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Entstehungsschwäche und Bestandsstärke des verfassungsrechtlichen Eigentums

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Appel, M. (2004). Entstehungsschwäche und Bestandsstärke des verfassungsrechtlichen Eigentums. Eine Untersuchung des Spannungsverhältnisses zwischen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auf Basis der Eigentumsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51420-5
Appel, Markus. Entstehungsschwäche und Bestandsstärke des verfassungsrechtlichen Eigentums: Eine Untersuchung des Spannungsverhältnisses zwischen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auf Basis der Eigentumsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51420-5
Appel, M (2004): Entstehungsschwäche und Bestandsstärke des verfassungsrechtlichen Eigentums: Eine Untersuchung des Spannungsverhältnisses zwischen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auf Basis der Eigentumsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51420-5

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Entstehungsschwäche und Bestandsstärke des verfassungsrechtlichen Eigentums

Eine Untersuchung des Spannungsverhältnisses zwischen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auf Basis der Eigentumsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Appel, Markus

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 968

(2004)

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Abstract

Die auf Basis der Eigentumsrechtsprechung des BVerfG gefertigte Untersuchung widmet sich der bis heute kontrovers diskutierten Frage, wie das in Art. 14 GG angelegte Spannungsverhältnis zwischen verfassungsunmittelbarer Eigentumsgewährleistung (Art. 14 I 1 GG) und Inhalts- und Schrankenbestimmungskompetenz des Gesetzgebers (Art. 14 I 2 GG) zu lösen ist. Der Verfasser stellt dar, daß das BVerfG den Widerstreit nicht im Wege eines Vorrangs einer der Bestimmungen regelt, sondern durch ein Wechselspiel.

Im 1. Teil der Arbeit untersucht der Verfasser den Konflikt anhand der Frage, wie das BVerfG die Schutzobjekte ermittelt, die unter die Bestandsgarantie des Art. 14 I 1 GG fallen. Er kommt zu einer zweistufigen Prüfungsfolge des BVerfG: Im ersten Schritt wird, ausgehend von Art. 14 I 2 GG, das Vorliegen einer einfachgesetzlichen Rechtsposition geprüft. Im zweiten Schritt unterzieht das BVerfG diese Position einer Qualifikationsprüfung unter Zuhilfenahme fünf eigentumsgrundrechtlicher Strukturmerkmale, die das Gericht im Wege teleologischer Verfassungsauslegung unmittelbar aus Art. 14 I 1 GG zieht.

