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Häde, U. (2006). Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten. Anlastungen und Haushaltsdisziplin. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52089-3
Häde, Ulrich. Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten: Anlastungen und Haushaltsdisziplin. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52089-3
Häde, U (2006): Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten: Anlastungen und Haushaltsdisziplin, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52089-3

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Die innerstaatliche Verteilung gemeinschaftsrechtlicher Zahlungspflichten

Anlastungen und Haushaltsdisziplin

Häde, Ulrich

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1018

(2006)

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Abstract

Bund und Länder streiten schon länger darüber, wer Zahlungspflichten des Mitgliedstaates Bundesrepublik Deutschland erfüllen muss, die sich aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht ergeben. Zwei Bereiche standen in den letzten Jahren besonders im Mittelpunkt: Anlastungen im Agrarbereich und Sanktionen wegen eines übermäßigen staatlichen Finanzierungsdefizits. Für Auszahlungen (z. B. von Stilllegungsprämien) im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind normalerweise die Behörden der Länder zuständig. Im Regelfall erstattet die EG diese Ausgaben. Sie lehnt das jedoch ab, wenn die für die Ausführung zuständigen nationalen Behörden gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen haben. Wer trägt dann innerstaatlich solche Anlastungen? Früher fand man pragmatische Lösungen. Seit einiger Zeit wächst aber die Konfliktbereitschaft. Nun liegt die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Art. 104 EGV verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin. Sollte es Deutschland nicht gelingen, sein übermäßiges öffentliches Defizit bis 2007 in den Griff zu bekommen, drohen Geldbußen bis zur Höhe von etwa 10 Mrd. Euro jährlich. Wer muss dafür einstehen, der Bund oder die Länder? Das Grundgesetz enthält bisher keine ausdrücklichen Regelungen. Bemühungen um eine politische Einigung führten lange nicht zum Erfolg. Nun plant die Große Koalition zwar entsprechende Verfassungsänderungen, bis sie aber umgesetzt sind, besteht nach wie vor Unsicherheit über die Rechtslage.

