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Mansdörfer, M. (2004). Das Prinzip des ne bis in idem im europäischen Strafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51486-1
Mansdörfer, Marco. Das Prinzip des ne bis in idem im europäischen Strafrecht. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51486-1
Mansdörfer, M (2004): Das Prinzip des ne bis in idem im europäischen Strafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51486-1

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Das Prinzip des ne bis in idem im europäischen Strafrecht

Mansdörfer, Marco

Schriften zum Strafrecht, Vol. 155

(2004)

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Abstract

Wie verhalten sich Bußgelder in Millionenhöhe der Europäischen Gemeinschaften zu nationalen Sanktionen im Kartell- und Wettbewerbsrecht? Unter welchen Umständen darf eine Person, die bereits in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union strafrechtlich verfolgt wurde, in einem anderen Land nochmals verfolgt werden? Welche Vorgaben folgen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtscharta der Europäischen Union? Das sind nur einige der Fragen, die sich Mansdörfer in seiner Arbeit über "Das Prinzip des ne bis in idem im Europäischen Strafrecht" stellt und einer theoretisch stimmigen und praktikablen Lösung zuführt. Die Abhandlung nimmt sich des Themas in seiner vollen Breite an und führt die Diskussion unter Einbeziehung ausländischer und supranationaler Rechtsprechung und Literatur unter einem europäischen Blickwinkel. Zu den einzelnen Punkten werden sowohl für die Praxis Konzepte de lege lata entwickelt als auch für die Gesetzgebung Verbesserungen de lege ferenda vorgeschlagen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einführung und rechtstheoretische Grundlegung 15
I. Analyse der grundsätzlichen Lage des Betroffenen, der Rechtspraxis und der Rechtswissenschaft 17
1. Bedeutung der Problematik für den Betroffenen 17
a) Der Grundsatz des ne bis in idem als ein Mittel zur Sicherung des Anspruchs eines Individuums auf Entfaltung seiner Persönlichkeit 17
b) Bestehende Verwirklichung des Grundsatzes des ne bis in idem als völkerrechtliches Prinzip? 19
2. Die Relevanz der Thematik in der Rechtspraxis 23
3. Die Problematik und ihre methodischen Unwägbarkeiten in der rechtswissenschaftlichen Diskussion 25
a) Probleme einer prinzipiengeleiteten, wertungsjuristischen Herangehensweise 25
b) Probleme einer Herangehensweise nach den Kriterien der „klassischen“ Auslegungslehre 27
c) Konsequenzen für die vorliegende Untersuchung 30
II. Entwicklung einer rechts- und normtheoretischen Grundkonzeption des Prinzips des ne bis in idem 32
1. Der Grundsatz des ne bis in idem als Forderung systemorganisierter Freiheit 32
2. Normlogische Ausgestaltung des Grundsatzes des ne bis in idem als Rechtsprinzip 40
a) Grundsätzlicher Gewährleistungsumfang und Konkretisierung des Tatbegriffs 44
b) Eingriffe in den Gewährleistungsumfang 45
c) Rechtfertigung von Eingriffen 46
3. Exemplifizierung anhand ausgewählter Einzelfragen 47
a) Ahndung eines tatsächlichen Verhaltens in verschiedenen Verfahren 47
b) Erfordernis einer richterlichen/rechtskraftfähigen Entscheidung? 48
c) Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 49
d) Internationales Strafrecht 50
B. Historische Wurzeln und aktuelle Ausgestaltung des Grundsatzes des ne bis in idem in Europa 53
I. Ursprünge des Prinzips des ne bis in idem im römischen und kanonischen Recht 54
II. Die traditionellen, kontinentalen Rechtssysteme 57
1. Deutschsprachiger Rechtsraum 57
a) Deutschland – Eine deutlich verfassungsrechtlich geprägte Diskussion des Doppelbestrafungsverbots 57
b) Österreich – Das Doppelbestrafungsverbot im Verhältnis von Kriminal- zu Verwaltungsunrecht 61
c) Schweiz – Das Doppelbestrafungsverbot in einem System mit stark föderalen Elementen 63
2. Frankreich – Das Doppelbestrafungsverbot unter dem Einfluß des Code d’Instruction Criminelle von 1808 65
