Die Erstattungsfähigkeit behördlicher Aufwendungen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
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Die Erstattungsfähigkeit behördlicher Aufwendungen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
Ein Beitrag zum Neuen Steuerungsmodell im Verwaltungsprozeß
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 948
(2004)
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Abstract
In der vorliegenden Arbeit überprüft Andreas Dietz die behördliche Prozeßvertretung unter dem Blickwinkel des "Neuen Steuerungsmodells" auf die Möglichkeiten und die Grenzen ihrer verstärkten Gebührenfinanzierung.Im ersten Teil der Arbeit erläutert der Autor die Kostenerstattung nach geltendem Recht und das "Neue Steuerungsmodell". Dabei zeigt sich, daß das "Neue Steuerungsmodell" für die Prozeßvertretung unter mehreren Gesichtspunkten anwendbar gemacht werden kann: Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation können ebenso aufgedeckt werden, wie mittels Budgetierung Kosten-Nutzen-Vergleiche zwischen einer Eigen- und einer Fremdvertretung gezogen werden können. Eine Kundenorientierung kann dazu dienen, die Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen zu steigern und Prozesse zu vermeiden.Aus dieser Bestandsaufnahme entwickelt er im zweiten Teil ein Modell für eine neue Kostenerstattung, das zu einer einfachgesetzlichen Neuregelung des § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO führt. Im Fall des Obsiegens der Behörde im Verwaltungsprozeß wird ihr eine Kostenerstattung nach Pauschsätzen zugestanden, um ihre Kosten abzudecken. Die Kalkulation der Pauschsätze orientiert sich an Durchschnittswerten, um den Anreiz für eine effiziente Prozeßführung zu erhöhen. Dieses Modell wird schließlich in seinen verfassungsrechtlichen Kontext gestellt und insbesondere seine Vereinbarkeit mit Art. 19 Abs. 4 GG überprüft und bejaht. Ein Textvorschlag für eine Änderung des § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO rundet die Arbeit ab.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
Einleitung | 21 | ||
Erster Teil: Die Erstattung behördlicher Aufwendungen und das „Neue Steuerungsmodell“ | 23 | ||
§ 1 Die behördlichen Aufwendungen im Verwaltungsverfahren und ihre Erstattungsfähigkeit | 23 | ||
A. Die im Ausgangsverfahren entstehenden Aufwendungen | 24 | ||
I. Die behördlichen Aufwendungen im Ausgangsverfahren | 24 | ||
II. Die Erstattungsfähigkeit dieser behördlichen Aufwendungen | 27 | ||
III. Zwischenergebnis | 29 | ||
B. Die im Widerspruchsverfahren entstehenden Aufwendungen | 30 | ||
I. Die behördlichen Aufwendungen im Widerspruchsverfahren | 30 | ||
II. Die Erstattungsfähigkeit dieser behördlichen Aufwendungen | 31 | ||
III. Zwischenergebnis | 32 | ||
§ 2 Die behördlichen Aufwendungen im Verwaltungsgerichtsverfahren und ihre Erstattungsfähigkeit | 33 | ||
A. Die Entwicklung des § 162 VwGO als zentraler Erstattungsregelung | 33 | ||
I. § 162 VwGO im System der Kostenentscheidung | 34 | ||
1. Der Unterliegensgrundsatz | 34 | ||
2. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch | 34 | ||
II. Die Veränderung des prozessualen Umfeldes | 37 | ||
1. Die behördliche Prozeßvertretung gemäß § 67 Abs. 1 S. 3 VwGO | 37 | ||
2. Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren als Prozeßvoraussetzung nach § 68 Abs. 1 S. 1 VwGO | 41 | ||
3. Die Nachbesserungsvorschrift des § 114 S. 2 VwGO | 43 | ||
