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Besitz und Publizität im Recht der beweglichen Sachen

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Quantz, T. (2005). Besitz und Publizität im Recht der beweglichen Sachen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51802-9
Quantz, Tobias. Besitz und Publizität im Recht der beweglichen Sachen. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51802-9
Quantz, T (2005): Besitz und Publizität im Recht der beweglichen Sachen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51802-9

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Besitz und Publizität im Recht der beweglichen Sachen

Quantz, Tobias

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 329

(2005)

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Abstract

Warum nach über 100 Jahren BGB eine Arbeit über das Publizitätsprinzip bei den beweglichen Sachen? Einzelfragen des Mobiliarsachenrechts sind immer wieder mit Blick auf das Publizitätsprinzip ausgiebig diskutiert worden. Regelmäßig wird dabei aber ein solches Prinzip als selbstverständlich unterstellt, um dann wesentliche Ergebnisse daraus abzuleiten. Eine grundlegende, das gesamte Mobiliarsachenrecht abdeckende Untersuchung, ob und inwieweit der Besitz tatsächlich als Publizitätsträger im BGB verankert ist, fehlte hingegen bislang.

Diese Lücke schließt die vorliegende Dissertation. Neu ist der induktive Ansatz: Ausgehend von einer Untersuchung umfassender Einzelnormen - gegliedert in die dem Publizitätsprinzip gemeinhin beigemessenen Wirkrichtungen Rechtserwerb, Rechtsvermutung und Rechtsschein - prüft Tobias Quantz, ob die jeweiligen Regelungen den Rückschluss auf ein dahinterstehendes Publizitätsprinzip (oder dessen Fehlen) erlauben. Ein Schwerpunkt liegt naturgemäß auf dem besonders praxisrelevanten Recht der Sicherheiten, hier vor allem dem Nebeneinander von Faustpfand und publizitätslosem Sicherungseigentum. Auf dieser Tour d'Horizon durch das gesamte Mobiliarsachenrecht kommt Quantz zu dem überraschenden Ergebnis, dass sich hergebrachte Publizitätskonzepte weitgehend als widersprüchlich und nicht tragfähig erweisen. Davon ausgehend entwickelt er neue Lösungen, die nicht nur für das Verständnis des Mobiliarsachenrechts weiterführend sind, sondern auch eine Vielzahl neuer Argumente für etliche sachenrechtliche Spezialfragen bieten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 21
Kapitel 1: Publizität und der Besitz als ihr möglicher Anknüpfungspunkt 25
A. Der Begriff der Publizität 25
I. Das Zusammenspiel von kundbaren Tatsachen und Rechtsfolgen 25
II. Publizitätswirkungen am Beispiel des Grundbuchs 26
1. Publizität als Tatbestandserfordernis – die Erwerbswirkung in § 873 BGB 26
2. Publizität als Grundlage prozessualer Beweislastverteilung – die Vermutungswirkung in § 891 BGB 27
3. Publizität und materiell-rechtlich wirkender Rechtsschein – die "Gutglaubenswirkung" in §§ 892 f. BGB 28
4. Das Zusammenspiel der Wirkrichtungen: Vermutung und Rechtsschein auf Grund von Wahrscheinlichkeiten, nicht auf Grund der Erwerbswirkung 29
