Verschulden und Versprechen
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Verschulden und Versprechen
Zur Haftung des Schuldners für die Verzögerung der Leistung
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 341
(2006)
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Abstract
Der Verfasser behandelt die Begründung der Schadensersatzhaftung in den Fällen der Leistungsverzögerung. Mit der Schuldrechtsreform wurde der Schuldnerverzug in ein neues System des Leistungsstörungsrechts eingefügt. Unklar ist seither das Verhältnis der sog. "zusätzlichen Voraussetzungen" zu dem Grundtatbestand der Pflichtverletzung und vor allem das hier verwirklichte Haftungskonzept.Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 17 | ||
A. Problemstellung | 17 | ||
I. Die Leistungsverzögerung | 17 | ||
II. Der Schutz des Anspruchs als Ziel von Verschuldens- und Versprechenshaftung | 19 | ||
III. Die Unklarheit des Haftungsgrundes | 22 | ||
B. Gang der Darstellung | 25 | ||
1. Teil: Verschuldenshaftung oder Versprechenshaftung als Anknüpfungspunkt für den Schuldnerverzug | 27 | ||
A. Verschulden und Versprechen als Modelle der Haftung im Schuldverhältnis | 28 | ||
I. Das Verschuldensmodell | 28 | ||
1. Das rechtswidrige Verhalten | 28 | ||
a) Die Gründe der Verzögerung als Ausgangspunkt der Ermittlung eines Verletzungsverhaltens | 29 | ||
aa) Physische Gründe | 29 | ||
bb) Psychische Gründe | 31 | ||
b) Möglichkeiten eines Verletzungsverhaltens | 32 | ||
c) Die Feststellung der Rechtswidrigkeit | 33 | ||
2. Verschulden | 37 | ||
3. Der zu ersetzende Schaden | 37 | ||
II. Das Versprechensmodell | 38 | ||
1. Die Haftung aufgrund einer Garantieübernahme neben der Leistung | 39 | ||
2. Der Gedanke des Ausbleibens der versprochenen Leistung als Grundlage der Verzögerungshaftung | 39 | ||
a) Das Leistungsversprechen | 40 | ||
b) Die Begründung einer Haftung aus dem Gedanken des nicht gehaltenen Versprechens | 42 | ||
c) Übertragung des Versprechensmodells auf gesetzliche Ansprüche | 47 | ||
d) Exkurs – Das Aufgreifen der dargestellten Bezüge durch das Common Law | 48 | ||
III. Zusammenfassung | 50 | ||
B. Zur Frage nach dem von der Schuldrechtsreform zugrunde gelegten Haftungsmodell | 50 | ||
I. Der Schuldnerverzug im System des gesetzlichen Leistungsstörungsrechts nach alter und neuer Rechtslage | 51 | ||
II. Zum Verschuldensmodell – das Unterlassen der Leistung als Anknüpfungspunkt für die Verzögerungshaftung | 54 | ||
1. Das Vorherrschen des Verschuldensmodells im bisherigen Leistungsstörungsrecht | 55 | ||
2. Das Fortbestehen des Verschuldensmodells im reformierten Leistungsstörungsrecht | 56 | ||
III. Zum Versprechensmodell – das Ausbleiben der Leistung als Anknüpfungspunkt für die Verzögerungshaftung | 58 | ||
1. Die Überlagerung der Reformentwicklung durch die Nichterfüllung als Kategorie eines Versprechens- oder Garantiehaftungsmodells | 58 | ||
a) Das Gutachten Hubers aus dem Jahre 1982 | 58 | ||
b) Der „Abschlußbericht“ der Schuldrechtskommission aus dem Jahre 1992 | 63 | ||
c) Die weitere Entwicklung von 2000 bis zum Inrafttreten des „Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts“ am 01.01.2002 | 65 | ||
d) Folgen des Nichterfüllungsgedankens im Rahmen der Reformentwicklung | 68 | ||
2. Die Außerachtlassung des rechtswidrigen Verhaltens durch den Nichterfüllungsgedanken als Grundlage eines Versprechensmodells | 69 | ||
a) Die Anknüpfung an die Nichterfüllung als Kategorie eines Versprechensmodells | 70 | ||
b) Keine Rechtswidrigkeit in dem bei Ausbleiben der Leistung vorliegenden Unterlassen der Leistung | 71 | ||
aa) Das mit dem Ausbleiben der Leistung vorliegende Unterlassen der Leistung als Schuldnerverhalten | 71 | ||
bb) Das Fehlen der Rechtswidrigkeit hinsichtlich des bloßen Unterlassens der Leistung | 72 | ||
(1) Der Erfüllungsanspruch als Unterbrechung des Unrechtszusammenhangs | 73 | ||
