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Krumme, M. (2004). Die Wohnung im Recht. Unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51262-1
Krumme, Markus. Die Wohnung im Recht: Unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51262-1
Krumme, M (2004): Die Wohnung im Recht: Unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51262-1

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Die Wohnung im Recht

Unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Krumme, Markus

Schriften zum Strafrecht, Vol. 149

(2004)

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Abstract

Zur Verbesserung des strafrechtlichen Wohnungsschutzes hat der Gesetzgeber des 6. StrRG den Wohnungseinbruchsdiebstahl von einem Regelbeispiel zu einem Qualifikationstatbestand "hochgestuft", was eine erhebliche Verschärfung der Strafdrohung zur Folge hatte. Seitdem wird diskutiert, ob der in § 244 StGB verwendete Begriff der Wohnung einschränkend auszulegen ist. Wie das erst kürzlich zum "großen Lauschangriff" ergangene Urteil des BVerfG zeigt, sind Schutz und Begriff der in der Wohnung verkörperten individuellen Privatsphäre auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung von großer Bedeutung. Die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Normen des Wohnungsschutzes und das Verhältnis, in dem die Wohnungsbegriffe der verschiedenen Rechtsgebiete zueinander stehen, sind jedoch weitgehend unklar.

Der Verfasser untersucht daher die in wichtigen Normen des geltenden Rechts verwendeten Wohnungsbegriffe und die ihnen jeweils zugrundeliegenden Schutzinteressen. Dem Grundsatz der Relativität der Rechtsbegriffe folgend, verwirft er im Ergebnis die Annahme einer einheitlichen Begriffsdefinition, die für die gesamte Rechtsordnung oder auch nur für den Bereich des Strafrechts gilt. Markus Krumme plädiert insbesondere für eine enge Auslegung des Wohnungsbegriffs im Tatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls, die sich an den Schutzgütern der häuslichen Privatsphäre und der körperlichen Unversehrtheit zu orientieren hat.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhalt 9
Einleitung 21
Erstes Kapitel: Zur sozialwissenschaftlichen Bedeutung der Wohnung 22
I. Entstehung des Idealtypus „Modernes Wohnen“ 22
1. Die Trennung von Wohnen und Arbeiten 24
2. Die Ausgrenzung von Personen aus der Wohnung 26
3. Auseinandertreten von Öffentlichkeit und Privatheit sowie die Entstehung der Intimität im Wohnbereich 26
4. Die Entstehung des Wohnungsmarktes: Wohnung als Ware 28
II. Die Bedeutung der Wohnung 29
1. Soziologischer Erklärungsansatz 29
a) Individuelle Perspektive 29
b) Öffentlich-staatliche Perspektive 30
aa) Wohnungsknappheit 30
bb) Wohnverhältnisse 31
2. Philosophisch-anthropologischer Ansatz 32
III. Wohnungsverständnis außerhalb der Rechtswissenschaft 33
1. Grammatische Bedeutung des Wohnungsbegriffs 33
2. Wohnungssoziologie 33
3. Technisches Wohnungsverständnis 34
4. Zusammenfassung 34
Zweites Kapitel: Die bewohnte Sphäre als Gegenstand geschichtlicher Rechtsinstitute 35
A. Römisches Recht 35
I. Wohnungsmiete – locare habitationem 36
II. Die Regelungen über die Haussuchung 38
III. Schutz der Wohnung durch das Privatstrafrecht und das öffentliche Strafrecht 39
1. Das delictum der iniuria und vi domum introire, ein Tatbestand der lex Cornelia de iniuriis 40
a) Schutz des „Hausfriedens“ oder des „Hausrechts“ durch das delictum der iniuria? 41
b) Schutz des „Hausrechts“ durch die lex Cornelia de iniuriis? 43
c) Die Reichweite des Begriffs „domus“ 45
2. Die lex Iulia de vi 47
