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Maritimer Kulturgüterschutz

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Pallas, N. (2004). Maritimer Kulturgüterschutz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51365-9
Pallas, Nadine Christina. Maritimer Kulturgüterschutz. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51365-9
Pallas, N (2004): Maritimer Kulturgüterschutz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51365-9

Format

Maritimer Kulturgüterschutz

Pallas, Nadine Christina

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 154

(2004)

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Abstract

Unterwasserkulturgüter sind in der Mehrzahl die im Laufe von Jahrtausenden in den Weltmeeren gesunkene Schiffe sowie im Meer versunkene Siedlungen und andere Bauwerke. Neue Unterwassertechnologien machen diese in immer stärkerem Maße zugänglich. Dies bietet neue Forschungsmöglichkeiten, gleichzeitig wächst auch die Gefahr der Zerstörung dieser Güter. Daher gewinnt die Frage ihres Schutzes immer mehr an Bedeutung.

Nach einer ausführlichen Darstellung und Analyse des Kulturgüterbegriffs und der Besonderheiten von Unterwasserkulturgütern stellt Nadine Pallas dar, welche Regelungen zum Schutz von Unterwasserkulturgütern in bestehenden völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere im Seerechtsübereinkommen, enthalten sind. Eine zentrale Fragestellung ist dabei, aufgrund welcher Anknüpfungspunkte und in welchem Umfang einzelne Staaten in den verschiedenen Meeresbereichen Vorschriften zum Schutz von Unterwasserkulturgütern treffen können. Ferner werden die Regelungen des im November 2001 von der Generalkonferenz der UNESCO beschlossenen Übereinkommens zum Schutz des Unterwasserkulturerbes umfassend dargestellt und eingehend deren Vereinbarkeit mit dem Seerechtsübereinkommen geprüft.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 20
Einführung 25
Kapitel 1: Kulturgüter 29
I. Definition von Kulturgut 29
1. Schwierigkeiten bei der Definition 29
a) Das Fehlen einer einheitlichen Kulturgüterdefinition 29
b) Der Kulturgutbegriff als „dynamischer Begriff“ 30
c) Die Bedeutung der Kulturgutdefinition für einen effizienten Kulturgüterschutz 31
d) Das Bedürfnis nach allgemeinen Kriterien für Kulturgüter 32
2. Der Begriff „Kulturgüter“ in internationalen Verträgen 32
a) Internationale Verträge zum Schutz von Kulturgut im bewaffneten Konflikt 33
(1) Code for the Government of Armies, der sog. „Lieber Code“ 33
(2) (IV.) Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 nebst Anlage Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (Haager Landkriegsordnung 1907 – HLKO 1907) 34
(3) (IX.) Haager Abkommen betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte von 1907 38
(4) Treaty on the Protection of Artistic and Scientific Institutions and Historic Monuments vom 15. April 1935 (sog. Roerich-Pakt) 38
(5) Die Entwürfe des Internationalen Museumsbüros 40
(6) Die Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten 41
(7) Das I. Genfer Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 47
b) Internationale Verträge zum Schutz der Kulturgüter im Frieden mit weltweiter Geltung 49
(1) Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14.11.1970 49
(2) Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 23.11.1972 54
(3) UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter vom 24. Juni 1995 57
c) Internationale Verträge zum Schutz der Kulturgüter im Frieden mit regionaler Geltung (Amerika) 59
