Menu Expand

Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe

Cite BOOK

Style

Görgens, S. (2006). Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe. Die Haftung bei Nichtumsetzung von Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der WTO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52031-2
Görgens, Sönke. Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe: Die Haftung bei Nichtumsetzung von Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der WTO. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52031-2
Görgens, S (2006): Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe: Die Haftung bei Nichtumsetzung von Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der WTO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52031-2

Format

Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe

Die Haftung bei Nichtumsetzung von Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der WTO

Görgens, Sönke

Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 42

(2006)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Das WTO-Streitbeilegungsverfahren bietet den Mitgliedstaaten eine erhebliche Verbesserung der Rechtsdurchsetzung: Weigert sich der unterliegende Staat, den Schiedsspruch umzusetzen, kann der obsiegende Staat nunmehr regelmäßig Gegenmaßnahmen, insbesondere die Aussetzung von Zollzugeständnissen (sog. "Strafzölle"), ergreifen. Damit kann jedoch eine WTO-widrige Wirtschaftspolitik der EG - wie im Fall der Bananenmarktordnung - für unbeteiligte Exportunternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen.

Der Autor geht der Frage nach, ob die EG eine Ersatzpflicht für Schäden treffen kann, die aus der Erhebung von Strafzöllen resultieren. Im Vordergrund steht dabei die Haftung gem. Art. 288 Abs. 2 EGV. Zur Bewertung der haftungsrechtlichen Relevanz der Verletzung des WTO-Rechts wird u. a. die Rechtsschutzsituation der betroffenen Unternehmen beleuchtet und insbesondere die Rechtswirkungen des WTO-Rechts in der Gemeinschaftsrechtsordnung untersucht.

Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts wie auch dessen individuelle Schutzwirkung werden als notwendige Haftungsvoraussetzungen eingeordnet und bei Vorliegen einer endgültigen Streitbeilegungsentscheidung in bestimmten Fällen anerkannt. Eingehend wird die Voraussetzung der qualifizierten Rechtsverletzung betrachtet und im Fall der Nichtumsetzung von Streitbeilegungsentscheidungen befürwortet. Als weiterer Anknüpfungspunkt einer Haftung wird zudem die Verletzung von Gemeinschaftsgrundrechten erörtert, bevor abschließend der Frage einer Ersatzpflicht aus Aufopferungsrecht - unabhängig vom Vorliegen eines rechtswidrigen Verhaltens - nachgegangen und für die Fälle prohibitiv wirkender Strafzölle bejaht wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
Teil 1: Grundlagen 24
A. Gemeinschaftsabkommen und Gemeinschaftsrechtsordnung 24
I. Völkerrechtsfähigkeit der Gemeinschaft und Abschluss von Gemeinschaftsabkommen 24
II. Die Rechtswirkung des Völkervertragsrechts in der Gemeinschaftsrechtsordnung 25
1. Das Völkervertragsrecht als „integrierender Bestandteil des Gemeinschaftsrechts“ 25
2. Die unmittelbare Anwendbarkeit des Völkervertragsrechts in der Gemeinschaftsrechtsordnung 26
a) Begriff der unmittelbaren Anwendbarkeit 26
b) Differenzierung zwischen unmittelbarer Anwendbarkeit und subjektivem Recht 28
c) Die Rechtsprechung des EuGH zur unmittelbaren Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge in der Gemeinschaftsrechtsordnung 28
d) Ausschluss der unmittelbaren Anwendbarkeit durch Erklärung der Gemeinschaftsorgane 30
B. Das Recht der WTO und seine Stellung in der Gemeinschaftsrechtsordnung 31
I. Das Welthandelssystem – Struktur und Funktion der Welthandelsorganisation 31
1. Die Struktur des WTO-Übereinkommens 31
2. Die Grundprinzipien der WTO-Abkommen 32
II. Das Streitbeilegungsverfahren der WTO 33
1. Die Streitbeilegung nach dem GATT 47 33
2. Das Streitbeilegungsverfahren der WTO 34
a) Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Verfahren nach dem GATT 47 34
b) Überblick über das Streitbeilegungsverfahren 35
aa) Das Konsultationsverfahren 35
bb) Die Einsetzung eines Panels und das Verfahren vor dem Panel 35
cc) Die Annahme eines Panel-Berichtes 36
dd) Die Rechtsüberprüfung durch den Appellate Body 36
3. Durchsetzung der vom DSB angenommenen Berichte 37
a) Vorrangiges Ziel der Rechtsdurchsetzung 37
b) Überwachung der Rechtsdurchsetzung 38
c) Entschädigungsvereinbarungen 38
d) Die Aussetzung von Zugeständnissen 38
4. Bewertung des Durchsetzungsverfahrens 40
III. Die Stellung der WTO-Abkommen in der Gemeinschaftsrechtsordnung 42
1. Die Geltung des WTO-Rechts 42
2. Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts in der Rechtsprechung des Gerichtshofes 43
a) Die Ablehnung der unmittelbaren Anwendbarkeit des GATT 47 43
b) Die Ablehnung der unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts 44
c) Kritik an der EuGH-Rechtsprechung zur unmittelbaren Anwendbarkeit 45
d) Stellungnahme 48
Teil 2: Der Verstoß gegen das WTO-Recht und seine Folgen für europäische Unternehmen 50
A. Die Verletzung des Rechts der WTO-Abkommen am Beispiel der Bananenmarktordnung 50
I. Die Entwicklung im Bananenstreit vor den Streitbeilegungsgremien der WTO 51
1. Der Konflikt um die EG – Bananenmarktordnung 51
a) Die Regelung des Handels mit Drittstaaten nach der Bananenmarktordnung von 1993 51
b) Das Urteil des EuGH in der Rechtssache Deutschland/Rat (Rs. C-280 / 93) 53
2. Die BMO vor den Streitbeilegungsgremien der WTO 53
3. Die Aussetzung von Zollzugeständnissen durch die USA 55
II. Die Folgen für die betroffenen europäischen Unternehmen 56
1. Verluste durch Erhebung der Strafzölle – Die Situation der europäischen Unternehmen 56
2. Anhängige Schadenersatzklagen gegen die Gemeinschaft 58
B. Rechtsschutzlücken im Außenwirtschaftsrecht und Ausgleichsfunktion des Haftungsrechts 60
I. Rechtsschutzdefizite im Außenwirtschaftsrecht 60
1. Die Stellung der Unternehmen im WTO-Streitbeilegungsverfahren 60
2. Direkter gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Erhebung der Strafzölle 63
3. Direkter Rechtsschutz nach Gemeinschaftsrecht 63
II. Die Bedeutung der Gemeinschaftshaftung als Ausgleich bestehender Rechtsschutzdefizite 64