III. Abgrenzungen des Publizitätsbegriffes 30
1. Positive und negative Publizität 30
2. Andauernde "Zustands-" und punktuelle "Handlungspublizität" 30
3. Publizität als Erkennbarkeit im Vorhinein – in Abgrenzung zur Beweisbarkeit im Nachhinein (Manifestation) 31
IV. Denkbare Schutzrichtungen sachenrechtlicher Publizität 33
1. Der Schutz Dritter ("Verkehrsschutz") 33
2. Der Schutz des Rechtsinhabers 35
B. Die Eignung des Besitzes als Publizitätsmittel 35
I. Die Erkennbarkeit unmittelbaren Besitzes 36
II. Der mittelbare Besitz 38
1. Die Definition mittelbaren Besitzes zwischen objektivem Herausgabeanspruch und subjektivem Fremdbesitzmittlungswillen 39
2. Die Beendigung durch den Besitzmittler 40
3. Die fehlende Erkennbarkeit 41
4. Eigen- und Fremdbesitz 42
III. Die von Publizität unabhängige, rein tatsächliche Dimension des Besitzes 43
Kapitel 2: Die Übertragungs- und Erwerbswirkung des Besitzes 45
A. Der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb vom Berechtigten 46
I. Die gesetzliche Ausgangslage 46
1. Die "Übergabe" nach § 929 S. 1 BGB 46
a) Die Einigung über den Besitzwechsel nach § 854 Abs. 2 BGB 49
b) Der Besitzdiener als Veräußerer oder Erwerber 50
c) Die Anweisung an den unmittelbaren Besitzer 52
d) Zwischenergebnis: Übergabe ohne Publizität möglich 53
2. Der stehende Erwerberbesitz, § 929 S. 2 BGB 53
3. Die Abtretung des Herausgabeanspruchs (mit oder ohne Besitzmittlungsverhältnis), § 931 BGB 54
4. Das Besitzkonstitut, § 930 BGB 56
5. Die handelsrechtlichen Traditionspapiere, §§ 448, 475g, 650 HGB 56
6. Das reine Vertragsprinzip in §§ 929a, 926, 185 Abs. 2 BGB 57
7. Zusammenfassung 59
II. Die körperliche Übergabe als "Grundtatbestand"? 59
III. Denkbare Schutzrichtungen der Publizität fallen fort 60
1. Punktuelle Erkennbarkeit (Handlungspublizität) für die Beteiligten? 60
2. Rückschluss Dritter von der Übergabe auf einen Rechtswechsel (Handlungspublizität)? 61
3. Schutz Dritter in Ansehung der Besitzlage beim Erwerber? 61
4. Schutz Dritter in Ansehung der Besitzlage beim Veräußerer? 62
IV. Die Funktion des Besitzes im Rahmen der Übereignung 64
1. Traditions- oder Zessionsprinzip? 64
2. Die Funktion der Übergabe und ihrer Surrogate: Manifestation statt Publizität 65
3. Drittschutz durch Manifestation: Die Erschwernis nachträglich fingierter Übereignungen 69
V. Folgerungen für Sonderformen der Übereignung 70
1. Der Erwerb besitzloser Sachen 70
2. Der Irrtum über die Besitzverhältnisse 71
3. Die Übereignung an den, den es angeht 71
4. Geheißerwerb und Kettengeschäft 73
5. Die Übereignung durch Einräumung von Mitbesitz 77
6. Die handelsrechtlichen Traditionspapiere 77
7. Sonderfälle: "Wegnahme" in § 897 ZPO und "Ablieferung" in § 817 ZPO 79
B. Recht der Sicherheiten 80
I. Pfandrecht und Sicherungseigentum 81
1. Publizitätserfordernisse beim Pfandrecht 81
a) Das vertragliche Faustpfand 81
(1) Negative Publizität durch Ausschluss des Verpfänders 81
(2) Keine positive Publizität beim Erwerber 82
(3) Das Anzeigeerfordernis, §§ 1205 Abs. 2, 1280 BGB 84
