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Die Kündigung von Verwaltungsverträgen

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Kaminski, U. (2005). Die Kündigung von Verwaltungsverträgen. Zugleich ein Beitrag zur Gestaltung verwaltungsvertraglicher Kündigungsregelungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51551-6
Kaminski, Uwe. Die Kündigung von Verwaltungsverträgen: Zugleich ein Beitrag zur Gestaltung verwaltungsvertraglicher Kündigungsregelungen. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51551-6
Kaminski, U (2005): Die Kündigung von Verwaltungsverträgen: Zugleich ein Beitrag zur Gestaltung verwaltungsvertraglicher Kündigungsregelungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51551-6

Format

Die Kündigung von Verwaltungsverträgen

Zugleich ein Beitrag zur Gestaltung verwaltungsvertraglicher Kündigungsregelungen

Kaminski, Uwe

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 985

(2005)

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Abstract

Wie kündigt man einen Verwaltungsvertrag? Was ist im einzelnen zu berücksichtigen? Welche Regeln müssen bei der Vereinbarung von Kündigungsregelungen in Verwaltungsverträgen beachtet werden? Der Verfasser geht diesen Fragen auf den Grund, wobei er seine Arbeit als Beitrag zur Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik versteht und von der Notwendigkeit einer rechtsdogmatischen Annäherung und rechtsformunabhängigen Betrachtungsweise ausgeht. Dementsprechend zielt das Erkenntnisinteresse auf die Erarbeitung gemeinsamer Standards für die Kündigung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verwaltungsverträgen. Der Autor legt damit nicht nur ein zu dieser Thematik bisher noch ausstehendes dogmatisches Grundlagenwerk vor, sondern versteht seine Arbeit gleichzeitig als Leitfaden für die Praxis.

Der Allgemeine Teil der Arbeit ist als Sammlung gemeinsamer, für alle Kündigungsarten geltender Standards zu verstehen. Der Besondere Teil zur Kündigung von Verwaltungsverträgen dient hingegen der Erarbeitung gemeinsamer Standards und der Ordnung einzelner Probleme bei der jeweiligen Kündigungsart, der Betrachtung der jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsfolgen sowie der Beleuchtung bestimmter Teilbereiche. Die Arbeit unterbreitet den Kooperationspartnern kündigungsspezifische Strukturierungsangebote, Orientierungshilfen und Regelungsanleitungen. Anhand von Vertragsklauselmustern werden die gewonnenen Erkenntnisses an Beispielen praxisbezogen demonstriert und verdeutlicht.

Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß sich sowohl bei der außerordentlichen als auch bei der ordentlichen Kündigung eines Verwaltungsvertrags erheblich mehr generelle Geltung beanspruchende gemeinsame Standards abstrahieren als gravierende Unterschiede feststellen lassen. Die rechtsformbedingten Unterschiede sind allenfalls von marginaler Bedeutung. Uwe Kaminski zeigt ferner, daß zwar gesetzliche Defizite bei den Regelungen der Kündigung von Verwaltungsverträgen - insbesondere soweit es die ordentliche Kündigung betrifft - bestehen, gleichzeitig macht er aber die dogmatische Greifbarkeit und Praktikabilität der Materie deutlich. Der bestehende Rechtsrahmen gewährleistet eine kündigungsrechtliche Gestaltung von Verwaltungsverträgen und eine entsprechende Steuerung der Kündigungsrechtsanwendung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 24
Erstes Kapitel: Zum aktuellen Entwicklungsstand der Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik 29
§ 1 Entwicklungsstand und -perspektiven des Verwaltungsvertrags – eine Zwischenbilanz 29
I. Historisch begründete Vorbehalte gegen den Verwaltungsvertrag 30
II. Bedeutungszuwachs vertraglichen Verwaltungshandelns in der Verwaltungsrealität 33
1. Einsatzfelder des Verwaltungsvertrags in der heutigen Verwaltungswirklichkeit 33
2. Funktionenvielfalt des Verwaltungsvertrags 36
a) Personelle und zeitliche Dimension 36
b) Normersetzende Funktion, Normausgestaltung und Normkonkretisierung 37
c) Kompensationsfunktion 38
III. Der Verwaltungsvertrag als Handlungsinstrument des kooperativen Staates 38
1. Zum Wandel der Handlungsformen im kooperativen Verwaltungsstaat 39
2. Motive für den Bedeutungszuwachs vertraglichen Verwaltungshandelns 41
a) Akzeptanzsicherung 42
b) Nutzung privaten Potentials 42
c) Konkrete einzelfallbezogene Aufgabenwahrnehmung 43
d) Flexibilität und Wirtschaftlichkeit 45
3. Der Trend zum aktivierenden Staat 46
4. Zukunftschancen für den Verwaltungsvertrag 49
§ 2 Entwicklungsstand und Anforderungen an die Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik 50
I. Dogmatische und normative Unterbilanz des Verwaltungsvertragsrechts – defizitäre Verwaltungsvertragsrechtslehre 50
1. Der Begriff des Verwaltungsvertrags 50
a) Zum umfassenden Verständnis vom Verwaltungsvertrag – Kooperationsvertrag 50
b) Die Abgrenzung von zivilrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Verwaltungsvertrag 53
aa) Die Feststellung der Rechtsnatur 54
bb) Koordinationsrechtlicher und subordinationsrechtlicher Vertrag 58
2. Stand der Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik 59
a) Mangel an rechtsdogmatischer Durchdringung 59
b) Ursachen der dogmatischen Defizite 61
c) Normative Unterbilanz 62
d) Positive Vertragsrechtslehre 63
II. Anforderungen an eine Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik 65
1. Aufgaben der Verwaltungsvertragsrechtslehre 65
2. Annäherung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen 66
a) Rechtsdogmatische Annäherung und rechtsformunabhängige Betrachtungsweise 66
b) Hilfestellungen der Zivilrechtsdogmatik 69
3. Prozedurale Vorgehensweise zur dogmatischen Durchdringung 70
III. Kündigung als Gegenstand der Verwaltungsvertragsrechtslehre – Gang der Untersuchung 71
Zweites Kapitel: Allgemeiner Teil zur Kündigung von Verwaltungsverträgen 74
§ 3 Gestaltungsrechte und Verwaltungsvertrag 74
I. Die Bedeutung von Gestaltungsrechten für Verwaltungsverträge 74
II. Die Bedeutung der Kündigung von Verwaltungsverträgen 75
1. Aus rechtspraktischer Sicht 75
2. Die Bedeutung der Kündigung für Stabilität und Flexibilität im Verwaltungsvertrag 76
a) Stabilität des Verwaltungsvertrags 76
b) Anpassungsflexibilität und Kündigung 78
3. Weitere Funktionen der Kündigung von Verwaltungsverträgen 79
III. Kündigung und andere Vertragsbeendigungstatbestände 82
1. Aufhebungsvertrag 82
2. Tod oder Untergang eines am Vertragsverhältnis Beteiligten 83
3. Anfechtung des Verwaltungsvertrags 84
4. Fristablauf bei Zeitverträgen, (aufschiebende und auflösende) Bedingung und Rücktrittsvorbehalt 85
