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Die Entwicklung der objektiven Zurechnung

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Hübner, C. (2004). Die Entwicklung der objektiven Zurechnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51238-6
Hübner, Christoph. Die Entwicklung der objektiven Zurechnung. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51238-6
Hübner, C (2004): Die Entwicklung der objektiven Zurechnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51238-6

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Die Entwicklung der objektiven Zurechnung

Hübner, Christoph

Schriften zum Strafrecht, Vol. 150

(2004)

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Abstract

Den Ausgangspunkt der Zurechnungslehren bilden die Überlegungen von Pufendorf, Kant und Hegel. Bemerkenswert ist, daß bereits sehr früh wesentliche Aspekte der objektiven Zurechnung entwickelt wurden ohne jedoch Zurechnungsformeln herauszuarbeiten. Die objektiv voluntativen Zurechnungstheorien von Larenz und Honig finden ihren Ausdruck in der "objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung". Die finale Handlungslehre Welzels baut auf diesen Überlegungen auf, beschränkt sich jedoch auf die aktuelle Finalität. Die außerordentliche Zurechnung von Hruschka und Kindhäuser, die auf dem Begriff der actio libera in causa gründet, versucht die Fälle der unbewußten Fahrlässigkeit in die Zurechnung einzubeziehen.

Die normative Begründung der Adäquanztheorie durch Müller und Engisch bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage für die weitere Entwicklung der normativen Zurechnungstheorien (S. 102-110). Die hierauf gegründeten modernen Zurechnungstheorien vermögen jedoch das Problem der Risikorealisierung nicht zu lösen. Lediglich die von Jakobs und Puppe entwickelte Zurechnungstheorie der "relevanten Kausalität" vermag die Risikorealisierung in Teilbereichen zu erklären. Die hierfür notwendige Materialisierung des Pflichtverstoßes ist jedoch sehr kompliziert und damit schwer zu fassen.

Die objektive Zweckhaftigkeit der Handlung und das mißbilligte Risiko stehen jedoch nicht isoliert nebeneinander. Vielmehr besteht eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen beiden Merkmalen. Die objektive Zweckhaftigkeit begründet die Zurechnung, das erlaubte Risiko schränkt sie nachträglich wieder ein. Das erlaubte Risiko hat daher eine haftungsbeschränkende Funktion.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung 23
1. Teil: Die historische Entwicklung der Zurechnungslehre 29
1. Kapitel: Die philosophischen Grundlagen der Zurechnung 29
A. Die Entwicklung von Pufendorf bis Kant 29
B. Hegel 34
I. Die Freiheit der Person 34
1. Das abstrakte Ich 34
2. Das konkrete Ich 35
3. Der verbindende Wille 35
4. Das Subjekt 36
II. Die Freiheit des Willens 37
1. Die Willkür 37
2. Der wahrhaft freie Wille 38
III. Der Zweck 38
IV. Der Freiheitsbegriff der Zurechnung 40
C. Zusammenfassung 41
2. Kapitel: Die Reaktion auf den naturalistischen Handlungsbegriff 42
A. Die Entwicklung der Zurechnungslehre im Anschluß an Hegel 42
B. Der naturalistische Handlungsbegriff 43
2. Teil: Die voluntative Zurechnung 46
1. Kapitel: Die Entwicklung einer objektiv voluntativen Zurechnung 46
A. Die Begründung der objektiven Zurechnung durch Larenz 47
