Einseitige Interpretationserklärungen zu multilateralen Verträgen
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Einseitige Interpretationserklärungen zu multilateralen Verträgen
Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 156
(2005)
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Abstract
In dieser Dissertation wird erstmals eine umfassende Definition des Begriffs »einseitige Interpretationserklärung« entwickelt und darauf aufbauend untersucht, welchen rechtlichen Regelungen solche Erklärungen unterliegen. Da das geltende Völkerrecht keine Regelungen vorsieht, ist die Definition der »einseitigen Interpretationserklärung« in der völkerrechtlichen Praxis und Lehre umstritten. Daher stehen Interpretationserklärungen derzeit auf der Tagesordnung der International Law Commission.Im ersten Teil wird der Begriff »Interpretationserklärung« in Abgrenzung zu Vertragsvorbehalten entwickelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen dem Vorgang der Auslegung einer Norm und ihrer Änderung. Nachdem grundsätzlich die Unterscheidbarkeit zwischen diesen beiden Vorgängen bejaht wird, wird die »Methodengerechtigkeit der Auslegung« als entscheidendes Abgrenzungsmerkmal ermittelt. Daher ist eine einseitige Erklärung, die ein methodengerecht erzielbares Auslegungsergebnis enthält, grundsätzlich als Interpretationserklärung einzustufen. Dabei ist zwischen Erklärungen zu unterscheiden, die ein methodengerecht erzielbares Auslegungsergebnis vorgeschlagen (einfache Interpretationserklärungen) und solchen, die es zur Bedingung für die Vertragsbindung machen (qualifizierte Interpretationserklärungen). Letztere sind nur dann unter den Rechtsbegriff »Interpretationserklärung« zu subsumieren, wenn der jeweilige völkerrechtliche Vertrag kein obligatorisch zuständiges Organ für die Auslegung des Vertrags vorsieht.Im zweiten Teil behandelt die Autorin das Rechtsregime für einfache und qualifizierte Interpretationserklärungen. Erörtert werden die Voraussetzungen für ihre Zulässigkeit und Wirksamkeit, die Reaktionsmöglichkeiten der anderen Vertragsparteien, das Verhältnis zur autoritativen Auslegung und ihre Auswirkungen auf die Vertragsauslegung. Dabei wird nachgewiesen, dass einfache und qualifizierte Interpretationserklärungen die Funktion von Auslegungshilfen besitzen und denselben rechtlichen Regeln unterliegen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung | 15 | ||
1. Teil: Definitionen und Abgrenzungen | 17 | ||
§ 1 Der multilaterale Vertrag | 17 | ||
§ 2 Die einseitige Interpretationserklärung | 21 | ||
I. Vorbemerkung | 21 | ||
II. Die Entwicklung des Rechtsbegriffs „einseitige Interpretationserklärung“ | 24 | ||
1. Rechtslage vor der WVK | 24 | ||
2. Die travaux préparatoires zur WVK | 26 | ||
3. Die Entwicklung nach der Verabschiedung der WVK | 29 | ||
III. Die Definition einseitiger Interpretationserklärungen | 33 | ||
1. Einseitige Erklärung eines vertragsfähigen Völkerrechtssubjekts | 33 | ||
2. Wie auch immer bezeichnet oder formuliert | 34 | ||
3. Die die Auslegung einer Vertragsbestimmung bezweckt und nicht die Rechtswirkungen einer Norm in ihrer Anwendung ändert oder ausschließt | 37 | ||
a) Vorbemerkung | 37 | ||
b) Begrifflicher Unterschied zwischen Auslegung und Änderung der Rechtswirkungen | 38 | ||
c) Tatsächlicher Unterschied zwischen Auslegung und Änderung der Rechtswirkungen? | 39 | ||
d) Abgrenzungskriterien zwischen Auslegung und Änderung der Rechtswirkungen | 48 | ||
aa) Richtige Auslegung einer Norm? | 48 | ||
(1) Objektiv richtige Deutungsmöglichkeit der Norm | 49 | ||
(2) Richtige Auslegung als verbindliche Auslegung | 51 | ||
bb) Wortlaut, historischer Parteiwille, oder Weiterentwicklungen seit der Vertragsgründung als Abgrenzungskriterien? | 54 | ||
(1) Vorbemerkung | 54 | ||
(2) Ziel der Auslegung: Wille oder Wort? | 55 | ||
(3) Vertrag als dynamische oder statische Ordnung? | 60 | ||
(4) Ergebnis | 64 | ||
cc) Methodengerechtigkeit der Auslegung als Abgrenzungskriterium? | 65 | ||
dd) Ergebnis | 68 | ||
