Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht
Ein Beitrag zur Konkretisierung der Lehre von der objektiven Zurechnung bei der Tathandlung »Äußerung«
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 161
(2006)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Viele Straftaten können nur durch das bestimmte Verhalten der "Äußerung" begangen werden. Paradigmatisch hierfür steht die Beleidigung, aber auch weitere Tatbestände - angefangen von der "Volksverhetzung" über das "öffentliche Aufrufen zu Straftaten" bis zur "Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften" - statuieren Äußerungsdelikte. Ebenso werden Betrug, falsche Verdächtigungen oder Anstiftungen zu Straftaten meistens durch Äußerungen begangen.Matthias Rahmlow stellt zunächst dar, dass die Auslegung der konkreten Äußerung die Schlüsselfunktion für die rechtliche Beurteilung des Falles einnimmt. Das wird z. B. an dem erbitterten Streit um die Äußerung "Soldaten sind Mörder" deutlich. Hier bewegt sich die Diskussion eingefahren zwischen den Positionen "Betonung der Meinungsfreiheit" und "Gewährleistung des Ehrenschutzes", ohne in den Mittelpunkt zu stellen, was inhaltlich geäußert wurde. Ausgehend vom Beispiel der Beleidigung stellt der Autor dar, welche spezielle Art von Kausalverlauf durch das Verbot (und die Bestrafung) von Äußerungen verhindert werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann verallgemeinert auf die Begehung jeglicher Straftat durch Äußerung und es werden die Grundlinien einer Lehre der "Auslegung von Äußerungen im Strafrecht" entwickelt.Der Autor beschreibt im Ergebnis die Regeln der objektiven Zurechnung im Bereich der Begehung von Straftaten durch Äußerung.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
1. Teil: Einleitung | 21 | ||
1. Abschnitt: Problemaufriss | 21 | ||
I. Die Äußerungsdelikte als verhaltensgebundene Delikte | 22 | ||
II. Die Auslegungsbedürftigkeit von Äußerungen im Strafrecht | 23 | ||
1. Auslegung von menschlichem Verhalten im Recht | 24 | ||
2. Die Bedeutung der Auslegung von Äußerungen im Strafrecht | 25 | ||
a) Die herkömmliche Abgrenzung von Gesetzesauslegung und Auslegung einer Äußerung | 26 | ||
b) Das Problem der rechtlichen Legitimation von Auslegungsgrundsätzen für Äußerungen | 27 | ||
c) Integration der Auslegung der Äußerung in die Auslegung des Gesetzes? | 29 | ||
3. Die Auslegung als Teil der Bestimmung des unerlaubten Verhaltens | 30 | ||
a) Auslegung von Äußerungen auch bei "Nicht-Äußerungsdelikten" | 30 | ||
b) Der "Abstand" zwischen textlicher Fassung der Norm und subsumtionsfähigem Obersatz | 32 | ||
III. Ergebnis | 33 | ||
2. Abschnitt: Grund der Untersuchung | 35 | ||
I. Intensivierung der (straf-)rechtlichen Regelungen von Kommunikation als "Vorfeldkriminalisierung" oder "Klimaschutz" | 36 | ||
1. Der "Kernbereich" des klassischen Strafrechts | 36 | ||
2. Vorfeldkriminalisierungen | 36 | ||
3. Der Zusammenhang zwischen Vorfeldkriminalisierungen, "Klimaschutz" und Äußerungen als Tathandlungen | 37 | ||
II. Die besondere Qualität der (straf-)rechtlichen Regelung von Kommunikation | 38 | ||
1. Das strafrechtlich sanktionierte Verbot einer Äußerung als Eingriff in Art 5 GG | 39 | ||
a) Das Verhältnis von strafrechtlich sanktionierten Verboten und Grundrechten im Allgemeinen | 39 | ||
b) Das Verhältnis von strafrechtlich sanktionierten Verboten und Grundrechten im Allgemeinen bei den Äußerungsdelikten | 40 | ||
c) Auswirkungen | 40 | ||
