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Vertrauensschutz und strafprozessuale Absprachen

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Graumann, A. (2006). Vertrauensschutz und strafprozessuale Absprachen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51957-6
Graumann, André. Vertrauensschutz und strafprozessuale Absprachen. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51957-6
Graumann, A (2006): Vertrauensschutz und strafprozessuale Absprachen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51957-6

Format

Vertrauensschutz und strafprozessuale Absprachen

Graumann, André

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 173

(2006)

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Abstract

Der Vertrauensschutz des Angeklagten im Zusammenhang mit Absprachen wird überwiegend dem fair-trial-Grundsatz zugeordnet. Ohne Nachweis der rechtlichen Relevanz des Vertrauens werden diesem Grundsatz nahezu beliebig Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Vertrauensschutzes entnommen. Dies verdeutlicht der ohne eine Begründung vollzogene Wandel in der Rechtsprechung des BGH, der dem Fairneßprinzip zunächst nur eine gerichtliche Pflicht entnahm, auf das Scheitern der Absprache hinzuweisen, nunmehr aber von einer Bindung an die Verständigung ausgeht. Der Autor arbeitet heraus, daß der Vertrauensschutz auf die Grundrechte des Angeklagten zu stützen ist, die dessen prozessuale Subjektstellung begründen. Vertrauensschutz wird insbesondere durch grundrechtliche Abwehransprüche gewährleistet, die bei Vornahme einer Absprache oder deren Fehlschlagen entstehen. Diese grundrechtsdogmatische Basis ermöglicht detaillierte Aussagen über Reichweite und Inhalt des Vertrauensschutzes.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 23
1. Teil: Vertrauensschutz bei fehlgeschlagenen Absprachen in Rechtsprechung und Literatur 30
I. Die Urteilsabsprache 30
1. Begriff und Inhalt 30
2. Vertrauen als Grundlage und grundlegendes Problem der Absprachen 33
3. Vertrauensschutz auf der Grundlage von BGHSt 36, 210 37
a) Voraussetzungen 38
b) Rechtsfolgen 42
c) Fazit 44
4. Vertrauensschutz auf der Grundlage von BGHSt 43, 195 46
a) Voraussetzungen 48
b) Rechtsfolgen 55
aa) Bindungswirkung und Hinweis bei zulässiger Abweichung von der Absprache 55
bb) Konkretisierung der Bindungswirkung durch den 5. Strafsenat (BGH StV 2004, 471) 57
cc) Die Bindungswirkung aus Sicht des Schrifttums 65
dd) Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses 66
c) Fazit 70
II. Die Prozeßumfangsabsprache 72
III. Ausblick auf die weitere Untersuchung 78
2. Teil: Der Vertrauensbegriff 80
I. Bedeutung des Vertrauensbegriffs für den Vertrauensschutz 80
II. Erforderlichkeit einer eigenständigen Begriffsbildung 83
III. Das zu schützende Vertrauen des Beschuldigten 88
IV. Zusammenfassung 90
3. Teil: Die verfassungsrechtliche Grundlage des Vertrauensschutzes im Strafprozeß 92
I. Der Grundsatz des fairen Verfahrens 93
II. Fürsorgepflicht 97
III. Treu und Glauben 99
1. Treu und Glauben im Strafverfahren 100
2. Bedenken gegen einen Rückgriff auf Treu und Glauben 102
3. Fehlende rechtliche Relevanz eines ungeschriebenen Grundsatzes von Treu und Glauben 104
4. Fazit für die weitere Untersuchung: Subjektives Recht als Grundlage eines Vertrauensschutzes 105
IV. Sozialstaatsprinzip 106
V. Rechtsstaatsprinzip 107
1. Rechtssicherheit als Ausdruck der Ordnungsfunktion des Rechts 110
2. Mangelnde Ordnungsfunktion vertrauensschaffender Maßnahmen im Strafverfahren 112
3. Fazit für die weitere Untersuchung: Funktion der vertrauensschaffenden Maßnahme als Hinweis auf die Grundlage des erforderlichen subjektiven Rechts 115
VI. Die Grundrechte als Grundlage eines strafprozessualen Vertrauensschutzes 116
