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Lehmann, J. (2004). Sachherrschaft und Sozialbindung?. Ein Beitrag zu Gegenwart und Geschichte des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51115-0
Lehmann, Jochen. Sachherrschaft und Sozialbindung?: Ein Beitrag zu Gegenwart und Geschichte des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51115-0
Lehmann, J (2004): Sachherrschaft und Sozialbindung?: Ein Beitrag zu Gegenwart und Geschichte des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51115-0

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Sachherrschaft und Sozialbindung?

Ein Beitrag zu Gegenwart und Geschichte des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs

Lehmann, Jochen

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 284

(2004)

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Abstract

Der Verfasser unternimmt den Versuch, die zeitgenössische Diskussion um den Eigentumsbegriff des Zivilrechts und deren Wurzeln erstmalig umfassend darzustellen. Dabei widmet er sich vor allem zwei Fragen: Welcher Eigentumsbegriff lag dem Zivilrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugrunde, und hat sich dieser in den vergangenen 100 Jahren verändert? Woher stammt der in der Diskussion um den Eigentumsbegriff immer wieder bemühte Gegensatz zwischen Sachherrschaft des Eigentümers und Sozialbindung des Eigentums?

Jochen Lehmann beschränkt sich in seiner Darstellung nicht auf die Dogmatik des Eigentumsbegriffs, sondern schildert auch die historischen und philosophischen Hintergründe, ohne welche die Entwicklung der Diskussion um den richtigen Eigentumsbegriff nicht verständlich würde. So entsteht ein umfassendes Bild der vor allem im 19. und 20. Jahrhundert zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen um die richtige Definition des Eigentums. Dabei zeigt sich, dass der durch die umfassende Sachherrschaft des Eigentümers gekennzeichnete Eigentumsbegriff, der - seit dem Erlass des BGB unverändert - dem Zivilrecht zugrunde liegt, das Ende einer langen dogmatischen Entwicklung markiert. Der soziale Eigentumsbegriff, der die Bindung des Eigentümers durch die Interessen der Gesellschaft betont, ist hingegen ein Produkt der rechtspolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts und in wesentlichen Teilen eine Schöpfung des Germanisten Otto von Gierke. Während dem deshalb auch als "deutsch" bezeichneten Eigentumsbegriff ein merklicher Einfluss auf die Gesetzgebungsarbeiten zum BGB versagt blieb, bestimmte er während des 20. Jahrhunderts die häufig rechtspolitische Auseinandersetzung um den Eigentumsbegriff und ist bis heute in der Diskussion um die Wiederbelebung des geteilten Eigentums lebendig geblieben.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Einleitung 21
1. Teil: Der Eigentumsbegriff des geltenden Zivilrechts 23
A. Grundlegung 23
I. Die Bedeutung des § 903 S. 1 BGB für den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff 24
II. Unerheblichkeit des § 903 S. 2 BGB für die Frage nach dem Begriff des Eigentums 25
III. Ausblick auf die weitere Darstellung 25
B. Zur Beschränkung des Eigentums auf körperliche Gegenstände 26
I. Kein Eigentum an Rechten 26
II. Zur Verbreitung des weiten Eigentumsbegriffes 26
1. Der weite Eigentumsbegriff der territorialen Kodifikationen 27
2. Die dem BGB zugrundeliegende Lehre 28
3. Zum sog. „geistigen Eigentum“ 29
