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Netzzugang in der Telekommunikation

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Kallmayer, S. (2004). Netzzugang in der Telekommunikation. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 33 TKG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51253-9
Kallmayer, Sonja. Netzzugang in der Telekommunikation: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 33 TKG. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51253-9
Kallmayer, S (2004): Netzzugang in der Telekommunikation: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 33 TKG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51253-9

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Netzzugang in der Telekommunikation

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 33 TKG

Kallmayer, Sonja

Beiträge zum Informationsrecht, Vol. 8

(2004)

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Abstract

Im Zentrum der vorliegenden Untersuchung steht die Frage nach der Vereinbarkeit von § 33 Telekommunikationsgesetz ("TKG") mit den Wirtschaftsgrundrechten des Grundgesetzes. § 33 TKG soll neuen Telekommunikationsteilnehmern ohne eigenes Netz den Zugang zu bestehenden Telefonnetzen marktbeherrschender Unternehmen gewähren. Maßstab für die Verfassungsmäßigkeit des Netzzugangsanspruchs ist v. a. das komplexe Grundrecht der Eigentumsfreiheit.

Die Verfasserin erarbeitet zunächst die ökonomischen Rahmenbedingungen in der Telekommunikation. Im folgenden zeigt sie, dass § 33 Abs. 1 TKG im Ergebnis eine Zugangsregelung ist und zugleich eine die Berufsausübung beschränkende Regelung darstellt, die die Gruppe der neuen Telekommunikationsunternehmen ohne Netz gegenüber Unternehmen anderer infrastrukturgebundener Wirtschaftssektoren privilegiert. Der Gesetzgeber wahrt jedoch die verfassungsrechtlichen Grenzen, die insbesondere das Übermaßverbot setzt. Dies wird transparent und nachvollziehbar anhand einer "relationierten" Güter- und Interessenabwägung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 7
Vorwort 9
Inhalt 11
Einleitung 25
Teil 1: Staatliche Marktsteuerung im deutschen Telekommunikationssektor 31
A. Privatisierung, Entmonopolisierung und Regulierung in infrastrukturgebundenen Wirtschaftssektoren 33
I. Besonderheiten infrastrukturgebundener Wirtschaftssektoren 33
II. Regulierung durch Netzzugang im Telekommunikations-, Strom- und Gassektor 34
III. Sonstige Zugangsregulierungen 42
IV. Zusammenfassung 50
B. Telekommunikationsrechtliches Normenprogramm 51
I. Entstehungsgeschichte des Telekommunikationsgesetzes 52
1. Postreform I von 1989 53
2. Postreform II von 1994 55
3. „Postreform III“: Das Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996 56
4. Zusammenfassung 59
II. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für das deutsche Telekommunikationsrecht 60
1. Entwicklung des Gemeinschaftssekundärrechts in der Telekommunikation bis Dezember 2000 62
a) Entmonopolisierungsrichtlinien 63
b) Harmonisierungsrichtlinien 66
c) Zusammenfassung 70
2. Teilnehmeranschlussverordnung vom 18. Dezember 2000 71
3. Kommunikationsrichtlinienpaket vom 7. März 2002 73
4. Zusammenfassung 78
III. Zusammenfassung 79
C. Zusammenfassung 80
Teil 2: Netzzugang in der Telekommunikation – unter besonderer Berücksichtigung des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung 81
A. Fernmeldetechnischer Sachverhalt 82
I. Legaldefinierte fernmeldetechnische Grundbegriffe 82