2. Sonstige Eingriffe in Art 5 GG aufgrund strafrechtlicher Vorgaben | 41 | ||
a) Eingriffe durch Strafverfolgungsmaßnahmen | 41 | ||
b) Eingriffe durch in anderen Rechtsgebieten zu verortende Eingriffe | 42 | ||
III. Die besondere Vielfalt der sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten: Die "Umgehungsproblematik" | 44 | ||
IV. Die unzureichende Erfassung der Problematik (am Beispiel von "Soldaten-sind-Mörder") | 45 | ||
1. Der Ehrbegriff als vermeintliches Zentralproblem | 46 | ||
a) Die tatsächliche Relevanz der Ehrbegriffe | 46 | ||
b) Die Geschichte der Beschreibung von Auslegungsproblemen als "richtige" Bestimmung des Ehrbegriffs | 47 | ||
c) Die heutigen Auswirkungen des Diskussionsverlaufs | 47 | ||
2. Die Auslegung der Äußerung als tatsächliches Zentralproblem | 49 | ||
V. Ergebnis | 50 | ||
3. Abschnitt: Gang der weiteren Untersuchung | 51 | ||
I. Der erste Teil der Untersuchung | 51 | ||
II. Der zweite Teil der Untersuchung | 52 | ||
III. Die Anwendung der Untersuchungsergebnisse | 53 | ||
2. Teil: Das Risiko | 54 | ||
4. Abschnitt: Das Strafrecht als Rechtsgüterschutz | 54 | ||
I. Inhaltsbestimmung des Begriffs "Rechtsgut" | 55 | ||
1. Systemimmanenter Rechtsgutsbegriff | 56 | ||
2. Systemkritischer Rechtsgutsbegriff | 58 | ||
II. Eine Systematisierung der Delikte anhand des Rechtsgutsbegriffs (am Beispiel der Urkundenfälschung) | 59 | ||
1. Die Urkundenfälschung als "Erfolgsdelikt" | 59 | ||
2. Die Urkundenfälschung als "abstraktes Gefährdungsdelikt" | 60 | ||
3. Die Urkundenfälschung als "verhaltensgebundenes Delikt" | 61 | ||
4. Verallgemeinerung und Konsequenzen | 61 | ||
III. Inwieweit lassen sich die anerkannten Rechtsgüter auf den Schutz grundlegenderer Werte zurückführen? | 63 | ||
1. Monistische Konzepte | 63 | ||
a) Das "personale" monistische Konzept | 63 | ||
b) Das "staatliche" monistische Konzept | 63 | ||
2. Dualistische Konzeption | 64 | ||
3. Konsequenzen für die Betrachtung der Äußerungsdelikte | 64 | ||
IV. Die Bedeutung der Kausalität | 65 | ||
1. Die Bedeutung der Kausalität bei Delikten, die eine Beeinträchtigung des "Grund-Rechtsgutes" voraussetzen | 65 | ||
2. Die Bedeutung der Kausalität bei Delikten, die eine (konkrete) Gefährdung des "Grund-Rechtsgutes" voraussetzen | 67 | ||
3. Die Bedeutung der Kausalität bei Delikten, die eine abstrakte Gefährdung des "Grund-Rechtsgutes" genügen lassen | 68 | ||
a) Erfüllung des Tatbestandes durch tatsächlich erfolgsmächtiges Verhalten | 69 | ||
b) Erfüllung des Tatbestandes durch möglicherweise erfolgsmächtiges Verhalten | 69 | ||
c) Erfüllung des Tatbestandes auch durch nicht erfolgsmächtiges Verhalten | 69 | ||
4. Die Legitimität der Schaffung abstrakter Gefährdungstatbestände | 70 | ||
a) Die Menge der überkommenen abstrakten Gefährdungsdelikte | 70 | ||
b) Unkontrollierbarkeit der geschaffenen Gefahrenlagen | 71 | ||
c) Mittelbare Gefahren – insbesondere die Vorbildwirkung | 71 | ||
d) Die Ungeklärtheit des Ablaufs eines Motivationsprozesses | 72 | ||
5. Ergebnis | 73 | ||
V. Ergebnis | 74 | ||
5. Abschnitt: Das Verbot von Äußerungen als nur mittelbarer Rechtsgüterschutz | 76 | ||
I. Einschränkung der Betrachtung auf § 185 StGB in der Konstellation der Äußerung gegenüber dem Beleidigten | 77 | ||
1. Entbehrlichkeit solcher Betrachtungen beim Schutz der Ehre? | 77 | ||
2. Der Anfangs- und Endpunkt des zu verhindernden Kausalverlaufs | 79 | ||
