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Maier, T. (2005). Die Objektivierung des Versuchsunrechts. Eine strafrechtliche Analyse de lege lata. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51274-4
Maier, Thomas. Die Objektivierung des Versuchsunrechts: Eine strafrechtliche Analyse de lege lata. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51274-4
Maier, T (2005): Die Objektivierung des Versuchsunrechts: Eine strafrechtliche Analyse de lege lata, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51274-4

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Die Objektivierung des Versuchsunrechts

Eine strafrechtliche Analyse de lege lata

Maier, Thomas

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 158

(2005)

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Abstract

Vom Versuchsunrecht zu sprechen heißt, die Bedingungen zu klären, unter denen der objektive und der subjektive Tatbestand eines Versuchsdeliktes erfüllt sind. Die Versuchsdelikte haben objektive Tatbestände, die vielgestaltig sind wie die Deliktstatbestände des Besonderen Teils. Sie auf "den Versuch" zu reduzieren und ihren objektiven Gehalt auf das unmittelbare Ansetzen zu beschränken, überschreitet die Grenzen eines Tatstrafrechts.

Die Objektivierung des Versuchsunrechts bindet die versuchten Taten wieder an die Deliktstatbestände des Besonderen Teils. An die Stelle der beliebigen Ersetzbarkeit objektiver Deliktstatbestandsmerkmale durch die Tätervorstellung tritt die analytische Betrachtung jedes einzelnen Deliktes und die tatbestandsbezogene Entscheidung, welche objektiven Merkmale des Vollendungstatbestandes auch bei der versuchten Tat erfüllt sein müssen, um die Tatbestandsähnlichkeit von Vollendungs- und Versuchsdelikt zu wahren.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einführung 19
1. Kapitel: Das Unrecht der versuchten Tat als Gegenstand der Eindruckstheorie – Kontextualisierung und Begriffsklärung 25
A. Einleitung 25
B. Der Strafgrund der versuchten Tat – begrifflich-dogmatische Analyse und die Betrachtungsweise der Eindruckstheorie 26
I. Analyse des Terminus ,Strafgrund des Versuchs‘ 26
II. Das Verständnis der Eindruckstheorie vom Strafgrund des Versuchs 27
III. Zwischenbilanz 29
C. Die gesetzliche Regelung der versuchten Tat und die Begründung ihrer Ratio 30
I. Die Regelung des § 22 StGB 30
II. Die Regelung des § 23 StGB 30
III. Fazit 32
D. Der Tatbestand bei Vollendungs- und Versuchsdelikten 32
I. Die Struktur des gesetzlichen Tatbestandes des vorsätzlichen vollendeten Deliktes 32
1. Grundsätzliches 32
2. Der objektive Tatbestand des Vollendungsdeliktes 33
3. Der subjektive Tatbestand des Vollendungsdeliktes 35
a) Der Tatvorsatz 35
b) Sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale 38
c) Schluß 40
4. Fazit 40
II. Die Tatbestandsstruktur des versuchten Deliktes 40
1. Grundsätzliches 40
2. Der subjektive Tatbestand des Versuchsdeliktes 43
a) Das kognitive Vorsatzelement, insbesondere das Wahndelikt 43
b) Das voluntative Vorsatzelement, insbesondere das abergläubische Verhalten 45
c) Die Vorsatzformen, insbesondere die mit dolus eventualis versuchte Tat 49
d) Die sonstigen subjektiven Tatbestandsmerkmale der versuchten Tat 52
e) Der Tatentschluß 52
f) Fazit 53
3. Der objektive Tatbestand des Versuchsdeliktes 53
III. Die strafrechtliche Stufenlehre 55
IV. Schluß 63
E. Der materielle Unrechtsbegriff der personalen Unrechtslehre und die versuchte Tat 63
I. Der personale Unrechtsbegriff 63
