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Schutz vor Diskriminierungen im Europäischen Arbeitsrecht. Die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 - Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung

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Mohr, J. (2004). Schutz vor Diskriminierungen im Europäischen Arbeitsrecht. Die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 - Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung. Darstellung der methodischen Grundlagen und Auslegung insbesondere des Anwendungsbereichs Arbeitsentgelt - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Geschlechtergleichheit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51067-2
Mohr, Jochen. Schutz vor Diskriminierungen im Europäischen Arbeitsrecht. Die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 - Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung: Darstellung der methodischen Grundlagen und Auslegung insbesondere des Anwendungsbereichs Arbeitsentgelt - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Geschlechtergleichheit. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51067-2
Mohr, J (2004): Schutz vor Diskriminierungen im Europäischen Arbeitsrecht. Die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 - Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung: Darstellung der methodischen Grundlagen und Auslegung insbesondere des Anwendungsbereichs Arbeitsentgelt - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Geschlechtergleichheit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51067-2

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Schutz vor Diskriminierungen im Europäischen Arbeitsrecht. Die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 - Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung

Darstellung der methodischen Grundlagen und Auslegung insbesondere des Anwendungsbereichs Arbeitsentgelt - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Geschlechtergleichheit

Mohr, Jochen

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 224

(2004)

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Abstract

Schon das Grundgesetz fordert die Gleichheit von Mann und Frau ein und untersagt Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben oder religiöser oder politischer Anschauung. Dies waren nach früherem Verständnis Grundrechte des Bürgers gerichtet gegen den Staat. Die schrecklichen Erfahrungen mit dem Gewaltsystem der NS-Herrschaft kamen hierin zum Ausdruck. In jüngerer Zeit stellte sich auch die Frage nach der Drittwirkung dieser Verfassungsbestimmungen, nämlich ihrer Durchsetzung im Verhältnis zu privater Macht, etwa bei Arbeitgebern, Unternehmen und Konzernen, Verbänden und anderen Organisationen. In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs setzte sich mehr und mehr ein Schutz gegen Diskriminierungen durch.

Auch die europäische Gesetzgebung griff dieses Thema auf. Ausgangspunkt war das Verbot der Frauendiskriminierung im Arbeitsverhältnis, festgelegt schon in der ersten Fassung des EWG-Vertrages, Art 119 EWG. Eine Kette bedeutsamer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verschaffte dem Verbot der Geschlechterdiskriminierung u. a. über die Rechtsfigur der mittelbaren Diskriminierung eine enorme Breitenwirkung. Mit den beiden Richtlinien des Jahres 2000, RL 2000/43/EG und RL 2000/78/EG, hat sich die Diskussion im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung von Privatautonomie und Vertragsfreiheit verschärft. Während die erstgenannte Richtlinie vor allem auf das allgemeine Zivilrecht abzielt, enthält letztere spezifisch arbeitsrechtliche Regelungen.

Der Verfasser der vorliegenden Dissertation aus dem Bereich des Arbeitsrechts ordnet die methodisch und dogmatisch relevanten Gesichtspunkte, setzt sich mit den vertretenen Meinungen auseinander und führt zu eigenen, wohlabgewogenen Lösungsvorschlägen.

Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem VBKI Europapreis 2002.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 20
A. Einleitung 25
I. Die Richtlinie 2000/78/EG und ihr rechtssystematisches Umfeld 25
1. Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2000 / 78 /EG 25
2. Der rechtssystematische Zusammenhang der Richtlinie 2000/78/EG mit den Verboten der Geschlechtsdiskriminierung 26
II. Gegenstand der Untersuchung 29
B. Methodische und philosophische Grundlagen des Europäischen Arbeitsrechts 33
I. Der Begriff des Rechts auf Gemeinschaftsebene 33
1. Die Europäische Union 33
2. Die Europäische Gemeinschaft als supranationale Rechtsordnung 34
3. Der Europäische Gerichtshof im europäischen System 35
a) Art. 220 EG: „Wahrung des Rechts“ 35
b) Der Begriff des „Rechts“ i. S. des Art. 220 EG 36
aa) Recht als „Inbegriff der Gerechtigkeitsidee der abendländischen Verfassungskultur“ 36
bb) Recht und Gerechtigkeit: Die Prinzipien der Gerechtigkeit nach Aristoteles 37
(1) Unterscheidung: Austeilende (distributive) und ausgleichende (commutative) Gerechtigkeit 39
(2) Die Relativität der Gerechtigkeit in Beziehung auf die jeweilige Staats- und Wirtschaftsform 40
(3) Gerechtigkeitsgehalt der Vertragsrechtsordnungen 42
(a) Grundlagen der deutschen Privat- und Vertragsrechtsordnung 42
(b) Grundlagen der Vertragsrechtsordnung der Europäischen Gemeinschaft 43
(c) Vertragsrechtsordnung und Gebote der ausgleichenden Gerechtigkeit 44
(d) Vertragsrechtsordnung und Gebote der austeilenden Gerechtigkeit 45
(4) Zulässigkeit der Verwirklichung distributiver Zwecke im Privatrecht? 46
(a) Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 46
(b) Dem Staat ist die Verwirklichung distributiver Ziele nur über das Privatrecht möglich 48
(c) Marktwirtschaft und gerechte Löhne und Preise? 50
(5) Der mögliche Inhalt von distributiven Privatrechtsnormen 52
(a) Unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten des Privatrechtsgesetzgebers 52
(b) Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, spezielle Diskriminierungsverbote und gesetzliche Gleichstellungsgebote 53
(6) Ergebnis: Recht und Gerechtigkeit 54
cc) Grundrechtsverbürgungen im Privatrecht 54
(1) Grundgesetz: Gewährleistung der Grundprinzipien des Privatrechts 55
(2) Grundrechtsverbürgungen im Recht der Europäischen Gemeinschaft: Richterrecht und Grundrechtscharta 55
(a) Freiheitsrechte als „allgemeine Rechtsgrundsätze“ des Gemeinschaftsrechts 56
(b) Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Diskriminierungsverbote 57
(c) Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ vom 8. Dezember 2000 57
(3) Grundrechtswirkungen im Privatrecht 58
(a) Dogmatische Grundlagen der Wirkung von Grundrechten im Privatrecht 59
(b) Verfassungsrechtliche Grenzen des Privatrechtsgesetzgebers zur Verwirklichung distributiver Zwecke 61
(c) Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien 63
(4) Ergebnis: Grundrechte im Privatrecht 64
dd) Rechts- und wirtschaftspolitische Bedenken 64
(1) Rechtspolitische Bedenken 65
(a) Beschränktheit eines selektiven Schutzes einzelner Gesellschaftsgruppen 65
(b) Sinn und Unsinn von „affirmative action“ 66
(2) Ökonomische Bedenken 67
c) Begrenzung der Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs auf die „Sicherung der Wahrung des Rechts“ 69
II. Methodischer Rahmen: Methodenvielfalt 69
1. Grundsätze der Auslegung nach dem deutschen Recht 70
2. Grundsätze der Auslegung im französischen Recht 72
3. Grundsätze der Auslegung im anglo-amerikanischen Recht 72
4. Annäherung der Methoden 74
