Handelsliberalisierung und Marktintegration unter dem WTO/GATT-Recht
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Handelsliberalisierung und Marktintegration unter dem WTO/GATT-Recht
Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 79
(2005)
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Das WTO/GATT-Recht steht unter einem wachsenden Druck zur Marktintegration, wie die Streitigkeiten um hormonbehandeltes Rindfleisch, Asbest oder genmanipulierte Lebensmittel zeigen. Für die Streitbeilegungsorgane stellt sich angesichts derartiger Klageverfahren die Aufgabe interessengerechter Auslegung. Die vorliegende Arbeit bereitet dieses Feld theoretisch und dogmatisch auf und gibt den an der Auslegung Beteiligten Entscheidungsempfehlungen. Dabei kommt dem Konzept des regulativen Wettbewerbs und seiner konsequenten Umsetzung durch Art. III GATT besondere Bedeutung zu. Eine Interessenstrukturanalyse zeigt, dass die gemeinsamen Interessen am Fortbestehen regulativen Wettbewerbs marktintegrative Einzelinteressen grundsätzlich überwiegen. Die Hauptthese des Verfassers geht dahin, dass die Streitbeilegungsorgane über marktintegrativ motivierte Klagen auch unter den Beschränkungsverboten der Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse (TBT und SPS) so autonomieschonend wie möglich entscheiden sollten, um das WTO-System als ganzes vor der marktintegrativen Überforderung zu bewahren.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
A. Einleitung: Wettbewerbsgleichheit versus Deregulierung – das WTO/GATT-Recht am Scheideweg | 15 | ||
I. Fragestellung: Soll das WTO/GATT-Recht zu einem Deregulierungshebel werden? | 15 | ||
II. Literaturüberblick zur aufgeworfenen Fragestellung | 23 | ||
III. Der eigene Beitrag: Dogmatische Klärung der marktregulativen Autonomie unter dem WTO/GATT-Recht | 28 | ||
1. Zielsetzung des Beitrags: Dogmatische Klärung der Grenzen des Art. III GATT, der Bedeutung der Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse angesichts dieser Grenzen und des normativen Leitbildes zur richtigen Entscheidung im Rahmen dieser Vorschriften | 29 | ||
2. Gang des Beitrags | 32 | ||
B. Der antiprotektionistische Autonomiebegriff des WTO/GATT-Rechts: Wettbewerbsgleichheit und Deregulierung als konzeptionell unterschiedliche Hindernisse mitgliedstaatlich-marktregulativer Autonomie | 34 | ||
I. Begriffliche Überlegungen | 38 | ||
II. Das WTO/GATT-Recht als antiprotektionistisches Autonomiehindernis | 42 | ||
1. Wettbewerbsgleichheit als WTO/GATT-rechtliches Autonomiehindernis: Das klassische Konzept der Handelsliberalisierung | 45 | ||
2. Deregulierung als WTO/GATT-rechtliches Autonomiehindernis: Das Konzept der Marktintegration | 50 | ||
C. Marktregulative Autonomie der Mitgliedstaaten unter dem materiellen WTO/GATT-Recht: Antiprotektionismus zwischen bloßer Sicherung der Wettbewerbsgleichheit und echter Deregulierung | 58 | ||
I. Mitgliedstaatliche Marktregulation, Wettbewerbsgleichheit und Autonomieschutz unter dem GATT: Keine Marktintegration, sondern bloße Handelsliberalisierung | 61 | ||
1. Überblick und Bestandsaufnahme: Art. III GATT in der Streitbeilegungspraxis und in der literarischen Kritik | 63 | ||
a) Allgemeine Einführung in die Verbotsvorschriften des Art. III GATT: Wortlaut, Struktur, Zusammenhang und Aufgabe | 65 | ||
b) Die Streitbeilegungspraxis zu Art. III GATT: Überblick | 68 | ||
aa) Auslegung der Verbotstatbestände im Lichte des Art. III Abs. 1 GATT | 70 | ||
bb) Antiprotektionistische „Entladung“ des jeweils warenbezogenen Merkmals: Markt statt Politikkriterien | 73 | ||
cc) Konkretisierung der antiprotektionistischen „Aufladung“ im jeweils behandlungsbezogenen Merkmal | 77 | ||
dd) Der Sonderfall der sogenannten poduct/process-Doktrin | 80 | ||
c) Die literarische Kritik an der Streitbeilegungspraxis zu Art. III GATT: Überblick | 81 | ||
aa) Die Kritik zwischen der Forderung nach Autonomieschutz und der Forderung nach einer Effizienzgarantie | 82 | ||
(1) Die Forderung nach einem aims and effects-Test | 82 | ||
(2) Der Vorwurf der Marktintegration durch die Anwendung der product/process-Doktrin | 84 | ||