1. Grundrechtlicher Abwehranspruch 120
a) Überblick über die Voraussetzungen 120
b) Abwehranspruch aus Art. 2 II 2 GG, Art. 2 I GG (Vermögen) und Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG (Ehr- und Achtungsanspruch) 127
c) Abwehranspruch aufgrund einer Beeinträchtigung der prozessualen Subjektstellung 131
aa) Aussagefreiheit – Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG 131
(1) Schutzbereich des informationellen Selbstbestimmungsrechts 132
(a) Inhalt des Rechts 132
(b) Persönliche Informationen des Beschuldigten 134
(c) Persönlichkeitsbezug der Informationen 136
(2) Schutzbereichsbeeinträchtigung 139
(a) Informationserhebung 139
(aa) Erhebung als Beeinträchtigung oder Ausdruck der Willensentschließungsfreiheit 140
(bb) Standort im Rahmen der Eingriffsprüfung 142
(cc) Fazit und Ausblick auf die weitere Untersuchung 145
(b) Informationsverwendung 145
(aa) Beeinträchtigung oder Ausdruck informationeller Selbstbestimmung 146
(bb) Beeinträchtigung trotz freier Preisgabe 147
(cc) Bedingungswidrige Verwendung als Voraussetzung der Beeinträchtigung 148
(dd) Zwischenergebnis: Grundrechtlicher Schutz gegen vertrauensenttäuschende Informationsverwendung 150
(ee) Begrenzung als Frage der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 151
(ff) Fazit und Ausblick auf die weitere Untersuchung 153
(3) Verhältnis zu anderen prozessualen Gewährleistungen des Grundgesetzes 154
(a) Nemo-tenetur-Grundsatz 155
(b) Anspruch auf rechtliches Gehör 157
bb) Anspruch auf rechtliches Gehör – Art. 103 I GG 160
(1) Schutzbereich 161
(a) Art. 103 I GG als Abwehrrecht 161
(b) Vertrauensschutz vorrangig Frage des Abwehrrechts 163
(2) Schutzbereichsbeeinträchtigung 165
cc) Allgemeine Handlungsfreiheit – Art. 2 I GG 167
(1) Schutzbereich 168
(2) Schutzbereichsbeeinträchtigung 170
2. Grundrechtlicher Leistungsanspruch 172
a) Überblick über die Voraussetzungen 172
aa) Schutzanspruch 173
bb) Förderungsanspruch 175
b) Leistungsanspruch zum Schutz oder zur Förderung der prozessualen Subjektstellung 177
VII. Zusammenfassung 180
4. Teil: Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Vertrauensschutzes bei der Urteilsabsprache 184
I. Die mit dem geltenden Strafprozeßrecht zu vereinbarende Urteilsabsprache – Schutz des Angeklagten auf einfach-gesetzlicher Ebene 186
1. Inhalt und Zustandekommen der Urteilsabsprache 187
a) § 136a I 3 StPO – Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils 188
aa) Gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil 189
(1) Das Geständnis als Strafzumessungsfaktor 190
(2) Die Rechtmäßigkeit des angekündigten Strafmaßes 194
(a) Für die Strafzumessung irrelevante Gründe eines Fehlschlages der Urteilsabsprache 195
(b) Fehlschlag aufgrund neu hervorgetretener oder vom Gericht bei der Absprache übersehener tatsächlicher Umstände 196
(c) Fehlschlag aus rechtlichen Gründen 197
(d) Kein Ermessen des Gerichts bei der Strafzumessung 199
(e) Zwischenergebnis 201
(3) Die Zulässigkeit der Antizipation des Verfahrensergebnisses 204
(a) Tatsächliche Möglichkeit der Antizipation („Prognosegewißheit“) 204
(b) Rechtliche Möglichkeit der Antizipation („Selbstbindungsmacht“) 207
bb) Versprechen 212
(1) Inaussichtstellen als maßgebliches Kriterium 212
(2) Einschränkung aufgrund des objektiv-überindividuellen Zwecks des § 136a StPO 213
(3) Erforderlichkeit eines gesteigerten Handlungsunrechts 217
(4) Ergebnis: Von Vertrauensenttäuschung unabhängiger Schutz der Aussagefreiheit 218
b) § 136a I 3 – Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme 220
c) § 136a I 1 StPO – Täuschung 221
aa) Fehlvorstellung bezüglich der Strafmaßprognose 222
bb) Fehlvorstellung bezüglich Rechtmäßigkeit des Zustandekommens der Absprache 223
d) Art. 6 I 1 EMRK, Art. 14 III lit. g) IPBPR 225
