Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts
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Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 331
(2005)
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Abstract
Sebastian Luth untersucht in der vorliegenden Arbeit die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts unter Berücksichtigung der privatautonomen und gesetzlichen Beschränkungen.Der Schwerpunkt liegt auf der Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstandes durch den satzungsgemäßen Stiftungszweck. In diesem Zusammenhang wendet sich der Autor zunächst der logisch vorgelagerten Fragestellung der Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung durch ihren Zweck und der Geltung der deutschen Ultra-vires-Lehre zu. Er kommt unter Berücksichtigung der Wertung des Gesetzes nach § 26 Abs. 2 S. 2 BGB zu dem Ergebnis, dass die Rechtsfähigkeit der Stiftung weder kraft Gesetz noch auf dem Wege der gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung durch den Stiftungszweck begrenzt wird. Im Anschluss stellt Luth die Rechtsprechung und Literatur dar, wonach die Vertretungsmacht auch ohne eine satzungsgemäße Beschränkung i. S. von § 26 Abs. 2 S. 2 BGB durch die Eigenart des Stiftungszwecks begrenzt werde. Dabei prüft der Autor die Anforderungen an die Bestimmtheit des Stiftungszwecks, gibt eine Definition der Zweckwidrigkeit von Rechtsgeschäften und begründet sein Ergebnis anhand des im allgemeinen Vertretungsrecht sowie speziell im Stiftungsrecht gesetzlich gewährten Maßes an Verkehrsschutz.Im Rahmen der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder mehrgliedriger Vorstände, der Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch Insichgeschäfte sowie der Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflichten erarbeitet der Autor eigenständige Lösungsansätze.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 16 | ||
Einleitung | 17 | ||
1. Teil: Grundlagen | 24 | ||
A. Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts | 24 | ||
I. Der Begriff der Stiftung | 24 | ||
1. Der Stiftungszweck | 25 | ||
2. Das Stiftungsvermögen | 30 | ||
3. Die Stiftungsorganisation | 32 | ||
II. Die Entstehung der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts | 34 | ||
III. Die Stiftungsaufsicht | 39 | ||
B. Die Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstandes | 42 | ||
I. Die Rechtsnatur der Vertretung der Stiftung durch den Vorstand | 42 | ||
II. Der Umfang der Vertretungsbefugnis | 46 | ||
III. Die Rechtsfolgen bei der Überschreitung der Vertretungsbefugnis | 48 | ||
IV. Die Passivvertretung | 50 | ||
2. Teil: Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit von Stiftungen des bürgerlichen Rechts durch den Stiftungszweck | 51 | ||
A. Die Rechtsfähigkeit | 51 | ||
I. Die anglo-amerikanische ultra-vires-Lehre | 53 | ||
II. Die ultra-vires-Lehre in deutscher Rechtsprechung und Literatur | 54 | ||
1. Die Rechtsprechung | 54 | ||
2. Die überwiegende Literatur | 56 | ||
3. Die Literatur im Übrigen | 58 | ||
4. Das Ergebnis aus den Entscheidungen der Rechtsprechung und den Auffassungen in der Literatur | 60 | ||
5. Die Geltung der ultra-vires-Lehre bei Stiftungen des öffentlichen Rechts nach Rechtsprechung und Literatur | 60 | ||
III. Die Geltung der ultra-vires-Lehre bei den Stiftungen des bürgerlichen Rechts nach eigener Auffassung | 62 | ||
1. Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung kraft ihres Entstehungstatbestandes im Rahmen des typisierten Zweckes | 64 | ||
2. Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung durch ihren individuellen satzungsgemäßen Zweck | 67 | ||
3. Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung im Wege einer gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung | 68 | ||
B. Ergebnis | 70 | ||
3. Teil: Die Beschränkungen der Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstandes | 72 | ||
A. Die privatautonome Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes | 72 | ||
I. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes durch den Stiftungszweck | 72 | ||
1. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes durch den Stiftungszweck in Rechtsprechung und Literatur | 73 | ||
