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Hantschel, I. (2011). Softwarekauf und -weiterverkauf. Zur Vertragsnatur und Erschöpfungswirkung körperlicher und unkörperlicher Übertragungsformen von Software. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53611-5
Hantschel, Ines. Softwarekauf und -weiterverkauf: Zur Vertragsnatur und Erschöpfungswirkung körperlicher und unkörperlicher Übertragungsformen von Software. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53611-5
Hantschel, I (2011): Softwarekauf und -weiterverkauf: Zur Vertragsnatur und Erschöpfungswirkung körperlicher und unkörperlicher Übertragungsformen von Software, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53611-5

Format

Softwarekauf und -weiterverkauf

Zur Vertragsnatur und Erschöpfungswirkung körperlicher und unkörperlicher Übertragungsformen von Software

Hantschel, Ines

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 415

(2011)

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About The Author

Ines Hantschel wurde am 27.09.1978 in Sangerhausen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am OLG Bamberg und ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Sie ist seit 2006 Rechtsanwältin und nach Tätigkeiten in internationalen Wirtschaftskanzleien seit 2011 als Syndikusanwältin tätig.

Abstract

Ines Hantschel untersucht die zunehmende Unabhängigkeit des Softwarehandels von Datenträgern. Sie stellt die Einordnung der endgültigen Softwareüberlassung als Sachkauf in Frage und zeigt, dass sie zwar dem Kaufrecht unterliegt, jedoch bis zu drei Kaufgegenstände zu unterscheiden sind: Software als sonstiger Gegenstand, ein Nutzungsrecht und - nur bei der körperlichen Übertragung der Datenträger - Software als Sache. Aus urheberrechtlicher Sicht wird untersucht, ob auch der Weiterverkauf von Software ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig ist, wenn der Erschöpfungstatbestand auf Online-Übertragungen nicht direkt anwendbar ist. Die damit einhergehenden Fragen liegen seit dem Vorlagebeschluss des BGH (Az: I ZR 129/08) dem EuGH vor. Für die Zulässigkeit der Online-Weiterübertragung ist eine Neuregelung erforderlich, die nach dem Vorschlag der Autorin u. a. ein Lizenzregister beinhalten könnte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 21
A. Anlass und Ziel der Untersuchung 21
B. Begriffsklärungen 24
C. Vom datenträgergebundenen zum unkörperlichen Vertrieb von Software 24
I. Unbundling 24
II. Digitalisierung und Dematerialisierung 25
III. Ausblick 26
D. Einschränkung des Untersuchungsgegenstands 27
E. Forschungsstand und Gang der Darstellung 28
Teil 1:rDie Einordnung von Computerprogrammen und Daten in das zivilrechtliche System 33
Kapitel 1:rDas Computerprogramm als Schutzgegenstand von Immaterialgüterrechten 33
A. Das Urheberrecht als maßgebliches Sonderrecht 33
B. Die Interessen der beteiligten Marktkreise 34
C. Besonderheiten der Werkkategorie Computerprogramm 36
I. Tatsächliche Besonderheiten 36
II. Rechtliche Besonderheiten 37
1. Das Vervielfältigungsrecht an Computerprogrammen 37
2. Die Regelung des § 69d Abs. 1 UrhG 38
a) Die Berechtigung im Sinn von § 69d Abs. 1 UrhG 38
aa) Befürworter des Lizenzerfordernisses 39
bb) Gegner des Lizenzerfordernisses 39
cc) Gemeinsamkeiten 40
dd) Stellungnahme 41
b) Das Verhältnis von § 69d Abs. 1 UrhG zu § 44a UrhG 45
Kapitel 2:rComputerprogramme und Daten als Gegenstände des bürgerlichen Rechts 49