(1) Treaty on the Protection of Movable Property of Historic Value vom 15.4.1935 (sog. Washingtoner Vertrag) 59
(2) Convention on the Protection of the Archaeological, Historical and Artistic Heritage of the American Nations vom 16.6.1976 (sog. San Salvador Konvention) 61
d) Internationale Verträge zum Schutz der Kulturgüter im Frieden mit regionaler Geltung (Europa) 63
(1)Europäisches Kulturabkommen vom 19.12.1954 63
(2) Europäisches Übereinkommen zum Schutz archäologischen Kulturguts vom 6.5.1969 und Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes vom 16.1.1992 64
(3) Europäisches Übereinkommen vom 23.6.1985 über strafrechtliche Vergehen an Kulturgut 68
(4) Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas vom 3.10.1985 (sog. Granada Konvention) 72
e)Recht der Europäischen Gemeinschaft 73
(1)Art. 30 EG-Vertrag 73
(2)Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgütern vom 9.12.1992 75
(3) Richtlinie über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern vom 15.3.1993 81
3.Definitionstypen 83
a)Enumeration 84
b)Klassifikation 84
c)Kategorisierung 85
d)Kombination von Definitionstypen 87
4.Merkmale von Kulturgütern 88
a)Gegenständlichkeit 88
(1) Materielle und immaterielle Kulturgüter als Ausdrucksformen der Kultur des Menschen 88
(2)Beschränkung des Kulturgüterbegriffs auf materielle Kulturgüter 88
b)Bezug zur Kultur 89
(1)Abgrenzung gegenüber Naturgütern 89
(2)Abgrenzung zu Zivilisationsgut? 92
c)Bewegliche und unbewegliche Kulturgüter 93
(1) Erstreckung des Kulturgüterbegriffs auf bewegliche und unbewegliche Kulturgüter 93
(2) Schwierigkeiten einer Trennung zwischen beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern 94
d)Räumliche Erweiterung des Kulturgutbegriffs 96
(1)Ensembles und Stätten als Kulturgüter 96
(2)Einbeziehung der Umgebung 98
e)Originalität 99
(1)Originalität als Merkmal für die Kulturguteigenschaft 99
(2)Sonderfall: Reproduktionen als Kulturgüter 100
f)Alter 101
(1)Altersbeschränkungen für Kulturgüter 101
(2) Zweckmäßigkeit einer Altersbeschränkung in den Kulturgutdefinitionen 103
g)Bedeutung, Wert 104
(1) Die Bedeutung eines Objekts als Kriterium für seine Kulturguteigenschaft 104
(2)Ermittlung der Bedeutung 106
(3) Der Marktwert als Kriterium für die Bedeutung von Kulturgütern? 107
h)Eigentumsverhältnisse 108
(1) Unabhängigkeit der Kulturguteigenschaft von den Eigentumsverhältnissen 108
(2)Kulturgüter im Privateigentum und im Staatseigentum 108
i)Herkunft/territoriale Bindung von Kulturgütern 111
(1)Unabhängigkeit der Kulturguteigenschaft von der Herkunft 111
(2)Bedeutung der territorialen Bindung von Kulturgütern 112
(3)Kriterien zur Bestimmung der territorialen Bindung von Kulturgütern 113
(4)Zuordnungskriterien nach Merryman 116
j)Handelbare Ware oder res extra commercium? 117
(1)Kulturgüter als res extra commercium in nationalen Rechtsvorschriften 117
(2) Die gegenseitige Anerkennung von nationalen Exportvorschriften in völkerrechtlichen Verträgen 119
(3) Neuer Ansatz im Völkerrecht: Extrakommerzialität des Unterwasserkulturerbes 121
II. Kulturerbe 122
1. Der Begriff „Kulturerbe“ 122
a) Kritik am Begriff „cultural property“ 122
b) Definition des Begriffs „Kulturerbe“ 124
c) Kritische Anmerkungen zum Begriff „Kulturerbe“ 126
2.Kulturerbe der Menschheit 127
a) Die Zusammensetzung des „Erbes der Menschheit“ 127
b)Das Prinzip des Gemeinsamen Kulturerbes der Menschheit 130
Kapitel 2: Unterwasserkulturgüter 136