II. Aufbau des Festnetzes der Deutsche Telekom AG 83
1. Zugangs- und Ortsnetze 84
2. Fernnetz 87
3. Zusammenfassung 89
III. Teilnehmeranschlussleitung als Ausschnitt aus dem Zugangsnetz der Deutsche Telekom AG 90
IV. Alternativen zu schmalbandigen, symmetrischen Kupferdoppeladern im Zugangsnetzbereich 91
1. Glasfaser- oder Lichtwellenleiterkabel 92
2. Richtfunkverbindungen 92
3. Kupferkoaxialkabel des Kabelfernsehnetzes 93
4. Stromleitungen 95
5. Zusammenfassung 95
V. Netzzugang und Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung 96
1. Netzzugang 96
2. Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung 97
a) Entbündelter Zugang, gebündelter Zugang, „line-sharing“ 97
b) Entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in drei Anwendungsfällen 99
aa) Zugang am Hauptverteiler 100
bb) Zugang am Kabelverzweiger 101
cc) Zugang am Abschlusspunkt der Linientechnik (Inhouse-Zugang) 102
dd) Zwischenergebnis 103
c) Zusammenfassung 103
3. Zusammenfassung 104
VI. Zusammenfassung 104
B. Ökonomischer Sachverhalt 105
I. Unternehmensstrategische Bedeutung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung 105
1. Perspektive der Wettbewerber des Netzeigentümers 106
2. Perspektive des Netzeigentümers 107
3. Zusammenfassung 108
II. Ökonomische Konsequenz des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung 108
III. Zusammenfassung 111
C. Zusammenfassung 111
Teil 3: Regulierung durch Netzzugang nach demTelekommunikationsgesetz – unter besonderer Berücksichtigung des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung 112
A. Überblick über die Instrumentarien zur Netzzugangsregulierung 112
B. Verhältnis von § 33 TKG zu § 35 TKG unter Berücksichtigung der Netzzugangsverordnung 114
I. Herrschende Auffassung: § 33 TKG ist Grundnorm, die § 35 TKG teils konkretisiert 115
II. Andere Auffassungen in der Literatur 118
1. § 33 TKG und § 35 TKG beziehen sich nicht aufeinander 118
2. § 35 TKG als lex specialis zu § 33 TKG 119
3. Bewertung 119
III. Zwischenergebnis 120
C. § 33 Abs. 1 TKG: Privatrechtliche Anspruchsgrundlage auf Zugang zu wesentlichen Leistungen 121
I. Anspruchsvoraussetzungen 122
1. Anspruchsverpflichteter des § 33 Abs. 1 TKG in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Satz 1 TKG: Marktbeherrschend Telekommunikationsdienste anbietender Netzbetreiber 122
a) Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit 122
b) Märkte für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit 123
aa) Zugangs- und Endkundenmärkte 123
bb) Bezugsebene für die Marktmachtbestimmung: Zugangsmärkte oder Endkundenmärkte? 124
cc) Zusammenfassung 127
c) Besonderer Anbieter (§ 35 Abs. 1 Satz 1 TKG) auf einem Zugangsmarkt 127
d) Marktabgrenzung zur Marktmachtbestimmung 129
aa) Methode der Marktabgrenzung 129
(1) Ex-post-Bedarfsmarktkonzept des § 19 GWB 129
(2) Ex-ante-Formalisierungskonzept nach Gemeinschaftssekundärrecht? 131
(3) Zwischenergebnis – Ausblick 132
bb) Relevanter Zugangsmarkt im Hinblick auf die nachgefragte Nutzung der entbündelten kupfernen Teilnehmeranschlussleitung 134
(1) Sachlich relevanter Zugangsmarkt 134
(2) Räumlich relevanter Zugangsmarkt 136
cc) Zwischenergebnis 136
e) Marktmachtbestimmung 136
aa) Beherrschende Stellung nach § 19 GWB oder „beträchtliche Marktmacht“ des besonderen Anbieters nach Gemeinschaftssekundärrecht? 137
(1) Marktbeherrschung nach § 19 GWB 137
(2) „Beträchtliche Marktmacht“ nach Gemeinschaftssekundärrecht? 138