I. Der Zweck 47
II. Die Möglichkeit der Voraussicht 49
III. Die Möglichkeit des freien Willens 49
IV. Die Möglichkeit eines einsichtigen Menschen 50
V. Die Zurechnungsformel von Larenz 51
B. Die objektive Zweckhaftigkeit nach Honig 52
I. Die objektive Zweckhaftigkeit 52
II. Normative Einbindung 54
III. Anlehnungen an die objektive Zweckhaftigkeit in der Literatur 54
C. Das Steuerbarkeitsprinzip von Otto 57
I. Der Zurechnungszusammenhang 57
II. Die Grenzen des Zurechnungszusammenhangs 58
1. Die Neubegründung des Regreßverbots sowie die Kritik 58
2. Das Selbstverantwortungsprinzip 63
III. Der Zurechnungsgrund 65
D. Kritik und Konsequenzen einer objektiv voluntativen Zurechnung 65
I. Die Kritik an der Objektivierung des Zweckhaftigkeitsmaßstabes 65
1. Die Gleichsetzung der objektivierten Zweckhaftigkeit mit der potentiellen Kausalität (Hegler) 65
2. Die Kritik Toepels 66
3. Die Begründung einer personalen Zurechnungslehre 67
a) Die Person – Voraussetzung des abstrakten Rechts 68
b) Zur Gleichsetzung von objektiver Zurechnung und imputatio facti 69
II. Konsequenzen einer objektiv voluntativen Zurechnung 69
1. Die objektive Zurechnung als Voraussetzung der normativen Bewertung eines Erfolgs 69
2. Die mangelnde Leistungsfähigkeit der objektiven Zweckhaftigkeit 72
2. Kapitel: Die finale Handlungslehre 73
A. Die Begründung der finalen Handlungslehre als Zurechnungstheorie 74
I. Der Zweck – Inbegriff der Finalität 74
II. Die Bestimmung der Zweckbeziehung 75
1. Die Einbeziehung der potentiellen Finalität in die Zweckbeziehung 75
a) Die aktuelle Finalität 75
b) Die potentielle Finalität 75
2. Vorsatz und Fahrlässigkeit als Stufenverhältnis der Zweckhaftigkeit 76
3. Ein Perspektivenwechsel in der Entwicklung zur finalen Handlungslehre 77
B. Die Finalität als ontologische Struktur der Handlung 78
I. Die Entwicklung der Sinnintentionalität 78
1. Intentionalität des Denkens 79
2. Werthaftigkeit des Wollens 79
3. Abgrenzung zur neukantischen Wertphilosophie 80
II. Konsequenzen der Qualifizierung der Finalität als ontische Kategorie 81
1. Unmittelbare Konsequenzen für die finale Handlungslehre als Zurechnungstheorie 81
2. Mittelbare Konsequenzen für die finale Handlungslehre als Zurechnungstheorie 82
a) Die Bindung des Rechts an die sinnhafte natürliche und soziale Ordnung 82
b) Die Finalität als objektive Struktur der Handlung 83
III. Kritik an der Qualifizierung der Finalität als ontische Struktur 84
C. Die Fortentwicklung der finalen Handlungslehre 85
I. Die Gleichsetzung von Finalität und Vorsatz 85
II. Konsequenzen der Beschränkung für fahrlässiges Unrecht 87
1. Die Differenzierung zwischen äußerer und innerer Sorgfalt 87
2. Die individuelle Sorgfaltspflichtverletzung bei Jakobs und Stratenwerth 89
3. Die Entwicklung eines subjektiven Tatbestands beim Fahrlässigkeitsdelikt – die Zurechnungstheorie von Struensee 91
a) Kongruenz von objektiv kausalem Sachverhalt und subjektiv sorgfaltspflichtwidriger Handlung 92
b) Kritik an dem Zurechnungsmodell Struensees 93
c) Weitere Kritik 93
4. Die objektive Vorhersehbarkeit bei Hirsch und Schroeder 95
D. Kritik an der finalen Handlungslehre 96
I. Die objektive Beherrschbarkeit – Grundlage der Finalität 96
II. Begründung der Haftung für fahrlässig verursachte Erfolge auf der Grundlage der objektiv voluntativen Zurechnung 98
