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»Lex« und »ordo«

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Deflers, I. (2005). »Lex« und »ordo«. Eine rechtshistorische Untersuchung der Rechtsauffassung Melanchthons. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51245-4
Deflers, Isabelle. »Lex« und »ordo«: Eine rechtshistorische Untersuchung der Rechtsauffassung Melanchthons. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51245-4
Deflers, I (2005): »Lex« und »ordo«: Eine rechtshistorische Untersuchung der Rechtsauffassung Melanchthons, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51245-4

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»Lex« und »ordo«

Eine rechtshistorische Untersuchung der Rechtsauffassung Melanchthons

Deflers, Isabelle

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 121

(2005)

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Abstract

Nicht nur als Humanist, Reformator und Praeceptor Germaniae, sondern auch als Rechtsdenker hat Philipp Melanchthon in mitten der religiös-historischen Ereignisse seiner Zeit eine wichtige Rolle gespielt. »Lex« und »Ordo«: Unter diesen beiden Oberbegriffen werden seine zahlreichen Fragestellungen über die Gerechtigkeit, das Recht und das Gesetz einerseits, über die institutionellen Träger der gesellschaftlichen Ordnung andererseits gegliedert.

Isabelle Deflers analysiert zunächst Melanchthons Naturrechtslehre, die für das Verständnis seiner weiteren Ausführungen über das Recht eine fundamentale Rolle spielt. Nach der Auseinandersetzung der Wittenberger Reformatoren mit den »Schwärmern« und dem Bauernkrieg 1525 begann Melanchthon, für die Anwendung einer einheitlichen und festgeschriebenen Gesetzgebung zu plädieren und trug damit zu der damaligen Rezeption des römischen Rechts wesentlich bei. Auch beschäftigte er sich mit der Frage des Anwendungsbereichs der Gesetze, der den Begriff des »Ordo politicus« umfasst. Aufgrund seiner Beschäftigung mit der aristotelischen Politik setzte er sich mit der Bedeutung und Rolle der Obrigkeit als »Wächterin« der gesellschaftlichen Ordnung auseinander. Mit seiner »Obrigkeitslehre« arbeitete er eine neue Legitimation der weltlichen Herrschaft heraus, die die Gehorsamspflicht der Untertanen verfestigte und die Zulassungsbedingungen des Widerstandsrechts streng begrenzte. Auch weitere weltliche Institutionen des »Ordo politicus« (die Ehe und die Familie, das Eigentumsrecht, das Vertragsrecht und das Strafrecht), die Melanchthon als Säule der gesellschaftlichen Ordnung betrachtete, werden in dieser Studie rechtshistorisch erläutert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 13
A. Historischer Kontext 13
B. Stand der Forschung 21
C. Aufbau der Arbeit 22
Erster Teil: Das Gesetz bei Melanchthon 26
Erstes Kapitel: Die Definition des Gesetzes bei Melanchthon und seine Naturrechtslehre 28
A. Einleitung: Ius und lex 28
B. Die Dreiteilung der Gesetze 32
I. Die leges naturae 32
1. Erste Anordnung und Definition der Naturgesetze 33
2. Anordnung und Definition der Naturgesetze in den Loci communes von 1521 und 1522 35
3. Naturgesetze und weltliche Gesetze 38
II. Die leges divinae 39
III. Die leges humanae 40
C. Melanchthons „biblische“ Naturrechtslehre 42
I. Die unlösbare Verbindung von Recht und Moral 42
1. Die Hierarchie der Rechtsnormen 42
2. Rezeption dieser Idee und die falschen Interpretationen 46
