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Handelsliberalisierung und Marktintegration unter dem WTO/GATT-Recht

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Duvigneau, J. (2005). Handelsliberalisierung und Marktintegration unter dem WTO/GATT-Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51703-9
Duvigneau, Johann Ludwig. Handelsliberalisierung und Marktintegration unter dem WTO/GATT-Recht. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51703-9
Duvigneau, J (2005): Handelsliberalisierung und Marktintegration unter dem WTO/GATT-Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51703-9

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Handelsliberalisierung und Marktintegration unter dem WTO/GATT-Recht

Duvigneau, Johann Ludwig

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 79

(2005)

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Abstract

Das WTO/GATT-Recht steht unter einem wachsenden Druck zur Marktintegration, wie die Streitigkeiten um hormonbehandeltes Rindfleisch, Asbest oder genmanipulierte Lebensmittel zeigen. Für die Streitbeilegungsorgane stellt sich angesichts derartiger Klageverfahren die Aufgabe interessengerechter Auslegung. Die vorliegende Arbeit bereitet dieses Feld theoretisch und dogmatisch auf und gibt den an der Auslegung Beteiligten Entscheidungsempfehlungen. Dabei kommt dem Konzept des regulativen Wettbewerbs und seiner konsequenten Umsetzung durch Art. III GATT besondere Bedeutung zu. Eine Interessenstrukturanalyse zeigt, dass die gemeinsamen Interessen am Fortbestehen regulativen Wettbewerbs marktintegrative Einzelinteressen grundsätzlich überwiegen. Die Hauptthese des Verfassers geht dahin, dass die Streitbeilegungsorgane über marktintegrativ motivierte Klagen auch unter den Beschränkungsverboten der Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse (TBT und SPS) so autonomieschonend wie möglich entscheiden sollten, um das WTO-System als ganzes vor der marktintegrativen Überforderung zu bewahren.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung: Wettbewerbsgleichheit versus Deregulierung – das WTO/GATT-Recht am Scheideweg 15
I. Fragestellung: Soll das WTO/GATT-Recht zu einem Deregulierungshebel werden? 15
II. Literaturüberblick zur aufgeworfenen Fragestellung 23
III. Der eigene Beitrag: Dogmatische Klärung der marktregulativen Autonomie unter dem WTO/GATT-Recht 28
1. Zielsetzung des Beitrags: Dogmatische Klärung der Grenzen des Art. III GATT, der Bedeutung der Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse angesichts dieser Grenzen und des normativen Leitbildes zur richtigen Entscheidung im Rahmen dieser Vorschriften 29
2. Gang des Beitrags 32
B. Der antiprotektionistische Autonomiebegriff des WTO/GATT-Rechts: Wettbewerbsgleichheit und Deregulierung als konzeptionell unterschiedliche Hindernisse mitgliedstaatlich-marktregulativer Autonomie 34
I. Begriffliche Überlegungen 38
II. Das WTO/GATT-Recht als antiprotektionistisches Autonomiehindernis 42
1. Wettbewerbsgleichheit als WTO/GATT-rechtliches Autonomiehindernis: Das klassische Konzept der Handelsliberalisierung 45
2. Deregulierung als WTO/GATT-rechtliches Autonomiehindernis: Das Konzept der Marktintegration 50
C. Marktregulative Autonomie der Mitgliedstaaten unter dem materiellen WTO/GATT-Recht: Antiprotektionismus zwischen bloßer Sicherung der Wettbewerbsgleichheit und echter Deregulierung 58
I. Mitgliedstaatliche Marktregulation, Wettbewerbsgleichheit und Autonomieschutz unter dem GATT: Keine Marktintegration, sondern bloße Handelsliberalisierung 61
1. Überblick und Bestandsaufnahme: Art. III GATT in der Streitbeilegungspraxis und in der literarischen Kritik 63
a) Allgemeine Einführung in die Verbotsvorschriften des Art. III GATT: Wortlaut, Struktur, Zusammenhang und Aufgabe 65
b) Die Streitbeilegungspraxis zu Art. III GATT: Überblick 68
aa) Auslegung der Verbotstatbestände im Lichte des Art. III Abs. 1 GATT 70
bb) Antiprotektionistische „Entladung“ des jeweils warenbezogenen Merkmals: Markt statt Politikkriterien 73
