Delegation und Mandat im öffentlichen Recht
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Delegation und Mandat im öffentlichen Recht
Eine Untersuchung zur rechtlichen Zulässigkeit von Kompetenzübertragungen
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1014
(2006)
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Abstract
Thorsten Reinhardt beschäftigt sich in der vorliegenden Schrift mit der Übertragung von staatlichen Kompetenzen im Wege einer Delegation sowie mittels eines Mandats. In Kap. 1 wird hierbei terminologisch festgelegt, was unter einer Delegation und einem Mandat zu verstehen ist. Der so entwickelte Delegations- und Mandatsbegriff wird in Kap. 2 und 3 auf seine rechtliche Zulässigkeit hin überprüft. Ein besonderes Augenmerk legt der Autor dabei auf die Frage, ob für die Vornahme einer Delegation / eines Mandats eine Ermächtigung erforderlich ist sowie, in welcher Form (RVO, VV) die Delegation / das Mandat erfolgen müssen. Des Weiteren untersucht er, inwieweit der Inhaber der Organisationsgewalt eine staatliche Stelle zur Vornahme einer Delegation oder eines Mandats an zwischenstaatliche Einrichtungen, ministerialfreie Räume, Beliehene usw. ermächtigen darf und auch, welche Grenzen dem Deleganten / Mandanten hinsichtlich des "ob" und des "an wen" der Delegation bzw. des Mandats auferlegt sind. Ebenso werden die vielfältigen in der Literatur und Rechtsprechung anerkannten Sonderformen der Delegation und des Mandats wie etwa die konservierende Delegation / das konservierende Mandat usw. auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin untersucht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 14 | ||
Einleitung und Gang der Untersuchung | 15 | ||
Kapitel 1: Zur Terminologie von Delegation und Mandat | 19 | ||
A. Der Begriff der Delegation | 20 | ||
I. Das Vorliegen eines Rechtsaktes | 20 | ||
II. Das Erfordernis, dass der Hoheitsträger oder ein Hoheitsorgan seine ihm durch das Recht eingeräumte Befugnis zum Erlass von Hoheitsakten überträgt | 21 | ||
III. Die Übertragung auf ein anderes Subjekt | 25 | ||
B. Die verschiedenen Arten der Delegation | 25 | ||
I. Die devolvierende und die konservierende Delegation | 26 | ||
II. Die Subdelegation | 26 | ||
III. Die Spezialdelegation und die totale Delegation | 26 | ||
IV. Die Singulardelegation und die Generaldelegation | 26 | ||
V. Die fiktive Delegation | 27 | ||
VI. Die potentielle Zuständigkeit | 28 | ||
VII. Die primäre und die sekundäre Delegation | 29 | ||
VIII. Die inkorporierende und die schlichte Delegation | 30 | ||
C. Die Abgrenzung der Delegation von anderen Instituten | 30 | ||
I. Abgrenzung der Delegation von der Amtshilfe | 30 | ||
II. Abgrenzung zwischen Delegation und Organleihe | 32 | ||
III. Abgrenzung des hier verwendeten Delegationsbegriffs von dem in der Verwaltungslehre verwendeten Begriff der Delegation | 34 | ||
IV. Abgrenzung der Delegation von der Verwaltungshilfe nach dem Einigungsvertrag | 35 | ||
D. Der Begriff des Mandats | 36 | ||
I. Das Vorliegen eines Rechtsakts | 37 | ||
II. Zur Erteilung des Mandats durch den Inhaber der mandatierten Zuständigkeit | 38 | ||
III. Die Beauftragung eines anderen Subjekts | 39 | ||
IV. Ausübung der Kompetenz im Namen der mandatierenden Behörde | 40 | ||
