Das Prinzip des ne bis in idem im europäischen Strafrecht
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Das Prinzip des ne bis in idem im europäischen Strafrecht
Schriften zum Strafrecht, Vol. 155
(2004)
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Abstract
Wie verhalten sich Bußgelder in Millionenhöhe der Europäischen Gemeinschaften zu nationalen Sanktionen im Kartell- und Wettbewerbsrecht? Unter welchen Umständen darf eine Person, die bereits in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union strafrechtlich verfolgt wurde, in einem anderen Land nochmals verfolgt werden? Welche Vorgaben folgen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtscharta der Europäischen Union? Das sind nur einige der Fragen, die sich Mansdörfer in seiner Arbeit über "Das Prinzip des ne bis in idem im Europäischen Strafrecht" stellt und einer theoretisch stimmigen und praktikablen Lösung zuführt. Die Abhandlung nimmt sich des Themas in seiner vollen Breite an und führt die Diskussion unter Einbeziehung ausländischer und supranationaler Rechtsprechung und Literatur unter einem europäischen Blickwinkel. Zu den einzelnen Punkten werden sowohl für die Praxis Konzepte de lege lata entwickelt als auch für die Gesetzgebung Verbesserungen de lege ferenda vorgeschlagen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
A. Einführung und rechtstheoretische Grundlegung | 15 | ||
I. Analyse der grundsätzlichen Lage des Betroffenen, der Rechtspraxis und der Rechtswissenschaft | 17 | ||
1. Bedeutung der Problematik für den Betroffenen | 17 | ||
a) Der Grundsatz des ne bis in idem als ein Mittel zur Sicherung des Anspruchs eines Individuums auf Entfaltung seiner Persönlichkeit | 17 | ||
b) Bestehende Verwirklichung des Grundsatzes des ne bis in idem als völkerrechtliches Prinzip? | 19 | ||
2. Die Relevanz der Thematik in der Rechtspraxis | 23 | ||
3. Die Problematik und ihre methodischen Unwägbarkeiten in der rechtswissenschaftlichen Diskussion | 25 | ||
a) Probleme einer prinzipiengeleiteten, wertungsjuristischen Herangehensweise | 25 | ||
b) Probleme einer Herangehensweise nach den Kriterien der „klassischen“ Auslegungslehre | 27 | ||
c) Konsequenzen für die vorliegende Untersuchung | 30 | ||
II. Entwicklung einer rechts- und normtheoretischen Grundkonzeption des Prinzips des ne bis in idem | 32 | ||
1. Der Grundsatz des ne bis in idem als Forderung systemorganisierter Freiheit | 32 | ||
2. Normlogische Ausgestaltung des Grundsatzes des ne bis in idem als Rechtsprinzip | 40 | ||
a) Grundsätzlicher Gewährleistungsumfang und Konkretisierung des Tatbegriffs | 44 | ||
b) Eingriffe in den Gewährleistungsumfang | 45 | ||
c) Rechtfertigung von Eingriffen | 46 | ||
3. Exemplifizierung anhand ausgewählter Einzelfragen | 47 | ||
a) Ahndung eines tatsächlichen Verhaltens in verschiedenen Verfahren | 47 | ||
b) Erfordernis einer richterlichen/rechtskraftfähigen Entscheidung? | 48 | ||
c) Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens | 49 | ||
d) Internationales Strafrecht | 50 | ||
B. Historische Wurzeln und aktuelle Ausgestaltung des Grundsatzes des ne bis in idem in Europa | 53 | ||
I. Ursprünge des Prinzips des ne bis in idem im römischen und kanonischen Recht | 54 | ||
II. Die traditionellen, kontinentalen Rechtssysteme | 57 | ||
1. Deutschsprachiger Rechtsraum | 57 | ||
a) Deutschland – Eine deutlich verfassungsrechtlich geprägte Diskussion des Doppelbestrafungsverbots | 57 | ||
b) Österreich – Das Doppelbestrafungsverbot im Verhältnis von Kriminal- zu Verwaltungsunrecht | 61 | ||
c) Schweiz – Das Doppelbestrafungsverbot in einem System mit stark föderalen Elementen | 63 | ||
2. Frankreich – Das Doppelbestrafungsverbot unter dem Einfluß des Code d’Instruction Criminelle von 1808 | 65 | ||
3. Beneluxstaaten – Der Ausbau des zwischenstaatlichen Doppelbestrafungsverbots als Folge enger wirtschaftlicher Verflechtung | 68 | ||
a) Belgien – Das Doppelbestrafungsverbot im Zusammenhang mit der Abkehr vom französischen Code d’Instruction von 1808 | 69 | ||
b) Niederlande – Das Doppelbestrafungsverbot in einem sehr liberalen Strafrechtssystem | 70 | ||
