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Die Abstandnahme des Beteiligten von der Tat im Vorbereitungsstadium

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Fad, F. (2005). Die Abstandnahme des Beteiligten von der Tat im Vorbereitungsstadium. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51724-4
Fad, Frank. Die Abstandnahme des Beteiligten von der Tat im Vorbereitungsstadium. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51724-4
Fad, F (2005): Die Abstandnahme des Beteiligten von der Tat im Vorbereitungsstadium, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51724-4

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Die Abstandnahme des Beteiligten von der Tat im Vorbereitungsstadium

Fad, Frank

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 170

(2005)

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Abstract

Ein Beteiligter kann schon vor Versuchsbeginn Handlungen vornehmen, die seine Strafbarkeit begründen, falls die Tat in das Versuchsstadium gelangt. So wird der Anstifter typischerweise in einer Phase tätig, in der noch keine strafbare Haupttat vorliegt. Aber auch mittelbare Täter, Mittäter und Gehilfen können für eine später verwirklichte Tat verantwortlich sein, obwohl sie nur im Vorbereitungsstadium gehandelt haben. Wie die Entscheidung des BGH zur "Giftfalle" zeigt, kann möglicherweise sogar beim Alleintäter ein "Rücktritt" vor Versuchsbeginn in Betracht kommen. Dies wirft die bislang kaum erörterte Frage auf, unter welchen Voraussetzungen ein Beteiligter, der ausschließlich vor Versuchsbeginn tätig geworden ist, verhindern kann, dass er für die später verwirklichte Tat verantwortlich ist. Da der Rücktritt schon begrifflich einen Versuch voraussetzt, können die Rücktrittsvoraussetzungen zumindest keine unmittelbare Geltung für die Abstandnahme vor Versuchsbeginn beanspruchen. Eine strafbefreiende Abstandnahme im Vorbereitungsstadium muss vielmehr grundsätzlich dann möglich sein, wenn der Abstandnehmende Handlungen, die seine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen, gar nicht erst vornimmt oder deren Wirkung noch vor Versuchsbeginn wieder beseitigt. In der vorliegenden Arbeit werden deshalb zunächst in einem kurzen einführenden allgemeinen Teil die für alle Beteiligungsformen identischen Grundlagen der Abstandnahme erörtert. Da die Beteiligungsformen im Übrigen unterschiedliche Anforderungen an die Zurechnung des tatbestandsmäßigen Geschehens stellen, wird sodann für die jeweiligen Beteiligungsformen gesondert untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein "Rücktritt" im Vorbereitungsstadium möglich ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
1. Kapitel: Einführung 17
A. Stufen der Deliktsverwirklichung und Möglichkeiten der Strafbefreiung 17
B. Gang der Darstellung 22
C. Rechtsgeschichtlicher Rückblick 24
I. Straflosigkeit von Vorbereitungshandlungen 24
II. Strafbarkeit der versuchten Beteiligung 30
D. Grundlagen für die rechtliche Bewertung der Abstandnahme von der Tat vor Versuchsbeginn 33
I. Grundsätzliche Möglichkeit einer strafbefreienden Abstandnahme 33
II. Rechtsfolgen einer fehlgeschlagenen Abstandnahme 37
1. Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung 37
2. Prozessuale Folgen 38
2. Kapitel: Die Abstandnahme des Alleintäters, § 25 Abs. 1 Var. 1 StGB 40
A. Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 24 Abs. 1 StGB 40
B. Voraussetzungen einer strafbefreienden Abstandnahme 44
I. Möglichkeit einer beendeten Vorbereitungshandlung ohne gleichzeitiges unmittelbares Ansetzen 45
II. Unbeendete Vorbereitungshandlung 52
1. Unbeendete und (noch) untaugliche Vorbereitungshandlung 52
2. Unbeendete, aber bereits taugliche Vorbereitungshandlung 54
III. Beendete Vorbereitungshandlung 56
1. Beendete und taugliche Vorbereitungshandlung 56
a) Straflosigkeit wegen Ausbleibens des unmittelbaren Ansetzens bzw. des Erfolgseintritts oder fehlender Voraussetzungen für die objektive Zurechnung 57
b) Straflosigkeit durch Aufgabe des Vorsatzes 59
aa) Beschränkung des Vorsatzerfordernisses auf den Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens 60
bb) Vorsatz bei der Vornahme der Handlung und beim unmittelbaren Ansetzen 62
(1) Intellektuelles Element 62
(2) Voluntatives Element 64
(3) Strafbarkeitslücken und Beweisschwierigkeiten 66
cc) Beschränkung des Vorsatzerfordernisses auf den Zeitpunkt der Vornahme der Tathandlung 67
(1) Vereinbarkeit mit dem Koinzidenzprinzip 67
(2) Funktion des unmittelbaren Ansetzens 69
(3) Straflosigkeit von Vorbereitungshandlungen 72
2. Beendete, aber untaugliche Vorbereitungshandlung 74
C. Ergebnis 76
3. Kapitel: Die Abstandnahme des Mittäters, § 25 Abs. 2 StGB 77
A. Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens 78
I. Einzellösung 79
1. Vorverlagernde Einzellösung 80
2. Einschränkende Einzellösungen 82
a) Vereinbarkeit mit der Beteiligungslehre 83
b) Vereinbarkeit mit der Versuchslehre 87
II. Gesamtlösung 90
B. Die Tat fördernder Tatbeitrag 92
I. Erforderlichkeit eines kausalen Tatbeitrags für die Mittäterschaft 93
1. Anforderungen an die Kausalität 95
2. Anknüpfungspunkt für die Kausalität 96
3. Durch das Kausalitätserfordernis entstehende Strafbarkeitslücken 97
4. Das Kausalitätserfordernis als Folge eines Vergleichs mit dem extensiven Täterbegriff 99
5. Kausalität als Mindestvoraussetzung der Tatherrschaft 100
6. Kausalität als Konsequenz des Wortlauts von § 24 Abs. 2 S. 2 Var. 2 StGB 101
7. Kausalität als Erfordernis zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen Mittäterschaft und Beihilfe 102
8. Möglichkeit der Zurechnung der Kausalität 103
II. Möglichkeit der Beseitigung der fördernden Wirkung bzw. der Verhinderung der Kausalität des eigenen Tatbeitrages im Vorbereitungsstadium 104
C. Vorsatz und gemeinsamer Tatentschluss 107
I. Erforderlichkeit eines gemeinsamen Tatentschlusses 107
II. Voraussetzungen für die Aufgabe des gemeinsamen Tatentschlusses 109
1. Bloße innere Aufgabe 111
2. Erklärte Aufkündigung 114
3. Unmöglichkeit einer Aufkündigung 115
4. Differenzierende Lösung 117
5. Eigene Lösung 119
a) Vorsatz und gemeinsamer Tatentschluss 119
b) Straflosigkeit durch Aufgabe des Vorsatzes 121
c) Straflosigkeit durch Aufgabe des gemeinsamen Tatentschlusses 125
aa) Funktion des gemeinsamen Tatentschlusses 125
bb) Voraussetzungen für die Aufgabe des gemeinsamen Tatentschlusses 127
(1) Gemeinsamer Tatentschluss zur Erfüllung des Wortlautes von § 25 Abs. 2 StGB 127
(2) Gemeinsamer Tatentschluss als Zurechnungsgrundlage 128
(3) Gemeinsamer Tatentschluss zur Begründung von Solidarität unter den Mittätern 128
cc) Wirkung der Aufkündigung 129
d) Überprüfung der eigenen Lösung anhand von Fällen 130
