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Einseitige Interpretationserklärungen zu multilateralen Verträgen

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Heymann, M. (2005). Einseitige Interpretationserklärungen zu multilateralen Verträgen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51695-7
Heymann, Monika. Einseitige Interpretationserklärungen zu multilateralen Verträgen. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51695-7
Heymann, M (2005): Einseitige Interpretationserklärungen zu multilateralen Verträgen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51695-7

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Einseitige Interpretationserklärungen zu multilateralen Verträgen

Heymann, Monika

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 156

(2005)

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Abstract

In dieser Dissertation wird erstmals eine umfassende Definition des Begriffs »einseitige Interpretationserklärung« entwickelt und darauf aufbauend untersucht, welchen rechtlichen Regelungen solche Erklärungen unterliegen. Da das geltende Völkerrecht keine Regelungen vorsieht, ist die Definition der »einseitigen Interpretationserklärung« in der völkerrechtlichen Praxis und Lehre umstritten. Daher stehen Interpretationserklärungen derzeit auf der Tagesordnung der International Law Commission.

Im ersten Teil wird der Begriff »Interpretationserklärung« in Abgrenzung zu Vertragsvorbehalten entwickelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen dem Vorgang der Auslegung einer Norm und ihrer Änderung. Nachdem grundsätzlich die Unterscheidbarkeit zwischen diesen beiden Vorgängen bejaht wird, wird die »Methodengerechtigkeit der Auslegung« als entscheidendes Abgrenzungsmerkmal ermittelt. Daher ist eine einseitige Erklärung, die ein methodengerecht erzielbares Auslegungsergebnis enthält, grundsätzlich als Interpretationserklärung einzustufen. Dabei ist zwischen Erklärungen zu unterscheiden, die ein methodengerecht erzielbares Auslegungsergebnis vorgeschlagen (einfache Interpretationserklärungen) und solchen, die es zur Bedingung für die Vertragsbindung machen (qualifizierte Interpretationserklärungen). Letztere sind nur dann unter den Rechtsbegriff »Interpretationserklärung« zu subsumieren, wenn der jeweilige völkerrechtliche Vertrag kein obligatorisch zuständiges Organ für die Auslegung des Vertrags vorsieht.