1. Die Zweckhaftigkeit als Ausdruck vorsätzlichen Handelns 98
2. Die Ausweitung der Zweckhaftigkeit auf fahrlässiges Handeln 99
3. Die freie Eigen- oder Fremddetermination 100
a) Die Differenzierung zwischen bewußter und unbewußter Fahrlässigkeit 101
b) Der Bezugspunkt der Vorhersehbarkeit 102
c) Freie Fremddetermination trotz fehlenden Entscheidungsbewußtseins 103
III. Zusammenfassung 105
3. Kapitel: Die außerordentliche Zurechnung 106
A. Die actio libera in causa als Grundsatz strafrechtlicher Zurechnung 107
B. Die Verantwortlichkeit des Täters für seine Unfreiheit bezüglich der Erfolgsvermeidung 109
C. Die rechtliche Grundlage der Erkenntnisobliegenheit 110
I. Die Begründung der Obliegenheit auf der Grundlage des personalen Unrechtsbegriffs 110
II. Die Begründung der Obliegenheit aus dem objektiven Unrechtsbegriff Kindhäusers 111
1. Die Verhaltensnorm 112
2. Die Haftungs- oder Sanktionsnorm 112
3. Die Zurechnung erster Stufe – die objektive Zurechnung 113
III. Kindhäusers Zurechnung erster Stufe – eine imputatio facti? 114
D. Kritik an der außerordentlichen Zurechnung 115
I. Kritik an der objektiven Bestimmung der Normwidrigkeit 115
1. Konsequenzen für die Begründung der Obliegenheit 115
2. Ein Rückschritt hinter den klassischen Handlungsbegriff? 116
3. Die Verlagerung der Probleme vom Norm- zum Pflichtverstoß 116
II. Kritik an der Eigenständigkeit der Sanktionsnorm 118
III. Kritik an der individuellen Bestimmung der Zweckhaftigkeit 120
Zusammenfassung des 2. Teils 122
3. Teil: Die normative Zurechnung 125
1. Kapitel: Die Entwicklung der Realisierung des mißbilligten Risikos aus der Adäquanztheorie 126
A. Die Adäquanztheorie 126
I. Das Wahrscheinlichkeitsurteil 127
II. Die Grundlage des Adäquanzurteils oder der Grad der Generalisierung 128
III. Das Merkmal der Risikoerhöhung als Teil der Adäquanz 130
IV. Die Adäquanz als wertendes Kriterium neben der Kausalität 131
B. Die Grundlagen der normativen Zurechnung nach Müller 131
I. Die kategoriale Unterscheidung zwischen Kausal- und Adäquanzurteil 132
II. Das mißbilligte Risiko – der normative Maßstab der Risikoerhöhung 134
1. Der Zweck der Erfolgsnorm als Bewertungsmaßstab des erlaubten Risikos 134
2. Das erlaubte Risiko – die Grenze rechtlicher Relevanz 136
III. Die Bestimmung des erlaubten Risikos 137
1. Abwägung der kollidierenden Interessen im Sinne der sozialen Nützlichkeit 137
2. Ähnliche Interessenabwägungen in der späteren Literatur 138
C. Die normative Zurechnung anhand der Überlegungen Engischs – die Risikorealisierung 141
I. Das erste Adäquanzurteil 142
1. Die objektiv erforderliche Sorgfalt 142
2. Die Bestimmung des Erfolgs innerhalb des ersten Adäquanzurteils 142
II. Das zweite Adäquanzurteil – die Realisierung des mißbilligten Risikos 143
D. Kritik an den normativen Zurechnungstheorien von Müller und Engisch 146
I. Kritik an dem Zurechnungsansatz von Müller 146
1. Die Grundlage der normativen Zurechnung 146
2. Verhaltensnormen – geronnene Interessenabwägungen 147
II. Kritik am zweiten Adäquanzurteil von Engisch – die Risikorealisierung 148
1. Die fehlende Notwendigkeit der Perspektive ex post 148
2. Die Begründung der Risikorealisierung 150
a) Die Rückführung auf die Überlegungen Müllers 150
b) Die Verselbständigung der objektiv erforderlichen Sorgfalt 150
c) Die Begründung des Perspektivenwechsels 151