I.Unterwasserkulturgüter 136
1.Schiffwracks und andere Verlustgegenstände 136
2.Reste menschlicher Besiedlungen 138
3.Bauwerke des Fluß- und Seeverkehrs 138
II.Unterwasserarchäologie 139
1.Archäologie 139
a)Definition und Fundgegenstände 139
b)Arbeitsweise der Archäologie 140
2.Unterwasserarchäologie 141
a)Definition der Unterwasserarchäologie 141
b)Geschichte der Unterwasserarchäologie 142
c) Besonderheiten der unterwasserarchäologischen Arbeitsweise und ihre technischen Hilfsmittel 143
d)Teilgebiete der Unterwasserarchäologie 145
3.Maritime Archäologie 146
III.Bedeutung der Unterwasserarchäologie 148
1.Günstige Erhaltungsbedingungen 148
2. „Zeitkapseln“ 149
3.An das Wasser gebundene Funde, insbesondere Schiffe 150
4.Zukünftige Entwicklung der Unterwasserarchäologie 151
IV.Gefahren für die Unterwasserkulturgüter 151
1.Jagd nach Schätzen 151
2.Weitere Gefahrenquellen 155
V.Hauptziele des Unterwasserkulturgüterschutzes 156
1.Substanzerhaltung von Unterwasserkulturgütern 156
2.Erhaltung des Erkenntnisgehalts von Unterwasserkulturgütern 157
a)Erhaltung der Befunde 157
b)in situ-Erhaltung 158
c)Keine Trennung von Sammlungen 159
d)Bekämpfung des illegalen Handels 159
3.Zugänglichkeit 160
a)Zugang für die Wissenschaft 160
b)Zugang für die Öffentlichkeit 160
VI. Schutz von Unterwasserkulturgütern in bestehenden Verträgen zum Kulturgüterschutz 161
1.Allgemeine Verträge zum Kulturgüterschutz 161
a)Gegenständlicher Anwendungsbereich 161
b)Räumlicher Anwendungsbereich 162
c)Bewertung 167
2. Internationale Verträge zum Schutz von Unterwasserkulturgut im Mittelmeer und in der Karibik 168
a) Protokoll vom 3. April 1982 über besonders geschützte Gebiete im Mittelmeerraum 168
b) Protokoll vom 18. Januar 1990 über besonders geschützte Gebiete und wildlebende Arten im karibischen Raum 168
3.Völkerrechtliche Verträge bezüglich bestimmter Schiffwracks 170
a) Agreement between the Netherlands and Australia concerning Old Dutch Shipwrecks vom 6. November 1972 171
b)CSS Alabama 172
c)HMS Birkenhead 173
d)MS Estonia 173
e)Bewertung 174
4.Ergebnis 174
Kapitel 3: Seerechtsübereinkommen 175
I.Einführung 175
1.Bedeutung des SRÜ für den Schutz von Unterwasserkulturgütern 175
2.Kodifikationen des internationalen Seerechts 176
3. Anwendung des „consensus“-Verfahrens und des „package deal“-Prinzips bei den Verhandlungen des SRÜ 178
4.Die verschiedenen Meereszonen nach dem SRÜ 179
5. Überblick: Nationale Hoheitsbefugnisse hinsichtlich des Schutzes von Unterwasserkulturgütern 180
II. Schutzgegenstände des SRÜ: „Gegenstände archäologischer oder historischer Art“ 181
1. Schwierigkeiten der Terminologie „Gegenstände archäologischer oder historischer Art“ 181
2.Schutz von Unterwasserfundstätten und unbeweglichen Kulturgütern 182
3. Das Verhältnis der Adjektive „archäologisch“ und „historisch“ 184
4.Alter der Gegenstände 185
5.Ausschluß von Gegenständen, die dem Bergungsrecht unterfallen? 190
6.Ausschluß von Gegenständen mit feststellbaren Eigentümern? 192
7.Keine Beschränkung auf Gegenstände von Bedeutung 192
III.Die Bestimmungen für Gegenstände archäologischer oder historischer Art in Art. 303 SRÜ 193
1.Schutz- und Kooperationsverpflichtung der Staaten (Art. 303 Abs. 1 SRÜ) 193
a)Anwendungsbereich von Art. 303 SRÜ 193
b)Inhalt der Schutz- und Kooperationsverpflichtung 194
c)Keine Zuweisung von Hoheitsbefugnissen in Art. 303 Abs. 1 SRÜ 195
2. Vorbehalt zugunsten der Rechte feststellbarer Eigentümer des Bergungsrechts und der Gesetze auf dem Gebiet des Kulturaustausches (Art. 303 Abs. 3 SRÜ) 196
