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Lepa, M. (2004). Haftungsbeschränkungen bei Personenschäden nach dem Unfallversicherungsrecht. Eine kritische Analyse der Neuregelung in §§ 104 ff. SGB VII. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51339-0
Lepa, Meike. Haftungsbeschränkungen bei Personenschäden nach dem Unfallversicherungsrecht: Eine kritische Analyse der Neuregelung in §§ 104 ff. SGB VII. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51339-0
Lepa, M (2004): Haftungsbeschränkungen bei Personenschäden nach dem Unfallversicherungsrecht: Eine kritische Analyse der Neuregelung in §§ 104 ff. SGB VII, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51339-0

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Haftungsbeschränkungen bei Personenschäden nach dem Unfallversicherungsrecht

Eine kritische Analyse der Neuregelung in §§ 104 ff. SGB VII

Lepa, Meike

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 228

(2004)

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Abstract

Ziel der Untersuchung ist es, die mit dem Inkrafttreten des SGB VII verbundenen Neuerungen im Bereich der unfallversicherungsrechtlichen Haftungsbeschränkungen einer kritischen Analyse zu unterziehen.

Die Verfasserin behandelt die praxisrelevanten Probleme der Auslegung der neuen Vorschriften. Dabei finden nicht nur die Auslegungsprobleme des Haftungsausschlusses bei Tätigkeiten mehrerer Unternehmen auf einer gemeinsamen Betriebsstätte (§ 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII) eingehende Berücksichtigung. Untersucht werden - neben zahlreichen Detailfragen etwa im Bereich der Schulunfälle - beispielsweise auch die Unstimmigkeiten, die sich durch die Neuregelung des Ausnahmetatbestandes bei Wegeunfällen ergeben. Meike Lepa macht zudem auf die bislang nahezu unbemerkt gebliebenen Auswirkungen der neuen Konkurrenzregelung in § 135 SGB VII für den Haftungsausschluß aufmerksam, die zum Fortfall des Problemkreises des "doppelten Versicherungsschutzes" führt. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf die Frage der inneren Rechtfertigung der Neuregelung.