4. Die Zulassungsberufung gemäß § 124 VwGO | 45 | ||
III. Zwischenergebnis | 45 | ||
B. Die behördlichen Aufwendungen im Verwaltungsgerichtsverfahren und ihre Erstattungsfähigkeit | 46 | ||
I. Die behördlichen Aufwendungen im Verwaltungsgerichtsverfahren erster Instanz | 46 | ||
1. Die Prozeßvorbereitung | 47 | ||
2. Die Prozeßführung | 48 | ||
a) Die Mitwirkung im schriftlichen Verfahren | 49 | ||
aa) Der entstehende Aufwand im schriftlichen Verfahren | 49 | ||
bb) Die Erstattungsfähigkeit dieses Aufwands | 49 | ||
b) Die Teilnahme an Terminen | 50 | ||
aa) Der entstehende Aufwand bei der Teilnahme an Terminen | 51 | ||
bb) Die Erstattungsfähigkeit dieses Aufwands | 51 | ||
c) Die Aufwendungen für Porto und Telefon | 54 | ||
d) Zwischenergebnis | 55 | ||
3. Die Prozeßbeendigung | 55 | ||
II. Die behördlichen Aufwendungen im Rechtsmittelverfahren bei einer Vertretung durch eine andere Behörde oder durch besondere Bevollmächtigte | 56 | ||
1. Die Aufwendungen bei einer Vertretung durch eine andere Behörde | 56 | ||
2. Die Abweichungen bei einer Vertretung durch besondere Bevollmächtigte | 56 | ||
III. Zwischenergebnis | 58 | ||
§ 3 Die Neubewertung des Verwaltungsaufwands im „Neuen Steuerungsmodell“ | 58 | ||
A. Das „Neue Steuerungsmodell“ als Konzept einer Verwaltungsreform | 59 | ||
I. Die Effizienz in der Verwaltung | 61 | ||
II. Die Grundkonzeption des „Neuen Steuerungsmodells“ | 62 | ||
1. Die Kritik am herkömmlichen Verwaltungsmodell | 62 | ||
2. Das Neue am „Neuen Steuerungsmodell“ | 64 | ||
III. Die einzelnen Elemente und ihre verfassungsgemäße Ausgestaltung | 66 | ||
1. Der Haushaltsvollzug durch Budgetierung | 66 | ||
a) Der Haushalt im traditionellen Modell | 66 | ||
b) Die Budgetierung als Gegenentwurf zum traditionellen Modell | 68 | ||
c) Die Verfassungsmäßigkeit der Budgetierung | 69 | ||
aa) Das Controlling als ergänzendes Steuerungsinstrument | 71 | ||
bb) Die legitimatorische Wirkung des Controlling als Ergänzung der Budgetierung | 73 | ||
2. Die Delegation durch Leistungsvereinbarung | 74 | ||
a) Das Prinzip der Leistungsvereinbarung | 75 | ||
b) Die Legitimation der Leistungsvereinbarung | 78 | ||
aa) Die Leistungsvereinbarung und die personelle Legitimation | 78 | ||
bb) Die Leistungsvereinbarung und die sachlich-inhaltliche Legitimation | 79 | ||
cc) Die Leistungsvereinbarung als Ergänzung der Budgetierung | 80 | ||
3. Die Verfassungsmäßigkeit des „Neuen Steuerungsmodells“ | 81 | ||
IV. Zwischenergebnis | 81 | ||
B. Die einzelnen Elemente des „Neuen Steuerungsmodells“ und ihre Auswirkungen auf die behördliche Prozeßführung | 82 | ||
I. Die Prozeßführung im Licht einer Aufgabenkritik | 82 | ||
II. Der Prozeßaufwand als Teil einer Budgetierung | 87 | ||
1. Der Prozeßaufwand als budgetierbarer Aufwand | 87 | ||
2. Der Prozeßaufwand als beeinflußbare Größe | 88 | ||
III. Ein Exkurs: Das „Neue Steuerungsmodell“ in der Verwaltungsgerichtsbarkeit | 90 | ||
IV. Zwischenergebnis | 93 | ||
§ 4 Die Diskrepanz zwischen den Aufwendungen im Verwaltungsgerichtsverfahren und ihrer Erstattungsfähigkeit | 94 | ||
A. Die festgestellte Begrenzung der Erstattungsfähigkeit durch die Rechtsprechung | 94 | ||
I. Die Begrenzung der Erstattung durch die Rechtsprechung | 95 | ||
1. Die grammatische Auslegung des § 162 VwGO | 95 | ||
a) Der textliche Aufbau des § 162 VwGO | 95 | ||
b) Die immanente Begrenzung durch eine allgemeine Kostenminderungspflicht | 96 | ||