a) Die Rechtsprechung | 73 | ||
b) Die befürwortende Literatur | 76 | ||
c) Die ablehnende Literatur | 78 | ||
2. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch den Stiftungszweck nach eigener Auffassung | 80 | ||
a) Die Bestimmtheit des Stiftungszwecks | 81 | ||
b) Die Bestimmung der Zweckwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes | 83 | ||
c) Enge oder weite Auslegung des § 26 Abs. 2 S. 2 | 86 | ||
(1) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung eines Stiftungsregisters | 90 | ||
(2) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung eines Stiftungsverzeichnisses | 93 | ||
(3) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung der so genannten Vertreterbescheinigungen | 93 | ||
(4) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung des historischen Gesetzgebers | 95 | ||
(5) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung der Interessen aller am Vertretungsgeschäft Beteiligter | 96 | ||
(6) Die Anforderung an die wirksame Beschränkung der Vertretungsmacht nach außen durch den Stiftungszweck | 101 | ||
(7) Ergebnis | 113 | ||
II. Die satzungsgemäße Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach § 26 Abs. 2 S. 2 | 113 | ||
III. Die Beschränkung der Vertreterbefugnis kraft Organzuständigkeit | 116 | ||
1. Die Bestimmung der Vertretungsmacht eines besonderen Vertreters nach §§ 86 S. 1, 30 | 117 | ||
2. Das Verhältnis der Vertretungsmacht des besonderen Vertreters zu der des Vorstandes | 120 | ||
3. Ergebnis | 121 | ||
B. Die gesetzlichen Beschränkungen der Vertretungsbefugnis des Vorstandes | 122 | ||
I. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder mehrgliedriger Vorstände | 122 | ||
1. Der Vorstand als mehrgliedriges Vertretungsorgan | 122 | ||
2. Die Gesamt- oder Mehrheitsvertretung mehrgliedriger Stiftungsvorstände | 123 | ||
a) Die Ansicht der Rechtsprechung | 124 | ||
b) Die Ansichten der Literatur | 127 | ||
(1) Mehrheitsvertretung | 127 | ||
(a) Die Vertretung durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder | 127 | ||
(b) Die Mehrheitsvertretung setze neben der Vertretung durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder die wirksame Beschlussfassung voraus | 129 | ||
(c) Die Mehrheitsvertretung setze allein die Beschlussfassung durch die Mehrheit voraus | 130 | ||
(2) Gesamtvertretung | 130 | ||
c) Die Anforderungen an Gesamt- oder Mehrheitsvertretung mehrgliedriger Stiftungsvorstände nach eigener Auffassung | 131 | ||
(1) Mehrheits- oder Gesamtvertretung nach eigener Auffassung | 132 | ||
(a) Wortlautauslegung des § 26 Abs. 2 S. 1 | 132 | ||
(b) Historische Auslegung | 133 | ||
(c) Systematische Auslegung des § 26 | 134 | ||
(d) Teleologische Auslegung des § 26 Abs. 2 S. 1 | 134 | ||
(e) Ergebnis | 135 | ||
(2) Die Berechnungsgrundlage der Mehrheitsvertretung nach eigener Auffassung | 135 | ||
(a) Systematische Auslegung des § 26 Abs. 2 S. 1 | 135 | ||
(aa) Wortlautauslegung | 135 | ||
(bb) Historische Auslegung des Mehrheitsprinzips bei der Beschlussfassung | 136 | ||
(b) Historische Auslegung des § 26 Abs. 2 S. 1 | 137 | ||
(c) Teleologische Auslegung | 137 | ||
(d) Ergebnis | 139 | ||
(3) Die ordnungsgemäße Beschlussfassung als Erfordernis der wirksamen Mehrheitsvertretung nach eigener Auffassung | 140 | ||
(a) Die Vereinbarkeit der Verknüpfung von Beschlussfassung nach § 28 und Vertretung nach § 26 | 140 | ||
(b) Die Verknüpfung von Beschlussfassung und Vertretung nach historischem Verständnis | 141 | ||
(c) Die Verknüpfung von Beschlussfassung und Vertretung nach §§ 28 Abs. 1, 64, 70, 68 | 141 | ||
(d) Die Verknüpfung von Beschlussfassung und Vertretung unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 2 S. 2 und des Verkehrsschutzes | 142 | ||
(e) Ergebnis | 143 | ||
II. Die allgemeine gesetzliche Begrenzung der Vertretungsbefugnis nach § 181 | 143 | ||
1. Das unzulässige Insichgeschäft nach § 181 | 143 | ||
2. Die Geltung des § 181 im Stiftungsrecht | 144 | ||
a) Die Anwendbarkeit des § 181 im Stiftungsrecht nach Rechtsprechung und Literatur | 144 | ||
b) Der Anwendungsbereich des § 181 im Stiftungsrecht nach Rechtsprechung und Literatur | 145 | ||
(1) Verträge | 145 | ||
