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Luth, S. (2005). Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51830-2
Luth, Sebastian. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51830-2
Luth, S (2005): Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51830-2

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Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts

Luth, Sebastian

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 331

(2005)

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Abstract

Sebastian Luth untersucht in der vorliegenden Arbeit die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts unter Berücksichtigung der privatautonomen und gesetzlichen Beschränkungen.

Der Schwerpunkt liegt auf der Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstandes durch den satzungsgemäßen Stiftungszweck. In diesem Zusammenhang wendet sich der Autor zunächst der logisch vorgelagerten Fragestellung der Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung durch ihren Zweck und der Geltung der deutschen Ultra-vires-Lehre zu. Er kommt unter Berücksichtigung der Wertung des Gesetzes nach § 26 Abs. 2 S. 2 BGB zu dem Ergebnis, dass die Rechtsfähigkeit der Stiftung weder kraft Gesetz noch auf dem Wege der gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung durch den Stiftungszweck begrenzt wird. Im Anschluss stellt Luth die Rechtsprechung und Literatur dar, wonach die Vertretungsmacht auch ohne eine satzungsgemäße Beschränkung i. S. von § 26 Abs. 2 S. 2 BGB durch die Eigenart des Stiftungszwecks begrenzt werde. Dabei prüft der Autor die Anforderungen an die Bestimmtheit des Stiftungszwecks, gibt eine Definition der Zweckwidrigkeit von Rechtsgeschäften und begründet sein Ergebnis anhand des im allgemeinen Vertretungsrecht sowie speziell im Stiftungsrecht gesetzlich gewährten Maßes an Verkehrsschutz.

