Volksgesetzgebung und Grundrechte
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Volksgesetzgebung und Grundrechte
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 160
(2005)
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Abstract
Grundrechte berechtigen den Bürger und binden den Staat, insbesondere den Gesetzgeber. Was aber gilt, wenn der Bürger selbst Gesetze gibt? Ist er dann als (gesetzgebender) Bürger grundrechtsberechtigt oder als (staatlicher) Gesetzgeber grundrechtsgebunden? Das Spannungsfeld, das die Begriffe des gesetzgebenden Bürgers und des bürgerlichen Gesetzgebers beschreiben, liegt im Herzen des Staatsrechts, betrifft es doch die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht gleichermaßen. Angesprochen sind Grundlagen des Gemeinwesens, namentlich das Verhältnis von Staat und Gesellschaft, und Grundfragen des Rechts, etwa die Beziehung von subjektiven Rechten und staatlichen Kompetenzen.In seinem Band "Volksgesetzgebung und Grundrechte" erörtert Bernd Hartmann das Verfahren der Volksgesetzgebung, das mittlerweile alle Länder der Bundesrepublik kennen. Methodenbewusst und normtextorientiert unternimmt der Verfasser den Versuch, auf den verschiedenen Stufen des Volksgesetzgebungsverfahrens (Entwurfsfertigung, Bürgerbegehren, Volksentscheid usw.) jeweils zu bestimmen, ob die Bürger (grundrechtsgebunden) Staatsgewalt ausüben oder (grundrechtsberechtigt) Freiheit ausleben. So stellt der Autor seine eigene, differenzierte Antwort gegen die bisher einzige einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsgeltung im Volksgesetzgebungsverfahren.Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat diese Dissertation mit dem Harry-Westermann-Preis 2004 (1. Platz) ausgezeichnet.