(3) Die Forderung nach einem Effizienztest | 85 | ||
bb) Das Bedürfnis nach einer Rationalisierung der Entscheidungstätigkeit der Streitbeilegungsorgane | 86 | ||
2. Analyse: Der auf klassische Handelsliberalisierung (Wettbewerbsgleichheit) begrenzte Ansatz der Streitbeilegungspraxis unter Art. III GATT | 87 | ||
a) Die Zielstruktur des Art. III GATT: Wettbewerbsgleichheit und Autonomieschutz | 90 | ||
b) Die Zielstrukturadäquanz in der jüngsten Streitbeilegungspraxis: Das qualitative Merkmal der Erfüllbarkeit als dogmatischer Kern des Asbestdiktums | 96 | ||
aa) Schritt 1: Wertende, aber dennoch marktbezogene Prüfung des warenbezogenen Merkmals in der Asbestberufungsentscheidung: Bedeutung für das behandlungsbezogene Merkmal | 98 | ||
(1) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Marktprozess und politischer Zielvorstellung in ihrer Bedeutung für die regulative Autonomie | 100 | ||
(2) Der Grad der Internalisierung als Faktor für die Anerkennung von Schutzgütern | 102 | ||
bb) Schritt 2: Die zentrale Bedeutung des behandlungsbezogenen Merkmals in den Tatbeständen des Art. III GATT: Sperre gegen marktintegratives Entscheiden | 106 | ||
cc) Schritt 3: Die Auslegung des behandlungsbezogenen Merkmals durch die Asbestentscheidung des Berufungsgremiums: Qualitative Auslegung und das Merkmal der Erfüllbarkeit mitgliedstaatlicher Anforderungen | 109 | ||
(1) Literarische Versuche der Konkretisierung des Diktums des Berufungsgremiums zum gruppenweisen Vergleich: Bloße Quantifizierung durch Analyse der Zahl der jeweils betroffenen Waren | 111 | ||
(2) Die zielstrukturadäquate Ausgestaltung des behandlungbezogenen Merkmals: Qualitative Ungleichbehandlung als Vorgabe des Art. III GATT und das Kriterium der Erfüllbarkeit | 118 | ||
c) Die Zielstrukturadäquanz der Streitbeilegung bis zum Asbestfall: Funktional kohärenter Ansatz handelsliberalisierenden Entscheidens unter Art. III GATT | 123 | ||
aa) Die Verwirklichung der qualitativen Vorgabe der Erfüllbarkeit in bisher entschiedenen Streitbeilegungsverfahren: Die Zielstrukturadäquanz der Streitbeilegungspraxis | 125 | ||
(1) Funktionsadäquate Sicherung der Wettbewerbsgleichheit: Die positive Feststellung der GATT-Widrigkeit protektionistisch diskriminierender Maßnahmen durch die Streitbeilegungsorgane | 126 | ||
(a) Positive Feststellung der GATT-Widrigkeit von Maßnahmen, die nach den normativen Vorgaben der Maßnahme von ausländischen Waren un- oder schlechter erfüllbar sind | 127 | ||
(aa) Positive Feststellung der GATT-Widrigkeit über den Weg der sogenannten product/process-Doktrin | 128 | ||
(bb) Positive Feststellung der GATT-Widrigkeit auf sonstigem Wege: Überblick | 141 | ||
(b) Positive Feststellung der GATT-Widrigkeit von Maßnahmen, die nach den faktischen Verhältnissen von ausländischen Waren un- oder schlechter erfüllbar sind | 154 | ||
(2) Funktionsadäquate Sicherung des Autonomieschutzes: Keine positive Feststellung der GATT-Widrigkeit sonstiger (d. h. nicht diskriminierender) protektionistischer Maßnahmen durch die Streitbeilegungsorgane | 167 | ||
(a) Frühe Verfahren unter dem GATT 1947 | 169 | ||
(b) Das Hormonverfahren | 174 | ||
(c) Das Asbestverfahren | 189 | ||
bb) Die Zuweisung der marktintegrativen Sperrwirkung an das behandlungsbezogene Element in allen Verbotstatbeständen: Das Konzept der funktionalen Kohärenz | 198 | ||
3. Überprüfung: Der hier herausgearbeitete Ansatz der Streitbeilegungsorgane im Lichte der literarischen Kritik | 200 | ||
a) Die hier vorgetragene Analyse im Lichte des Vorschlags einer Zweckprüfung (aims and effects-Test) | 202 | ||
aa) Kritik an Robert E. Hudecs Requiem für einen aims and effects-Test | 204 | ||
bb) Kritik an Donald H. Regans Requiem für einen aims and effects-Test | 211 | ||
(1) Die Behauptung der Willkür deskriptiver Anknüpfungen bei der Konkretisierung des Merkmals, nach dem die Gleichartigkeit von Waren geprüft wird | 213 | ||
(2) Die Behauptung einer strukturellen Ähnlichkeit individueller Tauschzwecke und überindividueller Gesetzeszwecke | 217 | ||
cc) Zur auch im Ergebnis fehlenden Zielstrukturadäquanz eines aims and effects-Tests | 219 | ||
