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Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland

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Schmidt, M. (2005). Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland. Eine Studie über den langen Weg bis zur Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) im Jahre 1903 und zum Wirken des Komponisten Richard Strauss (1864–1949) für Verbesserungen des Urheberrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51650-6
Schmidt, Manuela Maria. Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland: Eine Studie über den langen Weg bis zur Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) im Jahre 1903 und zum Wirken des Komponisten Richard Strauss (1864–1949) für Verbesserungen des Urheberrechts. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51650-6
Schmidt, M (2005): Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland: Eine Studie über den langen Weg bis zur Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) im Jahre 1903 und zum Wirken des Komponisten Richard Strauss (1864–1949) für Verbesserungen des Urheberrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51650-6

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Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland

Eine Studie über den langen Weg bis zur Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) im Jahre 1903 und zum Wirken des Komponisten Richard Strauss (1864–1949) für Verbesserungen des Urheberrechts

Schmidt, Manuela Maria

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 125

(2005)

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Abstract

Die Gründungsgeschichte der ersten deutschen Verwertungsgesellschaft, der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, ist untrennbar mit dem Namen des berühmten Komponisten Richard Strauss verbunden. Die vorliegende Publikation enthält eine archivarisch belegte Detailstudie der damaligen Ereignisse und der rechtlichen Strukturen sowohl der GDT als auch der von ihr getragenen Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht (AFMA), aber auch der Leipziger Anstalt. Angesichts der Tatsache, dass letztere zuerst errichtet worden ist und sich ebenfalls der Verwertungsaufgabe verschrieben hatte, wird die These von der GDT als der ersten deutschen Verwertungsgesellschaft einer kritischen Prüfung unterzogen. In diesem Zusammenhang führt Manuela Maria Schmidt eine präzisere Terminologie und Differenzierung ein. Auch bei den Verdiensten von Strauss, seinen Komponistenkollegen und den an der Tantiemenbewegung beteiligten Musikverlegern zeichnet sie ein neues Bild.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 17
Abkürzungsverzeichnis 38
Einleitung 45
§ 1 Zielsetzung 45
§ 2 Quellenlage 49
I. Archivmaterial 49
1. Aktenbestände der einzelnen Organisationen 49
2. Nachlässe 50
3. Die Aktenbestände des Reichsjustizamtes, des Reichsamtes des Innern, der Reichskulturkammer und des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda 52
4. Archivmaterial sonstiger Verbände und Institutionen 53
II. Literatur 53
1. Juristische Literatur 53
2. Musikwissenschaftliche Literatur 55
§ 3 Gang der Arbeit 56
§ 4 Begriffsbestimmung 56
1. Kapitel: Die Ausgangslage 58
§ 5 Der Schutz des Aufführungsrechts gem. §§ 50 ff. UrhG 1870 58
I. Rechtslage 58
II. Die praktische Anwendung des § 50 II 2 UrhG 1870 62
III. Würdigung 64
§ 6 Die verlagsrechtlichen Beziehungen zwischen Komponist und Verleger 66
I. Der Musterverlagsschein des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig 66
1. Der Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig 67
2. Der Musterverlagsschein 71
3. Bedeutung des Musterverlagsscheins 73
4. Der Inhalt des Musterverlagsscheins 75
II. Würdigung 79
§ 7 Das öffentliche Musikleben in Deutschland 82
§ 8 Die Ergebnisse der Tantiemenbewegung im Ausland 83
I. Die Entwicklung in Frankreich 83
II. Die Errichtung von Verwertungsgesellschaften in weiteren europäischen Ländern 86
III. Die Ausdehnung der Tätigkeit der SACEM auf Großbritannien, die Schweiz, Belgien und Elsass-Lothringen 86
IV. Würdigung 89
§ 9 Der Anstoß zur Gründung einer deutschen Verwertungsanstalt 89
I. Der Dresdener Kongress im September 1895 89
1. Veranstalter und Ergebnis des Kongresses 89
2. Die Haltung Oskar von Hases auf dem Kongress 91
3. Bedeutung des Dresdener Kongresses 91
4. Präzisierung der ablehnenden Haltung Oskar von Hases in der Folgezeit 93
II. Die Pariser Konferenz zur Revision der Berner Konvention vom 15. April bis 4. Mai 1896 94
III. Die Reaktionen in Deutschland auf den Dresdener Kongress und die Pariser Konferenz 96
1. Die Reaktion des Vereins der Deutschen Musikalienhändler 96
2. Die Denkschrift der Reichsregierung 97
IV. Würdigung 98
§ 10 Ergebnis des ersten Kapitels 100
