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Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht

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Rahmlow, M. (2006). Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht. Ein Beitrag zur Konkretisierung der Lehre von der objektiven Zurechnung bei der Tathandlung »Äußerung«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51836-4
Rahmlow, Matthias. Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht: Ein Beitrag zur Konkretisierung der Lehre von der objektiven Zurechnung bei der Tathandlung »Äußerung«. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51836-4
Rahmlow, M (2006): Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht: Ein Beitrag zur Konkretisierung der Lehre von der objektiven Zurechnung bei der Tathandlung »Äußerung«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51836-4

Format

Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht

Ein Beitrag zur Konkretisierung der Lehre von der objektiven Zurechnung bei der Tathandlung »Äußerung«

Rahmlow, Matthias

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 161

(2006)

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Abstract

Viele Straftaten können nur durch das bestimmte Verhalten der "Äußerung" begangen werden. Paradigmatisch hierfür steht die Beleidigung, aber auch weitere Tatbestände - angefangen von der "Volksverhetzung" über das "öffentliche Aufrufen zu Straftaten" bis zur "Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften" - statuieren Äußerungsdelikte. Ebenso werden Betrug, falsche Verdächtigungen oder Anstiftungen zu Straftaten meistens durch Äußerungen begangen.

Matthias Rahmlow stellt zunächst dar, dass die Auslegung der konkreten Äußerung die Schlüsselfunktion für die rechtliche Beurteilung des Falles einnimmt. Das wird z. B. an dem erbitterten Streit um die Äußerung "Soldaten sind Mörder" deutlich. Hier bewegt sich die Diskussion eingefahren zwischen den Positionen "Betonung der Meinungsfreiheit" und "Gewährleistung des Ehrenschutzes", ohne in den Mittelpunkt zu stellen, was inhaltlich geäußert wurde. Ausgehend vom Beispiel der Beleidigung stellt der Autor dar, welche spezielle Art von Kausalverlauf durch das Verbot (und die Bestrafung) von Äußerungen verhindert werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann verallgemeinert auf die Begehung jeglicher Straftat durch Äußerung und es werden die Grundlinien einer Lehre der "Auslegung von Äußerungen im Strafrecht" entwickelt.

Der Autor beschreibt im Ergebnis die Regeln der objektiven Zurechnung im Bereich der Begehung von Straftaten durch Äußerung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
1. Teil: Einleitung 21
1. Abschnitt: Problemaufriss 21
I. Die Äußerungsdelikte als verhaltensgebundene Delikte 22
II. Die Auslegungsbedürftigkeit von Äußerungen im Strafrecht 23
1. Auslegung von menschlichem Verhalten im Recht 24
2. Die Bedeutung der Auslegung von Äußerungen im Strafrecht 25
a) Die herkömmliche Abgrenzung von Gesetzesauslegung und Auslegung einer Äußerung 26
b) Das Problem der rechtlichen Legitimation von Auslegungsgrundsätzen für Äußerungen 27
c) Integration der Auslegung der Äußerung in die Auslegung des Gesetzes? 29
3. Die Auslegung als Teil der Bestimmung des unerlaubten Verhaltens 30