1. Das Recht auf effektiven Rechtsschutz 64
2. Ausgleichsfunktion des Haftungsrechts 65
Teil 3: Die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft wegen des Verstoßes gegen die WTO-Abkommen 67
A. Das Haftungsrecht der Gemeinschaft nach Art. 288 Abs. 2 EG im Überblick 67
I. Konzeption der Haftung im EG-Vertrag 67
II. Die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen 67
1. Handelndes Organ 67
2. In Ausübung einer Amtstätigkeit 68
3. Rechtswidrigkeit 69
a) Rechtsverletzung 69
b) Verletzung einer höherrangigen Schutznorm 69
c) Besondere Voraussetzung bei normativen Akten 70
aa) Hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm 70
bb) Die höherrangige Rechtsnorm 71
4. Schaden und Kausalität 72
5. Verschulden 72
B. Das haftungsrelevante Verhalten der Gemeinschaftsorgane 73
I. Positive Handlung oder pflichtwidriges Unterlassen als haftungsrelevantes Verhalten? 73
II. Ausübung einer Amtstätigkeit 74
1. Gemeinschaftshandlungen im Bereich des Außenhandelsrechts 74
a) Das Außenhandelsrecht der Gemeinschaft 74
b) Maßnahmen der autonomen Handelspolitik 75
aa) Sekundärrechtliche Regelungen des direkten Marktzugangs 75
bb) Innergemeinschaftliche Rechtsangleichung 76
2. Zusammenfassung 77
C. Die Verletzung des WTO-Rechts 77
I. WTO-Regelungen als Schutznormen im Sinne des Art. 288 Abs. 2 EG – Die unmittelbare Anwendbarkeit als Haftungsvoraussetzung 77
1. Die Rechtsprechung des Gerichts und des Gerichtshofes 78
a) Die Rechtssache Atlanta (Rs. T-521/93 und Rs. C-104/97) 78
b) Die Rechtssachen Cordis Obst (Rs. T-18/99), Bocchi Food (Rs. T-30/99) und T. Port (Rs. T-52/99) 79
c) Die Rechtssache Biret International (Rs. T-174/00) 80
d) Zusammenfassung und Zwischenergebnis 81
2. Unmittelbare Anwendbarkeit und subjektive Rechte im Haftungsrecht der Gemeinschaft 81
a) Kritik an der unmittelbaren Anwendbarkeit als Haftungsvoraussetzung 81
b) Unmittelbare Anwendbarkeit und subjektive Rechte im Bereich der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung 83
aa) Herleitung und Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs 83
bb) Die Begründung der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung – Haftung unter Verzicht auf das Konzept der unmittelbaren Anwendbarkeit? 84
(1) Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Francovich (verb. Rs. C-6/90 und C-9/90) 84
(2) Verzicht auf das Merkmal der unmittelbaren Anwendbarkeit? 85
(3) Die unmittelbare Anwendbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungspflicht 85
(4) Stellungnahme und Zwischenergebnis 87
cc) Folgerungen für die Haftung wegen Verletzung des WTO-Rechts – Notwendigkeit der unmittelbaren Anwendbarkeit der Haftungsnorm 88
c) Ergebnis 89
3. Exkurs: Haftpflicht aufgrund der Ratio der Francovich-Rechtsprechung 89
a) Parallelen zwischen den Fallgestaltungen 90
b) Die Möglichkeit der Übertragung der Francovich-Rechtsprechung auf die Fälle der Nichtumsetzung von DSB-Entscheidungen 91
II. Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts aufgrund einer endgültigen DSB-Entscheidung 93
1. Präzisierung der Problemstellung 93
2. Die rechtlichen Wirkungen von DSB-Entscheidungen 94
a) Die Pflicht der Gemeinschaft zur Umsetzung der DSB-Entscheidungen 95
b) Die inhaltliche Verbindlichkeit der DSB-Entscheidung für die Gemeinschaftsorgane 97
c) Stellungnahme 100
3. Die Rechtsprechung von Gericht und Gerichtshof 101
a) Das Urteil des EuGH in der Rechtssache Atlanta (Rs C-104/97 P) 101
aa) Schlussanträge des GA Mischo 101
bb) Das Urteil des Gerichtshofs 102
b) Die Urteile in der Rechtssache Biret International (Rs. T-174/00 und Rs. C-93/02 P) 103
aa) Das Urteil des Gerichts 103
bb) Die Schlussanträge des Generalanwalts Alber 104
cc) Das Urteil des Gerichtshofs 106
c) Das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Van Parys (Rs. C-377/02) 107
aa) Der zu Grunde liegende Sachverhalt 107
bb) Die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano 108
cc) Das Urteil des Gerichtshofs 109
4. Stellungnahme 110
a) Bewertung des Urteils in der Rechtssache Biret International 110
b) Die Relevanz des Reziprozitätsarguments und der Handlungsspielräume der Gemeinschaftsorgane 111
c) Der Rechtsschutzgedanke 114
d) Ergebnis 115