C. § 903 S. 1 BGB als Definition des Eigentums? 30
I. § 903 S. 1 BGB als bloße Inhaltsbeschreibung des Eigentums? 31
II. § 903 S. 1 BGB als Legaldefinition? 32
III. § 903 S. 1 als Ausgangspunkt einer Definition 33
1. Zur Bedeutung dieser Streitfrage 33
a) Zum Eigentumsbegriff des Verfassungsrechts 33
b) Rückwirkung einer Bindung des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffes an das zivilrechtliche Eigentum auf § 903 S. 1 BGB 34
2. Zur Unterscheidung von Begriff und Inhalt des Eigentums 35
3. § 903 S. 1 BGB als bloße Normierung des Inhalts des Eigentums 38
a) Gesetzgebungsgeschichte und Systematik 38
b) Unvollständigkeit des § 903 S. 1 BGB als Definition 39
c) Zwischenergebnis 40
4. Angleichung von Eigentumsbegriff und -inhalt? 40
a) Definition des Eigentums durch seinen Inhalt 41
b) Argumente gegen diese Ansicht 41
IV. Ergebnis: Keine gesetzliche Definition des Eigentums 44
D. Der Eigentumsbegriff des BGB 45
I. Eigentum als umfassendstes an einer Sache mögliches Recht 45
1. Das Eigentum als subjektives Recht 47
2. Die Abgrenzung zu den beschränkten dinglichen Rechten 50
3. Zusammenfassung 50
II. Eigentum als bloßes Ausschließungsrecht 51
1. Die Argumentation Schloßmanns 52
2. Ablehnung der Ansicht Schloßmanns 53
3. Generelle Unhaltbarkeit einer Reduzierung des Eigentums auf ein bloßes Ausschließungsrecht 54
4. Ergebnis 57
III. Eigentum als Letztentscheidungsbefugnis 57
1. Stammler als Vorläufer dieser Ansicht 58
2. Die Weiterentwicklung von Stammlers Ansatz durch Schmidt-Rimpler 59
3. Zur Kritik dieser Ansicht 60
4. Ergebnis 61
IV. Eigentum als Rechtsverhältnis 62
1. Zur Begründung dieser Ansicht 62
2. Zur Herkunft dieser Ansicht 64
3. Die Folgen für den Eigentumsbegriff des Zivilrechts 67
4. Zur Kritik dieser Ansicht 69
a) Die unmittelbare privatrechtliche Bindung des Eigentümers durch Art. 14 II GG als falsche Prämisse 70
aa) Die unmittelbare Wirkung des Art. 14 II GG im Privatrecht 71
bb) Keine unmittelbare Bindung des privatrechtlichen Eigentums durch Art. 14 II GG 72
(a) Art. 14 II GG als Regelungsauftrag an den Gesetzgeber 72
(b) Gefährdung des Freiheitsgehalts der Eigentumsgarantie durch die unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 14 II GG 74
(c) Zwischenergebnis 76
(d) Zur privatrechtlichen Auswirkung dieser Streitfrage 76
cc) Widerspruch zu Struktur und Grundlagen des Sachenrechts 77
(a) Subjektive Rechte als systematische Grundlage des Sachenrechts 78
(b) Subjektive Rechte als Sicherung der Freiheit des einzelnen im Privatrecht 79
(c) Widerspruch zwischen dem Eigentum als Rechtsverhältnis und der Vermutung zugunsten freien Eigentums 81
(d) Unbestimmtheit des Eigentums als Rechtsverhältnis 83
b) Ergebnis 83
V. Eigentum als Zuordnung 84
1. Zur Begründung dieser Ansicht 84
2. Zur Kritik dieser Ansicht 86
a) Die Unbestimmtheit des Zuordnungsbegriffes 87
b) Zuordnung als unzureichender Ausdruck des Eigentums als subjektives Recht 88
aa) Keine Gleichordnung von Rechten und Pflichten des Eigentümers 88
bb) Fehlende Bestimmtheit des Zuordnungsobjekts 89
3. Ergebnis 89
VI. Ergebnis: Der Eigentumsbegriff des geltenden Zivilrechts 90
E. Die gesetzlichen Beschränkungen des Eigentums und ihr Verhältnis zum Eigentumsbegriff 92
I. Die dem BGB zugrundeliegende Auffassung 94
1. Der Vorentwurf Johows 94
2. Die weiteren Materialien zum BGB 96
3. Ergebnis 97
II. Zur Außentheorie 98
1. Zur Begründung dieser Ansicht 99