Im Rahmen der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder mehrgliedriger Vorstände, der Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch Insichgeschäfte sowie der Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflichten erarbeitet der Autor eigenständige Lösungsansätze.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 17
1. Teil: Grundlagen 24
A. Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts 24
I. Der Begriff der Stiftung 24
1. Der Stiftungszweck 25
2. Das Stiftungsvermögen 30
3. Die Stiftungsorganisation 32
II. Die Entstehung der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts 34
III. Die Stiftungsaufsicht 39
B. Die Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstandes 42
I. Die Rechtsnatur der Vertretung der Stiftung durch den Vorstand 42
II. Der Umfang der Vertretungsbefugnis 46
III. Die Rechtsfolgen bei der Überschreitung der Vertretungsbefugnis 48
IV. Die Passivvertretung 50
2. Teil: Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit von Stiftungen des bürgerlichen Rechts durch den Stiftungszweck 51
A. Die Rechtsfähigkeit 51
I. Die anglo-amerikanische ultra-vires-Lehre 53
II. Die ultra-vires-Lehre in deutscher Rechtsprechung und Literatur 54
1. Die Rechtsprechung 54
2. Die überwiegende Literatur 56
3. Die Literatur im Übrigen 58
4. Das Ergebnis aus den Entscheidungen der Rechtsprechung und den Auffassungen in der Literatur 60
5. Die Geltung der ultra-vires-Lehre bei Stiftungen des öffentlichen Rechts nach Rechtsprechung und Literatur 60
III. Die Geltung der ultra-vires-Lehre bei den Stiftungen des bürgerlichen Rechts nach eigener Auffassung 62
1. Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung kraft ihres Entstehungstatbestandes im Rahmen des typisierten Zweckes 64
2. Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung durch ihren individuellen satzungsgemäßen Zweck 67
3. Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung im Wege einer gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung 68
B. Ergebnis 70
3. Teil: Die Beschränkungen der Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstandes 72
A. Die privatautonome Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes 72
I. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes durch den Stiftungszweck 72
1. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes durch den Stiftungszweck in Rechtsprechung und Literatur 73
a) Die Rechtsprechung 73
b) Die befürwortende Literatur 76
c) Die ablehnende Literatur 78
2. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch den Stiftungszweck nach eigener Auffassung 80
a) Die Bestimmtheit des Stiftungszwecks 81
b) Die Bestimmung der Zweckwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes 83
c) Enge oder weite Auslegung des § 26 Abs. 2 S. 2 86
(1) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung eines Stiftungsregisters 90
(2) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung eines Stiftungsverzeichnisses 93
(3) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung der so genannten Vertreterbescheinigungen 93
(4) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung des historischen Gesetzgebers 95
(5) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung der Interessen aller am Vertretungsgeschäft Beteiligter 96
(6) Die Anforderung an die wirksame Beschränkung der Vertretungsmacht nach außen durch den Stiftungszweck 101
(7) Ergebnis 113
II. Die satzungsgemäße Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach § 26 Abs. 2 S. 2 113
III. Die Beschränkung der Vertreterbefugnis kraft Organzuständigkeit 116
1. Die Bestimmung der Vertretungsmacht eines besonderen Vertreters nach §§ 86 S. 1, 30 117
2. Das Verhältnis der Vertretungsmacht des besonderen Vertreters zu der des Vorstandes 120
3. Ergebnis 121
B. Die gesetzlichen Beschränkungen der Vertretungsbefugnis des Vorstandes 122
I. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder mehrgliedriger Vorstände 122
1. Der Vorstand als mehrgliedriges Vertretungsorgan 122
2. Die Gesamt- oder Mehrheitsvertretung mehrgliedriger Stiftungsvorstände 123
a) Die Ansicht der Rechtsprechung 124
b) Die Ansichten der Literatur 127
(1) Mehrheitsvertretung 127
(a) Die Vertretung durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder 127
(b) Die Mehrheitsvertretung setze neben der Vertretung durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder die wirksame Beschlussfassung voraus 129
(c) Die Mehrheitsvertretung setze allein die Beschlussfassung durch die Mehrheit voraus 130
(2) Gesamtvertretung 130
c) Die Anforderungen an Gesamt- oder Mehrheitsvertretung mehrgliedriger Stiftungsvorstände nach eigener Auffassung 131
(1) Mehrheits- oder Gesamtvertretung nach eigener Auffassung 132
(a) Wortlautauslegung des § 26 Abs. 2 S. 1 132
(b) Historische Auslegung 133
(c) Systematische Auslegung des § 26 134
(d) Teleologische Auslegung des § 26 Abs. 2 S. 1 134
(e) Ergebnis 135
(2) Die Berechnungsgrundlage der Mehrheitsvertretung nach eigener Auffassung 135