(2) Beschlüsse | 145 | ||
(a) Rechtsprechung | 146 | ||
(b) Literatur | 147 | ||
(3) Die Befreiungen von der Geltung des § 181 | 149 | ||
(4) Das Erfordernis der Erkennbarkeit eines zulässigen Insichgeschäftes | 150 | ||
(5) Die Genehmigungsfähigkeit unzulässiger Rechtsgeschäfte nach § 181 | 151 | ||
c) Die Anwendbarkeit des § 181 im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung | 151 | ||
(1) Wortlautauslegung des § 181 | 152 | ||
(2) Systematische Auslegung des § 181 | 152 | ||
(3) Historische Auslegung | 153 | ||
(4) Teleologische Auslegung | 153 | ||
(5) Ergebnis | 154 | ||
d) Der Anwendungsbereich des § 181 im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung | 154 | ||
(1) Die Voraussetzungen der Anwendung des § 181 auf Beschlüsse des Stiftungsvorstandes nach eigener Auffassung | 154 | ||
(2) Die Anwendung des § 34 als Stimmrechtsausschlusstatbestand im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung | 155 | ||
(3) Das Verhältnis des § 181 zu § 34 im Rahmen der Vertretung bei der Stimmrechtsausübung im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung | 156 | ||
(a) Prüfung des § 34 | 156 | ||
(b) Prüfung des § 181 | 157 | ||
(aa) Abschluss eines Rechtsgeschäftes | 157 | ||
(bb) Vertretung mit sich selbst | 158 | ||
(c) Die Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 181 und § 34 | 160 | ||
(d) Die Anwendung des § 181 auf Beschlüsse außerhalb des ausdrücklichen Regelungsbereichs des § 34 | 162 | ||
(e) Die Ausdehnung des Stimmrechtsverbots außerhalb des Wortlauts des § 34 im Wege einer Analogie | 163 | ||
(f) Die Bestimmung des erweiterten Anwendungsbereiches des § 34 | 165 | ||
(g) Ergebnis | 166 | ||
(4) Die Geltung des § 181 bei Insichgeschäften der Stiftung auf der Grundlage der gesetzlichen Mehrheitsvertretung nach eigener Auffassung | 166 | ||
(5) Die Erkennbarkeit zulässiger Insichgeschäfte gemäß § 181 nach eigener Auffassung | 167 | ||
(a) Die Zulässigkeit eines Insichgeschäftes nach den tatbestandlichen Ausnahmen des § 181 | 167 | ||
(b) Der nach den tatbestandlichen Ausnahmen des § 181 gewährte Verkehrsschutz | 168 | ||
(c) Die Zulässigkeit eines Insichgeschäftes nach teleologischer Reduktion des § 181 oder Unzulässigkeit eines Insichgeschäftes nach § 181 analog | 169 | ||
(d) Der nach teleologischer Reduktion oder Analogie des § 181 gewährte Verkehrsschutz | 169 | ||
(e) Die Erkennbarkeit des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes im Sinne des § 181 | 170 | ||
(f) Der bei der Vornahme von Insichgeschäften nach den Landesstiftungsgesetzen gewährte Verkehrsschutz | 171 | ||
(g) Ergebnis | 173 | ||
(6) Die Genehmigungsfähigkeit unzulässiger Rechtsgeschäfte gemäß § 181 nach eigener Auffassung | 174 | ||
III. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte sowie Anzeigepflichten | 175 | ||
1. Die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte | 175 | ||
2. Die landesrechtlichen Anzeigepflichten | 177 | ||
3. Die Rechtsfolgen bei der Durchführung einer Handlung ohne erforderliche Anzeige oder Einhaltung der vorgesehenen Frist nach eigener Auffassung | 178 | ||
a) § 9 des Schleswig-Holsteinischen Stiftungsgesetzes | 179 | ||
b) § 13 des Baden-Württembergischen Stiftungsgesetzes | 180 | ||
c) § 20 des Mecklenburg-Vorpommerischen Stiftungsgesetzes | 181 | ||
d) Art. 27 Abs. 2 Bayerisches Stiftungsgesetz | 181 | ||
e) Ergebnis | 181 | ||
4. Teil: Zusammenfassung | 182 | ||
A. Die Unanwendbarkeit der ultra-vires-Lehre auf deutsche rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts | 182 | ||
B. Die Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes durch den Stiftungszweck | 184 | ||
C. Die satzungsgemäße Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach § 26 Abs. 2 S. 2 | 186 | ||
D. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis kraft Organzuständigkeit | 187 | ||
E. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder mehrgliedriger Vorstände | 187 | ||
F. Die allgemeine gesetzliche Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach § 181 | 188 | ||
G. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte sowie Anzeigepflichten | 189 | ||
Literaturverzeichnis | 191 | ||
Sachverzeichnis | 202 |