Die Entwicklung der objektiven Zurechnung
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Die Entwicklung der objektiven Zurechnung
Schriften zum Strafrecht, Vol. 150
(2004)
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Abstract
Den Ausgangspunkt der Zurechnungslehren bilden die Überlegungen von Pufendorf, Kant und Hegel. Bemerkenswert ist, daß bereits sehr früh wesentliche Aspekte der objektiven Zurechnung entwickelt wurden ohne jedoch Zurechnungsformeln herauszuarbeiten. Die objektiv voluntativen Zurechnungstheorien von Larenz und Honig finden ihren Ausdruck in der "objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung". Die finale Handlungslehre Welzels baut auf diesen Überlegungen auf, beschränkt sich jedoch auf die aktuelle Finalität. Die außerordentliche Zurechnung von Hruschka und Kindhäuser, die auf dem Begriff der actio libera in causa gründet, versucht die Fälle der unbewußten Fahrlässigkeit in die Zurechnung einzubeziehen.Die normative Begründung der Adäquanztheorie durch Müller und Engisch bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage für die weitere Entwicklung der normativen Zurechnungstheorien (S. 102-110). Die hierauf gegründeten modernen Zurechnungstheorien vermögen jedoch das Problem der Risikorealisierung nicht zu lösen. Lediglich die von Jakobs und Puppe entwickelte Zurechnungstheorie der "relevanten Kausalität" vermag die Risikorealisierung in Teilbereichen zu erklären. Die hierfür notwendige Materialisierung des Pflichtverstoßes ist jedoch sehr kompliziert und damit schwer zu fassen.Die objektive Zweckhaftigkeit der Handlung und das mißbilligte Risiko stehen jedoch nicht isoliert nebeneinander. Vielmehr besteht eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen beiden Merkmalen. Die objektive Zweckhaftigkeit begründet die Zurechnung, das erlaubte Risiko schränkt sie nachträglich wieder ein. Das erlaubte Risiko hat daher eine haftungsbeschränkende Funktion.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 21 | ||
Einleitung | 23 | ||
1. Teil: Die historische Entwicklung der Zurechnungslehre | 29 | ||
1. Kapitel: Die philosophischen Grundlagen der Zurechnung | 29 | ||
A. Die Entwicklung von Pufendorf bis Kant | 29 | ||
B. Hegel | 34 | ||
I. Die Freiheit der Person | 34 | ||
1. Das abstrakte Ich | 34 | ||
2. Das konkrete Ich | 35 | ||
3. Der verbindende Wille | 35 | ||
4. Das Subjekt | 36 | ||
II. Die Freiheit des Willens | 37 | ||
1. Die Willkür | 37 | ||
2. Der wahrhaft freie Wille | 38 | ||
III. Der Zweck | 38 | ||
IV. Der Freiheitsbegriff der Zurechnung | 40 | ||
C. Zusammenfassung | 41 | ||
2. Kapitel: Die Reaktion auf den naturalistischen Handlungsbegriff | 42 | ||
A. Die Entwicklung der Zurechnungslehre im Anschluß an Hegel | 42 | ||
B. Der naturalistische Handlungsbegriff | 43 | ||
2. Teil: Die voluntative Zurechnung | 46 | ||
1. Kapitel: Die Entwicklung einer objektiv voluntativen Zurechnung | 46 | ||
A. Die Begründung der objektiven Zurechnung durch Larenz | 47 | ||
I. Der Zweck | 47 | ||
II. Die Möglichkeit der Voraussicht | 49 | ||