(3) Zwischenergebnis 140
bb) Beherrschende Stellung des besonderen Anbieters nach § 19 GWB 140
(1) Auf dem sachlich relevanten Zugangsmarkt 140
(2) Auf dem räumlich relevanten Zugangsmarkt 141
f) Zwischenergebnis 141
2. Anspruchsberechtigter des § 33 Abs. 1 TKG: „Wettbewerber“ 142
3. Zwischenergebnis 143
II. Anspruchsinhalt 143
1. Leistungen des Anspruchsverpflichteten im Sinne des § 33 Abs. 1 TKG 143
a) Leistungsbegriff des § 33 Abs. 1 TKG 144
b) Intern genutzte oder am Markt angebotene Leistung des Anspruchsverpflichteten 146
c) Wesentlichkeit der Leistung 146
d) Umfang der Leistung – Grundsatz nachfragegerechter Entbündelung 148
e) Zusammenfassung 149
2. Zugangsermöglichung 150
a) Diskriminierungsfrei – Keine Ungleichbehandlung, keine Behinderung 152
b) Anforderungen des § 35 Abs. 2 Satz 1 TKG: Objektivität, Nachvollziehbarkeit, Gleichwertigkeit 154
c) Zusammenfassung 155
3. Zusammenfassung 155
III. Anspruchsbegrenzung 156
1. Sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 156
2. Billigkeit einer Behinderung 158
3. Qualifizierte Anforderungen an die sachliche Rechtfertigung und Billigkeit von Zugangsbeschränkungen nach § 35 Abs. 2 Satz 2 TKG 158
4. Sachliche Rechtfertigung einer nicht nachgefragten Entbündelung, § 2 Satz 3 NZV 159
5. Kapazitätsvorbehalte 159
6. Kündigungsmöglichkeiten und Anpassung des Vertrages über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in Abhängigkeit zur Nachfragelage 161
7. Zusammenfassung 163
IV. Anspruchsdurchsetzung 163
V. Zusammenfassung 166
D. § 33 Abs. 2 TKG: Ermächtigungsgrundlage zur besonderen Missbrauchsaufsicht 167
I. Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 Abs. 2 TKG 168
1. „Anbieter, der gegen § 33 Abs. 1 TKG verstößt“ 168
2. „Soweit dieser Anbieter seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt“ 169
3. Zwischenergebnis 170
II. Rechtsfolgen 170
1. Entschließungsermessen 171
2. Auswahlermessen 173
a) Bestimmtes Verhalten auferlegen 174
b) Verhalten untersagen 176
c) Verträge ganz oder teilweise für unwirksam erklären 176
d) Zusammenfassung 176
3. Zusammenfassung 177
III. Besonderheiten für den Rechtsschutz gegen Beanstandungs- und Missbrauchsverfügung 178
IV. Zusammenfassung 178
E. Zusammenfassung 179
Teil 4: Die Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit der Netzzugangsregelung des § 33 TKG am Beispiel des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung 181
A. Prüfungsgegenstand: § 33 Abs. 1 TKG oder § 33 Abs. 2 TKG? 182
B. Prüfungsmaßstab: Gemeinschaftsgrundrechte oder Grundrechte des Grundgesetzes? 183
C. Prüfungsvoraussetzung: Grundrechtsberechtigung der Deutsche Telekom AG 191
I. Gründung des Unternehmens Deutsche Telekom AG im Privatisierungskontext 192
II. Grundrechtsschutz für „vorübergehend“ gemischt-wirtschaftliche Unternehmen 193
1. Zur herkömmlichen Interpretation des Art. 19 Abs. 3 GG 194
2. Interpretation des Art. 19 Abs. 3 GG für „vorübergehend“ gemischt-wirtschaftliche Unternehmen 197
a) Rechtsnatur des unternehmerischen Aufgaben- und Funktionsbereiches 197
b) Staatliche Einflussnahme auf Aufgaben und Funktionen der Aktiengesellschaft? 202
c) Haushaltsrechtliche Prämissen für den Grundrechtsschutz „vorübergehend“ gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen 203
d) Zusammenfassung 204
3. Zwischenergebnis 204
III. Zwischenergebnis 205
D. Prüfungsprogramm 205
I. Verhältnis zwischen Eigentums- und Berufsfreiheit 206
II. Verhältnis zwischen grundrechtlichen Gleichheits- und Freiheitsverbürgungen 207