3. Die weitere Entwicklung in spät- und nachklassischer Zeit 48
IV. Zusammenfassung 49
B. Germanische und mittelalterliche Rechte 50
I. Der Hausfrieden – Rechtsidee zum Schutz der bewohnten Sphäre? 50
1. Überkommene Erklärungen zur Entstehung des Hausfriedens 51
2. Hausfrieden als „verdinglichter Familienfrieden“ mit kultischen Elementen 52
3. Hausfriede als besonders nachdrücklich geschützter allgemeiner Personenfriede 53
4. Konsequenz: Das Wohnen als konstitutiver Bestandteil des Hausfriedens 56
II. Die rechtliche Ausgestaltung des Hausfriedensschutzes 57
1. Das Territorium des Hausfriedens 57
2. Wirkungsweisen des Hausfriedens zum Schutz der bewohnten Sphäre 57
a) Einzelne Straf- und Bußbestimmungen 58
aa) Heimsuche 58
bb) Sonstige strafwürdige Hausfriedensverletzungen 60
b) Das mittelalterliche Hausrecht: Selbsthilferecht zur Verteidigung des Hausfriedens 62
c) Asylrecht und Schutz vor Haussuchungen 62
III. Zusammenfassung 64
C. Rezeption und Partikulargesetzgebung der späten Neuzeit 65
I. Einführung 65
II. Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch zur Zeit der Rezeption und des frühen gemeinen Rechts 66
1. Einbruchsdiebstahl gem. Art. 159 CCC 67
2. Einbruchsdiebstahl in der Doktrin des gemeinen Rechts 68
3. Hausfriedensbruch 69
III. Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch im 18. und 19. Jahrhundert 70
1. Einbruchsdiebstahl in der späten Doktrin des gemeinen Rechts 71
2. Der Einbruchsdiebstahl in ausgewählten partikularrechtlichen Kodifikationen 73
a) Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794 73
b) Bayerisches StGB von 1813 74
c) § 218 Preußisches StGB von 1851 75
3. Hausfriedensbruch in der späten Doktrin des gemeinen Rechts 75
4. Der Hausfriedensbruch in ausgewählten partikularrechtlichen Kodifikationen 78
5. Verständnis des Wohnungsbegriffs im 18. und 19. Jahrhundert 79
IV. Teilergebnis Strafrecht 79
V. Überblick über die historische Entwicklung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung 80
VI. Allgemeine Schlußfolgerungen 83
Drittes Kapitel: Wichtige Wohnungsbegriffe und Grundnormen des Wohnungsschutzes im öffentlichen Recht 84
A. Vorüberlegung 84
B. Die Wohnung im Verfassungsrecht sowie in völker- und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsquellen 85
I. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Art. 13 GG 85
1. Die herrschende Auffassung – „Widmungstheorie“ 86
a) Grundlegende Eigenschaften der räumlichen Privatsphäre 86
b) Formalisierung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre 87
c) Der Wohnungsbegriff nach der „Widmungstheorie“ 88
aa) Wohnung „im engeren Sinne“ und andere Reservate privater Lebensgestaltung 89
bb) Betriebs- und Geschäftsräume 91
2. Berkemanns Ansatz – Theorie der sozialen Anerkennung 95
3. Kritische Stellungnahme und Konkretisierung der „Widmungstheorie“ 97
a) „Widmungstheorie“ als im Grundsatz vorzuziehender Erklärungsansatz 97
b) Konkretisierung der „Widmungstheorie“ 99
4. Geschützter Personenkreis 101
5. Die von Art. 13 GG ausgefüllten Grundrechtsfunktionen 102
6. Beschränkungen 104
a) Bedeutsame Eingriffe 104
b) Durchsuchungen 106
c) Heimliche Überwachung mit technischen Mitteln; Lausch- und Späheingriffe 107
aa) Die Regelungen in Art. 13 Abs. 3 bis 6 GG 107
(1) Technische Wohnraumüberwachung zu repressiven Zwecken 108
(2) Technische Wohnraumüberwachung zu präventiven Zwecken 108
(3) Technische Wohnraumüberwachung zum Schutz von in Wohnungen eingesetzten Personen 109
bb) Zur Verfassungsmäßigkeit der Grundgesetzänderung von 1998 110
d) Sonstige Eingriffe und Beschränkungen 115
