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Die Erstreikbarkeit von Firmentarifverträgen mit verbandsangehörigen Arbeitgebern

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Richter, J. (2005). Die Erstreikbarkeit von Firmentarifverträgen mit verbandsangehörigen Arbeitgebern. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51625-4
Richter, Julian. Die Erstreikbarkeit von Firmentarifverträgen mit verbandsangehörigen Arbeitgebern. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51625-4
Richter, J (2005): Die Erstreikbarkeit von Firmentarifverträgen mit verbandsangehörigen Arbeitgebern, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51625-4

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Die Erstreikbarkeit von Firmentarifverträgen mit verbandsangehörigen Arbeitgebern

Richter, Julian

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 236

(2005)

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Abstract

Im Tarifrecht unterscheidet man Verbandstarifverträge, die die Gewerkschaft mit einem Arbeitgeberverband schließt, und Firmentarifverträge, die mit einem einzelnen Arbeitgeber geschlossen werden. Manchmal haben Gewerkschaften auch dann ein Interesse an einem Firmentarifvertrag, wenn der betroffene Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist. Wenn Arbeitgeber einen Tarifvertrag nicht schließen wollen, steht der Gewerkschaft im Allgemeinen der Streik als Druckmittel zur Verfügung. Die Frage ist, ob das auch gegenüber verbandsangehörigen Arbeitgebern gilt. Der Arbeitgeberverband könnte hier einen Schutz entfalten, der den Streik verbietet und die Gewerkschaft auf den Verband als Verhandlungspartner verweist.

