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Wieczorek, J. (2005). Unrechtmäßige Kombattanten und humanitäres Völkerrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51770-1
Wieczorek, Judith. Unrechtmäßige Kombattanten und humanitäres Völkerrecht. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51770-1
Wieczorek, J (2005): Unrechtmäßige Kombattanten und humanitäres Völkerrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51770-1

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Unrechtmäßige Kombattanten und humanitäres Völkerrecht

Wieczorek, Judith

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 153

(2005)

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Abstract

Nach den Anschlägen vom 11. September intervenierten die Vereinigten Staaten von Amerika im Oktober 2001 mit ihren Verbündeten in Afghanistan. Sie führten und führen einen - selbst erklärten - "war on terror" gegen Angehörige der Taliban und Mitglieder der Al-Qaida. Völkerrechtlich problematisch ist die Auffassung der Vereinigten Staaten, bei den im Zuge ihres "war on terror" gefangen genommenen Personen handele es sich um sogenannte "unlawful combatants", "unrechtmäßige Kombattanten", die offenbar einer eigenen Kategorie von Personen zuzuordnen sein sollen.

Die vorliegende Arbeit hat die Untersuchung der rechtlichen Stellung "unrechtmäßiger Kombattanten" im humanitären Völkerrecht zum Gegenstand. Die Autorin befasst sich mit dem Begriff "unrechtmäßiger Kombattant" sowie seiner Bedeutung im aktuellen Kontext der Politik der Vereinigten Staaten gegenüber verdächtigen Personen im "war on terror".

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 20
Einführung 23
Erster Teil: „Unrechtmäßige Kombattanten“ im bewaffneten Konflikt 27
1. Kapitel: „Unrechtmäßige Kombattanten“ 27
A. Einleitung 27
B. Status von Kombattanten und Zivilisten nach kodifiziertem Recht 28
I. Primär- und Sekundärstatus 28
II. Kombattanten 29
1. Angehörige der Streitkräfte 30
2. Mitglieder von Gruppen im Sinne des Art. 4 A Nr. 2 Drittes Genfer Abkommen 30
III. Zivilisten 31
C. „Unrechtmäßige Kombattanten“ 33
I. Der Begriff „unrechtmäßiger“ Kombattant in Literatur und Rechtsprechung 33
1. Begriffsverständnis der Literatur 33
2. Entwicklung des Begriffs in der Rechtsprechung: Der Fall Ex parte Quirin 35
3. Bewertung 38
II. Die von Literatur und Rechtsprechung aufgestellten Begriffsmerkmale im Einzelnen 39
1. Fehlende Berechtigung 39
2. Direkte Teilnahme an den Feindseligkeiten 40
a) Teilnahme an den Feindseligkeiten 40
b) Direkte Teilnahme 42
III. Begriff des „unrechtmäßigen Kombattanten“ im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt? 44
IV. Abgrenzung „unrechtmäßiger Kombattant“-Straftäter 46
V. Abgrenzung „unrechtmäßiger Kombattant“-Kriegsverbrecher 47
1. Kriegsverbrechen 47
2. Verstoß gegen die Voraussetzungen des Kombattantenstatus als Kriegsverbrechen? 49
3. Verlust des Kombattantenstatus durch Begehung eines Kriegsverbrechens 52
VI. Abgrenzung zu sog. „irregulars“ 53
D. Gruppen, auf die der Begriff „unrechtmäßiger Kombattant“ zutreffen könnte 54
I. Söldner 54
1. Rechtsstellung von Söldnern nach den Genfer Abkommen 54
2. Rechtsstellung von Söldnern nach dem Ersten Zusatzprotokoll 55