II. Das Wohnungswesen in Art. 75 Abs. 1 Nr. 18 GG 116
III. Schutz und Begriff der Wohnung in der EMRK und im Europäischen Gemeinschaftsrecht 119
1. Art. 8 EMRK 119
a) Geschützte Interessen 119
b) Wohnungsbegriff 119
c) Betriebs- und Geschäftsräume 120
d) Keine Gewährung eines Leistungs- oder Teilhaberechts 121
e) Eingriffe und Beschränkungen 121
2. Europäisches Gemeinschaftsrecht 122
a) Geschützte Interessen und Wohnungsbegriff 123
b) Schranken 124
IV. Grundrechtliche und grundrechtsähnliche Leistungsrechte auf Wohnung im nationalen und internationalen Recht 125
1. Landesverfassungen 125
2. § 7 SGB I – Soziales Recht auf Zuschuß für Aufwendungen für die Wohnung 126
3. Art. 31 der Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC) 127
a) Die Revidierte Europäische Sozialcharta 127
b) Art. 31 RESC als die Signatarstaaten bindende Politikzielbestimmung 128
4. Art. 34 Abs. 3 der Europäischen Grundrechtecharta 129
5. Wohnungsbegriff 130
C. Die Wohnung in einfachgesetzlichen Normen des öffentlichen Rechts 131
I. Zum Eingriff in Art. 13 GG befugende Normen 132
1. Strafprozeßrecht 132
a) Durchsuchungen gem. §§ 102, 104 StPO – Reichweite des Wohnungsbegriffs 132
b) Technische Überwachung gem. §§ 100c Abs. 1 Nr. 3 und 100d StPO – Widerspruch zur Konzeption des Art. 13 GG 133
aa) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ermächtigungsgrundlage zur akustischen Wohnraumüberwachung in § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO 134
bb) Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelung der Benachrichtigungspflicht in § 100c Abs. 1 StPO 135
cc) Die besondere Bedeutung des § 100d Abs. 3 Satz 2 StPO 137
dd) Der Wohnungsbegriff in § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO 138
c) Betreten einer Wohnung durch verdeckte Ermittler, § 110c i.V.m. § 110b Abs. 2 Nr. 2 StPO 138
aa) Das Betreten der Wohnung durch den verdeckten Ermittler mit Einverständnis des Berechtigten – ein Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG? 139
(1) Die Auffassung, nach der kein Eingriff vorliegt 139
(2) Kritische Stellungnahme 140
bb) Das Problem der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung 144
(1) Das Betreten der Wohnung durch den verdeckten Ermittler als Durchsuchung 144
(2) Analoge Anwendung des Art. 13 Abs. 2 GG 144
(3) Das Betreten aufgrund täuschungsbedingter Zutrittserlaubnis als sonstiger Eingriff im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG 145
(4) Analoge Anwendung von Art. 13 Abs. 3 GG? 146
(5) Art. 13 Abs. 4 und 5 GG analog – Eingriffsermächtigung aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts 147
cc) Der Wohnungsbegriff in §§ 110c und 110b Abs. 2 Nr. 2 StPO 147
d) Fazit 147
2. Recht der Gefahrenabwehr 148
a) „Allgemeine“ Gefahrenabwehr – Normen des allgemeinen Polizeirechts 148
aa) Divergierende Ermächtigungen zur Vornahme verdeckter Ton- und Bildaufzeichnungen im Bundesrecht und innerhalb des Rechts der Länder 149
(1) Technische Wohnraumüberwachung zur Abwehr von Gefahren für Gesundheit und Freiheit einer Person 149
(2) Technische Überwachungen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten 150
bb) Betreten der Wohnung durch verdeckte Ermittler 150
b) Spezielles Gefahrenabwehrrecht 151
c) Fazit 152
II. Typischerweise nicht in Art. 13 GG eingreifende Normen des öffentlichen Rechts 152
1. Öffentliches Baurecht 153
a) Wohnungsbezogene Bestimmungen des Bauplanungsrechts 153
aa) Planungsleitlinien 153
bb) Möglichkeiten zur Umsetzung der wohnungsbezogenen Planungsleitlinien 153
cc) Die Zwecke der wohnungsbezogenen Normen des Bauplanungsrechts 154