III. Die Möglichkeit des freien Willens | 49 | ||
IV. Die Möglichkeit eines einsichtigen Menschen | 50 | ||
V. Die Zurechnungsformel von Larenz | 51 | ||
B. Die objektive Zweckhaftigkeit nach Honig | 52 | ||
I. Die objektive Zweckhaftigkeit | 52 | ||
II. Normative Einbindung | 54 | ||
III. Anlehnungen an die objektive Zweckhaftigkeit in der Literatur | 54 | ||
C. Das Steuerbarkeitsprinzip von Otto | 57 | ||
I. Der Zurechnungszusammenhang | 57 | ||
II. Die Grenzen des Zurechnungszusammenhangs | 58 | ||
1. Die Neubegründung des Regreßverbots sowie die Kritik | 58 | ||
2. Das Selbstverantwortungsprinzip | 63 | ||
III. Der Zurechnungsgrund | 65 | ||
D. Kritik und Konsequenzen einer objektiv voluntativen Zurechnung | 65 | ||
I. Die Kritik an der Objektivierung des Zweckhaftigkeitsmaßstabes | 65 | ||
1. Die Gleichsetzung der objektivierten Zweckhaftigkeit mit der potentiellen Kausalität (Hegler) | 65 | ||
2. Die Kritik Toepels | 66 | ||
3. Die Begründung einer personalen Zurechnungslehre | 67 | ||
a) Die Person – Voraussetzung des abstrakten Rechts | 68 | ||
b) Zur Gleichsetzung von objektiver Zurechnung und imputatio facti | 69 | ||
II. Konsequenzen einer objektiv voluntativen Zurechnung | 69 | ||
1. Die objektive Zurechnung als Voraussetzung der normativen Bewertung eines Erfolgs | 69 | ||
2. Die mangelnde Leistungsfähigkeit der objektiven Zweckhaftigkeit | 72 | ||
2. Kapitel: Die finale Handlungslehre | 73 | ||
A. Die Begründung der finalen Handlungslehre als Zurechnungstheorie | 74 | ||
I. Der Zweck – Inbegriff der Finalität | 74 | ||
II. Die Bestimmung der Zweckbeziehung | 75 | ||
1. Die Einbeziehung der potentiellen Finalität in die Zweckbeziehung | 75 | ||
a) Die aktuelle Finalität | 75 | ||
b) Die potentielle Finalität | 75 | ||
2. Vorsatz und Fahrlässigkeit als Stufenverhältnis der Zweckhaftigkeit | 76 | ||
3. Ein Perspektivenwechsel in der Entwicklung zur finalen Handlungslehre | 77 | ||
B. Die Finalität als ontologische Struktur der Handlung | 78 | ||
I. Die Entwicklung der Sinnintentionalität | 78 | ||
1. Intentionalität des Denkens | 79 | ||
2. Werthaftigkeit des Wollens | 79 | ||
3. Abgrenzung zur neukantischen Wertphilosophie | 80 | ||
II. Konsequenzen der Qualifizierung der Finalität als ontische Kategorie | 81 | ||
1. Unmittelbare Konsequenzen für die finale Handlungslehre als Zurechnungstheorie | 81 | ||
2. Mittelbare Konsequenzen für die finale Handlungslehre als Zurechnungstheorie | 82 | ||
a) Die Bindung des Rechts an die sinnhafte natürliche und soziale Ordnung | 82 | ||
b) Die Finalität als objektive Struktur der Handlung | 83 | ||
III. Kritik an der Qualifizierung der Finalität als ontische Struktur | 84 | ||
C. Die Fortentwicklung der finalen Handlungslehre | 85 | ||
I. Die Gleichsetzung von Finalität und Vorsatz | 85 | ||
II. Konsequenzen der Beschränkung für fahrlässiges Unrecht | 87 | ||
1. Die Differenzierung zwischen äußerer und innerer Sorgfalt | 87 | ||
2. Die individuelle Sorgfaltspflichtverletzung bei Jakobs und Stratenwerth | 89 | ||
3. Die Entwicklung eines subjektiven Tatbestands beim Fahrlässigkeitsdelikt – die Zurechnungstheorie von Struensee | 91 | ||