e) Änderung der Rechtswirkungen durch eine qualifizierte Interpretationserklärung? | 70 | ||
aa) Der Ansatz Horns | 73 | ||
bb) Der Ansatz des britisch-französischen Schiedsgerichts im Festlandsockelfall | 74 | ||
cc) Der Ansatz McRaes | 78 | ||
dd) Der Ansatz Pellets und der Völkerrechtskommission | 79 | ||
ee) Eigener Ansatz | 81 | ||
f) Bezwecken: subjektiver oder tatsächlicher Wille? | 87 | ||
4. Ergebnis | 87 | ||
§ 3 Regeln für die praktische Abgrenzung zwischen Interpretationserklärungen und Vorbehalten | 88 | ||
I. Auslegungsregel | 88 | ||
II. Vermutungsregel | 92 | ||
§ 4 Problemfälle | 93 | ||
I. Problemfall 1: Norm wird in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen „ausgelegt“ | 93 | ||
II. Problemfall 2: Ausschluss bestimmter Auslegungsergebnisse | 96 | ||
III. Problemfall 3: Vertragspartei erklärt das Abkommen für nicht direkt anwendbar | 97 | ||
IV. Problemfall 4: Ausdrückliche Qualifizierung einer Erklärung durch den Urheber | 99 | ||
§ 5 Abgrenzung zu weiteren einseitigen Erklärungen anlässlich eines multilateralen Vertrags | 104 | ||
I. Vorschläge zur Änderung des Vertrags | 104 | ||
II. Rechtsverwahrende Erklärungen | 105 | ||
III. Proteste und politische Erklärungen | 106 | ||
IV. Äußerungen bezüglich der Umsetzung des Vertrags auf innerstaatlicher Ebene | 107 | ||
V. Harmonisierende Erklärungen | 109 | ||
§ 6 Entscheidungsbefugnis über die rechtliche Qualifizierung einseitiger Erklärungen | 110 | ||
2. Teil: Das Rechtsregime für einfache und qualifizierte Interpretationserklärungen | 113 | ||
§ 7 Die Zulässigkeit einfacher Interpretationserklärungen | 113 | ||
I. Mögliche Zulässigkeitsschranken für einfache Interpretationserklärungen | 113 | ||
1. Grundsatz | 113 | ||
2. Normen des ius cogens als Zulässigkeitsschranke? | 113 | ||
3. Vertragliche Verbote als Zulässigkeitsschranke? | 114 | ||
4. Zeitliche Zulässigkeitsschranken? | 114 | ||
5. Ergebnis | 116 | ||
II. Wirksamkeitsvoraussetzungen für einfache Interpretationserklärungen | 116 | ||
1. Handeln des zuständigen innerstaatlichen Organs | 116 | ||
2. Formerfordernisse für einfache Interpretationserklärungen? | 117 | ||
§ 8 Reaktionsmöglichkeiten der anderen Vertragsparteien und ihre Auswirkungen auf das Verhältnis der Vertragsparteien untereinander | 118 | ||
I. Bedeutung der einfachen Interpretationserklärung für die anderen Vertragsparteien | 118 | ||
II. Die Reaktionsmöglichkeiten der anderen Vertragsparteien | 119 | ||
1. Zustimmung zu einer einfachen Interpretationserklärung | 119 | ||
2. Ablehnung einer einfachen Interpretationserklärung | 122 | ||
3. Keine Reaktion (Schweigen) | 124 | ||
§ 9 Einfache Interpretationserklärungen und autoritative Auslegung | 126 | ||
§ 10 Die Auswirkungen einfacher Interpretationserklärungen auf die Auslegung eines Vertrags | 129 | ||
I. Verhinderung einer anders lautenden authentischen Auslegung | 129 | ||
II. Einfache Interpretationserklärungen als Auslegungsfaktoren | 130 | ||
1. Auswirkungen aufgrund der Reaktion der anderen Vertragsparteien | 130 | ||
a) Von allen Parteien angenommene einfache Interpretationserklärungen | 130 | ||
aa) Einfache Interpretationserklärungen nach dem Vertragsschluss | 130 | ||
bb) Einfache Interpretationserklärungen vor dem Vertragsschluss | 134 | ||
b) Teilweise angenommene einfache Interpretationserklärungen | 135 | ||
c) Abgelehnte einfache Interpretationserklärungen | 136 | ||
2. Auswirkungen aufgrund des Vertrauensschutzes: Möglichkeit der Präklusion anderer Auslegungen aufgrund des Estoppelprinzips | 136 | ||
a) Das Estoppelprinzip im Völkerrecht | 137 | ||
b) Die einzelnen Voraussetzungen des Estoppelprinzips | 139 | ||
c) Rechtsfolgen des Estoppelprinzips | 141 | ||
d) Das Estoppelprinzip und einfache Interpretationserklärungen | 142 | ||
3. Auswirkungen aufgrund ihrer bloßen Existenz: Einfache Interpretationserklärungen als Argumentationshilfen | 143 | ||
III. Ergebnis | 147 | ||
§ 11 Sonderfall: Qualifizierte Interpretationserklärungen | 147 | ||
§ 12 Zusammenfassung und Schlussbetrachtung | 151 | ||
Literaturverzeichnis | 153 | ||
Stichwortverzeichnis | 165 |