3. Beneluxstaaten – Der Ausbau des zwischenstaatlichen Doppelbestrafungsverbots als Folge enger wirtschaftlicher Verflechtung 68
a) Belgien – Das Doppelbestrafungsverbot im Zusammenhang mit der Abkehr vom französischen Code d’Instruction von 1808 69
b) Niederlande – Das Doppelbestrafungsverbot in einem sehr liberalen Strafrechtssystem 70
c) Abkommen der Beneluxstaaten vom 29. April 1969 72
4. Spanien – Das Verständnis des Doppelbestrafungsverbots als ungeschriebenes Verfassungsrecht 72
5. Italien – Unsicherheiten über die dogmatische Einordnung des Grundsatzes 74
III. Skandinavien – Das zwischenstaatliche Doppelbestrafungsverbot im Bereich der lockeren Kooperationsform des Nordischen Bundes 76
1. Schweden – Das Doppelbestrafungsverbot in einem zwischen den traditionellen Rechtssystemen vermittelnden Recht 77
2. Dänemark – Das Doppelbestrafungsverbot in einem monistischen Strafrechtssystem 79
IV. Das Common Law – Der Grundsatz des „double jeopardy“ und die Figur des „plea of autrefois convict“ 80
1. Historische Entwicklung des Doppelbestrafungsverbots im Common Law 80
2. Zur aktuellen Ausgestaltung des Verbots der Doppelbestrafung im Common Law 83
V. Überblick über die Regelungen im europäischen Strafrecht im engeren Sinne 85
1. Regelungen im Bereich des Europarates 86
2. Weitergehende Regelungen auf zwischenstaatlicher Ebene 88
3. Regelungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaften/Europäischen Union 89
VI. Die groben Entwicklungslinien in einem rechtsvergleichenden Querschnitt 95
C. Systemintern wirkendes Prinzip des ne bis in idem im europäischen Strafrecht 99
I. Umfassender Grundsatz des ne bis in idem aus den Vorschriften der EMRK in der Fassung vom 4. November 1950? 99
1. Begründungsversuche aus Art. 3 und 6 EMRK 100
2. Kritik dieser Ansätze 101
II. Verbot der Doppelbestrafung in Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK 103
1. Grundsätzliche Bedeutung der Vorschrift 104
2. Inhaltlicher Umfang der Vorschrift 104
a) Einbahnig autonomes Verständnis des Begriffs der „strafbaren Handlung“ und des „Strafverfahrens“ 105
b) Inhaltsbestimmung des Begriffs der „Identität der Tat“ 111
aa) Der Wandel in der Rechtsprechung des EGMR und die Resonanz in den betroffenen Ländern 112
bb) Würdigung und Entwicklung eines eigenen funktionalen Begriffsverständnisses 115
c) Der Begriff des „rechtskräftigen“ Urteils und die Durchbrechung der Rechtskraft durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens 119
d) Reichweitenbestimmung des Art. 4 7. ZPEMRK in den einzelnen Verfahrensstadien 121
e) Keine systemübergreifende Wirkung von Art. 4 7. ZPEMRK 126
3. Eingriff in den Gewährleistungsumfang 126
4. Rechtfertigung der Schutzbereichsbegrenzung 127
a) Schutzbereichsbegrenzungen seitens der nationalen Legislative 128
b) Schutzbereichsbegrenzungen seitens der Exekutive und Judikative 129
III. Abschließende Würdigung des Grundsatzes des ne bis in idem in der EMRK 133
D. Problematik eines zwischenstaatlich wirkenden Prinzips des ne bis in idem im europäischen Strafrecht 135
I. Begründungsansatz und Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 135
1. Diskussion verschiedener Begründungsansätze für zwischenstaatlich wirkende Doppelbestrafungsverbote und methodische Schlußfolgerungen 135
2. Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 138
a) EMRK als geeigneter Untersuchungsgegenstand? 139
b) Art. 54 ff. Schengener Durchführungsübereinkommen als Untersuchungsgegenstand 141
II. Der Grundsatz des ne bis in idem im Schengener Durchführungsübereinkommen 142
1. Grundlegendes Verständnis des Prinzips des ne bis in idem im SDÜ – insbesondere der Begriff der „rechtskräftigen Aburteilung“ 143
a) Grundsätzlicher Anwendungsbereich des Art. 54 SDÜ nach dem Verständnis der Rechtsprechung 143
aa) Auf einer gerichtlichen Hauptverhandlung beruhende Entscheidungen 144
bb) Außerhalb der Hauptverhandlung ergangene, kriminalstrafrechtliche Entscheidungen 144
cc) Administrativentscheidungen 146
dd) Zusammenfassung 148