a) Verhältnis zu den Rechten feststellbarer Eigentümer 196
(1) Feststellung des Eigentümers 196
(2) Eigentumsaufgabe 197
(3) Regelungsgehalt des Vorbehalts zugunsten der Rechte feststellbarer Eigentümer 199
b)Verhältnis zum Bergungsrecht 200
(1)Widerspruch zwischen Bergungsrecht und Kulturgüterschutz 200
(2) Anwendbarkeit des Bergungsrechts auf Gegenstände archäologischer oder historischer Art 202
(3)Regelungsgehalt des Vorbehalts zugunsten des Bergungsrechts 206
c)Verhältnis zu den Gesetzen und Verhaltensweisen auf dem Gebiet des Kulturaustausches 208
3. Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkünften zum Schutz von Gegenständen archäologischer oder historischer Art (Art. 303 Abs. 4 SRÜ) 209
IV.Meeresgebiete unter der Souveränität des Küstenstaates 211
1.Innere Gewässer 211
a)Definition und Abgrenzung der inneren Gewässer 211
b)Rechtsstatus der inneren Gewässer 211
(1)Souveränität des Küstenstaats über die inneren Gewässer 211
(2)Hoheitsgewalt des Küstenstaats über fremde Schiffe 212
c) Ausschließliche und umfassende Regelungsbefugnis des Küstenstaates für Unterwasserkulturgüter 212
d)Durchsetzungsbefugnis gegenüber fremden Schiffen 213
(1)Ahndung von Rechtsverstößen, die in den inneren Gewässern begangen wurden 213
(2)Ahndung von Rechtsverstößen, die im Küstenmeer begangen wurden 213
(3)Ahndung von Handlungen, die jenseits des Küstenmeeres begangen wurden 214
2.Küstenmeer 216
a)Definition und Abgrenzung 216
b)Rechtsstatus 217
(1)Souveränität des Küstenstaats über das Küstenmeer 217
(2)Hoheitsgewalt über fremde Schiffe 218
c)Regelungsbefugnis des Küstenstaats 218
(1) Ausschließliche und umfassende Regelungsbefugnis des Küstenstaatsfür Unterwasserkulturgüter 218
(2) Keine Zulässigkeit von unterwasserarchäologischen Tätigkeiten im Rahmen des Rechts der friedlichen Durchfahrt 218
(3) Sperrung eines Bereichs des Küstenmeers zur Durchführung eines unterwasserarchäologischen Vorhabens 221
d)Durchsetzungsbefugnis 222
3.Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen 224
a)Definition und Rechtsstatus 224
b)Regelungsbefugnis des Küstenstaats 226
(1) Ausschließliche und umfassende Regelungsbefugnis des Küstenstaats für Unterwasserkulturgüter 226
(2) Keine Zulässigkeit von unterwasserarchäologischen Tätigkeiten im Rahmen des Rechts der Transitdurchfahrt 226
(3)Sperrung eines Bereichs der Meerenge zur Durchführung eines unterwasserarchäologischen Vorhabens 228
c)Durchsetzungsbefugnis des Küstenstaats 228
4.Archipelgewässer 230
a)Definition 230
b)Rechtsstatus 231
c)Regelungsbefugnis des Küstenstaats 232
(1) Ausschließliche und umfassende Regelungsbefugnis des Küstenstaats für Unterwasserkulturgüter 232
(2) Keine Zulässigkeit von unterwasserarchäologischen Tätigkeiten im Rahmen des Rechts der Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen 232
(3) Sperrung eines Archipelschiffahrtswegs zur Durchführung eines unterwasserarchäologischen Vorhabens 233
d)Durchsetzungsbefugnis des Küstenstaats 233
5.Verpflichtung der Staaten zum Schutz von Unterwasserkulturgut 234
a)Pflicht der Staaten zum Schutz von Unterwasserkulturgut 234
b)Überblick: Nationale Rechtsvorschriften zum Schutz von Unterwasserkulturgütern 235
V.Meeresgebiete, in denen einzelne Rechte und Befugnisse des Küstenstaats bestehen 236
1.Anschlußzone 237
a)Überblick: Konzept der Anschlußzone 237
(1)Definition und Rechtsstatus 237
(2)Überblick: Historische Entwicklung des Konzepts der Anschlußzone 238