a) Auseinandersetzung mit den Schwärmern 46
b) Melanchthons Erläuterung seiner Rechtsauffassung gegenüber den „Schwärmern“ 48
II. Die Zwei-Reiche-Lehre 51
D. Die Lehre vom Naturrecht in der Zeit Melanchthons 55
I. Melanchthons Naturrechtslehre in ihrem historischen Kontext 55
1. Die Rezeption der antiken Naturrechtsphilosophie 55
2. Neue Richtung der Naturrechtslehre mit Scotus und Ockham 56
3. Die Rezeption des Naturrechtsgedankens bei den Reformatoren 57
4. Die Rezeption der Naturrechtslehre insbesondere bei Melanchthon 58
II. Zu den Parallelen zwischen ius naturae und ius gentium in humanistischer Zeit 60
1. Das Problem der Feststellung einer völkerrechtlichen Ordnung zu dieser Zeit 61
a) Das Problem der Dualität der Universalmächte im Mittelalter 61
b) Zur Entstehung der Souveränitätslehre 64
2. Das ius gentium als zwischenstaatliches Recht 65
a) Meinungsverschiedenheiten über das Anwendungsgebiet des ius gentium 66
b) Die Voraussetzungen für eine völkerrechtliche Ordnung 68
III. Die naturrechtliche Begründung des staatsrechtlichen Denkens bei Melanchthon 72
E. Melanchthons Auffassung von Gesetzgebung und weltlicher Ordnung 76
Zweites Kapitel: Welches weltliche Recht soll angewandt werden: Mosaisches oder römisches Recht? 78
A. Melanchthons ursprüngliche Position zum biblischen Recht 79
B. Der radikale Biblizismus und der Bauernkrieg als Faktoren der Meinungsänderung Melanchthons 83
I. Melanchthons Konfrontation mit den Wittenberger Unruhen und den Zwickauer Propheten 1521/1522 83
II. Die ersten religiösen und politischen Programme der Bauernbewegung 87
1. Von den ersten Forderungen bis zur Bundschuh-Bewegung 1513 88
2. Das Verständnis vom „göttlichen Recht“ bei Wiclif 89
3. Jan Hus’ Vorstellung von der „reinen Kirche“ und deren Einfluss 90
4. Die Radikalisierung der ursprünglichen Forderungen 92
5. Die Bundschuhbewegung von 1513 93
III. Gründe für die Einsetzung des „göttlichen Rechts“ in die Forderungen der Bauern in 1525 94
1. Die Rolle der Rechtfertigung des Widerstandsrechts durch die Reformation 94
2. Der Einfluss der Bestrebungen nach einer neuen Machtverteilung 96
3. Der Einfluss der Forderung Luthers nach Erneuerung der Kirche 97
4. Analyse der Forderungen der Bauern nach „altem“ oder „göttlichem“ Recht 98
5. Luthers Reaktion zu den damaligen Konsequenzen seiner Lehre und Kritik 101
IV. Melanchthons Gutachten zu den „Zwölf Artikeln“ 103
1. Die Notwendigkeit der Bestrafung und der strafrechtlichen Ordnung 104
2. Kurze Darstellung der damaligen Rechtslage im Bereich des Strafrechts 105
3. Melanchthons Appell zur Wiederherstellung der Ordnung und der gesellschaftlichen Ruhe 107
V. Die Rezeption des römischen Rechtes in den Beschwerden der Bauern 108
1. Der Hass gegen das „fremde Recht“ 108
2. Die Forderung der Bauern nach der Ersetzung des römischen Rechts durch göttliches Recht 109
C. Zum damaligen Stand der Rezeption des römischen Rechtes 111
I. Das römische Recht in der deutschen Rechtsprechung 112
1. Die Reichskammergerichtsordnung und die Rezeption des römischen Rechts 113
2. Das Subsidiaritätsprinzip der Anwendung des römischen Rechts in Theorie und Praxis 115
3. Der Aufstieg eines Juristenstands im Dienst der Landesfürsten 115
4. Unterschiedliche Einstellungen über die Rezeption des römischen Rechts 117
5. Der geringe Einfluss der humanistischen Prinzipien auf die Rechtsprechung in Deutschland 118
II. Der Zustand der Jurisprudenz in Wittenberg 119