III. Anwendung der Methoden im Kontext des Gemeinschaftsrechts 75
1. Ziel der Auslegungsbemühungen des Europäischen Gerichtshofs 75
2. Keine Unterscheidung zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung 76
3. Europäischer Gerichtshof und Präjudizienbindung 77
4. Wörtliche Auslegung 78
a) Bedeutung der wörtlichen Auslegung im Gemeinschaftsrecht 78
b) Existenz mehrerer authentischer Sprachfassungen 81
5. Autonome Auslegung des Gemeinschaftsrechts 83
a) Methodik der autonomen Auslegung 83
b) Konflikt zwischen autonomer Auslegung und Beachtung der Systematik der mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen: Am Beispiel der Rechtssachen „Bötel“, „Lewark“ und „Freers“ 84
c) Ergebnis 86
6. Systematische Auslegung 87
a) Methodik 87
b) Beachtung der in den mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen enthaltenen Grundsätze 88
aa) Die Europäische Gemeinschaft als wechselseitige Verknüpfung verschiedener Rechtsordnungen 88
bb) Unzureichende Beachtung der in den mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen enthaltenen Wertungen: Am Beispiel der Anwendbarkeit der Betriebsübergangs-Richtlinie 77/187/EWG in der Insolvenz des Arbeitgebers 89
cc) Rechtsvergleichung als Hilfsmittel zur Ermittlung des Aussagegehalts der mitgliedsstaatlichen Rechte 92
c) Systematisch-teleologische Auslegung und Rangfolge der Normen 93
7. Historische Auslegung 95
8. Objektiv-teleologische Argumente der Rechtsfindung 97
a) Methodik 97
b) Restriktive Auslegung von Ausnahmen 99
c) „Dynamische Auslegung“ 100
aa) „Dynamik“ als Verweis auf objektiv teleologische Aspekte der Auslegung 100
bb) „Dynamische Auslegung“ als Synonym für die richterliche Fortbildung des Rechts 101
d) Auslegung am „effet utile“ einer Norm 102
9. Extensive Auslegung/Rechtsfortbildung und Eindimensionalität der im Gemeinschaftsrecht verfolgten Zwecke 104
a) Problemstellung: „Pointillistisches“ System des Europäischen Arbeitsrechts 105
b) Folgen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 106
aa) Widersprüche im Gemeinschaftsrecht 106
bb) Systembrüche in den nationalen Rechtssystemen: Am Beispiel von § 611 a Abs. 2 und 3 BGB 107
(1) Erste Stufe: Auswirkungen der Rechtssachen „von Colson und Kamann“ und „Harz“ auf das deutsche Arbeitsrecht 108
(a) Ausgangslage 108
(b) Nichteinstellung als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht? 110
(2) Zweite Stufe: Die Rechtssache „Dekker“ und die Neufassung des § 611 a BGB 112
(a) Ausgangslage 113
(b) Verstoß gegen § 611 b BGB als Indiz für einen Verstoß gegen § 611 a Abs. 1 BGB? 114
(c) Systemkonformität der „Entschädigungsregelung“ des § 611 a Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des 2. Gleichberechtigungsgesetzes? 115
(3) Dritte Stufe: Auswirkungen der Rechtssache „Draempaehl“ auf das deutsche Arbeitsrecht 117
(a) Ausgangslage 117
(b) Verschuldensunabhängige Einstandspflicht als systemwidrige Gefährdungshaftung 119
(c) Abschreckungs- und Sühnefunktion der Entschädigung 120
(d) Höchstgrenzen nach § 611 a Abs. 2 BGB und § 61 Abs. 2 ArbGG nachteiliger als vergleichbare deutsche Regelungen? 124
(4) Einschränkung des Entschädigungsanspruchs durch das BAG: Objektive Eignung des Bewerbers und subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung 125
(5) Umsetzung der RL 2000/78/EG: Benachteiligungsverbot gemäß § 81 Abs. 2 SGB IX 126
(6) Ergebnis: Systembrüche in den nationalen Rechtssystemen 126
cc) Unterschiedliche Auswirkungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten: Am Beispiel des Rechts des Betriebsübergangs 127
c) Reduzierung der Auslegungsintensität bei gemeinschaftlichen Richtlinien als Konsequenz der Eindimensionalität 128
