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Anerkennungspflichten im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland

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Michaels, S. (2004). Anerkennungspflichten im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland. Zwecke des Internationalen Verwaltungsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51072-6
Michaels, Sascha. Anerkennungspflichten im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland: Zwecke des Internationalen Verwaltungsrechts. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51072-6
Michaels, S (2004): Anerkennungspflichten im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland: Zwecke des Internationalen Verwaltungsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51072-6

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Anerkennungspflichten im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland

Zwecke des Internationalen Verwaltungsrechts

Michaels, Sascha

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 101

(2004)

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Abstract

Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung wird die Geltung eines fremden Hoheitsaktes auf das Inland erstreckt und dieser inländischen Akten gleichgestellt. Anerkennungspflichten vermögen die Kooperation von Staaten zu erleichtern und die Transaktionskosten für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu senken. Das allgemeine Völkerrecht gebietet nur im Ausnahmefall die Anerkennung fremder Hoheitsakte. Demgegenüber bestehen weitgehende Anerkennungspflichten im Verhältnis der Mitglieder eines Bundesstaates.

Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fließen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Maß an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des "Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren" gewährleisten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 22
Erster Teil: Grundlegung 27
A. Ziel der Untersuchung 27
B. Gang der Überlegungen 29
C. Begriffe und Systematik 29
I. Internationales Verwaltungsrecht 30
1. Verwaltungsrecht 30
2. Internationales Verwaltungsrecht – das Attribut des Internationalen 30
3. Entwicklung und systematische Verortung 34
4. Die notwendige Eigenart der Kollisionsregeln des öffentlichen Rechts – die Einseitigkeit des Internationalen Verwaltungsrechts 41
a) Die Besonderheiten des öffentlichen Rechts als Ursache der Einseitigkeit des Internationalen Verwaltungsrechts 41
aa) Die Besonderheit aus der Sicht des rechtsanwendenden Staates 42
bb) Die Besonderheit aus der Sicht des Individuums 45
cc) Schlußfolgerung 46
b) Anerkennung als Ausnahme von der Einseitigkeit des Internationalen Verwaltungsrechts 47
c) Eingeschränkter Gegenstand des Internationalen Verwaltungsrechts 47
II. Anerkennung 50
1. Anerkennung von Hoheitsakten nach dem Völkerrecht 52
a) Ausgangspunkt: Territorialitätsprinzip als Wirkbereichsbeschränkung und Durchsetzungsvoraussetzung nationalen Rechts 52
b) Jurisdiktionsgrenzen – Unterscheidung zwischen Geltung und Wirkung 55
c) Völkerrechtliche Zulässigkeit der Anerkennung 60
d) Anerkennung als Voraussetzung der Behandlung ausländischer extraterritorialer Hoheitsakte „als Recht“ 61
e) Die Notwendigkeit des Merkmals der Geltungserstreckung – internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung und bloße Achtung 63
2. Anerkennungsbegriffe im Internationalen Verwaltungsrecht 67