a) Auslegung von Äußerungen auch bei "Nicht-Äußerungsdelikten" 30
b) Der "Abstand" zwischen textlicher Fassung der Norm und subsumtionsfähigem Obersatz 32
III. Ergebnis 33
2. Abschnitt: Grund der Untersuchung 35
I. Intensivierung der (straf-)rechtlichen Regelungen von Kommunikation als "Vorfeldkriminalisierung" oder "Klimaschutz" 36
1. Der "Kernbereich" des klassischen Strafrechts 36
2. Vorfeldkriminalisierungen 36
3. Der Zusammenhang zwischen Vorfeldkriminalisierungen, "Klimaschutz" und Äußerungen als Tathandlungen 37
II. Die besondere Qualität der (straf-)rechtlichen Regelung von Kommunikation 38
1. Das strafrechtlich sanktionierte Verbot einer Äußerung als Eingriff in Art 5 GG 39
a) Das Verhältnis von strafrechtlich sanktionierten Verboten und Grundrechten im Allgemeinen 39
b) Das Verhältnis von strafrechtlich sanktionierten Verboten und Grundrechten im Allgemeinen bei den Äußerungsdelikten 40
c) Auswirkungen 40
2. Sonstige Eingriffe in Art 5 GG aufgrund strafrechtlicher Vorgaben 41
a) Eingriffe durch Strafverfolgungsmaßnahmen 41
b) Eingriffe durch in anderen Rechtsgebieten zu verortende Eingriffe 42
III. Die besondere Vielfalt der sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten: Die "Umgehungsproblematik" 44
IV. Die unzureichende Erfassung der Problematik (am Beispiel von "Soldaten-sind-Mörder") 45
1. Der Ehrbegriff als vermeintliches Zentralproblem 46
a) Die tatsächliche Relevanz der Ehrbegriffe 46
b) Die Geschichte der Beschreibung von Auslegungsproblemen als "richtige" Bestimmung des Ehrbegriffs 47
c) Die heutigen Auswirkungen des Diskussionsverlaufs 47
2. Die Auslegung der Äußerung als tatsächliches Zentralproblem 49
V. Ergebnis 50
3. Abschnitt: Gang der weiteren Untersuchung 51
I. Der erste Teil der Untersuchung 51
II. Der zweite Teil der Untersuchung 52
III. Die Anwendung der Untersuchungsergebnisse 53
2. Teil: Das Risiko 54
4. Abschnitt: Das Strafrecht als Rechtsgüterschutz 54
I. Inhaltsbestimmung des Begriffs "Rechtsgut" 55
1. Systemimmanenter Rechtsgutsbegriff 56
2. Systemkritischer Rechtsgutsbegriff 58
II. Eine Systematisierung der Delikte anhand des Rechtsgutsbegriffs (am Beispiel der Urkundenfälschung) 59
1. Die Urkundenfälschung als "Erfolgsdelikt" 59
2. Die Urkundenfälschung als "abstraktes Gefährdungsdelikt" 60
3. Die Urkundenfälschung als "verhaltensgebundenes Delikt" 61
4. Verallgemeinerung und Konsequenzen 61
III. Inwieweit lassen sich die anerkannten Rechtsgüter auf den Schutz grundlegenderer Werte zurückführen? 63
1. Monistische Konzepte 63
a) Das "personale" monistische Konzept 63
b) Das "staatliche" monistische Konzept 63
2. Dualistische Konzeption 64
3. Konsequenzen für die Betrachtung der Äußerungsdelikte 64
IV. Die Bedeutung der Kausalität 65
1. Die Bedeutung der Kausalität bei Delikten, die eine Beeinträchtigung des "Grund-Rechtsgutes" voraussetzen 65
2. Die Bedeutung der Kausalität bei Delikten, die eine (konkrete) Gefährdung des "Grund-Rechtsgutes" voraussetzen 67
3. Die Bedeutung der Kausalität bei Delikten, die eine abstrakte Gefährdung des "Grund-Rechtsgutes" genügen lassen 68
a) Erfüllung des Tatbestandes durch tatsächlich erfolgsmächtiges Verhalten 69
b) Erfüllung des Tatbestandes durch möglicherweise erfolgsmächtiges Verhalten 69