Ein solcher Ausschluss wurde schon Anfang der 1970-er Jahre gefordert. Die Diskussion blieb dann Jahrzehnte lang im Rahmen von Aufsätzen, Kommentarbeiträgen und Rechtsprechung der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte. Mit der vorliegenden Dissertation wird die Argumentation beider Seiten genau untersucht. Nach Ansicht des Verfassers verlangt die Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers, Streiks für Firmentarifverträge mit verbandsangehörigen Arbeitgebern generell auszuschließen.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
1. Teil: Einleitung 13
I. Das Problem und der Gang der Untersuchung 13
II. Stand von Rechtsprechung und Wissenschaft 16
1. Bundesarbeitsgericht 16
2. Landesarbeitsgerichte, Arbeitsgerichte und Wissenschaft 18
2. Teil: Die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit des verbandsangehörigen Arbeitgebers 24
I. Tariffähigkeit 24
1. Stand von Rechtsprechung und Wissenschaft 24
2. Auslegung und teleologische Reduktion des § 2 I TVG 27
a) Wortlaut 27
b) Systematik 29
aa) Vorüberlegung: Auslegung oder teleologische Reduktion? 29
bb) Deutung der Systematik 30
c) Gesetzesgeschichte 31
d) Sinn und Zweck 34
aa) Einleitung 34
bb) Koalitionsfreiheit der Arbeitgeberseite – Beeinträchtigung durch Arbeitgeber 35
(1) Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbandes (kollektive Koalitionsfreiheit) 36
(a) Mögliche Arten der Interessenbeeinträchtigung 36
(aa) Bei Widerspruch zum Verbandstarifvertrag 36
(bb) Ohne Widerspruch zum Verbandstarifvertrag 38
(b) Betroffenheit der kollektiven Koalitionsfreiheit 39
(aa) Schutzbereich 39
α) Überblick 39
β) Betroffenheit durch Firmentarifvertragsschlüsse – Bestandsschutz 42
γ) Betroffenheit durch Firmentarifvertragsschlüsse – Betätigungsschutz 44
(bb) Schutz gegenüber den eigenen Mitgliedern 45
(cc) Wirkung des Art. 9 III 1 nur i. R. d. Art. 9 III 2 GG (Eingriff erforderlich)? 50
(dd) Exkurs: Eingriff in den Schutzbereich (Art. 9 III 2 GG) 52
α) Abrede oder Maßnahme 52
β) Rechtsfolge Nichtigkeit des Firmentarifvertrags? 53
γ) Zwischenergebnis (Ende des Exkurses) 56
(c) Gegenläufige Rechte und Prinzipien 56
(aa) Positive (individuelle) Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers 57
(bb) Günstigkeit 58
(cc) Privatautonomie 61
α) Gewährleistung und Abwägbarkeit 61
β) Vorrang der (individuellen) Privatautonomie? 62
γ) Möglichkeit der freiwilligen Selbstbindung (Grundrechtsverzicht) 64
δ) Verbandsbeitritt als Verzicht auf Firmentarifverträge 66
(dd) Zwischenergebnis 69
(d) Gebotenheit einer teleologischen Reduktion 69
(aa) Firmentarifverträge, die die Koalitionsfreiheit nicht beeinträchtigen 69
(bb) Rechtlicher Schutz gegen einzelne Firmentarifvertragsschlüsse 70
(cc) Interessenwidrigkeit eines gesetzlichen Totalausschlusses des Firmentarifvertrages 71
(e) Zusammenfassung 72
(2) Koalitionsfreiheit der übrigen Arbeitgeberverbands-Mitglieder (individuelle Koalitionsfreiheit) 73
cc) Koalitionsfreiheit der Arbeitgeberseite – Beeinträchtigung durch Gewerkschaft 75
dd) Erfordernis sozialer Mächtigkeit 76
ee) Ordnungsfunktion der Tarifpartner und des Tarifvertrages 78
ff) Weitere mögliche Gründe für eine teleologische Reduktion 80
gg) Gegen die Reduktion: negative Koalitionsfreiheit des einzelnen Arbeitgebers 81
hh) Gegen die Reduktion: Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft (Recht auf Wahl des Tarifpartners) 83
(1) Koalitionsfreiheit vorrangig Grundrecht der Arbeitnehmer 83
(2) Bedürfnis nach betriebsnahen Regelungen 84
(a) Firmenbezogener Verbandstarifvertrag als zulässige Alternative 86
(aa) Koalitionsfreiheit der betroffenen Arbeitgeber 86
(bb) Ordnungsfunktion der Tarifpartner und des Tarifvertrages 87
(cc) Betriebsverfassungsrechtliches Arbeitskampfverbot 88
(dd) Individualnormcharakter 89
(ee) Art. 3 I GG 89
(ff) Verbandsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 91
α) Inhalt 91
β) Verletzung 92
γ) Außenwirkung einer Verletzung 92
δ) Keine Verletzung bei Verzicht 93
ε) Zweckentsprechende Bestimmung des Gleichbehandlungsgrundsatzes 97
ζ) Zwischenergebnis 99
(gg) Fehlende Legitimation des Arbeitgeberverbandes 99
(b) Firmenbezogener Verbandstarifvertrag als ausreichende Alternative 101
(aa) Erstreikbarkeit 101
(bb) Beschränkung auf den normativen Teil 104
(3) Zwischenergebnis 105
ii) Gegen die Reduktion: Bedürfnis nach Rechtssicherheit 106
e) Zwischenergebnis 108
3. Exkurs: Mitgliedschaft in einer tariffähigen Handwerksinnung 108
II. Tarifzuständigkeit 108
III. Ergebnis 112
3. Teil: Ausschluss von Firmentarifverträgen durch die Verbandssatzung oder einen Verbandstarifvertrag 113
I. Verbandssatzung 113
1. Tariffähigkeit des Arbeitgebers unberührt 113
2. Keine unmittelbare Bindung der Gewerkschaft 113
3. Zwang zur Verletzung des Firmentarifvertragsverbots 114
a) Verstoß gegen das Firmentarifvertragsverbot 114
b) Rechtmäßigkeit des Firmentarifvertragsverbots 114
c) Außenwirkung des Firmentarifvertragsverbots 116
4. Ergebnis 119
II. Verbandstarifvertrag 120