3. Resolutionspraxis der Vereinten Nationen 56
4. Konventionsentwurf der „International Commision of Enquiry on Mercenaries“ 58
5. Die UN-Söldnerkonvention 59
6. Ergebnis 60
II. Spione und Kriegsverräter 60
1. Spione 60
a) Rechtsstellung von Spionen vor Entstehung des Ersten Zusatzprotokolls 60
b) Rechtsstellung von Spionen nach dem Ersten Zusatzprotokoll 62
aa) Spionage gemäß Art. 46 Abs. 2 Erstes Zusatzprotokoll 62
bb) Spionage gemäß Art. 46 Abs. 3 Erstes Zusatzprotokoll 63
cc) Spionage gemäß Art. 46 Abs. 4 Erstes Zusatzprotokoll 64
dd) Ergebnis 64
2. Kriegsverräter 64
III. Guerilleros 65
1. Begriff 65
2. Entwicklung rechtlicher Regelungen zum Status von Guerillakämpfern 69
a) Rechtsstellung von Guerillakämpfern vor 1949 69
b) Rechtsstellung von Guerillakämpfern nach dem Dritten Genfer Abkommen von 1949 71
c) Entstehungsgeschichte des Art. 44 Erstes Zusatzprotokoll 72
3. Guerillakämpfer und die Berechtigung zur Teilnahme an den Feindseligkeiten 74
a) Probleme bei der Einhaltung von Art. 4 A Nr. 2 Drittes Genfer Abkommen 75
aa) Zugehörigkeit zu einer in Art. 4 A Nr. 1 genannten Gruppe 75
bb) Verantwortliche Person 76
cc) Unterscheidungszeichen 76
dd) Offentragen der Waffen 77
ee) Einhaltung der Gesetze und Gebräuche des Krieges 78
ff) Ergebnis 78
b) Art. 43, 44 Erstes Zusatzprotokoll 79
aa) Zugehörigkeit zu einer am Konflikt beteiligten Partei 79
bb) Verantwortliche Führung 79
cc) Internes Disziplinarsystem 80
dd) Unterscheidung von der Zivilbevölkerung 80
(1) Grundsatz der Unterscheidung 81
(2) Ausnahme 83
4. Ergebnis 85
IV. „Terroristen“ als „unrechtmäßige Kombattanten“ 86
1. Fehlende Definition von „Terrorismus“ 87
2. Begriffsmerkmale „unrechtmäßiger Kombattanten“rim Fall von „Terroristen“ 90
a) Anwendungsbereich des humanitären Völkerrechts 90
b) Nichtberechtigung zur Teilnahme an den Feindseligkeiten 92
aa) Nichteinhaltung der Unterscheidungspflicht 92
bb) Nichteinhaltung der Gesetze und Gebräuche des Krieges 93
c) Besonderheiten in Bezug auf nationale Befreiungsbewegungen 94
d) Abgrenzung zu Guerillakämpfern 96
3. Begehung von „terroristischen“ Akten als Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht 97
a) Begehung von „terroristischen“ Akten durch Kombattanten 97
b) Begehung „terroristischer“ Akte durch Personen ohne Kombattantenstatus 99
4. Ergebnis 99
V. Mitglieder regulärer Streitkräfte bei Verletzung humanitären Völkerrechts 100
1. Nichtberechtigung zur Teilnahme an den Feindseligkeiten nach dem Dritten Genfer Abkommen 101
2. Nichtberechtigung zur Teilnahme an den Feindseligkeiten nach den Regelungen des Ersten Zusatzprotokolls 103
E. Rechtlicher Status „unrechtmäßiger Kombattanten“ 104
I. Primärstatus „Unrechtmäßige Kombattanten“ 104
1. „Unrechtmäßige Kombattanten“ als rechtliche Kategorie? 104
a) Art. 5 Viertes Genfer Abkommen 105
b) Die „Doppelnatur“ der betreffenden Kämpfer 106
2. Verneinung einer rechtlichen Kategorie „unrechtmäßiger Kombattanten“ 107
3. Bewertung 108
a) Das kodifizierte humanitäre Völkerrecht 108
aa) Art. 4 Viertes Genfer Abkommen 108
bb) Art. 5 Viertes Genfer Abkommen 109
cc) Art. 51 Erstes Zusatzprotokoll 110
dd) Art. 45 Erstes Zusatzprotokoll 111