c) Erfüllung des Tatbestandes auch durch nicht erfolgsmächtiges Verhalten 69
4. Die Legitimität der Schaffung abstrakter Gefährdungstatbestände 70
a) Die Menge der überkommenen abstrakten Gefährdungsdelikte 70
b) Unkontrollierbarkeit der geschaffenen Gefahrenlagen 71
c) Mittelbare Gefahren – insbesondere die Vorbildwirkung 71
d) Die Ungeklärtheit des Ablaufs eines Motivationsprozesses 72
5. Ergebnis 73
V. Ergebnis 74
5. Abschnitt: Das Verbot von Äußerungen als nur mittelbarer Rechtsgüterschutz 76
I. Einschränkung der Betrachtung auf § 185 StGB in der Konstellation der Äußerung gegenüber dem Beleidigten 77
1. Entbehrlichkeit solcher Betrachtungen beim Schutz der Ehre? 77
2. Der Anfangs- und Endpunkt des zu verhindernden Kausalverlaufs 79
3. Die Gründe für die Strukturierung des § 185 StGB (in der Variante der Äußerung gegenüber dem Beleidigten) als abstraktes Gefährdungsdelikt der "personalen Entfaltung" und als verhaltensgebundenes Delikt 81
a) Die Beleidigung als abstraktes Gefährdungsdelikt 82
b) Die Beleidigung als verhaltensgebundenes Delikt 82
4. Eine psychische Reaktion auf die Äußerung als notwendiger Bestandteil des Kausalverlaufs? 84
a) Faktischer Ehrbegriff 85
b) Normativer Ehrbegriff 86
5. Die prinzipielle Verstehbarkeit für den Beleidigten als Bestandteil des Handlungsunrechts 87
II. Ausweitung der Betrachtung auf die Konstellation der Äußerung gegenüber Dritten 88
1. Der Anfangs- und Endpunkt des zu verhindernden Kausalverlaufs 89
2. Die Gründe für die Strukturierung des § 185 StGB (in der Variante der Äußerung gegenüber Dritten) als abstraktes Gefährdungsdelikt gegen die "personale Entfaltung" 90
3. Die prinzipielle Verstehbarkeit für den Rezipienten als Bestandteil des Handlungsunrechts 91
III. Ausweitung der Betrachtung auf alle Äußerungen, bei denen die Verbotenheit am Inhalt anknüpft 92
1. Straftatbestände, die "zwischen" Beleidigung und Anstiftung stehen (insbes. § 130 Abs. 1 StGB) 92
a) Die Volksverhetzung als "abgemilderte" Form der Anstiftung 93
b) Die Volksverhetzung als "gefährlichere" Form der Beleidigung 93
2. Anstiftung und anstiftungsähnliche Tatbestände 94
3. Sonstige Begehung von Straftaten durch Äußerung 95
IV. Exkurs: Eine Parallele beim Betrug: der "Betrug durch Behaupten wahrer Tatsachen" 96
1. Die Konstellation 97
2. Verstoß gegen das Analogieverbot? 98
3. Missachtung des Selbstverantwortungsprinzips? 99
4. Die Richtigkeit der Figur 99
V. Ergebnis 101
6. Abschnitt: Abweichende Konzeptionen: "Subjektive" Theorie der Rechtsprechung und Ansicht von Klug 102
I. "Auslegungsregeln" in der Rechtsprechung - insbesondere die "subjektive" Theorie des Reichsgerichts 102
1. Die nur teilweise Befassung mit der Problematik aufgrund des Revisionsrechts 102
2. Darstellung der Position anhand einiger verallgemeinerungsfähiger Beispiele 103
3. Einwände gegen die "subjektive Theorie" 104
a) Die "subjektive Theorie" als Gesinnungsstrafrecht? 104
b) Die "subjektive Theorie" als Vermischung von Vollendung, Versuch und Vorbereitung 106
c) Exkurs: Die Grundlagen der "subjektiven Theorie" 107
4. Ergebnis 108
II. Übertragung der Auslegungsregeln für Gesetze (Klug) 108
1. Der Gehalt der Auslegungscanones bei Übertragung auf Äußerungen 109
2. Einwände gegen die Ansicht Klugs 109