2. Kapitel: Der erste Versuch: Die Errichtung der Leipziger Anstalt 102
1. Abschnitt: Die Gründung der Leipziger Anstalt 102
§ 11 Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 18. Mai 1897 102
I. Der Beschluss der Hauptversammlung 102
II. Würdigung 103
§ 12 Die Mannheimer Tonkünstlerversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins vom 27. Mai bis 1. Juni 1897 106
I. Der Allgemeine Deutsche Musikverein 106
II. Die Annahme einer Resolution durch Gesamtvorstand und Hauptversammlung 107
III. Würdigung 108
§ 13 Die Entwicklung des Satzungsentwurfs für die künftige Verwertungsanstalt 111
§ 14 Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 10./11. Mai 1898 115
§ 15 Aufrütteln der Komponisten durch Hans Sommers Aufsatz "Die Wertschätzung der Musik" 119
I. Zur Person Sommers 120
II. Der Inhalt von Sommers Aufsatz 120
1. Die Not der Komponisten und die geringe Wertschätzung zeitgenössischer Werke 120
2. Sommers Forderung an den Gesetzgeber zur Verbesserung der Lage der Komponisten 123
III. Bewertung 126
IV. Reaktionen auf Sommers Aufsatz 132
1. Pressestimmen 132
2. Die Reaktion der Führung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins 133
3. Die Reaktion der Komponisten 134
§ 16 Pläne zur Realisierung von Sommers Forderungen auf der Mainzer Hauptversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins 136
§ 17 Die Tonkünstlerversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins zu Mainz vom 25.-28. Juni 1898 140
I. Verabschiedung der neuen Satzung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins 140
II. Verabschiedung der Satzung der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht 142
III. Würdigung 144
§ 18 Die Hauptversammlung der Leipziger Anstalt vom 28. Juni 1898 149
§ 19 Ergebnis des ersten Abschnitts 151
2. Abschnitt: Struktur und Arbeitsweise der Leipziger Anstalt 153
§ 20 Die Struktur der Leipziger Anstalt 154
I. Zweck 154
II. Rechtsform 154
1. Anstalt des privaten Rechts gem. § 52 Sächs. BGB, § 6 lit. b GjP 154
2. Errichtung als öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut? 158
III. Organe der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht 161
1. Hauptversammlung 161
2. Vorstand 161
3. Die einzelnen Ausschüsse 162
IV. Das Verhältnis der Anstalt zum Verein der Deutschen Musikalienhändler und zum Allgemeinen Deutschen Musikverein 162
V. Die Oberaufsicht 164
§ 21 Die Tätigkeit der Leipziger Anstalt 164
I. Maßgebende Vorschriften 164
II. Die Pfleger 165
III. Die Verwaltung der Aufführungsrechte 168
1. In Betracht kommende Aufführungsrechte 168
2. Der Rechtsgrund für die Verwaltung der Aufführungsrechte 169
IV. Die Erhebung der Gebühren 172
1. Gebührenpflichtige und gebührenfreie Aufführungen 173
2. Die Gebührenpflichtigen: die Veranstalter 175
3. Das Verfahren der Gebührenerhebung 178
V. Die Verteilung der Gebühren 180
VI. Die internationale Dimension 182
VII. Unterstützungskasse 182
VIII. Verwaltungskosten 183
§ 22 Ergebnis des zweiten Abschnitts 183
3. Abschnitt: Der Widerstand der Komponisten bis zum Tätigkeitsbeginn der Leipziger Anstalt am 1. Oktober 1898 und ihre Vereinigung zur Genossenschaft Deutscher Komponisten 186
§ 23 Die Einleitung eigener Schritte: Die Rundschreiben von Richard Strauss und die erste Reaktion des Allgemeinen Deutschen Musikvereins 186
I. Erste Erwägungen zur Einleitung eigener Schritte bei Rösch, Sommer und Strauss 186
II. Das erste Rundschreiben von Richard Strauss 188
1. Der Inhalt des Rundschreibens 190
2. Die Reaktion der Komponisten 191
III. Das zweite Rundschreiben von Richard Strauss 192
1. Erwägungen zur Versendung eines zweiten Rundschreibens 192
2. Der Inhalt des zweiten Rundschreibens 193
IV. Die Versendung von Aufforderungen zum Beitritt und die Ankündigung der Denkschrift beim Reichsjustizamt 194
V. Die erste Reaktion des Allgemeinen Deutschen Musikvereins auf die beiden Rundschreiben 196
VI. Würdigung 198
§ 24 Der Zusammenschluss der Komponisten zur Genossenschaft Deutscher Komponisten am 30. September 1898 203
I. Verlesung des Entgegnungsbriefes des Allgemeinen Deutschen Musikvereins 204
II. Die Gründung der Genossenschaft Deutscher Komponisten 205
1. Zweck der Genossenschaft 206
2. Rechtsform 207
a) Personenverein (Genossenschaft) i.S.d. § 52 Sächs. BGB i.V.m. § 6 lit. b GjP 207
b) Vorvertrag gem. § 782 Sächs. BGB 209
c) Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 1359 ff. Sächs. BGB 209
III. Erwägungen zur Verbesserung der Lage der Komponisten 210
IV. Wahl eines Delegierten für die Beratungen im Reichsjustizamt 213
V. Reaktionen auf die Gründung 213
VI. Würdigung 214
§ 25 Ergebnis des dritten Abschnitts 221
4. Abschnitt: Der Widerstand gegen die Leipziger Anstalt nach Beginn ihrer Tätigkeit und der Kampf um die Berechtigung der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Standesvertretung der Komponisten 222