3. Die Gründe für die Strukturierung des § 185 StGB (in der Variante der Äußerung gegenüber dem Beleidigten) als abstraktes Gefährdungsdelikt der "personalen Entfaltung" und als verhaltensgebundenes Delikt | 81 | ||
a) Die Beleidigung als abstraktes Gefährdungsdelikt | 82 | ||
b) Die Beleidigung als verhaltensgebundenes Delikt | 82 | ||
4. Eine psychische Reaktion auf die Äußerung als notwendiger Bestandteil des Kausalverlaufs? | 84 | ||
a) Faktischer Ehrbegriff | 85 | ||
b) Normativer Ehrbegriff | 86 | ||
5. Die prinzipielle Verstehbarkeit für den Beleidigten als Bestandteil des Handlungsunrechts | 87 | ||
II. Ausweitung der Betrachtung auf die Konstellation der Äußerung gegenüber Dritten | 88 | ||
1. Der Anfangs- und Endpunkt des zu verhindernden Kausalverlaufs | 89 | ||
2. Die Gründe für die Strukturierung des § 185 StGB (in der Variante der Äußerung gegenüber Dritten) als abstraktes Gefährdungsdelikt gegen die "personale Entfaltung" | 90 | ||
3. Die prinzipielle Verstehbarkeit für den Rezipienten als Bestandteil des Handlungsunrechts | 91 | ||
III. Ausweitung der Betrachtung auf alle Äußerungen, bei denen die Verbotenheit am Inhalt anknüpft | 92 | ||
1. Straftatbestände, die "zwischen" Beleidigung und Anstiftung stehen (insbes. § 130 Abs. 1 StGB) | 92 | ||
a) Die Volksverhetzung als "abgemilderte" Form der Anstiftung | 93 | ||
b) Die Volksverhetzung als "gefährlichere" Form der Beleidigung | 93 | ||
2. Anstiftung und anstiftungsähnliche Tatbestände | 94 | ||
3. Sonstige Begehung von Straftaten durch Äußerung | 95 | ||
IV. Exkurs: Eine Parallele beim Betrug: der "Betrug durch Behaupten wahrer Tatsachen" | 96 | ||
1. Die Konstellation | 97 | ||
2. Verstoß gegen das Analogieverbot? | 98 | ||
3. Missachtung des Selbstverantwortungsprinzips? | 99 | ||
4. Die Richtigkeit der Figur | 99 | ||
V. Ergebnis | 101 | ||
6. Abschnitt: Abweichende Konzeptionen: "Subjektive" Theorie der Rechtsprechung und Ansicht von Klug | 102 | ||
I. "Auslegungsregeln" in der Rechtsprechung - insbesondere die "subjektive" Theorie des Reichsgerichts | 102 | ||
1. Die nur teilweise Befassung mit der Problematik aufgrund des Revisionsrechts | 102 | ||
2. Darstellung der Position anhand einiger verallgemeinerungsfähiger Beispiele | 103 | ||
3. Einwände gegen die "subjektive Theorie" | 104 | ||
a) Die "subjektive Theorie" als Gesinnungsstrafrecht? | 104 | ||
b) Die "subjektive Theorie" als Vermischung von Vollendung, Versuch und Vorbereitung | 106 | ||
c) Exkurs: Die Grundlagen der "subjektiven Theorie" | 107 | ||
4. Ergebnis | 108 | ||
II. Übertragung der Auslegungsregeln für Gesetze (Klug) | 108 | ||
1. Der Gehalt der Auslegungscanones bei Übertragung auf Äußerungen | 109 | ||
2. Einwände gegen die Ansicht Klugs | 109 | ||
a) Die Unterschiede in der Sprachverwendung des Gesetzgebers und einer sich äußernden natürlichen Person | 111 | ||
b) Die Unterschiede zwischen gesetzlicher Systematik und hinter Äußerungen stehender Systematik | 112 | ||
c) Weitere Unterschiede | 114 | ||
3. Die Anerkennung der Ansicht Klugs als Verstoß gegen das Postulat der Identität von Auslegung der Äußerung und Auslegung des Gesetzes | 115 | ||
4. Ergebnis | 115 | ||
III. Ergebnis | 116 | ||
7. Abschnitt: Die Abgrenzung des durch Verbot von Äußerungen bewirkten mittelbaren Rechtsgüterschutzes von anderen Fällen des mittelbaren Rechtsgüterschutzes (Definition der Äußerung) | 118 | ||
I. Vorüberlegungen zur Definition der Äußerung | 118 | ||
1. Die "Äußerung" als außerrechtlicher Begriff? | 119 | ||
2. Die Notwendigkeit, Begriffe rein rechtlich zu definieren | 120 | ||