d) Schranken der einseitigen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof: Das gemeinschaftliche Subsidiaritätsprinzip und Art. 23 Abs. 1 Grundgesetz 129
aa) Das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 5 Abs. 2 und 3 EG 129
(1) Bindung des Gemeinschaftsgesetzgebers an das Subsidiaritätsprinzip 129
(2) Bindung des Europäischen Gerichtshofs an das Subsidiaritätsprinzip 131
bb) Vorrang des Gemeinschaftsrechts und gemeinschaftlicher Grundrechtsschutz 132
10. Ergebnis: Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch den Europäischen Gerichtshof 134
IV. Grenzen der Rechtsfortbildung durch den Europäischen Gerichtshof 135
1. Rechtsfortbildung im Völkerrecht 135
2. Rechtsfortbildung im deutschen Recht 136
a) Recht als offenes Gefüge von Rechtsnormen 136
b) Überblick: „Methodische Voraussetzungen“ des Richterrechts im deutschen Recht 138
aa) Unterscheidung verschiedener Stufen richterlicher Rechtsfortbildung 138
bb) Insbesondere: Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung 139
c) Verfassungsrechtliche Grenzen des Richterrechts im deutschen Recht 142
aa) Art. 20 Abs. 2 GG: Gewaltenteilungsgrundsatz 142
bb) Art. 20 Abs. 3 GG: Rechtsstaatsprinzip 143
cc) Art. 20 Abs. 1 GG: Demokratieprinzip und Wesentlichkeitstheorie 144
dd) Art. 100 Abs. 1 GG: Richtervorlage 145
d) Ergebnis: Rechtsfortbildung im deutschen Recht 145
3. Rechtsfortbildung im Gemeinschaftsrecht: Die „dynamische Auslegung“ 146
a) Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs zur Fortbildung des Rechts 146
aa) Art. 220 EG und europäische Rechtstradition 146
bb) Kompetenz aufgrund der „Lückenhaftigkeit des Gemeinschaftsrechts“? 147
cc) Kompetenz aufgrund des gemeinschaftlichen Rechtsverweigerungsverbots? 148
dd) Kompetenz zur Wahrung von Effektivität, Funktionsfähigkeit und einheitlicher Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts? 149
(1) Grundlagen des Gemeinschaftsrechts 149
(2) Grundsatz der „Effektivität“ als Befugnisbegründung? 150
ee) Kontroll- und Rechtsschutzfunktion des Europäischen Gerichtshofs 151
ff) Ergebnis: Rechtsfortbildungskompetenz des Europäischen Gerichtshofs 152
b) Methodische Vorgaben 152
aa) Gemeinschaftsrechtsimmanente Rechtsfortbildung 152
bb) Gemeinschaftsrechtsübersteigende Rechtsfortbildung 154
cc) Ergebnis 155
c) Gemeinschaftsrechtliche Schranken einer Rechtsfortbildung durch den Europäischen Gerichtshof 156
aa) Institutionelles Gleichgewicht zwischen den Gemeinschaftsorganen 156
(1) Trennung der Aufgabenbereiche der Gemeinschaftsorgane 156
(2) Grenzen der Rechtsfortbildung aus der Organstruktur des Europäischen Gerichtshofs 157
bb) Korrekturmöglichkeit durch den Gemeinschaftsgesetzgeber? 158
(1) Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten zur Korrektur von Richterrecht – Am Beispiel des „Barber-Protokolls“ 158
(2) Korrekturmöglichkeit der gemeinschaftlichen Gesetzgebungsorgane im Bereich des Sekundärrechts 160
cc) Gebot der „Gemeinschaftsverfassungsorgantreue“ 160
dd) Ergebnis 161
d) Schranken aus der Verbandskompetenz der Europäischen Gemeinschaft 161
aa) Europäischer Gerichtshof als Verfassungsgericht? 162
bb) Das Prinzip der begrenzten Kompetenz 163
cc) Der Anwendungsbereich des EG-Vertrages nach Art. 2–4 EG 164
(1) Vorgaben des EG-Vertrages und ihre Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof 164
(2) Extensive Interpretation des allgemeinen Aufgabenbereichs – Am Beispiel der Rechtssachen „Sidar“ und „Kreil“ 167
(3) Exkurs: Tätigkeit in den Streitkräften als „Beschäftigung“ gemäß der RL 76/207/EWG 169
