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Klimke, D. (2004). Die halbzwingenden Vorschriften des VVG. Ihre Missachtung und ihr Verhältnis zur Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51413-7
Klimke, Dominik. Die halbzwingenden Vorschriften des VVG: Ihre Missachtung und ihr Verhältnis zur Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51413-7
Klimke, D (2004): Die halbzwingenden Vorschriften des VVG: Ihre Missachtung und ihr Verhältnis zur Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51413-7

Format

Die halbzwingenden Vorschriften des VVG

Ihre Missachtung und ihr Verhältnis zur Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F

Klimke, Dominik

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 299

(2004)

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Abstract

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält zahlreiche sog. "halbzwingende Vorschriften". Eine vertragliche Abweichung von diesen Vorschriften ist zwar nicht schlechthin unzulässig; auf eine für den Versicherungsnehmer nachteilige Abweichung darf sich der Versicherer jedoch "nicht berufen". Sowohl die Voraussetzungen einer "nachteiligen Abweichung" als auch deren Rechtsfolge werfen eine Vielzahl von Fragen auf. Bei Abweichungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zusätzlich die Vorgaben der §§ 305 ff. BGB zu berücksichtigen.

Trotz ihrer großen praktischen Bedeutung sind die halbzwingenden Vorschriften in neuerer Zeit nicht Gegenstand einer systematischen Untersuchung gewesen. Diese Lücke schließt der Verfasser mit seiner Arbeit. Er entwickelt zunächst im ersten Teil allgemeine Grundsätze, wobei ein Schwerpunkt auf der Möglichkeit einer Saldierung von Vor- und Nachteilen liegt. Ferner arbeitet er Regeln für das Verhältnis der Kontrolle nach dem VVG zu den §§ 305 ff. BGB heraus. Die Ergebnisse wendet Dominik Klimke im zweiten Teil der Arbeit auf ausgewählte Beispiele an. Unter anderem behandelt er Prämienerhöhungs- und Bedingungsänderungsklauseln sowie - etwa in der Kraftfahrtversicherung verbreitete - Vertragsstrafen für die Verletzung von Anzeigeobliegenheiten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 25
1. Teil: Allgemeine Grundsätze 28
1. Abschnitt: Abweichung zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder anderer geschützter Personen 28
A. Für den Versicherungsnehmer nachteilige Vereinbarungen 28
I. Objektive Verschlechterung der Rechtsposition des Versicherungsnehmers 28
1. Verschlechterung der in einer halbzwingenden Vorschrift ausdrücklich angeordneten Rechtsfolgen 29
a) Keine Abweichung bei Vereinbarung einer Bedingung? 30
b) Beabsichtigte Abweichung von halbzwingenden Vorschriften? 32
2. Vereinbarung von für den Versicherungsnehmer ungünstigen Rechtsfolgen für im Gesetz nicht ausdrücklich mit Rechtsfolgen versehene Tatbestände 34
a) Die Reichweite des Abweichungsverbotes bei analoger Anwendung halbzwingender Vorschriften 34
b) Bestimmung der Reichweite des Abweichungsverbotes im Hinblick auf den Zweck der halbzwingenden Vorschrift 37
3. Veränderung der gesetzlichen Beweislastverteilung zu Lasten des Versicherungsnehmers 39