2. Zur Kritik an dieser Ansicht 99
III. Zur Immanenztheorie 100
1. Zu den unter der Bezeichnung „Immanenz der Beschränkungen“ zusammengefaßten Vorstellungen 100
a) Zu den verschiedenen Formen der Immanenztheorie 100
b) Zur Terminologie in dieser Arbeit 102
2. Zur Entwicklung der sog. echten Immanenztheorie 102
3. Zur Kritik der echten Immanenztheorie 103
a) Unvereinbarkeit mit § 903 S. 1 BGB 103
b) Begriffliche Unvereinbarkeit von Recht und Beschränkung 104
c) Aufhebung der Trennung zwischen dem öffentlichem Recht und dem Zivilrecht 105
4. Zur unechten Immanenztheorie 105
5. Zum Terminus „Eigentumsbeschränkungen“ 107
6. Ergebnis 108
IV. Zur Trennungstheorie 109
V. Zu Herkunft und Bedeutung der Relativierung der umfassenden Sachherrschaft 110
1. Die Herkunft der Relativierung der umfassenden Sachherrschaft 110
2. Die Bedeutung des relativierenden Zusatzes 111
a) Zur Begründung der Relativierung 111
b) Keine Änderung gegenüber dem Eigentumsbegriff des BGB 112
VI. Ergebnis 113
F. Zur Wandlungsfähigkeit des Eigentumsbegriffes 114
I. Wandlungen des Eigentumsbegriffes? 114
1. Die dem BGB zugrundeliegende Auffassung 115
2. Wandelbarkeit des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs unter der Geltung des BGB 116
II. Zur Möglichkeit eines Nebeneinander verschiedener Eigentumsbegriffe 117
1. Zum Funktionseigentum 118
2. Ablehnung der Möglichkeit eines Nebeneinander verschiedener Eigentumsbegriffe 120
G. Zusammenfassung 120
Exkurs: Zur Herkunft der Beschränkung des Eigentums auf körperliche Sachen 123
1. Rückführung des weiten Eigentumsbegriffes auf Bartolus 123
2. Der weite Eigentumsbegriff und seine Kodifikation, insbesondere im preußischen ALR 125
3. Zur Herkunft des engen Sachbegriffes 126
4. Hintergrund der Durchsetzung des auf körperliche Sachen beschränkten Eigentums 128
a) Die Rückbesinnung auf das klassische römische Recht 128
b) Der Einfluß kantischen Gedankenguts 129
5. Abschluß des Exkurses 132
2. Teil: Die Entwicklung des durch die Sachherrschaft des Eigentümers gekennzeichneten Eigentumsbegriffes im 19. Jahrhundert 133
A. Einleitung 133
B. Die Verdrängung des geteilten Eigentums und die Durchsetzung des abstrakten Eigentumsbegriffes in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts 137
I. Zum geteilten Eigentum 138
1. Die Entwicklung des geteilten Eigentums durch die Glossatoren 138
a) Zu Formen des geteilten Eigentums im frühen römischen Recht und dem duplex dominium des klassischen Rechts 139
b) Die Entwicklung des dominium utile durch die Glossatoren 140
c) Zur Auseinandersetzung um die Beweggründe der Glossatoren bei der Schaffung des geteilten Eigentums 141
aa) Widersprüche der Justinianischen Kodifikation als Ursprung des geteilten Eigentums 141
bb) Entwicklung des geteilten Eigentums zur Erfassung des Rechts des Lehnsnehmers 142
cc) Entbehrlichkeit einer abschließenden Entscheidung der Kontroverse 144
2. Die Weiterentwicklung der Lehre vom geteilten Eigentum und deren Vollendung durch Bartolus und Baldus 145
3. Zur Übertragung der Lehre vom geteilten Eigentum nach Deutschland 147
4. Zur Fortentwicklung der Lehre vom geteilten Eigentum und der Aufnahme in die großen territorialen Kodifikationen 149
a) Die Konzeption Struves 150
b) Das geteilte Eigentum im Naturrecht 151
c) Das geteilte Eigentum in den großen territorialen Kodifikationen 154
aa) Der Codex Maximilianeus Bavaricus civilis von 1756 154