dd) Subsidiaritätsprinzip 170
ee) Letztverbindliche Entscheidungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichts 170
(1) Vorrang der „nationalstaatlichen“ vor der „integrationsorientierten“ Sichtweise 171
(2) Bundesverfassungsgericht: Letztentscheidungsrecht über die Einhaltung der Gemeinschaftskompetenzen durch die Organe der Europäischen Gemeinschaft 173
(3) Ergebnis 174
ff) Das Prinzip der Gemeinschaftstreue: Schranke und/oder Ermächtigung? 174
gg) Akzeptanz der Rechtsfortbildung in den Mitgliedsstaaten 175
hh) Ergebnis 177
e) Gemeinschaftliche Wesentlichkeitstheorie 177
V. Fazit: Methodische Grundlagen des Gemeinschaftsrechts 179
C. Auslegung der RL 2000/78/EG – unter besonderer Berücksichtigung ihres Anwendungsbereiches „Arbeitsentgelt“ 180
I. Rechtsgrundlage der Richtlinie 2000/78/EG: Art. 13 EG 180
1. Anwendungsbereich von Art. 13 EG 181
a) „Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des EG-Vertrages“: Keine Spezialität gegenüber den sonstigen Diskriminierungsverboten 181
b) „Im Rahmen der auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten“: Keine Regelungsbefugnis für Entgeltfragen 182
c) Persönlicher Anwendungsbereich: Diskriminierungsschutz als Menschenrecht 183
2. Inhalt von Art. 13 EG 184
a) Unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 13 EG? 184
b) Treffen „geeigneter Vorkehrungen“ 184
c) „Bekämpfung von Diskriminierungen“: Kompetenz zum Erlass positiver Maßnahmen? 185
3. Art. 5 Abs. 2 und 3 EG: Grundsatz der Subsidiarität 186
II. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 bis 8 RL 2000/78/EG) 188
1. Art. 1 RL 2000/78/EG: Zweck 188
a) Soziale und wirtschaftliche Zwecke 189
b) Definition: Chancen- und Ergebnisgleichheit, formelle und materielle Gleichheit 192
aa) Rechtsfolge der Diskriminierungsverbote: Herstellung von Chancen- oder von Ergebnisgleichheit 193
bb) „Formelle Normanwendungsgleichheit“ oder „materielle Ergebnisgleichheit“ 194
c) Die Diskriminierungsgründe gemäß Art. 1 RL 2000/78/EG: Definitionen und Zusammenhang zu den weiteren Normierungen der RL 2000/78/EG 196
aa) Weite Auslegung der Diskriminierungsgründe durch den Europäischen Gerichtshof: Am Beispiel der Transsexuellen-Entscheidung „P/S“ 196
bb) Sexuelle Ausrichtung 198
(1) Rechtlicher Rahmen 198
(2) Begriff der „sexuellen Ausrichtung“ 199
(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung 200
cc) Religion und Weltanschauung 200
(1) Rechtlicher Rahmen 200
(2) Die Begriffe „Religion“ und „Weltanschauung“ 201
(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung 202
dd) Behinderung 203
(1) Rechtlicher Rahmen 203
(2) Der Begriff der „Behinderung“ 204
(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung 206
ee) Alter 206
(1) Rechtlicher Rahmen 206
(2) Der Begriff des „Alters“ 207
(3) Intention des Gemeinschaftsgesetzgebers: Gleichberechtigung und Gleichstellung 210
2. Persönlicher Anwendungsbereich: Art. 3 Abs. 1, 1. HS. RL 2000/78/EG 211
a) Selbständige, unselbständige und freie berufliche Tätigkeit 211
b) Der Schutz vor Diskriminierungen als allen Menschen zustehendes Recht 212
aa) Geltung auch für Angehörige von Drittstaaten 212
bb) Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 RL 2000/78/EG für unterschiedliche Behandlungen „aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ 213
3. Sachlicher Anwendungsbereich: Insbesondere Arbeitsentgelt nach Art. 3 Abs. 1 c) RL 2000/78/EG 214
a) Überblick über den sachlichen Anwendungsbereich der RL 2000/78/EG 214
b) Entgelt nach Art. 3 Abs. 1 c) RL 2000/78/EG 215
aa) Art. 141 Abs. 2 EG: Legaldefinition des Entgeltbegriffs 215