4. Vereinbarungen zu Lasten des Versicherten bzw. des Bezugsberechtigten 41
II. Begrenzungen des Verbotes nachteiliger Abweichungen im Hinblick auf die Situation bei Abschluss der Vereinbarung 41
1. Bisher vertretene Ansätze 41
a) Die Auslegung des VVG 41
b) Die Auslegung von halbzwingenden Vorschriften außerhalb des VVG 44
2. Stellungnahme 45
a) Der Wortlaut des Gesetzes 45
b) Der Zweck des Verbotes 45
aa) Keine Wahrung objektiver, vom Schutz des Versicherungsnehmers unabhängiger Belange 46
bb) Der Schutz des Versicherungsnehmers 46
(1) Fehlende Überschaubarkeit der Auswirkungen einer Vereinbarung 47
(a) Unsicherheiten bei der Bewertung der Folgen einer Vereinbarung 47
(b) Vom Verbot nachteiliger Abweichungen nicht erfasste Unsicherheiten 49
(aa) Unsicherheiten, die das VVG dem Versicherungsnehmer auch an anderer Stelle zumutet 50
(bb) Nicht spezifisch versicherungsvertragliche Einschätzungsrisiken 50
(cc) Fehlende Kenntnis des Versicherungsnehmers von der gesetzlichen Regelung 51
(c) Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten des Versicherungsnehmers? 52
(2) Schutz des Versicherungsnehmers im Hinblick auf seine wirtschaftliche Unterlegenheit 53
(3) Schutz vor einseitig vom Versicherer vorformulierten Abweichungen 55
III. Saldierung der Vor- und Nachteile einer Vereinbarung 56
1. Die Zulässigkeit einer Saldierung 57
a) Meinungsstand 57
aa) Die Auslegung des VVG 57
(1) Die herrschende Meinung 57
(2) Einwände gegen eine Saldierung 57
(3) RGZ 162, 238 ff. 58
bb) Die Auslegung von halbzwingenden Vorschriften außerhalb des VVG 60
b) Stellungnahme 62
aa) Wortlaut und Systematik des Gesetzes 62
bb) Unmöglichkeit einer Saldierung? 63
cc) Der Zweck des Gesetzes: Garantie eines in allen Einzelheiten unabdingbaren Mindestschutzes oder eines Gesamtniveaus? 63
(1) Die Interessen des Versicherers 63
(2) Garantie eines Mindestschutzes im Hinblick auf die Komplexität der gesetzlichen Regelung? 66
(3) Das Interesse des Versicherungsnehmers an einer Saldierung 67
(4) Ergebnis 68
2. Methodische Grundsätze der Saldierung 68
a) Die bei der Saldierung zu berücksichtigenden Vorteile 69
aa) Verbesserungen der Rechtsstellung des Versicherungsnehmers, die sich nach Vertragsschluss unmittelbar aus dem Vertrag ergeben 69
(1) Kausalität des Nachteils für den Vorteil 70
(a) Fehlender sachlicher Zusammenhang von Vor- und Nachteil 71
(b) Sachlicher Zusammenhang von Vor- und Nachteil 71
(2) Zusammentreffen von Vor- und Nachteilen in einem Anwendungsfall der Vereinbarung? 74
(a) Meinungsstand 74
(b) Stellungnahme 76
(aa) Rechtsunsicherheit als Folge einer Einzelbetrachtung? 76
(bb) Die Interessen des Versicherers 77
(cc) Die Interessen des Versicherungsnehmers 77
α) Berücksichtigung potentieller Vorteile 78
β) Keine Saldierung von Gruppeninteressen 79
(c) Ergebnis zu (2) 81
(3) Vor- und Nachteile als Folge der Regelung desselben rechtlichen Tatbestandes? 82
bb) Durch eine Entscheidung des Versicherers nach Vertragsschluss vermittelte Verbesserungen der Rechtsstellung des Versicherungsnehmers 82
(1) OLG Hamm NJW-RR 1992, 1510 f. 83
(2) Stellungnahme 84