e) Urteilsabsprache als prozessual zulässige Handlungsform 227
f) § 169 S. 1 GVG – Öffentlichkeitsgrundsatz 228
g) Unschuldsvermutung 229
h) Grundsatz der richterlichen Unbefangenheit 231
i) Verbot der Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts 231
2. Die Realisierung oder Nicht-Einhaltung der Urteilsabsprache 232
a) Amtsaufklärungsgrundsatz – § 244 II StPO 232
b) § 261 StPO, Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsprinzip 232
c) § 265 StPO als Grundlage einer gerichtlichen Hinweispflicht bei fehlgeschlagenen Absprachen 233
aa) § 265 IV StPO 235
(1) Veränderung der Sachlage 235
(2) Angemessenheit der Aussetzung zur genügenden Vorbereitung der Anklage oder Verteidigung 238
(3) Möglichkeiten einer gesetzesimmanenten Rechtsfortbildung 240
bb) § 265 I, II StPO 244
(1) Anforderungen an eine Gesetzeslücke 245
(2) Wertungsmäßige Vergleichbarkeit als Voraussetzung einer Lückenfüllung durch Analogie 245
d) Hinweis durch das Gericht zur Beseitigung eines in der Vornahme der Absprache liegenden Verfahrensfehlers 249
3. Zusammenfassung 251
II. Voraussetzungen eines grundrechtlichen Abwehranspruches gegen die vertrauensschaffende Maßnahme 255
1. Eingriff 255
a) Die von den Grundrechten gewährleistete Willensentschließungsfreiheit 256
b) Arten der Beeinträchtigung 258
c) Motivationsbestimmendes staatliches Handeln 260
d) Beeinträchtigung durch tatsächliche Einwirkung auf die entscheidungserheblichen Umstände 262
aa) Intensität des psychischen Drucks 263
bb) Ausschluß sinnvoller Verhaltensalternativen 266
cc) Irrationalität und Unzumutbarkeit des Anders-Handelns 268
(1) Ansätze 268
(2) Grundlage: Subsidiarität staatlichen Schutzes gegenüber der Selbstverantwortung des Grundrechtsträgers 272
(3) Maßstab des besonnenen und gewissenhaften Dritten 273
(a) Grundrechtlich geschützte Freiheit und Selbstbestimmung als Selbstzweck 274
(b) Freiheit als Grundlage subjektiv-vernünftigen Verhaltens 277
(c) Bedeutung des öffentlichen Interesses 279
(4) Zwischenergebnis: Weder objektive noch subjektive Unzumutbarkeit als Beeinträchtigungskriterium 281
dd) Alternativität grundrechtlich gewährleisteter Rechtspositionen 283
(1) Vorhandene Ansätze 283
(2) Abgrenzung zu den bedingten Verhaltensgeboten und -verboten 286
(3) Kumulative Gewährleistung grundrechtlicher Positionen 287
(4) Zwischenergebnis: Beeinträchtigung bei Herstellung einer Alternativität durch die staatliche Maßnahme 290
(5) Voraussetzungen der Beeinträchtigung 292
(a) Erforderlichkeit und Eignung der Interessenpreisgabe zum Erhalt eines Grundrechtsgutes 292
(b) Eingriffscharakter der drohenden Beeinträchtigung des Grundrechtsgutes 293
(c) Problem: Rechtswidrigkeit der drohenden Beeinträchtigung? 295
(d) Unterscheidung zwischen prima-facie- und definitiver Grundrechtsposition 299
(e) Freiheitserweiterung durch Schaffung einer Abwendungsmöglichkeit als Argument gegen eine Beeinträchtigung? 301
(f) Rechtmäßigkeit des drohenden Eingriffs als Frage der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Beeinträchtigung 303
(g) Kontrolle des Ergebnisses: Ausreichende Berücksichtigung des Abwendungsinteresses des Grundrechtsträgers? 307
(h) Zwischenergebnis: Gefundenes Ergebnis als umfassende Berücksichtigung der grundrechtlichen Interessen des Betroffenen 315
(6) Zusammenfassung 316
ee) Aussagefreiheit 317
(1) Eingriff durch die Strafmilderungsmöglichkeit des § 46 StGB 318
(a) Erforderlichkeit und Eignung der Interessenpreisgabe trotz Entscheidungsoffenheit? 320
(b) Beeinträchtigung bei objektiv-tatsächlicher Möglichkeit der Alternativität 321
(c) Grenze: Voraussetzungen für Eingriffsabwendung nicht gegeben 323
(d) Ergebnis 326
(2) Eingriff durch die Strafmaßprognose 327
(a) Alternativität grundrechtlicher Interessen bei Reue und Einsicht des Angeklagten 327