b) Status bestimmter Gruppen „unrechtmäßiger Kombattanten“ 111
c) Ergebnis 112
II. Der Sekundärstatus von „unrechtmäßigen Kombattanten“ 113
1. Grundsatz 113
2. Regelung in Zweifelsfällen 113
a) Artikel 5 Drittes Genfer Abkommen 114
aa) Das Bestehen von „Zweifeln“ 114
bb) Anwendbarkeit des Art. 5 auf „unrechtmäßige Kombattanten“ 116
cc) „Zuständiges Gericht“ im Sinne von Art. 5 Drittes Genfer Abkommen 118
b) Artikel 45 Abs. 1 Erstes Zusatzprotokoll 120
c) Bedeutung der Zweifelsregelung für „unrechtmäßige Kombattanten“ 121
III. Ergebnis 121
F. Ergebnis 122
2. Kapitel: Rechtsfolgen bei Teilnahme „unrechtmäßiger Kombattanten“ an den Feindseligkeiten 123
A. Rechtsfolgen der unmittelbaren Teilnahme an den Feindseligkeiten 123
I. Die Suspendierung von Schutzbestimmungen 124
1. „Unrechtmäßige Kombattanten“ als Zielobjekt von Schädigungshandlungen 124
2. Einschränkung bestimmter Rechte gemäß Art. 5 Viertes Genfer Abkommen 126
II. Strafverfolgung für die Teilnahme am Kampf 126
1. Grundsatz der Strafverfolgung nach nationalem Recht 127
a) Unmittelbare Teilnahme am Kampf als Straftat nach nationalem Recht 127
b) Nichterfüllung der Minimalkriterien des Ersten Zusatzprotokolls 128
c) Strafrechtliche Verfolgung und die Bestimmungen des Vierten Genfer Abkommens 128
2. Möglichkeit der Strafverfolgung bezüglich einzelner Gruppen 129
a) Strafverfolgung von Guerilleros 129
b) Strafverfolgung von Spionen 130
aa) Strafrechtliche Verfolgung der Informationsbeschaffung nach nationalem Recht 130
bb) Begehung einer riskanten Handlung im Sinne des Völkerrechts 130
cc) Die Regelung des Art. 31 HLKO 131
dd) Übertragbarkeit der Regelung des Art. 31 HLKO ? 131
c) Strafrechtliche Verfolgung des Söldners 132
aa) Strafbarkeit der Teilnahmehandlung 132
bb) Strafbarkeit des Söldners nach nationalem Recht 133
cc) Strafbarkeit des Söldners unmittelbar nach völkerrechtlichen Normen? 133
(1) Die Konvention der OUA 133
(2) Die UN-Söldnerkonvention 134
dd) Exkurs: Nationale Prozesse bezüglich des Söldnertums 134
d) Strafrechtliche Verfolgung einer als „Terrorist“ bezeichneten Person 135
aa) Strafverfolgung wegen Teilnahme an den Feindseligkeiten 136
bb) Strafverfolgung bei Begehung „terroristischer“ Handlungen 136
(1) Strafbarkeit nach nationalem Recht 137
(2) Strafrechtliche Verfolgung nach humanitärem Völkerrecht 138
(3) Völkerrechtliche Straftatbestände 141
cc) Auslieferungspflichten und Verpflichtung zur strafrechtlichen Verfolgung 141
dd) Exkurs: Die gezielte Tötung von Personen im Zuge der Gefahrenabwehr 142
B. Ergebnis 143
3. Kapitel: Rechte „unrechtmäßiger Kombattanten“ bei Strafverfolgung und Gefangennahme 144
A. Rechte bei Strafverfolgung und Gefangennahme nach humanitärem Völkerrecht 144
I. Schutzbestimmungen im Vierten Genfer Abkommen 144
1. Anwendungsbereich des Vierten Genfer Abkommens 144
a) Persönlicher Anwendungsbereich 144
aa) Auffassungen in der Literatur bezüglich der Anwendbarkeit des Vierten Genfer Abkommens auf „unrechtmäßige Kombattanten“ 145
bb) Bewertung 146
b) Sachlicher Anwendungsbereich 146
2. Verfahrensgarantien nach dem Vierten Genfer Abkommen 147
a) Recht auf ein ordentliches Verfahren 148
b) Recht auf Zugang zu einem Anwalt 148
c) Rechtsmittel 149