b) Gesetzliche Besitzpfandrechte und Pfändungspfandrecht nach § 808 ZPO 88
c) Entwicklung in Rechtsprechung und Lehre 89
(1) Anforderungen an die Begründung (Besitzerwerb des Pfandgläubigers) 89
(2) Die Beendigung von Besitz und Pfandrecht 91
2. Aufweichungen der Publizität beim Pfandrecht: Besitzlose gesetzliche Pfandrechte sowie Hypothekenverband (§§ 1120 ff. BGB) 92
3. Publizitätsloses Sicherungseigentum 95
a) Entstehung und Entwicklung 95
b) Reformüberlegungen 96
c) Rechtliche Einordnung 98
d) Umdeutung der unwirksamen Verpfändung in eine Sicherungsübereignung? 101
4. Verbleibender Sinn des Publizitätserfordernisses beim Pfandrecht? 102
a) Schutz späterer Gläubiger? 102
b) Allgemeiner Schutz des Rechtsverkehrs? 103
c) Schutz des Pfandgläubigers (Sicherungsnehmers)? 105
d) Unterschiede im strafrechtlichen Schutz, §§ 246, 289 StGB? 105
e) Sonstige Unterschiede zum Sicherungseigentum 108
5. Folgerungen 109
a) Aufgabe von Publizitätserfordernissen 109
b) De lege ferenda: Vorteile eines publizitätslosen Pfandrechts 111
c) De lege lata: Das Faustpfandprinzip als Ausnahme 115
II. Das Anwartschaftsrecht 115
1. Begriff und gesetzliche Ausgangslage (§ 161 BGB) 116
2. Die Wirkung gegenüber den Gläubigern des Vorbehaltseigentümers 118
a) Der Vorrang vor der Zwangsvollstreckung Dritter, § 161 Abs. 1 S. 2 BGB 119
b) In der Insolvenz des Vorbehaltseigentümers, insbesondere § 107 InsO 119
3. Die Wirkung gegenüber den Gläubigern des Anwartschaftsberechtigten 121
a) Die nachträgliche Bestellung oder Änderung der Anwartschaft 122
b) Sach- oder Rechtspfändung? 124
4. Zwischenergebnis 125
III. Treuhänderische Sondervermögen 125
1. Die gesetzliche Ausgangslage 125
a) Die Treuhand im weiteren Sinn (Stellvertretungstreuhand) 125
b) Die Treuhand im Rechtssinn, insbesondere die Kommission 126
2. Entwicklung: Die Verdinglichung der Rechtsstellung des Treugebers sowie die Analogiefähigkeit des § 392 Abs. 2 HGB 129
3. Ansätze zur tatbestandlichen Eingrenzung der Treuhandverhältnisse 130
a) Offenkundigkeit? 130
b) Das Unmittelbarkeitskriterium der Rechtsprechung 131
c) Bestimmtheit als einziges Kriterium? 133
d) Verzicht auf das Institut der Treuhand? 133
4. Die Irrelevanz von Publizitätsgesichtspunkten 134
C. Der gesetzliche Erwerb 138
I. Die dingliche Surrogation 139
1. Die fehlende Publizität der dinglichen Surrogation 140
2. Verzicht auf allgemeine dingliche Surrogation wegen fehlender Publizität? 140
II. Ersitzung, Aneignung und Fund, §§ 937, 958, 973 BGB 142
1. Die gesetzliche Ausgangslage 142
2. Entwicklung, insbesondere fortbestehender Besitz des Finders 143
3. Auch hier: Eigenbesitzerwerb zu Manifestationszwecken 144
III. Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, §§ 946 ff. BGB 145
1. Die gesetzliche Ausgangslage 145
2. Entwicklung: Herstellervereinbarungen im Rahmen des § 950 BGB 146
3. Priorität statt Publizität 148
IV. Bestandteile und Erzeugnisse, §§ 953 ff. BGB 149
1. Die gesetzliche Ausgangslage 149
2. Entwicklung: Besitzerfordernis in § 956 BGB abweichend von §§ 930 f. BGB? 150