a) Zweck und normsystematischer Gegenstand der Anerkennung – eigennützige und fremdnützige Anerkennung 67
b) Die Grade der eingeräumten Verbindlichkeit im eigenen Rechtsraum 70
c) Der normhierarchische Gegenstand der Anerkennung – Anerkennung von Einzelakten und von Rechtsnormen 71
d) Keine Anerkennung von Tatsachen 74
e) Der Grad der zurückbehaltenen Befugnisse des anerkennenden Mitgliedstaates und der Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung – die Anerkennungstechnik 75
f) Begriffliche Ordnung 76
Zweiter Teil: Freiwillige Anerkennung und Anerkennungspflichten 77
A. Willensfreiheit der Staaten bei der Anerkennung und Anerkennungspflichten 77
I. Handlungsfreiheit der Staaten und völkerrechtliche Grenzen 78
II. Anerkennungspflichten aufgrund Völkerrechts oder bloßer Courtoisie 81
1. Anerkennungspflichten kraft Völkergewohnheitsrecht 81
a) Anerkennung im amerikanischen Recht nach der Act of State Doctrine 86
b) Die mangelnde Völkerrechtsqualität der Act of State Doctrine 89
c) Comity und Reziprozität 91
d) Zwischenfazit 94
2. Völkerrechtliche Verträge und sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen 96
3. Nationale Grundrechte 96
III. Negative Begrenzungen der Anerkennungsfreiheit 97
1. Externe Begrenzung: Verbot der Anerkennung völkerrechtswidriger Hoheitsakte? 97
2. Interne Begrenzung: ordre-public-Vorbehalt 101
IV. Zusammenfassung 102
B. Folgen der Anerkennung 103
I. Akzessorietät von Gültigkeit und Inhalt 103
II. Das Schicksal des anerkannten Hoheitsaktes nach der Anerkennung 105
III. Befugnis – oder gar Verpflichtung – zur Rechtmäßigkeitskontrolle 108
1. Befugnis nach allgemeinem Völkerrecht 109
2. Befugnis bzw. Verpflichtung nach innerstaatlichem Recht 114
a) Kein grundsätzliches Verbot der Anwendung ausländischen Rechts 114
b) Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Hoheitsakte 115
IV. Zusammenfassung 124
C. Ökonomischer Zweck der Anerkennung und von Anerkennungspflichten 125
I. Anerkennung im Kooperationsmodell 125
1. Anerkennung als Kooperationsmittel 125
2. Das Kooperationsmodell Axelrods 126
3. Versuch einer Anwendung auf die internationalen Beziehungen 128
4. Kooperationsmodell und Anerkennung 129
II. Ökonomische Analyse der Anerkennungspflichten 131
1. Untersuchungsziel 131
2. Versuch einer Anwendung der ökonomischen Analyse 136
a) Ausgangspunkt und Zielsetzung der ökonomischen Analyse des Rechts 136
b) Der Transaktionskostenansatz 138
c) Anwendung im Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere auf Anerkennungsfragen 140
d) Senkung von Transaktionskosten durch Anerkennung fremdstaatlicher Hoheitsakte 140
III. Zusammenfassung 143
Dritter Teil: Anerkennungspflichten im Bundesstaat 145
A. Ausgangspunkt: Die Stellung der Länder im Bundesstaat 148
I. Die Staatsqualität der Länder und die Geltung des Territorialitätsprinzips 148
II. Analogien zum Völkerrecht 152
B. Anerkennungspflichten der Länder gegenüber Bundesverwaltungsakten? 155
C. Anerkennungspflichten der Länder untereinander 156
I. Anerkennungspflichten der Länder untereinander beim Vollzug von Bundesrecht? 156
1. Geltungsbereich des Gesetzes und Geltungsbereich des Verwaltungsaktes 157
2. Notwendigkeit eines einheitlichen Vollzuges von Bundesgesetzen durch die Länder 159
3. Geltungsbereich eines Verwaltungsaktes als Bereich seiner Tatbestandswirkung 162
II. Anerkennungspflichten der Länder untereinander beim Vollzug von Landesrecht 163
1. Keine automatische Geltung 164