A. Das Begriffssystem des BGB und seine historischen Hintergründe 49
I. Gaius’ Unterscheidung von res corporales und res incorporales 50
II. Savignys Unterscheidung zwischen dem Sacheigentum und der Obligation 53
III. Die Sonderstellung des Sacheigentums im BGB 54
IV. Kritik am geschaffenen System 56
1. Die strikte Unterscheidung zwischen Schuld- und Sachenrecht 56
2. Die Grenzen des Sachbegriffs 58
B. Die Subsumption von Software unter den Sachbegriff des BGB 59
I. Die Manifestierung urheberrechtlicher Werke in körperlichen Gegenständen 60
II. Zur Qualität des Datensatzes als wesentlicher Bestandteil des Datenträgers 61
C. Der deliktische Schutz von Computerprogrammen und Daten 64
I. Computerprogramme und Daten als von § 823 Abs. 1 BGB geschützte Güter 65
1. Der Meinungsstand zur Einschlägigkeit von § 823 Abs. 1 BGB 65
2. Stellungnahme 66
a) Der Datenverlust als Eigentumsverletzung 66
aa) Anwendung auf die Situation des ASP 69
bb) Die fortschreitende technische Entwicklung 71
b) Das Recht an der Information als "sonstiges Recht" 71
aa) Information als zuordnungsfähiges Objekt 71
bb) Der Schutz von Informationen als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 74
c) Das Nutzungsrecht am Computerprogramm als "sonstiges Recht"? 75
d) Der Datenverlust als Beeinträchtigung des Nutzungszwecks eines immateriellen Guts 77
e) Ergebnis 78
II. Produkthaftungsrecht 78
1. Die Sachbeschädigung im Sinn von § 1 Abs. 1 ProdHG 78
2. Software als Produkt im Sinn von § 2 ProdHG 80
a) Befürworter einer Einordnung von Software als Produkt 80
b) Gegner der Erfassung von Software als Produkt 82
c) Stellungnahme 82
aa) Auseinandersetzung mit dem Produktbegriff 82
bb) Europarechtlicher Hintergrund 83
III. Software und Produzentenhaftung 87
D. Die Einordnung von Software in das System der Rechtsgegenstände 88
I. Gegenstandsbegriffe 88
1. Der Bezug der Gegenstände zum Vermögen 88
a) Formale Begriffsbestimmungen 89
b) Materielle Begriffsbestimmungen 90
2. Die Gegenstandstheorie des Rudolph Sohm 92
a) Die Beschränkung auf Verfügungsgegenstände 92
b) Die Bewertung des Sohm’schen Gegenstandsbegriffs in der Literatur 93
c) Eigene Bewertung vor dem Hintergrund der Schuldrechtsreform 94
aa) Hinweise für eine Einordnung in der Gesetzesbegründung 94
bb) Die Übertragung des sonstigen Gegenstands als Verfügung? 96
cc) Die Einordnung des sonstigen Gegenstands im Sinn von § 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB in die Sohm’sche Gegenstandstheorie 97
3. Die Abstrahierung unterschiedlicher Wertschichten durch Husserl 98
4. Rechtsgegenstände verschiedener Ordnungen und Leistungsgegenstände 98
5. Franz Wieackers Vorschlag zur Reform des Vermögensrechts 100
6. Das Rechtsgut im Sinn der Ökonomischen Analyse des Rechts 101
II. Anwendung der Gegenstandsbegriffe auf Computerprogramme und immaterielle Güter ohne Zuordnung zu einem subjektiven Recht 101
Teil 2:rVertragstypologische Untersuchung 103
Kapitel 1:rGrundsätzliche Erwägungen 103
A. Praktisches Bedürfnis nach einer Zuordnung 103
B. Denkbare Vertragstypen 104
C. Meinungsstand 106
D. Fallunterscheidung und Gang der Untersuchung 108
Kapitel 2:rDie Übertragung durch Übergabe eines Datenträgers 108
A. Die Übertragungsgegenstände 108
B. Die urhebervertragsrechtliche Unterscheidung zwischen sachenrechtlicher und nutzungsrechtlicher Ebene 109
C. Der weite vertragsrechtliche Sachbegriff des BGH 111
I. Änderungen des Urheberrechts 112