a) Die Unterschiede in der Sprachverwendung des Gesetzgebers und einer sich äußernden natürlichen Person 111
b) Die Unterschiede zwischen gesetzlicher Systematik und hinter Äußerungen stehender Systematik 112
c) Weitere Unterschiede 114
3. Die Anerkennung der Ansicht Klugs als Verstoß gegen das Postulat der Identität von Auslegung der Äußerung und Auslegung des Gesetzes 115
4. Ergebnis 115
III. Ergebnis 116
7. Abschnitt: Die Abgrenzung des durch Verbot von Äußerungen bewirkten mittelbaren Rechtsgüterschutzes von anderen Fällen des mittelbaren Rechtsgüterschutzes (Definition der Äußerung) 118
I. Vorüberlegungen zur Definition der Äußerung 118
1. Die "Äußerung" als außerrechtlicher Begriff? 119
2. Die Notwendigkeit, Begriffe rein rechtlich zu definieren 120
3. Die Bildung von Definitionen nach dem damit verfolgten Zweck 121
a) Der Zweck als gleiche Behandlung gleicher Fälle 121
b) Die Berücksichtigung von Ungleichheiten 122
c) Überlegungen zur Vorgehensweise bei der Entwicklung einer Definition 123
4. Ergebnis 124
II. Vermittlung eines Gedankeninhalts (Abgrenzung der Äußerung von der Tatsachenmanipulation) 124
1. Darstellung der Problematik anhand des § 164 Abs. 1 StGB 125
a) Der durch § 164 Abs. 1 StGB bewirkte Rechtsgüterschutz als mittelbarer Rechtsgüterschutz im Allgemeinen 126
b) Der durch § 164 Abs. 1 StGB bewirkte Rechtsgüterschutz durch Verhinderung der Vermittlung (falscher) Information 126
2. Der vermittelte Informationsgehalt als Gedankeninhalt 127
3. Exkurs: Die Verknüpfung von Zeichen und Gedankeninhalt durch die Verkehrsanschauung - am Beispiel des Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) 128
a) Abschichtung der Ansicht, die keine Einwirkung auf das Vorstellungsbild verlangt 129
b) Die Einwirkung auf das Vorstellungsbild als "Äußerung"? 129
III. Gedankeninhalt des Täters (Abgrenzung der Äußerung eines Gedankeninhalts von der Verbreitung eines Gedankeninhalts) 131
1. Die Verbreitungstatbestände als Kriminalisierungen im Vorfeld von Äußerungen 131
2. Der Zusammenhang zwischen "Äußern" und "Verbreiten" 133
3. Die Beziehung zwischen dem Gedankeninhalt der Äußerung und der Täterpsyche 134
4. Exkurs: Die Äußerungsdelikte als Pflichtdelikte? 136
IV. Keine Erkennbarkeit des konkret Äußernden 138
V. Ergebnis der Definition 138
8. Abschnitt: Exkurs – Allgemeines zu Tatbeständen, die in einem Zusammenhang mit der Struktur der Äußerung stehen 139
I. Die Äußerungsdelikte 140
1. Delikte, die allgemein als Äußerungsdelikte anerkannt sind 140
2. Die Wortsinngrenze (Art 103 Abs. 2 GG) als Grund, ein Delikt als Äußerungsdelikt anzusehen 141
a) Die Wortsinngrenze im Allgemeinen 141
b) Der Wortsinn einiger beispielhafter Handlungsbeschreibungen 142
c) Das Verhältnis zu den anderen Auslegungsmethoden 143
3. Die systematische Auslegung als Grund, ein Delikt als Äußerungsdelikt anzusehen 144
a) Die systematische Auslegung innerhalb einer Vorschrift 144
b) Die systematische Auslegung anhand der Gesamtrechtsordnung im Allgemeinen 146
c) Die systematische Auslegung im Bereich der Regelung wirtschaftlichen Verhaltens 146
d) Die systematische Auslegung bei der Bestechung und der Bestechlichkeit und im Nebenstrafrecht 147
II. Delikte, die nicht durch Äußerungen begangen werden können 148
1. Beispiel: Die "Trunkenheit im Verkehr" 149
2. Die allgemeine Behandlung der "eigenhändigen Delikte" 151