2. Art. 35 GG 164
3. Anerkennungspflicht aus dem Grundsatz bundesfreundlichem Verhaltens 166
a) Bundestreue und bundesfreundliches Verhalten 167
b) Kooperations- und Anerkennungspflicht 169
4. Grundrechte des einzelnen 173
a) Art. 3 I GG 174
aa) Gleichheit nur gegenüber einem Hoheitsträger 174
bb) Anerkennung bei gleichwertigen Verwaltungsakten 176
cc) Gleichheitsrechtliche Rechtsangleichungspflichten 177
b) Art. 11 GG 180
c) Andere Grundrechte, insbesondere Art. 12 I GG 181
5. Subjektive Rechte des potentiell Anerkennungsbegünstigten 182
a) Anerkennung 182
b) Koordination und Kooperation 184
6. Fazit 185
7. Anerkennung als Vollstreckungsvoraussetzung 186
D. Zusammenfassung 186
Vierter Teil: Anerkennungspflichten im Europäischen Gemeinschaftsrecht 188
A. Ausgangspunkt: Verhältnis der Mitgliedstaaten zur Union und zueinander 189
B. Anerkennungspflichten gegenüber Rechtsakten der Gemeinschaft? 193
I. Ausgangspunkt: Das Fehlen eines Territorialitätsproblems 193
II. Verschiedene Erklärungsmuster für die Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten 194
1. Originäre Geltung des Gemeinschaftsrechts 194
2. Geltung kraft Zustimmungsgesetzes 195
3. Unentscheidbarkeit der Frage 199
III. Schlußfolgerung für die Frage der Anerkennung 204
C. Anerkennungspflichten der Mitgliedstaaten untereinander beim Vollzug unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts 206
I. Ausgangspunkte 206
1. Die Geltung des Territorialitätsprinzips 206
2. Die mögliche Bundesstaatsparallele 206
II. „Quasi-bundesstaatliche“ Anerkennungspflichten im Rahmen der handelspolitischen Kompetenz der Gemeinschaft am Beispiel zweier Verordnungen 208
1. Artikel 250 des Zollkodexes 208
2. Artikel 6 Absatz 2 Satz 3 der Dual-Use-Verordnung 212
III. Zusammenfassung 212
D. Anerkennungspflichten der Mitgliedstaaten untereinander bei der Anwendung von nationalem Recht 213
I. Primärrechtliche (implizite) Anerkennungspflichten gegenüber nationales Recht anwendenden Rechtsakten anderer Mitgliedstaaten 215
1. Anerkennungspflichten durch die Wirkungen der Grundfreiheiten 215
a) Ausgangspunkt: Keine Anerkennungspflichten bei reinen Diskriminierungsverboten 215
b) Freiheit des Warenverkehrs nach Art. 28 EG 217
aa) Anerkennung als Wirkung der Einfuhrfreiheit 217
(1) Die Warenverkehrsfreiheit als Beschränkungsverbot nach dem Dassonville-Urteil 217
(2) Anerkennung von Warenzulassungsakten: Cassis de Dijon und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung – das Herkunftsstaatsprinzip 218
(3) Anerkennungspflichten gegenüber warenverkehrserleichternden Prüf- und Kontrollakten (Urteile „Biologische Producten“ u. a.) 221
(4) Die Bedeutung der Gleichwertigkeitsvoraussetzung 224
(5) Anerkennung von verkehrszulassenden Hoheitsakten und von begleitenden Akten, unechte Anerkennung 226
(6) Die Einschränkung der Dassonville-Formel durch das Keck-Urteil und die Frage der Anerkennung 228
(7) Fazit 233
bb) Anerkennung und das Problem der Ausfuhrfreiheit des Art. 29 EG, Herkunfts- und Günstigkeitsprinzip 234
(1) Die restriktive Rspr. des EuGH 234
(2) Einwände 236
(3) Wirksamwerden des Diskriminierungsverbots für den Einfuhrstaat 240
(4) Günstigkeitsprinzip 242
c) Freiheit des Dienstleistungsverkehrs 244
aa) Inhalt und Spezifika im Vergleich zu anderen Grundfreiheiten 244
bb) Schutzumfang – Erweiterung des Art. 49 EG zum Beschränkungsverbot als Voraussetzung für Anerkennungspflichten 245