bb) Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 155
cc) Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811 157
(a) Der Codex Theresianus als Vorläufer des ABGB 158
(b) Zum sog. Entwurf Horten und dem späteren Entwurf Martinis 160
dd) Zu den Gründen für die Zurückweisung der Eigentumskonzeption des Codex Theresianus 162
ee) Zusammenfassung 162
(a) Zur Vermutung ungeteilten Eigentums 162
(b) Zu den Definitionen des Eigentums in den genannten Gesetzbüchern 163
(c) Zur Widersprüchlichkeit der gegen das geteilte Eigentum gerichteten Tendenzen 165
II. Der abstrakte Eigentumsbegriff und die Verdrängung des geteilten Eigentums in der Rechtslehre 168
1. Der Eigentumsbegriff Thibauts 170
a) Das „wahre Eigentum“ 171
b) Die Anknüpfung Thibauts an die naturrechtliche Lehre 172
c) Thibauts Weiterentwicklung des Eigentumsbegriffes gegenüber dem Naturrecht 175
d) Zusammenfassung 177
2. Der abstrakte Eigentumsbegriff und die Ablösung des geteilten Eigentums 177
a) Keine Auswirkungen der zivilrechtlichen Eigentumsdogmatik auf die Bauernbefreiung 178
aa) Zu den Ursachen der Bauernbefreiung in Preußen 180
bb) Keine Auswirkungen des neuen Eigentumsbegriffes 181
b) Keine Beeinflussung Thibauts durch die einsetzende Bauernbefreiung 183
c) Ergebnis 184
III. Die weitere Entwicklung des abstrakten Eigentumsbegriffes 185
1. Das Eigentum als unteilbares und umfassendes Herrschaftsrecht 185
2. Die Vereinbarkeit von Eigentumsbegriff und den Schranken des Eigentums 188
a) Das Verhältnis des Eigentums zu den beschränkten dinglichen Rechten 189
b) Das Verhältnis des Eigentums zu den öffentlich-rechtlichen Beschränkungen 191
3. Zusammenfassung 191
IV. Zu den Gründen für die allgemeine Durchsetzung des abstrakten Eigentumsbegriffes 192
1. Die Herkunft des Eigentumsbegriffes aus dem römischen Recht 193
2. Der abstrakte Eigentumsbegriff als einziger Eigentumsbegriff 195
3. Die Berufung des Menschen zur Herrschaft über die unbelebte Natur 197
a) Eigentum als Willensherrschaft des Eigentümers über die Sache 198
b) Kein Bruch Windscheids mit der überkommenen Dogmatik 199
c) Zusammenfassung 200
4. Der abstrakte Eigentumsbegriff und seine Verbindung zum Liberalismus 201
a) Zur Bedeutung des Begriffs des Liberalismus 202
b) Das Verhältnis des abstrakten Eigentumsbegriffes zum politischen Liberalismus 204
aa) Die Verbindung von kantischer Philosophie und historischer Schule 204
bb) Weitergehender Einfluß des abstrakten Eigentumsbegriffes auf die politische Bewegung des Liberalismus? 206
cc) Der zivilrechtliche Eigentumsbegriff und seine politischen Auswirkungen am Beispiel der Bauernbefreiung in Preußen 207
c) Der abstrakte Eigentumsbegriff als Beitrag zu größerer wirtschaftlicher Freiheit 209
d) Ergebnis 210
C. Zusammenfassung 211
3. Teil: Die Entwicklung des deutschen Eigentumsbegriffes und seiner besonderen Betonung der Sozialbindung des Eigentums 214
A. Einleitung 214
B. Der deutsche Eigentumsbegriff bei v. Gierke 215
I. Die Darstellung des Eigentumsbegriffes im Handbuch des deutschen Privatrechts 215
1. Die Unterschiede zum Eigentumsbegriff der Romanistik und des BGB 217
a) Die Umgestaltung der sachenrechtlichen Systematik durch v. Gierkes Eigentumsbegriff 218
b) Das Eigentum als Rechtsverhältnis bei v. Gierke 219
c) Der Eigentumsbegriff des geltenden Rechts als Verbindung deutsch- und römisch-rechtlicher Grundgedanken? 221