III. Delikte, die regelmäßig durch Äußerungen begangen werden 151
1. Eine eindeutige Auslegung des Tatbestands als "Äußerungsdelikt" ist nicht möglich 152
2. Die Herbeiführung des Erfolgs ohne Kommunikation ist statistisch unwahrscheinlich 152
3. Exkurs: Die handlungskoordinierende Funktion von Kommunikation in der menschlichen Gesellschaft 153
4. Das geschützte Rechtsgut ist "porös" 154
5. Die Entstehung von Zweifelsfällen 155
IV. Delikte, die den Umgang mit Äußerungen erfassen 156
1. Verfälschung und Hervorbringung 156
2. Vernichtung, Beschädigung und Vorenthalten 158
3. Gebrauch und Weitergabe 158
V. Delikte, die an äußerungsähnliche Strukturen anknüpfen 159
1. Der Täter "kommuniziert" mit einer Maschine 160
2. Eine Maschine "kommuniziert" mit einem Menschen – Straftatbestände, die an den Umgang mit äußerungsähnlichen Verkörperungen anknüpfen 162
VI. Ergebnis 164
9. Abschnitt: Die Beurteilungsbasis für die Gefährlichkeit eines möglichen Kausalverlaufs 165
I. Der Beurteilungszeitpunkt – ex ante oder ex post? 166
1. Der Ex-post-Zeitpunkt 166
2. Die Maßgeblichkeit des Ex-ante-Zeitpunkts 167
a) Die Begründung durch die Bestimmungsfunktion der Verhaltensnormen 167
b) Die Folgen der Ex-ante-Betrachtung 168
II. Die genaue Beschreibung des Beurteilungswissens 169
1. Objektiver Dritter aus dem Verkehrskreis des Täters 169
a) Der "objektive Dritte" 169
b) Der Verkehrskreis des Täters 170
2. Zurechnung von individuellem Sonderwissen 171
3. Rein individuelle Bestimmung des Wissensbestandes? 172
4. Stellungnahme in Bezug auf die Wissensgrundlage bei der Bedeutungszuschreibung von Äußerungen 172
III. Das Wissen beim Verhalten "Äußerung" 173
1. Das Grundwissen 173
a) Allgemeine Regeln der Bedeutungszuschreibung in der deutschen Sprache 173
b) Umgangssprache 174
c) Verbreitete Gesten 174
2. Das Rollenwissen 175
a) Fachsprache 176
b) Privater Sprachgebrauch 177
3. Das Sonderwissen 177
a) Vereinbarte Bedeutungszuschreibungsregeln 178
b) Zufällige Kenntniserlangung von Rollenwissen 179
4. Komplette Individualisierung des Beurteilungswissens? 179
IV. Die Besonderheiten des Wissens um Bedeutungszuschreibungsregeln 180
1. Die nahezu unendliche Anzahl der Bedeutungszuschreibungsregeln 180
2. Die "Vermischung" von Verkehrsanschauungen 181
3. Die ungenaue Konturierung der Verkehrsanschauungen 182
V. Die Besonderheiten bei der Anwendung des Wissensbestandes 183
1. Keine "normale" Subsumtion möglich 183
a) Beispiel 183
b) Auswirkungen 184
2. Auswege 186
a) Umformulieren als Hilfsmittel 186
b) Kompetenz zur Deutung 187
VI. Exkurs: Fahrlässige Äußerungsdelikte 189
1. Das fahrlässige Äußerungsdelikt des leichtfertigen Subventionsbetrugs (§ 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB) im Allgemeinen 189
2. Das fahrlässige Äußerungsdelikt des leichtfertigen Subventionsbetrugs nicht als Ausnahme, Fahrlässigkeit im Bereich der Vermögensdelikte straflos zu lassen 189
3. Das fahrlässige Äußerungsdelikt des leichtfertigen Subventionsbetrugs als Ausnahme, Fahrlässigkeit im Bereich der Äußerungsdelikte straflos zu lassen 190
VII. Ergebnis 191
10. Abschnitt: Abweichende Konzeption: Eindruck 192
I. Der "Eindruck" als Gegenteil der "subjektiven Theorie" 192
II. Einwände gegen die Relevanz des "Eindrucks" 193