Im 2. Teil der Arbeit wird das Spannungsverhältnis vom Blickwinkel der gesetzgeberischen Befugnis beleuchtet, gemäß Art. 14 I 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen. In Abgrenzung zu Art. 14 III GG legt Markus Appel dar, daß das BVerfG nach neuerer Rspr. den Enteignungsbegriff wohl auf die Fälle der klassischen Güterbeschaffung beschränkt. Anschließend stellt er an der Rspr. des BVerfG zwei verschiedene Arten von Regelungen im Sinne des Art. 14 I 2 GG dar: zum einen sog. Ausgestaltungen, bei denen es aufgrund der Entstehungsschwäche der Bestandsgarantie niemals zu Eingriffen in bereits existente Eigentumsbestandsrechte kommen kann; zum anderen sog. Umgestaltungen, bei denen ein Eingriff in solche Rechte möglich ist. Schließlich untersucht er die Bindungen, denen der Gesetzgeber bei derartigen Regelungen unterliegt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
1. Teil: Die Bestandsgarantie des Art. 14 I 1 GG 22
A. Gewährleistungsinhalte des Art. 14 I 1 GG 22
B. Schutzobjekte der Bestandsgarantie – Prüfungsfolge des BVerfG 25
I. Übersicht 25
II. Niederschlag im Schrifttum 26
1. Erste Stellungnahmen 26
2. Neuere Literatur 28
C. Verfassungsunmittelbare Vorgaben (Art. 14 I 1 GG) 31
I. Selbständiger Eigentumsbegriff des BVerfG? 32
II. Konturen des bundesverfassungsgerichtlichen Eigentumsbegriffs 38
1. Ausgangspunkt: Auslegung des Art. 14 I 1 GG 38
a) Eigentumsbegriff durch Verfassungsauslegung 39
b) Teleologische Auslegung der Eigentumsgarantie 40
2. Die einzelnen Strukturmerkmale des verfassungsrechtlichen Eigentums 41
a) Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis 41
(1) Begriffsdefinitionen 42
(2) Herleitung durch teleologische oder historische Auslegung der Eigentumsgarantie? 46
b) Eigenleistung und Existenzsicherung 50
(1) Der „Wandel“ der Eigentumsgarantie 50
(2) Strukturmerkmale „Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis“ bei öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen? 53
(3) Bedeutung des Strukturmerkmals „Eigenleistung“ 56
(4) Bedeutung des Strukturmerkmals „Existenzsicherung“ 60
c) Vermögenswert einer Rechtsposition 62
3. Die unterschiedlichen Funktionen der eigentumsgrundrechtlichen Strukturmerkmale 64
a) Doppelbedeutung im Rahmen der Bestandsgarantie 64
(1) Qualifikationsmerkmale im Rahmen des Schutzbereichs 64
(2) Rechtmäßigkeitskriterien im Rahmen der Eingriffsrechtfertigung 70
b) Rechtmäßigkeitskriterien im Zusammenhang mit der Institutsgarantie 76
III. Die Funktion des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs 77
1. Qualifikationsfunktion des bundesverfassungsgerichtlichen Eigentumsbegriffs 77
2. Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff im Schrifttum 80
a) Qualifikationsfunktion in der Literatur 80
b) Institutsgarantie als Element des Eigentumsbegriffs? 82
c) Art. 14 I 1 und 14 I 2 GG als Elemente des Eigentumsbegriffs 84
d) Art. 14 I GG als „Transformationsnorm“ 85
e) Wandlungen des Eigentumsbegriffs? 86
D. Das Erfordernis einer einfachgesetzlichen Rechtsposition (Art. 14 I 2 GG) 88
I. Die Gesetzesabhängigkeit des Eigentums gemäß Art. 14 I 2 GG 88
II. Die Voraussetzungen einer einfachgesetzlichen Rechtsposition 96
1. Bestehen eines subjektiven Rechts 96
2. Die Bestandsgarantie als „Bündel von Befugnissen“ 101
3. Reichweite der Bestandsgarantie bei mehrdimensionalen Zuordnungsverhältnissen 102
a) Zusammenschau des Privat- und öffentlichen Rechts 103
b) Die Eigentumsgewährleistung des Art. 153 WRV als Bürde des Art. 14 GG 106
(1) Die Stellung der Grundrechte unter der WRV 106
(2) Die Eigentumsgarantie des Art. 153 WRV 108
(a) Der Vorrang des Privatrechts vor öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen 109
(b) Die Notwendigkeit der „Schwellentheorien“ als Korrektiv 111
(3) Die Übertragung des Weimarer Eigentumsmodells auf die Eigentumsgarantie des GG 112
III. Das subjektive Recht als Qualifikationsgegenstand 120
1. Unterscheidung zwischen dem Zuordnungsverhältnis als solchem und der hieraus folgenden Gesamtrechtsstellung sowie den einzelnen Befugnissen 120
2. Das Zuordnungsverhältnis als solches als vorrangiger Anknüpfungspunkt der Qualifikationsprüfung 122
3. Folgen der Anknüpfung an das Zuordnungsverhältnis 125
a) Qualifizierung der aus dem Zuordnungsverhältnis folgenden Gesamtrechtsstellung 125
b) Abhängigkeit der Qualifikationsprüfung von der Verwurzelung des Zuordnungsverhältnisses 127
(1) BVerfGE 95, 64 ff. – Wohnungsbindungsgesetz 128
(2) BVerfGE 58, 300 ff. – Naßauskiesung 129
(3) Eigentumsschutz der Baubefugnis 131
IV. Vermeintlicher Sonderfall: Eigentumsschutz von „Nutzungsmöglichkeiten“ 139