D. Voraussetzungen für die Täterschaft des Abstandnehmenden 131
I. Subjektive Theorie 132
1. Täterwille im Zeitraum bis zur Abstandnahme 133
2. Täterwille im Zeitpunkt der Erbringung des eigenen Tatbeitrages 134
3. Konsequenzen für die Abstandnahme im Vorbereitungsstadium 136
II. Tatherrschaftslehre 137
1. Mitwirkung im Ausführungsstadium 137
2. Mitwirkung im Vorbereitungsstadium 138
3. Stellungnahme 139
III. Auswirkung der Ergebnisse auf die Abstandnahme im Vorbereitungsstadium 141
E. Abstandnahme bei Sonderdelikten und Absichtsdelikten 142
I. Sonderdelikte 143
II. Absichtsdelikte 144
4. Kapitel: Die Abstandnahme des mittelbaren Täters, § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB 147
A. Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens bei der mittelbaren Täterschaft 147
I. Meinungsüberblick 147
II. Stellungnahme 151
B. Möglichkeiten einer strafbefreienden Abstandnahme 158
I. Abstandnahme durch Aufgabe des Vorsatzes 158
1. Unbeendete Vorbereitungshandlung 159
2. Beendete Vorbereitungshandlung 160
II. Abstandnahme durch Beseitigung der Voraussetzungen für die mittelbare Täterschaft 163
1. Beseitigung der objektiven Voraussetzungen 163
a) Folge des Fehlens der objektiven Voraussetzungen 163
b) Die einzelnen Fallkonstellationen 164
aa) Objektiv tatbestandslos handelnder Tatmittler 164
bb) Tatmittler verwirklicht nicht den subjektiven Tatbestand 166
cc) Gerechtfertigt handelnder Tatmittler 169
dd) Schuldlos oder entschuldigt handelnder Tatmittler 169
ee) Vollverantwortlich handelnder Tatmittler 171
2. Beseitigung der subjektiven Voraussetzungen 172
5. Kapitel: Die Abstandnahme des Anstifters, § 26 StGB 175
A. Regelungsbereich des § 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB 175
B. Die objektiven Voraussetzungen der Anstiftung 178
I. Anstiftungshandlung 179
1. Anforderungen an die Anstiftungshandlung 179
2. Möglichkeiten der Abstandnahme 182
a) Abstandnahme durch Aufgabe des „Unrechtspakts“? 182
b) Abstandnahme durch Neutralisation der Kausalität 184
c) Abstandnahme durch Neutralisation der objektiven Zurechnung 184
d) Teilweise erfolgreiche Abstandnahme 186
II. Haupttat 187
C. Die subjektiven Voraussetzungen der Anstiftung 188
I. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Vorsatz des Anstifters 188
II. Tatidentität 190
D. Ergebnis 195
6. Kapitel: Die Abstandnahme des Gehilfen, § 27 Abs. 1 StGB 196
A. Die objektiven Voraussetzungen der Beihilfe 196
I. Beihilfehandlung 197
1. Anforderungen an die Beihilfehandlung 197
a) Kausalität 197
aa) Meinungsüberblick 198
bb) Stellungnahme 199
b) Objektive Zurechnung 201
c) Vereinbarkeit des Ergebnisses mit den zum Strafgrund der Teilnahme vertretenen Auffassungen 202
aa) Schuldteilnahmetheorie und Unrechtsteilnahmetheorie 203
bb) Reine Verursachungstheorie 203
cc) Akzessorietätsorientierte Verursachungstheorie 204
dd) Vermittelnde Auffassungen 205
d) Arten der Beihilfe 207
2. Möglichkeiten der Abstandnahme 208
a) Neutralisation der Kausalität 209
b) Neutralisation der objektiven Zurechnung 210
c) Anwendung der Lösung auf Beispielsfälle 216
II. Haupttat 217
B. Die subjektiven Voraussetzungen der Beihilfe 217
I. Nachträgliche vermeintliche Neutralisation der Hilfeleistung 217
II. Tatidentität 218
7. Kapitel: Zusammenfassung 221
Literaturverzeichnis 225
Sachwortverzeichnis 241