III. Zwischenergebnis 209
E. Zusammenfassung 209
Teil 5: Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichheit als wirtschaftsgrundrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes für den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gemäß § 33 Abs. 1 TKG 211
A. Eigentumsfreiheit nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. GG 212
I. Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. GG 212
1. „Eigentum“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. GG 212
2. Umfang und Intensität des gewährleisteten Eigentumsschutzes 215
3. Zusammenfassung 220
II. Eigentumsbeeinträchtigungen 220
1. Begriffsbestimmung 221
a) Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG: Inhaltsbestimmung und Schrankenziehung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung? 221
b) Enteignung 224
c) Zusammenfassung 227
2. Abgrenzungskriterien 227
a) Materielle Ansätze 228
b) Kriterium der eigentumsähnlichen Position des Enteignungsbegünstigten 229
c) Formalisierte Abgrenzung 229
d) Stellungnahme 230
e) Zwischenergebnis 235
3. Zusammenfassung 235
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigungsprogramme für Eigentumsbeeinträchtigungen 235
1. Rechtfertigungsprogramm für Enteignungen 236
2. Rechtfertigungsprogramm für Inhalts- und Schrankenbestimmungen 237
a) Durchformungsgrad des Verfassungsmäßigkeitsprogramms nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und der herrschenden Literatur 238
b) „Relationsorientierter“ Durchformungsgrad des Verfassungsmäßigkeitsprogramms 241
c) Zusammenfassung 246
3. Zusammenfassung 247
IV. Zusammenfassung 248
B. Vereinbarkeit des § 33 Abs. 1 TKG mit dem Grundrecht der Eigentumsfreiheit bezogen auf die Fallkonstellation „entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ 249
I. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. GG durch § 33 Abs. 1 TKG 251
1. Personaler Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. GG 251
2. Sachlicher Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. GG 252
3. Eigentumsbeeinträchtigung durch die Netzzugangsanspruchsnorm § 33 Abs. 1 TKG 256
a) Eingriffsqualität des § 33 Abs. 1 TKG 256
b) Eingriffsart des § 33 Abs. 1 TKG: Inhalts- und Schrankenbestimmung oder Enteignung? 258
c) Zwischenergebnis 259
4. Zusammenfassung 260
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der inhalts- und schrankenbestimmenden Regelung des § 33 Abs. 1 TKG unter besonderer Berücksichtigung des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung 260
1. Überblick: Relationsorientiert durchformte Anwendung des Übermaßverbotes 261
2. Zweck der Netzzugangsanspruchsnorm § 33 Abs. 1 TKG 261
a) Wettbewerbseröffnung 262
b) Wahrung von Wettbewerberinteressen 264
c) Zusammenfassung 265
3. Geeignetheit des Zugangsermöglichungsanspruchs des § 33 Abs. 1 TKG bezogen auf die Ziele der Wettbewerbseröffnung und Wahrung der Wettbewerberinteressen 265
4. Erforderlichkeit des Zugangsermöglichungsanspruchs des § 33 Abs. 1 TKG zur Wettbewerbseröffnung und Wahrung der Wettbewerberinteressen 266
a) Primat der Vertragsfreiheit über gesetzlichen Zugangsermöglichungsanspruch des § 33 Abs. 1 TKG? 267
b) Gesetzlicher Anspruch auf Zugangsermöglichung zu „anbieterbestimmt gebündelter Leistung“? 268
c) Gesetzlicher Anspruch auf Zugangsermöglichung nach einem drittbedarfsadäquaten Mitbenutzungsmodell bei fortbestehender Technikherrschaft des Netzeigentümers? 269