d) Rechte bei Verhängung der Todesstrafe 149
3. Rechte bei Zwangsaufenthalt oder Internierung 150
4. Einschränkung der Schutzbestimmung auf Grund von Art. 5 Viertes Genfer Abkommen 150
II. Artikel 75 Erstes Zusatzprotokoll als Grundlage für Mindestgarantien 152
1. Artikel 75 als gewohnheitsrechtlich anerkannte Mindestnorm 152
2. Unterrichtung über die Gründe der Festnahme 153
3. Grundsätze eines ordentlichen Gerichtsverfahrens 154
4. Gerichtsverfahren beim Vorwurf eines Kriegsverbrechens 155
5. Behandlung mit Menschlichkeit 155
6. Verbotene Handlungen 155
7. Dauer des Schutzes 156
III. Der gemeinsame Art. 3 der Genfer Abkommen 156
B. Menschenrechtliche Schutzbestimmungen bei Strafverfolgung und Gefangennahme 156
I. Das Verhältnis zwischen humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten 156
II. Bedeutung des Verhältnisses von menschenrechtlichen und humanitärrechtlichen Bestimmungen für „unrechtmäßige Kombattanten“ 161
Zweiter Teil: „Unrechtmäßige Kombattanten“ im „Krieg gegen den Terror“ 162
1. Kapitel: Einleitung 162
2. Kapitel: Der „Krieg gegen den Terror“ und die Anwendungsvoraussetzungen des humanitären Völkerrechts 164
A. Der Begriff „Krieg gegen den Terror“ und das durch die Vereinigten Staaten angewandte Recht 165
I. Die Politik der Vereinigten Staaten nach dem 11. September 2001 und der sog. „war on terror“ 165
1. Die Intervention in Afghanistan 166
2. „Antiterroroperationen“ außerhalb Afghanistans 167
3. Das Vorgehen in den Vereinigten Staaten 168
4. Ergebnis 170
II. Die Bedeutung des Begriffs „Krieg gegen den Terror“ nach Meinungen in der Literatur 170
III. Ergebnis 174
IV. Bewertung des Begriffs „Krieg gegen den Terror“ und der Vorgehensweise der Vereinigten Staaten 174
B. Das bei militärischen Operationen und der Verfolgung von Personen anwendbare Recht 175
I. Anwendbares Recht bei Intervention in einen bestehenden Konflikt im Ausland 175
1. Gegen den Willen der Regierung 176
a) Die Anwendungsvoraussetzungen des internationalen bewaffneten Konflikts 176
aa) Bewaffneter Konflikt 176
bb) International 178
cc) Zwischen zwei oder mehreren Vertragsparteien 180
b) Ergebnis 180
2. Intervention auf Einladung 181
a) Das der Literatur nach anwendbare Recht 181
b) Bewertung 182
3. Bekämpfung von „Terroristen“ im Zuge der Intervention in Afghanistan 183
a) Die Intervention in Afghanistan 183
b) Verfolgung von Personen nach dem Sturz des Taliban Regimes 185
aa) Lösungsvorschlag in der Literatur 185
bb) Bewertung 186
II. Militärische Verfolgung von Personen ohne Vorliegen eines bewaffneten Konflikts 188
1. Militärische Verfolgung von Personen auf fremdem Staatsgebiet gegen den Willen der Regierung 188
a) Annahme eines bewaffneten Konflikts 189
b) Abgrenzungsschwierigkeiten 190
c) Anwendbares Recht bei Verneinung eines bewaffneten Konflikts 190
d) Ergebnis 192
2. Militärische Verfolgung von Personen auf fremdem Staatsgebiet mit Einverständnis der Regierung 193
a) Das Recht des nicht-internationalen bewaffneten Konflikts als anwendbares Recht 193
aa) Sachliche Anwendungsvoraussetzungen 195
(1) Gemäß Art. 3 der Genfer Abkommen 195
(2) Nach den Regelungen des Zweiten Zusatzprotokolls 196
(3) Erfüllung der Voraussetzungen bei Operationen im „war on terror“ 196