(2) Das Abwartenkönnen eines Leistungsverlangens | 74 | ||
(3) Keine Pflichtwidrigkeit des bloßen Unterlassens in den Fällen der Unmöglichkeit der Leistung | 77 | ||
(4) Zusammenfassung zur Frage der Rechtswidrigkeit der bloßen Nichterfüllung | 78 | ||
c) Verwirklichung eines Versprechensmodells auch bei Berücksichtigung eines Verhaltens im Verschulden | 78 | ||
aa) Ausblendung der Ebene der Rechtswidrigkeit durch Berücksichtigung des Verhaltens erst im Verschulden | 79 | ||
bb) Die Marginalisierung eines Unrechtsverhaltens im Haftungstatbestand durch Berücksichtigung des Verhaltens erst im Verschulden | 80 | ||
3. Zusammenfassung und Bewertung | 82 | ||
C. Zusammenfassung | 83 | ||
2. Teil: Das gesetzliche Verschuldensmodell und seine Ergänzung um Momente der Versprechenshaftung | 84 | ||
A. Das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Verzögerungshaftung | 84 | ||
I. Annäherung von Verschuldens- und Versprechensmodell | 84 | ||
II. Gründe für das Verschuldensmodell als Ausgangspunkt der gesetzlichen Haftungsregelung | 87 | ||
B. Die schuldhafte Pflichtverletzung und ihre Grenzen für die Begründung der Verzugshaftung | 90 | ||
I. Das rechtswidrige und schuldhafte Verzögern durch den Schuldner als Regelfall | 90 | ||
1. Das Unterlassen der Leistung als Verzögerungsverhalten | 91 | ||
2. Die Rechtswidrigkeit des Schuldnerverhaltens in den Fällen der Verzögerung | 93 | ||
a) Keine Rechtswidrigkeit in dem bloßen Unterlassen der Leistung | 94 | ||
b) Keine Bewertung des Schuldnerverhaltens anhand der Verletzung leistungspflichtbegleitender Sorgfaltspflichten | 95 | ||
c) Die Bewertung des Verhaltens als rechtswidrig anhand der „zusätzlichen Voraussetzungen“ | 98 | ||
aa) Die Erforderlichkeit der „zusätzlichen Voraussetzungen“ für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Unterlassens | 99 | ||
bb) Die Bewertung des Schuldnerverhaltens im Falle des Schuldnerverzuges nach § 286 BGB | 102 | ||
(1) Die Mahnung | 103 | ||
(2) Die Ausnahmen vom Mahnungserfordernis als Bewertungsmaßstab | 107 | ||
(a) Die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (§ 286 II Nr. 3 BGB) | 107 | ||
(b) Kalendermäßige Bestimmung oder Bestimmbarkeit der Leistungszeit (§ 286 II Nr. 1 und Nr. 2 BGB) | 108 | ||
(c) Sonstige Gründe (§ 286 II Nr. 4 BGB) | 109 | ||
(d) Das Verstreichen von dreißig Tagen nach Rechnungsstellung (§ 286 III BGB) | 110 | ||
(e) Ergebnis | 110 | ||
cc) Die Bewertung des Schuldnerverhaltens im Falle der Verzögerung nach § 281 BGB | 111 | ||
dd) Widerlegung möglicher Kritik | 116 | ||
(1) Probleme bei der Beweislast | 116 | ||
(2) Probleme bei der Einordnung der Garantiehaftung | 120 | ||
d) Zusammenfassung | 121 | ||
3. Ungeeignetheit früherer Verhalten als Anknüpfungspunkt einer Unrechtsbewertung | 122 | ||
a) Die Pflichtverletzung im Falle vorübergehender Leistungshindernisse | 123 | ||
aa) Vorübergehende Hindernisse | 123 | ||
bb) Keine Anwendung der Unmöglichkeitsregeln | 124 | ||
(1) Voraussetzung endgültiger Unmöglichkeit in Grenzfällen | 124 | ||
(2) Keine Suspendierung der Leistungspflicht bei nur vorübergehenden Hindernissen | 126 | ||
(3) Keine Haftung nach Unmöglichkeitsrecht | 129 | ||
(4) Zwischenergebnis | 131 | ||
cc) Haftung nach Verzögerungsrecht | 131 | ||
dd) Ergebnis zur Pflichtverletzung im Falle vorübergehender Leistungshindernisse | 133 | ||
b) Vornahme einer ungeeigneten Leistungshandlung und Verursachung eines Irrtums | 134 | ||
4. Das Verschulden | 134 | ||
a) Verschulden hinsichtlich des qualifizierten Unterlassens | 135 | ||
b) Verschulden bei vorübergehenden Leistungshindernissen | 137 | ||
c) Anwendbarkeit des § 287 S. 2 BGB auf die Pflichtverletzung nach § 281 BGB | 141 | ||
5. Zusammenfassung zur schuldhaften Pflichtverletzung | 145 | ||
II. Fallgruppen unzureichender Begründung der Haftung durch den Verschuldensgedanken | 147 | ||