§ 26 Tätigkeitsbeginn der Leipziger Anstalt am 1. Oktober 1898 222
§ 27 Niederlegung der Ämter in der Leipziger Anstalt seitens der Komponisten 223
§ 28 Der Streit zwischen der Genossenschaft Deutscher Komponisten und dem Allgemeinen Deutschen Musikverein um die Auslegung der Darstellung der Mainzer Ereignisse und um die Berechtigung des Musikvereins zur Beteiligung an der Leipziger Anstalt 225
I. Das Antwortschreiben von Rösch im Namen der Genossenschaft Deutscher Komponisten vom 7. Oktober 1898 auf den Entgegnungsbrief des Allgemeinen Deutschen Musikvereins vom 24. September 1898 225
II. Die Reaktion im Allgemeinen Deutschen Musikverein 226
1. Die Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses vom 6. November 1898 226
2. Das Antwortschreiben Steinbachs 226
3. Die Aufklärung der komponierenden Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Musikvereins durch den Musikverein 228
III. Der Brief von Strauss vom 16. November 1898 230
IV. Die beiden Briefe von Rösch vom 16. November 1898 230
V. Die Reaktion auf die Briefe von Rösch im Allgemeinen Deutschen Musikverein 232
VI. Die Reaktion auf die Briefe bei den Komponisten 234
VII. Würdigung 237
§ 29 Die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit 241
I. Der Boykottaufruf der Genossenschaft und Widerstand gegen die Leipziger Anstalt 241
II. Die Reaktion der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht auf den Boykottaufruf 244
III. Die Veröffentlichung von Aufsätzen für und wider die Leipziger Anstalt 244
1. "Abwehr" 244
2. "Richtigstellung und Rechtfertigung" durch Friedrich Rösch 245
3. Weitere Publikationen 247
IV. Würdigung 247
§ 30 Der Widerstand der ausübenden Künstler und eines Teils der Leipziger Verleger gegen die Leipziger Anstalt 252
I. Der Widerstand der ausübenden Künstler 252
II. Die Einschätzung der Lage durch Oskar von Hase 253
III. Der Widerstand eines Teils der Leipziger Verleger 254
IV. Würdigung 255
§ 31 Vergebliches Ringen um eine Verständigung 256
I. Scheitern des ersten Verständigungsversuchs 256
II. Das Bemühen um Abhaltung einer Verständigungssitzung am 18. Dezember 1898 257
III. Die Bemühungen um einen neuen Termin zu einer Verständigungssitzung 260
IV. Würdigung 263
§ 32 Vorläufiges Ende der Leipziger Anstalt durch die außerordentliche Hauptversammlung am 21. Januar 1898 268
I. Die Haltung von Sommer, Reinecke und Rösch auf der Versammlung 268
II. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung 269
III. Beendigung des Streits zwischen der Genossenschaft Deutscher Komponisten und dem Allgemeinen Deutschen Musikverein 270
IV. Würdigung 270
§ 33 Ergebnis des vierten Abschnitts 274
§ 34 Ergebnis des zweiten Kapitels 275
3. Kapitel: Der zweite Versuch: Die Errichtung einer Verwertungsanstalt unter Beteiligung der Genossenschaft Deutscher Komponisten 277
1. Abschnitt: Die positive Haltung der Genossenschaft Deutscher Komponisten in der Tantiemenfrage 277
§ 35 Kurswechsel der Genossenschaft Deutscher Komponisten hin zu einer positiven Haltung in der Tantiemenfrage 277
§ 36 Die organisatorische Festigung der Genossenschaft Deutscher Komponisten auf ihrer ersten Generalversammlung am 20. Februar 1899 als organisatorische Basis für die künftige Haltung 279
I. Die Festigung der Organisation 279
II. Präzisierung des Zwecks der Genossenschaft 282
III. Würdigung 282
§ 37 Die positive Haltung der Genossenschaft Deutscher Komponisten in der Tantiemenfrage 285
I. Die neun Grundsätze der Genossenschaft Deutscher Komponisten als Ausgangspunkt für eine Verständigung 285
II. Würdigung 286
§ 38 Ergänzende Ausführungen und Beschlüsse der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Tantiemenfrage 292
I. Rechtfertigung des Führungsanspruchs der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung einer Verwertungsanstalt 292
II. Die Notwendigkeit der Gründung einer deutschen Verwertungsanstalt 293
III. Vorzüge der Errichtung einer Zentralstelle 293
IV. Die Verlängerung der Schutzfrist als Voraussetzung für die Errichtung der Tantiemenanstalt 294
V. Würdigung 295
§ 39 Der Beitrag der Komponisten zur ungestörten Durchführung der neuen Tantiemenanstalt 297
I. Die Verabschiedung von Resolution und Revers 298
II. Die Reaktion der Komponisten 299
III. Würdigung 302
§ 40 Die Erwägungen der Genossenschaft zur Einbeziehung der verloren gegangenen Aufführungsrechte 304
I. Die Kollektivbedingung 304
II. Das Rechtsverhältnis zu den Konzertunternehmern und Verlegern 305
III. Entkräftung von Bedenken 305
IV. Würdigung 306
§ 41 Ergänzende Erwägungen zur Verbesserung der Lage der Komponisten 308
I. Stempelgebühr 308
II. Der genossenschaftliche Selbstverlag 308
§ 42 Ergebnis des ersten Abschnitts 311
2. Abschnitt: Das Ringen um eine erfolgreiche Verständigung mit den Verlegern in der Tantiemenfrage 313
