.4.2 Die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem französisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen | 58 | ||
2.4.2.1 Art. 19 Abs. 1: Die Besteuerung des unbeweglichen Vermögens | 59 | ||
2.4.2.2 Art. 19 Abs. 2: Die Besteuerung von Beteiligungen an Grundstücksverwaltungsgesellschaften | 60 | ||
2.4.2.3 Art. 19 Abs. 3: Die Besteuerung des beweglichen Betriebsstättenvermögens | 61 | ||
2.4.2.4 Art. 19 Abs. 4: Die Besteuerung von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen | 62 | ||
2.4.2.5 Art. 19 Abs. 5: Die Besteuerung von allen anderen Vermögensteilen | 63 | ||
2.4.2.6 Art. 19 Abs. 6: Einseitige Einschränkung des Besteuerungsrechts Frankreichs als Ansässigkeitsstaat | 64 | ||
2.5 Das Schrifttum | 64 | ||
3. Standortbestimmung der Vermögensteuer im französischen Steuerrecht | 65 | ||
3.1 Die steuersystematische Einordnung der Vermögensteuer | 66 | ||
3.1.1 Überblick über die Steuerarten | 66 | ||
3.1.2 Die Einordnung der Vermögensteuer | 67 | ||
3.1.2.1 Die Einordnung der Vermögensteuer als Registersteuer | 67 | ||
3.1.2.2 Die Einordnung der Vermögensteuer als direkte Steuer | 68 | ||
3.2 Die fiskalische Einordnung der Vermögensteuer | 69 | ||
3.2.1 Die Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens auf die wesentlichen Steuern | 70 | ||
3.2.2 Der Anteil der Vermögensteuer am Gesamtsteueraufkommen | 71 | ||
3.2.3 Der Anteil der Vermögensteuer am Aufkommen der direkten Steuern | 72 | ||
2. Teil: Darstellung des geltenden Vermögensteuerrechts | 73 | ||
1. Die Lehre vom Stufenbau des Steuertatbestandes | 73 | ||
2. Der Steuerraum | 75 | ||
2.1 Die Besteuerungsform der unbeschränkten Vermögensteuerpflicht | 76 | ||
2.2 Die Besteuerungsform der beschränkten Vermögensteuerpflicht | 78 | ||
Anhang zu 2.: Der Steuerraum im deutschen Vermögensteuerrecht | 81 | ||
2.3 Fazit zum Steuerraum | 82 | ||
3. Das Steuersubjekt | 82 | ||
3.1 Die Beschränkung auf natürliche Personen | 83 | ||
Anhang zu 3.1: Das Steuersubjekt im deutschen Vermögensteuerrecht | 85 | ||
3.2 Die Haushaltsbesteuerung | 86 | ||
Anhang zu 3.2: Die Zusammenveranlagung des deutschen Vermögensteuerrechts | 90 | ||
3.3 Fazit zum Steuersubjekt | 91 | ||
4. Der Steuergegenstand | 91 | ||
4.1 Die Zurechnung zum Vermögen des Steuerpflichtigen | 92 | ||
4.1.1 Die Zurechnung nach allgemeinen Regeln | 92 | ||
4.1.2 Entsprechende Anwendung der erbschaftsteuerlichen Zurechnungsregeln | 93 | ||
4.1.3 Spezielle Zurechnungsregel des Vermögensteuerrechts | 95 | ||
Anhang zu 4.1: Die Zurechnung im deutschen Vermögensteuerrecht | 97 | ||
4.2 Das Privatvermögen als Steuergegenstand | 98 | ||
4.2.1 Die Steuerbefreiungen kraft Verweisung auf das Erbschaftsteuerrecht | 98 | ||
4.2.2 Die speziellen Steuerbefreiungen des Vermögensteuerrechts | 99 | ||
4.2.2.1 Antiquitäten, Kunstgegenstände und Sammelstücke, Urheberrechte für literarische und künstlerische Werke, Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster | 100 | ||
4.2.2.2 Leibrenten, Altersrenten, Geldleistungen wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung | 104 | ||
4.2.2.3 Langzeitpacht eines landwirtschaftlichen Betriebs | 104 | ||
Anhang zu 4.2: Das Privatvermögen als Steuergegenstand im deutschen Vermögensteuerrecht | 105 | ||
4.3 Das Betriebsvermögen | 108 | ||