1. Unzureichende Begründung der Haftung aufgrund der Art des Verschuldensvorwurfes | 147 | ||
a) Objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab | 147 | ||
b) Die Verschuldensvermutung | 150 | ||
c) Einfügung in den Zusammenhang weiterer schuldhafter Verhalten | 152 | ||
2. Unzureichende Begründung aufgrund von Verschuldensausnahmen | 153 | ||
a) Die Haftung aufgrund der Übernahme einer Garantie | 153 | ||
b) Die Haftung aufgrund der Übernahme eines Beschaffungsrisikos | 155 | ||
c) Die Haftung bei finanziellem Unvermögen | 156 | ||
d) Die Haftung für schuldhaftes Verhalten des Erfüllungsgehilfen | 160 | ||
3. Die verbleibenden Gründe einer Entlastung aufgrund fehlenden Verschuldens | 161 | ||
a) Unverschuldete tatsächliche Leistungshindernisse | 161 | ||
b) Tatsachen- und Rechtsirrtümer | 163 | ||
III. Zusammenfassung | 166 | ||
C. Das Heranziehen anderer Momente der Haftungsbegründung in Fallgruppen fehlenden Verschuldens | 167 | ||
I. Die Wertwelt der Parteien als Anknüpfungspunkt für die Zuweisung des Verzögerungsrisikos im Schuldvertrag | 168 | ||
1. Die Schwäche einer Auslegung des Leistungsversprechens im Sinne eines verschuldensunabhängigen Haftenwollens | 168 | ||
a) Verschuldensausnahmen als möglicher Inhalt der Schuldnererklärung | 170 | ||
aa) Begründung eines eigenständigen vertraglichen Anspruchs | 170 | ||
bb) Bestimmung einer strengeren Haftung | 170 | ||
cc) Übernahme des Risikos zufälliger Verzögerungen | 171 | ||
b) Auslegung der gewöhnlichen Schuldnererklärung | 172 | ||
aa) Die Auslegung der äußerlich eindeutigen Erklärung | 173 | ||
(1) Auslegungsfähigkeit einer eindeutigen Erklärung | 173 | ||
(2) Maßstab der Auslegung | 173 | ||
(3) Keine Haftung als Inhalt einer gewöhnlichen Willenserklärung | 176 | ||
bb) Keine Ergänzung des als gewollt zu verstehenden Erklärungsinhaltes mit „gesollten“ Inhalten | 177 | ||
cc) Kein Rückgriff auf einen weitergehenden Begründungszusammenhang des Leistungsversprechens | 181 | ||
c) Ergebnis zur Willenserklärung | 183 | ||
2. Andere Momente der Haftungsbegründung als Ergebnis der Bewertung des Vertrages | 184 | ||
a) Kriterien einer Bewertung der vertraglichen Ordnung | 184 | ||
aa) Die Prinzipien der abstrakten Beherrschbarkeit, der Absorption und der arbeitsteiligen Gesellschaft | 184 | ||
bb) Die Bewertung des Vertrages anhand einer in dem Vertrag selbst enthaltenen Risikoverteilung | 186 | ||
(1) Treu und Glauben und das Vertrauen des Gläubigers | 186 | ||
(2) Äquivalenz der Leistungen und Wertungen der Vertragspartner als prägende Elemente der vertraglichen Gemeinschaft | 188 | ||
(3) Die Bewertung des Vertrages durch die Rechtsordnung entsprechend der Wertungen der Vertragspartner | 192 | ||
b) Die Bewertung der Leistung durch die Vertragspartner in typischen Risikosituationen | 193 | ||
aa) Übernahme des Beschaffungsrisikos | 196 | ||
bb) Geldschulden und finanzielle Leistungsfähigkeit | 199 | ||
cc) Einbeziehung von Gehilfen | 203 | ||
dd) Durchschnittliche Sorgfalt | 205 | ||
ee) Vermutung des Verschuldens | 208 | ||
3. Zusammenfassung | 211 | ||
II. Die Reduktion der Haftungsbegründung auf den Anspruch als Wertmoment für die Zuweisung des Verzögerungsrisikos in gesetzlichen Schuldverhältnissen | 213 | ||
1. Die Problematik der Bewertung gesetzlicher Schuldverhältnisse im Hinblick auf andere Momente der Haftungsbegründung | 213 | ||
a) Das deliktische Schuldverhältnis | 214 | ||
b) Das bereicherungsrechtliche Schuldverhältnis | 216 | ||
2. Die Übertragung der Bewertung des vertraglichen Schuldverhältnisses auf gesetzliche Ansprüche durch Reduktion auf den Anspruch als Wertmoment | 218 | ||
III. Ausgleich auch über das Versprechensäquivalent hinausgehender Folgeschäden trotz Heranziehung verschuldensunabhängiger Momente der Haftungsbegründung | 220 | ||
D. Zusammenfassung | 222 | ||
Literaturverzeichnis | 226 | ||
Personenregister | 241 | ||
Sachregister | 245 |