1. Grundsätzliches 63
2. Das herrschende Rechtsverständnis in den personalen Unrechtslehren 64
a) Der dreifache Charakter der Rechtsnorm in der Dogmatik der personalen Unrechtslehren 64
b) Bestimmungs- und Bewertungsnorm – Der Rechtssatz als Verhaltens- und Sanktionsnorm 65
c) Der Rechtssatz als Schutznorm 67
3. Handlungs- und Erfolgsunwert auf der Basis des herrschenden Rechtsverständnisses 67
a) Der Erfolgsunwert 67
b) Der Handlungsunwert 67
II. Die versuchte Tat im Kontext der personalen Unrechtslehre 68
1. Der Handlungsunwert der versuchten Tat 69
2. Der Erfolgsunwert der versuchten Tat 70
3. Das Unrecht der versuchten Tat im Verhältnis zum Unrecht des Vollendungsdeliktes 70
III. Fazit 71
F. Untauglicher Versuch und Wahndelikt 71
I. Die gesetzliche Regelung 72
II. Die aus grobem Unverstand begangene versuchte Tat 73
1. Grundsätzliches 73
2. Abergläubisches Versuchen 74
3. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 23 III StGB 75
4. Schluß 82
III. Die Abgrenzung des untauglichen Versuchs vom Wahndelikt 82
1. Grundsätzliches 82
2. Der sogenannte Grenzirrtum 84
3. Nomologische Fehlvorstellungen als Grenzirrtümer? Das Problem der Wahnkausalität 86
4. Die sogenannten Vorfeldirrtümer 90
IV. Das untaugliche Subjekt und die versuchte Tat 97
1. Grundsätzliches 97
2. Die einschlägigen Konstellationen 98
3. Die Kontradiktion: Tatvorsatz trotz fehlender Bestimmungsnorm 104
4. Exkurs: Die analoge Anwendung des § 23 III StGB auf den Extraneus 108
V. Fazit 109
G. Schluß 109
2. Kapitel: Die subjektive Versuchstheorie und ihr Weg zur herrschenden Lehre 111
A. Einleitung 111
B. Die wissenschaftliche Begründung der subjektiven Versuchslehre durch Maximilian von Buri 113
C. Die Übernahme der subjektiven Versuchslehre durch das Reichsgericht 116
I. Die Rezeption der Versuchslehre v. Buris 116
II. Der Umkehrschluß aus § 59 StGB a. F. 119
1. Der Ausgangsfall zu RGSt 42, 92 (92 ff.) 119
2. Die Entscheidung des Reichsgerichts 119
3. Der sachliche Gehalt des Umkehrschlusses 120
D. Die Übernahme der subjektiven Versuchslehre durch den BGH 123
E. Der Schwenk der Strafrechtswissenschaft zur subjektiven Versuchslehre 124
I. Einleitung 124
II. Franz v. Liszts Lehre von der Spezialprävention 126
III. Die Imperativentheorie und die Lehre von den strafrechtlichen Bestimmungsnormen 128
1. Die Imperativentheorie August Thons 128
2. Die Normentheorie Karl Bindings 129
3. Das Unrecht als Pflichtwidrigkeit in der Lehre Alexander Hold v. Fernecks 130
4. Schluß 131
IV. Die finale Handlungslehre und die personale Unrechtslehre 132
1. Der Aufweis subjektiver Unrechtselemente 132
2. Die finale Handlungslehre und die unrechtskonstitutive Potenz des Tatvorsatzes 133
3. Die personale Unrechtslehre 134
4. Schluß 136
V. Fazit 137
F. Überleitung 138
3. Kapitel: Der sogenannte rechtsfeindliche Wille und der Begriff des Rechts 139
A. Einleitung 139
B. Das herrschende Verständnis von Recht und die rechtlichen Verhaltensnormen für den Einzelnen 140
I. Grundsätzliches 140
II. Der Aufweis rechtlicher Verhaltensnormen in der herrschenden Normentheorie 140
III. Die Lehre von den Verhaltensnormen als Fiktion 143
1. Der gesetzliche Ausgangspunkt: Die Deliktstatbestände des Besonderen Teils des StGB 143
2. Verhaltensnormen und ein Moralbegriff mit deontischen Modalitäten 144
3. Verhaltensnormen und der Adressat des Rechtssatzes 148
4. Schlußfolgerungen 152
C. Der Rechtsbegriff der analytischen Hermeneutik 152
I. Grundsätzliches 152
II. Recht als Handlungs-Recht 154