III. Zusammenfassung 152
1. Die erfolgsorientierte Rechtsnormverletzung 152
2. Die fehlende Einbeziehung des konkreten Erfolgs in die normative Bewertung 153
2. Kapitel: Die Weiterentwicklung der normativen Zurechnungslehre bis zur Risikoerhöhungstheorie 154
A. Die Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens als Ausgangspunkt der normativen Zurechnung 154
I. Die Konkretisierung des Bundesgerichtshofs – das Abstellen auf das Versagen in der konkreten Situation 157
II. Die unzureichende Bestimmung der Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens durch den Bundesgerichtshof 158
1. Die Lösung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 158
2. Die Kritik 159
a) Die Orientierung am Zweck der vom Täter übertretenen Norm 161
b) Die Unbestimmbarkeit der konkreten Situation als Grundlage des Versagens 162
c) Zusammenfassung 162
B. Die Risikoerhöhungstheorie in ihrer ursprünglichen Fassung 163
I. Das erlaubte und das mißbilligte Risiko 164
II. Der Erfolg als Bezugspunkt des erlaubten Risikos 165
III. Die Risikorealisierung 166
IV. Kritik 167
C. Die Fortentwicklung der Risikoerhöhungstheorie 167
I. Die Trennung von mißbilligtem Risiko und Risikorealisierung 167
II. Die Begründung der Risikorealisierung bei Schünemann 169
D. Zusammenfassung und Kritik an der Risikoerhöhungstheorie 170
I. Zusammenfassung 170
II. Die fehlende Begründung der Risikorealisierung 171
III. Ulsenheimers Kritik am mißbilligten Risiko 172
1. Die Schutzwirkung der Verhaltensnorm 173
2. Kritik an der Kritik Ulsenheimers 174
a) Die Bewertung der Handlung anhand der isolierten Verhaltensnorm 174
b) Keine unmittelbare Verbindung von Pflichtwidrigkeit und mißbilligtem Risiko 176
3. Kapitel: Die Ausdifferenzierung des mißbilligten Risikos 177
A. Die Lehre vom Schutzzweck der Norm 177
I. Die dogmatischen Grundlagen der Lehre vom Schutzzweck der Norm 177
II. Kritik an der dogmatischen Einordnung 178
1. Keine Gleichsetzung von Risikorealisierung und Schutzzweck der Norm 178
2. Keine Gleichsetzung von mißbilligtem Risiko und Schutzzweck der Norm 179
3. Die Konsequenzen für die Risikorealisierung 180
III. Weitere Kritik an der Bildung des Schutzzwecks der Norm 181
B. Die Zurechnungstheorie Krümpelmanns – die normative Korrespondenz 182
I. Die Grundlagen der normativen Korrespondenz 182
1. Die Unterscheidung zwischen kausaler Erfolgserklärung und normativer Bewertung 182
2. Die Pflicht- und Anspruchslage als Grundlage der normativen Bewertung 183
3. Die Korrespondenz von Pflicht und Anspruch 184
4. Der Ausschluß der Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens als Zurechnungskriterium 184
II. Kritik an der normativen Korrespondenz von Pflicht und Anspruch 185
1. Die inhaltliche Übereinstimmung von Pflicht und Anspruch 185
2. Der Anspruch als objektive Möglichkeit der Erfolgsabwendung 186
3. Die Konsequenz aus der Umdeutung des Anspruchs zur objektiven Möglichkeit der Erfolgsvermeidung 187
III. Kritik an der Ausgrenzung des konkreten Erfolgs aus der normativen Zurechnung 188
1. Das Argument der „Kategorienverwischung“ 188
2. Die Einbeziehung des konkreten Erfolgs in die Zurechnung 189
C. Die Zurechnungstheorie Frischs 191
I. Die Ausgliederung des mißbilligten Risikos in die Prüfung der tatbestandsmäßigen Handlung 191
II. Die Erfolgszurechnung anhand der rationes der Erfolgsdelikte 192