E. Die verschiedenen Arten des Mandats | 41 | ||
I. Das innerbehördliche Mandat und das zwischenbehördliche Mandat | 41 | ||
II. Das Singularmandat und das generelle Mandat | 42 | ||
III. Das Submandat | 42 | ||
IV. Das Spezialmandat und das totale Mandat | 43 | ||
V. Das konservierende und das devolvierende Mandat | 43 | ||
VI. Der Mandatsbegriff Triepels | 43 | ||
F. Die Abgrenzung des Mandats von anderen Instituten | 44 | ||
I. Abgrenzung des Mandats von der Amtshilfe | 44 | ||
II. Abgrenzung des Mandats von der Organleihe | 45 | ||
III. Abgrenzung des Mandats vom Boten | 47 | ||
IV. Abgrenzung des Mandats von der Delegation | 49 | ||
V. Abgrenzung des Mandats von dem „Beauftragten“ in der öffentlichen Verwaltung | 50 | ||
Kapitel 2: Die rechtliche Zulässigkeit der Delegation | 52 | ||
A. Zum Erfordernis einer Ermächtigung für die Delegation | 52 | ||
I. Allgemeines | 52 | ||
II. Die Organisationsgewalt im Bereich des Bundes | 53 | ||
1. Fällt die Regelung der Behördenzuständigkeit unter den Gesetzesvorbehalt? | 54 | ||
a) Stellt die Regelung der Behördenzuständigkeit einen Eingriff in die Rechte des Bürgers dar bzw. bildet sie einen von der materiellrechtlichen Eingriffsregelung untrennbaren Bestandteil und fällt sie deshalb unter den Eingriffsvorbehalt? | 56 | ||
b) Verlangt das Rechtsstaatsprinzip eine Regelung der Behördenzuständigkeit durch Gesetz? | 60 | ||
aa) Anforderungen an die Ausgestaltung der Zuständigkeitsordnung aufgrund des Rechtsstaatsprinzips | 61 | ||
(1) Das Interesse des Bürgers an Kenntnis der für ihn zuständigen Behörde | 63 | ||
(2) Steht dem Bürger ein Recht auf die Einhaltung der Behördenzuständigkeit zu? | 64 | ||
(3) Zur Problematik der Parallelzuständigkeiten | 76 | ||
(4) Ergebnis | 77 | ||
bb) Verlangen diese rechtsstaatlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Zuständigkeitsordnung, dass die Regelung der Zuständigkeit durch Verwaltungsvorschrift oder durch Gesetz erfolgen muss? | 78 | ||
(1) Steht der Exekutive ein originäres Recht zum Erlass von außenwirksamen Normen zu? | 79 | ||
(2) Verlangt das Rechtsstaatsprinzip eine Regelung der Behördenzuständigkeit im Außenverhältnis oder würde ihm auch eine Regelung im Innenverhältnis durch Verwaltungsvorschriften genügen? | 84 | ||
c) Regelung der Behördenzuständigkeit und Wesentlichkeitstheorie | 88 | ||
d) Ergebnis | 90 | ||
2. Auswirkungen des hier dargelegten Umfangs des Gesetzesvorbehalts für Zuständigkeitsregelungen auf die Verteilung der Organisationsgewalt im Bereich des Bundes | 93 | ||
III. Die Organisationsgewalt im Bereich der einzelnen Bundesländer | 93 | ||
IV. Auswirkungen der Verteilung der Organisationsgewalt für die Frage der Zulässigkeit einer Delegation | 94 | ||
V. Ermächtigung zur Delegation durch Gewohnheitsrecht | 95 | ||
B. Form der Delegation | 97 | ||
I. Zuständigkeitsregelungen, die unter den Gesetzesvorbehalt fallen | 97 | ||
1. Bedeutung der Wesentlichkeitstheorie für die Ermächtigung zur Delegation | 99 | ||
2. Bedeutung des Bestimmtheitsgebots für die Ermächtigung zur Delegation | 101 | ||
3. Die Problematik der „gesetzesändernden“ Rechtsverordnung | 102 | ||
II. Zuständigkeitsregelungen, die nicht unter den Gesetzesvorbehalt fallen | 103 | ||