3. Die Bildung von Definitionen nach dem damit verfolgten Zweck | 121 | ||
a) Der Zweck als gleiche Behandlung gleicher Fälle | 121 | ||
b) Die Berücksichtigung von Ungleichheiten | 122 | ||
c) Überlegungen zur Vorgehensweise bei der Entwicklung einer Definition | 123 | ||
4. Ergebnis | 124 | ||
II. Vermittlung eines Gedankeninhalts (Abgrenzung der Äußerung von der Tatsachenmanipulation) | 124 | ||
1. Darstellung der Problematik anhand des § 164 Abs. 1 StGB | 125 | ||
a) Der durch § 164 Abs. 1 StGB bewirkte Rechtsgüterschutz als mittelbarer Rechtsgüterschutz im Allgemeinen | 126 | ||
b) Der durch § 164 Abs. 1 StGB bewirkte Rechtsgüterschutz durch Verhinderung der Vermittlung (falscher) Information | 126 | ||
2. Der vermittelte Informationsgehalt als Gedankeninhalt | 127 | ||
3. Exkurs: Die Verknüpfung von Zeichen und Gedankeninhalt durch die Verkehrsanschauung - am Beispiel des Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) | 128 | ||
a) Abschichtung der Ansicht, die keine Einwirkung auf das Vorstellungsbild verlangt | 129 | ||
b) Die Einwirkung auf das Vorstellungsbild als "Äußerung"? | 129 | ||
III. Gedankeninhalt des Täters (Abgrenzung der Äußerung eines Gedankeninhalts von der Verbreitung eines Gedankeninhalts) | 131 | ||
1. Die Verbreitungstatbestände als Kriminalisierungen im Vorfeld von Äußerungen | 131 | ||
2. Der Zusammenhang zwischen "Äußern" und "Verbreiten" | 133 | ||
3. Die Beziehung zwischen dem Gedankeninhalt der Äußerung und der Täterpsyche | 134 | ||
4. Exkurs: Die Äußerungsdelikte als Pflichtdelikte? | 136 | ||
IV. Keine Erkennbarkeit des konkret Äußernden | 138 | ||
V. Ergebnis der Definition | 138 | ||
8. Abschnitt: Exkurs – Allgemeines zu Tatbeständen, die in einem Zusammenhang mit der Struktur der Äußerung stehen | 139 | ||
I. Die Äußerungsdelikte | 140 | ||
1. Delikte, die allgemein als Äußerungsdelikte anerkannt sind | 140 | ||
2. Die Wortsinngrenze (Art 103 Abs. 2 GG) als Grund, ein Delikt als Äußerungsdelikt anzusehen | 141 | ||
a) Die Wortsinngrenze im Allgemeinen | 141 | ||
b) Der Wortsinn einiger beispielhafter Handlungsbeschreibungen | 142 | ||
c) Das Verhältnis zu den anderen Auslegungsmethoden | 143 | ||
3. Die systematische Auslegung als Grund, ein Delikt als Äußerungsdelikt anzusehen | 144 | ||
a) Die systematische Auslegung innerhalb einer Vorschrift | 144 | ||
b) Die systematische Auslegung anhand der Gesamtrechtsordnung im Allgemeinen | 146 | ||
c) Die systematische Auslegung im Bereich der Regelung wirtschaftlichen Verhaltens | 146 | ||
d) Die systematische Auslegung bei der Bestechung und der Bestechlichkeit und im Nebenstrafrecht | 147 | ||
II. Delikte, die nicht durch Äußerungen begangen werden können | 148 | ||
1. Beispiel: Die "Trunkenheit im Verkehr" | 149 | ||
2. Die allgemeine Behandlung der "eigenhändigen Delikte" | 151 | ||
III. Delikte, die regelmäßig durch Äußerungen begangen werden | 151 | ||
1. Eine eindeutige Auslegung des Tatbestands als "Äußerungsdelikt" ist nicht möglich | 152 | ||
2. Die Herbeiführung des Erfolgs ohne Kommunikation ist statistisch unwahrscheinlich | 152 | ||
3. Exkurs: Die handlungskoordinierende Funktion von Kommunikation in der menschlichen Gesellschaft | 153 | ||
4. Das geschützte Rechtsgut ist "porös" | 154 | ||
5. Die Entstehung von Zweifelsfällen | 155 | ||
IV. Delikte, die den Umgang mit Äußerungen erfassen | 156 | ||
1. Verfälschung und Hervorbringung | 156 | ||
2. Vernichtung, Beschädigung und Vorenthalten | 158 | ||