Vor diesem Hintergrund untersucht Ulrich Häde, ob das geltende Recht nicht doch Vorgaben für die innerstaatliche Verteilung solcher gemeinschaftsrechtlichen Zahlungspflichten enthält. Und einmal mehr erweist sich, dass die allgemeine Ausgabenverteilungsregel des Art. 104a Abs. 1 GG unterschätzt wird. Sie bildet nämlich den Schlüssel für eine gerechte Verteilung und dürfte auch in Bereichen, für die keine verfassungsrechtliche Klärung vorgesehen ist, helfen, eine angemessene Lösung zu finden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einführung 11
B. Gemeinschaftsrechtliche Pflichten und innerstaatliches Recht 13
I. Außen- und Innenverhältnis 13
II. Grundsätze der innerstaatlichen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts 15
1. Anwendbare Vorschriften 15
a) Außenkompetenz des Bundes 16
b) Durchführung des Gemeinschaftsrechts als innerstaatliche Aufgabe 16
2. Gesetzgebung 17
3. Ausführung 17
4. Finanzierung 19
a) Gemeinschaftsrechtliche Finanzierungspflichten 19
b) Art. 104a Abs. 1 GG als allgemeine Verteilungsregel 19
c) Anwendbarkeit von Art. 104a Abs. 2 und 3 GG? 21
d) Umfang der Finanzierungslast 21
5. Zusammenfassung 22
C. Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und Anlastungen 23
I. Konkretisierung der allgemeinen Grundsätze im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik 23
1. Gemeinschaftsrechtliche Regelungen 23
a) Vollzug durch die Mitgliedstaaten 23
b) Rechnungsabschluss und Anlastungen 24
c) Zweck des Verfahrens 26
2. Verwaltungszuständigkeit 27
3. Finanzierungszuständigkeit 29
a) Anknüpfung an Vollzugszuständigkeit 29
b) Abwicklung des Zahlungsverkehrs über den Bund 29
c) Konsequenzen der Vorfinanzierung durch den Bund 30
d) Finanzierungslasten wegen der Verletzung von Gemeinschaftsrecht 32
aa) Innerstaatliche Verpflichtung 32
bb) Anwendbarkeit von Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 GG? 33
(1) Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 GG als speziellere Regelung 33
(2) Keine direkte Anwendbarkeit 34
(3) Analoge Anwendung? 34
(4) Anwendungsbereich der Vorschrift 35
(5) Schaden als Voraussetzung 37
(6) Haftung im Außenverhältnis 37
(7) Regelung durch Art. 104a Abs. 1 GG 38
4. Ergebnis 38
II. Prozessuale Durchsetzung 39
III. Alternativlösung bei Anwendbarkeit des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 GG 39
1. Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 GG als Anspruchsgrundlage? 39
2. Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung 40
3. Ergebnis 42
D. Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und Haushaltsdisziplin 43
I. Die gemeinschaftsrechtliche Haushaltsdisziplin 44
1. Art. 104 EGV 44
a) Hintergrund der Regelung 44
b) Kriterien der Haushaltsdisziplin 44
c) Verfahren 45
2. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt 46
a) Entschließung des Europäischen Rates von Amsterdam 46
b) Verordnungen des Rates 46
aa) Die Verordnung 1466/97 46
bb) Die Verordnung 1467/97 47
3. Gemeinschaftsrechtliche Umsetzungspflicht 48
a) Verantwortlichkeit des Mitgliedstaates 48
b) Vorgaben für die innerstaatliche Umsetzung 49
aa) Defizitaufteilung und -beschränkung 49
bb) Sanktionsverteilung 50
II. Innerstaatliche Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Haushaltsdisziplin 51
1. Pflichten von Bund und Ländern 51
2. Umsetzung auf der Grundlage von Art. 109 GG? 52
a) Systematik 52
b) Umsetzung der Haushaltsdisziplin auf der Basis von Art. 109 Abs. 3 GG? 53
aa) Innerstaatliche Auslegung im Normalfall 53
bb) Auslegung im Falle einer extremen Haushaltsnotlage 54
cc) Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung 56
c) Umsetzung der Haushaltsdisziplin auf der Basis von Art. 109 Abs. 4 GG? 58
d) Bisherige einfachgesetzliche Regelungen 60
aa) Art. 2 EUVG 60
bb) § 51a HGrG und § 4 Abs. 3 MaßStG 61
cc) §§ 19, 20 StWG 62
dd) Fazit 63
e) Aufteilung von Sanktionen auf der Basis von Art. 109 GG? 63
aa) Art. 109 Abs. 3 GG 63
bb) Art. 109 Abs. 4 GG 64
f) Zwischenergebnis 65
3. Aufteilung von Sanktionen nach Art. 104a GG 65
a) Geldbußen als Ausgaben i.S.v. Art. 104a Abs. 1 GG 65
b) Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG als Spezialvorschrift 67
aa) Halbsatz 1 67
bb) Halbsatz 2 67
cc) Sperrwirkung aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 GG? 69
c) Konkrete Anwendung von Art. 104a Abs. 1 GG 70
aa) Auswärtige Beziehungen als Aufgabe des Bundes 70
bb) Kreditpolitik als Aufgabe von Bund und Ländern 70
cc) Zuordnung der Sanktionen 71
(1) Verursacherprinzip 71
(2) Anteilige Zuordnung 72
III. Prozessuale Durchsetzung der Mitwirkungspflichten der Länder 76
1. Pflicht der Länder zur Haushaltsdisziplin 76
2. Schaffung innerstaatlicher Verfahren 77
a) Regelung als Aufgabe des Bundes 77
b) Der Bundesrat als Bundesorgan 77
c) Der Grundsatz der Verfassungsorgantreue 78
d) Vorgehen gegen die Länder 79
3. Durchsetzbarkeit der Mitfinanzierungsverantwortung 80
E. Zusammenfassung 81
Literaturverzeichnis 83