d) Modell des „verbändeverhandelten“, selbstregulierten Netzzugangs? 271
e) Verzicht auf regulierungsbehördliche Ermächtigungsgrundlage des § 33 Abs. 2 TKG? 272
f) Zwischenergebnis 272
5. Angemessenheit der durch den Zugangsermöglichungsanspruch des § 33 Abs. 1 TKG bewirkten Netzeigentumsverkürzung nach Maßgabe einer relationsorientierten Güter- und Interessenabwägung 273
a) Spezifität des Eigentumsobjektes „Telekommunikationsnetz“ 274
aa) Als Schutzgut des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. GG 274
bb) Als sozialgebundenes Gut des Art. 14 Abs. 2 GG 275
(1) Telekommunikationsfestnetz als singuläres Eigentumsobjekt 275
(2) Telekommunikationsnetz als „Herrschaftseigentumsobjekt“ 276
(3) Vollständige Angewiesenheit Dritter auf die Nutzung des Telekommunikationsnetzes 277
(4) „Sozial-investitative Herkunft“ des Telekommunikationsnetzes 277
(5) Verstärkung des Sozialbezugs des Festnetzes der Deutsche Telekom AG durch Zuordnung des Breitbandkabelnetzes 278
(6) Zwischenergebnis 279
cc) Zusammenfassung 279
b) Spezifität der Gesetzeszwecke Wettbewerbseröffnung und Wahrung der Wettbewerberinteressen 280
aa) Tatsächliche Wettbewerbseröffnung auf Endkundenmärkten für Telekommunikationsdienste durch Abbau der wesentlichen Marktzutrittsbarriere 280
bb) Wahrung der Interessen neuer Anbieter von Endkundendiensten ohne eigenes Netz im Teilnehmeranschlussbereich durch Zugangsermöglichung zur vorhandenen Infrastruktur 281
cc) Zusammenfassung 281
c) Gesetzgeberischer Legitimationsaufwand nach Maßgabe der eigentumsfreiheitlichen Schutzintensität 282
d) Eingriffslegitimierende Kraft der spezifischen Gesetzeszwecke 284
e) Verstärkung der abzuwägenden Güter durch mitbeeinträchtigte beziehungsweise hinzutretende Positionen 284
aa) Eigentumsschutz verstärkt durch Berufsschutz 284
bb) Verstärkung des Eingriffszwecks 285
(1) Janusköpfigkeit des Eingriffszwecks 285
(2) Berufsgrundrechtliches Gebotensein der Wahrung von Wettbewerberinteressen? 285
(3) Zusammenfassung 290
cc) Zusammenfassung 290
f) Zweidirektionale Evaluierung des Eingriffsmittels § 33 Abs. 1 TKG zur Gewichtsbestimmung des Eingriffszwecks in Relation zum Eigentumsschutz 290
aa) Ausmaß der Förderung des Eingriffszweckes durch § 33 Abs. 1 TKG 291
bb) Ausmaß der Berücksichtigung von Eigentümerinteressen in der Ausgestaltung des § 33 Abs. 1 TKG 292
(1) Immanenter Selbsterledigungscharakter der primären Stoßrichtung des § 33 Abs. 1 TKG gegen die Deutsche Telekom AG 292
(2) Anspruchsbegrenzung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz TKG, § 2 Satz 3 NZV 294
(3) Anspruchsbegrenzung in Abhängigkeit von der Nachfragelage 296
(4) Anspruchsbegrenzung in Abhängigkeit von den Netzkapazitäten 297
(5) An den Kosten einer effizienten Leistungserbringung orientiertes Entgelt für die Gewährung von Netzzugang, § 39 TKG in Verbindung mit § 24 Abs. 1 TKG 299
(6) Zwischenergebnis 301
cc) Zusammenfassung 301
g) Gesetzgeberischer Legitimationsaufwand nach Maßgabe eigentumsgrundrechtlicher Sachgerechtigkeit des Eingriffsmittels § 33 Abs. 1 TKG 302
h) Zusammenfassung 305
6. Zwischenergebnis 306
III. Zwischenergebnis 308
C. Vereinbarkeit des § 33 Abs. 1 TKG mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, insbesondere für den Fall „entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ 308
I. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG durch § 33 Abs. 1 TKG 309
1. Sachlicher und personaler Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG 309