1. Die Erklärung des Erfolgserfordernisses mittels der rationes der Erfolgsdelikte 193
2. Die Risikorealisierung 193
D. Zusammenfassung und Kritik 195
4. Kapitel: Die Risikorealisierung in Form der relevanten Kausalität 197
A. Das Kausalurteil – die Erklärung des Erfolgs 198
I. Der zu erklärende Erfolg 198
1. Die Überlegungen Engischs und Traegers 198
2. Die Aufnahme dieser Überlegungen durch Jakobs und Puppe 201
II. Die Erfolgserklärung 201
1. Die Erfolgserklärung von Jakobs 202
2. Die Erfolgserklärung von Puppe 204
a) Die Risikorealisierung als Folge der condicio-sine-qua-non-Formel 204
b) Die kinetische Kausalerklärung 205
III. Die Irrelevanz von Hypothesen 207
IV. Die Konkurrenz von Bedingungen und Risiken 209
1. Die Differenzierung zwischen der Konkurrenz mehrerer Bedingungen innerhalb eines Risikos und mehrerer Risiken 210
2. Die Abgrenzung der überbedingten Erfolge von den überholenden Kausalverläufen 212
3. Die Differenzierung zwischen konkurrierenden Risiken 213
4. Die Differenzierung zwischen tatsächlich konkurrierenden Bedingungen innerhalb eines Risikos 215
a) Die Differenzierung nach Jakobs 215
b) Die Differenzierung nach Puppe 216
B. Das mißbilligte Risiko 218
I. Die Bedeutung des mißbilligten Risikos in der Zurechnungslehre von Jakobs 218
1. Die soziale Rolle als Maßstab des mißbilligten Risikos 219
2. Kritik an der normativen Bestimmung der Bewertungsgrundlage 222
3. Die Notwendigkeit der Hypothese für die rechtliche Beurteilung 223
4. Die Relativität des Unerlaubten 224
II. Die Bedeutung des mißbilligten Risikos in der Zurechnungslehre von Puppe 224
C. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang – die relevante Kausalität 226
I. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Jakobs – die Risikorealisierung 226
1. Die Risikorealisierung 226
2. Die Bildung der Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens in den Fällen der Konkurrenz von Verlaufsvariationen innerhalb eines Risikos 227
II. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Puppe – die Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung 230
1. Die Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung 231
a) Das „Offenlassen“ der sorgfaltswidrigen Parameter 231
(1) Fälle der Risikokonkurrenz 232
(2) Fälle der Bedingungskonkurrenz innerhalb eines Risikos 232
(3) Zusammenfassung und Kritik 233
b) Die Bildung der Hypothese innerhalb der Zurechnungstheorie Puppes 233
2. Das Durchgängigkeitserfordernis 235
a) Der mißbilligte Zustand – Ausdruck des mißbilligten Risikos 235
b) Das Durchgangserfordernis als Konsequenz der relevanten Kausalität 236
D. Zusammenfassung und Kritik 237
I. Die Isolierung der Bedingungen in den Fällen der Risikokonkurrenz 237
II. Die Isolierung der Bedingungen anhand der normativen Erfolgserklärung 238
III. Die Isolierung in den Fällen der Bedingungskonkurrenz 239
1. Mehrere Variationen der Erfolgserklärung 240
2. Die Bildung der Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens 240
3. Die Vermeidbarkeit des Erfolgs 241
IV. Die Vermischung der Kausalität mit normativen Kriterien der Risikorealisierung 243
V. Zusammenfassung 243
Zusammenfassung des 3. Teils 244
4. Teil: Das Verhältnis von voluntativer und normativer Zurechnung 247
1. Kapitel: Die Bestimmung des Maßstabs der Zweckhaftigkeit 247