2. Die historische Auslegung des § 162 VwGO | 97 | ||
3. Die systematische Auslegung des § 162 VwGO | 98 | ||
a) Die innere Systematik des § 162 VwGO | 98 | ||
b) Die äußere Systematik des § 162 VwGO im Bezug zu § 91 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 ZPO | 99 | ||
aa) Die Anwendbarkeit des § 173 S. 1 VwGO | 99 | ||
bb) Die Anwendbarkeit des § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO | 103 | ||
c) Die äußere Systematik des § 162 VwGO im Bezug zu § 2 ZSEG | 105 | ||
d) Das Ergebnis der systematischen Auslegung | 108 | ||
4. Die teleologische Auslegung | 108 | ||
5. Zwischenergebnis | 111 | ||
II. Die Erstattungsfähigkeit einzelner behördlicher Aufwendungen | 111 | ||
1. Der Personalaufwand für die Terminsvertretung | 111 | ||
a) Die Ausscheidbarkeit des Personalaufwands | 112 | ||
b) Die Prozeßführung als öffentliche Aufgabe | 113 | ||
2. Die behördlichen Auslagen | 114 | ||
a) Die Auslagen für Schreibarbeiten und Kopien | 114 | ||
b) Die Auslagen für Porto und Telekommunikation | 115 | ||
c) Die Auslagen für Reisekosten | 115 | ||
d) Die Auslagen für Sachverständigengutachten | 115 | ||
III. Zwischenergebnis | 116 | ||
B. Das Erfordernis einer erweiterten Erstattungsfähigkeit | 116 | ||
I. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen | 116 | ||
1. Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung | 117 | ||
a) Die Funktionen der Verwaltung | 117 | ||
b) Die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung | 120 | ||
aa) Die Verrechtlichung | 120 | ||
bb) Die Finanznot | 122 | ||
2. Die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichte | 123 | ||
a) Die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit | 124 | ||
b) Die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit | 125 | ||
aa) Die Verrechtlichung | 125 | ||
bb) Die Finanznot | 127 | ||
3. Zwischenergebnis | 127 | ||
II. Die Kostenerstattung als Schritt zu mehr Kostengerechtigkeit | 128 | ||
1. Die Kostenerstattung zwischen den Prozeßbeteiligten | 128 | ||
a) Der Prozeßzweck | 129 | ||
b) Das Prinzip der Waffengleichheit | 130 | ||
c) Zwischenergebnis | 131 | ||
2. Die Kostenverlagerung zwischen den Prozeßbeteiligten und Dritten | 131 | ||
a) Die Aufwandsverlagerung zwischen dem am Prozeß beteiligten Bürger und dem unbeteiligten Steuerzahler | 132 | ||
aa) Das Modell der vollen Kostenhaftung | 132 | ||
bb) Das Modell der vollen Kostenfreiheit | 132 | ||
cc) Das Modell der eingeschränkten Kostenhaftung | 133 | ||
b) Die Aufwandsverlagerung zwischen dem am Prozeß beteiligten Bürger und Dritten | 134 | ||
III. Zwischenergebnis | 136 | ||
Zweiter Teil: Die Erweiterung der Erstattungsfähigkeit behördlicher Aufwendungen | 137 | ||
§ 5 Die Änderung des § 162 VwGO und der verwaltungsprozessualen Kostenerstattung | 137 | ||
A. Die Änderung des § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO als Konsequenz eines gewandelten Verständnisses der verwaltungsprozessualen Kostenerstattung | 137 | ||
I. Die Anwendbarkeit des Gebühren- und Auslagenbegriffs auf den behördlichen Prozeßaufwand | 138 | ||
1. Der Begriff der „Gebühr“ | 138 | ||
a) Die individuelle Vorteilhaftigkeit als Zurechnungsgrund | 139 | ||
b) Die individuelle Veranlassung als Zurechnungsgrund | 140 | ||
2. Der Begriff der „Auslage“ | 141 | ||
II. Die Rechtsgrundlage für eine Gebührenerhebung | 142 | ||
1. Die Regelungskompetenz des Bundes | 142 | ||