1. Die Besonderheit des Sachsenspiegels 119
2. Humanistische Gedanken an der Universität Wittenberg 124
a) Die Einführung der humanistischen Gedanken in der Pädagogik 125
b) Die humanistische Jurisprudenz 128
aa) Gründe für die notwendige Verbesserung des Rechtsstudiums 128
bb) Einführung einer neuen systematischen Methode 130
cc) Melanchthons Einfluss auf die Einführung der humanistischen Lernprinzipien in das Rechtsstudium 130
D. Melanchthons spätere Aufwertung des römischen Rechtes 133
I. Einfluss des Rechtsgelehrten Hieronymus Schürpf 133
1. Kurze biographische Darstellung von Schürpf 134
2. Schürpfs Verhältnis zur Reformation 135
3. Der Streit an der Wittenberger Universität zwischen den Juristen und den Theologen 137
II. Melanchthons Apologie des römischen Rechts 139
1. Die Notwendigkeit eines festgeschriebenen Rechts 139
a) Als Schutzmittel gegen die unprofessionellen Schöffen 139
b) Als Lösung für die damalige Rechtsunsicherheit im Reich und in den Territorien 141
c) Als Schutzmittel gegen die Willkür 142
d) Als Schutzmittel gegen die schwache Natur des Menschen 143
e) Als Schutzmittel gegen die radikalen Reformatoren 145
f) Als Schutzmittel gegen nutzlose Gesetzesänderungen 146
2. Die Rolle der Pädagogik bei der Festigung des Respekts vor dem Gesetz 147
a) Ausbildung und Erziehung der künftigen Juristen 147
b) Ausbildung der Herrscher 148
3. Eine festgeschriebene Gesetzgebung als Schutzmittel gegen die Kriegsgefahr 149
4. Die positiven Eigenschaften des römischen Rechts nach Melanchthons Auffassung 151
a) Die Übereinstimmung des römischen Rechts mit seiner Naturrechtslehre 152
b) Die besondere Gelehrsamkeit und Weisheit des römischen Rechts 155
c) Das römische Recht als europäisches „ius commune“ 158
III. Plädoyer für das „allerbilligste Recht“ (ius aequissimum) 159
1. Definition und Inhalt Melanchthons epieikeia-aequitas-Lehre 159
a) Billigkeit als Mittel für die Gesetzinterpretation 161
b) Die Billigkeit als Instrument zur Milderung des „ius strictum“ 162
c) Die Verbindung Melanchthons epieikeia-aequitas-Lehre mit seiner Naturrechtslehre 163
d) Anpassung seiner Naturrechtslehre mit Hilfe der Moralgesetze 164
e) Die „epieikeia“ und die „interpretatio legum“ 165
2. Melanchthons epieikeia-aequitas-Lehre und deren Verwirklichung im rezipierten römischen Recht 166
a) Die begrenzte Anwendung der aequitas als Konsequenz der Rezeption des römischen Rechts 166
b) Melanchthons Interpretation der „lex Placuit“ 169
c) Die Billigkeit des römischen Rechts als Argument zugunsten seiner Rezeption 170
d) Die Gegenüberstellung des „ius scriptum aequissimum“ und des „ius strictum“ 171
E. Schlusswort des zweiten Kapitels 173
Zweiter Teil: Definition des ordo politicus bei Melanchthon 174
Drittes Kapitel: Kirche und weltliche Obrigkeit, Träger des ordo politicus 177
A. Definition des ordo politicus bei Melanchthon 178
B. Die Rollenverteilung zwischen Staat und Kirche 182
I. Die neue Legitimation der weltlichen Macht 184
II. Melanchthons Argumentation in seiner Schrift von 1559 185
1. Über die kaiserliche Würde 186
2. Über das Amt des Papstes 189
3. Über die Wahl des Papstes 190
4. Über die Rangordnung der päpstlichen Macht 190
5. Über die Berufung der Synoden 190
6. Über die Gehorsamspflicht und Ungehorsamspflicht der Kirche gegenüber 191
7. Über die Rolle der Obrigkeit als Beschützerin der neuen Glaubenslehre 192
8. Über die strafrechtliche Funktion der Kirche 192