(a) Systematische Auslegung des § 26 Abs. 2 S. 1 135
(aa) Wortlautauslegung 135
(bb) Historische Auslegung des Mehrheitsprinzips bei der Beschlussfassung 136
(b) Historische Auslegung des § 26 Abs. 2 S. 1 137
(c) Teleologische Auslegung 137
(d) Ergebnis 139
(3) Die ordnungsgemäße Beschlussfassung als Erfordernis der wirksamen Mehrheitsvertretung nach eigener Auffassung 140
(a) Die Vereinbarkeit der Verknüpfung von Beschlussfassung nach § 28 und Vertretung nach § 26 140
(b) Die Verknüpfung von Beschlussfassung und Vertretung nach historischem Verständnis 141
(c) Die Verknüpfung von Beschlussfassung und Vertretung nach §§ 28 Abs. 1, 64, 70, 68 141
(d) Die Verknüpfung von Beschlussfassung und Vertretung unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 2 S. 2 und des Verkehrsschutzes 142
(e) Ergebnis 143
II. Die allgemeine gesetzliche Begrenzung der Vertretungsbefugnis nach § 181 143
1. Das unzulässige Insichgeschäft nach § 181 143
2. Die Geltung des § 181 im Stiftungsrecht 144
a) Die Anwendbarkeit des § 181 im Stiftungsrecht nach Rechtsprechung und Literatur 144
b) Der Anwendungsbereich des § 181 im Stiftungsrecht nach Rechtsprechung und Literatur 145
(1) Verträge 145
(2) Beschlüsse 145
(a) Rechtsprechung 146
(b) Literatur 147
(3) Die Befreiungen von der Geltung des § 181 149
(4) Das Erfordernis der Erkennbarkeit eines zulässigen Insichgeschäftes 150
(5) Die Genehmigungsfähigkeit unzulässiger Rechtsgeschäfte nach § 181 151
c) Die Anwendbarkeit des § 181 im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung 151
(1) Wortlautauslegung des § 181 152
(2) Systematische Auslegung des § 181 152
(3) Historische Auslegung 153
(4) Teleologische Auslegung 153
(5) Ergebnis 154
d) Der Anwendungsbereich des § 181 im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung 154
(1) Die Voraussetzungen der Anwendung des § 181 auf Beschlüsse des Stiftungsvorstandes nach eigener Auffassung 154
(2) Die Anwendung des § 34 als Stimmrechtsausschlusstatbestand im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung 155
(3) Das Verhältnis des § 181 zu § 34 im Rahmen der Vertretung bei der Stimmrechtsausübung im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung 156
(a) Prüfung des § 34 156
(b) Prüfung des § 181 157
(aa) Abschluss eines Rechtsgeschäftes 157
(bb) Vertretung mit sich selbst 158
(c) Die Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 181 und § 34 160
(d) Die Anwendung des § 181 auf Beschlüsse außerhalb des ausdrücklichen Regelungsbereichs des § 34 162
(e) Die Ausdehnung des Stimmrechtsverbots außerhalb des Wortlauts des § 34 im Wege einer Analogie 163
(f) Die Bestimmung des erweiterten Anwendungsbereiches des § 34 165
(g) Ergebnis 166
(4) Die Geltung des § 181 bei Insichgeschäften der Stiftung auf der Grundlage der gesetzlichen Mehrheitsvertretung nach eigener Auffassung 166
(5) Die Erkennbarkeit zulässiger Insichgeschäfte gemäß § 181 nach eigener Auffassung 167
(a) Die Zulässigkeit eines Insichgeschäftes nach den tatbestandlichen Ausnahmen des § 181 167
(b) Der nach den tatbestandlichen Ausnahmen des § 181 gewährte Verkehrsschutz 168
(c) Die Zulässigkeit eines Insichgeschäftes nach teleologischer Reduktion des § 181 oder Unzulässigkeit eines Insichgeschäftes nach § 181 analog 169
(d) Der nach teleologischer Reduktion oder Analogie des § 181 gewährte Verkehrsschutz 169
(e) Die Erkennbarkeit des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes im Sinne des § 181 170
(f) Der bei der Vornahme von Insichgeschäften nach den Landesstiftungsgesetzen gewährte Verkehrsschutz 171
(g) Ergebnis 173
(6) Die Genehmigungsfähigkeit unzulässiger Rechtsgeschäfte gemäß § 181 nach eigener Auffassung 174
III. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte sowie Anzeigepflichten 175
1. Die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte 175
2. Die landesrechtlichen Anzeigepflichten 177
3. Die Rechtsfolgen bei der Durchführung einer Handlung ohne erforderliche Anzeige oder Einhaltung der vorgesehenen Frist nach eigener Auffassung 178
a) § 9 des Schleswig-Holsteinischen Stiftungsgesetzes 179
b) § 13 des Baden-Württembergischen Stiftungsgesetzes 180
c) § 20 des Mecklenburg-Vorpommerischen Stiftungsgesetzes 181
d) Art. 27 Abs. 2 Bayerisches Stiftungsgesetz 181
e) Ergebnis 181
4. Teil: Zusammenfassung 182
A. Die Unanwendbarkeit der ultra-vires-Lehre auf deutsche rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts 182
B. Die Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes durch den Stiftungszweck 184
C. Die satzungsgemäße Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach § 26 Abs. 2 S. 2 186
D. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis kraft Organzuständigkeit 187
E. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder mehrgliedriger Vorstände 187
F. Die allgemeine gesetzliche Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach § 181 188
G. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte sowie Anzeigepflichten 189
Literaturverzeichnis 191
Sachverzeichnis 202