§ 43 Die Verständigungssitzung vom 21. Februar 1899 313
I. Personelle Besetzung 313
II. Erörterung der neun Grundsätze 314
III. Hinauszögern der Zustimmung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler 316
IV. Würdigung 317
§ 44 Die Verständigung mit den Berliner Verlegern vom 13. April 1899 320
§ 45 Vertrauensbruch seitens des geschäftsführenden Ausschusses des Vereins der Deutschen Musikalienhändler durch die widerrechtliche Veröffentlichung von Unterlagen 322
§ 46 Die Verständigungssitzung mit dem Verein der Deutschen Musikalienhändler vom 24. April 1899 326
I. Annahme von sieben Grundsätzen 326
II. Der Inhalt der sieben Grundsätze 327
III. Würdigung 328
§ 47 Ergebnis des zweiten Abschnitts 332
3. Abschnitt: Das Zutagetreten der wahren Pläne Oskar von Hases zur Aufrechterhaltung der Leipziger Anstalt mit Beteiligung der Genossenschaft Deutscher Komponisten 333
§ 48 Die ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 2. Mai 1899 333
§ 49 Die außerordentliche Hauptversammlung der Leipziger Anstalt am 3. Mai 1899 335
§ 50 Das Scheitern der gemeinsamen Petition der Genossenschaft Deutscher Komponisten und des Vereins der Deutschen Musikalienhändler 337
§ 51 Die Dortmunder Tonkünstlerversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins vom 10.–13. Mai 1899 338
I. Beschlüsse 338
II. Würdigung 340
§ 52 Scheitern des letzten Verständigungsversuchs am 14. Mai 1899 342
§ 53 Ergebnis des dritten Abschnitts 343
§ 54 Ergebnis des dritten Kapitels 343
4. Kapitel: Der dritte Versuch: Die Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) 345
1. Abschnitt: Die Verständigung zwischen der Genossenschaft Deutscher Komponisten und einem Teil der Verleger 345
§ 55 Der Anstoß für das gemeinsame Vorgehen der Genossenschaft Deutscher Komponisten mit einem Teil der Verleger 346
I. Die Beratung im Reichsjustizamt am 15. Mai 1899 346
II. Die Erklärung des geschäftsführenden Ausschusses des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 16. Mai 1899 347
III. Würdigung 348
§ 56 Die Einreichung der gemeinsamen Petition an das Reichsjustizamt und der offene Bruch in den Reihen der Verleger 350
I. Die gemeinsame Petition 350
II. Sammlung von Unterschriften in den Reihen der Verleger durch einen Rundbrief 351
III. Die Reaktion des Vereins der Deutschen Musikalienhändler 354
IV. Die Gegenerklärung Hugo Bocks an Oskar von Hase 355
V. Die Protesthaltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler und der offene Bruch in den Reihen der Verleger 356
VI. Billigung des gemeinsamen Vorgehens durch die außerordentliche Generalversammlung der Genossenschaft Deutscher Komponisten am 27. Juni 1899 357
VII. Würdigung 358
§ 57 Verhandlungen mit den von der Tantiemenfrage berührten Kreisen 362
§ 58 Ergebnis des ersten Abschnitts 363
2. Abschnitt: Präzisierung der Pläne der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung einer Verwertungsanstalt 364
§ 59 Die Ausführungen von Rösch auf der außerordentlichen Generalversammlung der Genossenschaft Deutscher Komponisten am 27. Juni 1899 in Berlin 364
I. Die Notwendigkeit der Gründung einer deutschen zentralen Verwertungsanstalt 365
II. Die große Bedeutung des Aufführungsrechts bei der Reform des Urheberrechts 365
III. Das organisatorische Verhältnis der Tantiemenanstalt zur Genossenschaft Deutscher Komponisten 367
IV. Orientierung an der französischen SACEM 367
V. Würdigung 368
§ 60 Die Ausführungen der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Gründung einer Verwertungsanstalt sowie zur Reform des Urheber- und Verlagsrechts in ihrer Denkschrift 370
I. Die Überreichung der Denkschrift, ihre Verfasser und ihre Gliederung 370
II. Bezugsobjekt der Ausführungen: Der Regierungsentwurf vom 13. Juli 1899 373
III. Die Ausführungen in der Denkschrift zu den durch die Reform des Urheberrechts zu schaffenden Voraussetzungen für die Errichtung der deutschen Tantiemenanstalt 375
1. Die Schaffung eines umfassenden Schutzes des Aufführungsrechts ohne Ausnahmen 376
a) Die Streichung des Vorbehaltes des § 50 II UrhG 1870 (§ 12 II E 1899 = § 11 II UrhGE) 376
b) Die Streichung des § 26 E 1899 = § 27 UrhGE 377
2. Die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Tonkunst (§ 32 E 1899 = § 33 UrhGE) 378
3. § 67 I E 1899 = § 62 I 2 UrhGE 379
IV. Die Ausführungen in der Denkschrift zur Struktur eines deutschen Verwertungs- und Tantiemeninstituts unter Trägerschaft der Genossenschaft Deutscher Komponisten 379
1. Die Notwendigkeit der Gründung einer deutschen Verwertungsanstalt unter Berücksichtigung der internationalen Rechtslage 379
2. Betonung des Führungsanspruchs der Genossenschaft Deutscher Komponisten bei der Errichtung der Tantiemenanstalt 380
3. Hauptzweck der Verwertungsanstalt: Wohlfahrtseinrichtung für die Komponisten 380
4. Die Beteiligung des Textdichters an den Tantiemen 381