II. Änderungen des Kaufvertragsrechts 113
1. Die frühere Enge des gegenständlichen Anwendungsbereichs 113
2. Die Gewährleistung für Qualitätsmängel immaterieller Güter 115
a) Haftungssituation vor der Schuldrechtsreform 116
b) Die Haftungssituation seit der Schuldrechtsreform 117
D. Die schuldvertragliche Einordnung der Nutzungsrechtseinräumung 120
I. Denkbare Vertragstypen und ihre Charakteristika 121
II. Abgrenzung der Vertragstypen bei der Sachverwertung 123
III. Die Unterscheidung zwischen ausschließlichen und einfachen Lizenzen zum Zweck der Zuordnung 124
1. Lizenzarten und ihre Rechtsnatur 124
2. Folgen für die schuldvertragliche Einordnung 127
3. Gewährleistungsrechtliche Folgen 130
E. Stellungnahme 132
I. Die Inkongruenz der schuldvertraglichen Ebenen 132
II. Zuweisung der sachenrechtlichen Ebene zu einem Vertragstyp 135
III. Zuweisung der nutzungsrechtlichen Ebene zu einem Vertragstyp 137
1. Abgeleiteter Erwerb 137
2. Ersterwerb 137
a) Der kaufrechtliche Charakter der konstitutiven Rechtseinräumung 138
b) Der kaufvertragliche Charakter der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte 139
c) Der kaufvertragliche Charakter der Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts 140
aa) Der fehlende Zuständigkeitswechsel als Unterscheidungskriterium 140
bb) Der Charakter der einfachen Lizenz als relatives Recht 142
cc) Konsequenzen aus § 453 Abs. 1 BGB 143
dd) Ergebnis 144
ee) Gewährleistungsrechtliche Konsequenzen 145
3. Die gesetzliche Lizenz des § 69d Abs. 1 UrhG 147
Kapitel 3:rDie Online-Übertragung von Computerprogrammen 149
A. Die Einordnung als Sachkauf 149
I. Die Reduzierung auf die körperliche Festlegung am Ende der Übertragung 149
II. Die Online-Übertragung als Übereignung 150
B. Die Online-Übertragung als Rechtskauf 152
C. Die Online-Übertragung als Kauf eines sonstigen Gegenstandes 153
D. Das Verhältnis der Kaufgegenstände zueinander 155
I. Einfache und mehrfache Übertragungsebenen 155
II. Der sonstige Gegenstand als Auffangtatbestand 157
III. Einheitliche Zuweisung zu einer Kaufgegenstandskategorie 157
IV. Die Anwendbarkeit der Verbrauchsgüterkaufvorschriften 160
1. Meinungsstand 160
2. Stellungnahme 161
a) Erfassung der körperlichen Übertragung durch Auslegung 161
b) Anwendbarkeit auf Online-Übertragungssachverhalte 162
3. Ergebnis 165
Kapitel 4:rASP-Verträge 165
A. Begriffsklärung 165
B. Meinungsstand zur schuldvertraglichen Einordnung 165
I. Die höchstrichterliche Rechtsprechung 165
II. Die Ansicht der Literatur 167
C. Stellungnahme 169
I. Nutzungsrechtliche Ebene 169
1. Nutzungsrechte im Verhältnis zwischen Hersteller und Provider 169
a) Das Vervielfältigungsrecht 169
b) Das Vermietrecht 170
c) Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung 172
2. Nutzungsrechte im Verhältnis zwischen Provider und Endkunden 174
3. Zwischenergebnis 176
II. Schuldvertragliche Einordnung 177
Kapitel 5:rVerträge, die auf die Softwareerstellung gerichtet sind 179
A. Die unterschiedliche Behandlung körperlicher und unkörperlicher Arbeitserzeugnisse im Werkvertragsrecht 179
B. Die Verweisungsnorm des § 651 BGB 180
I. Meinungsstand 180
II. Stellungnahme 181
1. Auslegung nach dem Wortlaut 181
2. Historische Auslegung 182
3. Systematische und teleologische Auslegung im Lichte europäischer Vorgaben 183
4. Europarechtliche Pflicht zur einheitlichen Auslegung? 187
C. Verjährungsrechtliche Privilegierung über § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB 188