cc) Vereinbarung eines Prämiennachlasses 86
(1) Grundsätzliche Unbeachtlichkeit einer geringeren Prämie 88
(2) Tarifwahl, atypische Fallgestaltungen 89
dd) Vertragsschluss als Vorteil 90
b) Die in die Saldierung einzustellenden Belastungen 91
c) Die Saldierung der Vor- und Nachteile im Einzelnen 92
aa) Vorrang gesetzlicher Bewertungen 92
bb) Beurteilungsmaßstab 93
(1) Objektive Interessenbewertung 93
(2) Bewertung aus Sicht des Vertragsschlusses 94
(3) Typisierende Betrachtung 95
cc) Die Abschätzung des Verhaltens des Versicherers 97
dd) Entscheidung in Zweifelsfällen 100
IV. Ermittlung des Inhaltes der Vereinbarung 100
B. Einseitige Rechtsgeschäfte des Versicherungsnehmers 105
I. Der einseitige Verzicht des Versicherungsnehmers auf ein Gestaltungsrecht 105
II. Insbesondere: Der Verzicht auf das Widerspruchsrecht aus § 5a VVG vor Ablauf der Widerspruchsfrist 106
C. Abweichungen zum Nachteil anderer Personen als des Versicherungsnehmers 108
I. Erwerber (§ 72 VVG) 108
II. Hypothekengläubiger (§§ 100 ff. VVG) 109
2. Abschnitt: Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot nachteiliger Abweichungen 110
A. Wahlrecht des Versicherungsnehmers oder endgültige Unwirksamkeit 110
I. Nachteilige Vereinbarungen 110
1. Meinungsstand 110
2. Stellungnahme 111
a) Wortlaut und Systematik des Gesetzes 111
b) Der Zweck des Gesetzes 111
3. Ergebnis 115
II. Nachteilige einseitige Rechtsgeschäfte 115
B. Die von den Verstoßfolgen des VVG erfasste nachteilige „Vereinbarung“ 116
I. Der Mindestinhalt der nachteiligen Vereinbarung 119
II. Die Einbeziehung von für den Versicherungsnehmer günstigen Regelungen in die Vereinbarung 120
1. Begünstigungen, die ausschließlich im Hinblick auf zu der Vereinbarung gehörende Belastungen vereinbart wurden 121
a) Meinungsstand 121
aa) Die Auslegung des VVG 121
bb) Das Parallelproblem bei Verstößen gegen die §§ 307–309 BGB n. F. 123
b) Stellungnahme 126
aa) Der Wortlaut des Gesetzes 126
bb) Ausdehnung der Verstoßfolgen gemäß § 139 BGB? 126
cc) § 306 BGB n. F. (§ 6 Abs. 1 AGBG a. F.) analog? 127
dd) Der Zweck des VVG 128
(1) Schutz vor überwiegend nachteiligen Abweichungen 128
(2) Widersprüchliches Verhalten des Versicherers 128
(3) Prävention 129
(4) Keine einseitige Wahrnehmung der Interessen des Versicherers 130
(5) Kein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherungsnehmers 132
ee) Ergebnis 132
2. Begünstigungen, die (auch) im Hinblick auf nicht zu der Vereinbarung gehörende Belastungen vereinbart wurden 132
III. Die Einbeziehung von für den Versicherungsnehmer belastenden Regelungen in die Vereinbarung 134
1. Für den Versicherungsnehmer ausschließlich belastende Regelungen 134
a) Regelungen in AVB 135
b) Individualvereinbarungen 137
2. Belastungen, die mit einem Vorteil verknüpft sind 138
a) Interesse des Versicherers an einer Begrenzung der Reichweite der Vereinbarung 139
b) Interesse des Versicherers an einer Einbeziehung in die Vereinbarung 143
C. Die Berufung des Versicherungsnehmers auf die Vereinbarung 144
I. Die Notwendigkeit einer Berufung auf die Vereinbarung 144
II. Die Rechtsnatur und Rechtsfolgen einer Berufung 144