4. Teil: Einschränkung des Rechts zum Streik 122
I. Unterscheidung von Tariffähigkeit und Arbeitskampffähigkeit 122
II. Herkunft und grundsätzliche Reichweite des Rechts zum Streik 125
III. Einschränkung des Rechts zum Streik 126
1. Überblick über Rechtsprechung und Wissenschaft 126
a) Autoren für eine Einschränkung des Rechts zum Streik 126
b) Autoren gegen eine Einschränkung des Rechts zum Streik 128
c) Rechtsprechung 130
2. Methodische Vorüberlegung 131
a) Keine Auslegung bei Fehlen von Gesetzesrecht 131
b) Richterrecht als Hindernis für eine Rechtsfortbildung? 133
aa) Bestehendes Richterrecht zur Erstreikbarkeitsfrage 133
bb) Bestehendes Richterrecht als Gewohnheitsrecht 135
cc) Rechtsprechung des BVerfG 136
c) Regelungspflicht als Hindernis für eine Rechtsfortbildung? 136
d) Kriterien der Rechtsfortbildung 137
3. Einschränkung aufgrund eines Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (TVG) – Gleichwertigkeit der Tarifvertragsarten 139
4. Einschränkung aufgrund mangelnder Erforderlichkeit für das Tarifsystem 140
5. Einschränkung aufgrund der Koalitionsfreiheit 142
a) Einschränkung aufgrund der individuellen (positiven) Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers 143
aa) Schutzbereichs-Betroffenheit der individuellen Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers 143
(1) Problem der Betätigungsfreiheit 143
(2) Strukturelle Andersartigkeit der Arbeitgeberkoalition – keine soziale Entmündigung 144
(3) Tatsächliches Machtgleichgewicht 146
(a) Ausgangspunkt: Parität im Arbeitskampf 146
(b) Ungleichgewicht trotz verbandlicher Unterstützung? 148
(aa) Unterstützungsmöglichkeiten 148
(bb) Insbesondere: die solidarische Aussperrung 149
α) Rechtliche Zulässigkeit 150
β) Effektivität 152
(c) Eigene Abwehrmöglichkeiten 153
(d) Zwischenergebnis 155
(4) Gleichbehandlung beider Seiten wegen Machtgleichgewichts und Funktionengleichheit 155
(a) Machtgleichgewicht und Funktionengleichheit fordern formale Gleichbehandlung 155
(b) Gleichsetzung der Schutzfunktionen 156
(5) Bei Arbeitgeber keine weiter reichenden Vorteile durch Koalierung als bei Arbeitnehmer – erst tarifliche Ordnung schützt 160
(6) Arbeitgeberverband soll nicht nur Erleichterung für Gewerkschaften sein 164
(7) Verweis auf Selbstschutz der Arbeitgeberseite 165
(8) „Bündelungstheorie“ 166
(9) Zwischenergebnis 169
(10) Schutzbereichseinschränkung aufgrund praktischer Konkordanz? 169
bb) Exkurs: Eingriff in den Schutzbereich (Art. 9 III 2 GG) 170
(1) Einleitung 170
(2) Maßnahme, die auf Einschränkung oder Behinderung „gerichtet“ ist 171
(a) Funktion als subjektives Merkmal 171
(b) Definition der „Gerichtetheit“ als subjektiven Merkmals 173
(c) Anwendung des Merkmals und Ergebnis (Ende des Exkurses) 177
cc) Kollektive Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft als Beschränkung der Arbeitgeber-Koalitionsfreiheit (Interessenabwägung) 177
dd) Zwischenergebnis 185
b) Einschränkung aufgrund der kollektiven (positiven) Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbandes 185
aa) Schutzbereichs-Betroffenheit der kollektiven Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbandes 185
bb) Eingriff in den Schutzbereich (Art. 9 III 2 GG) 189
cc) Kollektive Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft als Beschränkung der Arbeitgeberverbands-Koalitionsfreiheit (Interessenabwägung) 190
c) Zwischenergebnis 192
d) Einschränkung aufgrund der negativen Koalitionsfreiheit der nicht gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmer des bestreikten Arbeitgebers 193
6. Einschränkung aufgrund mangelnder Systemkonformität 194
a) Verfolgung eines gemeinsamen Interesses 194
b) Sympathie- und Angriffsaussperrung, Ultima-ratio-Grundsatz 195
c) Firmenarbeitskampf einer Zweitgewerkschaft 196
d) Verhandlungsanspruch 198
e) Flucht in den Arbeitgeberverband 199
7. Einschränkung aufgrund des Grundsatzes der Arbeitskampfparität 201
8. Einschränkung aufgrund der Ordnungsfunktion der Tarifpartner und des Tarifvertrages 202
IV. Ergebnis 203
5. Teil: Friedenspflicht und Öffnungsklauseln 204
I. Auswirkungen und Reichweite der Friedenspflicht 204
1. Überblick 204
2. Absolute Friedenspflicht 205
3. Relative Friedenspflicht 205
a) Relative Friedenspflicht aus Firmentarifvertrag 205
b) Relative Friedenspflicht aus Verbandstarifvertrag 206
aa) Reichweite nach Wiedemann/Stumpf 206
bb) Reichweite nach Kempen/Zachert 208
cc) Zwischenergebnis 210
4. Ergebnis 211
II. Öffnungsklauseln für abweichende Firmentarifverträge 212
1. Begriff, Stand der Diskussion 212
2. Zulässigkeit von Öffnungsklauseln, die den Streik erlauben 213
a) Bedenken aus der grundsätzlichen Nichterstreikbarkeit von Firmentarifverträgen mit verbandsangehörigen Arbeitgebern 213
b) Bedenken aus Friedenspflicht, Gleichbehandlungsgrundsatz und Gesichtspunkt der Selbstentmachtung 216
3. Aussage der Öffnungsklauseln 219
4. Ergebnis 220
6. Teil: Gesamtergebnis und Zusammenfassung 221
I. Gesamtergebnis 221
II. Zusammenfassung 222
Literatur 227
Sachverzeichnis 239