3. Lösung: § 956 als bloße Vereinfachung 151
V. Zwischenergebnis 153
D. Zusammenfassung: Kein Publizitätsprinzip beim Rechtserwerb 153
Kapitel 3: Die prozessuale Vermutungswirkung auf Grund Besitzes 155
A. Die Eigentumsvermutung aus § 1006 BGB 155
I. Zweck und Wirkung des § 1006 BGB nach h.M. 156
1. Eigentumsschutz als Zweck 156
2. Die drei Vermutungsrichtungen nach h.M. 157
a) Zusammenfallen von Besitz- und Eigentumserwerb (Erwerbsvermutung) 157
b) Vermutung fortdauernden Eigentums aus § 1006 Abs. 2 BGB 158
c) Rückschluss vom Besitz auf den Eigenbesitz 159
II. Die Schwächen der h.M. 160
1. Die widersprüchlichen Ergebnisse der Erwerbsvermutung 160
2. Die fehlgehende Prämisse: Das Anknüpfen an die angebliche Publizität der Übertragungshandlung 164
III. Die Abkopplung des § 1006 BGB von der Übergabe und der Schutz des gegenwärtigen Besitzers als alleiniger Normzweck 166
1. Das Fehlen eines Zusammenhangs mit Publizität 166
2. Der Schutz des gegenwärtigen Besitzes und dessen Kontinuität als Normzweck 168
3. Denkbare Einwände 170
a) Der Ausschluss der Vermutung bei Abhandenkommen, § 1006 Abs. 1 S. 2 BGB 170
b) Der Besitzer als Anspruchsteller 171
c) Der ehemalige Besitzer, § 1006 Abs. 2 BGB 172
4. Das Entfallen der Vermutungsrichtungen der h.M. 174
a) § 1006 BGB als Zustands- statt Erwerbsvermutung (anders als § 891 BGB) 174
b) § 1006 BGB als Ausnahme zur allgemeinen Rechtsfortdauervermutung 175
c) Keine Eigenbesitzvermutung aus § 1006 BGB 177
IV. Die Notwendigkeit anderweitiger Einschränkung des Vermutungsumfangs, insbesondere beim Vorbehaltskauf 178
1. Denkbare Ansätze 178
a) Einschränkung gegenüber dem ehemaligen Oberbesitzer? 178
b) Fortbestehen mittelbaren Besitzes trotz Wegfall des Besitzmittlungswillens – Schutz des Herausgabeanspruchs (Hartung)? 180
2. Die Lösung über die sekundäre Behauptungslast 181
V. Auswirkung auf die praktische Anwendung des § 1006 BGB 184
1. Zugunsten des gegenwärtigen gegenüber dem früheren Besitzer 184
2. Zugunsten des Besitzers gegenüber sonstigen Dritten 186
3. Zugunsten nichtbesitzender Dritter, die ihr Recht vom Besitzer ableiten? 187
4. Die Vermutungswirkung auf Grund Mitbesitzes 188
5. Anwendung auf Schuldscheine im Sinne des § 952 BGB? 189
VI. Zwischenergebnis 190
B. Die Übertragung auf andere dingliche Rechte, §§ 1065, 1227 BGB 190
I. Die Vermutung dinglicher Rechte zugunsten des Besitzers 190
1. Vermutung der erforderlichen Forderung zugunsten des Pfandbesitzers? 191
2. Die Vermutung für das Anwartschaftsrecht des Besitzers 192
II. Das Fehlen einer entsprechenden Vermutung zugunsten des obligatorischen Besitzers - wegen fehlender Übergabe-Publizität? 192
III. Sonstige Vermutungen zugunsten des Besitzers (Rückgabevermutung beim Pfand, Vermutung durchgehenden Besitzes bei der Ersitzung, §§ 1253 Abs. 2, § 938 BGB) 194
C. Vermutungen zugunsten Dritter? 195
I. Beim Pfändungspfandrecht auf Grund Beschlagnahme beim Schuldner, §§ 808 f. ZPO? 196
II. Eigentumsvermutung auf Grund Ehegattenbesitzes, §§ 1362 BGB, 739 ZPO? 197
D. Zusammenfassung 198
Kapitel 4: Die Rechtsscheinwirkung des Besitzes – Besitz und guter Glaube 199