dd) Wohnungsbegriff 154
(1) Unbestrittene Merkmale des Wohnungsbegriffs 155
(2) Die Freiwilligkeit des Aufenthalts als Merkmal des bauplanungsrechtlichen Wohnungsbegriffs 156
(3) Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 157
ee) Wohnbedürfnisse, die durch das Bauplanungsrecht befriedigt werden können und dazu dienende subjektive Rechte 157
b) Bauordnungsrecht 159
aa) Polizeiliche Zweckbestimmung 159
bb) Wohnungsbegriff 159
cc) Wohnbedürfnisse 160
2. Wohnungsbauförderungsrecht 160
a) Normzwecke 161
aa) Der öffentlich geförderte soziale Wohnungsbau als Mittel zur Verbesserung der Wohnungsversorgung in Gebieten mit erhöhtem Bedarf und zugunsten privilegierter Personen 161
bb) Der steuerbegünstigte Wohnungsbau als Mittel zur breiten Streuung von Wohneigentum 162
cc) Die Zwecke des Wohnungsbindungsgesetzes 163
b) Wohnungsbegriff des Wohnungsbauförderungsrechts 163
aa) Bestimmung des Wohnungsbegriffs durch die Rechtsprechung zu § 42 II. Berechnungsverordnung 163
bb) Dauernde, selbständige Haushaltsführung oder Begründung des Lebensmittelpunkts als konstitutives Merkmal der Wohnnutzung 165
c) Befriedigung von Wohnbedürfnissen durch Normen der Wohnbauförderung 166
3. Wohngeldrecht 166
a) Die Zwecke des Wohngeldrechts 167
b) Wohnraumbegriff 169
aa) Die Rechtsprechung des BVerwG, die zur Einführung des § 4a WoGG geführt hat 169
bb) Objektive Eignung zur Wohnnutzung beinhaltet auch nach wohngeldrechtlichem Verständnis die eigenständige Gestaltung des häuslichen Lebens 170
cc) Die subjektive Bestimmung zu Wohnzwecken 171
c) Wohnbedürfnisse 171
4. Steuerrecht – § 75 Abs. 5 und 6 BewG 172
a) Zweck des § 75 Abs. 5 und 6 BewG – Bewertung von Grundstücken 172
b) Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff nach der Rechtsprechung des BFH 173
c) Stellungnahme 174
Viertes Kapitel: Zivilrecht – Rechtsformen der Wohnnutzung und private Abwehrrechte 177
I. Dingliche Rechtsformen der Wohnnutzung 177
1. Eigentum 177
2. Wohnungseigentum 178
3. Erbbaurecht 180
4. Sonstige beschränkte dingliche Wohnnutzungsrechte 182
a) Dauerwohnrecht 182
b) Nießbrauch 182
c) Wohnungsrecht 183
5. Besitzschutz 184
II. Schuldrechtlich begründetes Benutzungsverhältnis – die Wohnraummiete 184
1. Soziales Wohnraummietrecht – Bestandsschutz und Mietpreisbestandsschutz 185
2. Der Wohnraumbegriff 186
3. Bestandsschutzrechtliche Dimension des Sukzessionsschutzes 187
4. Absolute Ausschlußrechte des Wohnraummieters 187
5. Fazit Wohnraummiete 188
III. Zusammenfassung Zivilrecht 189
Fünftes Kaptitel: Versuch einer Systematisierung der nicht-strafrechtlichen Wohnungsbegriffe 191
I. Wohnungsbegriffe zum Schutz der territoriumsbezogenen Persönlichkeitsentfaltung 192
1. Wohnungsbegriffe in Normen, deren Hauptziel der Schutz der territoriumsbezogenen Persönlichkeitsentfaltung ist 192
2. Wohnungsbegriffe in Normen, die die territoriumsbezogene Persönlichkeitsentfaltung als gegenläufiges Nebenziel verfolgen 193
3. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begriffsmerkmalsstruktur 194
II. Wohnungsbegriffe in Allgemeininteressen verfolgenden Normen der Daseinsvorsorge 195
1. Gemeinsame Normzweckstruktur 195
a) Wohnungsbegriffe in öffentlich-rechtlichen Normen 195
b) Wohnungsbegriffe in zivilrechtlichen Normen 196
2. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begriffsmerkmalsstruktur 197
a) Objektive oder subjektive Merkmalsstruktur 197
b) Festzustellender Begriffsinhalt 197
III. Wohnungsbegriffe in Individualinteressen schützenden, sozialrechtlichen Normen 199
1. Gemeinsame Normzweckstruktur 199
2. Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begriffsmerkmalsstruktur 200