3. Gebrauch und Weitergabe | 158 | ||
V. Delikte, die an äußerungsähnliche Strukturen anknüpfen | 159 | ||
1. Der Täter "kommuniziert" mit einer Maschine | 160 | ||
2. Eine Maschine "kommuniziert" mit einem Menschen – Straftatbestände, die an den Umgang mit äußerungsähnlichen Verkörperungen anknüpfen | 162 | ||
VI. Ergebnis | 164 | ||
9. Abschnitt: Die Beurteilungsbasis für die Gefährlichkeit eines möglichen Kausalverlaufs | 165 | ||
I. Der Beurteilungszeitpunkt – ex ante oder ex post? | 166 | ||
1. Der Ex-post-Zeitpunkt | 166 | ||
2. Die Maßgeblichkeit des Ex-ante-Zeitpunkts | 167 | ||
a) Die Begründung durch die Bestimmungsfunktion der Verhaltensnormen | 167 | ||
b) Die Folgen der Ex-ante-Betrachtung | 168 | ||
II. Die genaue Beschreibung des Beurteilungswissens | 169 | ||
1. Objektiver Dritter aus dem Verkehrskreis des Täters | 169 | ||
a) Der "objektive Dritte" | 169 | ||
b) Der Verkehrskreis des Täters | 170 | ||
2. Zurechnung von individuellem Sonderwissen | 171 | ||
3. Rein individuelle Bestimmung des Wissensbestandes? | 172 | ||
4. Stellungnahme in Bezug auf die Wissensgrundlage bei der Bedeutungszuschreibung von Äußerungen | 172 | ||
III. Das Wissen beim Verhalten "Äußerung" | 173 | ||
1. Das Grundwissen | 173 | ||
a) Allgemeine Regeln der Bedeutungszuschreibung in der deutschen Sprache | 173 | ||
b) Umgangssprache | 174 | ||
c) Verbreitete Gesten | 174 | ||
2. Das Rollenwissen | 175 | ||
a) Fachsprache | 176 | ||
b) Privater Sprachgebrauch | 177 | ||
3. Das Sonderwissen | 177 | ||
a) Vereinbarte Bedeutungszuschreibungsregeln | 178 | ||
b) Zufällige Kenntniserlangung von Rollenwissen | 179 | ||
4. Komplette Individualisierung des Beurteilungswissens? | 179 | ||
IV. Die Besonderheiten des Wissens um Bedeutungszuschreibungsregeln | 180 | ||
1. Die nahezu unendliche Anzahl der Bedeutungszuschreibungsregeln | 180 | ||
2. Die "Vermischung" von Verkehrsanschauungen | 181 | ||
3. Die ungenaue Konturierung der Verkehrsanschauungen | 182 | ||
V. Die Besonderheiten bei der Anwendung des Wissensbestandes | 183 | ||
1. Keine "normale" Subsumtion möglich | 183 | ||
a) Beispiel | 183 | ||
b) Auswirkungen | 184 | ||
2. Auswege | 186 | ||
a) Umformulieren als Hilfsmittel | 186 | ||
b) Kompetenz zur Deutung | 187 | ||
VI. Exkurs: Fahrlässige Äußerungsdelikte | 189 | ||
1. Das fahrlässige Äußerungsdelikt des leichtfertigen Subventionsbetrugs (§ 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB) im Allgemeinen | 189 | ||
2. Das fahrlässige Äußerungsdelikt des leichtfertigen Subventionsbetrugs nicht als Ausnahme, Fahrlässigkeit im Bereich der Vermögensdelikte straflos zu lassen | 189 | ||
3. Das fahrlässige Äußerungsdelikt des leichtfertigen Subventionsbetrugs als Ausnahme, Fahrlässigkeit im Bereich der Äußerungsdelikte straflos zu lassen | 190 | ||
VII. Ergebnis | 191 | ||
10. Abschnitt: Abweichende Konzeption: Eindruck | 192 | ||
I. Der "Eindruck" als Gegenteil der "subjektiven Theorie" | 192 | ||
II. Einwände gegen die Relevanz des "Eindrucks" | 193 | ||
1. Die Unvorhersehbarkeit des "Eindrucks" | 193 | ||
2. "Korrektur" eines unzutreffenden "Eindrucks" auf subjektiver Ebene? | 194 | ||
3. Der unzutreffende "Eindruck" als Anknüpfungspunkt für weitere rechtliche Wertungen | 194 | ||
III. Zutreffende Aspekte im Konzept des "Eindrucks" | 195 | ||
11. Abschnitt: Anwendung der Erkenntnisse auf konkrete Fälle | 196 | ||
I. Fälle des "Scherzes" | 196 | ||