bb) Judikate des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 141 Abs. 1 und 2 EG 216
cc) Insbesondere: Gleiches Entgelt nur für geleistete „Arbeit“ 218
c) Abgrenzung von „Entgelt“ und „Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen“ 218
d) Abgrenzung der Betriebsrenten von den Renten gesetzlicher Sozialsysteme 219
e) Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den Betriebsrentensystemen 220
aa) Ausschluss Teilzeitbeschäftigter von der betrieblichen Altersversorgung 221
bb) Unterschiedliche Altersgrenzen und zeitliche Rückwirkung der Urteile 222
cc) Unterscheidung zwischen Betriebsrentensystemen mit „Leistungs-“ und solchen mit „Beitragsprimat“ 224
4. Gleiches Entgelt für „gleiche oder gleichwertige Arbeit“ 226
a) Unterscheidung des Vergleichrahmens bei Entgeltdiskriminierungen und Diskriminierungen bezüglich der übrigen Arbeitsbedingungen 226
b) Beurteilung der Vergleichbarkeit durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte 227
c) Bestimmung des Vergleichsrahmens 228
d) „Gleiche“ Arbeit 228
e) „Gleichwertige“ Arbeit 230
aa) Vergleich der Wertigkeit verschiedener Tätigkeiten 230
bb) Begrenzte Justiziabilität und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien 231
(1) Die deutsche Rechts- und Wirtschaftsordnung 231
(2) Anerkennung der Tarifautonomie in der Rechts- und Wirtschaftsordnung der EG 234
cc) Judikate des Europäischen Gerichtshofs zu tariflichen Entgeltgruppen 235
dd) Insbesondere: Gleichwertigkeit und marktgerechte Entlohnung 237
f) „Vergleichbare Situation“: Judikate des Europäischen Gerichtshofs zum Mutterschafts- und zum Erziehungsurlaub 239
g) Ergebnis: Gleiche bzw. gleichwertige Arbeit 240
5. Art. 2 RL 2000/78/EG: Das Diskriminierungsverbot 240
a) Grundlagen 241
aa) Art. 2 Abs. 1 RL 2000/78/EG: „Gleichbehandlungsgrundsatz“ 241
bb) Diskriminierung: Unmittelbar (offen und verdeckt) und mittelbar 241
cc) Zweck des Diskriminierungsverbots: Herstellung formeller und/oder materieller Gleichheit? Am Beispiel von Art. 2 Abs. 3 RL 76/207/EWG 243
(1) Die Ausgangslage der Rechtssache „Thibault“ 244
(2) Zweck: Herstellung materieller Gleichheit 244
(3) Rechtfertigungsgrund nur zu Gunsten von Schwangeren und Müttern 246
(4) Ergebnis 246
b) Art. 2 Abs. 2 a) RL 2000/78/EG: Unmittelbare Diskriminierung 247
aa) Legaldefinition 248
bb) Art. 141 Abs. 1 EG: Benachteiligung im Hinblick auf die einzelnen Entgeltbestandteile 248
cc) Notwendigkeit einer konkreten Vergleichsperson? 249
(1) Konkreter Vergleich mit einem weiteren Arbeitnehmer 249
(2) Fiktiver Vergleich 249
dd) Benachteiligung „wegen“ eines in Art. 1 RL 2000/78/EG genannten Grundes 250
ee) Europäischer Gerichtshof: Auslegung des Motivs des Arbeitgebers – Am Beispiel der Judikate zur Diskriminierung wegen einer Schwangerschaft 253
(1) Die Judikate zur Diskriminierung wegen der Schwangerschaft 254
(a) Die Rechtssache „Hofmann“ – Gewährung von Mutterschaftsurlaub 254
(b) Die Rechtssache „Dekker“ – Einstellung einer Schwangeren 255
(c) Die Rechtssache „Habermann-Beltermann“ – Beendigung eines Arbeitsverhältnisses 257
(d) Die Rechtssache „Webb“ – Entlassung einer schwangeren „Ersatzkraft“ 257
(e) Die Rechtssachen „Hertz“, „Larsson“ und „Brown“ – Entlassung wegen Schwangerschaft bzw. Mutterschaft 259
(f) Die Rechtssache „Mahlburg“ – Nichteinstellung einer Schwangeren, wenn ihrer Beschäftigung ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot entgegensteht 261
(2) Stellungnahme: Diskriminierung wegen einer Schwangerschaft 262
(a) Gleichsetzung der Begriffe Schwangerschaft und Geschlecht im Rahmen von Art. 2 Abs. 1 RL 76/207/EWG 262