III. Delegation in Form einer Satzung | 105 | ||
IV. Form der Delegation bei Art. 60 III GG | 105 | ||
C. Grenzen der Delegation aus Sicht des Inhabers der Organisationsgewalt | 106 | ||
I. Delegation an Stellen, denen gegenüber kein Weisungsrecht besteht (ministerialfreie Räume) | 106 | ||
II. Delegation an zwischenstaatliche Einrichtungen und internationale Organisationen | 108 | ||
III. Delegation an Private | 109 | ||
IV. Delegation und Mischverwaltung | 109 | ||
1. Mischverwaltung bei dem Vollzug von Bundesgesetzen | 110 | ||
2. Mischverwaltung beim Vollzug von Landesgesetzen | 112 | ||
3. Ergebnis | 113 | ||
V. Delegation von Landes- oder Bundesbehörden an Gemeinden | 113 | ||
VI. Grenzen der Delegation in Bezug auf die zu delegierende Kompetenz | 116 | ||
VII. Können Beliehene zur Vornahme einer Delegation ermächtigt werden? | 117 | ||
D. Grenzen der Delegation aus der Sicht des Deleganten | 121 | ||
I. Allgemeines zu den Grenzen der Delegation aus Sicht des Deleganten | 121 | ||
II. Rechtsfolgen und Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger, wenn der Delegant den ihm eingeräumten Spielraum verletzt | 126 | ||
E. Zur Frage, ob eine Delegation auch rückwirkend erfolgen kann | 130 | ||
F. Die Singulardelegation | 133 | ||
I. Zur Frage, ob eine Singulardelegation rechtlich zulässig ist | 133 | ||
II. Zum Erfordernis einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung für die Singulardelegation | 136 | ||
III. Form der Singulardelegation | 137 | ||
G. Die konservierende Delegation | 139 | ||
I. Zur Frage, ob die konservierende Delegation rechtlich zulässig ist | 139 | ||
1. Die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Zulässigkeit der konservierenden Delegation | 140 | ||
2. Das Problem der Ungleichbehandlung bei der konservierenden Delegation | 141 | ||
3. Ergebnis | 149 | ||
II. Zu der Frage, ob die konservierende Delegation eine besondere gesetzliche Ermächtigung voraussetzt | 149 | ||
III. Müssen die Voraussetzungen, unter denen der Delegant die delegierte Kompetenz weiterhin selbst wahrnehmen kann, in der Delegationsrechtsverordnung angegeben werden? | 151 | ||
H. Die totale Delegation | 152 | ||
I. Die Subdelegation | 154 | ||
I. Zur rechtlichen Zulässigkeit der Subdelegation im Allgemeinen | 154 | ||
II. Zu der Frage, ob der Delegant aufgrund der allgemeinen Ermächtigung zur Delegation den Delegatar auch zur Vornahme einer Subdelegation ermächtigen kann | 158 | ||
J. Die Problematik der potentiellen Zuständigkeit | 163 | ||
K. Rechtsschutz gegen die Delegation | 168 | ||
I. Rechtsschutz gegen die Delegation in Form einer Rechtsverordnung bzw. Satzung | 169 | ||
II. Rechtsschutz gegen die Delegation in Form eines Verwaltungsaktes | 170 | ||
Kapitel 3: Die rechtliche Zulässigkeit des Mandats | 173 | ||
A. Zur allgemeinen rechtlichen Zulässigkeit des Mandats | 173 | ||
I. Die Zulässigkeit des innerbehördlichen Mandats | 173 | ||
II. Die Zulässigkeit des zwischenbehördlichen Mandats | 175 | ||
B. Zum Erfordernis einer Ermächtigung für das Mandat | 177 | ||
I. Allgemeines zum Erfordernis einer Ermächtigung für ein Mandat | 177 | ||
II. Ausnahme vom Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung in den Fällen des Mandats zur ergänzenden Hilfe? | 182 | ||