b)Befugnisse des Küstenstaats für Unterwasserkulturgüter gem. Art. 33 Abs. 1 SRÜ 240
(1)Rechtsnatur und Umfang der küstenstaatlichen Befugnisse nach Art. 33 Abs. 1 SRÜ 240
(2)Bedeutung der küstenstaatlichen Befugnisse nach Art. 33 SRÜ für den Schutz von Unterwasserkulturgütern 245
c)Befugnisse des Küstenstaats für Unterwasserkulturgüter nach Art. 303 Abs. 2 SRÜ 247
(1)Grammatische und systematische Auslegung von Art. 303 Abs. 2 SRÜ 248
(2)Teleologische Auslegung von Art. 303 Abs. 2 SRÜ 252
(3)Berücksichtigung der traveaux préparatoires von Art. 303 Abs. 2 SRÜ 255
(4)Spätere Übung der Vertragsparteien 262
(5)Ergebnis: Umfang der küstenstaatlichen Befugnisse nach Art. 303 Abs. 2 SRÜ 263
(6) Proklamation einer Anschlußzone als Voraussetzung für die küstenstaatlichen Befugnisse nach Art. 303 Abs. 2 SRÜ 264
(7)Verhältnis zu Art. 303 Abs. 3 und 4 265
2.Festlandsockel 267
a)Regime des Festlandsockels 267
(1)Definition und Abgrenzung des Festlandsockels 267
(2)Souveräne Rechte des Küstenstaats am Festlandsockel 268
b) Ausschließliche und umfassende Hoheitsbefugnisse des Küstenstaats für Unterwasserkulturgüter? 270
(1)Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 270
(2)Erforschung des Festlandsockels/ Wissenschaftliche Meeresforschung 272
(3)Völkergewohnheitsrecht 275
c) Regelungsbefugnis des Küstenstaats im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die seiner Genehmigung bedürfen 277
(1)Zustimmung zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen 277
(2)Bohrarbeiten 278
(3)Künstliche Inseln und Anlagen 279
d)Ergebnis: Umfang der Regelungsbefugnis des Küstenstaats 280
e)Recht aller Staaten zur Suche, Erforschung und Bergung von Unterwasserkulturgütern 280
(1)Begründung eines Rechts aller Staaten 280
(2)Regelungsbefugnisse 281
3.Ausschließliche Wirtschaftszone 282
a)Überblick: Regime der Ausschließlichen Wirtschaftszone 282
(1)Definition und Rechtsstatus 282
(2)Souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse des Küstenstaats 283
(3)Rechte anderer Staaten und sog. residual rights 283
b) Ausschließliche und umfassende Hoheitsbefugnisse des Küstenstaats für Unterwasserkulturgüter? 284
(1)Erforschung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 284
(2)Andere Tätigkeit zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung 284
(3)Wissenschaftliche Meeresforschung 286
(4)Andere im SRÜ vorgesehene Rechte und Pflichten 286
(5)Völkergewohnheitsrecht 286
(6)Ergebnis 287
c)Recht aller Staaten zur Suche, Erforschung und Bergung von Unterwasserkulturgütern 287
(1)Begründung eines Rechts aller Staaten 287
(2)Lösung von Konflikten über die Zuweisung dieses Rechts 289
(3)Regelungsbefugnisse 292
VI.Hohe See 293
1.Überblick: Regime der Hohen See 293
a)Definition 293
b)Freiheiten der Hohen See 294
2.Recht aller Staaten zur Suche, Erforschung und Bergung von Unterwasserkulturgütern 294
a)Suche, Erforschung und Bergung von Unterwasserkulturgütern als Freiheit der Hohen See 294
b)Vorübergehende Schutzzone zur Erforschung und Bergung von Unterwasserkulturgütern 296
3.Regelungsbefugnisse 298
a)Flaggenhoheit 299
(1)Regelungsbefugnis des Flaggenstaats des gesunkenen Schiffes 299
(2)Regelungsbefugnis des Flaggenstaats des bergenden Schiffes 302
b)Personalhoheit 306
c)Gebietshoheit 308
(1)Regelungsbefugnis des Hafenstaates 308
(2)Regelungsbefugnis des Importstaats 311
VII.Gebiet 313
1.Überblick: Regime des Gebiets 313
a)Definition des Gebiets 313
b)Überblick über die historische Entwicklung 313