(b) Fehlen der Voraussetzungen einer Strafmilderung 328
(c) Eigenständige Eingriffsqualität der Strafmaßprognose 331
(3) Zwischenergebnis: Beeinträchtigung durch § 46 StGB und die Strafmaßprognose 334
(4) Grundrechtsverzicht bei Zustimmung zur Strafmaßprognose? 335
(a) Grundlage und Wirkung des Grundrechtsverzichts 336
(b) Freiwilligkeit als Voraussetzung 338
(c) Ergebnis 340
(5) Zusammenfassung 340
ff) Rechtliches Gehör und Rechtsmittelbefugnis 341
e) Beeinträchtigung durch Hervorrufen einer Fehlvorstellung über die entscheidungserheblichen Umstände 342
aa) Anforderungen an die staatliche Maßnahme 342
(1) Objektive Anforderungen 343
(2) Subjektive Anforderungen 344
(3) Ergebnis 345
bb) Gegenstand des Irrtums 345
(1) Beschränkung auf rechtsgutsbezogene Irrtümer? 345
(2) Beschränkung auf objektiv-entscheidungserhebliche Umstände? 347
(3) Ergebnis 348
cc) Maßstab bei der Feststellung des Irrtums 349
(1) Obliegenheit zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände 349
(2) Maßstab des objektiven Dritten in der Situation des Grundrechtsträgers 351
(3) Ergebnis 352
dd) Konkretisierung des Maßstabes bei staatlicher Informationserteilung 353
(1) Grundsatz: Erwartung von Richtigkeit und Vollständigkeit der staatlichen Informationserteilung 353
(2) Erkennbarkeit der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Information 355
(3) Ergebnis 357
ee) Aussagefreiheit 358
ff) Rechtliches Gehör 359
gg) Rechtsmittelbefugnis 364
hh) Zusammenfassung 364
f) Ergebnis: Eingriff in die prozessuale Subjektstellung durch die vertrauensschaffende Maßnahme 366
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 367
a) Eingriff durch § 46 StGB 369
aa) Wesensgehaltsgarantie gemäß Art. 19 II GG – Kernbereich des Grundrechts 369
bb) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 372
(1) Abwägung beider Interessen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit i.e.S. 373
(2) Besonderheiten des Interessengegensatzes 375
(a) Eingriff auch im Interesse des beeinträchtigten Angeklagten 375
(b) Beeinträchtigungserfolg nur bei Mitwirkung des Angeklagten 377
(c) Zwischenergebnis 378
(3) Abwägungsbefugnis des Grundrechtsträgers 378
(4) Zwischenergebnis 381
(5) Grenzen der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffes in die Willensentschließungsfreiheit 381
b) Eingriff durch die Strafmaßprognose 384
aa) § 46 StGB als Ermächtigungsgrundlage 384
(1) Eingriff zum Zweck der Geständniserlangung aus generalpräventiven Gründen 384
(2) Eingriff zum Zweck der Information des Angeklagten 386
(3) Zwischenergebnis 389
(4) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 390
(5) Ergebnis 391
bb) Rechtfertigung durch die StPO 391
(1) Ermächtigung im Zusammenhang mit der Pflicht zur Sachaufklärung 392
(2) Rechtfertigung durch den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung 394
(3) § 136 II StPO als Ermächtigungsgrundlage 396
(a) Befugnis zur verteidigungsfördernden Vernehmungsgestaltung 397
(b) Zustimmungserfordernis bei beeinträchtigender Information 399
(c) Differenzierung nach der Ursache des Scheiterns der Verständigung 400
(4) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 403
c) Zusammenfassung 403
III. Voraussetzungen eines grundrechtlichen Abwehranspruches gegen die vertrauensenttäuschende Maßnahme 405
1. Eingriff 406
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 407
a) Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit i.e.S. 409
b) Das öffentliche Interesse an der Informationsverwendung 411
aa) Verfassungsrechtlicher Rang des Interesses 412
bb) Konkrete Gewichtigkeit des Interesses 414
c) Das Interesse des Angeklagten an der Informationsverwendung 415
aa) Gewichtigkeit aufgrund der Art der Information 416