(b) Schutz von Schwangeren über Art. 2 Abs. 1 RL 76/207/EWG: Unzulässige Rechtsfortbildung 263
(c) Gleichsetzung der Begriffe Geschlecht und Schwangerschaft auch im Rahmen von Art. 2 Abs. 2 RL 76/207/EWG? 264
(d) Benachteiligung, die ihren „wesentlichen Grund“ in der Schwangerschaft hat 265
(e) Frage nach der Schwangerschaft und Lüge der Schwangeren 266
(f) „Iustitia distributiva“ im Privatrecht: Unzulässigkeit einer Belastung des einzelnen Arbeitgebers mit den finanziellen Folgen des Schutzes bestimmter Personengruppen 267
(g) Verfassungsrechtliche Folgen eines Verstoßes gegen die Kriterien der aristotelischen Gerechtigkeit 269
(h) Ergebnis 270
(3) Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG: Fragerecht des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung, dem Alter, der Religion und der sexuellen Ausrichtung? 270
ff) Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung 272
(1) Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG: „Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen“ 273
(2) Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung durch Kirchen und vergleichbare Organisationen 275
(3) Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen wegen des Alters 275
(a) Rechtfertigungsmaßstab 275
(b) Zulässigkeit von Differenzierungen nach dem Alter im deutschen Arbeitsrecht 277
(4) Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen bei der Gewährung von Betriebsrenten 279
c) Art. 2 Abs. 2 b) RL 2000/78/EG: Mittelbare Diskriminierung 280
aa) Legaldefinition gemäß Art. 2 Abs. 2 b) RL 2000/78/EG 280
bb) Herkunft aus dem U.S.-amerikanischen Rechtskreis 281
cc) Die mittelbare Diskriminierung im Gemeinschaftsrecht 283
(1) Die Leitentscheidungen „Jenkins“ und „Bilka“ 283
(2) Probleme bei der dogmatischen Einordnung der mittelbaren Diskriminierung 284
(a) Beweiserleichterung oder Institut zur Beseitigung gesellschaftlicher Nachteile? 284
(b) Stellungnahme 287
dd) Die Kriterien der mittelbaren Entgeltdiskriminierung 288
(1) Tatbestand: Neutrale Regelung 288
(2) Tatbestand: Gruppenvergleich 289
(a) Bildung der Vergleichsgruppen 290
(b) Anforderungen an die Vergleichsgruppen 291
(c) Ermittlung des zahlenmäßigen Verhältnisses innerhalb der Vergleichsgruppen 291
(d) Notwendigkeit eines „erheblichen Unterschieds“ 292
(e) Insbesondere: Ermittlung der Normtatsachen durch die Gerichte 293
(3) Tatbestand: Neutrale Vorschriften, die Personen „benachteiligen können“ 293
(a) Die Rechtssache „O’Flynn“ 294
(b) Stellungnahme 295
(4) Tatbestand: Benachteiligende Gruppenabgrenzung in Tarifverträgen 296
(5) Tatbestand: Verzicht auf subjektive Elemente 298
(6) Tatbestand: Benachteiligung, die auf einer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, auf dem Alter oder der sexuellen Ausrichtung basiert (Kausalität) 298
(7) Rechtfertigung des Tatbestands einer mittelbaren Entgeltdiskriminierung 300
(a) Grundsatz: Prüfung durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte 301
(b) „Hinweise“ des Europäischen Gerichtshofes 302
(c) Mittelbare Diskriminierung bei gleichwertiger Arbeit: Subjektive Voraussetzungen der Arbeitnehmer, Arbeitsmarktlage und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien 305
(d) Rechtfertigung nach Art. 2 Abs. 2 b) ii) RL 2000/78/EG sowie nach Art. 4 bis 7 RL 2000/78/EG 307
d) Entgeltdiskriminierung: Rechtsfolgen 307
aa) Anspruchserzeugende Wirkung: „Anpassung nach oben“ 308
(1) Begründung des Europäischen Gerichtshofes: Art. 136 EG und „Sicherung der Wirksamkeit und Effektivität des Gemeinschaftsrechts“ 308