5. Rechtfertigung des Pauschalsystems 382
V. Würdigung 383
§ 61 Die Ausführungen der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung der von ihr getragenen Verwertungsanstalt im Pariser Bericht 386
I. Entstehung und Zielsetzung des Pariser Berichts 386
II. Ziele der Genossenschaft Deutscher Komponisten bei der anstehenden Reform des Urheberrechts 387
III. Die Notwendigkeit der Errichtung einer deutschen Verwertungsanstalt 387
IV. Der Führungsanspruch der Genossenschaft zur Gründung der Verwertungsanstalt 388
V. Die Notwendigkeit der Organisation der Verwertungsanstalt in der Form einer Zentralstelle 388
VI. Der Vorbildcharakter der französischen SACEM 389
VII. Das von der Genossenschaft geplante Pauschalsystem 390
VIII. Die Beteiligung von Verleger und Textdichter an den Tantiemen 391
IX. Würdigung 391
§ 62 Ergebnis des zweiten Abschnitts 392
3. Abschnitt: Die weitere Entwicklung 393
§ 63 Der Pariser Bericht als Grundlage für die weitere Verständigung mit den Berliner Verlegern 393
§ 64 Die Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler in der Tantiemenfrage seit dem Scheitern der Verhandlungen mit der Genossenschaft Deutscher Komponisten 394
I. Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 15. Mai 1900 394
II. Die außerordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 2. Oktober 1900 395
§ 65 Die Sitzung des Gesamtvorstandes des Deutschen Sängerbundes in Danzig vom 24./25. September 1900 396
§ 66 Die Beratung weiterer Dokumente mit den verbündeten Verlegern im Januar 1901 396
§ 67 Ergebnis des dritten Abschnitts 397
4. Abschnitt: Scheitern des dritten Versuchs durch die Reform des Urheberrechts? 399
§ 68 Das bisherige Engagement der Genossenschaft Deutscher Komponisten bei der Reform des Urheber- und Verlagsrechts 400
§ 69 Die Beratung des Gesetzentwurfs in der Kommission 400
§ 70 Die Petition der Genossenschaft Deutscher Komponisten zum Urheber- und Verlagsrecht vom 1. Januar 1901 an den Deutschen Reichstag 403
§ 71 Die Erklärung der Genossenschaft Deutscher Komponisten zum gegenwärtigen Stand der Urheberrechtsreform vom 15. Februar 1901 404
§ 72 Bedingte Aufgabe der Pläne der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung der Tantiemenanstalt 405
§ 73 Die Konferenz im Preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Madiginal-Angelegenheiten zur Aufrechterhaltungder Pläne der Genossenschaft DeutscherrKomponisten zur Errichtung der Verwertungsanstalt 407
I. Die Diskussion 407
II. Die nachträgliche Erklärung der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Konferenz vom 1. April 1901 409
III. Die Grundbestimmungen der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht 410
IV. Würdigung 413
§ 74 Die Beratung der Entwürfe über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst und über das Verlagsrecht im Plenum des Reichstags und im Bundesrat 415
I. Die Beratung der Verlängerung der Schutzfrist im Plenum des Reichstags 415
II. Der Protest der Genossenschaft gegen die Angriffe des Reichstagsabgeordneten Eugen Richter 417
III. Petition der Genossenschaft und zahlreicher Musikalienhändler an den Bundesrat 418
IV. Die Annahme der Gesetzesentwürfe durch den Bundesrat 420
V. Würdigung 421
§ 75 Vollständige Aufgabe der Pläne zur Errichtung der Verwertungsanstalt nach der Verabschiedung des LUG 423
§ 76 Ergebnis des vierten Abschnitts 426
5. Abschnitt: Die Wende: Der Beschluss der Genossenschaft Deutscher Komponisten und der verbündeten Verleger zur Errichtung der Verwertungsanstalt 428
§ 77 Die Ausgangslage: Stillstand in der Tantiemenbewegung 428
§ 78 Der Meinungsumschwung 431
I. Anlass: Der Beschluss der Generalversammlung der österreichischen AKM 431
II. Die Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses der Genossenschaft Deutscher Komponisten unter Beteiligung der verbündeten Verleger vom 8. und 13./14. Dezember 1902 431
III. Würdigung 433
§ 79 Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 29. November 1902 434
§ 80 Die Ankündigung der Gründung der Verwertungsanstalt 435
§ 81 Die Gründung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) auf der Hauptversammlung der Genossenschaft Deutscher Komponisten vom 14. Januar 1903 437
I. Verabschiedung von Satzung und Geschäftsordnung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer 437
II. Verabschiedung der Grundordnung der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht 439
III. Die personelle Besetzung von GDT und AFMA 440
§ 82 Ergebnis des fünften Abschnitts 442
6. Abschnitt: Die Struktur der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) und die rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit 443
§ 83 Die Struktur der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) 443
I. Zweck 443
II. Rechtsform 444