bb) Persönliche Anwendungsvoraussetzungen 198
(1) Grundsatz 198
(2) Erfüllung der Voraussetzung bei der Bekämpfung von Personen im „war on terror“ 198
cc) Ergebnis 199
b) Menschenrechtliche Bestimmungen als anwendbares Recht 199
aa) Das zwischen intervenierendem Staat und verfolgten Personen anwendbare Recht 200
bb) Das zwischen Aufenthaltsstaat und verfolgten Personen anwendbare Recht 202
c) Zwischenergebnis 202
III. Verfolgung von Personen oder Personengruppen im Wege des Strafprozessrechts und der Gefahrenabwehr 202
1. Grundsatz 203
2. Abgrenzung zwischen nicht-internationalem bewaffneten Konflikt und Polizeiaktionen 203
a) Art. 2 Zweites Zusatzprotokoll 205
b) Rechtsprechung des ICTY 205
c) Staatenpraxis 206
d) Kommentierung des IKRK 206
e) Literatur 207
f) Bewertung 208
3. Die Verhaftung von Personen in den Vereinigten Staaten 209
IV. Die Verfolgung von Personen in hoheitsfreien Räumen 212
V. Ergebnis 213
C. Lösungsansätze für die Bestimmung des anwendbaren Rechts 213
I. Bestimmung des anwendbaren Rechts durch internationale Gerichte oder Tribunale 213
1. Verfahren vor dem IGH 213
2. Verfahren vor Internationalen Tribunalen 215
3. Der Internationale Strafgerichtshof 215
4. Beschwerdeverfahren in Menschenrechtsschutzverträgen 216
II. Feststellung der Anwendungsvoraussetzungen durch eine unabhängige Organisation 216
1. Feststellung durch das IKRK 216
2. Ausschuss im Rahmen der Vereinten Nationen 218
3. Bestimmung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 219
4. Schaffung einer eigenen Organisation 219
5. Fazit 220
III. Schaffung eines Dritten Zusatzprotokolls? 221
3. Kapitel: Rechtsstatus der betroffenen Personen im „Krieg gegen den Terror“ 223
A. Rechtsstatus von Personen bei Intervention in einen bestehenden Konflikt 227
I. Grundsatz 227
1. Status „unrechtmäßiger Kombattanten“ bei Intervention gegen den Willen der Regierung 227
2. Status „unrechtmäßiger Kombattanten“ bei Intervention auf Einladung 227
II. Status der in Afghanistan im Zuge der Intervention der Vereinigten Staaten gefangen genommenen Taliban-Kämpfer 228
1. Position der Vereinigten Staaten 228
a) Talibankämpfer, die nicht Staatsangehörige der Vereinigten Staaten sind 229
b) Eigene Staatsangehörige, die bei den Taliban kämpften 230
aa) Der Fall Lindh 230
bb) Der Fall Hamdi 232
2. Lösungsansätze in der Literatur 234
a) Differenzierung verschiedener Konflikte 234
b) Die einschlägige Vorschrift zur Statusbestimmung 235
c) Anwendung der Voraussetzungen von Art. 4 A Nr. 2 Drittes Genfer Abkommen 237
d) Überprüfung der Einhaltung des Art. 4 A Nr. 2 Drittes Genfer Abkommen 239
e) Forderung von Beweisen 240
f) Pauschale Verneinung des Kriegsgefangenenstatus als Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht 240
g) Status bei Verneinung des Kriegsgefangenenstatus 241
3. Position des IKRK 241
4. Kritik von Nichtregierungsorganisationen 245
5. Bewertung der Einordnung der Taliban als „unrechtmäßige Kombattanten“ 246
a) Die Differenzierung verschiedener Konflikte 246
b) Talibanangehörige, die nicht Staatsangehörige der Vereinigten Staaten sind 247
aa) Anwendbarkeit der vier Genfer Abkommen 247