1. Begrenzung der Rechtsfolgen auf einen Anwendungsfall der Vereinbarung 145
2. Rückwirkung der Berufung 146
III. Die Berufungserklärung 147
1. Tatbestand 147
2. Empfangsbedürftigkeit der Berufungserklärung 149
IV. Ausschluss der Berufung 150
1. Verzicht des Versicherungsnehmers auf sein Wahlrecht 151
2. Nichtausübung des Wahlrechtes 151
a) Analoge Anwendung der §§ 108 Abs. 2, 177 Abs. 2 BGB? 152
b) § 242 BGB 152
D. Teilweise Aufrechterhaltung der Vereinbarung durch ergänzende Vertragsauslegung 153
E. Die Folgen einer Abweichung zum Nachteil des Versicherungsnehmers im Verhältnis zu Dritten 155
F. Die Verstoßfolgen bei Abweichungen zum Nachteil anderer Personen als des Versicherungsnehmers 156
I. Abweichungen zu Lasten des Erwerbers der versicherten Sache (§ 72 VVG) 156
II. Abweichungen von den §§ 100 ff. VVG zu Lasten des Hypothekengläubigers 157
3. Abschnitt: Das Verhältnis des Verbotes nachteiliger Abweichungen zur Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. 157
A. Die Kontrolle von Vereinbarungen nach den §§ 305 ff. BGB n. F., die nicht gegen das Verbot nachteiliger Abweichungen verstoßen 157
I. Von Vorschriften des VVG abweichende, für den Versicherungsnehmer aber nicht überwiegend nachteilige Vereinbarungen 158
1. § 305c Abs. 1 BGB n. F. 158
2. Kontrolle nach den §§ 307–309 BGB n. F. 158
a) § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB n. F. 158
b) Anwendbarkeit der §§ 308 f. BGB n. F. 160
c) Berücksichtigung des Ergebnisses der Saldierung bei der Inhaltskontrolle 161
aa) § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB n. F. 162
bb) § 308 BGB n. F. 163
II. Vereinbarungen, die keine Abweichungen vom VVG enthalten 164
1. Wiederholung einer halbzwingenden Vorschrift 164
2. Die Vereinbarung hinreichend überschaubarer Nachteile 165
3. Vereinbarungen, die sich innerhalb eines durch das VVG eingeräumten Spielraumes halten 166
B. Gegen das Verbot nachteiliger Abweichungen verstoßende Vereinbarungen 167
I. Verstoß gegen die §§ 305 ff. BGB n. F. 167
II. Das Verhältnis der Verstoßfolgen des VVG zu den Verstoßfolgen der §§ 307 ff. BGB n. F. 168
2. Teil: Einzelne Anwendungsfälle 170
1. Abschnitt: Nachteilige Abweichungen von den §§ 16–22, 40 ff. VVG 171
A. Prämienerhöhung bei nachträglicher Aufdeckung eines gefahrerheblichen Umstandes 171
I. Übersicht 172
II. Abweichung von den §§ 16–22, 40 ff. VVG 173
1. § 41 Abs. 1 VVG entsprechende Vereinbarungen 173
a) Fehlen eines Rücktritts- oder Anfechtungsrechtes 174
aa) Analoge Anwendung des § 41 Abs. 1 VVG, wenn sich aus den §§ 16 ff. VVG, 123 BGB kein Rücktritts- bzw. Anfechtungsrecht ergibt 174
bb) Analoge Anwendung des § 41 Abs. 1 VVG bei Nichtausübung oder vertraglichem Ausschluss des gesetzlichen Rücktritts- bzw. Anfechtungsrechtes 175
(1) Meinungsstand 175
(2) Stellungnahme 176
(a) Keine Analogie bei nachträglichem Verzicht bzw. faktischer Nichtausübung des Rücktritts- bzw. Anfechtungsrechtes 176
(b) Vorab-Verzicht des Versicherers 178
b) Angemessenheit der Prämienerhöhung mit Rücksicht auf die höhere Gefahr 178
c) Umfang und Geltendmachung der Prämienerhöhung 181