5. Eignung der Bestimmungen des WTO-Rechts für die unmittelbare Anwendbarkeit 115
a) Der relevante Normenkreis 115
b) Hinreichend bestimmte Normen des WTO-Rechts 116
6. Ergebnis 117
III. Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts nach der Fediol III- und Nakajima-Rechtsprechung 117
1. Die Grundsätze der Fediol III- und Nakajima-Rechtsprechung des EuGH 118
2. Interpretation der Rechtsprechung – unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts? 120
3. Die Eignung zur Begründung der Gemeinschaftshaftung 120
4. Die Umsetzung einer völkerrechtlichen Verpflichtung im Sinne der Nakajima-Rechtsprechung bei der Umsetzung von DSB-Entscheidungen 121
a) WTO-widriger Umsetzungsakt am Beispiel der Bananenmarktordnung 122
b) Die Entscheidungen Cordis Obst (Rs. T-18/99), Bocchi Food (Rs. T-30/99) und T. Port (Rs. T-52/99) 123
c) Das Urteil des Gerichts in der Rechtssache Chiquita Brands International (Rs. T-19/01) 123
d) Das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Van Parys (Rs. C-377/02) 125
aa) Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano 125
bb) Das Urteil des Gerichtshofs 126
e) Stellungnahme 126
aa) Die umzusetzende Verpflichtung 126
bb) Die Bestimmtheit der Verpflichtung 127
cc) Die Umsetzung der DSB-Entscheidung als Erfüllung einer Verpflichtung im Sinne der Nakajima-Rechtsprechung 128
IV. Individualschutzcharakter der GATT/WTO-Normen 132
1. Der Begriff des Individualschutzcharakters in der Rechtsprechung des EuGH 132
2. Bewertung des Schutzcharakters von WTO-Normen in der Rechtsprechung des EuGH und EuG 133
3. Individuen als mittelbar Begünstigte des WTO-Rechts 134
4. Der Schutzcharakter einzelner WTO-Regelungen 136
V. Das WTO-Recht als „höherrangige Rechtsnorm“ im Sinne des gemeinschaftsrechtlichen Haftungsrechts 138
1. Das Konzept der „höherrangigen Rechtsnorm“ 138
2. Bestimmungen des WTO-Rechts als „höherrangige Rechtsnormen“ 138
VI. Besondere Qualität der Rechtsverletzung 139
1. Rechtsakte mit wirtschaftspolitischem Gehalt 139
a) Die Einordnung des Merkmals 139
b) Bewertung in den Fällen der Strafzollerhebung 140
2. Die hinreichend qualifizierte Rechtsverletzung 141
a) Eingrenzung des Merkmals 141
aa) Die frühere Rechtsprechung und die Kritik der Literatur 141
bb) Weitere Entwicklung der Rechtsprechung 143
cc) Zusammenfassung 145
b) Die Beurteilung der qualifizierten Rechtsverletzung vor Abschluss des Streitbeilegungsverfahrens 145
aa) Die allgemeine Eingrenzung des Ermessens der Gemeinschaftsorgane durch das WTO-Recht 146
bb) Hinreichend qualifizierte Verletzung des unmittelbar anwendbaren WTO-Rechts 147
c) Die Beurteilung der qualifizierten Rechtsverletzung nach Abschluss des Streitbeilegungsverfahrens 148
aa) Fehlerhafte Anpassungsakte nach Abschluss des Streitbeilegungsverfahrens 149
(1) Mangelnde Berücksichtigung der Interessen der von den Strafzöllen betroffenen Exporteure? 149
(2) Die offensichtliche Überschreitung der Befugnisse 150
bb) Die Nichtumsetzung der DSB-Entscheidung als hinreichend qualifizierte Rechtsverletzung 152
(1) Vergleich mit der Haftungssituation in Brasserie du Pêcheur 153
(2) Die Kriterien der Quellmehl- und Maisgritzurteile 153
3. Ergebnis 154
D. Die Verletzung von Gemeinschaftsgrundrechten 155
I. Grundlagen: Herleitung, Funktion und Struktur der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht 155
1. Die Herleitung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht 155
2. Funktionen der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht 156
a) Abwehrrechte 156
b) Schutznormen im Sinne des Haftungsrechts 156
3. Die Struktur der Gemeinschaftsgrundrechte 157
II. Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit 157
1. Schutzbereich und Schutzbereichseröffnung 157
2. Der Eingriff in den Schutzbereich 158
a) Unmittelbare Eingriffe 158
b) Mittelbarer Eingriff 159
aa) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 160
bb) Exkurs: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR 162
(1) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 162
(2) Die Rechtsprechung des EGMR 163
cc) Stellungnahme und Ergebnis 164
3. Die Rechtfertigung des Eingriffs 165
a) Verstoß gegen höherrangiges Recht 165
b) Die Gemeinwohlbelange 166
c) Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 167