4.3.1 Die Steuerbefreiung als Ergebnis einer Entwicklung der zunehmenden Begünstigung des Betriebsvermögens | 108 | ||
4.3.2 Das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers | 110 | ||
4.3.2.1 Die Nutzung im Rahmen einer Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, der Land- und Forstwirtschaft oder des freien Berufs | 110 | ||
4.3.2.1.1 Die Tätigkeit in Industrie, Handel oder Handwerk | 110 | ||
4.3.2.1.2 Die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im freien Beruf | 113 | ||
4.3.2.1.3 Die Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs | 114 | ||
4.3.2.2 Die Nutzung durch den Eigentümer oder seinen Ehegatten | 117 | ||
4.3.2.3 Die Nutzung durch eine Haupterwerbstätigkeit | 118 | ||
4.3.2.4 Die Erforderlichkeit für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit | 120 | ||
4.3.3 Der Gesellschaftsanteil als Betriebsvermögen | 123 | ||
4.3.3.1 Die Art des Gesellschaftsanteils | 124 | ||
4.3.3.2 Die Erwerbstätigkeit der Gesellschaft | 128 | ||
4.3.3.3 Die Mitwirkung in der Gesellschaft als hauptsächliche Erwerbstätigkeit des Gesellschafters | 128 | ||
4.3.3.4 Die Erforderlichkeit zur Ausübung der Erwerbstätigkeit | 130 | ||
4.3.4 Zusammenfassung zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers und dem eines Gesellschafters | 131 | ||
Anhang zu 4.3: Das Betriebsvermögen als Steuergegenstand im deutschen Vermögensteuerrecht | 132 | ||
4.4 Fazit zum Steuergegenstand | 133 | ||
5. Der Steuermaßstab | 134 | ||
5.1 Die Grundlagen der Bewertung | 134 | ||
5.1.1 Die gesetzliche Regelung der Bewertung | 135 | ||
5.1.2 Die Bewertungsfaktoren | 138 | ||
5.1.3 Die Bewertungsverfahren | 139 | ||
Anhang zu 5.1: Die Grundlagen der Bewertung im deutschen Vermögensteuerrecht | 141 | ||
5.2 Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen | 146 | ||
Anhang zu 5.2: Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen im deutschen Vermögensteuerrecht | 149 | ||
5.3 Das Gebäude | 150 | ||
Anhang zu 5.3: Das Gebäude im deutschen Vermögensteuerrecht | 156 | ||
5.4 Der Handels- oder Industriebetrieb („fonds de commerce, fonds d’industrie“) | 157 | ||
Anhang zu 5.4: Der Handels- oder Industriebetrieb im deutschen Vermögensteuerrecht | 161 | ||
5.5 Das Unternehmen | 162 | ||
Anhang zu 5.5: Das Unternehmen im deutschen Vermögensteuerrecht | 165 | ||
5.6 Die freiberufliche Praxis | 165 | ||
Anhang zu 5.6: Die freiberufliche Praxis im deutschen Vermögensteuerrecht | 166 | ||
5.7 Das Baugrundstück | 166 | ||
Anhang zu 5.7: Das Baugrundstück im deutschen Vermögensteuerrecht | 169 | ||
5.8 Börsennotierte Wertpapiere, Geldforderungen | 169 | ||
Anhang zu 5.8: Börsennotierte Wertpapiere, Geldforderungen im deutschen Vermögensteuerrecht | 170 | ||
5.9 Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften | 171 | ||
Anhang zu 5.9: Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften im deutschen Vermögensteuerrecht | 173 | ||
5.10 Einzelne bewegliche Vermögensgegenstände, Lebensversicherungen, Leibrenten | 173 | ||
5.10.1 Die Bewertungsregeln des Art. 764 CGI | 174 | ||
5.10.2 Die Bewertung von Wein und anderen alkoholischen Getränken | 175 | ||
5.10.3 Die Bewertung einiger besonders werthaltiger beweglicher Vermögensgegenstände | 176 | ||
5.10.4 Die Bewertung von Lebensversicherungsansprüchen und Leibrenten | 177 | ||