c)Das Gebiet als gemeinsames Erbe der Menschheit 314
2.Entstehungsgeschichte des Art. 149 SRÜ 315
3.Regelungsbefugnis 322
a)Regelungsbefugnis der Internationalen Meeresbodenbehörde? 323
b)Gebietshoheit 326
c)Flaggenhoheit 327
d)Personalhoheit 328
4.Regelung des Art. 149 SRÜ 328
a)Schwierigkeiten bei der Auslegung von Art. 149 SRÜ 328
b) Verpflichtung zur Bewahrung oder Verwendung der Gegenstände archäologischer oder historischer Art zum Nutzen der gesamten Menschheit 329
(1)Adressat der Verpflichtung 329
(2)Nutzen der gesamten Menschheit 330
(3)Erhaltung und Verwendung zum Nutzen der gesamten Menschheit 331
c)Vorzugsrechte der Ursprungsstaaten 334
(1)Rechtsnatur und Inhalt der Vorzugsrechte 334
(2)Bestimmung der Ursprungsstaaten 337
(3)Verhältnis der Ursprungsstaaten untereinander 342
d)Verhältnis Art. 149 SRÜ zu Art. 303 SRÜ 342
e)Bewertung von Art. 149 SRÜ 343
VIII.Sonderfall: Bergung untergegangener Kriegsschiffe 345
1.Einführung 345
2.Definition von Kriegsschiff 348
3.Eigentumsverhältnisse 350
4.Kriegsgräber 354
IX.Ergebnis und Bewertung der Vorschriften des SRÜ zum Schutz von Unterwasserkulturgütern 355
1.Ergebnis 355
2.Bewertung der Vorschriften zum Schutz von Unterwasserkulturgütern 358
Kapitel 4: UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Unterwasserkulturerbes 360
I. Erste Initiativen und Entwürfe für einen internationalen Vertrag zum Schutz des Unterwasserkulturerbes 360
1.Entwurf des Europarates 361
a)Empfehlung 848 (1978) 361
b)Entwurf des Europarates für ein Übereinkommen zum Schutz des Unterwasserkulturerbes 362
c)Bewertung des Vertragsentwurfs 366
2.Buenos Aires Draft Convention on the Protection of the Underwater Cultural Heritage der ILA 367
a)Entstehung des Vertragsentwurfs der ILA 367
b)Schutzmechanismen des Entwurfs der ILA 368
c)Bewertung des ILA-Vertragsentwurfs 374
II.UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Unterwasserkulturerbes 375
1.Entstehungsgeschichte 375
a) Entscheidung der UNESCO zur Schaffung eines internationalen Vertrags zum Schutz des Unterwasserkulturerbes 375
b)Der UNESCO-Vertragsentwurf 1998 380
c)Das erste Treffen von Regierungsexperten 1998 381
d)Das zweite Treffen der Regierungsexperten 1999 383
e)Resolution der 30. Generalkonferenz (1999) 387
f)Das dritte Treffen der Regierungsexperten 2000 388
g)Das vierte Treffen der Regierungsexperten 2001 390
h) Beschluß des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens durch die 31. Generalkonferenz 2001 392
i)Bewertung des Verhandlungsprozesses 392
2.Die Regelungen des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens 393
a)Verhältnis zum SRÜ 393
(1) Grundsätzliche Vereinbarkeit eines völkerrechtlichen Vertrages zum Schutz des Unterwasserkulturerbes mit dem SRÜ 394
(2)Zulässigkeit von Abweichungen von Vorschriften des SRÜ 395
(3) Die Regelungen im Unterwasserkulturerbe-Übereinkommen zum Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und dem SRÜ 398
b)Anwendungsbereich des Vertrages 401
(1)Das Unterwasserkulturerbe 401
(2)Art der geregelten Tätigkeit 406
(3)Räumlicher Anwendungsbereich 408
c)Ausschluß des Bergungsrechts und des Fundrechts 409
(1)Die Regelung des Art. 4 409
(2) Vereinbarkeitvon Art. 4 mit dem SRÜ 412
(3)Vereinbarkeit von Art. 4 mit dem Internationalen Übereinkommen über Bergung 413
d)Allgemeine Prinzipien des Vertrags 415
(1) Verpflichtung zur Zusammenarbeit und zur Erhaltung des Unterwasserkulturerbes zum Nutzen der Menschheit (Art. 2 Abs. 2 und 3) 415