aa) Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch den EuGH 168
bb) Kritik an der Prüfungsdichte 168
d) Kriterien zur Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Aussetzung von Handelskonzessionen 170
aa) Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahmen 170
bb) Die Angemessenheit der Maßnahme 171
(1) Der Bezug auf die Individualinteressen der betroffenen Exporteure 171
(2) Die Ermittlung der Eingriffstiefe und Berücksichtigung individueller Betroffenheit 171
(a) Wirtschaftliche Folgen 171
(b) Die Beeinträchtigung am Handelskonflikt unbeteiligter Unternehmen 172
(3) Abwägung der Interessen 172
(a) Differenzierte Betrachtung der verfolgten Gemeinwohlbelange 172
(b) Die Berücksichtigung der DSB-Entscheidungen 173
(c) Kollidierende völkerrechtliche Verpflichtungen 174
e) Zusammenfassung 175
4. Vorliegen einer qualifizierten Rechtsverletzung 175
E. Schaden und Kausalität 175
I. Der ersatzfähige Schaden 175
1. Der Begriff des ersatzfähigen Schadens 175
2. Die möglichen Schadenspositionen im Falle einer Strafzollerhebung 176
a) Der Zeitpunkt des Schadenseintritts 176
b) Der entrichtete Strafzoll 177
c) Entgangener Gewinn 177
aa) Das Urteil in der Rechtssache Kampffmeyer (verb. Rs. 5,7 und 13–24/66) 177
bb) Bewertung im Falle der Strafzollerhebung 178
3. Schadensminderung durch Abwälzung des Schadens auf Dritte und Substitutionsgeschäfte 179
II. Kausalität 180
1. Die Kausalität als Haftungsvoraussetzung 180
2. Ursächliches Verhalten Dritter 181
a) Die WTO-widrige Gemeinschaftshandlung als mitursächliches Verhalten 181
b) Die Rechtsprechung zur Unterbrechung des Kausalverlaufs durch Handlungen Dritter 182
aa) Die Entscheidungen zum EG-Marktordnungsrecht – die Eigenständigkeit der Entscheidung als Abgrenzungskriterium 182
bb) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem ersten Lomé-Abkommen 183
cc) Haftung für Embargoschäden – Das Urteil des EuG in der Rechtssache Dorsch Consult (Rs. T-184/95) 183
dd) Zusammenfassung 184
c) Strafzollerhebung durch einen Drittstaat – Bewertung der Kausalität 185
aa) Die Eigenständigkeit der Maßnahme, Art. 22 Abs. 2 DSU 185
bb) Die Vorhersehbarkeit der Maßnahmen 186
3. Ergebnis 186
Teil 4: Haftung der Gemeinschaft für rechtmäßiges Handeln 187
A. Die Haftung für rechtmäßiges Handeln im Gemeinschaftsrecht 187
I. Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte 187
1. Die Rechtsprechung des EuGH 187
2. Die Schlussanträge der Generalanwälte 188
3. Die Urteile des EuG und des EuGH in der Rechtssache Dorsch Consult (Rs. T-184/95 und Rs. C-237/98) 189
4. Würdigung der Rechtsprechung 190
II. Die Anerkennung der Haftung für rechtmäßiges Handeln in der Gemeinschaftsrechtsordnung 191
1. Die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen 191
2. Widerspruch der Rechtmäßigkeitshaftung mit den Zielen und Strukturen der Gemeinschaftsrechtsordnung 193
a) Die rechtsstaatliche und demokratische Gemeinschaftsstruktur – insbesondere Rechts- und Grundrechtsschutz 193
b) Die Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft 194
3. Stellungnahme und Ergebnis 195
a) Die Auflösung von Konfliktlagen zwischen Gemeinschaftsrecht und Völkerrecht 195
b) Die Erhaltung von Ermessensspielräumen 196
III. Tatbestand 197
1. Die Rechtsgrundlage 197
2. Außergewöhnlicher und besonderer Schaden 197
3. Die Rechtfertigung durch das allgemeine wirtschaftliche Interesse 198
B. Die Haftung der Gemeinschaft für Schäden aus der Strafzollerhebung 198
I. Der besondere Schaden 199
1. Die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer 199
2. Die unverhältnismäßige Belastung einer begrenzten Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern 200
a) Begrenzte Gruppe 200
b) Unverhältnismäßige Belastung 201
II. Außergewöhnlicher Schaden 201
1. Überschreiten der wirtschaftlichen Risiken 201
a) Zollerhöhungen als allgemeines Außenhandelsrisiko? 201
aa) Das System der Listen mit Zollzugeständnissen im Rahmen des GATT 202
bb) Die Bindung der Zollzugeständnisse 202
cc) Stellungnahme 203
b) Die Verwirklichung eines vorhersehbaren Risikos 203
c) Lasten im Allgemeininteresse 205
III. Zusammenfassung 206
Teil 5: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 207
Literaturverzeichnis 211
Stichwortverzeichnis 225