a) Kongruenz von objektiv kausalem Sachverhalt und subjektiv sorgfaltspflichtwidriger Handlung | 92 | ||
b) Kritik an dem Zurechnungsmodell Struensees | 93 | ||
c) Weitere Kritik | 93 | ||
4. Die objektive Vorhersehbarkeit bei Hirsch und Schroeder | 95 | ||
D. Kritik an der finalen Handlungslehre | 96 | ||
I. Die objektive Beherrschbarkeit – Grundlage der Finalität | 96 | ||
II. Begründung der Haftung für fahrlässig verursachte Erfolge auf der Grundlage der objektiv voluntativen Zurechnung | 98 | ||
1. Die Zweckhaftigkeit als Ausdruck vorsätzlichen Handelns | 98 | ||
2. Die Ausweitung der Zweckhaftigkeit auf fahrlässiges Handeln | 99 | ||
3. Die freie Eigen- oder Fremddetermination | 100 | ||
a) Die Differenzierung zwischen bewußter und unbewußter Fahrlässigkeit | 101 | ||
b) Der Bezugspunkt der Vorhersehbarkeit | 102 | ||
c) Freie Fremddetermination trotz fehlenden Entscheidungsbewußtseins | 103 | ||
III. Zusammenfassung | 105 | ||
3. Kapitel: Die außerordentliche Zurechnung | 106 | ||
A. Die actio libera in causa als Grundsatz strafrechtlicher Zurechnung | 107 | ||
B. Die Verantwortlichkeit des Täters für seine Unfreiheit bezüglich der Erfolgsvermeidung | 109 | ||
C. Die rechtliche Grundlage der Erkenntnisobliegenheit | 110 | ||
I. Die Begründung der Obliegenheit auf der Grundlage des personalen Unrechtsbegriffs | 110 | ||
II. Die Begründung der Obliegenheit aus dem objektiven Unrechtsbegriff Kindhäusers | 111 | ||
1. Die Verhaltensnorm | 112 | ||
2. Die Haftungs- oder Sanktionsnorm | 112 | ||
3. Die Zurechnung erster Stufe – die objektive Zurechnung | 113 | ||
III. Kindhäusers Zurechnung erster Stufe – eine imputatio facti? | 114 | ||
D. Kritik an der außerordentlichen Zurechnung | 115 | ||
I. Kritik an der objektiven Bestimmung der Normwidrigkeit | 115 | ||
1. Konsequenzen für die Begründung der Obliegenheit | 115 | ||
2. Ein Rückschritt hinter den klassischen Handlungsbegriff? | 116 | ||
3. Die Verlagerung der Probleme vom Norm- zum Pflichtverstoß | 116 | ||
II. Kritik an der Eigenständigkeit der Sanktionsnorm | 118 | ||
III. Kritik an der individuellen Bestimmung der Zweckhaftigkeit | 120 | ||
Zusammenfassung des 2. Teils | 122 | ||
3. Teil: Die normative Zurechnung | 125 | ||
1. Kapitel: Die Entwicklung der Realisierung des mißbilligten Risikos aus der Adäquanztheorie | 126 | ||
A. Die Adäquanztheorie | 126 | ||
I. Das Wahrscheinlichkeitsurteil | 127 | ||
II. Die Grundlage des Adäquanzurteils oder der Grad der Generalisierung | 128 | ||
III. Das Merkmal der Risikoerhöhung als Teil der Adäquanz | 130 | ||
IV. Die Adäquanz als wertendes Kriterium neben der Kausalität | 131 | ||
B. Die Grundlagen der normativen Zurechnung nach Müller | 131 | ||
I. Die kategoriale Unterscheidung zwischen Kausal- und Adäquanzurteil | 132 | ||
II. Das mißbilligte Risiko – der normative Maßstab der Risikoerhöhung | 134 | ||
1. Der Zweck der Erfolgsnorm als Bewertungsmaßstab des erlaubten Risikos | 134 | ||
2. Das erlaubte Risiko – die Grenze rechtlicher Relevanz | 136 | ||