b) Verständnis insbesondere des Begriffs der „rechtskräftigen Aburteilung“ gem. Art. 54 SDÜ in der Rechtswissenschaft 149
c) Kritik und Entwicklung eines systematisch-teleologischen Lösungsansatzes 155
aa) Grundlegende Unterscheidung zwischen völkerrechtlichen und supranationalen Interpretationsansätzen 156
bb) Klassifizierung der Art. 54 ff. SDÜ als intergouvernementales Recht und horizontalintegrierender Interpretationsansatz 157
cc) Ausformung dieses Ansatzes im normativen Rahmen der Art. 31, 34 EUV 160
dd) Kompetenzverteilungsprinzip als Idealzustand de lege ferenda? 162
ee) Deutung der Art. 54 ff. SDÜ als Kombination von begrenztem Kompetenzverteilungsprinzip und herkömmlichem Strafanknüpfungsrecht 165
ff) Bedeutung, Anforderungen und Inhalt des Tatbestandmerkmals der „rechtskräftigen bzw. endgültigen Aburteilung“ i.S.v. Art. 54 SDÜ 166
gg) Exemplifizierung anhand von ausgewählten Fallbeispielen 171
hh) Praktikabilitätserwägungen 174
2. Konsequenzen für das Verständnis von „Tat“ und „Sanktion“ i.S.v. Art. 54 ff. SDÜ 177
a) Der Begriff der „selben Tat“ in Art. 54 ff. SDÜ 177
b) Der Begriff der „Sanktion“ in Art. 54 ff. SDÜ und die Bedeutung nationaler Freisprüche 179
3. Weite Auslegung des Begriffs der „Vollstreckung“ 181
4. Materielle Ergänzung des Ansatzes, um „besondere“ nationale Hoheitsinteressen berücksichtigen zu können? 184
5. Prozedurale Absicherung und Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung der Art. 54 ff. SDÜ 186
III. Gesamtbewertung 190
E. Der Grundsatz des ne bis in idem im europäischen Strafrecht – insbesondere die supranationale Wirkrichtung des Prinzips 193
I. Relevanz der Thematik 194
II. Hintergrund der Problematik – System der punitiven Sanktionen im Europäischen Gemeinschaftsrecht 197
III. Entwicklungsstand des supranational wirkenden Grundsatzes des ne bis in idem im gegenwärtigen europäischen Strafrecht 200
1. Entwicklung in der Rechtsprechung und Gesetzgebung der Gemeinschaften – insbesondere auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts 200
2. Entwicklung in der Literatur von generellen Kollisionsüberlegungen hin zu umfassenden Lösungsversuchen 204
IV. Kritik und Entwicklung eines eigenen Lösungsansatzes 213
1. Rechtstheoretische Einordnung des vertikalen Grundsatzes des ne bis in idem in der EG 214
2. Gewährleistungsgehalt des vertikalen Grundsatzes des ne bis in idem und die Rechtfertigung von Eingriffen 216
a) Gewährleistungsgehalt 216
b) Eingriffe in den Gewährleistungsgehalt 217
c) Rechtfertigung derartiger Eingriffe 218
aa) Direktvollzug von punitivem Gemeinschaftsrecht durch supranationale Behörden 218
bb) Erlaß punitiver Sanktionen und materiell-strafrechtlicher Richtlinien durch die Gemeinschaft bei gleichzeitigem Gesetzesvollzug durch nationale Behörden 221
d) Zusammenfassung 223
3. Exemplifizierung am Recht der Bundesrepublik Deutschland 224
a) Die Problematik konkurrierender nationaler und gemeinschaftlicher Zuständigkeiten am Beispiel des Wettbewerbsrechts 225
b) Die Problematik gemeinschaftsrechtlicher Sanktionen bei indirektem Verwaltungsvollzug an Beispielen aus dem Bereich der Agrarordnung 228
aa) Beispiel zum Verhältnis von nationalen und supranationalen Verwaltungssanktionen 229
bb) Beispiel zum Verhältnis von supranationalem Sanktionenrecht und nationalem Strafrecht 232
V. Fortentwicklung des Verbots der mehrfachen Strafverfolgung in Art. 50 der Europäischen Grundrechtscharta? 234
1. Hintergrund der Normierung 235
2. Erste gegensätzliche Bewertungen in der Literatur 235
3. Eigene Stellungnahme: Art. 50 Charta als einheitliches Grundrecht mit je divergierender Rechtfertigungssystematik 237
a) Einheitlicher systeminterner, horizontaler und vertikaler Gewährleistungsgehalt der Norm 238
b) Bestimmung des Schutzbereichs in Anlehnung an Art. 4 7. ZPEMRK 240
c) Rechtfertigung von Eingriffen in Art. 50 Charta je nach betroffener Wirkrichtung 242
d) Gesamtbewertung 242
F. Zusammenfassung und Schlußbemerkungen 244
Literaturverzeichnis 252
Stichwortverzeichnis 271