dd) Zusammenfassung zum aims and effects-Test | 225 | ||
b) Die hier vorgetragene Analyse im Lichte des Vorschlags einer Effizienzprüfung (integrated necessity-Test) | 227 | ||
c) Die hier vorgetragene Analyse im Lichte der Kritik an der sogenannten product/process-Doktrin | 232 | ||
4. Zwischenergebnis: Trotz aller Kritik echte Begrenzung des Art. III GATT auf das Feld der klassischen Handelsliberalisierung! | 235 | ||
II. Mitgliedstaatliche Marktregulation, Deregulierung und Autonomieschutz unter den Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse (TBT/SPS): Marktintegratives Potenzial statt bloßer Handelsliberalisierung | 238 | ||
1. Vom GATT zu den Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse: Marktintegration unter dem WTO/GATT-Recht | 239 | ||
2. Konzeptionelle Unterschiede zwischen den Beschränkungsverboten der TBT- und SPS-Abkommen einerseits und den Diskriminierungsverboten des Art. III GATTandererseits | 241 | ||
3. Potenzielle Ergebnisunterschiede zwischen den Beschränkungsverboten der TBT- und SPS-Abkommen einerseits und den Diskriminierungsverboten des Art. III GATT andererseits | 244 | ||
4. Dogmatische Leitlinien zum TBTund SPS: Einzelheiten | 249 | ||
a) Die „einfachen“ Beschränkungsverbote im TBT und im SPS: Dogmatische Vorgaben zur Rechtfertigbarkeit von Handelsbeschränkungen | 251 | ||
b) Die Beschränkungsverbote im TBT und im SPS mit „normativer Anknüpfung“: Dogmatische Vorgaben zur Rechtfertigbarkeit der Abweichung von internationaler Normung | 255 | ||
5. Prozedurale und strategische Überlegungen | 260 | ||
III. Zwischenbemerkung | 263 | ||
D. Zustand „relativer Verdichtung“ der WTO-Streitbeilegung: Wettbewerbsgleichheit und Deregulierung im Geflecht voranschreitender Institutionalisierung | 266 | ||
I. Ansätze institutioneller Verfestigung in der WTO-Streitbeilegung | 270 | ||
II. Fortbestehen handelsdiplomatischer Elemente im WTO-Streitbeilegungsmechanismus | 278 | ||
1. Das Fehlen unmittelbarer Wirkungen am Beispiel der Europäischen Union | 280 | ||
2. Die „Aussetzung von Zugeständnissen“ als schwache Durchsetzungsmaßnahme | 285 | ||
3. Fehlen multilateral monopolisierter Zwangsgewalt – Bilateralität der Gegenmaßnahmen | 289 | ||
4. Kompensation als Durchsetzungsmaßnahme? | 293 | ||
III. Würdigung: Zustand „relativer Verdichtung“ durch begrenzte Institutionalisierung | 294 | ||
E. Konsequenzen für die Zukunft: Autonomieschonende Ausrichtung des WTO/GATT-Rechts zwischen bloßer Handelsliberalisierung und zwischenstaatlicher Deregulierung | 297 | ||
I. Funktionale Überlegungen: Die Verwurzelung der WTO-Streitbeilegung in der Diplomatie | 302 | ||
II. Normativ-praktische Überlegungen zur „richtigen Reaktion“ der Streitbeilegungsorgane: Autonomiefreundlichkeit als Ausfluss interessegeleiteten Entscheidens | 313 | ||
1. Das Mit- und das Gegeneinander von In- und Outputlegitimation in der substanziellen Abwägung zwischen Autonomieschutz und der Freiheit des Handels von mitgliedstaatlichen Schranken | 317 | ||
2. Keine Berücksichtigung der Interessen einer kosmopolitischen „Zivilgesellschaft“ | 323 | ||
3. Gesamtbetrachtung der mitgliedstaatlichen Interessenstruktur – Autonomiefreundlichkeit als normativ-praktisches Leitbild interessegeleiteten Entscheidens | 326 | ||
III. Ausblick und konkrete Empfehlungen für die bevorstehende Entscheidung im Biotechnologiefall | 332 | ||
F. Zusammenfassung der Ergebnisse | 341 | ||
Teil B. (Begriffliche und konzeptionelle Grundlagen) | 343 | ||
Teil C. (Materiell-Dogmatische Überlegungen) | 343 | ||
Teil D. (Prozedural-institutionelle Überlegungen) | 345 | ||
Teil E. (Legitimationstheoretische, funktionale und normativ-praktische Überlegungen) | 346 | ||
Literaturverzeichnis | 348 | ||
Verzeichnis zitierter Streitbeilegungsverfahren | 369 | ||
Streitbeilegungsvergahren unter dem GATT 1947 (geordnet nach Datum) | 369 | ||
Streitbeilegungsverfahren unter der WTO (geordnet nach Geschäftszeichen/Eingangsdatum des Klageantrags) | 369 | ||
Verzeichnis zitierter Gerichtsentscheidungen | 373 | ||
Sachwortverzeichnis | 374 |