E. Qualifizierung der einfachgesetzlichen Rechtsposition zu Eigentum im Sinne der Bestandsgarantie (Art. 14 I 1 i.V. m. 14 I 2 GG) 151
2. Teil: Inhalts- und Schrankenbestimmungen gemäß Art. 14 I 2 GG 154
A. Bundesverfassungsgerichtliche Definitionen der Begriffe Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 I 2 GG)/Enteignung (Art. 14 III GG) 154
I. Bisherige Ausgangslage 155
II. BVerfGE 100, 226 ff. – Rheinland-pfälzisches Denkmalschutzgesetz 158
III. BVerfGE 104, 1 ff. – Städtebauliche Umlegung 161
1. Regelungen zum Ausgleich divergierender Privatinteressen: Art. 14 I 2 GG 162
a) Kein unmittelbarer staatlicher Zugriff bei Eigentumsentziehungen im horizontalen Verhältnis 162
b) Kriterien für die Einstufung auf die horizontale bzw. vertikale Ebene 163
c) Verhältnis zur Allgemeinwohlklausel des Art. 14 II GG 165
2. Eigentumsentzug in erster Linie zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben 165
a) Öffentlicher Aufgabenbezug als Element des Enteignungsbegriffs 166
b) Abgrenzung zwischen Art. 14 I 2 und 14 III GG bei vertikalen Hoheitsakten 168
(1) Der Verweis auf BVerfGE 38, 175 ff. 169
(2) Die Aufrechterhaltung des Teilentzuges 170
(a) Rechtsvernichtung 171
(b) Rechtsübertragung 172
B. Zwei Arten von Regelungen im Sinne des Art. 14 I 2 GG 176
I. Ausgestaltung 177
1. Begriff 177
2. Die (Entstehungs-)Schwäche des Eigentums 178
3. Fallgruppen der Ausgestaltung 180
a) Die Einführung neuer Rechte 181
b) Ausschluß des Entstehens von bisherigen Rechten für die Zukunft 185
II. Umgestaltung 189
1. Begriff 189
2. Differenzierung zwischen Alt- und Neueigentümern 191
3. Fallgruppen der Umgestaltung 195
a) Umgestaltung durch Einschränkung des Zuordnungsverhältnisses 196
b) Umgestaltung durch Aufhebung des Zuordnungsverhältnisses 197
C. Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit von Regelungen im Sinne des Art. 14 I 2 GG 199
I. Allgemein: Verwirklichung des Sozialmodells des Art. 14 GG 199
II. Speziell: Anforderungen an Ausgestaltungen 201
1. Materiell-rechtliche Anforderungen 202
a) Kein Eingreifen der Individualrechtsgarantie 202
b) Schutz durch Institutsgarantie oder sog. objektives Abwägungsgebot? 205
(1) Die Institutsgarantie des Art. 14 I 1 GG 206
(2) Die Konzeption des sog. objektiven Abwägungsgebotes 207
(a) Der positive Grundansatz des objektiven Abwägungsgebotes 208
(b) Fehlende Verankerung des objektiven Abwägungsgebotes in der Rspr. des BVerfG 210
(c) Kein Bedürfnis für das objektive Abwägungsgebot aufgrund Eingreifens der Institutsgarantie 212
(3) Zwei verschiedene Schutzwirkungen der Institutsgarantie 216
(a) Schutz der originären „Eigentumserwerbsfreiheit 217
(b) Schutz vor einem „Auslaufenlassen“ bestehender Eigentumserwerbsmöglichkeiten 218
2. Prozessuale Geltendmachung der Einrichtungsgarantie 220
III. Speziell: Anforderungen an Umgestaltungen 222
1. Abwägung mit der Bestandsgarantie aufgrund Grundrechtseingriffs 223
a) H. M.: Annahme eines Grundrechtseingriffs 223
b) Die Leugnung eines Grundrechtseingriffs 226
(1) Kein Eigentumseingriff aufgrund Total-Dispositionsvorbehalts? 226
(a) Ausdehnung der Schwächeformel auf Altrechte 226
(b) Kein Eigentumseingriff aufgrund Schutzbereichsgestaltung? 229
(c) Sonderfall: Rückwirkendes Inkrafttreten einer Neuregelung 231
(2) Kein Eigentumseingriff aufgrund immanenter Sozialbindung gemäß Art. 14 II GG? 232
c) Feststellung der Existenz von Altrechten durch Anwendung des Vorgängerrechts 239
(1) Exkurs: Kein Eingriff in die Bestandsgarantie durch rechtmäßige Anwendungsmaßnahmen 240
(2) Ermittlung der Bestandsgarantie durch Rechtsanwendung – Verstoß gegen Art. 14 I 2 GG? 245
2. Anforderungen an die Eingriffsrechtfertigung 248
a) Das Erfordernis eines „besonderen öffentlichen Interesses“ 248
(1) Bisherige Ausgangslage 248
(2) Verhältnis zum rechtsstaatlichen Vertrauensschutz 250
(a) Echte und unechte Rückwirkung 250
(b) Eigentumsgrundrechtlicher Bestands- oder rechtsstaatlicher Vertrauensschutz? 251
b) Die Erhaltung der Substanz und des Zuordnungsverhältnisses 258
(1) Keine Beeinträchtigung der Substanz des Eigentums 259
(a) Vorliegen einer Substanzbeeinträchtigung 259
(b) Rechtsfolgen einer Substanzbeeinträchtigung 260
(2) Keine Aufhebung des Zuordnungsverhältnisses? 261
c) Abfederung des Eigentumseingriffs durch Übergangsregelungen 263
3. Vorgehen eines Newcomers gegen eine Umgestaltung 264
D. Unterscheidung zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 I 2 GG 269
3. Teil: Zusammenfassung 273
Literaturverzeichnis 282
Senatsentscheidungen aus der amtlichen Sammlung des BVerfG mit Bezug zu Art. 14 GG 299
Sachwortverzeichnis 306