IV. Der steuerrechtliche Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts 202
1. Normzwecke 202
2. Merkmalsstruktur 202
V. Weitere Schlußfolgerungen 203
1. Das Verhältnis von subjektiver Bestimmung und objektiver Eignung 203
2. Zur Begriffsmethodik 203
3. Bestätigung der teleologischen Begriffsfindungsmethode 205
Sechstes Kapitel: Zusammenhang zwischen den Wohnbedürfnissen des modernen Wohnens und den untersuchten nicht-strafrechtlichen Normen 206
I. Das Bedürfnis, Dritte vom Ort des modernen Wohnens auszuschließen 207
1. Grundrechte 207
2. Privatrechtliche Ausschlußbefugnisse 209
II. Bedürfnis nach exklusivem Wohnen im Verbund der Kleinfamilie 209
III. Das Bedürfnis nach räumlicher Trennung von Wohnen und Arbeiten über den Innenbereich der Wohnung hinaus 209
IV. Das Bedürfnis, sich auf dem Wohnungsmarkt mit dem Wirtschaftsgut Wohnraum versorgen zu können 210
V. Sonstige Bedürfnisse 210
Siebtes Kapitel: Die Tatbestände des Hausfriedensbruchs und der Brandstiftung –Wohnungsbegriff und Schutz der Wohnung 212
A. Vorüberlegung 212
B. Hausfriedensbruch 213
I. Anknüpfung an die Geschichte des Hausfriedensbruchs 213
II. Die widersprüchliche Auslegung des Wohnungsbegriffs durch die h.M. 214
1. Ausdehnung des Wohnungsbegriffs auf Nebenräume der Wohnung 215
2. Ausdehnung des Wohnungsbegriffs auf offene Zubehörflächen 216
3. Fazit 217
III. Das durch § 123 geschützte Rechtsgut 217
1. Die überkommenen Deutungen 217
a) Die öffentliche Ordnung 217
b) Die Ehre 218
c) Der Hausfrieden: Zustand ungestörter Willensgeltung oder Privatsphäre 219
2. Das Hausrecht: Ein persönliches Rechtsgut eigener Art 220
a) Das Hausrecht als Möglichkeit zum „freien Schalten und Walten“ 220
b) Das Hausrecht als „Anspruch auf räumliche Distanz“ 221
c) Die Freiheit als das hinter dem Hausrecht stehende, geschützte Interesse 223
3. Differenzierende Betrachtungen 224
a) Schall 224
b) Kritische Stellungnahme 228
c) Modifikationen 230
aa) Mittelbarer, formalisierter Schutz der differenzierten Rechtsgüter (Rudolphi) 231
bb) Die Verkörperung objektivierter, personaler Interessen in den Tatobjekten des § 123 (Kargl) 233
(1) Darstellung 233
(2) Kritische Stellungnahme 234
cc) Fazit 236
4. Physisch gesicherter Territorialbesitz 237
a) Physisch gesicherte Territorialität 237
b) Kritische Stellungnahme 239
aa) Kritikpunkt physische Territorialität ist identisch mit dem Rechtsgut „persönliche Freiheit“ 239
bb) Kritikpunkt Verstoß gegen den materiellen Rechtsgutsbegriff 240
cc) „Einfacher“ Besitz als Rechtsgut des § 123 242
dd) Fazit 243
5. Ergebnis 244
IV. Auswirkungen auf den Wohnungsbegriff des § 123 245
1. Bestimmung des Wohnungsbegriffs 245
a) Wortlaut und systematische Aspekte 245
b) Objektiv-teleologische Auslegung 246
2. Anwendung auf die Problemfälle 248
a) Vorübergehend genutzter Wohnraum 248
b) Hotelzimmer 249
c) Nebenräume 249
d) Offene Zubehörflächen 251
e) Fazit 252
V. Der Wohnungsbegriff des § 123 und das zu den nicht-strafrechtlichen Wohnungsbegriffen erarbeitete Systematisierungsschema 253
C. Schwere Brandstiftung an Räumlichkeiten, die der Wohnung von Menschen dienen, § 306a Abs. 1 Nr. 1 254
I. Wesentliche Veränderungen durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. 01. 1998 (6. StrRG) 254
II. Begriffsbestimmender Normzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1 256
1. Das durch § 306a Abs. 1 Nr. 1 geschützte Rechtsgut 256
2. Der Strafgrund des § 306a Abs. 1 Nr. 1 259
III. Der Begriff der zur Wohnung von Menschen dienenden Räumlichkeit 260
1. Mindestgröße 260
2. Tatsächliche Wohnnutzung 261