1. Die zivilrechtliche Scherzerklärung als objektiv ordnungsgemäße Erklärung | 197 | ||
2. Die zivilrechtliche Scherzerklärung als "missverstehbare" Erklärung | 197 | ||
3. Die Fälle des Nichtvorliegens einer zivilrechtlichen Erklärung als auch strafrechtlich irrelevanter "Scherz" | 198 | ||
II. Fälle des Nichtvorliegens eines eigenen Gedankeninhalts | 199 | ||
3. Teil: Die Erlaubtheit des Risikos | 202 | ||
12. Abschnitt: Die Notwendigkeit der Anerkennung eines Bereichs des "erlaubten Risikos" | 202 | ||
I. Die Notwendigkeit der Beschränkung des Bereichs unerlaubten obwohl voraussehbar "gefährlichen" Verhaltens | 203 | ||
1. Im Allgemeinen | 203 | ||
2. Im Speziellen bei Äußerungen | 204 | ||
II. Das "erlaubte Risiko" als Sozialadäquanz? | 205 | ||
1. Die Vagheit des Begriffs der sozialen Adäquanz | 205 | ||
2. Die Anerkennung des Prinzips der sozialen Adäquanz als Aushöhlung des Art 20 Abs. 3 GG | 206 | ||
a) Die Sozialädaquanz einer Verhaltensweise im Allgemeinen | 206 | ||
b) Die Sozialädaquanz einer Verhaltensweise als Hindernis ihres gesetzlichen Verbots | 207 | ||
III. Das "erlaubte Risiko" als freiheitssichernde Abgrenzung von Freiheitssphären | 208 | ||
1. Das "erlaubte Risiko" im Allgemeinen | 208 | ||
a) Das Urteil über die Erlaubtheit der Eingehung eines Risikos als Ergebnis einer Abwägung | 208 | ||
b) Die für die Abwägung geltenden Maßstäbe – die Bewertung durch "einfaches" Recht | 209 | ||
c) Die für die Abwägung geltenden Maßstäbe – die Bewertung durch Verfassungsrecht | 210 | ||
d) Nichtigkeit von Verfassungsrecht widersprechendem "einfachen" Recht | 211 | ||
e) Die "Wechselwirkungslehre" | 211 | ||
f) Ergebnis | 212 | ||
2. Das "erlaubte Risiko" in Bezug auf drittmotivierendes Verhalten | 213 | ||
a) Der Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz | 213 | ||
b) Der Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz als Bestandteil der "objektiven Wertordnung" des Grundgesetzes? | 214 | ||
c) Der Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz als Bestandteil der "einfachen" Rechtsordnung? | 214 | ||
d) Die mittelbare verfassungsrechtliche Verbürgung des Eigenverantwortlichkeitsgrundsatzes | 215 | ||
3. Das "erlaubte Risiko" in Bezug auf Äußerungen | 216 | ||
IV. Ergebnis | 216 | ||
13. Abschnitt: Einseitige Betonung der Gefahr: Konzeption der h.M. und Übertragung der Auslegungsvorschriften aus anderen Rechtsgebieten | 218 | ||
I. Objektiver Sinngehalt | 219 | ||
1. Der objektive Sinngehalt als vorgegebene Struktur in der Wirklichkeit? | 220 | ||
a) Der "psychologische" Begriff der Äußerung bei Kern | 220 | ||
b) Der strafrechtliche Begriff der Äußerung bei Kern | 221 | ||
c) Das "Weiterleben" von ontologischen Vorstellungen in der heutigen Zeit | 221 | ||
2. Der objektive Sinngehalt als Ergebnis einer Wertung | 223 | ||
a) Die "Objektivität" der Wertung – "objektiv" heißt nicht "generell" | 223 | ||
b) Die Anwendung der Wertungsmaßstäbe auf die Tatsachen | 223 | ||
c) Der "objektive" Sinngehalt als im Rezipienten voraussehbar reproduzierter Gedankeninhalt | 224 | ||
II. Auslegungsregeln aus anderen Rechtsgebieten | 224 | ||
1. Die Auslegung von Verwaltungsakten und Prozesshandlungen | 224 | ||
2. Die Auslegung im Zivilrecht als Vorbild für die Auslegung in anderen Rechtsgebieten | 225 | ||
3. Die Auslegung von Willenserklärungen im Zivilrecht im Einzelnen | 226 | ||
a) Die Auslegung einer Willenserklärung als Erforschung des wahren Willens aufgrund des "Empfängerhorizonts" | 226 | ||