9. Über die strafrechtliche Funktion der Obrigkeit gegenüber der Kirche 193
10. Über die Unterwerfung des Papstes durch die weltliche Macht 193
C. Die Politik 195
I. Begründung der Autonomie der gesellschaftlichen Ordnung 196
1. Naturrechtliche Legitimation der weltlichen Macht bei Melanchthon 196
2. Machiavellis gegensätzliche Begründung der Autonomie des Staates 197
II. Melanchthons Kommentar zu der Politik des Aristoteles (1531) 199
1. Form und Zweck der gesellschaftlichen Ordnung 200
a) Die Familie 200
b) Die Ablehnung der Sklaverei 201
c) Die Rolle der Wirtschaft und der Güterverteilung 202
d) Die Notwendigkeit festgeschriebener Gesetze 204
e) Der Zweck der gesellschaftlichen Ordnung 204
2. Die Frage der Staatsform und der Machtausübung 205
a) Die Begrenzung der Machtausübung: Die Frage des Widerstandsrechts 207
b) Die Begrenzung der Machtausübung: Die Rolle der Gesetze und der Erziehung 208
3. Melanchthons Auffassung von der gesellschaftlichen Ordnung – Eine kurze Zusammenfassung 209
D. Politica und politia 210
I. Regelungen der damaligen Landes- und Reichspoliceyordnungen 213
1. Die Reichspoliceyordnungen von 1497 bis 1530 214
2. Die Reichspoliceyordnung von 1530 und ihre spätere Ergänzung 215
II. Religiöse Aspekte der „Policey“: Die Frage der Gotteslästerung 218
E. Zusammenfassung des dritten Kapitels 221
Viertes Kapitel: Die Grundinstitutionen des ordo politicus 223
A. Die Obrigkeit 223
I. Die Stellung der Reformatoren zur Frage des Widerstandsrechts 224
1. Erste Periode: Melanchthons strenge Ablehnung des aktiven Widerstandsrechts 224
a) Widerstand der Bauern gegen die Obrigkeit 224
b) Eine neue Art von Widerstand: die Fürsten gegen die kaiserliche Autorität 227
2. Zweite Periode: Anerkennung des Widerstandsrechts der Fürsten gegen den Kaiser 230
a) Die Rechtfertigung des Widerstands als „Notwehr“ 231
b) Die Begrenzung der Anwendung der „Notwehr“ 232
II. Rechte und Pflichten der Obrigkeit nach Melanchthons Auffassung 234
1. Definition der weltlichen Pflichten der Obrigkeit 235
2. Die doppelte Natur der Obrigkeit: selbstständig, aber auch in Gottes Hand 241
III. Weitere Aufgaben der Obrigkeit nach Melanchthons Auffassung 242
B. Die Ehe und die Familie 244
I. Melanchthons und Luthers unterschiedliche Auffassungen von Ehe und Ehegerichtsbarkeit 245
II. Die damalige Reform der Ehegerichtsbarkeit inWittenberg 248
III. Auseinandersetzungen über die Weiterverwendung des kanonischen Rechts in Ehesachen 249
1. Der Streit über die Rechtsgültigkeit von heimlichen Verlöbnissen 250
a) Auffassung Luthers und der Juristen 250
b) Melanchthons Position zu den in Ehesachen geltenden Rechtsquellen 251
c) Melanchthons Betonung der Rolle der Obrigkeit in Ehesachen 253
2. Kurzer Überblick über die damalige eherechtliche Praxis 255
C. Das Eigentum 257
D. Das Vertragsrecht 258
E. Das Strafrecht 260
I. Die Strafe als Notwendigkeit 261
1. Die utilitaristische Funktion der Strafe 262
2. Die pädagogische Funktion der Strafe 265
II. Überblick über die damalige strafrechtliche Gerichtsbarkeit 266
1. Die Strafe als Kampfmittel gegen die radikalen Reformatoren 267
2. Die Einführung des Inquisitionsprozessverfahrens und der Carolina (1532) 269
III. Melanchthons Schweigen über die Anwendung der Folter 271
Zusammenfassung der Ergebnisse 273
Quellen- und Literaturverzeichnis 278
I. Gedruckte Quellen 278
II. Literatur 280
III. Enzyklopädien 314
Sach- und Personenregister 315