III. Die Bestimmung des erlaubten Risikos | 137 | ||
1. Abwägung der kollidierenden Interessen im Sinne der sozialen Nützlichkeit | 137 | ||
2. Ähnliche Interessenabwägungen in der späteren Literatur | 138 | ||
C. Die normative Zurechnung anhand der Überlegungen Engischs – die Risikorealisierung | 141 | ||
I. Das erste Adäquanzurteil | 142 | ||
1. Die objektiv erforderliche Sorgfalt | 142 | ||
2. Die Bestimmung des Erfolgs innerhalb des ersten Adäquanzurteils | 142 | ||
II. Das zweite Adäquanzurteil – die Realisierung des mißbilligten Risikos | 143 | ||
D. Kritik an den normativen Zurechnungstheorien von Müller und Engisch | 146 | ||
I. Kritik an dem Zurechnungsansatz von Müller | 146 | ||
1. Die Grundlage der normativen Zurechnung | 146 | ||
2. Verhaltensnormen – geronnene Interessenabwägungen | 147 | ||
II. Kritik am zweiten Adäquanzurteil von Engisch – die Risikorealisierung | 148 | ||
1. Die fehlende Notwendigkeit der Perspektive ex post | 148 | ||
2. Die Begründung der Risikorealisierung | 150 | ||
a) Die Rückführung auf die Überlegungen Müllers | 150 | ||
b) Die Verselbständigung der objektiv erforderlichen Sorgfalt | 150 | ||
c) Die Begründung des Perspektivenwechsels | 151 | ||
III. Zusammenfassung | 152 | ||
1. Die erfolgsorientierte Rechtsnormverletzung | 152 | ||
2. Die fehlende Einbeziehung des konkreten Erfolgs in die normative Bewertung | 153 | ||
2. Kapitel: Die Weiterentwicklung der normativen Zurechnungslehre bis zur Risikoerhöhungstheorie | 154 | ||
A. Die Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens als Ausgangspunkt der normativen Zurechnung | 154 | ||
I. Die Konkretisierung des Bundesgerichtshofs – das Abstellen auf das Versagen in der konkreten Situation | 157 | ||
II. Die unzureichende Bestimmung der Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens durch den Bundesgerichtshof | 158 | ||
1. Die Lösung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 158 | ||
2. Die Kritik | 159 | ||
a) Die Orientierung am Zweck der vom Täter übertretenen Norm | 161 | ||
b) Die Unbestimmbarkeit der konkreten Situation als Grundlage des Versagens | 162 | ||
c) Zusammenfassung | 162 | ||
B. Die Risikoerhöhungstheorie in ihrer ursprünglichen Fassung | 163 | ||
I. Das erlaubte und das mißbilligte Risiko | 164 | ||
II. Der Erfolg als Bezugspunkt des erlaubten Risikos | 165 | ||
III. Die Risikorealisierung | 166 | ||
IV. Kritik | 167 | ||
C. Die Fortentwicklung der Risikoerhöhungstheorie | 167 | ||
I. Die Trennung von mißbilligtem Risiko und Risikorealisierung | 167 | ||
II. Die Begründung der Risikorealisierung bei Schünemann | 169 | ||
D. Zusammenfassung und Kritik an der Risikoerhöhungstheorie | 170 | ||
I. Zusammenfassung | 170 | ||
II. Die fehlende Begründung der Risikorealisierung | 171 | ||
III. Ulsenheimers Kritik am mißbilligten Risiko | 172 | ||
1. Die Schutzwirkung der Verhaltensnorm | 173 | ||
2. Kritik an der Kritik Ulsenheimers | 174 | ||
a) Die Bewertung der Handlung anhand der isolierten Verhaltensnorm | 174 | ||
b) Keine unmittelbare Verbindung von Pflichtwidrigkeit und mißbilligtem Risiko | 176 | ||