A. Der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb, §§ 932 ff. BGB 199
I. Die gesetzliche Ausgangslage 200
1. Die Übergabe nach § 932 Abs. 1 S. 1 BGB 201
2. Der stehende Erwerberbesitz, § 932 Abs. 1 S. 2 BGB 201
3. Das Besitzkonstitut, § 933 BGB 202
4. Die Abtretung mit oder ohne mittelbaren Besitz, § 934 Alt. 1 bzw. Alt. 2 BGB 202
5. Der Sonderfall nicht eingetragener Seeschiffe, § 932a BGB 203
6. Das Erlöschen der Rechte Dritter und Zubehörerwerb, §§ 936 bzw. 926 Abs. 2, 936, 1121 BGB 204
7. Der Ausschluss bei Abhandenkommen, § 935 BGB 205
8. Zusammenfassung 205
II. Die Erkennbarkeit des Eigentumsübergangs für Dritte, insbesondere den bisherigen Eigentümer 206
1. Positive Publizität beim Erwerber durch Besitzerwerbserfordernis? 207
a) Der Vergleich zum Erwerb vom Berechtigten 207
b) Die tatsächliche Sachbeziehung, nicht die Erkennbarkeit als Erwerbsgrund 208
2. Negative Publizität beim Veräußerer durch erkennbaren Ausschluss vom Besitz? 209
a) Die Spannung zwischen §§ 933 und 934 BGB 210
(1) Das Wortlautargument der Rechtsprechung 212
(2) Das Argument fehlender Erkennbarkeit für den Alteigentümer 213
(3) Der Ausschluss des bisherigen Besitzmittlers bzw. das Verbleiben der Sache in der "Vertrauens-" oder "Rückgewährsphäre" des Alteigentümers 215
(4) Die Lehre vom "Nebenbesitz" 218
(5) Der Ausschluss des Veräußerers vom Besitz als Wertungsprinzip? 220
b) Das Erfordernis objektiv-teleologischer Auslegung des § 933 BGB 223
c) Das entscheidende Kriterium: Kein Rückgriff des Erwerbers auf den Veräußerer mehr nötig 224
d) Folgerungen 227
(1) Der Fräsmaschinenfall und die Einlagerfälle 227
(2) Der Veräußerer bleibt Besitzdiener 228
(3) Das Erfordernis fortbestehenden Erwerberbesitzes, § 932 Abs. 1 S. 2 BGB 228
(4) Die Übergabe an eine (echte) Geheißperson des Erwerbers 229
3. Zwischenergebnis 230
III. Die Erkennbarkeit der (scheinbaren) Berechtigung des Veräußerers – Rechtsschein durch Besitz? 230
1. Der beim Veräußerer erforderliche Publizitätstatbestand 231
a) Entwicklung in Rechtsprechung und Lehre 231
(1) Die Entstehung der Lehre vom Rechtsschein als hinter den §§ 932 ff. BGB stehendem Prinzip 231
(2) Vom Besitz zur Besitzverschaffungsmacht 232
(3) Geheiß- und Anscheinsgeheißpersonen des Veräußerers 234
(4) Die Zustimmungsfälle 237
(5) Der stehende Erwerberbesitz auf Grund Wegnahme, § 932 Abs. 1 S. 2 BGB 239
b) Reicht irgendein Besitzerwerb? § 934 Alt. 2 gegen § 932 S. 2 BGB 239
c) Das Erfordernis des Besitzerwerbs "auf Grund der Veräußerung" 241
d) Folgerungen 244
(1) Der Anscheinsgeheiß 244
(2) Die Zustimmungsfälle 245
(3) Der stehende Erwerberbesitz auf Grund Wegnahme, § 932 Abs. 1 S. 2 BGB 248
(4) Handelsrechtliche Traditionspapiere, §§ 448, 475g, 650 HGB 250
2. § 935 BGB: Veranlassung eines Rechtsscheins durch den Alteigentümer? 251
a) Die praktischen Auswirkungen des Veranlassungsdogmas (Abhandenkommen bei einem Dritten bzw. Unterschlagung des Besitzdieners) 253
b) Argumente gegen das Veranlassungsdogma 256
c) § 935 BGB als Ausdruck einer nachwirkenden Besitzposition des Alteigentümers 258