D. Zusammenfassung 190
Teil 3:rDie Erschöpfungswirkung körperlicher und unkörperlicher Übertragungsformen von Software 192
Kapitel 1:rTatsächliche Hintergründe 192
A. Erscheinungsformen von Volumenlizenzen 193
I. Die unterschiedlichen Übertragungstechniken 193
II. Unternehmensbezogene Volumenlizenzen 194
III. Die Ausgestaltung der Gegenleistung 194
B. Das Geschäftsmodell des Handels mit "Gebraucht"-Software 195
Kapitel 2: Meinungsstandrzur Zulässigkeit des Geschäftsmodells 197
A. Die bisherige Rechtsprechung 197
I. Die sog. Münchener Linie 198
II. Die sog. Hamburger Linie 199
III. Die Düsseldorfer Entscheidungen 201
B. Bewertung der Entscheidungen durch die Praxis 202
C. Das Meinungsbild in der Literatur 203
Kapitel 3:rRechtliche Würdigung 207
A. Die Wirkungsweise von §§ 63c Nr. 3 Satz 2, 69d UrhG allgemein 207
B. Zusammenhänge zwischen Vertragsnatur und Erschöpfungsgrundsatz 209
I. Auswirkungen urheberrechtlicher Regelungen auf das Vertragsrecht 209
II. Auswirkungen bürgerlich-rechtlicher Wertungen auf die urheberrechtliche Beurteilung 210
C. Die Einordnung des Online-Vertriebs in das heutige System der urheberrechtlichen Verwertungsrechte 212
I. Subsumption des Online-Vertriebs unter das Verbreitungsrecht 212
II. §§ 19a, 69c Nr. 4 UrhG als zweiaktiges Recht 216
III. Abschließende Einordnung als öffentliche Zugänglichmachung? 219
IV. Die Behandlung der sog. Push-Dienste-Lücke, insbesondere die Übertragung als E-Mail-Anhang 220
1. Keine Zuordnung zum Senderecht 221
2. Rückgriff auf ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe 222
3. Urheberrechtsfreiheit der Übertragung 224
4. Schließung der Schutzlücke durch erweiternde Auslegung 225
D. Die analoge Anwendbarkeit des Erschöpfungstatbestands auf den Online-Vertrieb von Software 226
I. Analogiefähigkeit der Erschöpfungsregel 226
1. Der Erschöpfungsgrundsatz als Ausnahmeregelung 227
2. Die enge Auslegung von Schrankenbestimmungen 229
II. Anwendbarkeit der Erschöpfungsregel auf Rechte der öffentlichen Wiedergabe 230
III. Die Planwidrigkeit der Regelungslücke 233
IV. Die Vereinbarkeit einer analogen Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes mit dem Begriffssystem des Europarechts 235
1. Die Relevanz von Erwägungsgrund 29 InfoSoc-RL für die Auslegung 235
2. Der Aussagegehalt von Erwägungsgrund 29 236
a) Meinungsstand 236
b) Stellungnahme 238
V. Vergleichbarkeit der Interessenlage 244
1. Historische Hintergründe des Erschöpfungstatbestands 245
2. Sinn und Zweck des Erschöpfungsgrundsatzes 247
a) Rechtfertigungstheorien 247
aa) Eigentumstheorie 247
bb) Belohnungstheorie 251
cc) Verkehrssicherungstheorie 255
b) Anwendung der Rechtfertigungstheorien auf den Online-Vertrieb 258
aa) Die Weitergabe von Vervielfältigungsstücken, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers hergestellt wurden 260
(1) Die Teilhabe selbst hergestellter Vervielfältigungsstücke am Verkehrsschutz 261
(2) Gläubigerschutzaspekte 264
(3) Erhöhte Verletzungsgefahr und gesteigertes Schutzbedürfnis der Hersteller 265
(4) Ergebnis 268
bb) Die Erstreckung auf Vervielfältigungsstücke, die zum Zweck der Weitergabe hergestellt wurden 268
(1) Die Aufhebung der Vervielfältigungswirkung durch nachträgliches Löschen der Erstkopie 269
(2) Der Umfang der gesetzlichen Lizenz des § 69d Abs. 1 UrhG 270
(3) Die Vervielfältigung zum Zweck der Weitergabe als Sicherungskopie 272
(4) Der Umfang der Erschöpfungswirkung 273