cc) Die Geltung der Keck-Formel für die Dienstleistungsfreiheit und die Anerkennungsfrage 250
dd) Fazit 251
d) Die Freiheiten des Personenverkehrs als Grundlage für Anerkennungspflichten 251
aa) Die Eigenheit von Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit 251
bb) Der Schutzumfang von Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit 252
cc) Anerkennungspflichten aufgrund des Verbots versteckter Diskriminierungen 254
dd) Anerkennung mit beschränkter Rechtsfolge (Entscheidung Vlassopoulou) 258
ee) Folgerungen aus der Verwendung des Anerkennungsbegriffes 262
(1) Anerkennungsberechtigter (Entscheidungen Knoors und Kraus) 262
(2) Der Zweck der Anerkennung als Ersatz für den Erlaß eines nationalen Hoheitsaktes und das Problem des Rechtsmißbrauchs 265
ff) Exkurs: Anerkennungspflichten im Umfeld der Berufsausübung 267
gg) Fazit für die Personenverkehrsfreiheiten 268
e) Die Freiheit des Kapitalverkehrs 273
f) Zusammenfassung: Die Voraussetzungen primärrechtlicher Anerkennungspflichten 274
2. Anerkennungspflichten und die kollisionsrechtliche Funktion der Grundfreiheiten 276
a) Ausgangspunkt: Die Entgrenzungsfunktion der Grundfreiheiten 277
b) Primärrechtliche Anerkennungspflichten als Instrumente des Internationalen Verwaltungsrechts 278
aa) Keine bloße Tatsachenberücksichtigung 278
bb) Differenzierung nach dem Anerkennungsgegenstand 279
(1) Kollisionsrechtliche Anerkennungspflichten gegenüber konkreten Genehmigungsakten in Ansehung der Verkehrsfähigkeit von Waren und Dienstleistungen 280
(2) Kollisionsrechtliche Anerkennungspflichten bezüglich konkreter Kontroll- und Prüfungsakte im Vorfeld oder als Nachwirkung dieser Genehmigungsakte 280
(3) Kollisionsrechtliche Anerkennungspflichten bezüglich verkehrsfähigkeitsregelnden Rechtsnormen 280
cc) Herkunftsstaatsprinzip als Kollisionsregel für die Anwendung des fremden Rechts? 281
dd) Anerkennung als Voraussetzung für die Tatbestandswirkung ausländischer Hoheitsakte 282
ee) Das Fehlen eines echten ordre-public-Vorbehalts 285
ff) Fazit 287
c) Folgen der kollisionsrechtlichen Funktionsweise der Grundfreiheiten – das Problem der umgekehrten Diskriminierung 287
aa) Ungleichbehandlung trotz des Gleichwertigkeitserfordernisses? 288
bb) Typische Fälle 289
cc) Die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der Inländerdiskriminierung 292
(1) Vereinbarkeit mit den Vorschriften über die Grundfreiheiten 292
(2) Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 12 I EG 297
(3) Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Diskriminierungsverbot 298
(4) Vereinbarkeit mit anderen Gemeinschaftsrechtssätzen, insbesondere einem Binnenmarkt- und Wettbewerbsprinzip 300
(5) Fazit: Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht aufgrund dessen kollisionsrechtlichen Charakters 302
dd) Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht 302
(1) Art. 3 I GG 303
(a) Grundsätzliche Bindung an den Gleichheitssatz 303
(b) Verstoß gegen Art. 3 I GG für den Fall einer Anwendbarkeit 307
(c) Ergebnis 309
(2) Vereinbarkeit mit Freiheitsrechten des Inländers, insbesondere Art. 12 I GG 310
(a) Umwertung gesetzgeberischer Einschätzungen 311
(b) Paralysierung des Erfolges gesetzgeberischer Maßnahmen 313
(3) Ergebnis 315
3. Zusammenfassung 315
II. Sekundärrechtliche (explizite) Anerkennungspflichten gegenüber nationales Recht anwendenden Rechtsakten anderer Mitgliedstaaten 316
1. Anerkennungspflichten in Richtlinien im Bereiche des Warenverkehrs, insbesondere zur Produktzulassung und technischen Sicherheit auf der Basis der Art. 94, 95 EG 318
