Menu Expand

Cite BOOK

Style

Harke, J. (2006). Schuldnerverzug. Eine dogmengeschichtliche Untersuchung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52070-1
Harke, Jan Dirk. Schuldnerverzug: Eine dogmengeschichtliche Untersuchung. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52070-1
Harke, J (2006): Schuldnerverzug: Eine dogmengeschichtliche Untersuchung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52070-1

Format

Schuldnerverzug

Eine dogmengeschichtliche Untersuchung

Harke, Jan Dirk

Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F., Vol. 51

(2006)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.

Abstract

Das römische Recht des Schuldnerverzugs sperrt sich gegen die heute gängige Vorstellung, die schuldhafte Verzögerung einer Leistung bedeute eine Nichterfüllung der Leistungspflicht in Ansehung der Zeit. In Rom wurde der Schuldner nämlich nicht für die Folgen der Verzögerung, vielmehr dafür haftbar gemacht, daß er zum Leistungstermin nicht geleistet hatte. Dies hatte zur Folge, daß das hypothetische Schicksal der rechtzeitigen Leistung beim Gläubiger unberücksichtigt blieb, also weder ein nachträglicher Untergang des Leistungsgegenstands den Schuldner entlasten noch ein durch die Leistungsverzögerung provozierter Folgeschaden den Ersatzanspruch des Gläubigers vergrößern konnte. Wann hat sich dieses Konzept, in dem noch der Strafgedanke wirkt, zu dem modernen Begriff des Schuldnerverzugs gewandelt? Und ist der Transformationsprozeß überhaupt schon abgeschlossen? Der Autor führt vom Ringen der mittelalterlichen Juristen mit den unverstandenen römischen Quellen über die Grundlegung der modernen Verzugsrechtslehre im Humanismus zu deren Ausbildung im Naturrecht und den gegenläufigen Tendenzen in der Gemeinrechtslehre, um mit der Betrachtung des BGB und der neueren Rechtsvereinheitlichungswerke zu schließen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Einführung: Mora debitoris im klassischen römischen Recht 9
I. Die „Verewigung“ des Schuldverhältnisses und die utilitas circa rem 9
II. Die Verzugszinsen 11
III. Der Verzugstatbestand 12
Erstes Kapitel: Das römische Recht im Mittelalter 14
§ 1 Verzugsfolgen als Strafe 14
I. Rogerius 14
II. Azo 16
III. Accursius und Odofredus 18
IV. Petrus de Bellapertica und Cinus de Pistoia 21
V. Bartolus 25
VI. Baldus 27
VII. Ergebnis 29
§ 2 Verzugszinsen und Zinsverbot 30
I. Azo und Accursius 30
II. Bartolus 32
§ 3 Verzug und Verschulden 33
I. Rogerius 33
II. Azo 34
III. Accursius 36
IV. Odofredus, Jacobus de Ravanis und Petrus de Bellapertica 38
V. Cinus 39
VI. Bartolus 42
VII. Baldus 44
VIII. Ergebnis 44
Zweites Kapitel: Humanistische Jurisprudenz 46
§ 4 Verzugsfolgen und Interessebegriff 46
I. Zasius und Alciat 46
II. Cujaz 48
III. Duaren 50
IV. Donellus 51
V. Anton Faber 55
VI. Ergebnis 59
§ 5 Verschulden als Verzugstatbestand 60
I. Zasius und Alciat 60
II. Cujaz 62
III. Donellus 62
IV. Anton Faber 63
V. Ergebnis 64
Drittes Kapitel: Die Zeit des Vernunftrechts 65
§ 6 Verzugsfolgen und Erfüllungshaftung 65
I. Die frühe Naturrechtslehre 65
II. Christian Wolff 67
III. Der Codex Maximilianeus Civilis 70
IV. Das preußische ALR 73
V. Der Code civil 77
VI. Das österreichische ABGB 81
VII. Ergebnis 84
§ 7 Verzug als Nichterfüllung 85
I. Christian Wolff 85
II. Der Codex Maximilianeus Civilis 86
III. Das preußische ALR 88
IV. Der Code civil 89
V. Das österreichische ABGB 91
VI. Ergebnis 92
Viertes Kapitel: Gemeines Recht im 19. Jahrhundert 93
§ 8 Wandel der Verzugsfolgen 93
I. Glück 93
II. Thibaut, Puchta und Savigny 95
III. Madais „Lehre von der Mora“ 98
IV. Carl Wilhelm Wolff und Vangerow 101
V. Friedrich Mommsen 104
VI. Brinz, Windscheid, Kniep und Dernburg 107
VII. Das ADHGB 111
VIII. Die Entstehung des BGB 114
IX. Ergebnis 118
§ 9 Verzug als Tatbestand? 120
I. Thibaut und Savigny, Puchta und Vangerow 120
II. Madai, Wolff, Mommsen und Kniep 122
III. Brinz, Windscheid und Dernburg 125
IV. Das ADHGB 127
V. Die Entstehung des BGB 127
VI. Ergebnis 130
Fünftes Kapitel: Schlußfolgerungen 131
§ 10 Die Entwicklung bis zum BGB von 1900 131
I. Verzugsfolgen 131
II. Verzugstatbestand 133
§ 11 Moderne Rechtsvereinheitlichungswerke und die deutsche Schuldrechtsreform 134
I. Rücktrittsrecht ohne Verschulden 134
II. Nichterfüllungshaftung oder besonderer Verzugsschadensersatz? 136
III. Verzugszinsen mit Straffunktion 138
IV. Leistungstermin oder Mahnung? 139