bb) Art. 4 A Nr. 1 Drittes Genfer Abkommen als einschlägige Norm für die Statusbestimmung 249
cc) Beurteilung nach der Einsetzung von Karzai 251
dd) Anwendbarkeit des Art. 4 A Nr. 2 auf Mitglieder der Streitkräfte 252
ee) Verneinung der Voraussetzungen des Art. 4 A Nr. 2 Drittes Genfer Abkommen 253
c) Staatsangehörige der Vereinigten Staaten - die Fälle Hamdi und Lindh 254
d) Status bei Verneinung des Kriegsgefangenenstatus 255
e) Pauschale Verneinung des Kriegsgefangenenstatus 256
f) Die öffentliche Kritik des IKRK 256
6. Ergebnis 257
III. Status der in Afghanistan im Zuge der Intervention der Vereinigten Staaten gefangen genommenen Al-Qaida-Kämpfer 257
1. Position der Vereinigten Staaten 257
2. Meinungen in der Literatur zur Vorgehensweise der Vereinigten Staaten 258
a) Differenzierung verschiedener Konflikte 258
b) Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 4 A Nr. 2 Drittes Genfer Abkommen 260
c) Pauschale Verneinung als Verstoß gegen das Völkerrecht 261
3. Kritik von Nichtregierungsorganisationen 262
4. Bewertung der Einordnung gefangen genommener Al-Qaida-Mitglieder 264
a) Unterscheidung verschiedener Konflikte zur Statusbestimmung 264
b) Einordnung der im Zuge der Intervention gefangen genommenen Al-Qaida-Kämpfer 265
aa) Die Verneinung des Kriegsgefangenenstatus gemäß Art. 4 A Nr. 2 Drittes Genfer Abkommen 265
bb) Status bei Verneinung des Kriegsgefangenenstatus 267
c) Einordnung von Al-Qaida-Mitgliedern nach Einsetzung von Karzai 269
5. Ergebnis 270
IV. Ergebnis 270
1. Das Problem der fehlenden Beweisverpflichtung 270
2. Das Problem des fehlenden Durchsetzungsmechanismus 271
B. Außerhalb der Vereinigten Staaten und außerhalb Afghanistans verfolgte Personen 271
I. Vorgehensweise der Vereinigten Staaten bei Verfolgung im Ausland 271
1. Auslieferungsgesuche – der Fall Binalshibh 271
2. Die Tötung von Personen auf fremdem Staatsgebiet 272
II. Kritik an der Vorgehensweise der Vereinigten Staaten 273
III. Bewertung 274
IV. Ergebnis 275
1. Verfolgung von Personen außerhalb der Vereinigten Staaten und Afghanistans gegen den Willen der Regierung 275
a) Status bei Annahme eines bewaffneten Konflikts 275
b) Status bei Verneinung eines bewaffneten Konflikts 276
2. Status bei Einverständnis der Regierung 276
a) Status bei Annahme eines bewaffneten Konflikts 276
b) Status bei Verneinung eines bewaffneten Konflikts 277
C. Die in den Vereinigten Staaten festgenommenen und inhaftierten Personen 277
I. Position der Vereinigten Staaten 277
1. Der Fall Padilla 278
2. Der Fall Moussaoui 279
II. Meinungen in der Literatur 279
III. Kritik in der Öffentlichkeit und durch Nichtregierungsorganisationen 280
IV. Bewertung 282
1. Die Einordnung der Regierung der Vereinigten Staaten im Fall Padilla 283
2. Nationale Sicherheitsinteressen als Begründung für die Einordnung von Personen 284
3. Der Vorwurf der bewussten Umgehung geltenden Rechts 286
4. Ergebnis 286
D. Status bei Gefangennahme in hoheitsfreien Räumen 287
E. Die Verpflichtung zur Statusbestimmung 287
I. Verpflichtung zur Statusbestimmung nach Internationalem Recht – Die Entscheidung der IACHR 288
II. Position der Vereinigten Staaten 289
III. Bewertung 291
1. Verpflichtung der Vereinigten Staaten zur Statusbestimmung 291
