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Sekundärgesetzgebung internationaler Organisationen zwischen mitgliedstaatlicher Souveränität und Gemeinschaftsdisziplin

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Aston, J. (2005). Sekundärgesetzgebung internationaler Organisationen zwischen mitgliedstaatlicher Souveränität und Gemeinschaftsdisziplin. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51623-0
Aston, Jurij Daniel. Sekundärgesetzgebung internationaler Organisationen zwischen mitgliedstaatlicher Souveränität und Gemeinschaftsdisziplin. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51623-0
Aston, J (2005): Sekundärgesetzgebung internationaler Organisationen zwischen mitgliedstaatlicher Souveränität und Gemeinschaftsdisziplin, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51623-0

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Sekundärgesetzgebung internationaler Organisationen zwischen mitgliedstaatlicher Souveränität und Gemeinschaftsdisziplin

Aston, Jurij Daniel

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 158

(2005)

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Abstract

Internationale Organisationen sind zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Verfasstheit der Staatengemeinschaft geworden. Doch ihre Gesetzgebungskompetenzen blieben, zumindest auf universeller Ebene, lange Zeit auf technische Zuständigkeitsbereiche bestimmter UN-Sonderorganisationen beschränkt. Dies änderte sich grundlegend am 28. September 2001, als der UN-Sicherheitsrat unter dem Eindruck der Anschläge in den Vereinigten Staaten mit Resolution 1373 ein Regelwerk beschloss, das sich wie eine Querschnittskonvention zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus liest, zu deren Verabschiedung es bis heute nicht gekommen ist. Dieser generell-abstrakte Charakter macht Resolution 1373 zu einem echten legislativen Akt, der in der Beschlusspraxis des Rates ohne Präzedenzfall ist und nunmehr am 28. April 2004 mit Resolution 1540 Fortsetzung im Bereich der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen gefunden hat. Der Sicherheitsrat ist auf diese Weise zu einem Ersatzgesetzgeber der internationalen Gemeinschaft geworden in einem Normbereich, der von fundamentalem Interesse für die Staatengemeinschaft ist. Aber auch in der Praxis der UN-Sonderorganisationen hat es Entwicklungen gegeben, die zur Herausbildung zum Teil sehr innovativer Rechtsetzungsmechanismen geführt haben, deren Ausgestaltung in dem Maß variiert, wie der einzelne mitgliedstaatliche Wille bei der satzungsmäßig vorgesehenen Rechtsbindung noch geschützt wird.