cc) Konkretisierung der antiprotektionistischen „Aufladung“ im jeweils behandlungsbezogenen Merkmal 77
dd) Der Sonderfall der sogenannten poduct/process-Doktrin 80
c) Die literarische Kritik an der Streitbeilegungspraxis zu Art. III GATT: Überblick 81
aa) Die Kritik zwischen der Forderung nach Autonomieschutz und der Forderung nach einer Effizienzgarantie 82
(1) Die Forderung nach einem aims and effects-Test 82
(2) Der Vorwurf der Marktintegration durch die Anwendung der product/process-Doktrin 84
(3) Die Forderung nach einem Effizienztest 85
bb) Das Bedürfnis nach einer Rationalisierung der Entscheidungstätigkeit der Streitbeilegungsorgane 86
2. Analyse: Der auf klassische Handelsliberalisierung (Wettbewerbsgleichheit) begrenzte Ansatz der Streitbeilegungspraxis unter Art. III GATT 87
a) Die Zielstruktur des Art. III GATT: Wettbewerbsgleichheit und Autonomieschutz 90
b) Die Zielstrukturadäquanz in der jüngsten Streitbeilegungspraxis: Das qualitative Merkmal der Erfüllbarkeit als dogmatischer Kern des Asbestdiktums 96
aa) Schritt 1: Wertende, aber dennoch marktbezogene Prüfung des warenbezogenen Merkmals in der Asbestberufungsentscheidung: Bedeutung für das behandlungsbezogene Merkmal 98
(1) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Marktprozess und politischer Zielvorstellung in ihrer Bedeutung für die regulative Autonomie 100
(2) Der Grad der Internalisierung als Faktor für die Anerkennung von Schutzgütern 102
bb) Schritt 2: Die zentrale Bedeutung des behandlungsbezogenen Merkmals in den Tatbeständen des Art. III GATT: Sperre gegen marktintegratives Entscheiden 106
cc) Schritt 3: Die Auslegung des behandlungsbezogenen Merkmals durch die Asbestentscheidung des Berufungsgremiums: Qualitative Auslegung und das Merkmal der Erfüllbarkeit mitgliedstaatlicher Anforderungen 109
(1) Literarische Versuche der Konkretisierung des Diktums des Berufungsgremiums zum gruppenweisen Vergleich: Bloße Quantifizierung durch Analyse der Zahl der jeweils betroffenen Waren 111
(2) Die zielstrukturadäquate Ausgestaltung des behandlungbezogenen Merkmals: Qualitative Ungleichbehandlung als Vorgabe des Art. III GATT und das Kriterium der Erfüllbarkeit 118
c) Die Zielstrukturadäquanz der Streitbeilegung bis zum Asbestfall: Funktional kohärenter Ansatz handelsliberalisierenden Entscheidens unter Art. III GATT 123
aa) Die Verwirklichung der qualitativen Vorgabe der Erfüllbarkeit in bisher entschiedenen Streitbeilegungsverfahren: Die Zielstrukturadäquanz der Streitbeilegungspraxis 125
(1) Funktionsadäquate Sicherung der Wettbewerbsgleichheit: Die positive Feststellung der GATT-Widrigkeit protektionistisch diskriminierender Maßnahmen durch die Streitbeilegungsorgane 126
(a) Positive Feststellung der GATT-Widrigkeit von Maßnahmen, die nach den normativen Vorgaben der Maßnahme von ausländischen Waren un- oder schlechter erfüllbar sind 127
(aa) Positive Feststellung der GATT-Widrigkeit über den Weg der sogenannten product/process-Doktrin 128
(bb) Positive Feststellung der GATT-Widrigkeit auf sonstigem Wege: Überblick 141
(b) Positive Feststellung der GATT-Widrigkeit von Maßnahmen, die nach den faktischen Verhältnissen von ausländischen Waren un- oder schlechter erfüllbar sind 154
(2) Funktionsadäquate Sicherung des Autonomieschutzes: Keine positive Feststellung der GATT-Widrigkeit sonstiger (d. h. nicht diskriminierender) protektionistischer Maßnahmen durch die Streitbeilegungsorgane 167
(a) Frühe Verfahren unter dem GATT 1947 169
(b) Das Hormonverfahren 174
(c) Das Asbestverfahren 189
bb) Die Zuweisung der marktintegrativen Sperrwirkung an das behandlungsbezogene Element in allen Verbotstatbeständen: Das Konzept der funktionalen Kohärenz 198
3. Überprüfung: Der hier herausgearbeitete Ansatz der Streitbeilegungsorgane im Lichte der literarischen Kritik 200
a) Die hier vorgetragene Analyse im Lichte des Vorschlags einer Zweckprüfung (aims and effects-Test) 202
aa) Kritik an Robert E. Hudecs Requiem für einen aims and effects-Test 204
bb) Kritik an Donald H. Regans Requiem für einen aims and effects-Test 211