2. Verkürzung der Berufsfreiheit durch § 33 Abs. 1 TKG 312
3. Zusammenfassung 314
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Berufsausübungsregelung des § 33 Abs. 1 TKG 314
1. Qualifizierung des § 33 Abs. 1 TKG als Berufsausübungsregelung? 315
2. Verfassungsrechtliches Rechtfertigungsprogramm für die Berufsausübungsregelung des § 33 Abs. 1 TKG 316
a) Vernünftiges Gemeinwohlinteresse als Vorgabe für den Zweck des § 33 Abs. 1 TKG 318
b) Geeignetheit und Erforderlichkeit des Zugangsermöglichungsanspruchs des § 33 Abs. 1 TKG zur Wettbewerbseröffnung und Wahrung der Wettbewerberinteressen 318
c) Angemessenheit der Berufsausübungsverkürzung bezogen auf das Gewicht des eingriffslegitimierenden Gesetzeszweckes 319
aa) Berufsgrundrechtliche Maßstäblichkeiten für die Güter- und Interessenabwägung 319
(1) Spezifität des Schutzgutes 320
(2) Berufsgrundrechtliche Schutzintensität als Maßstab für den gesetzgeberischen Legitimationsaufwand 321
(3) Berufsgrundrechtliche Sachgerechtigkeit des Eingriffsmittels als weiterer Maßstab für den gesetzgeberischen Legitimationsaufwand 321
(4) Zwischenergebnis 322
bb) Spezifität und eingriffslegitimierende Kraft des Gesetzeszweckes; Verstärkung der abzuwägenden Güter durch zusätzliche Positionen; Evaluierung des Eingriffsmittels 322
III. Zusammenfassung 323
D. Vereinbarkeit des § 33 Abs. 1 TKG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, insbesondere für den Fall „entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ 323
I. Entwicklung eines Prüfungsprogramms 324
1. Ermittlung der relevanten Ungleichbehandlung durch sachgerechte Bildung vergleichbarer Gruppen 325
2. Entwicklung eines Maßstabs für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 326
a) Maßstabsentwicklung in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 326
b) Maßstabsvorschläge in der Literatur 330
c) Individueller Maßstab, der im jeweiligen Einzelfall aus dessen Besonderheiten zu ermitteln ist 333
d) Zwischenergebnis 336
3. Zusammenfassung 337
II. Anwendung des entwickelten Prüfungsprogramms auf § 33 Abs. 1 TKG, insbesondere für den Fall des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung 337
1. Ermittlung der relevanten Ungleichbehandlung durch sachgerechte Bildung vergleichbarer Gruppen 338
2. Entwicklung der individuellen Legitimationsmaßstäbe für die durch § 33 Abs. 1 TKG bewirkten Ungleichbehandlungen 340
a) In der Relation zugangsmarktbeherrschende Anbieter von Telekommunikationsdiensten, insbesondere Deutsche Telekom AG, zu ihren Wettbewerbern 340
b) In der Relation Anbieter von Telekommunikationsdiensten zu Anbieter von Produkten anderer infrastrukturgebundener Wirtschaftsbereiche, die jeweils zugangsmarktbeherrschend, insbesondere Deutsche Telekom AG zu Gasversorgern 341
c) Zwischenergebnis 341
3. Legitimation der durch § 33 Abs. 1 TKG bewirkten Ungleichbehandlungen nach Maßgabe der jeweils individuellen Maßstäbe 342
a) In der Relation zugangsmarktbeherrschende Anbieter von Telekommunikationsdiensten, insbesondere Deutsche Telekom AG, zu ihren Wettbewerbern 342
b) In der Relation Anbieter von Telekommunikationsdiensten zu Anbieter von Produkten anderer infrastrukturgebundener Wirtschaftsbereiche, die jeweils zugangsmarktbeherrschend, insbesondere Deutsche Telekom AG zu Gasversorgern 343
4. Zwischenergebnis 344
III. Zusammenfassung 345
E. Gesamtergebnis 345
Zusammenfassung der Ergebnisse 348
Schlussbetrachtung 353
Literaturverzeichnis 355
Sachwortverzeichnis 373