A. Die verobjektivierte Bestimmung der Zweckhaftigkeit 248
I. Die menschenmögliche Voraussicht als Grundlage der verobjektivierten Bestimmung der Zweckhaftigkeit (Larenz und Honig) 248
II. Das Steuerbarkeitsprinzip als vom mißbilligten Risiko unabhängiges Zurechnungskriterium der Risikorealisierung (Otto) 250
III. Die objektive Zweckhaftigkeit als eigenständiges Zurechnungskriterium 251
1. Die objektive Zweckhaftigkeit 252
2. Das mißbilligte Risiko 252
B. Die normative Bestimmung der Zweckhaftigkeit 254
I. Die Einbindung der objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung in das mißbilligte Risiko (Roxin) 254
1. Die objektive Zweckhaftigkeit – Funktion des mißbilligten Risikos 254
2. Die Ausführungen Honigs als Grundlage der Überlegungen Roxins? 256
II. Die normative Bestimmung der Erkenntnisobliegenheit (Kindhäuser) 258
C. Die Kritik an der normativen Bestimmung der Zweckhaftigkeit 258
I. Die objektive Zweckhaftigkeit – keine Funktion des mißbilligten Risikos 259
II. Die Beschränkung der Erfolgsnorm auf die Funktion der Verhaltensnorm 261
III. Die zwei Funktionen der Erfolgsnorm: Die Verhaltenssteuerungs- und die Haftungsfunktion 263
2. Kapitel: Die inhaltliche Bestimmung der objektiven Zweckhaftigkeit 264
A. Die Tatherrschaft bei Täterschaft und Teilnahme 266
I. Die täterschaftliche Tatherrschaft 266
II. Tatherrschaft bei der Teilnahme? 267
1. Anstiftung 267
2. Beihilfe 269
B. Die Vermeidbarkeit 273
I. Die Bestimmung der Variablen durch den Täter 273
II. Die hinreichende Bestimmung der Variablen 275
C. Die Kommunizierbarkeit des Sinnausdrucks als Voraussetzung strafrechtlicher Relevanz (Jakobs) 278
3. Kapitel: Die wechselseitige Abhängigkeit von mißbilligtem Risiko und objektiver Zweckhaftigkeit 279
A. Eine Bestandsaufnahme 279
B. Die Bedeutung der objektiven Zweckhaftigkeit für die Bildung des mißbilligten Risikos 281
I. Die Bildung des mißbilligten Risikos ausschließlich anhand der Erfolgsnorm 281
II. Die Bildung des mißbilligten Risikos anhand der Erfolgsnorm und spezieller Sorgfaltsnormen 283
C. Die haftungsausschließende Wirkung von Verhaltensnormen innerhalb der objektiven Zurechnung 284
I. Die haftungsausschließende Wirkung des erlaubten Risikos innerhalb der Lehre der außerordentlichen Zurechnung 284
II. Die Verhaltensnorm als Beschränkung der objektiven Zweckhaftigkeit 286
1. Die Unzuständigkeit für abstrakte Gefahren bei erlaubt riskantem Verhalten 286
2. Konsequenzen für die Abhängigkeit des mißbilligten Risikos von der objektiven Zweckhaftigkeit 289
4. Kapitel: Die normative Beschränkung der objektiven Zweckhaftigkeit 291
A. Die Formulierung einer Zurechnungstheorie 291
I. Die objektive Zweckhaftigkeit der Handlung 291
II. Die Beschränkung der objektiven Zweckhaftigkeit durch das erlaubte Risiko 292
B. Die Abgrenzung von der Zurechnungstheorie Ottos 292
I. Die Modifzierung der Zurechnungstheorie 292
II. Weitere Kritik an der Zurechnungslehre Ottos 293
C. Die Anwendung auf Beispielsfälle 294
I. Ausschließlich anhand der Erfolgsnorm zu beurteilende Fälle 294
1. Pilz-Fall 294
2. Baustellen-Fall 294
3. Memel-Fall 295
II. Das Zusammentreffen von Erfolgs- und Sorgfaltsnorm in der Fallösung 295
1. Rückleuchten-Fall 295
2. Aufzug-Fall 296
3. Radfahrer-Fall 297
Zusammenfassung 299
Literaturverzeichnis 303
Personenverzeichnis 314
Sachwortverzeichnis 317