Grundfragen der Anstiftung
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Grundfragen der Anstiftung
Strafgrund – agent provocateur – Objektsverwechslung
Schriften zum Strafrecht, Vol. 146
(2004)
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Abstract
Im Mittelpunkt der hier vorgelegten Untersuchung stehen drei Grundfragen aus dem Bereich der Anstiftung, die seit Jahrzehnten die Strafrechtswissenschaft beschäftigen: die Frage nach dem Strafgrund der Anstiftung, nach der Strafbarkeit des "agent provocateur" und das Problem der Auswirkung der Objektsverwechslung des Täters auf den Anstifter.Durch die Auseinandersetzung mit alten und neuen Theorien arbeitet der Verfasser zunächst die dogmatischen Grundlagen heraus, die eine Strafbarkeit des Anstifters begründen, und zeigt, daß diese Streitfrage eng mit der Frage nach den Gründen der Strafbarkeit überhaupt zusammenhängt. Anschließend widmet er sich der Frage nach der Strafbarkeit desjenigen Anstifters, der einen anderen zu einer Straftat veranlaßt, ohne jedoch die Vollendung oder die materielle Beendigung der Haupttat zu wollen. Er macht deutlich, daß sich die gebotene strafrechtliche Behandlung des Provokateurs in den meisten Fällen von dem fehlenden oder vorhandenen Rechtsgutsverletzungswillen des Provokateurs ergibt. Fehlgriffe des Gesetzgebers verhindern jedoch eine konsequente Durchsetzung der Rechtsgutsverletzungslösung. Bei den abstrakten Gefährdungsdelikten hängt die strafrechtliche Behandlung des "agent provocateur" auch mit den allgemeinen Problemen zusammen, die diese Deliktsart aufweist, und stellt nicht ein rein teilnahmespezifisches Problem dar.Wird der Täter von einer anderen Person zur Begehung einer Straftat bestimmt und unterläuft ihm bei der Ausführung der Tat ein "error in persona", erhebt sich die Frage, wie sich die Objektsverwechslung des Täters auf die strafrechtliche Behandlung des Anstifters auswirkt, ob also die Existenz des doppelten Anstiftervorsatzes in einem solchen Fall zweifelhaft ist. Hier zeigt Marios Nikolidakis, daß die Lösung dieser Fälle nicht immer aus der Alternative "entweder ein error in persona oder eine aberratio ictus des Anstifters" abzuleiten ist. Die Unbeachtlichkeit des Täterirrtums für den Anstifter ergibt sich aus der fehlenden unmittelbaren Identifizierung des Opfers seitens des Anstifters.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 12 | ||
Einführung | 15 | ||
A. Der Strafgrund der Anstiftung | 19 | ||
I. Die Schuld- und die Unrechtsteilnahmetheorie | 19 | ||
1. Die Schuldteilnahmetheorie | 19 | ||
2. Die Unrechtsteilnahmetheorie | 26 | ||
a) Die modifizierte Unrechtsteilnahmetheorie | 30 | ||
3. Die Unrechtslehre Ottos | 31 | ||
4. Die Solidarisierung mit fremdem Unrecht als Strafgrund der Teilnahme | 33 | ||
II. Die Verursachungstheorien | 36 | ||
1. Die reine Verursachungstheorie | 36 | ||
2. Die Teilnahme als abstraktes Gefährdungsdelikt (Herzberg) | 41 | ||
3. Die akzessorietätsorientierte Förderungs- oder Verursachungstheorie | 44 | ||
4. Die Teilnahme als akzessorischer Rechtsgutsangriff (Roxin) | 46 | ||
III. Stellungnahme | 49 | ||
1. Die versuchte Anstiftung (§ 30 Abs. 1 StGB) | 53 | ||
2. Die Bestrafung des Anstifters | 55 | ||
B. Die Anstiftung und der „agent provocateur“ | 57 | ||
I. Provokation eines Deliktsversuchs | 57 | ||
1. Objektive Tatbestandsmäßigkeit der Provokation gem. § 26 StGB | 58 | ||
a) Zwischenergebnis | 60 | ||
2. Subjektive Tatbestandsmäßigkeit der Provokation gem. § 26 StGB | 60 | ||
a) Ergebnis | 70 | ||
II. Provokation einer Deliktsvollendung ohne Beendigungswillen | 71 | ||
1. Tatvollendung | 71 | ||
2. Grundsätzliches zur Deliktsbeendigung | 71 | ||
a) Delikte mit iterativer Struktur | 72 | ||
b) Delikte mit vorverlegtem Vollendungszeitpunkt | 74 | ||
c) Konsequenzen der Unterscheidung von Vollendung und Beendigung der Tat | 75 | ||
d) Tatbestandsbezogene Beendigung | 76 | ||
e) Der Beendigungsbegriff und der „agent provocateur“ | 79 | ||
3. Objektive Tatbestandsmäßigkeit der Provokation gem. § 26 StGB | 80 | ||
a) Zwischenergebnis | 81 | ||
4. Subjektive Tatbestandsmäßigkeit der Provokation gem. § 26 StGB | 81 | ||
a) Die Provokationsproblematik beim Diebstahl | 82 | ||
b) Die Problematik bei den Fällen mit vorverlegter Strafbarkeit | 89 | ||
aa) Delikte mit inkongruenter Tatbestandsstruktur ohne Rechtsgutsverletzung | 96 | ||
bb) Delikte mit inkongruenter Tatbestandsstruktur und Rechtsgutsverletzung | 98 | ||
cc) Provokation bei den abstrakten Gefährdungsdelikten | 103 | ||
c) Ergebnis | 111 | ||
C. Die Anstiftung und die Objektsverwechslung des Täters | 113 | ||
I. Die Rechtsprechung | 113 | ||
II. Meinungsstand | 114 | ||
III. Kritik des BGH-Urteils – Das Akzessorietäts- und das Vorhersehbarkeitskriterium | 115 | ||
IV. Die Unbeachtlichkeitslehre | 118 | ||
1. Die Überlassung der Opferindividualisierung an den Täter | 118 | ||
a) Die Fehlkonkretisierung des Tatopfers seitens des Anstifters | 119 | ||
2. Die Unbeachtlichkeit der Fehlkonkretisierung = Die Unbeachtlichkeit des Täterirrtums? | 120 | ||
3. Abwälzung des Risikos | 122 | ||
4. Konkretisierung der Haupttat durch den Anstifter | 123 | ||
a) Die Ansicht Stratenwerths | 124 | ||
b) Die Ansicht Küppers | 127 | ||
c) Die Ansicht Weßlaus | 129 | ||
5. Das Zufallsargument | 131 | ||
6. Die Ansicht Strengs | 134 | ||
V. Erstes Zwischenergebnis | 135 | ||
VI. Die „aberratio ictus“-Lehre | 135 | ||
1. Anstiftung zum Versuch (?) | 136 | ||
2. Das „Gemetzelargument“ | 139 | ||
3. Vergleich zwischen den Exzeß- und den Objektsverwechslungsfällen | 148 | ||
4. Mißverstehen und Objektsverwechslung | 156 | ||
VII. Lösungsvorschlag | 159 | ||
VIII. Ergebnis | 177 | ||
D. Zusammenfassung der Ergebnisse | 180 | ||
I. Der Strafgrund der Anstiftung | 180 | ||
II. Die Anstiftung und der „agent provocateur“ | 181 | ||
III. Die Anstiftung und die Objektsverwechslung des Täters | 184 | ||
Literaturverzeichnis | 186 | ||
Sachwortverzeichnis | 197 |