cc) Die unkörperliche Weiterübertragung 278
(1) Die Übertragung eines konkreten Datensatzes als Anknüpfungspunkt einer Erschöpfungswirkung 280
(2) Die Vervielfältigungswirkung der Online-Weiterübertragung 284
(a) Die Geltung der Löschungsverpflichtung des Ersterwerbers auch für die Online-Weiterübertragung 284
(b) Die praktische Durchsetzbarkeit der Löschungsverpflichtung 286
(c) Herleitung der Berechtigung aus § 69d UrhG 288
(d) Die Begründung mit einer Lizenzfiktion 289
(3) Der Umfang der Erschöpfungswirkung 290
(4) Die Anknüpfung an Nutzungsberechtigungen 291
(5) Die Anknüpfung an die Übertragung von Nutzungsrechten 292
dd) Die Weiterübertragung der Kombination aus Volumenlizenz und Masterdatenträger 294
VI. Zusammenfassung und Ergebnisse 296
Kapitel 4:rDie vertragliche Einräumung beschränkter Nutzungsrechte 298
A. Der vertragliche Ausschluss der Übertragbarkeit 298
I. Die dingliche Wirksamkeit der Vereinbarung unveräußerlicher Nutzungsrechte 300
1. Die Anwendbarkeit von § 34 UrhG auf Computerprogramme 300
a) Meinungsstand 300
b) Stellungnahme 302
aa) Zustimmungspflicht nach § 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG 303
bb) Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Zustimmung zur Weiterübertragung 304
cc) Von Vergütungsinteressen unabhängige Zustimmungsfreiheit? 306
2. Nur schuldrechtliche Wirkung von Weiterübertragungsverboten aufgrund fehlender Regelungszuständigkeit der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte?r 308
3. Die Verbindung zwischen der schuldrechtlichen und der dinglichen Ebene eines Urheberrechtsvertrages 309
II. Die schuldrechtliche Unwirksamkeit von Veräußerungsverboten 311
1. Meinungsstand 311
2. Stellungnahme 312
a) Die Vereinbarung nicht übertragbarer Nutzungsrechte als Abweichung vom Gesetzesrecht 312
b) Das Veräußerungsverbot als unangemessene Benachteiligung im Sinn von § 307 Abs. 2 BGB 313
aa) Veräußerungsverbote als Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des Kaufvertrags 313
bb) Der Erschöpfungsgrundsatz und § 69d Abs. 1 UrhG als wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts 314
cc) § 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG als wesentlicher Grundgedanke des Urheberrechts 316
B. Die Vereinbarung von Abspaltungsverboten 318
I. Die dingliche Wirkung von Übertragungsbeschränkungen 318
1. Die Verbindung unternehmensbezogener Lizenzen mit einem Abtretungsverbot 318
2. Die Einordnung von Volumenlizenzen als inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte 319
a) Meinungsstand 319
b) Stellungnahme 320
aa) Die OEM-Entscheidung des BGH 321
bb) Die Volumenlizenz als eigenständige Nutzungsart 325
II. Die schuldrechtliche Wirksamkeit von Abspaltungsverboten 326
1. Unvereinbarkeit mit §§ 69c Nr. 3 Satz 2, 69d Abs. 1 UrhG 326
2. Unvereinbarkeit mit § 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG 328
a) Die Unkalkulierbarkeit abgegoltener Nutzungen 329
b) Der Schutz der Preispolitik der Softwarehersteller 331
III. Zusammenfassung 333
Kapitel 5:rVorschläge für eine gesetzliche Neuregelung 334
A. Erstreckung der Erschöpfungswirkung auf den Online-Ersterwerb von Computerprogrammkopien 334
B. Möglichkeiten zur Regelung einer zulässigen Weiterübertragung von Computerprogrammkopien in unkörperlicher Form 335
C. Neuregelungen zu anderen Werkgattungen 340
Zusammenfassung und abschließende Stellungnahme 342
Literaturverzeichnis 346
Sachwortverzeichnis 372