III. Ausnahme vom Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für ein Mandat, wenn der Mandatar vor Erlass einer Entscheidung diese dem Mandanten zur Überprüfung und Kontrolle vorlegen muss? | 194 | ||
IV. Ist eine gesetzliche Ermächtigung für ein Mandat entbehrlich, wenn der Mandant dem Mandatar übergeordnet ist und somit zwischen beiden ein Weisungsverhältnis besteht? | 200 | ||
V. Enthält die Ermächtigung zu einer Delegation zugleich auch die Ermächtigung zu einem Mandat? | 203 | ||
VI. Kann bei besonderer Ausgestaltung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung auf eine Ermächtigung für ein Mandat verzichtet werden? | 210 | ||
C. Zur Form des Mandats | 214 | ||
I. Form des innerbehördlichen Mandats | 214 | ||
II. Form des zwischenbehördlichen Mandats | 215 | ||
1. Verlangt das Rechtsstaatsprinzip eine Regelung der materiellen Behördenzuständigkeit durch Gesetz? | 218 | ||
a) Das Interesse des Bürgers an Kenntnis der für ihn zuständigen Behörde und die Folgen für die Normierung der materiellen Zuständigkeit | 219 | ||
b) Der Grundsatz der „Messbarkeit und Limitiertheit staatlichen Handelns“ und die Folgen für die Regelung der materiellen Zuständigkeit | 220 | ||
c) Die Verpflichtung, dem Bürger ein Recht auf das Handeln der zuständigen Behörde einzuräumen und ihre Folgen für die Normierung der materiellen Zuständigkeit | 222 | ||
2. Verlangt die „Wesentlichkeitstheorie“ eine Regelung der materiellen Behördenzuständigkeit durch Gesetz? | 223 | ||
3. Ergebnis | 224 | ||
D. Grenzen des Mandats im Hinblick auf die Ermächtigung zu einem Mandat | 228 | ||
I. Mandatierung von Privatpersonen | 228 | ||
II. Mandatierung von Stellen, denen gegenüber kein Weisungsrecht besteht (ministerialfreie Räume), von zwischenbehördlichen Einrichtungen und von internationalen Organisationen | 230 | ||
III. Mandat und Mischverwaltung | 232 | ||
IV. Mandat von Landes- oder Bundesbehörden an Gemeinden | 233 | ||
V. Die Zulässigkeit des Mandats zur Rechtsetzung | 233 | ||
1. Ist es möglich, dass die Exekutive im Namen des Parlaments Parlamentsgesetze erlassen kann? | 235 | ||
2. Ist ein Mandat zur Rechtsetzung innerhalb der Exekutive zulässig? | 235 | ||
3. Ist ein Mandat zur Rechtsetzung zwischen Bundes- und Landesbehörden möglich? | 236 | ||
a) Kann eine Bundesbehörde einer Landesbehörde ein Mandat zur Rechtsetzung erteilen? | 236 | ||
b) Kann eine Landesbehörde einer Bundesbehörde ein Mandat zur Rechtsetzung erteilen? | 239 | ||
4. Ergebnis | 241 | ||
E. Grenzen des Mandats aus Sicht des Mandanten | 241 | ||
F. Zur Frage, ob ein Mandat auch rückwirkend erfolgen kann | 243 | ||
G. Das konservierende Mandat | 243 | ||
H. Das Singularmandat | 245 | ||
I. Das Submandat | 249 | ||
J. Welche Rechtsfolge hat es, wenn der Mandatar die mandatierte Kompetenz nicht im Namen des Mandanten, sondern im eigenen Namen wahrnimmt? | 252 | ||
K. Rechtsschutz gegen das Mandat | 256 | ||
Thesenartige Zusammenfassung | 258 | ||
Kapitel 1. Zur Terminologie von Delegation und Mandat | 258 | ||
Kapitel 2. Die rechtliche Zulässigkeit der Delegation | 259 | ||
Kapitel 3. Die rechtliche Zulässigkeit des Mandats | 262 | ||
Literaturverzeichnis | 266 | ||
Sachverzeichnis | 274 |