a) Form der Anerkennung in Abhängigkeit vom innerstaatlichen Überwachungsregime 319
b) Konkret-aktuelle Anerkennung am Beispiele der Arzneimittelrichtlinien 324
c) Abstrakt-antizipierte Anerkennungspflichten unter Kommissionsbeteiligung 328
d) Anerkennung von Rechtsnormen über die Verkehrsfähigkeit bei nicht zulassungspflichtigen Waren 329
e) Art. 94 und 95 EG als Kompetenzgrundlage für Anerkennungspflichten 332
2. Anerkennungspflichten in Richtlinien im Bereich des Niederlassungsrechts, der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des Dienstleistungsverkehrs, insbesondere in solchen nach Art. 47 EG 335
a) Art. 47 EG als Ermächtigung für Richtlinien im Bereich der Niederlassungsfreiheit 336
b) Verbindung von Koordinierung (Art. 47 II EG) und Anerkennungsverpflichtung (Art. 47 I EG) in den vertikalen Richtlinien 339
c) Anerkennungspflichten in Umsetzung der Verpflichtung nach Art. 47 I EG ohne umfassende Koordinierung 342
aa) Anerkennungspflichten in der Richtlinie 89/48/EWG über Hochschuldiplome 342
(1) Das horizontale Harmonisierungskonzept 342
(2) Annex- bzw. Hilfsanerkennungspflichten im Bereich der Dienstleistungs- und Personenverkehrsfreiheit 347
(3) Mittelbare Ermöglichung gegenseitiger Anerkennung durch Harmonisierung 349
bb) Anerkennungspflichten bei der Zulassung und Überwachung von Kreditinstituten 350
(1) Die Bankrechtskoordinierungsrichtlinie 350
(2) Rückgriff auf Rechtsgedanken hinter Art. 47 EG 354
cc) Anerkennungspflichten im Versicherungsrecht und im Bereich der Wertpapierdienstleistungen 356
3. Abstrakt-antizipierte Anerkennung als Ermächtigung zum Erlaß transnationaler Verwaltungsakte 359
4. Folgefragen von Anerkennungen 362
a) Rechtmäßigkeitskontrolle (und Aufhebungsbefugnis) 363
aa) Rechtmäßigkeitsmaßstäbe 363
bb) Begrenzung der Anerkennungspflichten auf gemeinschaftsrechtskonforme Hoheitsakte 363
cc) Rechtmäßigkeitskontrolle und Aufhebungsbefugnis 366
b) Zur weiteren Sicherung der territorialen Verfahrenskonzentration 367
aa) Akzessorietätsfolgen bei Anerkennung von Rechtsnormen 367
bb) Akzessorietätsfolgen bei Anerkennung von Zulassungsakten 369
(1) Akzessorietätsfolgen bei konkret-aktueller Anerkennung 369
(2) Akzessorietätsfolgen bei abstrakt-antizipierter Anerkennung 369
c) Notkompetenzen zur Sicherung der Anerkennungsvoraussetzungen 371
aa) Notkompetenzen zur Aussetzung der Wirkungen der Anerkennung von Rechtsnormen 372
bb) Notkompetenzen im Gefolge von Anerkennungspflichten bezüglich konkret-individueller Zulassungsakte (Einzelaktsanerkennung) 375
(1) Notkompetenzen im Gefolge konkret-aktueller Anerkennung 375
(2) Notkompetenzen im Gefolge abstrakt-antizipierter Anerkennung 376
cc) Stellenwert der Notkompetenzen 376
d) Ordre-public-Vorbehalte gegen sekundärrechtliche Anerkennungspflichten 377
e) Verfassungslegitimation der eingeschränkten Rechtmäßigkeitskontrolle, insbesondere bei antizipierten Anerkennungspflichten 378
aa) Die besondere Exterritorialisierungsqualität abstrakt-antizipierter Anerkennungspflichten 379
bb) Zulässigkeit der Übertragung von Hoheitsbefugnissen gem. Art. 24 I bzw. Art. 23 I 2 GG 381
cc) Folgerungen 388
(1) Differenzierung 389
(2) Die Erfüllung der Anforderungen im einzelnen 390
(a) Gewährleistung von Grundrechten, insbesondere von Rechtsschutz 391
(b) Rechtsstaatsprinzip, insbesondere Gewaltenteilung 393
(c) Demokratische Legitimation 394
5. Zusammenfassung 398