3. Die Kenntnis des Erwerbers von den Besitzverhältnissen – Kausalität eines Rechtsscheins? 261
a) Die Rolle der Besitzverhältnisse für die Gutgläubigkeit – der Besitz als ein Umstand unter vielen 261
b) Die Irrelevanz der Möglichkeit, die Besitzlage nachzuprüfen 265
4. Zwischenergebnis 267
IV. Zusammenfassung 268
B. Der rechtsgeschäftliche Gutglaubenserwerb sonstiger dinglicher Rechte 269
I. Das vertragliche Pfandrecht – insbesondere: gutgläubiger Zweiterwerb ohne Übergabeerfordernis? 269
II. Der Erwerb des Anwartschaftsrechts 273
1. Der unstreitige Ersterwerb 273
2. Der umstrittene Zweiterwerb ("Was zeigt der Besitz an?") 274
C. Gesetzlicher Rechtserwerb kraft guten Glaubens? 279
I. Grundsatz: Kein gesetzlicher Rechtserwerb 280
1. Die Ausnahme der Ersitzung, § 937 BGB 281
2. Erzeugnisse und Bestandteile, §§ 955, 957 BGB 283
a) Der Fruchterwerb des Eigenbesitzers, § 955 BGB 283
b) Der gutgläubige Erwerb durch Aneignungsgestattung, § 957 BGB 284
3. Die gesetzlichen Pfandrechte, insbesondere § 366 Abs. 3 HGB 287
II. Der Grund für die Beschränkung auf den rechtsgeschäftlichen Erwerb 290
1. Anknüpfen des Vertrauens an die Übergabe (h.M.)? 291
2. Andere denkbare Differenzierungskriterien, insbesondere die Entgeltlichkeit 292
3. Das entscheidende Kriterium: Die Inanspruchnahme einer Berechtigung durch den Verfügenden 295
III. Folgerungen 298
1. Der Ausschluss des guten Glaubens bei Erbfolge und dinglicher Surrogation 299
2. Die gesetzlichen Pfandrechte außerhalb § 366 Abs. 3 HGB 301
3. Die Übertragung ("Zweiterwerb") des vertraglichen Pfandrechts 301
IV. Zusammenfassung 303
D. Materiell wirksame Rechtshandlungen gegenüber dem nichtberechtigten Besitzer 303
I. Der Schutz des Pfandgläubigers in § 1248 BGB – auf Grund Verpfänderbesitzes? 304
II. Die befreiende Schadensersatzzahlung an den Besitzer, § 851 BGB 305
1. Schutz des Schädigers oder des Besitzers? 306
2. Vertrauen auf den Besitz in § 851 BGB als allgemeiner Grundsatz oder nicht analogiefähige Ausnahme? 306
E. Zusammenfassung 310
Kapitel 5: Die Wirkungen des Besitzes in der Zusammenschau 312
A. Positive Publizität 312
I. Handlungspublizität: Rückschluss vom Besitz- auf den Eigentumswechsel? 312
II. Zustandspublizität: Rückschluss vom Besitz auf das Recht? 314
1. Der materiell-rechtliche Schutz des Vertrauens Dritter: §§ 932 ff., 851 BGB als Ausnahmen? 314
2. Die Vermutung des § 1006 316
a) Im Verhältnis zu Erfüllungshandlungen an den Eigentümer, § 851 BGB 316
b) Im Verhältnis zum gutgläubigen Erwerb, §§ 932 ff. 317
(1) § 1006 BGB und der Besitz des Veräußerers 317
(2) § 1006 BGB und die Besitzerlangung des gutgläubigen Erwerbers 318
(3) Das Abhandenkommen nach §§ 1006 Abs. 1 S. 2 und 935 BGB 318
3. Zusammenfassung 320
B. Negative Publizität 321
I. Beim bisherigen Rechtsinhaber: Notwendiger Ausschluss vom Besitz? 321
II. Beim Erwerber: Kein Erwerb ohne (erkennbaren) Besitz? 322
C. Besitzwirkungen im Vergleich zum Grundbuch (§§ 891 ff. BGB) 324
Zusammenfassung 327
Literaturverzeichnis 331
Sachwortregister 338