b) Gemeinsamkeiten zur Auslegung im Strafrecht | 228 | ||
c) Unterschiede zur Auslegung im Strafrecht | 228 | ||
4. Die Vermischung von Vollendung, Versuch und Vorbereitung bei der Übertragung der zivilrechtlichen Auslegungslehre auf das Strafrecht | 229 | ||
a) Informationsübermittlung bereits zum Beginn eines Kommunikationsbeitrags? | 229 | ||
b) Rechtliche Wirkung erst mit formellem Abschluss und Zugang des Kommunikationsbeitrags? | 230 | ||
III. Zusammenfassung der Einwände gegen beide Konzeptionen | 231 | ||
14. Abschnitt: Ergänzung der Definition der (tatbestandsmäßigen) Äußerung durch Berücksichtigung des "erlaubten Risikos" | 233 | ||
I. Die bisherige Definition der Äußerung unter Berücksichtigung der Ex-ante-Perspektive | 233 | ||
II. Die Verwendungsdelikte | 234 | ||
1. Die Tathandlung des "Verwendens" eines Kennzeichens | 235 | ||
a) Die Einschränkung der Rechtsprechung | 235 | ||
b) Die Einschränkung der Literatur | 236 | ||
2. Die Struktur des "Verwendens" eines Kennzeichens | 237 | ||
a) Das Verwenden eines Kennzeichens als "Äußerung ohne erlaubtes Risiko" | 237 | ||
b) Die Überbürdung des Missverstehensrisikos auf den Verwender | 239 | ||
c) Die Verwendungsdelikte als "doppelt abstrakte Gefährdungsdelikte" | 240 | ||
3. Exkurs: Das verwendete Kennzeichen, insbesondere das verwechselungsfähige | 241 | ||
a) Die bisherige Definition des verwechselungsfähigen Kennzeichens (§ 86 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) | 241 | ||
b) Die heutige Definition des verwechselungsfähigen Kennzeichens (§ 86 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) | 242 | ||
III. Ergebnis | 243 | ||
15. Abschnitt: Die Wertungen der Grundrechte als Ausgangspunkt für die Umschreibung des erlaubten Risikos | 245 | ||
I. Die Beschränkung der Betrachtung auf die Meinungs- und Kunstfreiheit | 245 | ||
1. Die praktische Wichtigkeit der Meinungs- und Kunstfreiheit | 246 | ||
2. Die Meinungsfreiheit als "Muttergrundrecht" bei kommunikativer Betätigung | 247 | ||
II. Der Inhalt und die Struktur der Meinungsfreiheit | 247 | ||
1. Der Begriff der Meinung (insbesondere im Gegensatz zur Tatsachenbehauptung) | 249 | ||
2. Die Unfruchtbarkeit des bloßen Anknüpfens an den verfassungsrechtlichen Begriff der Meinung | 250 | ||
3. Die Begriffe des "Äußerns" und "Verbreitens" | 250 | ||
4. Die Struktur des grundrechtlichen Schutzes von Kommunikation | 252 | ||
III. Der Zweck der Etablierung der Meinungsfreiheit | 253 | ||
1. Die individualrechtliche Komponente der Meinungsfreiheit | 254 | ||
2. Die Notwendigkeit der Existenz einer überindividuellen Komponente in der Meinungsfreiheit | 255 | ||
3. Der Inhalt des überindividuellen Zwecks der Meinungsfreiheit | 256 | ||
a) Selektion im "Kampf der Meinungen" | 256 | ||
b) Synthese verschiedener Meinungen | 256 | ||
c) Die Schaffung von genuin "Neuem" bei der Synthese | 257 | ||
4. Das überindividuelle Element als hinter der Norm stehende (abstrakte) Vermutung der Nützlichkeit | 258 | ||
5. Das überindividuelle Element als Öffnung der Rechtsordnung auf Zukunftsprobleme | 259 | ||
6. Das Verhältnis des individuellen und kollektiven Elements der Meinungsfreiheit zueinander | 260 | ||
IV. Der Inhalt der Kunstfreiheit | 260 | ||
1. Die "Mannigfaltigkeit des Aussagegehalts" als Merkmal der Kunst im Sinne des Art 5 Abs. 3 GG | 261 | ||
2. Größerer Bereich der möglichen negativen Wirkungen | 261 | ||
3. Besondere Schutzbedürftigkeit der möglichen positiven Wirkungen | 262 | ||
4. Beispiele | 262 | ||