Es zeigt sich, daß die Ausweitung der Haftungsbeschränkungen im SGB VII beträchtliche Legitimationsprobleme aufwirft und einen Wandel im gesetzgeberischen Konzept erkennen läßt. Die bisherigen Gründe der Haftungsprivilegierung müssen um den neuen Rechtfertigungsgrund des besonderen Schutzbedürfnisses des Arbeitsnehmers als Schädiger ergänzt werden. Eine verfassungsrechtliche Überprüfung führt zu dem Ergebnis, daß einzelne Neuregelungen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungen 15
A. Einführung 17
B. Die historische Entwicklung der Haftungsersetzung bis zum SGB VII 19
I. Die Ausgangssituation im 19. Jahrhundert 19
II. Das Reichshaftpflichtgesetz vom 7.6.1871 20
III. Von § 95 UVG zu §§ 898, 899 RVO 23
IV. Das ErwZulG vom 7.12.1943 26
V. Die Entwicklung bis zum UVNG vom 30.4.1963 29
1. Die Haftungsfreistellung wegen „gefahrgeneigter Arbeit“ 29
2. Konflikt der Grundsätze zur gefahrgeneigten Arbeit mit der Regelung zur Haftungsersetzung nach der RVO 30
3. Das UVNG vom 30.4.1963 32
VI. Die Diskussion um die Verfassungsgemäßheit der Haftungsprivilegierung im UVNG 34
VII. Die Ausweitung der §§ 636, 637 RVO in Bereichen der sog. unechten Unfallversicherung 38
VIII. Die Weiterentwicklung der Haftungsbefreiung durch §§ 104 ff. SGB VII 39
1. Die Haftungsfreistellung des Unternehmers gemäß § 104 SGB VII 39
a) Fortentwicklung des Grundtatbestandes 39
b) Neue Ausnahmeregelung 40
2. Die Haftungsfreistellung anderer im Betrieb tätiger Personen gemäß § 105 SGB VII 40
a) Die von der Haftung freigestellten Schädiger 40
b) Die von der Haftungsfreistellung betroffenen Geschädigten 40
3. Die Haftungsfreistellung anderer Personen gemäß § 106 SGB VII 41
a) Haftungsfreistellungen im Bereich der sog. unechten Unfallversicherung 41
b) Die Haftungsfreistellung bei Tätigkeiten mehrerer Unternehmen auf einer gemeinsamen Betriebsstätte 42
C. Die einzelnen Problemfelder der Neuregelung in §§ 104 ff. SGB VII 43
I. Die Erweiterung des Kreises der nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII von der Haftung freigestellten Schädiger 43
1. Die Rechtfertigungsgründe für die Haftungsfreistellung 43
a) Die bisherigen Rechtfertigungsgründe 43
b) Die Rechtfertigungsgründe für die Erweiterung des Schädigerkreises 44
aa) Betriebsfrieden 44
bb) Absicherung des Unternehmerprivilegs 45
cc) Liquiditätsargument 47
dd) Betriebs- und Gefahrengemeinschaft 48
ee) Besonderes Schutzbedürfnis des Schädigers vor Haftungsrisiken 49
2. Die Systemgerechtigkeit der Erweiterung des Schädigerkreises in § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII 52
a) Diskussionsstand zu § 637 RVO 52
b) Divergenzen von betrieblicher und versicherter Tätigkeit und deren rechtliche Relevanz 54
aa) Harmonisierung der Normanwendungsvoraussetzungen im Bereich der „Wie“-Beschäftigung 55
bb) Verbleibende Divergenzen ohne rechtliche Relevanz 56
c) Neue Interpretationsprobleme 57
3. Die Auswirkungen der neuen Konzeption der Haftungsfreistellung auf die Bestimmung der Grenzen der betrieblichen Tätigkeit 59
a) Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen und Betriebssport 59
b) Beschaffung von Erfrischungen 61
c) Trunkenheit 61
4. Unabhängigkeit des § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII von den Grundsätzen der Haftungsbeschränkung im Arbeitsverhältnis 62
II. Die von §§ 104, 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII betroffenen Geschädigten 63
1. Die Rechtsstellung der nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII versicherten „Wie“-Beschäftigten 64
a) Der Haftungsausschluß zu Lasten kurzfristig Hilfeleistender nach §§ 636, 637 RVO durch „doppelten Versicherungsschutz“ 65
b) Behandlung der Fälle des „doppelten Versicherungsschutzes“ nach §§ 104, 105 SGB VII 67
aa) Regelung des § 135 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII 69
bb) Auswirkungen des § 135 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII auf den Haftungsausschluß in den Fällen des „doppelten Versicherungsschutzes“ 70
(1) Geltung des § 135 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII im Bereich der §§ 104, 105 SGB VII 71
(2) Konsequenzen des Wegfalls „doppelten Versicherungsschutzes“ 73
2. Versicherte, die „zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen“ (§ 104 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 SGB VII) 74
III. Der Betriebsbegriff im Sinne von § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII 78
1. Meinungsstand 79
2. Eigener Standpunkt 80
IV. Unfälle unter Beteiligung von Beamten 83
1. Das Ziel des § 105 Abs. 1 S. 2 SGB VII 83
2. Der Regreß des Dienstherrn in analoger Anwendung des § 110 SGB VII 85
3. Die Anwendung des Ausnahmetatbestandes bei Wegeunfällen 86
4. Der Normenkonflikt zwischen § 105 Abs. 1 S. 2 SGB VII und § 46 Abs. 2 BeamtVG 87
a) Arbeitnehmer verletzt Beamten 87
b) Beamter verletzt Beamten 91