1. Die Unvorhersehbarkeit des "Eindrucks" 193
2. "Korrektur" eines unzutreffenden "Eindrucks" auf subjektiver Ebene? 194
3. Der unzutreffende "Eindruck" als Anknüpfungspunkt für weitere rechtliche Wertungen 194
III. Zutreffende Aspekte im Konzept des "Eindrucks" 195
11. Abschnitt: Anwendung der Erkenntnisse auf konkrete Fälle 196
I. Fälle des "Scherzes" 196
1. Die zivilrechtliche Scherzerklärung als objektiv ordnungsgemäße Erklärung 197
2. Die zivilrechtliche Scherzerklärung als "missverstehbare" Erklärung 197
3. Die Fälle des Nichtvorliegens einer zivilrechtlichen Erklärung als auch strafrechtlich irrelevanter "Scherz" 198
II. Fälle des Nichtvorliegens eines eigenen Gedankeninhalts 199
3. Teil: Die Erlaubtheit des Risikos 202
12. Abschnitt: Die Notwendigkeit der Anerkennung eines Bereichs des "erlaubten Risikos" 202
I. Die Notwendigkeit der Beschränkung des Bereichs unerlaubten obwohl voraussehbar "gefährlichen" Verhaltens 203
1. Im Allgemeinen 203
2. Im Speziellen bei Äußerungen 204
II. Das "erlaubte Risiko" als Sozialadäquanz? 205
1. Die Vagheit des Begriffs der sozialen Adäquanz 205
2. Die Anerkennung des Prinzips der sozialen Adäquanz als Aushöhlung des Art 20 Abs. 3 GG 206
a) Die Sozialädaquanz einer Verhaltensweise im Allgemeinen 206
b) Die Sozialädaquanz einer Verhaltensweise als Hindernis ihres gesetzlichen Verbots 207
III. Das "erlaubte Risiko" als freiheitssichernde Abgrenzung von Freiheitssphären 208
1. Das "erlaubte Risiko" im Allgemeinen 208
a) Das Urteil über die Erlaubtheit der Eingehung eines Risikos als Ergebnis einer Abwägung 208
b) Die für die Abwägung geltenden Maßstäbe – die Bewertung durch "einfaches" Recht 209
c) Die für die Abwägung geltenden Maßstäbe – die Bewertung durch Verfassungsrecht 210
d) Nichtigkeit von Verfassungsrecht widersprechendem "einfachen" Recht 211
e) Die "Wechselwirkungslehre" 211
f) Ergebnis 212
2. Das "erlaubte Risiko" in Bezug auf drittmotivierendes Verhalten 213
a) Der Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz 213
b) Der Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz als Bestandteil der "objektiven Wertordnung" des Grundgesetzes? 214
c) Der Eigenverantwortlichkeitsgrundsatz als Bestandteil der "einfachen" Rechtsordnung? 214
d) Die mittelbare verfassungsrechtliche Verbürgung des Eigenverantwortlichkeitsgrundsatzes 215
3. Das "erlaubte Risiko" in Bezug auf Äußerungen 216
IV. Ergebnis 216
13. Abschnitt: Einseitige Betonung der Gefahr: Konzeption der h.M. und Übertragung der Auslegungsvorschriften aus anderen Rechtsgebieten 218
I. Objektiver Sinngehalt 219
1. Der objektive Sinngehalt als vorgegebene Struktur in der Wirklichkeit? 220
a) Der "psychologische" Begriff der Äußerung bei Kern 220
b) Der strafrechtliche Begriff der Äußerung bei Kern 221
c) Das "Weiterleben" von ontologischen Vorstellungen in der heutigen Zeit 221
2. Der objektive Sinngehalt als Ergebnis einer Wertung 223
a) Die "Objektivität" der Wertung – "objektiv" heißt nicht "generell" 223
b) Die Anwendung der Wertungsmaßstäbe auf die Tatsachen 223
c) Der "objektive" Sinngehalt als im Rezipienten voraussehbar reproduzierter Gedankeninhalt 224
II. Auslegungsregeln aus anderen Rechtsgebieten 224
1. Die Auslegung von Verwaltungsakten und Prozesshandlungen 224
2. Die Auslegung im Zivilrecht als Vorbild für die Auslegung in anderen Rechtsgebieten 225