bb) Gewichtigkeit aufgrund der Verwendung der Information 417
(1) Drohende Beeinträchtigung materieller Grundrechte 418
(2) Drohende Beeinträchtigung des Verteidigungsinteresses 419
d) Das überwiegende Informationsverwendungsinteresse 421
aa) Gegenüberstellung der Bedeutung der jeweiligen Interessen 422
bb) Informationsverfügungsbefugnis des Staates als maßgeblicher Faktor für die Gewichtigkeit des öffentlichen Interesses 424
(1) Informationsverfügungsbefugnis als Folge einer Informationserhebungsbefugnis 424
(2) Begrenzung durch Zweck der Informationserhebung 426
(3) Zwischenergebnis 429
cc) Interessenminderung aufgrund der Veranlassung der Interessenkollision 429
(1) Veranlassung als Abwägungskriterium in der Verhältnismäßigkeitsprüfung 430
(2) Voraussetzung: Normativ geringere Schutzwürdigkeit aufgrund der Veranlassung 432
(3) Zwischenergebnis 434
dd) Freiheit des Angeklagten bei der Informationspreisgabe als gewichtsminderndes Kriterium 434
(1) Beeinträchtigung der Freiheit durch die Strafmaßprognose 435
(2) Anforderungen an die Freiheit bei der Informationspreisgabe 436
(3) Verbleibendes Maß an Freiheit bei der Geständnisablegung 440
(a) Kenntnis oder Kennenmüssen bezüglich Fehlschlagsursache 441
(b) Keine Kenntnis und kein Kennenmüssen bezüglich Fehlschlagsursache 444
ee) Zusammenfassende Gewichtung 446
3. Zusammenfassung 450
IV. Rechtsfolgen – Der Inhalt des grundrechtlichen Abwehranspruches 451
1. Aussagefreiheit 454
a) Verfahrenshindernis 455
b) Bindungswirkung des Vertrauensschutzes 456
aa) Das subjektive Grundrecht als Abwehrrecht 456
bb) Die negatorischen Ansprüche zum Schutz des Abwehrrechts 458
cc) Der negatorische Schutz der Aussagefreiheit 460
c) Beweisverwertungsverbot 462
d) Strafmilderungsgrund 463
e) Hinweispflicht 464
2. Rechtliches Gehör 464
3. Rechtsmittelbefugnis 466
4. Zusammenfassung 467
V. Grundrechtlicher Leistungsanspruch 468
1. Voraussetzungen eines Förderungsanspruches gemäß Art. 103 I GG bei fehlgeschlagener Urteilsabsprache 469
2. Förderungsanspruch bei Urteilsabsprache ohne Geständnis 471
a) Kein Anspruch aufgrund der Eigenverantwortlichkeit des Angeklagten 471
b) Ausnahme: Abwehrrechtlich unbeachtliche Fehlvorstellung 472
3. Förderungsanspruch bei Urteilsabsprache mit Geständnis 473
4. Zusammenfassung 476
VI. Zusammenfassende Übersicht – Vertrauensschutz bei Urteilsabsprachen 477
1. Aussagefreiheit 477
2. Rechtliches Gehör 480
3. Rechtsmittelbefugnis 482
VII. Bewertung des Diskussionsentwurfs für eine gesetzliche Regelung der Verständigung in der Hauptverhandlung 482
5. Teil: Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Vertrauensschutzes bei der Prozeßumfangsabsprache 488
I. Die mit dem geltenden Strafprozeßrecht zu vereinbarende Prozeßumfangsabsprache – Schutz des Beschuldigten auf einfach-gesetzlicher Ebene 488
1. § 136a I 3 StPO – Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils 489
a) Versprechen eines Vorteils 489
b) Gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil 489
aa) Zusammenhang zwischen der Einstellung gemäß § 154 I Nr. 1, II StPO und dem Geständnis 490
bb) Rechtmäßigkeit der Einstellung gemäß § 154 I Nr. 1, II StPO 492
cc) Die Zulässigkeit der Antizipation der Einstellungsentscheidung 494
c) Zusammenfassung 496
2. Sonstiges 496
II. Grundrechtlicher Abwehranspruch gegen die vertrauensschaffende Maßnahme 497
1. Beeinträchtigung durch das Hervorrufen einer Fehlvorstellung 497
2. Beeinträchtigung durch die Herstellung einer Alternativität zwischen grundrechtlich geschützten Positionen des Beschuldigten 499
III. Grundrechtlicher Abwehranspruch gegen die vertrauensenttäuschende Maßnahme 501
IV. Grundrechtlicher Leistungsanspruch 503
V. Zusammenfassung 503
Schluß 505
Literaturverzeichnis 509
Sachwortverzeichnis 535