3. Kapitel: Die Ausdifferenzierung des mißbilligten Risikos | 177 | ||
A. Die Lehre vom Schutzzweck der Norm | 177 | ||
I. Die dogmatischen Grundlagen der Lehre vom Schutzzweck der Norm | 177 | ||
II. Kritik an der dogmatischen Einordnung | 178 | ||
1. Keine Gleichsetzung von Risikorealisierung und Schutzzweck der Norm | 178 | ||
2. Keine Gleichsetzung von mißbilligtem Risiko und Schutzzweck der Norm | 179 | ||
3. Die Konsequenzen für die Risikorealisierung | 180 | ||
III. Weitere Kritik an der Bildung des Schutzzwecks der Norm | 181 | ||
B. Die Zurechnungstheorie Krümpelmanns – die normative Korrespondenz | 182 | ||
I. Die Grundlagen der normativen Korrespondenz | 182 | ||
1. Die Unterscheidung zwischen kausaler Erfolgserklärung und normativer Bewertung | 182 | ||
2. Die Pflicht- und Anspruchslage als Grundlage der normativen Bewertung | 183 | ||
3. Die Korrespondenz von Pflicht und Anspruch | 184 | ||
4. Der Ausschluß der Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens als Zurechnungskriterium | 184 | ||
II. Kritik an der normativen Korrespondenz von Pflicht und Anspruch | 185 | ||
1. Die inhaltliche Übereinstimmung von Pflicht und Anspruch | 185 | ||
2. Der Anspruch als objektive Möglichkeit der Erfolgsabwendung | 186 | ||
3. Die Konsequenz aus der Umdeutung des Anspruchs zur objektiven Möglichkeit der Erfolgsvermeidung | 187 | ||
III. Kritik an der Ausgrenzung des konkreten Erfolgs aus der normativen Zurechnung | 188 | ||
1. Das Argument der „Kategorienverwischung“ | 188 | ||
2. Die Einbeziehung des konkreten Erfolgs in die Zurechnung | 189 | ||
C. Die Zurechnungstheorie Frischs | 191 | ||
I. Die Ausgliederung des mißbilligten Risikos in die Prüfung der tatbestandsmäßigen Handlung | 191 | ||
II. Die Erfolgszurechnung anhand der rationes der Erfolgsdelikte | 192 | ||
1. Die Erklärung des Erfolgserfordernisses mittels der rationes der Erfolgsdelikte | 193 | ||
2. Die Risikorealisierung | 193 | ||
D. Zusammenfassung und Kritik | 195 | ||
4. Kapitel: Die Risikorealisierung in Form der relevanten Kausalität | 197 | ||
A. Das Kausalurteil – die Erklärung des Erfolgs | 198 | ||
I. Der zu erklärende Erfolg | 198 | ||
1. Die Überlegungen Engischs und Traegers | 198 | ||
2. Die Aufnahme dieser Überlegungen durch Jakobs und Puppe | 201 | ||
II. Die Erfolgserklärung | 201 | ||
1. Die Erfolgserklärung von Jakobs | 202 | ||
2. Die Erfolgserklärung von Puppe | 204 | ||
a) Die Risikorealisierung als Folge der condicio-sine-qua-non-Formel | 204 | ||
b) Die kinetische Kausalerklärung | 205 | ||
III. Die Irrelevanz von Hypothesen | 207 | ||
IV. Die Konkurrenz von Bedingungen und Risiken | 209 | ||
1. Die Differenzierung zwischen der Konkurrenz mehrerer Bedingungen innerhalb eines Risikos und mehrerer Risiken | 210 | ||
2. Die Abgrenzung der überbedingten Erfolge von den überholenden Kausalverläufen | 212 | ||
3. Die Differenzierung zwischen konkurrierenden Risiken | 213 | ||
4. Die Differenzierung zwischen tatsächlich konkurrierenden Bedingungen innerhalb eines Risikos | 215 | ||