c) Abkommen der Beneluxstaaten vom 29. April 1969 | 72 | ||
4. Spanien – Das Verständnis des Doppelbestrafungsverbots als ungeschriebenes Verfassungsrecht | 72 | ||
5. Italien – Unsicherheiten über die dogmatische Einordnung des Grundsatzes | 74 | ||
III. Skandinavien – Das zwischenstaatliche Doppelbestrafungsverbot im Bereich der lockeren Kooperationsform des Nordischen Bundes | 76 | ||
1. Schweden – Das Doppelbestrafungsverbot in einem zwischen den traditionellen Rechtssystemen vermittelnden Recht | 77 | ||
2. Dänemark – Das Doppelbestrafungsverbot in einem monistischen Strafrechtssystem | 79 | ||
IV. Das Common Law – Der Grundsatz des „double jeopardy“ und die Figur des „plea of autrefois convict“ | 80 | ||
1. Historische Entwicklung des Doppelbestrafungsverbots im Common Law | 80 | ||
2. Zur aktuellen Ausgestaltung des Verbots der Doppelbestrafung im Common Law | 83 | ||
V. Überblick über die Regelungen im europäischen Strafrecht im engeren Sinne | 85 | ||
1. Regelungen im Bereich des Europarates | 86 | ||
2. Weitergehende Regelungen auf zwischenstaatlicher Ebene | 88 | ||
3. Regelungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaften/Europäischen Union | 89 | ||
VI. Die groben Entwicklungslinien in einem rechtsvergleichenden Querschnitt | 95 | ||
C. Systemintern wirkendes Prinzip des ne bis in idem im europäischen Strafrecht | 99 | ||
I. Umfassender Grundsatz des ne bis in idem aus den Vorschriften der EMRK in der Fassung vom 4. November 1950? | 99 | ||
1. Begründungsversuche aus Art. 3 und 6 EMRK | 100 | ||
2. Kritik dieser Ansätze | 101 | ||
II. Verbot der Doppelbestrafung in Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK | 103 | ||
1. Grundsätzliche Bedeutung der Vorschrift | 104 | ||
2. Inhaltlicher Umfang der Vorschrift | 104 | ||
a) Einbahnig autonomes Verständnis des Begriffs der „strafbaren Handlung“ und des „Strafverfahrens“ | 105 | ||
b) Inhaltsbestimmung des Begriffs der „Identität der Tat“ | 111 | ||
aa) Der Wandel in der Rechtsprechung des EGMR und die Resonanz in den betroffenen Ländern | 112 | ||
bb) Würdigung und Entwicklung eines eigenen funktionalen Begriffsverständnisses | 115 | ||
c) Der Begriff des „rechtskräftigen“ Urteils und die Durchbrechung der Rechtskraft durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens | 119 | ||
d) Reichweitenbestimmung des Art. 4 7. ZPEMRK in den einzelnen Verfahrensstadien | 121 | ||
e) Keine systemübergreifende Wirkung von Art. 4 7. ZPEMRK | 126 | ||
3. Eingriff in den Gewährleistungsumfang | 126 | ||
4. Rechtfertigung der Schutzbereichsbegrenzung | 127 | ||
a) Schutzbereichsbegrenzungen seitens der nationalen Legislative | 128 | ||
b) Schutzbereichsbegrenzungen seitens der Exekutive und Judikative | 129 | ||
III. Abschließende Würdigung des Grundsatzes des ne bis in idem in der EMRK | 133 | ||
D. Problematik eines zwischenstaatlich wirkenden Prinzips des ne bis in idem im europäischen Strafrecht | 135 | ||
I. Begründungsansatz und Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes | 135 | ||
1. Diskussion verschiedener Begründungsansätze für zwischenstaatlich wirkende Doppelbestrafungsverbote und methodische Schlußfolgerungen | 135 | ||
2. Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes | 138 | ||
a) EMRK als geeigneter Untersuchungsgegenstand? | 139 | ||
b) Art. 54 ff. Schengener Durchführungsübereinkommen als Untersuchungsgegenstand | 141 | ||
II. Der Grundsatz des ne bis in idem im Schengener Durchführungsübereinkommen | 142 | ||
1. Grundlegendes Verständnis des Prinzips des ne bis in idem im SDÜ – insbesondere der Begriff der „rechtskräftigen Aburteilung“ | 143 | ||
a) Grundsätzlicher Anwendungsbereich des Art. 54 SDÜ nach dem Verständnis der Rechtsprechung | 143 | ||
aa) Auf einer gerichtlichen Hauptverhandlung beruhende Entscheidungen | 144 | ||
bb) Außerhalb der Hauptverhandlung ergangene, kriminalstrafrechtliche Entscheidungen | 144 | ||
cc) Administrativentscheidungen | 146 | ||
dd) Zusammenfassung | 148 | ||
b) Verständnis insbesondere des Begriffs der „rechtskräftigen Aburteilung“ gem. Art. 54 SDÜ in der Rechtswissenschaft | 149 | ||
c) Kritik und Entwicklung eines systematisch-teleologischen Lösungsansatzes | 155 | ||