E. Funktion von Anerkennungspflichten im europäischen Wirtschaftsverwaltungsrecht 399
I. Rechtliche Funktion von Anerkennungspflichten im europäischen Binnenmarkt 399
1. Ausgangspunkt: Zweck und Notwendigkeit der Rechtsangleichung 399
2. Das Verhältnis von Anerkennung und Harmonisierung bei der Herstellung und Vertiefung des Binnenmarktes 401
a) Binnenmarktziel und neuer Weg der Rechtsangleichung (Die Strategie der Kommission von 1985 [– 1992]) 402
b) Die ungenutzte Möglichkeit zur Generalisierung der Anerkennung gem. dem früheren Art. 100b EGV 411
3. Verpflichtung der Gemeinschaft zu Anerkennungslösungen anstelle von Harmonisierungen 415
a) Bedeutung der Schrankentrias des Art. 5 EG für Anerkennungslösungen 416
aa) Folgerungen aus dem Prinzip der beschränkten Einzelermächtigung gem. Art. 5 I EG 416
bb) Folgerungen aus dem Subsidiaritätsprinzip des Art. 5 II EG 418
(1) Zum Verständnis des Art. 5 II EG 420
(a) Spezifisch gemeinschaftsrechtlicher Subsidiaritätsbegriff in Art. 5 II EG 420
(b) Keine Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips bei der Interpretation des Primärrechts 421
(c) Subsidiaritätsprinzip als Kompetenzausübungsschranke 423
(d) Beschränkung des Art. 5 II EG auf den Bereich der konkurrierenden Gemeinschaftszuständigkeit 426
(2) Verzicht auf Harmonisierungsmaßnahmen bei Möglichkeit gegenseitiger Anerkennung kraft Primärrechts 430
cc) Folgerungen aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gem. Art. 5 III EG 432
(1) Spezifisch kompetenzschützendes Verhältnismäßigkeitsprinzip gem. Art. 5 III EG 432
(2) Anerkennungspflichten als im Sinne des Art. 5 III EG milderes Mittel gegenüber der Vollharmonisierung 433
dd) Fazit 435
b) Souveränitätsgewinn? 437
c) Verhältnis der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips bei der Schaffung von Sekundärrecht zur Auslegung des Primärrechts unter dem Gesichtspunkt der Anerkennung 439
d) Deregulierung durch Anerkennungspflichten? 441
II. Ökonomische Funktion der Anerkennungspflichten im europäischen Binnenmarkt 444
1. Berechtigung von Effizienzüberlegungen im Gemeinschaftsrecht 444
2. Kooperationsmodell und EG-Vertrag 446
3. Systemwettbewerb im EG-Recht 448
a) Vertragliche Anhaltspunkte, aber keine zwingenden Gebote 448
b) Die Natur des Wettbewerbs 450
c) Verschiedene Erklärungsmodelle 450
aa) Zum neoklassischen Wettbewerbsparadigma – Analogie zum Unternehmenswettbewerb 451
bb) Wettbewerb als Entdeckungsverfahren 453
(1) Ausgangspunkt: Beschränktes Wissen, Unmöglichkeit zentraler Planung und Notwendigkeit einer Vielzahl von „Entdeckern“ 453
(2) Konsequenz für das Recht – Beschränkung auf eine abstrakte Ordnung zur Ermöglichung einer spontanen (Markt-)Ordnung 455
cc) Modellübertragung: Systemwettbewerb als Entdeckungsverfahren 458
d) Begrenztheit des (Modells des) Systemwettbewerbs 461
e) Die Notwendigkeit eines Wettbewerbsrechts für den Systemwettbewerb 464
aa) Systemwettbewerb, Dezentralisierung und die Frage der Anerkennungspflichten 466
bb) Das rechte Maß von Anerkennung und Harmonisierung aus ökonomischer Sicht 468
(1) Das Problem des „Race to the Bottom“ 469
(2) Externalisierung von Kosten der Unternehmen auf Verbraucher und Staat 470
(3) Konsequenzen 474
f) Institutioneller Wettbewerb durch Privatisierung von Regeln? 474
4. Zusammenfassung 477
III. Die Implantation ökonomischer Erkenntnisse in rechtliche Wertungen 478
Fünfter Teil: Zusammenfassung 482
Literaturverzeichnis 489
Sachwortverzeichnis 514