Anhang zu 5.10: Einzelne bewegliche Vermögensgegenstände, Lebensversicherungen, Leibrenten im deutschen Vermögensteuerrecht | 178 | ||
5.11 Schulden | 179 | ||
Anhang zu 5.11: Schulden im deutschen Vermögensteuerrecht | 180 | ||
5.12 Fazit zum Steuermaßstab | 181 | ||
6. Der Steuersatz | 181 | ||
6.1 Der Stufentarif | 182 | ||
6.2 Die Kappungsregelung | 185 | ||
6.3 Exkurs: Die Besonderheiten bei Betriebsvermögen | 191 | ||
6.3.1 Der gesonderte Freibetrag für Betriebsvermögen | 192 | ||
6.3.2 Der Steuerabzug wegen Investitionstätigkeit | 193 | ||
6.4 Der Steuerabzug wegen Unterhaltspflicht | 195 | ||
6.5 Steuersatz des französischen Vermögensteuerrechts und Bundesverfassungsgericht | 196 | ||
Anhang zu 6.: Der Steuersatz im deutschen Vermögensteuerrecht | 197 | ||
6.6 Fazit zum Steuersatz | 197 | ||
3. Teil: Verfahren | 199 | ||
1. Die Steuerfestsetzung und die Steuererhebung | 199 | ||
1.1 Die Abgabe der Steuererklärung | 199 | ||
1.2 Die Prüfung und Berichtigung der Steuererklärung | 203 | ||
1.3 Die Anrufung der Schiedskommission | 205 | ||
2. Das Rechtsbehelfsverfahren | 206 | ||
2.1 Das Rechtsbehelfsverfahren gegen die Steuerfestsetzung | 207 | ||
2.2 Das Rechtsbehelfsverfahren gegen die Steuererhebung | 209 | ||
4. Teil: Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer | 211 | ||
1. Die Rechtfertigung der deutschen Vermögensteuer | 211 | ||
1.1 Die Rechtfertigung aufgrund der Vermögenseinkünfte | 212 | ||
1.1.1 Die höhere Leistungsfähigkeit der Vermögenseinkünfte | 212 | ||
1.1.2 Die Leistungsfähigkeit nicht-monetärer Erträge | 218 | ||
1.2 Die Rechtfertigung durch die Leistungsfähigkeit der Vermögenssubstanz | 221 | ||
1.3 Die Vermögensteuer als Korrektur einer lückenhaften Besteuerung der Einkünfte | 223 | ||
1.3.1 Die Kontrollfunktion der Vermögensteuer | 223 | ||
1.3.2 Die Nachholfunktion der Vermögensteuer | 224 | ||
1.4 Fazit zur Rechtfertigung der deutschen Vermögensteuer | 225 | ||
2. Die Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer | 226 | ||
2.1 Die Rechtfertigung durch den Gesetzgeber | 226 | ||
2.1.1 Die Leistungsfähigkeit der Vermögenssubstanz | 227 | ||
2.1.2 Die Vermögensteuer als Instrument der Vermögensumverteilung | 227 | ||
2.1.3 Die Kontrollfunktion der Vermögensteuer | 230 | ||
2.2 Die Rechtfertigung in der Literatur | 230 | ||
2.2.1 Die Rechtfertigung aufgrund der Vermögenseinkünfte | 231 | ||
2.2.1.1 Die höhere Leistungsfähigkeit der Vermögenseinkünfte | 231 | ||
2.2.1.2 Die Leistungsfähigkeit nicht-monetärer Erträge | 233 | ||
2.2.2 Die Rechtfertigung durch die Leistungsfähigkeit der Vermögenssubstanz | 233 | ||
2.2.3 Die Kontrollfunktion der Vermögensteuer | 234 | ||
2.3 Die Rechtfertigung durch die Rechtsprechung | 235 | ||
2.4 Fazit zur Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer | 236 | ||
5. Teil: Résumé | 238 | ||
1. Fünf Jahre IGF und 13 Jahre ISF: Ein Rückblick | 238 | ||
1.1 „socialement juste“ | 238 | ||
1.2 „économiquement raisonnable“ | 240 | ||
1.3 „techniquement simple“ | 242 | ||
2. Ergebnis | 244 | ||
Anlage 1: Die gesetzliche Regelung des Impôt de solidarité sur la fortune (Auszug aus dem Code général des impôts; Stand 1.1.2002) | 249 | ||
Anlage 2: Erklärungsvordruck für den Impôt de solidarité sur la fortune (Veranlagungszeitraum 2002) | 257 | ||
Literaturverzeichnis | 267 | ||
Personen- und Sachverzeichnis | 279 |