2. Das Verhältnis des Eigentumsbegriffes v. Gierkes zum geteilten Eigentum 222
3. v. Gierkes rechtspolitische Verwendung des deutschen Eigentumsbegriffes 223
4. Zu den historischen Belegen für den deutschen Eigentumsbegriff bei v. Gierke 226
5. Zusammenfassung 230
C. Die Entwicklung des deutschen Eigentumsbegriffes in der Germanistik des 19. Jahrhunderts bis zu v. Gierke 230
I. Das deutsche Eigentum vor der Spaltung der historischen Schule 231
II. Die Spaltung der historischen Schule 236
III. Die Entwicklung eines genuin deutschen Eigentumsbegriffes 239
1. Grundlagen des deutschen Eigentumsbegriffes 239
2. Verfestigung des Gegensatzes von römischem und deutschem Eigentum 242
3. Zum Zusammenhang von nationaler Ausrichtung der Germanistik und der Durchsetzung des deutschen Eigentumsbegriffes 243
IV. Zur Gleichsetzung von deutschem und sozialem Recht 245
1. v. Gierkes Anknüpfung an die Lehre Schmidts 246
2. Zu v. Gierkes Begriff des sozialen und pflichtgebundenen Eigentums 252
a) Zur allgemeinen Bedeutung des Begriffs Sozialrecht 253
b) Das Sozialrecht und das soziale Recht bei v. Gierke 254
aa) Zur Herleitung des Sozialrechts aus dem Genossenschaftsrecht 254
bb) Sozialrecht und soziales Recht als unauflösliche Einheit 256
cc) Zusammenfassung 261
c) Zu den Gründen für v. Gierkes Betonung des sozialen Rechts 262
d) Das soziale, deutsche Eigentum 264
aa) v. Gierkes Entwicklung des sozialen Eigentumsbegriffes 264
bb) Das soziale Eigentum und die sozialpolitische Motivation v. Gierkes 266
e) Zum Verhältnis des sozialen Eigentumsbegriffes v. Gierkes zur zeitgenössischen Eigentumskritik 268
aa) Zur Entwicklung eines durch die Belange der Allgemeinheit gebundenen Eigentums 269
bb) Zum Einfluß der nationalökonomischen Eigentumslehre Adolph Wagners auf v. Gierkes sozialen Eigentumsbegriff 272
f) Geteiltes Eigentum als soziales Eigentum 276
D. Zusammenfassung 279
E. Die weiteren Wirkungen des deutschen Eigentumsbegriffes 280
I. Die Auswirkungen des deutschen Eigentumsbegriffes nach Inkrafttreten des BGB bis zur Zeit des Nationalsozialismus 281
1. Der deutsche Eigentumsbegriff und die Rechtsprechung 284
2. Eigentumsbegriff und konservative Kritik an der Weimarer Republik 284
3. Der sog. „dynamische Eigentumsbegriff“ 285
4. Zusammenfassung 288
II. Der deutsche Eigentumsbegriff und die Eigentumslehre des Nationalsozialismus 289
1. Zur Aufnahme v. Gierkescher Gedanken in das Parteiprogramm der NSDAP 289
2. Die Eigentumslehre des Nationalsozialismus und der Rückgriff auf v. Gierke 291
a) Zu den Parallelen von deutschem Eigentumsbegriff und dem Werk Merks 294
b) Der deutsche Eigentumsbegriff und Wieackers „Wandlungen der Eigentumsverfassung“ 295
3. Zusammenfassung 296
III. Der deutsche Eigentumsbegriff in der Nachkriegszeit 297
1. Die Eigentumsteilung als letzte Spur des deutschen Eigentumsbegriffs 299
2. Zum Vorschlag einer Neuordnung des Bodenrechts durch H. J. Vogel 300
IV. Die Eigentumsteilung in der heutigen Zivilrechtsdogmatik 304
1. Rechte des Eigentümers an seiner Sache als Wiederkehr der Enumerations- oder Summentheorie? 306
2. Der Teilungsgedanke im Schadensersatzrecht 308
3. Geteiltes Eigentum beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt? 309
4. Sicherungseigentum und Teilungsgedanke 312
5. Geteiltes Eigentum im Mietrecht? 314
6. Zusammenfassung 317
F. Ergebnis 317
Schlußwort 319
Quellenverzeichnis 322
Literaturverzeichnis 323
Sach- und Personenverzeichnis 352