V. Der Haftungsausschluß zu Lasten des Unternehmers 92
1. Probleme der Einbeziehung des geschädigten Unternehmers in die Haftungsfreistellung 92
a) Kreis der von der Erstreckung der Haftungsfreistellung betroffenen Unternehmer 92
b) Innere Rechtfertigung der Haftungsfreistellung zu Lasten des Unternehmers 95
2. Die Ausgestaltung der Rechtsposition des von der Haftungsfreistellung betroffenen Unternehmers 97
a) Die Leistungsansprüche des nicht versicherten Unternehmers 97
aa) Berücksichtigung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung 99
bb) Berücksichtigung des Mitverschuldens des Geschädigten 103
b) Probleme der Verfassungsmäßigkeit der in § 105 Abs. 2 S. 2 bis 4 SGB VII getroffenen Regelung 103
aa) Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG 104
bb) Prüfung am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 GG 108
cc) Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 110
3. Analoge Anwendung der Vorschrift auf andere Unversicherte? 111
VI. Der Haftungsausschluß nach § 106 Abs. 1 SGB VII – insbesondere: der Haftungsausschluß für Schulunfälle 112
1. Die Reichweite des Haftungsausschlusses gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII 112
a) Meinungsstand 112
b) Eigene Ansicht 113
2. Der Begriff „desselben Unternehmens“ im Sinne von § 106 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VII 116
3. Die Systemgerechtigkeit der Anknüpfung an die Betriebsangehörigkeit auf der Verletztenseite in § 106 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII 118
VII. Der Haftungsausschluß zu Lasten Pflegebedürftiger gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII 119
1. Verfassungsrechtliche Überprüfung der Vorschrift 120
2. Verfassungskonforme Auslegung 122
VIII. Die Tatbestände des § 106 Abs. 3 SGB VII 122
1. Das Haftungsprivileg bei Unfällen auf einer gemeinsamen Betriebsstätte 122
a) Der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII 123
aa) Meinungsstand zum Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte vor der Entscheidung des BGH 124
bb) Auslegung des Begriffs durch den BGH 127
cc) Eigener Standpunkt 129
dd) Die noch offenen Fragen zum Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte 132
(1) Verknüpfung durch räumliche Enge und das Erfordernis gegenseitiger Rücksichtnahme 132
(2) Rechtliche Relevanz von Absprachen 133
(3) Länger andauernde Zusammenarbeit zweier Unternehmen 134
(4) Zeitlich aufeinanderfolgendes Handeln zweier Unternehmen 135
(5) Gemeinsame Betriebsstätte im Straßenverkehr 137
b) Einbeziehung des Unternehmers als Schädiger in den Schutzbereich des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII 138
aa) Meinungsstand 138
bb) Eigene Ansicht 141
(1) Erfordernis der Tätigkeit vor Ort 141
(2) Erfordernis der Versicherteneigenschaft 142
(3) Systemkonformität des Auslegungsergebnisses 143
(4) Keine Korrekturbedürftigkeit der Norm 143
cc) Komplikationen im Fall des gestörten Gesamtschuldverhältnisses und praktische Konsequenzen für die Haftung 144
(1) Grundlagen zum gestörten Gesamtschuldnerausgleich 144
(2) Wirkung des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII im Rahmen der gestörten Gesamtschuld 146
c) Kreis der einbezogenen Geschädigten 151
d) Auffangfunktion des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII 153
aa) Haftungsbefreiung bei Leiharbeitsverhältnissen 154
bb) Haftungsbefreiung in der ARGE 157
2. Der Haftungsausschluß bei Rettungs- und Zivilschutzunternehmen 159
IX. Der Haftungsausschluß Betriebsangehöriger gegenüber Unternehmensbesuchern gemäß § 106 Abs. 4 SGB VII 160
X. Der Wegfall der Haftungsfreistellung 161
1. Der Wegfall der Haftungsfreistellung bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls 161
2. Der Wegfall der Haftungsfreistellung bei Wegeunfällen 165
a) Der frühere Ausnahmetatbestand der „Teilnahme am allgemeinen Verkehr“ – Befund der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des SGB VII 166
b) Der Zusammenhang von § 8 Abs. 1 SGB VII und § 8 Abs. 2 SGB VII nach bisherigem Verständnis 170
c) Der jetzige Ausnahmetatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII 172
aa) Der betrieblich organisierte Weg zur Arbeit und zurück (insbes. Werkverkehr) 172
(1) Auslegung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII im Lichte des alten Rechts 172
(2) Unfallversicherungsrechtliche Betrachtungsweise 173
(3) Kritik an der Gesetzesfassung 174
(4) Versuch einer Lösung de lege lata 176
bb) Aufhebung des relativen Verständnisses des Ausnahmetatbestandes 180
cc) Fortbestand der beamtenrechtlichen Sonderregelung 182
dd) Wegeunfälle im Schulbereich 182
ee) Einschränkende Interpretation des Begriffs des Unternehmers in § 104 SGB VII 184
ff) Erweiterung der Haftungsbefreiung für Betriebswege 186
D. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 188
Literaturverzeichnis 193
Sachverzeichnis 210