Im zweiten Teil behandelt die Autorin das Rechtsregime für einfache und qualifizierte Interpretationserklärungen. Erörtert werden die Voraussetzungen für ihre Zulässigkeit und Wirksamkeit, die Reaktionsmöglichkeiten der anderen Vertragsparteien, das Verhältnis zur autoritativen Auslegung und ihre Auswirkungen auf die Vertragsauslegung. Dabei wird nachgewiesen, dass einfache und qualifizierte Interpretationserklärungen die Funktion von Auslegungshilfen besitzen und denselben rechtlichen Regeln unterliegen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 15
1. Teil: Definitionen und Abgrenzungen 17
§ 1 Der multilaterale Vertrag 17
§ 2 Die einseitige Interpretationserklärung 21
I. Vorbemerkung 21
II. Die Entwicklung des Rechtsbegriffs „einseitige Interpretationserklärung“ 24
1. Rechtslage vor der WVK 24
2. Die travaux préparatoires zur WVK 26
3. Die Entwicklung nach der Verabschiedung der WVK 29
III. Die Definition einseitiger Interpretationserklärungen 33
1. Einseitige Erklärung eines vertragsfähigen Völkerrechtssubjekts 33
2. Wie auch immer bezeichnet oder formuliert 34
3. Die die Auslegung einer Vertragsbestimmung bezweckt und nicht die Rechtswirkungen einer Norm in ihrer Anwendung ändert oder ausschließt 37
a) Vorbemerkung 37
b) Begrifflicher Unterschied zwischen Auslegung und Änderung der Rechtswirkungen 38
c) Tatsächlicher Unterschied zwischen Auslegung und Änderung der Rechtswirkungen? 39
d) Abgrenzungskriterien zwischen Auslegung und Änderung der Rechtswirkungen 48
aa) Richtige Auslegung einer Norm? 48
(1) Objektiv richtige Deutungsmöglichkeit der Norm 49
(2) Richtige Auslegung als verbindliche Auslegung 51
bb) Wortlaut, historischer Parteiwille, oder Weiterentwicklungen seit der Vertragsgründung als Abgrenzungskriterien? 54
(1) Vorbemerkung 54
(2) Ziel der Auslegung: Wille oder Wort? 55
(3) Vertrag als dynamische oder statische Ordnung? 60
(4) Ergebnis 64
cc) Methodengerechtigkeit der Auslegung als Abgrenzungskriterium? 65
dd) Ergebnis 68
e) Änderung der Rechtswirkungen durch eine qualifizierte Interpretationserklärung? 70
aa) Der Ansatz Horns 73
bb) Der Ansatz des britisch-französischen Schiedsgerichts im Festlandsockelfall 74
cc) Der Ansatz McRaes 78
dd) Der Ansatz Pellets und der Völkerrechtskommission 79
ee) Eigener Ansatz 81
f) Bezwecken: subjektiver oder tatsächlicher Wille? 87
4. Ergebnis 87
§ 3 Regeln für die praktische Abgrenzung zwischen Interpretationserklärungen und Vorbehalten 88
I. Auslegungsregel 88
II. Vermutungsregel 92
§ 4 Problemfälle 93
I. Problemfall 1: Norm wird in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen „ausgelegt“ 93
II. Problemfall 2: Ausschluss bestimmter Auslegungsergebnisse 96
III. Problemfall 3: Vertragspartei erklärt das Abkommen für nicht direkt anwendbar 97
IV. Problemfall 4: Ausdrückliche Qualifizierung einer Erklärung durch den Urheber 99
§ 5 Abgrenzung zu weiteren einseitigen Erklärungen anlässlich eines multilateralen Vertrags 104
I. Vorschläge zur Änderung des Vertrags 104
II. Rechtsverwahrende Erklärungen 105
III. Proteste und politische Erklärungen 106
IV. Äußerungen bezüglich der Umsetzung des Vertrags auf innerstaatlicher Ebene 107
V. Harmonisierende Erklärungen 109
§ 6 Entscheidungsbefugnis über die rechtliche Qualifizierung einseitiger Erklärungen 110
2. Teil: Das Rechtsregime für einfache und qualifizierte Interpretationserklärungen 113
§ 7 Die Zulässigkeit einfacher Interpretationserklärungen 113
I. Mögliche Zulässigkeitsschranken für einfache Interpretationserklärungen 113
1. Grundsatz 113
2. Normen des ius cogens als Zulässigkeitsschranke? 113
3. Vertragliche Verbote als Zulässigkeitsschranke? 114
4. Zeitliche Zulässigkeitsschranken? 114
5. Ergebnis 116
II. Wirksamkeitsvoraussetzungen für einfache Interpretationserklärungen 116
1. Handeln des zuständigen innerstaatlichen Organs 116
2. Formerfordernisse für einfache Interpretationserklärungen? 117
§ 8 Reaktionsmöglichkeiten der anderen Vertragsparteien und ihre Auswirkungen auf das Verhältnis der Vertragsparteien untereinander 118
I. Bedeutung der einfachen Interpretationserklärung für die anderen Vertragsparteien 118
II. Die Reaktionsmöglichkeiten der anderen Vertragsparteien 119
1. Zustimmung zu einer einfachen Interpretationserklärung 119
2. Ablehnung einer einfachen Interpretationserklärung 122
3. Keine Reaktion (Schweigen) 124
§ 9 Einfache Interpretationserklärungen und autoritative Auslegung 126
§ 10 Die Auswirkungen einfacher Interpretationserklärungen auf die Auslegung eines Vertrags 129
I. Verhinderung einer anders lautenden authentischen Auslegung 129
II. Einfache Interpretationserklärungen als Auslegungsfaktoren 130
1. Auswirkungen aufgrund der Reaktion der anderen Vertragsparteien 130
a) Von allen Parteien angenommene einfache Interpretationserklärungen 130
aa) Einfache Interpretationserklärungen nach dem Vertragsschluss 130
bb) Einfache Interpretationserklärungen vor dem Vertragsschluss 134
b) Teilweise angenommene einfache Interpretationserklärungen 135
c) Abgelehnte einfache Interpretationserklärungen 136
2. Auswirkungen aufgrund des Vertrauensschutzes: Möglichkeit der Präklusion anderer Auslegungen aufgrund des Estoppelprinzips 136
a) Das Estoppelprinzip im Völkerrecht 137
b) Die einzelnen Voraussetzungen des Estoppelprinzips 139
c) Rechtsfolgen des Estoppelprinzips 141
d) Das Estoppelprinzip und einfache Interpretationserklärungen 142
3. Auswirkungen aufgrund ihrer bloßen Existenz: Einfache Interpretationserklärungen als Argumentationshilfen 143
III. Ergebnis 147
§ 11 Sonderfall: Qualifizierte Interpretationserklärungen 147
§ 12 Zusammenfassung und Schlussbetrachtung 151
Literaturverzeichnis 153
Stichwortverzeichnis 165