5. Widerrufsvorbehalt in Verwaltungsverträgen 86
§ 4 Begriff und Anwendungsbereich der Kündigung 87
I. Terminologische Vorklärung 87
II. Der Anwendungsbereich der Kündigung 89
§ 5 Die Kündigungsarten 91
I. Die ordentliche Kündigung 92
II. Die außerordentliche Kündigung 93
III. Konturenunschärfe der beiden Kündigungsarten 94
IV. Die Unterscheidungen von ordentlicher und außerordentlicher, befristeter und fristloser Kündigung bei Verwaltungsverträgen 96
1. Die Ursachen einer Vertragskündigung 97
2. Dogmatische und normative Basis der Kündigungsarten 99
a) Am Beispiel der außerordentlichen Kündigung 100
b) Am Beispiel der ordentlichen Kündigung 104
3. Zwischenergebnis – Gemeinsame Standards 107
V. Weitere Kündigungsformen 107
1. Die Änderungskündigung 107
2. Die Teilkündigung 107
§ 6 Die Kündigungserklärung 109
I. Rechtsnatur der Kündigungserklärung 109
1. Willenserklärung oder Verwaltungsakt? 110
2. Verwaltungsaktsähnliche Willenserklärung? 111
3. Konsequenzen aus der Rechtsnatur 114
4. Kündigungserklärung öffentlich-rechtlicher Verträge als Verfahrenshandlung 116
II. Inhalt der Kündigungserklärung 116
III. Adressat und Erklärender der Kündigung 117
IV. Schriftform der Kündigungserklärung 118
1. Schriftform bei der Kündigung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsverträge 118
a) Öffentlich-rechtliche Formerfordernisse für die Kündigungserklärung 118
b) Öffentlich-rechtliche Formfreiheit für die Kündigungserklärung? 119
2. Schriftform bei der Kündigung privatrechtlicher Verwaltungsverträge 119
a) Zivilrechtliche Formerfordernisse für die Kündigungserklärung 119
b) Zivilrechtliche Formfreiheit für die Kündigungserklärung 120
3. Umfassendes Formerfordernis für die Kündigungserklärung von Verwaltungsverträgen 121
a) Divergenz der Formerfordernisse innerhalb des Instituts Verwaltungsvertrag 122
b) Generelles Formerfordernis für die Kündigungserklärung von öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverträgen 125
c) Generelles Formerfordernis für die Kündigungserklärung von privatrechtlichen Verwaltungsverträgen 128
aa) Verwaltungsverfahrensrechtliche Bindungen für privatrechtliche Handlungsformen der Verwaltung 129
bb) Verfassungssubstanz des § 60 II 1 VwVfG 130
cc) Einfachgesetzliche Bestätigung 135
dd) Umfassender persönlicher Anwendungsbereich des generellen Formerfordernisses 135
4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis 136
5. Rechtsfolgen des Schriftformerfordernisses 137
6. Gestaltungshinweise für die Vertragspraxis – Problem der Massengeschäfte 138
V. Begründung der Kündigungserklärung 141
1. Begründung von Kündigungserklärungen bei öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverträgen 141
a) Charakter der Begründungsregelung und Rechtsfolgen fehlender Begründung 141
b) Zur Schriftlichkeit der Begründung 144
c) Anwendbarkeit des § 60 II 2 VwVfG auf alle Kündigungen öffentlich-rechtlicher Verträge 145
d) Vereinbarung eines Begründungserfordernisses 146
2. Begründung von Kündigungserklärungen bei privatrechtlichen Verwaltungsverträgen 147
3. Einheitliches Begründungserfordernis für alle Verwaltungsverträge? 149
4. Fazit 150
VI. Gemeinsame Standards zur Kündigungserklärung 151
Drittes Kapitel: Besonderer Teil – Die Kündigung von Verwaltungsverträgen im einzelnen 152
§ 7 Die außerordentliche Kündigung eines Verwaltungsvertrags 153
I. Gesetzliche Regelungen der außerordentlichen Kündigung 153
1. Spezialgesetzliche Kündigungsregelungen für den Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge 154
a) Die außerordentliche Kündigung kommunaler Arbeitsgemeinschaften gemäß Art. 6 II 2 BayKommZG 154
b) Die außerordentliche Kündigung kommunaler Zweckvereinbarungen gemäß Art. 14 III 2 BayKommZG 157
c) Verhältnis der Art. 6 II 2 und 14 III 2 BayKommZG zu den Kündigungsregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes 160
2. Kündigungsregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für öffentlich-rechtliche Verwaltungsverträge 161