1. Charakterisierung als wirtschaftlicher Verein 444
2. Fehlen anderer gesetzlicher Vorschriften 446
3. Die Verleihung der Rechtsfähigkeit 448
4. Neugründung oder bloße Umbenennung? – Das Verhältnis von GDT und Genossenschaft Deutscher Komponisten zueinander 448
III. Die Organe der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer 450
1. Der Vorstand 450
2. Die Hauptversammlung 451
3. Der Beirat 452
IV. Mitgliedschaft 452
1. Das Aufnahmeverfahren 452
2. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder 453
3. Die Pflichten der Mitglieder 453
4. Erlöschen der Mitgliedschaft 454
V. Die Struktur der AFMA als wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb der GDT 454
1. Zwecke der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht 455
2. Rechtsnatur der AFMA und ihr Verhältnis zur GDT 455
3. Organe der AFMA 456
a) Der Vorstand 456
b) Der Ausschuss der Vertrauensmänner 457
c) Der Direktor 458
4. Die Betriebsmittel der Anstalt 458
VI. Würdigung 459
§ 84 Die rechtlichen Voraussetzungen der Tätigkeit der AFMA 461
I. Der Tätigkeitsumfang der AFMA 461
1. Der räumliche und sachliche Tätigkeitsbereich der AFMA 461
2. Die Übertragung der Aufführungsrechte auf die GDT (AFMA) 462
3. Die von der GDT (AFMA) zu verwertenden Aufführungsrechte 464
II. Die Gebührenpflichtigen: die Veranstalter öffentlicher Aufführungen 465
1. Der Begriff des Veranstalters 465
2. Pauschal- und Einzelsystem 465
3. Das Vertragsverhältnis zwischen der GDT (AFMA) und dem Gebührenpflichtigen beim Pauschalsystem 466
III. Die Bezugsberechtigten 468
1. Der Kreis der Bezugsberechtigten 468
2. Das Rechtsverhältnis zwischen der GDT (AFMA) und dem Bezugsberechtigten: Der Berechtigungsvertrag 469
3. Bewertung 470
IV. Das Verteilungsverfahren 473
V. Unterstützungskasse 474
VI. Die internationale Dimension 474
VII. Würdigung 475
§ 85 Das Selbstverständnis der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer 475
§ 86 Die praktische Tätigkeit der AFMA 477
§ 87 Ergebnis des sechsten Abschnitts 479
7. Abschnitt: Die Reaktion der an der Tantiemenfrage beteiligten Kreise auf die Gründung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) 480
§ 88 Widerstand gegen die AFMA 481
I. Widerstand der Verleger 481
1. Widerstand einzelner Verleger 481
2. Die Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler 482
a) Verständigung auf die weitere Haltung auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. November 1903 482
b) Das Bemühen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler um eine Verständigung 484
c) Die Abgabe der Verleger-Erklärung durch den Verein der Deutschen Musikalienhändler 486
d) Die weitere Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, vor allem seine Aufklärungsarbeit 487
II. Widerstand der Veranstalter öffentlicher Aufführungen 488
1. Der Widerstand der Konzertveranstalter 489
2. Der Widerstand der Gewandhauskonzertdirektion 490
III. Widerstand der Komponisten 492
IV. Persönliche Anfeindungen 493
V. Würdigung 496
§ 89 Die vergeblichen Bemühungen der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer zur Überwindung des Widerstandes 501
I. Vergebliche Bemühungen zur Überwindung des Widerstands durch Publikationen 502
1. Die Denkschrift "Die Anstalt für Musikalisches Aufführungsrecht. Zur Aufklärung und Abwehr" 502
2. Die Veröffentlichung eines Tonsetzerverzeichnisses 503
3. Die Replik des Vereins der Deutschen Musikalienhändler auf die Denkschrift der GDT 504
4. Die Veröffentlichung von Reckentin für die Genossenschaft und die Erwiderung von Röntsch für den Verein der Deutschen Musikalienhändler 508
a) Der Aufsatz von Reckentin 508
b) Die Erwiderung von Röntsch 508
II. Vergeblicher Versuch der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer zur Überwindung des Widerstandes durch Führung von Prozessen 509
III. Würdigung 511
§ 90 Die Bedingungen der Verleger für eine erneute Verständigung 514
I. Die Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler 514
II. Die Haltung des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins 515
III. Würdigung 515
§ 91 Die Überwindung des massiven Widerstandes und die Festigung der GDT (AFMA) 516
§ 92 Ergebnis des siebten Abschnitts 521
§ 93 Ergebnis des vierten Kapitels 522
5. Kapitel: Gesamtbetrachtung 524
1. Abschnitt: Zum Ablauf der Tantiemenbewegung 524
§ 94 Wandel der Rechtsanschauungen als Voraussetzung für die Entstehung der Tantiemenbewegung und die erfolgreiche Arbeit einer Verwertungsanstalt 525
I. Die Schaffung eines vorbehaltlosen Aufführungsschutzes 525
II. Die Abtrennbarkeit des Aufführungsrechts von den sonstigen Urheberrechten 527
III. Durchsetzung der Auffassung von der Gebührenpflicht öffentlicher Aufführungen 528
§ 95 Drei Versuche zur Errichtung eines Verwertungsinstituts 529
I. Einteilung der Tantiemenbewegung in drei Versuche 529