2. Nicht lediglich § 41 Abs. 1 VVG entsprechende Vereinbarungen 182
a) Abweichung i. S. d. § 42 VVG von § 41 VVG 182
aa) Verschärfung der gesetzlichen Rechtsfolgen im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 41 VVG 182
bb) Verschärfung der gesetzlichen Rechtsfolgen im analogen Anwendungsbereich des § 41 VVG 183
(1) Analogie zu § 42 VVG bei Fehlen eines gesetzlichen Anfechtungs- oder Rücktrittsrechtes 183
(2) Analogie zu § 42 VVG bei Verzicht auf das gesetzliche Anfechtungs- und Rücktrittsrecht 183
cc) Vereinbarung einer Prämienerhöhung für nicht von § 41 VVG erfasste Tatbestände 184
b) Abweichung i. S. d. § 34a VVG von den §§ 16–22 VVG 184
III. Nachteiligkeit der Abweichung 187
1. Prämienerhöhungsregelungen, die Rechte des Versicherers aus den §§ 16 ff. VVG, 123 BGB ausschließen 187
a) Arglistige Anzeigepflichtverletzungen des Versicherungsnehmers, die ein Anfechtungsrecht auslösen 187
aa) In die Saldierung einzustellende Vorteile 187
(1) Ausschluss des Anfechtungsrechtes 187
(2) Kündigungsrecht aus § 31 VVG 187
bb) In die Saldierung einzustellende Belastungen 188
cc) Saldierung der Vor- und Nachteile 190
(1) Die Bewertung des Versicherungsschutzes aus Sicht des Versicherungsnehmers 190
(a) Der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anfechtung 190
(b) Die Zeit nach einer Anfechtung 191
(2) Saldierung mit der Prämienbelastung 193
b) Fahrlässige Anzeigepflichtverletzungen des Versicherungsnehmers, die ein Rücktrittsrecht auslösen 194
aa) In die Saldierung einzustellende Vorteile 194
bb) In die Saldierung einzustellende Belastungen 194
cc) Saldierung der Vor- und Nachteile 195
(1) Umstände, die i. S. d. § 21 VVG Einfluss auf einen Versicherungsfall haben können 196
(2) Bloß indizierende Umstände 197
c) Fehlen einer (schuldhaften) Anzeigepflichtverletzung 198
d) Regelung der Fallgruppen a) – c) in einer Vereinbarung 199
2. Prämienerhöhungsregelungen, die die Rechte des Versicherers aus den §§ 16 ff. VVG, 123 BGB nicht ausschließen 202
IV. Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. 203
V. Beurteilung auf der Grundlage des Zwischenberichtes der Reformkommission 204
1. Anknüpfung an dem Versicherungsnehmer bekannte Gefahrumstände 204
2. Anknüpfung an dem Versicherungsnehmer unbekannte Gefahrumstände 204
B. Vertragsstrafe bei nachträglicher Aufdeckung eines gefahrerheblichen Umstandes 206
I. Übersicht 206
II. Nachteilige Abweichung von den §§ 16–22, 40 ff. VVG 208
1. Arglistige Anzeigepflichtverletzungen, die ein Anfechtungsrecht auslösen 208
2. Fahrlässige Anzeigepflichtverletzungen des Versicherungsnehmers, die ein Rücktrittsrecht auslösen 210
3. Fehlen einer schuldhaften Anzeigepflichtverletzung 211
4. Regelung der unter 1. – 3. besprochenen Fallgruppen in einer Vereinbarung 212
III. Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. 212
IV. Beurteilung auf der Grundlage des Zwischenberichtes der Reformkommission 213
1. Anzeigepflichtverletzungen, die ein Anfechtungsrecht des Versicherungsnehmers auslösen 213
2. Anzeigepflichtverletzungen, die kein Anfechtungsrecht des Versicherers auslösen 214
3. Ergebnis 214