3. Die Auslegung von Willenserklärungen im Zivilrecht im Einzelnen 226
a) Die Auslegung einer Willenserklärung als Erforschung des wahren Willens aufgrund des "Empfängerhorizonts" 226
b) Gemeinsamkeiten zur Auslegung im Strafrecht 228
c) Unterschiede zur Auslegung im Strafrecht 228
4. Die Vermischung von Vollendung, Versuch und Vorbereitung bei der Übertragung der zivilrechtlichen Auslegungslehre auf das Strafrecht 229
a) Informationsübermittlung bereits zum Beginn eines Kommunikationsbeitrags? 229
b) Rechtliche Wirkung erst mit formellem Abschluss und Zugang des Kommunikationsbeitrags? 230
III. Zusammenfassung der Einwände gegen beide Konzeptionen 231
14. Abschnitt: Ergänzung der Definition der (tatbestandsmäßigen) Äußerung durch Berücksichtigung des "erlaubten Risikos" 233
I. Die bisherige Definition der Äußerung unter Berücksichtigung der Ex-ante-Perspektive 233
II. Die Verwendungsdelikte 234
1. Die Tathandlung des "Verwendens" eines Kennzeichens 235
a) Die Einschränkung der Rechtsprechung 235
b) Die Einschränkung der Literatur 236
2. Die Struktur des "Verwendens" eines Kennzeichens 237
a) Das Verwenden eines Kennzeichens als "Äußerung ohne erlaubtes Risiko" 237
b) Die Überbürdung des Missverstehensrisikos auf den Verwender 239
c) Die Verwendungsdelikte als "doppelt abstrakte Gefährdungsdelikte" 240
3. Exkurs: Das verwendete Kennzeichen, insbesondere das verwechselungsfähige 241
a) Die bisherige Definition des verwechselungsfähigen Kennzeichens (§ 86 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) 241
b) Die heutige Definition des verwechselungsfähigen Kennzeichens (§ 86 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) 242
III. Ergebnis 243
15. Abschnitt: Die Wertungen der Grundrechte als Ausgangspunkt für die Umschreibung des erlaubten Risikos 245
I. Die Beschränkung der Betrachtung auf die Meinungs- und Kunstfreiheit 245
1. Die praktische Wichtigkeit der Meinungs- und Kunstfreiheit 246
2. Die Meinungsfreiheit als "Muttergrundrecht" bei kommunikativer Betätigung 247
II. Der Inhalt und die Struktur der Meinungsfreiheit 247
1. Der Begriff der Meinung (insbesondere im Gegensatz zur Tatsachenbehauptung) 249
2. Die Unfruchtbarkeit des bloßen Anknüpfens an den verfassungsrechtlichen Begriff der Meinung 250
3. Die Begriffe des "Äußerns" und "Verbreitens" 250
4. Die Struktur des grundrechtlichen Schutzes von Kommunikation 252
III. Der Zweck der Etablierung der Meinungsfreiheit 253
1. Die individualrechtliche Komponente der Meinungsfreiheit 254
2. Die Notwendigkeit der Existenz einer überindividuellen Komponente in der Meinungsfreiheit 255
3. Der Inhalt des überindividuellen Zwecks der Meinungsfreiheit 256
a) Selektion im "Kampf der Meinungen" 256
b) Synthese verschiedener Meinungen 256
c) Die Schaffung von genuin "Neuem" bei der Synthese 257
4. Das überindividuelle Element als hinter der Norm stehende (abstrakte) Vermutung der Nützlichkeit 258
5. Das überindividuelle Element als Öffnung der Rechtsordnung auf Zukunftsprobleme 259
6. Das Verhältnis des individuellen und kollektiven Elements der Meinungsfreiheit zueinander 260
IV. Der Inhalt der Kunstfreiheit 260
1. Die "Mannigfaltigkeit des Aussagegehalts" als Merkmal der Kunst im Sinne des Art 5 Abs. 3 GG 261