1. Umschreibung der drei Versuche 529
2. Zeitliche Überschneidungen 531
3. Die Dauer der drei Versuche 531
4. Einteilung der drei Versuche in drei Phasen 532
II. Die tragenden Kräfte der Tantiemenbewegung 532
1. Vier Hauptkräfte 532
2. Der neue Machtfaktor in der Tantiemenbewegung: die Genossenschaft Deutscher Komponisten 535
3. Die Ziele der Hauptkräfte für ein Engagement in der Tantiemenbewegung 536
4. Die Motive der Hauptkräfte zur Gründung einer Verwertungsanstalt 538
III. Die Argumentation in den drei Versuchen 540
1. Der Schwerpunkt der Argumentation in den drei Versuchen 540
2. Die Argumentation des Vereins der Deutschen Musikalienhändler 541
3. Die Argumentation des Allgemeinen Deutschen Musikvereins 542
4. Die Argumentation der Leitung der Leipziger Anstalt 542
5. Die Argumentation der Genossenschaft Deutscher Komponisten 543
6. Die Haltung der verbündeten Verleger 545
7. Die unterschiedlichen Ausgangspunkte der Genossenschaft Deutscher Komponisten und des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, die sie während der gesamten Tantiemenbewegung beibehielten 545
8. Fehler bei der Auslegung von UrhG 1870 und LUG 545
§ 96 Machtkämpfe 547
I. Der Machtkampf zwischen dem Allgemeinen Deutschen Musikverein und der Genossenschaft Deutscher Komponisten 547
II. Der Machtkampf zwischen dem Verein der Deutschen Musikalienhändler und der Genossenschaft Deutscher Komponisten 549
III. Der Machtkampf zwischen dem Verein der Deutschen Musikalienhändler und den mit der Genossenschaft Deutscher Komponisten verbündeten Verlegern 550
IV. Der Führungsanspruch in der Tantiemenbewegung 550
V. Würdigung 551
§ 97 Das Ringen um eine Verständigung 552
I. Die Erkenntnis der Notwendigkeit einer Verständigung 552
II. Ernsthaftes Bemühen um eine Verständigung? 553
1. Die Aufstellung von Bedingungen für eine weitere Verständigung 553
2. Das Verhandeln ohne Mandat 554
III. Das Scheitern einer Verständigung während des zweiten Versuchs 555
§ 98 Vergleich der Entstehung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA) 555
I. Ablauf 555
II. Juristische Vorarbeiten 557
III. Die Beteiligung von Vertretern der von der Tantiemenbewegung Betroffenen 558
IV. Überstürzte Gründung der Leipziger Anstalt? 559
V. Tätigkeitsbeginn 560
§ 99 Die Öffentlichkeitsarbeit in den einzelnen Versuchen 561
I. Die Information der Mitglieder 561
II. Der Kontakt mit den Gebührenpflichtigen 562
III. Der Schritt in die Öffentlichkeit als Mittel der Auseinandersetzung 562
IV. Öffentlichkeitsarbeit als Mittel der Information und Beseitigung des Widerstandes 563
§ 100 Die Bewertung des Widerstandes bei der Leipziger Anstalt und der AFMA 564
I. Widerstand der Gebührenpflichtigen 564
II. Widerstand aus den eigenen Reihen 564
III. Widerstand aus dem gegnerischen Lager als Zeichen des Machtkampfes 565
IV. Die Reaktion auf den Widerstand 570
§ 101 Die Reform des Urheber- und Verlagsrechts und die Tantiemenbewegung 571
I. Die Notwendigkeit der Reform des Urheber- und Verlagsrechts zur Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung einer Verwertungsanstalt 571
1. Errichtung einer Verwertungsanstalt unter dem UrhG 1870? 571
2. Vereitelung der Pläne zur Errichtung einer wirtschaftlich rentablen Verwertungsanstalt durch das LUG? 573
a) Schaffung eines absoluten Aufführungsrechts mit rückwirkender Kraft 573
b) Das In-Kraft-Treten der Ausnahmebestimmungen des § 27 LUG 573
3. Vereitelung der Kartellfähigkeit durch die Belassung der Schutzfrist bei 30 Jahren p. m. a.? 574
4. Die Reform des Verlagsrechts 574
II. Wechselwirkung zwischen der Reform und der Tantiemenbewegung 575
1. Wechselseitige Voraussetzungen 575
2. Der Einfluss der Reform des Urheberrechts auf das Zustandekommen einer Einigung zwischen Verlegern und Komponisten durch die Forderung nach einem gemeinsamen Vorgehen 576
3. Die Auswirkungen der Auseinandersetzung in der Tantiemenfrage auf die Forderungen an den Gesetzgeber 577
4. Die Bedeutung der Reform des Urheberrechts für die Forderung nach Berücksichtigung der Belange von Schule, Kirche, Herr und Verein 578
§ 102 Die geschilderten Ereignisse im Ganzen 579
I. Bewertung 579
II. Gleichlauf mehrerer Bewegungen 582
III. Richtigstellung der Daten und der historischen Abläufe 583
§ 103 Bewertung der Beiträge der einzelnen Personen 587
I. Richard Strauss, Friedrich Rösch und Hans Sommer 587
1. Friedrich Rösch 587
2. Hans Sommer 590
3. Richard Strauss 593
4. Rösch, Sommer und Strauss 596
II. Eugen d’Albert, Richard Eilenberg, Engelbert Humperdinck, Wilhelm Klatte, Franz Lehár, Paul Lincke, Gustav Mahler, Carl Reinecke, Ernst Rudorff, Philipp Rüfer, Max Schillings, Georg Schumann, Ludolf Waldmann 600
III. Albert Osterrieth, Philipp Allfeld und Axster 603
IV. Oskar von Hase 604
V. Fritz Steinbach 607
VI. Die verbündeten Verleger 608
VII. Die Rolle des Reichsjustizamtes und anderer Behörden 613