2. Das Bestehen von Zweifeln 291
3. Die Entscheidung der Exekutive zur Statusbestimmung 292
4. Ergebnis 293
F. Lösungsansatz zur Durchsetzung gewonnener Ergebnisse 293
I. Auslegung 294
II. Bestimmung von Zweifelsfällen durch eine unabhängige Institution 294
III. Schaffung eines Individualbeschwerdeverfahrens 295
IV. Sanktionsmöglichkeiten 296
V. Auslieferungsbedingungen 296
4. Kapitel: Rechte von im „Krieg gegen den Terror“ verfolgten Personen 297
A. Grundsätzlich bestehende Rechte im „war on terror“ 297
I. Rechte im internationalen bewaffneten Konflikt 297
1. Art. 5 Viertes Genfer Abkommen 298
2. Art. 75 Erstes Zusatzprotokoll 298
3. Art. 3 der Genfer Abkommen 298
4. Menschenrechtliche Bestimmungen 299
II. Rechte im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt 299
III. Rechte von Staatsangehörigen der Gewahrsamsmacht 300
IV. Rechte bei Strafverfolgung von Personen 300
1. Grundsatz 300
2. Rechte bei Abgrenzungsschwierigkeiten bezüglich des anwendbaren Rechts 301
a) Anwendung der Rechte aus Art. 75 Erstes Zuatzprotokoll, Art. 3 der Genfer Abkommen 301
b) Schaffung eines Verhaltenskodex für Einsatzkräfte 301
V. Ergebnis 303
B. Der mögliche Verstoß gegen einzelne Rechte im „war on terror“ 303
I. Die Inhaftierung ohne Anklage 304
1. Die Inhaftierung „unrechtmäßiger“ oder „feindlicher Kombattanten“ 304
2. Bewertung 306
II. Das Recht auf Zugang zu einem Anwalt 309
1. Situation der als „unrechtmäßige Kombattanten“ Gefangenen 309
2. Rechtliche Bewertung 313
III. Das Recht auf Überprüfung der Haft – habeas corpus 316
1. Die Position der Vereinigten Staaten zum habeas corpus Recht 316
a) Die Kompetenzen der Gerichte contra Entscheidungen der Exekutive 317
b) Recht auf habeas corpus für Ausländer? 318
2. Bewertung 321
a) Die Haftüberprüfung im humanitären Völkerrecht 322
aa) Das Vierte Genfer Abkommen und die Inhaftierung von Personen 322
bb) Schutz vor grundloser Inhaftierung nach dem Dritten Genfer Abkommen 324
cc) Art. 75 Erstes Zusatzprotokoll und Haftprüfung 325
b) Das habeas corpus Recht in menschenrechtlichen Bestimmungen 328
c) Exkurs: Das habeas corpus Recht im U.S.-amerikanischen Rechtssystem 331
IV. Die Einsetzung von Militärkommissionen 332
1. In den Vereinigten Staaten vorgesehene Militärkommissionen 333
a) Rechtsgrundlage der Militärkommissionen 334
b) Jurisdiktion der Militärkommission 334
2. Bewertung 335
a) Verstoß gegen das Recht auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht 336
b) Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung 337
c) Verstoß gegen die Unschuldsvermutung 338
d) Verstoß gegen das Recht der Verteidigung 339
e) Verstoß gegen das Recht auf Rechtsmittel 340
f) Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz 341
g) Verstoß gegen sonstige Verfahrensgarantien 342
3. Zwischenergebnis 343
4. Fazit 343
V. Die Haftbedingungen in Guantánamo Bay 344
1. Rechte nach dem Vierten Genfer Abkommen 345
2. Mindestschutz für "unrechtmäßige Kombattanten" 348
3. Rechte nach dem Dritten Genfer Abkommen 348
4. Der Schutz von in Haft befindlichen Kindern 349
C. Ergebnis 350
Zusammenfassung der Ergebnisse 352
Anhang 359
Entscheidungsregister und Verfahrensmaterial 380
Literaturverzeichnis 383
Sachverzeichnis 396