a) § 60 I 1 2. Alt. VwVfG 161
aa) Der Regelungsgehalt des § 60 I 1 VwVfG 162
bb) Die Voraussetzungen einer Kündigung nach § 60 I 1 2. Alt. VwVfG 169
(1) Veränderung der Verhältnisse seit Abschluß des Vertrags 170
(a) Verhältnisänderung 170
(b) Nachträgliche Veränderung 174
(2) Verhältnisse, die für den Abschluß des Vertrags maßgeblich waren 176
(3) Wesentlichkeit der Veränderung – Festhalten am Vertrag unzumutbar 178
(4) Keine Vertragsanpassung möglich oder zumutbar 183
(5) Ergänzende Voraussetzungen 186
b) § 60 I 2 VwVfG (behördliches Sonderkündigungsrecht) 187
aa) Das Verhältnis von § 60 I 2 VwVfG zu § 60 I 1 2. Alt. VwVfG 187
bb) Die Voraussetzungen einer Kündigung nach § 60 I 2 VwVfG 189
(1) Schwere Nachteile für das Gemeinwohl 189
(2) Verhüten oder Beseitigen 192
(3) Keine Vertragsanpassung möglich 192
c) § 62 S. 2 VwVfG in Verbindung mit bürgerlich-rechtlichen Regelungen 193
aa) Das Verhältnis der §§ 62 S. 2 VwVfG i.V.m. 314 I BGB zu § 60 I 1 2. Alt. VwVfG 194
bb) Das Verhältnis spezialgesetzlicher Kündigungsregelungen für den Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge zu den §§ 62 S. 2 VwVfG i.V.m. 314 I BGB bzw. zu § 60 I 1 2. Alt. VwVfG 199
cc) Die außerordentliche Kündigung gemäß §§ 62 S. 2 VwVfG i.V.m. 314 I BGB 200
(1) Wichtiger Grund 200
(a) Objektives Vorliegen von Tatsachen 201
(b) Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls – Interessenabwägung – Zweistufenprüfung 202
(2) Verhältnismäßigkeit der Kündigung 205
(a) Keine Vertragsanpassung möglich 207
(b) Abhilfefristbestimmung und Abmahnung 207
(3) Erklärungsfrist 211
dd) Die außerordentliche Kündigung gemäß § 62 S. 2 VwVfG i.V.m. weiteren bürgerlich-rechtlichen Regelungen 213
3. Zivilrechtliche Kündigungsregelungen für privatrechtliche Verwaltungsverträge 214
a) Spezialgesetzliche Kündigungsregelungen für den Bereich privatrechtlicher Verwaltungsverträge (spezielle Kündigungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 214
b) Kündigungsregelung des § 314 BGB 215
II. Vertraglich vereinbarte Regelungen der außerordentlichen Kündigung 217
1. Der grundsätzliche Vorrang vertraglicher Regelungen 218
2. Zur rechtlichen Zulässigkeit der Vereinbarung wichtiger Kündigungsgründe 219
a) Ausschluß der außerordentlichen Kündigung 219
b) Einschränkung der außerordentlichen Kündigung 221
aa) Bindung an weitere Voraussetzungen 222
bb) Ausschluß bestimmter Kündigungsgründe 223
c) Erweiterung der außerordentlichen Kündigung 226
d) Fazit: Gestufte Zulässigkeit von außerordentlichen Kündigungsvereinbarungen im Verwaltungsvertragsrecht 230
3. Die Anforderungen an eine vertraglich vereinbarte außerordentliche Kündigung 230
a) Vertraglicher wichtiger Grund 231
aa) Parteiendifferenzierung 232
bb) Antizipation der Interessenabwägung 232
b) Grenzen der Vertragsgestaltung 234
aa) Notwendigkeit sachlicher Motive 234
bb) Antizipation der Verhältnismäßigkeit 236
4. Individualvertragliche Sonderkündigungsrechte der Behörde 239
III. Fazit: Gemeinsame Standards 240
§ 8 Die ordentliche Kündigung eines Verwaltungsvertrags 241
I. Zur grundsätzlichen Notwendigkeit unbefristeter Verträge 241
II. Gesetzliche Regelungen der ordentlichen Kündigung 242
1. Subsidiarität der gesetzlichen ordentlichen Kündigung 243
2. Grundsätzliche Rechtsformoffenheit der ordentlichen Kündigung 243
3. Spezialgesetzliche ordentliche Kündigungsregelungen 244
a) Spezialgesetzliche ordentliche Kündigungsregelungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Verwaltungsverträge 244
aa) Die ordentliche Kündigung kommunaler Arbeitsgemeinschaften nach Art. 6 II 1 BayKommZG 245
bb) Die ordentliche Kündigung kommunaler Zweckvereinbarungen nach Art. 14 III 1 BayKommZG 247
b) Spezialgesetzliche ordentliche Kündigungsregelungen im Bereich privatrechtlicher Verwaltungsverträge 248
aa) Arbeits-, Miet-, Pacht-, Darlehens- und Gesellschaftsverträge zwischen Privaten und Trägern öffentlicher Gewalt 249
bb) Das „Freie Kündigungsrecht“ des § 649 BGB 250
(1) Zur Einordnung unter die Kündigungsart „Ordentliche Kündigung“ 250