III. Handlungs-Recht und subjektive Versuchslehre 156
D. Schluß 157
4. Kapitel: Die Bestrebungen zur Objektivierung des Unrechts der versuchten Tat in der deutschen Strafrechtswissenschaft nach dem Ende der klassischen objektiven Versuchslehren 159
A. Die Eindruckstheorie 159
I. Das Bedürfnis nach einer Beschränkung der Versuchsstrafbarkeit 160
II. Die dogmengeschichtlichen Wurzeln des Eindrucksmomentes 160
III. Der rechtserschütternde Eindruck und seine dogmatische Funktion 164
IV. Die Bilanz der Analyse der herrschenden Versuchslehre 168
V. Würdigung 170
B. Die Wiederbelebung objektiver Versuchslehren 171
I. Spendels Lehre von der konkreten Gefährdung des Tatobjektes 171
II. Die Risikoerhöhungslehre Schönwandts 173
III. Malitz’ Lehre von der Gefährlichkeit der Tathandlung 174
IV. Die subjektiv-objektive Versuchslehre Hirschs 175
V. Bottkes Lehre von der Strafunfähigkeit des untauglichen Versuchs 178
VI. Würdigung 180
C. Kratzschs Lehre von der versuchten Tat als abstraktem Gefährdungsdelikt 180
D. Jakobs’ Lehre von der versuchten Tat als expressivem Normbruch 184
E. Die interpersonalen Versuchslehren auf der Basis einer Rechtslehre nach Freiheitsgesetzen 187
I. Grundlegung 187
II. Köhlers Lehre von der objektiven Wirkmacht des Versuchstäters 189
III. Die Versuchslehre Zaczyks 191
1. Generelle Bestimmung des Versuchsunrechts 191
2. Das Unrecht der versuchten Tat bei Rechtsgütern der Person 192
3. Das Unrecht der versuchten Tat bei Rechtsgütern der Gesellschaft 194
4. Das Unrecht der versuchten Tat bei Rechtsgütern des Staates 194
IV. Würdigung 196
F. Die dualistische Versuchslehre 199
I. Die dualistische Unrechtsbegründung 199
II. Der Gefährdungsversuch 201
III. Der Zielversuch 202
1. Grundsätzliches 202
2. Intentionsobjekt und Tatsituation 202
3. Exkurs: Die Lehre vom Mangel am Tatbestand 203
IV. Würdigung 206
G. Schluß 207
5. Kapitel: Prolegomena einer deliktsspezifischen Objektivierung des Versuchsunrechts 209
A. Rechtsgüterschutz und die Ratio der Versuchsstrafbarkeit – Der sogenannte Strafgrund der versuchten Tat 209
B. Der Begriff des Unrechts der versuchten Tat 210
C. Rechtsbegriff und Versuchsdelikt 210
D. Die Explikation des Versuchstatbestandes als Objektivierung des Versuchsunrechts 212
E. Schluß 218
6. Kapitel: Die Versuchsdelikte nach einer hermeneutischen Konzeption 219
A. Die versuchten Begehungsdelikte 219
I. Versuchter Meineid (§§ 154, 22 StGB) 219
II. Versuchte Personenstandsfälschung (§§ 169, 22 StGB) 231
III. Versuchte Hehlerei (§§ 259, 22 StGB) 233
IV. Versuchte Geldwäsche (§§ 261, 22 StGB) 237
V. Versuchter Totschlag (§§ 212, 22 StGB) 239
VI. Versuchte Unterschlagung (§§ 246, 22 StGB) 241
VII. Versuchter Diebstahl (§§ 242, 22 StGB) 243
VIII. Versuchter sexueller Mißbrauch von Kindern (§§ 176, 22 StGB) 244
IX. Versuchter Versicherungsmißbrauch (§§ 265, 22 StGB) 245
X. Versuchter Betrug (§§ 263, 22 StGB) 247
XI. Versuchte Strafvereitelung (§§ 258 I, 22 StGB) 252
XII. Versuchte Bestechlichkeit (§§ 332 I, 22 StGB) 254
B. Die versuchten Wortlautunterlassungsdelikte am Beispiel der versuchten Steuerhinterziehung (§ 370 I Nr. 2 AO i. V. m. § 22 StGB) 257
C. Die versuchten Auslegungsunterlassungsdelikte 259
I. Grundsätzliches 259
II. Die tatsächlichen Umstände, die eine Garantenstellung begründen 260
III. Die konkrete Gefahr für ein Rechtsgutsobjekt 262
IV. Die Möglichkeit der Abwendung eines deliktstatbestandsmäßigen Erfolges 263
V. Fazit 265
Abschluß 266
Thesen 267
Schrifttumsverzeichnis 271
Sachwortverzeichnis 306