(2)Vorrang der in situ-Erhaltung 419
(3)Sicherstellung der langfristigen Erhaltung des gehobenen Unterwasserkulturerbes 420
(4)Verbot der kommerziellen Verwertung des Unterwasserkulturerbes 420
(5)Achtung der Totenruhe 426
(6)Zugang zum in situ befindlichen Unterwasserkulturerbe 427
e)Die Regeln des Anhangs 428
(1) Archäologischer und technischer Standard für Aktivitäten, die auf das Unterwasserkulturerbe gerichtet sind 428
(2)Änderung der Regeln des Anhangs 429
f)Schutz des Unterwasserkulturerbes in den inneren Gewässern, in den Archipelgewässern und im Küstenmeer 430
(1)Regelungsbefugnis des Küstenstaats für das Unterwasserkulturerbe 430
(2)Verpflichtung zum Schutz des Unterwasserkulturerbes 430
g)Schutz des Unterwasserkulturerbes in der Anschlußzone 431
(1)Wortlaut von Art. 8 431
(2)Verstoß einer umfassenden küstenstaatlichen Regelungsbefugnis gegen das SRÜ 432
(3)Restriktive Auslegung von Art. 8 434
h) Schutz des Unterwasserkulturerbes in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel 435
(1) Das Konzept zum Schutz des Unterwasserkulturerbes in der AWZ und auf dem Festlandsockel 435
(2)Berichts- und Notifizierungsverfahren (Art. 9) 437
(3) Konsultationsverfahren und Durchführung vereinbarter Schutzmaßnahmen (Art. 10 Abs. 3 und 5) 440
(4)Befugnis zum Ergreifen von Sofortmaßnahmen (Art. 10 Abs. 4) 441
(5)Befugnis des Küstenstaats nach Art. 10 Abs. 2 443
(6)Bewertung der Rolle des Küstenstaats als Koordinierungsstaat 447
i)Schutz des Unterwasserkulturerbes im Gebiet 448
(1)Überblick 449
(2)Berichts- und Notifizierungsverfahren, Art. 11 449
(3) Konsultationsverfahren und Durchführung vereinbarter Schutzmaßnahmen (Art. 12 Abs. 2 und 4) 450
(4)Ergreifen von Sofortmaßnahmen 451
(5) Bewertung der Rolle des Koordinierungsstaats/Rechte der Ursprungsstaaten (Art. 12 Abs. 6) 453
(6)Die Rolle der UNESCO und der Internationalen Meeresbodenbehörde 454
j)Sonderfall: Schutz gesunkener Kriegsschiffe 456
(1)Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Kriegsschiffe 456
(2)Status gesunkener Kriegsschiffe, Art. 2 Abs. 8 457
(3)Sonderregelungen über den Umgang mit gesunkenen Kriegsschiffen in bestimmten Meereszonen 458
(4) Bewertung 461
k)Durchsetzung der Regelungen zum Schutz des Unterwasserkulturerbes 461
(1)Einfuhrkontrolle, Art. 14 462
(2)Kontrolle der Nutzung des Staatsgebiets, Art. 15 463
(3)Kontrolle im Rahmen der Personal- und Flaggenhoheit, Art. 16 463
(4)Sanktionen, Art. 17 464
(5)Beschlagnahme von illegal gehobenen Unterwasserkulturgütern, Art. 18 465
l) Weitere Regelungen des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens zum Schutz des Unterwasserkulturerbes (Art. 19–22) 468
(1)Art. 19 468
(2)Art. 20 469
(3)Art. 21 470
(4)Art. 22 471
m)Zulässigkeit anderer internationaler Übereinkommen zum Schutz des Unterwasserkulturerbes 471
n)Streitbeilegungsverfahren 472
o)Weitere Vorschriften des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens 472
3.Bewertung des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens 473
Literaturverzeichnis 477
Dokumentenverzeichnis 501
1. Internationale Verträge und andere Rechtsinstrumente (Auswahl) 501
2. Vertragsmaterialien (Auswahl) 505
a) Vereinte Nationen: Dokumente zu den Verhandlungen zum SRÜ 505
(1) Seabed Committee 505
(2) Seerechtskonferenz 506
b) UNESCO: Dokumente zur Verhandlung des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens 508
(1) Generalkonferenz und Exekutivrat 508
(2) Treffen der Gruppe der Regierungsexperten 509
Stichwortverzeichnis 511