a) Die Gesetzgebungskompetenz | 142 | ||
aa) Der Kompetenztitel für das „gerichtliche Verfahren“ | 142 | ||
bb) Die Kompetenz kraft Sachzusammenhangs | 143 | ||
cc) Die Annexkompetenz | 144 | ||
b) Die Zustimmungsbedürftigkeit | 145 | ||
2. Die Wahrung des Äquivalenzprinzips | 145 | ||
3. Die Wahrung des Kostendeckungsprinzips | 147 | ||
III. Zwischenergebnis | 149 | ||
B. Die Neufassung des § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO und seine Ergänzung durch ein Verwaltungsprozeßkostengesetz (VwPKG) sowie eine Verwaltungsvorschrift zum Verwaltungsprozeßkostengesetz (VwPKVV) | 149 | ||
I. Die Systematik des Verwaltungsprozeßkostengesetzes | 150 | ||
II. Die Regelungen des Verwaltungsprozeßkostengesetzes im einzelnen | 150 | ||
1. Anwendungsbereich | 150 | ||
2. Gebührenerhebung und Erstattung | 151 | ||
3. Notwendige Gebühren | 151 | ||
4. Notwendige Auslagen | 153 | ||
5. Geltendmachung und Verzicht | 153 | ||
6. Inkrafttreten | 154 | ||
7. Ergänzung durch die VwPKVV | 154 | ||
III. Zwischenergebnis | 154 | ||
§ 6 Die Änderung des § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO und ihre Einbettung in das Rechtssystem | 155 | ||
A. Die Vorgaben aus Grundgesetz, Europäischer Grundrechtecharta und Europäischer Menschenrechtskonvention | 155 | ||
I. Die Maßstäbe des Grundgesetzes | 155 | ||
1. Die Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG | 155 | ||
a) Das Kostenrisiko | 156 | ||
b) Die Waffengleichheit | 161 | ||
2. Das Recht auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG | 161 | ||
3. Das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG | 163 | ||
4. Das Prinzip des Steuerstaats gemäß Art. 104 a ff. GG | 165 | ||
a) Das Prinzip des Steuerstaats | 165 | ||
b) Die Folgerungen für die vorgeschlagene Gebührenerhebung | 170 | ||
II. Die Maßstäbe des Europarechts | 171 | ||
1. Das Recht auf effektiven und gleichwertigen Rechtsschutz | 171 | ||
2. Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten | 174 | ||
a) Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK | 174 | ||
b) Das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK | 176 | ||
3. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf nach Art. 47 EU-Charta | 177 | ||
III. Zwischenergebnis | 178 | ||
B. Die Vorgaben aus dem Rechtsberatungsgesetz | 178 | ||
Zusammenfassung | 181 | ||
Erster Teil: Die Erstattung behördlicher Aufwendungen und das „Neue Steuerungsmodell“ | 181 | ||
§ 1 Die behördlichen Aufwendungen im Verwaltungsverfahren und ihre Erstattungsfähigkeit | 181 | ||
§ 2 Die behördlichen Aufwendungen im Verwaltungsgerichtsverfahren und ihre Erstattungsfähigkeit | 182 | ||
§ 3 Die Neubewertung des Verwaltungsaufwands im „Neuen Steuerungsmodell“ | 183 | ||
§ 4 Die Diskrepanz zwischen den Aufwendungen im Verwaltungsgerichtsverfahren und ihrer Erstattungsfähigkeit | 184 | ||
Zweiter Teil: Die Erweiterung der Erstattungsfähigkeit behördlicher Aufwendungen | 185 | ||
§ 5 Die Änderung des § 162 VwGO und der verwaltungsprozessualen Kostenerstattung | 185 | ||
§ 6 Die Änderung des § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO und ihre Einbettung in das Rechtssystem | 186 | ||
Anhang | 188 | ||
A. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO-E) | 188 | ||
B. Entwurf eines Verwaltungsprozeßkostengesetzes (VwPKG) und einer Verwaltungsvorschrift zum Verwaltungsprozeßkostengesetz (VwPKVV) | 188 | ||
Literaturverzeichnis | 191 | ||
Sachverzeichnis | 206 |