2. Abschnitt: Die Ergebnisse der Tantiemenbewegung 614
§ 104 Verwertungsgesellschaft, Verwertungsanstalt, Verwertungs- und Tantiemeninstitut - Begriffsbestimmung, Abgrenzung und Charakterisierung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA) 614
I. Die Oberbegriffe "Verwertungs- und Tantiemeninstitut" 615
1. Die Verwertung des Aufführungsrechts 616
2. Das Verhältnis der einzelnen Verwertungsaufgaben zueinander und die Bedeutung der Begriffe des Verwertungs- und des Tantiemeninstituts 617
3. Wesensmerkmale eines Verwertungsinstituts 617
a) Verwertung der Rechte mehrerer Rechtsinhaber erforderlich? 618
b) Bestimmte Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Verwertungsinstitut und dem Rechtsinhaber erforderlich? 618
c) Beschränkung der Tätigkeit auf die Wahrnehmung von Aufführungsrechten der Mitglieder? 619
d) Umfang der dem Veranstalter zur Verfügung stehenden Rechte 619
e) Vermittlerfunktion 619
f) Die Inkassofunktion als spezielles Merkmal eines Tantiemeninstituts 620
g) Kontrollapparat für die Kontrolle des Notenerwerbs 620
h) Der Begriff der Zentralstelle 621
4. Tragende Prinzipien eines Verwertungs- und/oder Tantiemeninstituts, die nicht aus dem Verwertungszweck resultieren 621
II. Einordnung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA) als Verwertungs- und/oder Tantiemeninstitut 622
III. Die einzelnen Erscheinungsformen von Verwertungs- und Tantiemeninstituten 623
1. Verwertungsanstalt 624
2. Verwertungsgesellschaft 625
3. Die Begriffe Tantiemenanstalt und -gesellschaft und ihre Abgrenzung zu den Begriffen Verwertungsinstitut, -anstalt, -gesellschaft 626
IV. Einordnung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA) als Verwertungsgesellschaft 627
V. Die Argumentation der an der Tantiemenbewegung Beteiligten mit den Verwertungsaufgaben 628
§ 105 Die Ergebnisse des ersten und dritten Versuchs 629
I. Die Leipziger Anstalt als Ergebnis des ersten Versuchs 629
1. Das rechtliche Schicksal der Leipziger Anstalt 629
2. Die Fehlkonstruktion der Leipziger Anstalt 630
a) Das Erfordernis des Vorbehalts (§ 50 II UrhG 1870) 630
b) Die Berücksichtigung der Belange von Schule, Kirche, Heer und Verein 631
c) Die Ausstattung der Leipziger Anstalt mit öffentlich-rechtlichen Befugnissen 632
d) Das System der Pfleger 632
3.Umgestaltung der Leipziger Anstalt in eine reine Organisation zur Kontrolle des Notenerwerbs? 632
II. Die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) als Ergebnis des dritten Versuchs 633
III. Vorbilder 634
1. Die Sommer’sche Fakultät 634
2. Das Syndikat i.S.d. Denkschrift der Reichsregierung 634
3. Die französische SACEM als positives und negatives Vorbild 635
4. Keine Orientierung an der französischen SACD 636
5. Keine Orientierung an der österreichischen AKM 636
6. Die Orientierung der Genossenschaft Deutscher Komponisten und der verbündeten Verleger an der Leipziger Anstalt 637
IV. Der Einfluss der Vorbilder auf die Leipziger Anstalt und die GDT (AFMA) 637
1. Die körperschaftliche Verfassung 638
a) Rechtsnatur 638
b) Zwecke 639
c) Organe und Kompetenzverteilung 640
2. Sonstige Organisationsfragen 642
a) Bezeichnung 642
b) Sitz und Gerichtsstand 642
c) Zentralstelle und Außendienstmitarbeiter 643
d) Schiedsstelle 644
e) Staatliche Oberaufsicht 644
3. Die Verwaltung der Aufführungsrechte 644
a) In Betracht kommende Aufführungsrechte 644
b) Die Übertragung der Aufführungsrechte 645
c) Die Anmeldung und Registrierung der Werke 646
d) Der Rückfall der Aufführungsrechte 646
4. Die Erhebung der Aufführungsgebühren 647
a) Das Gebührensystem 647
b) Die Gebührenpflichtigen 649
5. Die Verteilung der Gebühren 651
a) Die Auswertung der Programme und die Einschätzung der Werke 651
b) Die Bezugsberechtigten 651
c) Die Verteilungsmodi 653
6. Die Berücksichtigung der Belange der Musikpflege 655
7. Unterstützungskasse 655
8. Verwaltungskosten 656
9. Die Kontrolle des rechtmäßigen Erwerbs des Notenmaterials 657
10. Die internationale Dimension 657
11. Die praktische Tätigkeit 658
12. Ergebnis zu IV. 659
§ 106 Die GDT (AFMA) als Vorbild für die heutige GEMA 660
I. Die Vereinsverfassung 662
1. Rechtsnatur 662
2. Zwecke 663
3. Organe 664
4. Mitglieder 665
II. Sonstige Organisationsfragen 666
III. Verwaltete Werke 667
1. Die Übertragung der Aufführungsrechte 667
2. Der Berechtigungsvertrag 668
IV. Die Erhebung der Aufführungsgebühren 669
V. Die Verteilung der Gebühren 670
1. Die Bezugsberechtigten und die Verteilungsmodi 670
2. Das Verteilungsverfahren 671
VI. Unterstützungskasse und Verwaltungskosten 671
VII. Die internationale Dimension 672
VIII. Würdigung 672
6. Kapitel: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesen 674
Anhang I: Kurzbiografien 682
Anhang II: Quellen 699
Quellen- und Literaturverzeichnis 805
Namen- und Sachregister 840