a) Die Differenzierung nach Jakobs | 215 | ||
b) Die Differenzierung nach Puppe | 216 | ||
B. Das mißbilligte Risiko | 218 | ||
I. Die Bedeutung des mißbilligten Risikos in der Zurechnungslehre von Jakobs | 218 | ||
1. Die soziale Rolle als Maßstab des mißbilligten Risikos | 219 | ||
2. Kritik an der normativen Bestimmung der Bewertungsgrundlage | 222 | ||
3. Die Notwendigkeit der Hypothese für die rechtliche Beurteilung | 223 | ||
4. Die Relativität des Unerlaubten | 224 | ||
II. Die Bedeutung des mißbilligten Risikos in der Zurechnungslehre von Puppe | 224 | ||
C. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang – die relevante Kausalität | 226 | ||
I. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Jakobs – die Risikorealisierung | 226 | ||
1. Die Risikorealisierung | 226 | ||
2. Die Bildung der Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens in den Fällen der Konkurrenz von Verlaufsvariationen innerhalb eines Risikos | 227 | ||
II. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Puppe – die Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung | 230 | ||
1. Die Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung | 231 | ||
a) Das „Offenlassen“ der sorgfaltswidrigen Parameter | 231 | ||
(1) Fälle der Risikokonkurrenz | 232 | ||
(2) Fälle der Bedingungskonkurrenz innerhalb eines Risikos | 232 | ||
(3) Zusammenfassung und Kritik | 233 | ||
b) Die Bildung der Hypothese innerhalb der Zurechnungstheorie Puppes | 233 | ||
2. Das Durchgängigkeitserfordernis | 235 | ||
a) Der mißbilligte Zustand – Ausdruck des mißbilligten Risikos | 235 | ||
b) Das Durchgangserfordernis als Konsequenz der relevanten Kausalität | 236 | ||
D. Zusammenfassung und Kritik | 237 | ||
I. Die Isolierung der Bedingungen in den Fällen der Risikokonkurrenz | 237 | ||
II. Die Isolierung der Bedingungen anhand der normativen Erfolgserklärung | 238 | ||
III. Die Isolierung in den Fällen der Bedingungskonkurrenz | 239 | ||
1. Mehrere Variationen der Erfolgserklärung | 240 | ||
2. Die Bildung der Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens | 240 | ||
3. Die Vermeidbarkeit des Erfolgs | 241 | ||
IV. Die Vermischung der Kausalität mit normativen Kriterien der Risikorealisierung | 243 | ||
V. Zusammenfassung | 243 | ||
Zusammenfassung des 3. Teils | 244 | ||
4. Teil: Das Verhältnis von voluntativer und normativer Zurechnung | 247 | ||
1. Kapitel: Die Bestimmung des Maßstabs der Zweckhaftigkeit | 247 | ||
A. Die verobjektivierte Bestimmung der Zweckhaftigkeit | 248 | ||
I. Die menschenmögliche Voraussicht als Grundlage der verobjektivierten Bestimmung der Zweckhaftigkeit (Larenz und Honig) | 248 | ||
II. Das Steuerbarkeitsprinzip als vom mißbilligten Risiko unabhängiges Zurechnungskriterium der Risikorealisierung (Otto) | 250 | ||
III. Die objektive Zweckhaftigkeit als eigenständiges Zurechnungskriterium | 251 | ||
1. Die objektive Zweckhaftigkeit | 252 | ||
2. Das mißbilligte Risiko | 252 | ||
B. Die normative Bestimmung der Zweckhaftigkeit | 254 | ||
I. Die Einbindung der objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung in das mißbilligte Risiko (Roxin) | 254 | ||