C. Risikoausschlüsse, die an das Vorliegen bestimmter Umstände bei Vertragsschluss bzw. bei Versicherungsbeginn anknüpfen 215
I. Meinungsstand 216
1. Die Rechtsprechung des BGH 216
2. Schrifttum und obergerichtliche Rechtsprechung 218
II. Zeitlich nicht befristete Risikoausschlüsse 220
1. Abweichung von den §§ 16 ff. VVG 220
a) Abweichung nur bei gefahrerheblichen Umständen? 220
b) Kein genereller Schutz vor kenntnis- und verschuldensunabhängigen Einschränkungen des Versicherungsschutzes 221
c) Schutz des Versicherungsnehmers vor einer Intransparenz des Versicherungsschutzes 222
aa) Ausschluss von Risiken aus dem Versicherungsnehmer unbekannten Umständen 222
(1) Geringere Transparenz des Versicherungsschutzes 223
(2) Gesetzliche Gewährleistung einer bestimmten Transparenz des Versicherungsschutzes 224
bb) Ausschluss von Risiken aus dem Versicherungsnehmer bekannten Umständen 226
(1) Vom Schutzzweck der §§ 16 ff. VVG nicht erfasste Unsicherheiten 227
(2) Schlechtere Abgrenzbarkeit des versicherten Risikos nach Vertragsschluss? 228
(3) Keine Bindung des Risikoausschlusses an die formalen Voraussetzungen des § 20 VVG 230
d) Ergebnis zu 1. 231
2. Nachteiligkeit der Abweichung 232
a) In die Saldierung einzustellende Vorteile 232
aa) Verzicht auf die vorvertragliche Risikoprüfung 232
bb) Ausschluss der gesetzlichen Anzeigepflicht 235
b) Mit dem Ausbleiben der Risikoprüfung verbundene Einschränkungen des Versicherungsschutzes 236
c) Saldierung der Vor- und Nachteile 236
d) Ergebnis zu 2. 238
III. Zeitlich befristete Risikoausschlüsse 238
1. Abweichung von den §§ 16 ff. VVG 239
2. Nachteiligkeit der Abweichung 240
a) Vorteile für den Versicherungsnehmer 240
b) In die Saldierung einzustellende Belastungen 241
c) Saldierung 241
IV. Risikoausschlüsse in Verträgen über vorläufigen Deckungsschutz 242
1. Abweichung von den §§ 16 ff. VVG 242
2. Nachteiligkeit der Abweichung 243
V. Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. 244
VI. Beurteilung auf der Grundlage des Zwischenberichtes der Reformkommission 245
2. Abschnitt: Nachteilige Abweichungen von den §§ 23 ff., 40 ff. VVG 246
A. Prämienerhöhung 246
I. Individuelle Gefahrerhöhungen 246
1. Übersicht 246
a) Anknüpfung an Gefahrerhöhungen i. S. d. § 23 Abs. 1 VVG 246
b) Für den Versicherungsnehmer günstige Abreden 251
2. Meinungsstand 253
a) Bedenken an der Vereinbarkeit mit § 34a VVG 253
b) Die herrschende Meinung 254
3. Abweichung von den §§ 23 ff., 41 f. VVG 255
a) Abweichung von den §§ 23 ff. VVG 255
aa) Prämienerhöhung analog § 41 VVG? 255
bb) Kein Konflikt mit § 34a VVG bei vollständigem Ausschluss der gesetzlichen Rechte des Versicherers? 257
cc) Einordnung als Obliegenheit i. S. d. § 32 VVG? 257
dd) Ergebnis zu a) 258
b) Abweichung von den §§ 41 f. VVG 258
4. Die Nachteiligkeit der Abweichung 259
a) In die Saldierung einzustellende Vorteile 259
aa) Ausschluss von Kündigungsrecht und Leistungsfreiheit 259
bb) Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach § 31 VVG 260
(1) Prämienerhöhung ohne Änderung des Deckungsumfanges 260
(2) Erhöhung durch den Versicherer 262
(3) Rechtsfolgen nach Ausübung des Kündigungsrechtes 263