2. Größerer Bereich der möglichen negativen Wirkungen 261
3. Besondere Schutzbedürftigkeit der möglichen positiven Wirkungen 262
4. Beispiele 262
a) Kunst und Pornografie 262
b) Satire als Kunst 263
c) Der Übergang von der Kunst- zur Meinungsfreiheit 264
V. Die "Übertragungsmetapher" 265
1. Der Inhalt der "Übertragungsmetapher" 266
2. Die Kritik an der "Übertragungsmetapher" 266
3. Neuere Vorstellungen über Kommunikation 267
4. Das Problem des Übergangs vom Vorbereitungsstadium zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch zur Vollendung des Delikts 268
5. Der "Erfolg" der "Übertragungsmetapher" in der Rechtswissenschaft 269
VI. Zusammenfassung: Die Auswirkungen auf die Auslegungsregeln 270
1. Die Auslegung einer Äußerung als Ergebnis einer Abwägung 270
2. Fallgruppen eines "klaren" Abwägungsergebnisses 271
a) "Eindeutige" Äußerungen 271
b) Strafrechtlich relevante "zivilrechtliche Willenserklärungen" 271
16. Abschnitt: Mögliche Einwände gegen dieses Konzept 273
I. "Liquidierung" des Ehrenschutzes? 273
1. Ursachen und Folgen eines falschen Verständnisses des Art 5 Abs. 2 GG als Ausgangspunkt der Kritik 273
2. Der tatsächliche Kritikpunkt: übergroßer Einfluss der Meinungsfreiheit 274
3. Ein falsches Verständnis von Kommunikation als Grundlage der Kritik 274
a) Die unzutreffende Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 274
b) Die unzulässige Reduktion von Kommunikation auf die Übertragung eines Inhalts 275
II. Unanwendbarkeit des Art 5 Abs. 1 GG auf Auslegungsfragen? 276
1. Die Auslegung als Tatsachenfeststellung? 276
2. Der Unterschied zwischen Tat- und Rechtsfrage im Allgemeinen 277
3. Die Auslegung von Äußerungen als Rechtsfrage im materiellen Sinne 278
III. "Unnatürliche" Aufspaltung der Wirkungen eines Grundrechts? 278
1. Die Einwirkung öffentlich-rechtlicher Dogmatik auf das Strafrecht 279
2. Exkurs: Die Erklärung der rechtfertigenden Wirkung des § 193 StGB 281
a) Die Regelung des § 193 StGB 281
b) Die Interessenabwägung als "Kernstück" des § 193 StGB 282
c) Die Konkretisierung des Interesses als Abgrenzungsmerkmal zur Auslegung 283
d) Die in der Dogmatik bekannte Unterscheidung von "Globalabwägung" und "Abwägung konkreter Interessen" 283
4. Teil: Schlussbetrachtung 285
17. Abschnitt: Ergebnis und beispielhafte Anwendung auf konkrete Fälle 285
I. Ein "Schema" zur Auslegung von Äußerungen 285
1. Der erste Schritt: Erfassung des gesamten Kontextes im "Empfängerhorizont" 285
a) Grundlage der Auslegung: Beschreibung der Lage des Empfängers 286
b) Beispiel: Die Entscheidung des BVerfG zu "Soldaten-sind-Mörder" 286
2. Der zweite Schritt: Relativierung des Empfängerhorizonts durch die Vorhersehbarkeit der Deutung 288
3. Der dritte Schritt: Bestimmung möglicher anderer Verständnismöglichkeiten 289
a) Beispiel: Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zu "Verkehrskontrolle als ,Wegelagerei‘" 290
b) Beispiel: Die Entscheidung des BVerfG zu "Soldaten-sind-Mörder" 291
4. Der vierte Schritt: Abwägung 291
a) Der Einfluss der betroffenen Rechtsgüter und die Breite des Feldes der voraussehbaren Verständnismöglichkeiten 291
b) Beispiel: Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zu "Verkehrskontrolle als ,Wegelagerei‘" 292
II. Zusammenfassung und Ausblick 292
Literaturverzeichnis 295
Sachregister 310