1. Die objektive Zweckhaftigkeit – Funktion des mißbilligten Risikos | 254 | ||
2. Die Ausführungen Honigs als Grundlage der Überlegungen Roxins? | 256 | ||
II. Die normative Bestimmung der Erkenntnisobliegenheit (Kindhäuser) | 258 | ||
C. Die Kritik an der normativen Bestimmung der Zweckhaftigkeit | 258 | ||
I. Die objektive Zweckhaftigkeit – keine Funktion des mißbilligten Risikos | 259 | ||
II. Die Beschränkung der Erfolgsnorm auf die Funktion der Verhaltensnorm | 261 | ||
III. Die zwei Funktionen der Erfolgsnorm: Die Verhaltenssteuerungs- und die Haftungsfunktion | 263 | ||
2. Kapitel: Die inhaltliche Bestimmung der objektiven Zweckhaftigkeit | 264 | ||
A. Die Tatherrschaft bei Täterschaft und Teilnahme | 266 | ||
I. Die täterschaftliche Tatherrschaft | 266 | ||
II. Tatherrschaft bei der Teilnahme? | 267 | ||
1. Anstiftung | 267 | ||
2. Beihilfe | 269 | ||
B. Die Vermeidbarkeit | 273 | ||
I. Die Bestimmung der Variablen durch den Täter | 273 | ||
II. Die hinreichende Bestimmung der Variablen | 275 | ||
C. Die Kommunizierbarkeit des Sinnausdrucks als Voraussetzung strafrechtlicher Relevanz (Jakobs) | 278 | ||
3. Kapitel: Die wechselseitige Abhängigkeit von mißbilligtem Risiko und objektiver Zweckhaftigkeit | 279 | ||
A. Eine Bestandsaufnahme | 279 | ||
B. Die Bedeutung der objektiven Zweckhaftigkeit für die Bildung des mißbilligten Risikos | 281 | ||
I. Die Bildung des mißbilligten Risikos ausschließlich anhand der Erfolgsnorm | 281 | ||
II. Die Bildung des mißbilligten Risikos anhand der Erfolgsnorm und spezieller Sorgfaltsnormen | 283 | ||
C. Die haftungsausschließende Wirkung von Verhaltensnormen innerhalb der objektiven Zurechnung | 284 | ||
I. Die haftungsausschließende Wirkung des erlaubten Risikos innerhalb der Lehre der außerordentlichen Zurechnung | 284 | ||
II. Die Verhaltensnorm als Beschränkung der objektiven Zweckhaftigkeit | 286 | ||
1. Die Unzuständigkeit für abstrakte Gefahren bei erlaubt riskantem Verhalten | 286 | ||
2. Konsequenzen für die Abhängigkeit des mißbilligten Risikos von der objektiven Zweckhaftigkeit | 289 | ||
4. Kapitel: Die normative Beschränkung der objektiven Zweckhaftigkeit | 291 | ||
A. Die Formulierung einer Zurechnungstheorie | 291 | ||
I. Die objektive Zweckhaftigkeit der Handlung | 291 | ||
II. Die Beschränkung der objektiven Zweckhaftigkeit durch das erlaubte Risiko | 292 | ||
B. Die Abgrenzung von der Zurechnungstheorie Ottos | 292 | ||
I. Die Modifzierung der Zurechnungstheorie | 292 | ||
II. Weitere Kritik an der Zurechnungslehre Ottos | 293 | ||
C. Die Anwendung auf Beispielsfälle | 294 | ||
I. Ausschließlich anhand der Erfolgsnorm zu beurteilende Fälle | 294 | ||
1. Pilz-Fall | 294 | ||
2. Baustellen-Fall | 294 | ||
3. Memel-Fall | 295 | ||
II. Das Zusammentreffen von Erfolgs- und Sorgfaltsnorm in der Fallösung | 295 | ||
1. Rückleuchten-Fall | 295 | ||
2. Aufzug-Fall | 296 | ||
3. Radfahrer-Fall | 297 | ||
Zusammenfassung | 299 | ||
Literaturverzeichnis | 303 | ||
Personenverzeichnis | 314 | ||
Sachwortverzeichnis | 317 |