(a) Rückwirkende Abwendung der Prämienerhöhung 263
(b) Beschränkung der Kündigungswirkungen auf die Prämienerhöhung ohne Änderung des Deckungsumfanges 265
cc) Die Vereinbarung einer Prämienermäßigung bei einer Verringerung der Gefahr 266
b) In die Saldierung einzustellende Belastungen 267
c) Saldierung der Vor- und Nachteile 268
aa) Prämienanpassungsregelungen, die die Rechte des Versicherers aus den §§ 23 ff. VVG ausschließen 268
(1) Vom Versicherungsnehmer schuldhaft veranlasste Gefahrerhöhungen 268
(a) Die Bewertung des Zuwachses an Versicherungsschutz 268
(b) Saldierung mit der Prämienbelastung 270
(2) Vom Versicherungsnehmer nicht oder nicht schuldhaft veranlasste Gefahrerhöhungen 270
(a) Der Zeitraum zwischen dem Eintritt der Gefahrerhöhung und einer Kündigung des Versicherers bzw. dem Eintritt der Leistungsfreiheit nach den §§ 25 Abs. 2 Satz 2, 28 VVG 271
(b) Der Zeitraum, in dem der Versicherer nach §§ 25 Abs. 2 Satz 2 bzw. 28 VVG leistungsfrei wäre 272
(c) Der Zeitraum nach einer Kündigung des Versicherers 272
(aa) Die Bewertung der Fortsetzung des Versicherungsschutzes 272
α) Drohende Lücke im Versicherungsschutz? 272
β) Keine generelle Vorzugswürdigkeit einer Vertragsanpassung 273
γ) Die Möglichkeit einer anderweitigen günstigeren Weiterversicherung 274
(bb) Die Bedeutung des Kündigungsrechtes aus § 31 VVG 276
(cc) Ergebnis 277
(d) Saldierung der sich in den unter (a) bis (c) behandelten Zeiträumen ergebenden Vor- und Nachteile 278
(e) Ergebnis 279
bb) Prämienanpassungsregelungen, die die Rechte des Versicherers aus den §§ 23 ff. VVG nicht (vollständig) ausschließen 279
II. Generelle Gefahrerhöhungen 281
1. Übersicht 281
2. Meinungsstand 282
3. Abweichung von den §§ 23 ff., 41 f. VVG 284
4. Nachteiligkeit der Abweichung 284
a) Kompensation der Nachteile durch den Ausschluss der §§ 23 ff. VVG 284
aa) Anpassung der Prämie an die im Neugeschäft verlangte Prämie 285
bb) Anpassung der Prämie an die gestiegenen Schadenskosten 286
cc) Nicht limitierte Prämienerhöhung 286
b) Kompensation durch die Vereinbarung einer Prämienermäßigung 287
III. Veränderungen nach Vertragsschluss, die keine Gefahrerhöhung i. S. d. § 23 Abs. 1 VVG mit sich bringen 288
1. Gefahrsteigerungen, die keine Gefahrerhöhungen i. S. d. § 23 VVG darstellen 288
a) Änderung der individuellen Verhältnisse des Versicherungsnehmers 288
b) Änderung genereller Umstände 290
aa) Übersicht 290
bb) Nachteilige Abweichung von den §§ 23 ff., 29 VVG 291
2. Änderung indizierender Umständen 293
a) Übersicht 293
b) Nachteilige Abweichung von den §§ 23 ff. VVG 294
3. Fehlender Nachweis bzw. fehlende Erklärung des Versicherungsnehmers über für das Nichtvorliegen einer Gefahrerhöhung 295
IV. Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. 297
V. Beurteilung auf der Grundlage des Zwischenberichtes der Reformkommission 298
1. Individuelle Gefahrerhöhungen 298
2. Generelle Gefahrerhöhungen 298
3. Veränderungen nach Vertragsschluss, die keine Gefahrerhöhung i. S. d. § 23 Abs. 1 VVG mit sich bringen 299
a) Gefahrsteigerungen 299
b) Änderung indizierender Umstände 299