3. Die Behandlung von nur zeitweise tatsächlich genutzten Wohnräumen 263
4. Das Ende der Wohnnutzung und das Problem der Entwidmung 265
5. Das Problem der Mischnutzungen 267
IV. Fazit 268
Achtes Kapitel: Der Wohnungsbegriff im Qualifikationstatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls, § 244 Abs. 1 Nr. 3 270
A. Die Reform des Wohnungseinbruchsdiebstahls durch das 6. StrRG 270
I. Gesetzgeberische Änderungen und sanktionsrechtliche Konsequenzen 270
II. Die Motive des Gesetzgebers 273
B. Der Wohnungsbegriff des Wohnungseinbruchsdiebstahls 273
I. Der Wohnungsbegriff in § 243 Abs. 1 Nr. 1 a.F. 273
II. Identität des in § 244 Abs. 1 Nr. 3 verwendeten Wohnungsbegriffs mit dem des § 123 274
1. Darstellung 274
2. Kritische Stellungnahme 275
a) Argumente für die Einheitlichkeit der Wohnungsbegriffe in § 123 und § 244 Abs. 1 Nr. 3 275
b) Außerachtlassung der Relativität der Rechtsbegriffe im gleichen Rechtsgebiet – offensichtliche teleologische Auslegungsmängel 276
c) Die unzutreffende Prämisse der herrschenden Ansicht 277
d) Offensichtliche gesetzessystematische Mängel der h.A. 279
e) Rechtsgeschichtliche Argumente gegen die Identität der Wohnungsbegriffe in § 123 und § 244 Abs. 1 Nr. 3. 280
3. Fazit 281
III. Übertragung desWohnungsverständnisses zu § 123, aber teleologische Reduktion des § 244 Abs. 1 Nr. 3 282
IV. Teleologisch restringierte Auslegung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 284
1. Darstellung 284
2. Kritische Stellungnahme 285
V. Einheitlicher, aber enger Wohnungsbegriff in § 123 und § 244 Abs. 1 Nr. 3 (Behm) 288
1. Darstellung 288
2. Kritische Stellungnahme 289
VI. Fazit 291
C. Die durch § 244 Abs. 1 Nr. 3 geschützten Rechtsgüter 291
I. Häusliche Privatsphäre 291
1. Bestimmung des Rechtsguts „Privatsphäre“ als Ganzes 292
2. „Räumliche Privatsphäre“ im Sinne des Art. 13 GG als durch § 244 Abs. 1 Nr. 3 geschütztes Rechtsgut 295
3. Bestimmung des durch § 244 Abs. 1 Nr. 3 geschützten Ausschnitts der Privatsphäre 296
a) Die Persönlichkeitsentfaltungsprozesse des modernen Wohnens 296
b) Gebotenheit der sektoralen Rechtsgutsbestimmung im Bereich des strafrechtlichen Privatsphärenschutzes 298
c) Schutz einer Geheimnissphäre, des Sicherheitsvertrauens und der territorialen Herrschaftsmacht 299
d) Zusammenfassung 299
4. Schutz der häuslichen Privatsphäre nur durch ein abstraktes Gefährdungsdelikt erreichbar 300
a) Der Wortlaut des § 244 Abs. 1 Nr. 1 300
b) Psychologische Vermittlung der Rechtsgutsverletzung 300
c) Schutz der häuslichen Privatsphäre vor abstrakter Gefährdung 301
5. Ausreichende Legitimationskraft des Rechtsguts häusliche Privatsphäre 303
II. Körperliche Unversehrtheit 305
1. Die Unberechenbarkeit der Aufenthaltssituation 306
2. Die Gefährlichkeit der direkten Täter-Opfer-Konfrontation in der Wohnung 307
3. Fazit 308
III. Eigentum 309
D. Der Strafgrund des § 244 Abs. 1 Nr. 3 und untergeordnete Normziele 310
E. Überprüfung des Strafgrunds des § 244 Abs. 1 anhand systematischer Aspekte 311
I. Strafrechtliche Systematik 311
II. Tatbestandsinterne Systematik 313
F. Versuch einer teleologischen Neubestimmung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 314
I. Hotelzimmer 317
II. Weitere nur vorübergehend als Unterkunft genutzte Raumeinheiten 319
III. Nebenräume und Zubehörflächen 320
IV. Innerhalb des abgeschlossenen Wohnbereichs liegende Arbeits- oder Geschäftsräume 322
V. Der Wohnungsbegriff in § 244 Abs. 1 Nr. 3 324
VI. Systematische Einordnung 325
Ergebnisse zu den strafrechtlichen Wohnungsbegriffen 326
Literaturverzeichnis 328
Sachwortverzeichnis 341