(2) Die Problematik der Einseitigkeit des freien Kündigungsrechts 252
4. Die ordentliche Kündigung nach allgemeinen Grundsätzen 254
a) Die allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen 254
aa) Die dogmatische Herleitung des Rechts zur ordentlichen Kündigung 255
(1) Die ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen über eine ergänzende Vertragsauslegung 255
(2) Die ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen über die Rechtsanalogie bestehender gesetzlicher Kündigungsregelungen 257
bb) Voraussetzungen des zivilrechtlichen Grundsatzes der ordentlichen Kündigung 259
(1) Wahrung einer angemessenen Frist 260
(2) Weitere Tatbestandsvoraussetzungen 261
cc) Erstreckung der allgemeinen Grundsätze auf befristete Verträge 261
b) Die Übertragung der Grundsätze auf das Verwaltungsvertragsrecht 262
aa) Auf privatrechtliche Verwaltungsverträge 262
bb) Auf öffentlich-rechtliche Verwaltungsverträge 262
c) Zusätzliche Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung von Verwaltungsverträgen gegenüber solchen reiner Privatverträge – Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 264
aa) Vorherige Vertragsanpassung bzw. Abmahnung? 265
bb) Rücksichtnahmegebot? 267
cc) Sachgerechtigkeit 267
III. Vertraglich vereinbarte Regelungen der ordentlichen Kündigung 269
1. Der Vorrang vertraglicher Regelungen 270
2. Der Ausschluß der ordentlichen Kündbarkeit 271
a) Die Abbedingung der allgemeinen Grundsätze ordentlicher Kündbarkeit 272
b) Die Abbedingung spezialgesetzlicher ordentlicher Kündigungsnormen 272
c) Keine Erstreckung der Abbedingung auf die außerordentliche Kündigung 273
d) Die zeitliche Einschränkung der ordentlichen Kündigung 273
3. Die Vereinbarung der ordentlichen Kündigung befristeter Verwaltungsverträge 274
4. Die Anforderungen an eine vertraglich vereinbarte ordentliche Kündigung 275
a) Vereinbarung einer angemessenen Kündigungsfrist 275
aa) Länge der Frist; Wirkungstermin 275
bb) Ausnahmsweise: sofortige ordentliche Kündigung 277
b) Vereinbarung weiterer Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung 278
aa) Vereinbarung von Kündigungsgründen 278
bb) Verweis auf bürgerlich-rechtliche Kündigungsvorschriften 280
cc) Genehmigung/Einvernehmen als Wirksamkeitsvoraussetzung 281
c) Grenzen der Vertragsgestaltung 282
aa) Kein Widerspruch zu bestehenden Gesetzen 282
bb) Keine einseitigen ordentlichen Kündigungsrechte 283
cc) Antizipation der Verhältnismäßigkeit bzw. Sachgerechtigkeit 283
5. Kombination der ordentlichen Kündigung mit der außerordentlichen Kündigung 285
IV. Fazit: Gemeinsame Standards 285
§ 9 Die Rechtsfolgen einer verwaltungsvertraglichen Kündigung 286
I. Vertragsbeendigung als Hauptrechtsfolge 286
II. Sekundäre Kündigungswirkungen 287
1. Ausgleichsleistungen, Entschädigungen und Schadensersatz 287
2. Spezielle fachgesetzliche sekundäre Kündigungswirkungen 290
3. Die verwaltungsvertragliche Vereinbarung sekundärer Kündigungswirkungen 290
a) Vereinbarung einer Schadensersatzrechtsfolge 291
b) Entschädigungsregelungen 292
c) Vereinbarung spezieller Kündigungswirkungen und Rechtsfolgen 292
d) Wiederherstellungsregelungen 293
e) Heimfallrechte 294
f) Konkurrenzschutzklauseln und Wettbewerbsverbote 295
g) Automatische Laufzeitverlängerung 295
III. Fazit: Gemeinsame Standards 296
Viertes Kapitel: Zusammenfassung und Ausblick 297
§ 10 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen 297
I. Zu den Aufgaben der Verwaltungsvertragsdogmatik 297
II. Zum Allgemeinen Teil der Kündigung von Verwaltungsverträgen 298
III. Zum Besonderen Teil der Kündigung von Verwaltungsverträgen 300
1. Zur außerordentlichen Kündigung von Verwaltungsverträgen 300
2. Zur ordentlichen Kündigung von Verwaltungsverträgen 303
3. Zu den Rechtsfolgen der Kündigung 306
IV. Zu den wesentlichsten gemeinsamen Standards für die Kündigung von Verwaltungsverträgen zivil- und öffentlich-rechtlicher Provenienz 307
§ 11 Kodifikation des Rechts der Kündigung von Verwaltungsverträgen? 310
Literaturverzeichnis 314
Sachwortverzeichnis 336