a) Kunst und Pornografie | 262 | ||
b) Satire als Kunst | 263 | ||
c) Der Übergang von der Kunst- zur Meinungsfreiheit | 264 | ||
V. Die "Übertragungsmetapher" | 265 | ||
1. Der Inhalt der "Übertragungsmetapher" | 266 | ||
2. Die Kritik an der "Übertragungsmetapher" | 266 | ||
3. Neuere Vorstellungen über Kommunikation | 267 | ||
4. Das Problem des Übergangs vom Vorbereitungsstadium zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch zur Vollendung des Delikts | 268 | ||
5. Der "Erfolg" der "Übertragungsmetapher" in der Rechtswissenschaft | 269 | ||
VI. Zusammenfassung: Die Auswirkungen auf die Auslegungsregeln | 270 | ||
1. Die Auslegung einer Äußerung als Ergebnis einer Abwägung | 270 | ||
2. Fallgruppen eines "klaren" Abwägungsergebnisses | 271 | ||
a) "Eindeutige" Äußerungen | 271 | ||
b) Strafrechtlich relevante "zivilrechtliche Willenserklärungen" | 271 | ||
16. Abschnitt: Mögliche Einwände gegen dieses Konzept | 273 | ||
I. "Liquidierung" des Ehrenschutzes? | 273 | ||
1. Ursachen und Folgen eines falschen Verständnisses des Art 5 Abs. 2 GG als Ausgangspunkt der Kritik | 273 | ||
2. Der tatsächliche Kritikpunkt: übergroßer Einfluss der Meinungsfreiheit | 274 | ||
3. Ein falsches Verständnis von Kommunikation als Grundlage der Kritik | 274 | ||
a) Die unzutreffende Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 274 | ||
b) Die unzulässige Reduktion von Kommunikation auf die Übertragung eines Inhalts | 275 | ||
II. Unanwendbarkeit des Art 5 Abs. 1 GG auf Auslegungsfragen? | 276 | ||
1. Die Auslegung als Tatsachenfeststellung? | 276 | ||
2. Der Unterschied zwischen Tat- und Rechtsfrage im Allgemeinen | 277 | ||
3. Die Auslegung von Äußerungen als Rechtsfrage im materiellen Sinne | 278 | ||
III. "Unnatürliche" Aufspaltung der Wirkungen eines Grundrechts? | 278 | ||
1. Die Einwirkung öffentlich-rechtlicher Dogmatik auf das Strafrecht | 279 | ||
2. Exkurs: Die Erklärung der rechtfertigenden Wirkung des § 193 StGB | 281 | ||
a) Die Regelung des § 193 StGB | 281 | ||
b) Die Interessenabwägung als "Kernstück" des § 193 StGB | 282 | ||
c) Die Konkretisierung des Interesses als Abgrenzungsmerkmal zur Auslegung | 283 | ||
d) Die in der Dogmatik bekannte Unterscheidung von "Globalabwägung" und "Abwägung konkreter Interessen" | 283 | ||
4. Teil: Schlussbetrachtung | 285 | ||
17. Abschnitt: Ergebnis und beispielhafte Anwendung auf konkrete Fälle | 285 | ||
I. Ein "Schema" zur Auslegung von Äußerungen | 285 | ||
1. Der erste Schritt: Erfassung des gesamten Kontextes im "Empfängerhorizont" | 285 | ||
a) Grundlage der Auslegung: Beschreibung der Lage des Empfängers | 286 | ||
b) Beispiel: Die Entscheidung des BVerfG zu "Soldaten-sind-Mörder" | 286 | ||
2. Der zweite Schritt: Relativierung des Empfängerhorizonts durch die Vorhersehbarkeit der Deutung | 288 | ||
3. Der dritte Schritt: Bestimmung möglicher anderer Verständnismöglichkeiten | 289 | ||
a) Beispiel: Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zu "Verkehrskontrolle als ,Wegelagerei‘" | 290 | ||
b) Beispiel: Die Entscheidung des BVerfG zu "Soldaten-sind-Mörder" | 291 | ||
4. Der vierte Schritt: Abwägung | 291 | ||
a) Der Einfluss der betroffenen Rechtsgüter und die Breite des Feldes der voraussehbaren Verständnismöglichkeiten | 291 | ||
b) Beispiel: Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zu "Verkehrskontrolle als ,Wegelagerei‘" | 292 | ||
II. Zusammenfassung und Ausblick | 292 | ||
Literaturverzeichnis | 295 | ||
Sachregister | 310 |