aa) Grundlegende Unterscheidung zwischen völkerrechtlichen und supranationalen Interpretationsansätzen | 156 | ||
bb) Klassifizierung der Art. 54 ff. SDÜ als intergouvernementales Recht und horizontalintegrierender Interpretationsansatz | 157 | ||
cc) Ausformung dieses Ansatzes im normativen Rahmen der Art. 31, 34 EUV | 160 | ||
dd) Kompetenzverteilungsprinzip als Idealzustand de lege ferenda? | 162 | ||
ee) Deutung der Art. 54 ff. SDÜ als Kombination von begrenztem Kompetenzverteilungsprinzip und herkömmlichem Strafanknüpfungsrecht | 165 | ||
ff) Bedeutung, Anforderungen und Inhalt des Tatbestandmerkmals der „rechtskräftigen bzw. endgültigen Aburteilung“ i.S.v. Art. 54 SDÜ | 166 | ||
gg) Exemplifizierung anhand von ausgewählten Fallbeispielen | 171 | ||
hh) Praktikabilitätserwägungen | 174 | ||
2. Konsequenzen für das Verständnis von „Tat“ und „Sanktion“ i.S.v. Art. 54 ff. SDÜ | 177 | ||
a) Der Begriff der „selben Tat“ in Art. 54 ff. SDÜ | 177 | ||
b) Der Begriff der „Sanktion“ in Art. 54 ff. SDÜ und die Bedeutung nationaler Freisprüche | 179 | ||
3. Weite Auslegung des Begriffs der „Vollstreckung“ | 181 | ||
4. Materielle Ergänzung des Ansatzes, um „besondere“ nationale Hoheitsinteressen berücksichtigen zu können? | 184 | ||
5. Prozedurale Absicherung und Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung der Art. 54 ff. SDÜ | 186 | ||
III. Gesamtbewertung | 190 | ||
E. Der Grundsatz des ne bis in idem im europäischen Strafrecht – insbesondere die supranationale Wirkrichtung des Prinzips | 193 | ||
I. Relevanz der Thematik | 194 | ||
II. Hintergrund der Problematik – System der punitiven Sanktionen im Europäischen Gemeinschaftsrecht | 197 | ||
III. Entwicklungsstand des supranational wirkenden Grundsatzes des ne bis in idem im gegenwärtigen europäischen Strafrecht | 200 | ||
1. Entwicklung in der Rechtsprechung und Gesetzgebung der Gemeinschaften – insbesondere auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts | 200 | ||
2. Entwicklung in der Literatur von generellen Kollisionsüberlegungen hin zu umfassenden Lösungsversuchen | 204 | ||
IV. Kritik und Entwicklung eines eigenen Lösungsansatzes | 213 | ||
1. Rechtstheoretische Einordnung des vertikalen Grundsatzes des ne bis in idem in der EG | 214 | ||
2. Gewährleistungsgehalt des vertikalen Grundsatzes des ne bis in idem und die Rechtfertigung von Eingriffen | 216 | ||
a) Gewährleistungsgehalt | 216 | ||
b) Eingriffe in den Gewährleistungsgehalt | 217 | ||
c) Rechtfertigung derartiger Eingriffe | 218 | ||
aa) Direktvollzug von punitivem Gemeinschaftsrecht durch supranationale Behörden | 218 | ||
bb) Erlaß punitiver Sanktionen und materiell-strafrechtlicher Richtlinien durch die Gemeinschaft bei gleichzeitigem Gesetzesvollzug durch nationale Behörden | 221 | ||
d) Zusammenfassung | 223 | ||
3. Exemplifizierung am Recht der Bundesrepublik Deutschland | 224 | ||
a) Die Problematik konkurrierender nationaler und gemeinschaftlicher Zuständigkeiten am Beispiel des Wettbewerbsrechts | 225 | ||
b) Die Problematik gemeinschaftsrechtlicher Sanktionen bei indirektem Verwaltungsvollzug an Beispielen aus dem Bereich der Agrarordnung | 228 | ||
aa) Beispiel zum Verhältnis von nationalen und supranationalen Verwaltungssanktionen | 229 | ||
bb) Beispiel zum Verhältnis von supranationalem Sanktionenrecht und nationalem Strafrecht | 232 | ||
V. Fortentwicklung des Verbots der mehrfachen Strafverfolgung in Art. 50 der Europäischen Grundrechtscharta? | 234 | ||
1. Hintergrund der Normierung | 235 | ||
2. Erste gegensätzliche Bewertungen in der Literatur | 235 | ||
3. Eigene Stellungnahme: Art. 50 Charta als einheitliches Grundrecht mit je divergierender Rechtfertigungssystematik | 237 | ||
a) Einheitlicher systeminterner, horizontaler und vertikaler Gewährleistungsgehalt der Norm | 238 | ||
b) Bestimmung des Schutzbereichs in Anlehnung an Art. 4 7. ZPEMRK | 240 | ||
c) Rechtfertigung von Eingriffen in Art. 50 Charta je nach betroffener Wirkrichtung | 242 | ||
d) Gesamtbewertung | 242 | ||
F. Zusammenfassung und Schlußbemerkungen | 244 | ||
Literaturverzeichnis | 252 | ||
Stichwortverzeichnis | 271 |