c) Fehlender Nachweis bzw. fehlende Erklärung des Versicherungsnehmers über das Nichtvorliegen einer Gefahrerhöhung 300
B. Vertragsstrafe für die Verletzung von Anzeige- und Nachweispflichten 301
I. Nicht- oder Falschanzeige tatsächlich eingetretener Gefahrerhöhungen 301
1. Übersicht 301
2. Abweichung von den §§ 23 ff. VVG 303
3. Nachteiligkeit der Abweichung 303
a) In die Saldierung einzustellende Vorteile 303
b) In die Saldierung einzustellende Belastungen 304
c) Saldierung 304
aa) Vom Versicherungsnehmer schuldhaft veranlasste Gefahrerhöhungen 305
(1) Vereinbarung einer Anzeigeobliegenheit i. e. S. 305
(2) Vereinbarung einer echten Rechtspflicht zur Anzeige 306
bb) Vom Versicherungsnehmer nicht oder nicht schuldhaft veranlasste Gefahrerhöhungen 306
cc) Einheitliche Regelung der Fallgruppen aa) und bb) 307
II. Nicht- oder Falschanzeige der Veränderung von Umständen, die für eine Gefahrerhöhung lediglich indizierend sind 308
III. Sanktionen für die Verletzung von Anzeige- und Nachweisobliegenheiten ohne Veränderung der bei Vertragsschluss gegebenen Gefahrenlage bzw. dafür indizierender Umstände 309
IV. Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. 310
V. Beurteilung auf der Grundlage des Zwischenberichtes der Reformkommission 310
1. Nicht- oder Falschanzeige tatsächlich eingetretener Gefahrerhöhungen 310
a) Vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich veranlasste Gefahrerhöhungen 311
b) Sonstige Gefahrerhöhungen 312
2. Nicht- oder Falschanzeige indizierender Umstände; Verletzung von Anzeige- und Nachweisobliegenheiten bei bloß vermeintlich eingetretenen Veränderungen 313
C. Bedingungsänderung bei Eintritt einer generellen Gefahrerhöhung 313
I. Übersicht 313
II. Abweichung von den §§ 23 ff. VVG 315
1. Anknüpfung einer Bedingungsänderung an den Eintritt einer Gefahrerhöhung i. S. d. §§ 23 ff. VVG 315
a) Die Unwirksamkeit von Bedingungen 315
b) Die Änderung von Gesetzen, auf denen die Vorschriften des Versicherungsvertrages beruhen 316
c) Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung 317
d) Änderung der Verwaltungspraxis des Bundesaufsichtsamtes oder der Kartellbehörden, Abwendung aufsichtsbehördlicher Beanstandungen 318
2. Änderungsanlässe, die keine Gefahrerhöhungen i. S. d. §§ 23 ff. VVG darstellen 319
3. Ergebnis zu II. 319
III. Nachteiligkeit der Abweichung 319
1. In die Saldierung einzustellende Vorteile 320
a) Ausschluss der gesetzlichen Rechte des Versicherers 320
b) Kündigungsrecht aus § 31 VVG 321
aa) Änderungen durch einen Änderungsvorbehalt 321
bb) Änderung durch Zustimmungsfiktionen 322
c) Einräumung von über § 31 VVG hinausgehenden Abwendungsmöglichkeiten 323
2. In die Saldierung einzustellende Belastungen 323
3. Saldierung 324
a) Änderungsvorbehalte 324
b) Zustimmungsfiktionen 326
4. Ergebnis zu III. 326
IV. Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. 327
V. Beurteilung auf der Grundlage des Zwischenberichtes der Reformkommission 327
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 328
1. Teil 328
1. Abschnitt 328
2. Abschnitt 329
3. Abschnitt 330
2. Teil 331
1. Abschnitt 331
2. Abschnitt 333
Literaturverzeichnis 335
Sachwortverzeichnis 342