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Rafi, A. (2004). Kriterien für ein gutes Urteil. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51334-5
Rafi, Anusheh. Kriterien für ein gutes Urteil. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51334-5
Rafi, A (2004): Kriterien für ein gutes Urteil, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51334-5

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Kriterien für ein gutes Urteil

Rafi, Anusheh

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 219

(2004)

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Abstract

Der Positivismus ist tot - dem würde heutzutage niemand widersprechen, soweit es um einen Gesetzespositivismus geht, der meint, das konkrete Urteil aus den allgemeinen Gesetzen deduzieren zu können. Allerdings ist die Bindung des Richters an das Gesetz weiterhin in Art. 20 III GG festgeschrieben. Die Meinung, Urteile nur durch ihre Rückbindung an vom demokratisch gewählten Gesetzgeber erlassene Normen legitimieren zu können, ist in der Rechtstheorie weit verbreitet. Sie mag Grund dafür sein, dass dezisionistische Elemente in der richterlichen Entscheidung als notwendiges Übel angesehen werden, welches so gering wie möglich gehalten werden muss. Die meisten Ansätze in der Rechtstheorie sind deshalb darum bemüht, dezisionistische Elemente zu beseitigen.

Anusheh Rafi stellt in seiner Promotionsarbeit mit dem "gebundenen Dezisionismus" einen neuen Ansatz für die Rechtstheorie dar. Nachdem aufgezeigt wird, dass dezisionistische Elemente nicht zu vermeiden sind (1. Kapitel), werden dem Richter Kriterien an die Hand gegeben, mit denen er seine Dezisionsmacht verantwortungsbewusst ausüben kann. Anhand des Zweckes, den der Richter mit der Entscheidung zu verfolgen hat, wenn er ein gutes - d. h. zweckgerichtetes - Urteil fällen möchte (2. Kapitel), werden neun Kriterien aufgestellt, die er bei seiner Entscheidung zu beachten hat (3. Kapitel). Diese Kriterien stellen Topoi der juristischen Argumentation dar, die gegeneinander so abzuwägen sind, dass sie dem Rechtsfrieden - dem Zweck des Urteils - am wahrscheinlichsten dienen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 11
1. Kapitel: Die Ausgangslage 15
1. Problemdarstellung 15
a) Beginn des Methodenproblems als Legitimationsproblem 15
b) Ausweitung des Methodenproblems 17
2. Bisherige Lösungsansätze 19
a) Hierarchiebildung unter den Auslegungskanones 19
b) Materiale Wertethik 24
c) Aus dem Recht gewonnene Werte 25
d) Eine aus Prinzipien gewonnene Wertehierarchie 26
e) Konsens 29
aa) Wann besteht Konsens? 30
bb) Zwischen wem muss der Konsens bestehen? 32
cc) Wie wird der Konsens ermittelt? 33
dd) Kommt immer ein Konsens zustande? 34
ee) Worüber muss Konsens bestehen? 35
f) Ökonomische Theorie des Rechts (ÖTR) 36
3. Gebundener Dezisionismus 41
2. Kapitel: Das Ziel des Urteils 43
1. Das Urteil als Rechtsentscheidung 43
2. Wann ist ein Urteil gut? 44
3. Ziel des Urteils 48
a) Gerechtigkeit als Ziel des Urteils 49
b) Wahrheit als Ziel des Urteils 53
c) Rechtssicherheit als Ziel des Urteils 55
aa) Vorhersehbarkeit des Rechts 56
bb) Beständigkeit des Rechts 57
d) Schutz subjektiver Rechte/Bewährung objektiven Rechts/Rechtsfortbildung als Ziel des Urteils 58
e) Effizienz als Ziel des Urteils 59
f) Rechtsfrieden als Ziel des Urteils 62
aa) Kritik am Rechtsfrieden als Ziel des Urteils 62
α) Rechtsfrieden ist als Urteilsfunktion anachronistisch 62
β) Rechtsfrieden erklärt nur den Ausnahmefall 67
γ) Rechtsfrieden ist kein isolierbarer Zweck 67
δ) Rechtsfrieden kann die Möglichkeit der Selbsthilfe nicht erklären 68
bb) Argumente für den Rechtsfrieden als Ziel des Urteils 69
α) Rechtskraft 69
β) Durchbrechung der Rechtskraft 70
γ) Einlassungszwang 71
δ) Vorprozessuales Recht 72
ε) Soziologisches Argument 73
ζ) Historisches Argument 76
4. Zusammenfassung 78
3. Kapitel: Die Kriterien 79
1. Bindung an den Wortlaut 79
a) Was ist der Wortlaut? 79
b) Inwieweit ist der Richter an den Wortlaut gebunden? 82
c) Warum ist der Richter nicht nur an den Gesetzeswortlaut gebunden? 85
aa) Die Wahl zwischen konkurrierenden Gesetzesinterpretationen 85
bb) Warum andere Topoi zu berücksichtigen sind 86
α) Fachsprache und Umgangssprache 87
β) Generalklauseln 89
2. Bindung an Folgeerwägungen 91
a) Transitivität 95
b) Sure-thing principle 96
c) Newcombs Paradoxie 97
3. Bindung an Dogmatik 99
a) Die „herrschende Meinung“ 103
b) Präjudizien 105
4. Bindung an die gesellschaftlichen Moralvorstellungen 107
a) Warum „Moral“ und nicht „Gerechtigkeit“? 109
b) Warum „gesellschaftliche Moralvorstellungen“ und nicht „Moral“? 109
c) Warum muss das Urteil den gesellschaftlichen Moralvorstellungen nicht entsprechen? 111
d) 1. Problem: Minderheitenschutz 112
e) 2. Problem: Messbarkeit der Moral 115
5. Bindung an Zeit 117
6. Bindung an die Erzählung der Parteien 118
a) Bindung an den Sachverhalt? 119
aa) Sachverhaltskonstruktion hinsichtlich der Normen 119
bb) Sachverhaltskonstruktion hinsichtlich des gewünschten Ergebnisses 119
b) Bindung an die Erzählungen der Parteien 120
7. Bindung an die gesellschaftliche Praxis 125
a) Die Einbeziehung der gesellschaftlichen Praxis 126
aa) Gesetzespositivismus 126
bb) Systemtheorie 128
b) Die langjährige Tradition der Einbeziehung von gesellschaftlichen Praktiken 129
aa) Wertneutralität der gesellschaftlichen Praxis 129
bb) Offenheit des Rechtsbegriffs 131
8. Bindung an Logik 132
9. Bindung an Verständlichkeit 135
a) Verständlichkeit des Gesetzestextes 136
b) Verständlichkeit der gerichtlichen Kommunikation 136
c) Verständlichkeit des Urteils 137
d) Das Problem 140
e) Verringerung des Problems 141
aa) Stilistische Möglichkeiten 141
bb) Gesellschaftliche Möglichkeiten 142
10. Bindung an die Verfassung? 143
a) Die Verfassung als Gesetz 143
b) Die Verfassung als besonderes „Gesetz“ 144
aa) Verfassungsinterpretation 145
bb) Verfassung als Werteordnung 146
c) Verfassung als Zustand 147
Schlussbetrachtungen 149
Literaturverzeichnis 152
Anhang 169
Sachwortverzeichnis 170