(1) Die Behauptung der Willkür deskriptiver Anknüpfungen bei der Konkretisierung des Merkmals, nach dem die Gleichartigkeit von Waren geprüft wird 213
(2) Die Behauptung einer strukturellen Ähnlichkeit individueller Tauschzwecke und überindividueller Gesetzeszwecke 217
cc) Zur auch im Ergebnis fehlenden Zielstrukturadäquanz eines aims and effects-Tests 219
dd) Zusammenfassung zum aims and effects-Test 225
b) Die hier vorgetragene Analyse im Lichte des Vorschlags einer Effizienzprüfung (integrated necessity-Test) 227
c) Die hier vorgetragene Analyse im Lichte der Kritik an der sogenannten product/process-Doktrin 232
4. Zwischenergebnis: Trotz aller Kritik echte Begrenzung des Art. III GATT auf das Feld der klassischen Handelsliberalisierung! 235
II. Mitgliedstaatliche Marktregulation, Deregulierung und Autonomieschutz unter den Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse (TBT/SPS): Marktintegratives Potenzial statt bloßer Handelsliberalisierung 238
1. Vom GATT zu den Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse: Marktintegration unter dem WTO/GATT-Recht 239
2. Konzeptionelle Unterschiede zwischen den Beschränkungsverboten der TBT- und SPS-Abkommen einerseits und den Diskriminierungsverboten des Art. III GATTandererseits 241
3. Potenzielle Ergebnisunterschiede zwischen den Beschränkungsverboten der TBT- und SPS-Abkommen einerseits und den Diskriminierungsverboten des Art. III GATT andererseits 244
4. Dogmatische Leitlinien zum TBTund SPS: Einzelheiten 249
a) Die „einfachen“ Beschränkungsverbote im TBT und im SPS: Dogmatische Vorgaben zur Rechtfertigbarkeit von Handelsbeschränkungen 251
b) Die Beschränkungsverbote im TBT und im SPS mit „normativer Anknüpfung“: Dogmatische Vorgaben zur Rechtfertigbarkeit der Abweichung von internationaler Normung 255
5. Prozedurale und strategische Überlegungen 260
III. Zwischenbemerkung 263
D. Zustand „relativer Verdichtung“ der WTO-Streitbeilegung: Wettbewerbsgleichheit und Deregulierung im Geflecht voranschreitender Institutionalisierung 266
I. Ansätze institutioneller Verfestigung in der WTO-Streitbeilegung 270
II. Fortbestehen handelsdiplomatischer Elemente im WTO-Streitbeilegungsmechanismus 278
1. Das Fehlen unmittelbarer Wirkungen am Beispiel der Europäischen Union 280
2. Die „Aussetzung von Zugeständnissen“ als schwache Durchsetzungsmaßnahme 285
3. Fehlen multilateral monopolisierter Zwangsgewalt – Bilateralität der Gegenmaßnahmen 289
4. Kompensation als Durchsetzungsmaßnahme? 293
III. Würdigung: Zustand „relativer Verdichtung“ durch begrenzte Institutionalisierung 294
E. Konsequenzen für die Zukunft: Autonomieschonende Ausrichtung des WTO/GATT-Rechts zwischen bloßer Handelsliberalisierung und zwischenstaatlicher Deregulierung 297
I. Funktionale Überlegungen: Die Verwurzelung der WTO-Streitbeilegung in der Diplomatie 302
II. Normativ-praktische Überlegungen zur „richtigen Reaktion“ der Streitbeilegungsorgane: Autonomiefreundlichkeit als Ausfluss interessegeleiteten Entscheidens 313
1. Das Mit- und das Gegeneinander von In- und Outputlegitimation in der substanziellen Abwägung zwischen Autonomieschutz und der Freiheit des Handels von mitgliedstaatlichen Schranken 317
2. Keine Berücksichtigung der Interessen einer kosmopolitischen „Zivilgesellschaft“ 323
3. Gesamtbetrachtung der mitgliedstaatlichen Interessenstruktur – Autonomiefreundlichkeit als normativ-praktisches Leitbild interessegeleiteten Entscheidens 326
III. Ausblick und konkrete Empfehlungen für die bevorstehende Entscheidung im Biotechnologiefall 332
F. Zusammenfassung der Ergebnisse 341
Teil B. (Begriffliche und konzeptionelle Grundlagen) 343
Teil C. (Materiell-Dogmatische Überlegungen) 343
Teil D. (Prozedural-institutionelle Überlegungen) 345
Teil E. (Legitimationstheoretische, funktionale und normativ-praktische Überlegungen) 346
Literaturverzeichnis 348
Verzeichnis zitierter Streitbeilegungsverfahren 369
Streitbeilegungsvergahren unter dem GATT 1947 (geordnet nach Datum) 369
Streitbeilegungsverfahren unter der WTO (geordnet nach Geschäftszeichen/Eingangsdatum des Klageantrags) 369
Verzeichnis zitierter Gerichtsentscheidungen 373
Sachwortverzeichnis 374