Staaten, die sich einem auf dem Mehrheitsprinzip beruhenden Rechtsetzungsmechanismus einer internationalen Organisation unterwerfen, schaffen eine Rechtsquelle, auf Grund derer sie in der Zukunft gegen ihren Willen gebunden werden können. Die dynamische Fortentwicklung der satzungsmäßigen Kompetenznormen durch die Organe der betreffenden Organisation aber kann zu einer erheblichen Divergenz zwischen Satzungstext und späterer Beschlusspraxis der Organisation führen, wodurch die Zustimmung zum primären Vertrag und damit das völkerrechtliche Konsensualprinzip als Schutzmantel der staatlichen Souveränität zur bloßen Fiktion verblassen kann. Hierin liegt gleichzeitig aber auch der Vorteil der institutionalisierten Völkerrechtsetzung, denn sie ermöglicht eine kontinuierliche und zeitnahe Anpassung des geltenden Rechts an neue Gegebenheiten in einer Zeit, da herkömmliche Instrumente wie völkerrechtlicher Vertrag oder Gewohnheitsrecht häufig nicht mehr Schritt halten können mit den Entwicklungen auf internationaler Ebene.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 25
Teil 1: Was heißt Sekundärgesetzgebung? 32
1. Kapitel: Der Begriff der Gesetzgebung im Völkerrecht 33
A. Der Begriff der Gesetzgebung im nationalen Recht 33
B. Übertragung auf das Völkerrecht 37
I. Verwendung des Begriffs ohne Parallelen zum nationalen Recht 37
II. Begriffliche Kohärenz mit dem nationalen Recht durch Beschränkung auf institutionelle Völkerrechtsetzung 39
III. Stellungnahme 40
C. Der Zusatz „sekundär“: Anleihe aus dem Europarecht 46
2. Kapitel: Definitionsmerkmale eines Sekundärgesetzgebungsaktes 50
A. Einseitiger Rechtsakt einer internationalen Organisation 51
B. Geltungskraft im Außenverhältnis 56
C. Abstrakt-genereller Normgehalt 57
D. Ergebnis zu Teil 1 60
Teil 2: Erscheinungsformen 62
3. Kapitel: Die Vereinten Nationen 63
A. Der Sicherheitsrat: Neuer Ersatzgesetzgeber der Staatengemeinschaft 64
I. Allgemeines zur bisherigen Beschlusspraxis 65
II. Resolution 1373 (2001): Legislativer Präzedenzbeschluss im Bereich der Terrorismusbekämpfung 68
1. Zur Bedeutung von Resolution 1373 70
a) Das bestehende Regelwerk zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus 70
b) Legislativer Eingriff des Sicherheitsrats 75
c) Vergleich mit der bisherigen Beschlusspraxis 78
2. Die Feststellung abstrakter Gefahren für den Weltfrieden nach Art. 39 UN-Charta 80
a) Zur autoritativen Interpretation von Kapitel VII durch den Sicherheitsrat 81
b) Internationaler Terrorismus und der Friedensbegriff des Art. 39 87
c) Der Begriff der Friedensbedrohung 89
3. Der Erlass generell-abstrakter Regeln nach Art. 41 UN-Charta 94
a) Art. 41 UN-Charta als offene Ermächtigungsnorm 95
b) Systematische Erwägungen 95
c) Lehren aus der Errichtung der Kriegsverbrechertribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda 96
aa) Das Urteil des Jugoslawien-Tribunals im Fall Tadič 97
bb) Staatenpraxis 99
cc) Reaktionen in der Literatur 101
dd) Schlussfolgerungen für das Verständnis von Art. 41 UN-Charta 101
d) Übertragung auf den Untersuchungsgegenstand 102
III. Resolution 1540 (2004) als Fortsetzung im Bereich der Proliferation von Massenvernichtungswaffen 104
1. Entstehungsgeschichte 105
2. Proliferation von Massenvernichtungswaffen als allgemeine Gefahr für den Weltfrieden 108
3. Das beschlossene Regelwerk zur Proliferationsbekämpfung 108
4. Vereinbarkeit mit Kapitel VII UN-Charta 111
IV. Perspektiven 112
1. Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats auf der Grundlage legislativer Beschlüsse 113
2. Einzelstaatliche Durchsetzung? 115
3. Resolutionen 1373 und 1540 als Präzedenzfälle für andere Bereiche? 116
B. Resolutionen der Generalversammlung 119
I. Die Frage der Rechtsverbindlichkeit 120
II. Rechtsbindung durch formlosen zwischenstaatlichen Konsens 123
III. Geltungsgrund bei zwischenstaatlichem Konsens 124
4. Kapitel: Sonderorganisationen der Vereinten Nationen 125
A. Das Modell des Weltpostvereins 126
I. Institutioneller Aufbau 127
II. Sekundärgesetzgebungsakte des Weltpostvereins nach Art. 22 UPU und Teilung der Zuständigkeiten 128
1. Rechtsakte des Kongresses 128
a) Die allgemeinen Vollzugsregeln 128
b) Die Allgemeine Postkonvention 129
c) Die Vereinbarungen 129
2. Rechtsakte des Postvollzugsrats 130
a) Die Briefpost- und die Paketpostvollzugsordnungen 130
b) Die Vereinbarungsvollzugsordnungen 130
III. Die Praxis des Weltpostvereins 131
B. Das Modell der Weltzivilluftfahrtorganisation 132
I. Luftverkehrsvorschriften nach Art. 37 i.V.m. 54 ICAO 133
II. Schutz der Mehrheit nach Art. 90 S. 2 ICAO 134
III. Herausoptieren einzelner Staaten nach Art. 38 ICAO 134
IV. Ausschluss des Herausoptierens 135