(2) Gleichheitswidrige Normen in Tarifverträgen 309
(3) Rechtsfolge der mittelbaren Diskriminierung: Nivellierung des Entgeltniveaus 310
bb) Rückwirkung der anspruchserzeugenden Wirkung 311
(1) Europäischer Gerichtshof: Begrenzung der Rückwirkung von Art. 141 Abs. 1 EG in begründeten Einzelfällen 311
(2) BAG: Generelle Rückwirkung der Judikate 313
(3) Europäischer Gerichtshof: Kein Vorrang der zeitlichen Anwendbarkeit des Art. 141 Abs. 1 EG vor einer zeitlich weiterreichenden Wirkung des nationalen Rechts 313
(4) Stellungnahme 315
(a) Rückwirkung von Gerichtsentscheidungen 315
(b) Kollision von Gemeinschafts- und nationalem Recht bei der zeitlichen Wirkung der Urteile 317
e) Art. 2 Abs. 3 RL 2000/78/EG: „Belästigungen“ 318
f) Art. 2 Abs. 4 RL 2000/78/EG: „Anstiftung zur Diskriminierung“ 319
6. Art. 5 und 7 RL 2000/78/EG: „Positive Maßnahmen“ 319
a) Art. 7 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Grundnorm positiver Förderungsmaßnahmen 320
b) Art. 7 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Spezifische Maßnahmen zu Gunsten behinderter Menschen 324
c) Art. 5 RL 2000/78/EG: Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vornahme spezifischer Maßnahmen zu Gunsten behinderter Menschen 324
d) Ergebnis 325
7. Art. 8 RL 2000/78/EG: Mindestanforderungen 325
III. Rechtsbehelfe und Rechtsdurchsetzung (Art. 9 bis 14 RL 2000/78/EG) 326
1. Art. 9 RL 2000/78/EG: Rechtsschutz 326
a) Art. 9 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes 326
b) Art. 9 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Kollektivklagebefugnis 327
c) Art. 9 Abs. 3 RL 2000/78/EG: Mitgliedsstaatliche Fristen über die Rechtsverfolgung 329
2. Art. 10 RL 2000/78/EG: Beweislast 330
a) Überblick über die Regelungen von Art. 10 RL 2000/78/EG 330
b) Insbesondere: Art. 10 Abs. 1 RL 2000/78/EG 331
aa) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 141 Abs. 1 EG 332
(1) Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung 333
(2) Insbesondere: Undurchschaubarkeit des Entlohnungssystems 334
(3) Ergebnis 335
bb) Übertragung der Rechtsprechung zu Art. 141 Abs. 1 EG auf Art. 10 Abs. 1 RL 2000/78/EG 336
3. Art. 11 RL 2000/78/EG: Viktimisierung 338
4. Art. 12 RL 2000/78/EG: Unterrichtung 339
5. Art. 13 RL 2000/78/EG: Sozialer Dialog 339
a) Formen des Sozialen Dialogs im Recht der EG 339
b) Art. 13 RL 2000/78/EG: Sozialer Dialog nach Umsetzung der RL 2000/78/EG in das mitgliedsstaatliche Recht 341
aa) Art. 13 Abs. 1 RL 2000/78/EG: Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der betrieblichen Praxis 341
bb) Art. 13 Abs. 2 RL 2000/78/EG: Schaffung ergänzender Antidiskriminierungsregelungen durch die nationalen Sozialpartner 342
6. Art. 14 RL 2000/78/EG: Dialog mit Nichtregierungsorganisationen 343
IV. Schlussbestimmungen (Art. 16 bis 21 RL 2000/78/EG) 343
1. Art. 16 RL 2000/78/EG: Einhaltung 343
a) Rechtsfolgen einer Diskriminierung durch Normen 343
b) Art. 16 b) RL 2000/78/EG: Verbot gleichheitswidriger Tarifnormen 344
2. Art. 17 RL 2000/78/EG: Sanktionen 345
3. Art. 18 RL 2000/78/EG: Umsetzung der Richtlinie 345
a) Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten 345
b) Umsetzung durch die Sozialpartner 346
c) Unmittelbare Anwendbarkeit 346
4. Art. 19 RL 2000/78/EG: Bericht 347
5. Art. 20 RL 2000/78/EG: Inkrafttreten 347
6. Art. 21 RL 2000/78/EG: Adressaten 347
D. Gesamtergebnis 348
I. Methodische und philosophische Grundlagen des Gemeinschaftsrechts 348
II. Auslegung der RL 2000/78/EG vom 27. November 2000 350
E. Anlage: Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 354
Literaturverzeichnis 368
Stichwortverzeichnis 389