1. Ausschluss bei Ablauf der Notifizierungsfrist? 135
2. Ausschluss bei Vorschriften für den Luftraum über der Hohen See 136
V. Die Praxis der ICAO 138
C. Das Modell der Internationalen Arbeitsorganisation 139
I. Annahme internationaler Konventionen nach Art. 19 Abs. 1 ILO 139
II. Erfordernis der gesonderten Zustimmung nach Art. 19 Abs. 5 ILO 140
III. Die Praxis der ILO 140
D. Die Weltgesundheitsorganisation 141
I. Erlass von Rechtsverordnungen nach Art. 21 WHO 142
II. Annahme internationaler Konventionen nach Art. 20 WHO 142
III. Die Praxis der WHO 142
E. Die Welternährungsorganisation 144
I. Konventionen der Staatenkonferenz nach Art. XIVAbs. 1 FAO 144
II. Rechtsakte des Exekutivrats nach Art. XIVAbs. 2 FAO 145
III. Die Praxis der FAO 145
F. Die Weltkulturorganisation 146
G. Die Weltmeteorologieorganisation 147
H. Die Internationale Fernmeldeunion 148
I. Grundsatzdokumente 149
II. Aufbau der ITU 150
III. Rechtsetzung in der ITU 151
1. Anpassung der Primärverträge 151
2. Standardisierung im Bereich des Fernmeldewesens 151
3. Anpassung der Vollzugsordnungen für internationale Fernmeldedienste und für den Funkdienst 152
IV. Die Praxis der ITU 153
I. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation 153
I. Rechtsakte der IMO 154
1. Empfehlungen zur Annahme von Vorschriften und Richtlinien 155
2. Ausarbeitung internationaler Konventionen 155
3. Vertragsanpassung 157
a) Schwächen des Verfahrens der positiven Zustimmung 157
b) Die neue Praxis der stillschweigenden Zustimmung 158
c) Bewertung der neuen Praxis 159
II. Rechtsetzung durch Verweisung 160
1. Mindest- und Höchststandards in der Seerechtskonvention 1982 160
2. Normausfüllungsbefugnis der IMO 162
a) Verweis auf internationale Regeln und Normen 162
b) Das Erfordernis „allgemein anerkannter“ Regeln und Normen 164
5. Kapitel: Fallgruppenbildung: Der Begriff der Sekundärgesetzgebung „revisited“ 166
A. Unmittelbar verbindliche Außenrechtsetzung 167
I. Wesensmerkmale 167
II. Zuordnung der Beispielsfälle 167
III. Verbindliche Außenrechtsetzung und der Begriff der Sekundärgesetzgebung 168
B. Das Verfahren der stillschweigenden Zustimmung („Opting-out“) 169
I. Wesensmerkmale 169
II. Zuordnung der Beispielsfälle 169
III. „Opting-out“ und der Begriff der Sekundärgesetzgebung 170
C. Das Verfahren der ausdrücklichen Zustimmung („Contracting-in“) 172
I. Wesensmerkmale 172
II. Zuordnung der Beispielsfälle 172
III. „Contracting-in“ und der Begriff der Sekundärgesetzgebung 173
D. Rechtsetzung durch Verweisung 175
I. Wesensmerkmale 175
II. Zuordnung der Beispielsfälle 176
III. Rechtsetzung durch Verweisung und der Begriff der Sekundärgesetzgebung 176
E. Exkurs: Der Sonderfall der supranationalen Gesetzgebung 177
Teil 3: Zur Bedeutung der Sekundärgesetzgebung für das allgemeine Völkerrecht 180
6. Kapitel: Der Beitrag der Sekundärgesetzgebung zur Entwicklung einer institutionellen Gemeinschaftsdisziplin 180
A. Die Institutionalisierung der internationalen Beziehungen 181
B. Die Bedeutung der Sekundärgesetzgebung für die Integrationskraft einer internationalen Organisation 182
I. Determinanten der Integrationskraft 183
1. Das Integrationsmodell nach Eric Stein 183
a) Normativ-institutionelle Faktoren 183
b) Sozio-empirische Faktoren 184
2. Kritik 184
3. Vorschlag eines modifizierten Modells 187
II. Zuordnung der Sekundärgesetzgebung 187
1. Die Fallgruppen der Erscheinungsformen „revisited“ 188
2. Relativierung des Befundes 189
3. Exkurs: Das Beispiel der Europäischen Gemeinschaften als Entwicklungsstufe höchster Integration 190
C. Die Herausbildung dynamisch-sektoraler Rechtsregime durch Sekundärgesetzgebung internationaler Organisationen 194
7. Kapitel: Das Spannungsverhältnis zum völkerrechtlichen Konsensualprinzip 195
A. Bedeutung der Zustimmung zum Gründungsvertrag 196
B. Einordnung der Sekundärgesetzgebung in die allgemeine Frage der Rechtsbindung eines Staates wider Willen 198
I. Exkurs: Konturen einer verfassungsartigen Gemeinschaftsdisziplin 199
II. Verknüpfung und Unterscheidung von institutioneller und verfassungsartiger Gemeinschaftsdisziplin 209
III. Auswirkungen der Unterscheidung auf den Rechtsbindungstest im Streitfall 210
1. Rechtsbindung in der institutionellen Gemeinschaftsdisziplin 210
2. Rechtsbindung in der verfassungsartigen Gemeinschaftsdisziplin 212
3. Zusammenfassung 214
8. Kapitel: Die Sekundärgesetzgebung in der völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre 215
A. Was ist eine Rechtsquelle? 215
B. Art. 38 IGH-Statut: Numerus clausus der Völkerrechtsquellen? 217
C. Die Sekundärgesetzgebung als Quelle des Völkerrechts 219
D. Das Paradoxon des Konsensualismus 220
Schlussbetrachtung 222
Literaturverzeichnis 231
Personen- und Sachregister 247